• Nie Znaleziono Wyników

Kreis-Blatt für den Kreis Marienburg Westpreussen, 17. August, Nr 66.

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2021

Share "Kreis-Blatt für den Kreis Marienburg Westpreussen, 17. August, Nr 66."

Copied!
2
0
0

Pełen tekst

(1)

für

F

den Kreis Marienburg Westpr.

vErscheintMittwochund Sonnabend Abend.

Nr; 66.

LandrätlicheBekanntmachungen.

Nr.1. Marienburg,den -14.August1904.

DieOrtspolizeibehördenunddie Gewerbetreibenden mache ichinhöheremAuftrage hiermit darauf aufmerksam, daß nach

§105 f.derReichsgewerbeordnungdie Erlaubnis zueiner ausnahmsweisen Beschäftigung von Arbeitern an Sonn- und Festtagen innerhalbderStadt Marienburg bei der hiesigen Polizeiverwaltung nachzusuchen ist,im übrigen abernichtbei denOrtspolizeibehördensondern lediglichbei mir.

Bekanntmachungenanderer Behörden;

Nr. 1. AufGrund der§§2 und3desWildschon-

gesetzesvom 14. Julid.Js. wirdunter Abänderungdes Be- schlussesdesBezirksausschussesvom 16.Juli d.Js. sürden UmfangdesRegierungsbezirks Danzig festgesetzt,daßdie dies-

jährige Schonzeit » , "

1.fürRebhühner und Wachteln mit demAblaufdes

-23. August, . «

2.fürBirk- Hasel- undFasanenhähneund-Hennen mit dem Ablaufedes29.""September ihrEnde erreicht.

HinsichtlichderDachsewird diegesetzlicheSchonzeit, die biszum 31. August(einschließlich)dauert, nichtge- ändert.

Für Hasen erreichtdiegesetlicheSchonzeit,dieeiner Abänderung nicht unterliegt, mit demAblaufedes3.0.

SeptemberundfürAuerhähneund-Hennenmitdem Ablaufedes30.November ihrEnde.

,Danzig,denIl. August1904.

"

Namens desBezirks-Ausschusses DerVorsitzende J. VzgezTürcke.

Nr.2. Unter den-Schweinen des Herrn Hosbesitzers Franzenin Sandhof istdieRotlaufseuche ausgebrochen.

Es wird deshalb hiermitdieSperreüber dieSchweineställe desHerrn Franzen verhängt.

AmtSandhos,zuHoppenbruchden 15.August.1904.«.

«DerAmtsvorsteher.s Nr.3. Nachdem die Rottaufseuche unter den SchweinendesBesitzerJoh. CornelseninThiensdorferloschen

Marienburg den17. August I904.

und dieDesinsektionder Stallräume ausgeführt ist,werden dieSperrmaßregelnaufgehoben.

Markushos,den12.August1904.

«

DerAmtsborsteher.

Nr.4. Unter denSchweinendesBesitzer Wiehlerin MarkushofunddesArbeiters VogelinEschenhorstistdieRot- laufieneheausgebrochen. Die Gehöftssperreist angeordnet

Markushof,den12. August1904·

DerAmtsvorsteher.

Nr. 5. Bekanntmachung.

Jrn Herbst1904 wird einegrößereAnzahl tropendienst fähiger Dreijährig-Freiwilliger fürdie Befatznnsgvon Kiautschon zurEinstellung gelangen.

Ausreise: Frühjahr1905. Heimreise: Frühjahr 1907.

Bauhandwerker,Mauren Zimmerleute, Dachdecker,-Tisch- ler, Glaser, Töpfer, Maler, Klempnern.s.w. undandere Handwerker, Schuhmacher, Schneideru.s.w.werdenbei der Einstellung bevorzugt

DiedienstpflichtigenMannschasten erhalteninKlautschou nebender LöhnungnndVerpflegungeineTeuerungszulagevon 0,50Je täglich,dieKapitalanten eine Ortszulage von 1,50 Mark täglich. . z

MilitärdienstpflichtigeWerden von kräftigemund mindestens 1,65Mir. großemKörperbau ssürdasIlI." See- bataillon,bezw. ,67Mir. fürdieMatrosenartillerie-Abteilung Kiantschou,wele vor dem»I.Oktober1885 geboren sind, haben ihrEinstellungsgesuchmitseinemaus dreijährigen Dienst lauten-denMeldescheinentweder

dem KaiserlichenKommando der Stammkompagniendes»

«III. Seebataillons inWilhelmshavemzumDienstzeintriit« VfürdasIll. SeebatgillonunddieMarinefeldbatterie, oderdemKaiserlichenKommando der 111.Matrosenartillerie-

AbteilunginLebe:zumDiensteintritt fürdieMatrosen-·

artillerie-AbteilungKiautschbu(Küstenartilleri"e) möglichstsofo rt, spätestenszum20.September1904

einzusenden. - -

Kiel, August usw-. Wilhelmshaven,August1904.

« Kaiserliche Jnspektion .Kaiserliche Juspektion'

der Mariae-Jnsanterie. derMarin»e-»Artillerie.

sue

. s

"

sit «.-

·"

DruckvonOpHatoxueatieubnrg

O X

,-- -t—;.—Eis-:

«;««ts1'ei:äg-4.M

(2)

Cytaty

Powiązane dokumenty

Die Herren Amtsvorsteher und riibenbauenden Land- wirte werden hiermit dringend ersucht, streng darauf zu halten, daß jeder vom Auslande zuziehende Arbeiter sogleich nach

Die zur Aufstellung Her Nachweisung erforderlichen Nachrichten werden die Gemeindebehörden bei Entgegennahme der Anmeldung eines Warenlagers oder einer Wanderauktion, wärend der

Vor der Verpachtung hat der Jagdvorsteher die von ihm beabsichtigte Art der Verpachtung in ortsüblicher Weise be- kannt zu machen und die Pachtbedingungen zwei Wochen

über das Baden und Schweinmen in dem Weichselstrom. des Gesetzes über die all- gemeine Landesverwaltung vom 30. März 1850 verordne ich, und zwar, da die Regelung Oder

Der Kassierer und Rottmann der Flöße oder deren Stellvertreter sind ferner für die richtige Ablieferung der Wassertonnen nach Beendigung der Fahrt verantwortlich.. Marienburg,

Herrmann Gustav Richard Jacob Theodor Otto Adolf Gustav Marie Rudolf Hermann Johannes Jsaak Gustav Felix Max Emil.. Robert Viktor David Margarete Otto Abraham Marie

Für Hengste, welche nachweislich zur Zeit des Körungs- termins erkrankt, oder erst nach demselben von dem Besitzer erworben oder nach § 13 dieser Polizeiverordnung einer er-

Für das Einschreiben der Lehrlinge in die Lehrlingsrolle der Handwerkskammer, sowie für das Löschen derselben in dieser Rolle ist eine Gebühr von je 1,50 Mk..