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Kreis-Blatt für den Kreis Marienburg Westpreussen, 30. August, Nr 68.

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Kreis-Blatt

für den Kreis Marienburg Westpn

Erscheint Mittwoch und Sonnabend Abend.

Nr. 6S.

LandrätlicheBekanntmachungen.

Nr. 1. Marienburg, den 28. August 1905.

Unter Bezugnahme auf § 5 der Polizei-Verordnung

vom

6. Juli 1896 (Eætrabeilage zum Amtsblatt Nr. 28) betreffend die Körung der Privatdeckhengste ersuche ich die Herren Gemeinde- Und Gutsvorsteher des Kreises, mir spätestens bis zum 15. September d. Js. eine Nachweisung der in ihren Ortschaften befindlichen, zur Körung vorzu- stellenden Privatdeckhengste nach untenstehendem Schema einzureichen. Fehlanzeigen sind nicht erforderlich.

Später eingehende Anmeldungen

von

Deckhengsten können nicht mehr berücksichtigt werden.

-

Die zur Körung vorzustellenden Hengste müssen das dritte Jahr vollendet haben,

von

erblichen Fehlern frei so-"

wie ihrer gesamten körperlichenBeschaffenheit nach zur Zucht geeignet sein. Reingezogene, kaltblütigeHengste können der Kommission vorgestellt werden,

wenn

dieselben mindestens 21X, Jahre alt sind. Zum Decken dürfen sie aber erst

ver-

wendet werden,

wenn

sie das 3. Lebensjahr vollendet haben.

Bezeichnung

des

Hengstes

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30 Z Gxöße ? Wohnort zumDecken Deck- Be-

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Nr. 2. Marienburg, den 24. August 1905.

Der Gutsbesitzer Adolf Schepanski in Stalle ist für die Gemeinde Stalle zum Schüssen gewählt und bestätigt

worden.

' ·

Nr. 3. Jm Verlage

von

Trowitsch Sc Sohn in Berlin ist der fünfte Jahrgang

von

,,Sohnrey’s Dorf- kalender

—-

Iahr 1906

erschienen.

Dieser

aus

dem ländlichen Volkstum geschöpfte echte Dorfkalender ist ein wirksames Mittel bei der Arbeit für die Gesunderhaltung des Bauern- und Landarbeiterstandes

von

zersetzenden Tendenzen, weil

er

allein in Tausende

von

Landhäusern kommt, dort das ganze Jahr hindurch auf- bewahrt und oft wiedergelesen wird.

«

Ich ersuche Sie daher, die Landbevölkerung Jhres Kreises auf diesen Kalender aufmerksam zu machen und ihn zur Anschaffung zu empfehlen.

Danzig, den 2. August 1905.

Der Regierungs

-

Präsident.

Marienburg, den 24. August 1905.

Vorstehende Regierungs-Verfügung teile ich den Herren Ortsvorstehern mit dem Ersuchen mit, den gedachten Kalender in ihren Ortschaften zu empfehen. Um die Kosten zu ermäßigen bin ich bereit, die Bestellungen der Herren Ortsvorsteher zu sammeln und die gewünschteAnzahl der Kalender direkt zu bestellen. Ich sehe den Bestellungen bis zum 20. September d. Js. entgegen.

Marienburg, den 30. August.

Druck von O. Halb,

19·05.

Nr. 4. Marienburg, den 25. August 1905.

Die sachverständigePrüfung der

von

einzelnen Ge- meinden der Provinz Westpreußen in letzter Zeit

neu

be- schafften Feuerspritzen hat ergeben, daß diese nicht immer den gestellten Anforderungen entsprachen.

Den Gemeinden des Kreises empfehle ich daher, zur Abnahme neubeschaffter Feuerlöschgeräte im Feuerlöschdienste erfahrene Sachverständige bezw. erfahrene Feuerwehrmänner hinzuzuziehen,

um

zu verhindern, daß sie mit minderwertigen Spritzen ausgerüstet werden. Als geeignete Sachverständige werden der Vorsitzende des Westpreußischen Provinzial- Feuerwehrverbandes, Stadtbaurat Witt zu Graudenz und der stellvertretende Vorsitzende, Provinzial

-

Baumeister Loewner zu Schwetz in Vorschlag gebracht.

Nr. 5. Marienburg, den 25. August 1905.

Der Amtsvorsteher Wiebe in Pvrdenau hat die Ver- waltung des Amtsbezirks Barendt wieder übernommen Nr. 6. Marienburg, den 28. August 1905.

Auf höhere Anordnung wird hiermit bekannt gemacht, daß Anzeigen

von

Genickstarre oder GenickstarresVerdacht telegraphisch

an

den« Kreisarzt zu richten sind.

Bekanntmachungen anderer Behörden.

Nr. 1. Nachdem die Rotlaufseuche in den Gehöften des Hofbesitzers Epp, Petershagen und Zimmermanns Martin Gröning in Stobbendorf erloschen, die Stalldesinfektion vorschriftsmäßigausgeführt, wird die Gehöftssperre hiermit aufgehoben.

Amt Petershagen, den 26. August 1905.

-

Der Amtsvorsteher.

Nr. 2. Wegen konstatirten Notlaufs unter den Schweinen des Hofbesitzers Enß-Sandhof wird hiermit über das Grundstückdesselben die Sperre verhängt.

Hoppenbruch, den 28. August 1905.

Der Amtsvorsteher.

Nr. 3. Nachdem die Rotlaufseuche unter den Schweinen des Besitzers Güth in Augustwalde erloschen und die

vor-

geschriebene Stalldesinfektivn ordnungsmäßig ausgeführt ist, werden die angeordneten Maßnahmen aufgehoben.

Campenau, den 25. August 1905.

Der Amtsvorsteher.

Nr. 4. Am 25. August cr., vormittags, ist auf der Chaussee

von

Ladekopp nach Schöneberg eine Plüschdecke verloren,

von

außen schwarz, im Innern bunt, gezeichnet A. El:

Es wird gebeten dieselbe hier im Amte abzugeben.

Schöneberg, den 26. August 1905. Der Amtsvorsteher.

Nr. 5. Nachdem der Notlan unter den Schweine- beständen des Molkereipächters Bamert in Altmünsterberg und

des

Gutsbesitzers Zitzlaff in Mielenz erloschen ist und die pp. Ställe ordnungsmäßig desinfiziert worden« sind, werden die darauf bezüglichenSchutz- und Sperrmaßregeln hierdurch aufgehoben.

Gnojau, den 25. August 1905.

Marienburg

sDer Amtsvorsteher.

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