für den Kreis Marienburg Westpn
Erscheint Mittwochund Sonnabend Abend.
Nr.
Landrätliche Bekanntmachungen.
Nr.1. Hennnntmachnng
über denAnlauf von KörnerfriichtemHülfensriichten Heuund Stroh
durchdas KöniglicheProviant-unt Riesenburg.
1.Der Verkauf der Naturalien unmittelbar an das Proviantamt Riesenbnrg ist für dieLandwirte ganz be- sonders bequemundvorteilhaft;dasProviantamtbietetihnen außerdemnoch jede möglicheErleichterungbei derEinlieferung desNaturals; esleiht unentgeltlich Säcke,vermittelt die Ab- fuhr vom Bahnhof zumMagazin,bewirkt die einstweilige Berauslagung der Eifenbahnfracht-, Abfnhr-und sonstigen Nebeniosten,wird unterUmständendieAbnahmevonNaturalien an derEifenbahnstationdesBersandortesbewirken underteilt kostenlos Auskunft auf jededenVerkauf betreffende Anfrage.
2.DieEinlieferungenkönnen— auchin kleinenPosten
—- innerhalbderAnlaufszeitan jedem Werkiage vormittags indieam BahnhofeinRiesenburg gelegenen Magazinege- schehen, doch istesnotwendig,sich vorherzuvergewissern,ob die Räumenicht gefüllt sindundeinekurzeUnterbrechungdes Anlaufs eingetreten ist«
DieEinlieferungenfürdas HülfsmagazininRosenberg könnendaselbstnur Mittwochsstattfindenundistdieserhalb vorherigeEinigungmitdemProvianiamterforderlich-
DieNaturalien müssenfolgende Beschaffenheithaben- a)DieKörnerfrüchtemüssen gut geerntet sein, dürfenkeinen
dumpfigen Geruch habennnd nichtsehrmitUnkraut- samenoderUnreinlichkeitenvermischtsein;ein Viertel- litermuß wenigstens wiegen:
beimWeizen189 Gramm, beimRoggen179 Gramm, beimHafer112 Gramm- Da dieLandwirte diesin derRegel selbstschwer fest- stellen können, so empfiehltes«sich,demProviantamt vorhereine,ausreichend großeProbe (wenigstens250 Gramm) ineinerreinen (nicht riechenden), starkenDüte
zuübersenden. »
h)DieHülsenfrüchte«—- ihren Anlaufwürde dasProviant- amt vermitteln — Erbsen, Bohnen, Linsen müssenvon derletztenErntestammen, völlig reif,trocken undkäfer- frei sein,einenguten Geruchundeinewenig gerunzelte Oberflächehaben; mehrals8szwurmstichigerFrüchte dürfen sie nicht enthalten-
a.Heu muß gutgewonnen sein, frischeFarbeundkräftigen Pflanzengeruch haben; auch darfesnichtvieleschlechte oderwertloseoder garschädliche(Schachtelhaime)Kräuter oderGräser enthalten; Kleeheuwird gewöhnlichnicht ungetauft
d.Strohmuß RoggensLangstroh sein, darf nicht dumpfig riechen, nichtmitRost-oderBrandpilzen besetzt, auch nichtmitDisteln vermengtoder durch Mäusefraßbe-
Mariendurg, den6.August 19·(·)4;
fchädigtsein; auch Maschinen-Langstrohwirdangekauft, wenn esmitBreit-Dreschmaschinenausgedroschenworden undordentlich aufgebnnden ist«
3.Das Gewichtwirdauf Wagen, welchevom Aichamt geprüft werden,inGegenwartdesVerkäufers festgestellt;ein Gewichtsabzug findetinkeinemFallestati; dieBezahlung erfolgt sofort nachderGewichtsfeststellung5mit demKaufpreise wirdeineVescheinigungüber dieMengedesgeliefertenNatur-als unddieHöhedeserhaltenen Geldbetrages ausgehändigt.
4.DieAnlaufszeit istimallgemeinen für Roggen, Hafer, HeuundStroh:
von derErnte bisEndeAvril des folgenden Jahres;
derStrohanlauf wird gewöhnlichnochdarüberhinaus
biszurneuen Ernte verlängert. ·
Ueberdies werden derBeginnund derSchlußdesAnlaufs dereinzelnenNaturalien, sowie auch feinewegenRaummangels zeitweiligerforderliche Aussehng in der»Riesenburgerneuen Presse«undin den»Kreisblättern«bekanntgemacht.
Marienburg er., den1.August1904.
BorstehendeBelanntmachnngwirdhierdurchzuröffentlichen
Kenntnis gebracht. s
Nr.2. Marienburg,den 3.August1904.
DerDurchschnittsmarktpreis inMarienburgim Monat Juli hat betragen:
a«für100 kg Weizen. 18,75 «
b. » ,,« » Roggen.-. 15,10 »
c- « « » 14s·"— »
d«» « « · «
e. » » » Erbsen . . 19,—-——»
f. , » ,, EßsKartosfeln. 6,——»
g«N» « « «
h. » » » Krummstroh 3,50 »
i« « » « · -«
Nr.Z. Marienburg, denI.August1904.
Dem Komitee für HebungderZucht gängiger Wagen- vferdein Baden hatderHerr MinisterdesJnnern aufGrund AllerhöchsterErmächtigungheutedieErlaubnis erteilt,zu der mitGenehmigungderGroßherzoglichbadischen Regierungim Jahre 1904 zu veranstaltendenöffentlichen Ausspielnng von Pferden undSilbergegenftiinden auchimdiesseitigen Staatsgebiete Losezu vertreiben.
Essollen215000 Loseä 1 Je ausgegebenwerdenund 4565 Gewinne imGesamtwertevon 100000 M zurAus- spielung gelangen. -
Nr.4. Marienburg,den 2.August1904.
Der RentengutsbesitzerAndreas HivpleransRothebude ist fürdenGemeindebezirkRothedudezumGemeindedieuer
unddVollziehungsbearnten gewähltund vonmirbestätigt woren.
Nr. 5. Marienburg,den 4.August1904.
Der Herr Ober-PräsidentderProvinz Westvreußen hat genehmigt, daßvon dem Vorstandedes Vereins»Franenwohl«
«inZoppot gelegentlichderinAussichtgenommenen Weihciachts- messeimMonat Dezember dieses Jahres eineVertiefung verschiedener weiblichenHand-arbeiten zuGunstender Vereinskasse veranstaltetwird nnddaß3000 LosezumPreise VOU0-50J- für jede-B einzelneLos in derProvinz West- prenßenausgegebenundvertrieben werden«
Nr. 6. Marienburg den1.August1904.
Der HerrOber-PräsidentderProvinz Wesiprenßenhat
s
genehmigt, daßvon dem Missionsoereinder evangelischen Brüdergemeindein Danzigim Monat Oktoberd.Js. eine Verlosung von weiblichen Handarbeiten zumBestender Heidenmissionveranstaltetwird unddaß1000 LosezumPreise
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von0,50Jasür jede-ZeinzelneLos in derProvinz Westpreußen ausgegebennndvertrieben werden.
Nr. 7. x Martenbnra, den4.August1904.
Der RentenemvsängerJakobPorschewskians Nenteichs- does istfürdieGemeindeNenteichsdorfzumNachtwächter gewähltundvon mirbestätigtworden.
Bekanntmachungenanderer Behörden.
Nr. 1. Wegen konstatierten Romme unter den Schweinendes Instmanng ExnowskiinSandhof,wirdüber die Ställeder Jnstkate des Herren Hofbesitzer Franzenin Sandhof hiermitdieSperreverhängt-
AmtSandhoszuHoppenbrnch,den4.August1904.
DerAmtsvotsteher.
DruckvonO.Halb-Marienburg.