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Kreis-Blatt für den Kreis Marienburg Westpreussen, 6. August, Nr 63.

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Academic year: 2021

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für den Kreis Marienburg Westpn

Erscheint Mittwochund Sonnabend Abend.

Nr.

Landrätliche Bekanntmachungen.

Nr.1. Hennnntmachnng

über denAnlauf von KörnerfriichtemHülfensriichten Heuund Stroh

durchdas KöniglicheProviant-unt Riesenburg.

1.Der Verkauf der Naturalien unmittelbar an das Proviantamt Riesenbnrg ist für dieLandwirte ganz be- sonders bequemundvorteilhaft;dasProviantamtbietetihnen außerdemnoch jede möglicheErleichterungbei derEinlieferung desNaturals; esleiht unentgeltlich Säcke,vermittelt die Ab- fuhr vom Bahnhof zumMagazin,bewirkt die einstweilige Berauslagung der Eifenbahnfracht-, Abfnhr-und sonstigen Nebeniosten,wird unterUmständendieAbnahmevonNaturalien an derEifenbahnstationdesBersandortesbewirken underteilt kostenlos Auskunft auf jededenVerkauf betreffende Anfrage.

2.DieEinlieferungenkönnen auchin kleinenPosten

—- innerhalbderAnlaufszeitan jedem Werkiage vormittags indieam BahnhofeinRiesenburg gelegenen Magazinege- schehen, doch istesnotwendig,sich vorherzuvergewissern,ob die Räumenicht gefüllt sindundeinekurzeUnterbrechungdes Anlaufs eingetreten ist«

DieEinlieferungenfürdas HülfsmagazininRosenberg könnendaselbstnur Mittwochsstattfindenundistdieserhalb vorherigeEinigungmitdemProvianiamterforderlich-

DieNaturalien müssenfolgende Beschaffenheithaben- a)DieKörnerfrüchtemüssen gut geerntet sein, dürfenkeinen

dumpfigen Geruch habennnd nichtsehrmitUnkraut- samenoderUnreinlichkeitenvermischtsein;ein Viertel- litermuß wenigstens wiegen:

beimWeizen189 Gramm, beimRoggen179 Gramm, beimHafer112 Gramm- Da dieLandwirte diesin derRegel selbstschwer fest- stellen können, so empfiehltes«sich,demProviantamt vorhereine,ausreichend großeProbe (wenigstens250 Gramm) ineinerreinen (nicht riechenden), starkenDüte

zuübersenden. »

h)DieHülsenfrüchte«—- ihren Anlaufwürde dasProviant- amt vermitteln Erbsen, Bohnen, Linsen müssenvon derletztenErntestammen, völlig reif,trocken undkäfer- frei sein,einenguten Geruchundeinewenig gerunzelte Oberflächehaben; mehrals8szwurmstichigerFrüchte dürfen sie nicht enthalten-

a.Heu muß gutgewonnen sein, frischeFarbeundkräftigen Pflanzengeruch haben; auch darfesnichtvieleschlechte oderwertloseoder garschädliche(Schachtelhaime)Kräuter oderGräser enthalten; Kleeheuwird gewöhnlichnicht ungetauft

d.Strohmuß RoggensLangstroh sein, darf nicht dumpfig riechen, nichtmitRost-oderBrandpilzen besetzt, auch nichtmitDisteln vermengtoder durch Mäusefraßbe-

Mariendurg, den6.August 19·(·)4;

fchädigtsein; auch Maschinen-Langstrohwirdangekauft, wenn esmitBreit-Dreschmaschinenausgedroschenworden undordentlich aufgebnnden ist«

3.Das Gewichtwirdauf Wagen, welchevom Aichamt geprüft werden,inGegenwartdesVerkäufers festgestellt;ein Gewichtsabzug findetinkeinemFallestati; dieBezahlung erfolgt sofort nachderGewichtsfeststellung5mit demKaufpreise wirdeineVescheinigungüber dieMengedesgeliefertenNatur-als unddieHöhedeserhaltenen Geldbetrages ausgehändigt.

4.DieAnlaufszeit istimallgemeinen für Roggen, Hafer, HeuundStroh:

von derErnte bisEndeAvril des folgenden Jahres;

derStrohanlauf wird gewöhnlichnochdarüberhinaus

biszurneuen Ernte verlängert. ·

Ueberdies werden derBeginnund derSchlußdesAnlaufs dereinzelnenNaturalien, sowie auch feinewegenRaummangels zeitweiligerforderliche Aussehng in der»Riesenburgerneuen Presse«undin den»Kreisblättern«bekanntgemacht.

Marienburg er., den1.August1904.

BorstehendeBelanntmachnngwirdhierdurchzuröffentlichen

Kenntnis gebracht. s

Nr.2. Marienburg,den 3.August1904.

DerDurchschnittsmarktpreis inMarienburgim Monat Juli hat betragen:

für100 kg Weizen. 18,75 «

b. » ,,« » Roggen.-. 15,10 »

c- « « » 14s·"— »

» « « · «

e. » » » Erbsen . . 19,—-——»

f. , » ,, EßsKartosfeln. 6,——»

« « «

h. » » » Krummstroh 3,50 »

« » « · -«

Nr.Z. Marienburg, denI.August1904.

Dem Komitee für HebungderZucht gängiger Wagen- vferdein Baden hatderHerr MinisterdesJnnern aufGrund AllerhöchsterErmächtigungheutedieErlaubnis erteilt,zu der mitGenehmigungderGroßherzoglichbadischen Regierungim Jahre 1904 zu veranstaltendenöffentlichen Ausspielnng von Pferden undSilbergegenftiinden auchimdiesseitigen Staatsgebiete Losezu vertreiben.

Essollen215000 Loseä 1 Je ausgegebenwerdenund 4565 Gewinne imGesamtwertevon 100000 M zurAus- spielung gelangen. -

Nr.4. Marienburg,den 2.August1904.

Der RentengutsbesitzerAndreas HivpleransRothebude ist fürdenGemeindebezirkRothedudezumGemeindedieuer

unddVollziehungsbearnten gewähltund vonmirbestätigt woren.

(2)

Nr. 5. Marienburg,den 4.August1904.

Der Herr Ober-PräsidentderProvinz Westvreußen hat genehmigt, daßvon dem Vorstandedes Vereins»Franenwohl«

«inZoppot gelegentlichderinAussichtgenommenen Weihciachts- messeimMonat Dezember dieses Jahres eineVertiefung verschiedener weiblichenHand-arbeiten zuGunstender Vereinskasse veranstaltetwird nnddaß3000 LosezumPreise VOU0-50J- für jede-B einzelneLos in derProvinz West- prenßenausgegebenundvertrieben werden«

Nr. 6. Marienburg den1.August1904.

Der HerrOber-PräsidentderProvinz Wesiprenßenhat

s

genehmigt, daßvon dem Missionsoereinder evangelischen Brüdergemeindein Danzigim Monat Oktoberd.Js. eine Verlosung von weiblichen Handarbeiten zumBestender Heidenmissionveranstaltetwird unddaß1000 LosezumPreise

123 —-

von0,50Jasür jede-ZeinzelneLos in derProvinz Westpreußen ausgegebennndvertrieben werden.

Nr. 7. x Martenbnra, den4.August1904.

Der RentenemvsängerJakobPorschewskians Nenteichs- does istfürdieGemeindeNenteichsdorfzumNachtwächter gewähltundvon mirbestätigtworden.

Bekanntmachungenanderer Behörden.

Nr. 1. Wegen konstatierten Romme unter den Schweinendes Instmanng ExnowskiinSandhof,wirdüber die Ställeder Jnstkate des Herren Hofbesitzer Franzenin Sandhof hiermitdieSperreverhängt-

AmtSandhoszuHoppenbrnch,den4.August1904.

DerAmtsvotsteher.

DruckvonO.Halb-Marienburg.

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