1.Augusihefi1922
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Att- demInhalts Staatssekretär Punder Zum elften August.— ·
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Zum elften August-f
VonDr.He rmann pünde r,StaatssekretärinderReichskanzlei.
Ein Volk ohneVerfassungistwieeinSchiffohne Steuer.
Darum, wenn einemVolkdieVerfassung zerbrach, muß seine erste undernsteste Sorge sein, sicheinneues InstrumentzurLenkungund SicherungdesStaates zuschaffen.DenTagaber,da dasStaatsschiff wiederdieFähigkeitbekam, nachfestenGesetzenzu manövrieren und zielklarenKurs zunehmen, wird einweisesVolk ingutem Gedächtsnis behalten, wird ihn zu ernster Selbstprüfung nützenund wirddiejährlicheWiederkehr würdigfeiern. Das Begehendes Verfassungstages isteineEhrung, diedas Volk sich selbst erweist,den berufenen Vertretern, die es zum Werk derVerfassung entsandte und dempolitischenInstinkt, den es millionenfach beider Abfassung,der Verabschiedung und der Entgegennahme des neuen Grundgesetzesmitwirken ließ. Verfassungsfeier, das ist alsonichtetwa erzwungene Verbeugung vor einem auferlegten Joch; Verfassungsfeierist stolzesund selbstbewußtesBekenntnis zuden bestmöglichen Richt,linien, diesicheinVolk aus eigenerEinsichtund Kraft fürdieFahrtindieZukunftzugeben vermochte.
s Zweierlei ist hierbei beachtenswert. Zunächst: alles geschichtliche Geschehen hat Voraussetzungen. Und zum
.andern-: allem geschichtlichenSein eignet Entwicklungsmöglich- keit. WieimLeben überhaupt, so gibtes auch impolitischen Zustandeines Volkes keineStarrheit, keineErstarrung. Auch dieVerfassung,undsievor allem,istswieeinBaum,derseine Wurzeln entsendetinHumusschichten,dieimTaufederJahr- hunderte sich ablagertenundnoch immer dieFähigkeit besitzen, nährendeSäfte aufsteigenzulassen,in dessen Früchtenaber Keime späterenWerdens geborgensind. Nur Kräfte,dieso instetemRapportmit derVergangenheit undmit derZukunft eines Volkes ihrenCharakter, ihreZweckmäßigkeitund ihre Zielstrebigkeit bewähren, helfen dazu,einem Volke nationale Silhouette und diesozialeStruktur zufestigenund zuver-
feinern. Auch die neue deutsche Reichsverfassung vom 11.August1919 wäre nichtentstanden, wäre nichteinmal vorstellbar,wenn nicht ihrewesentlichenElemente seit langem impolitischen BewußtseinderGenerationen latent,vorhanden undwachsam, geruhthättemDieNiederschrift derVerfassung war gewissermaßennur eineMobilisation, einSichtbarmachen, einAusrufen dieserElemente. Die verfassunggebende-Ver- sammlungwar nur das Sprachrohr, durchdas derGeistdes Volkes,wie er geworden war,· das Gesetzdiktierte. Darum darfman sagen, daßindiesemWerk derNationalversammlung nichtsWillkürlichesist.
Jn- einer neuen Verfassungbekommen die Urgedanken eines Volkes, von denenes währendlangerSpannen sehn- süchtigträumt und an die es sichunter Irrtum und Kämpfen herantastet, endlich feste Gestalt. SolcheGeschichts- verbindung it das stabile Rückgratneuer staatspolitischer Schöpfung.Jn ihreherngefügt istauch dieTegitimität,die historische Rechtmäßigkeit,der neu-en Verfassung.
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Daran ändert gar nichts, daßdie neue Verfassungin vielen-ent- scheidenden problemen undBestimmungen,vielleicht inallen, von der bisdahingeltenden abweicht. DieseAbweichungen sindeineSelbstverständlichkeit.Dieneue Verfassungwäre nie
möglich gewordenund hätte nie sich durchWort und Schrift materialisieren können,wenn die ihr vorangegangene noch widerstandsfähigundnicht abgebrauchtgewesenwäre. Dennoch stützt sichdasBestederneuen Verfassung aufdie,man möchte sagen unbewußte Denkleistungihrer Vorgängerin. Millionen von Deutschenhattendieneue Verfassung seitlangemherbei- gewünscht, herbeigedacht, herbeigeredet und herbeigieschriebem Solche Wegbeneitung hatdemneuen Tebensbuchdesdeutschen Volkes den Einzug erleichtert und die Annahme gesichert.
Siehe,es istalles neu geworden, darf gesagtwerden. Aber hinzuzufügen ist: das politische Streben der Väter fand Erfüllung.
Und wiederum regtsich-und bewegt sichdieneue Ver- fassungwienur irgendein Organismus. Siewäre tot,wenn ihreZellennicht dauernd atmeten. Der Buchstabetötet;aber derGeistmachtlebendig. DerGeistderVerfassung stehthöher als jedwederparagraph. Darum istdem Volke nichtdamit gedient, daßes eine neue Verfassungbekam;der eigentliche Nutzenwird ihm erst dadurch,daßes dieseVerfassungnun auch bebt und erlebt. Die Verfassung muß Fleischund Blut des Volkes werden. DasVolkmußlernen,inderLuft seiner Verfassungzuatmen. DieVerfassung mußalleTätigkeitder Gesetzgebung,alleUnternehmungen derparteien, allepolitische Diskussionen,aber auchdasgesamte bürgerlicheLeben und das Ganzedernationalen Kulturspdurchdringem Mehrnoch alssonst gilthier:nur dasErworbene hat Wert. Wenn neue
Verfassungnicht wiereife Frucht vom Himmelfällt,sondern erackert und erzüchtetwerden muß,sogiltebenso,daß sie, wenn sieimKodex stabil"wurde, nun als frischesBlut indas gesamte Aderfystemdes Volkslebens einströmen muß. Es versündigt sichan der Gesundheit und am Wachstum des Volkes,wer solche Tebensfunktion hemmtodergarunterbindet.
Aber,eshat letzten Endes niemand dasVermögen,denuniver- salen Fluß einer geschichtlichgewordenen neuen Verfassung aufzuhalten. Sie setzt sichdurchund gewinntauch die Wider- strebenden,wenn sie,dieeinen ihrerpfeilerinderVergangen- heit eingerammt, sichals Brücke hinüberwälbt in die nächste Etappedes Volksmarsches.
JedeVerfassung,wie jedesGesetz überhaupt, gibtRechte undnimmt Rechte. AuchRechte findnichtsUnsveränderliches.
Man muß aufRechte verzichtenkönnen;man«muß aberauch Disziplin genug haben, Rechte zu empfangen. Trotziges Pochen auf zerbrochenesRechtistgenau so volksfeindlich wie Mißbrauchneuen Rechtes. Beides istSchädigungdesVolkes, istSünde wider denGeistdes Volkes,wider den Geistder Geschichte;dieSünden derVäter aber wiegenschwerer als diederSöhne, undniemand verdient härteren Tadel, alswer diefortschreitendeLogikorganischen Geschichtsgeschehensab- riegelnund dasHeraufkommeneines neuen Morgenshemmen will. Derbeste Pionier aberfürdenSiegeszugneuer poli- tischer Lebensart,neuer Volksgesinnung,neuer nationaler und sozialer Rhythmik istdieEhrfurchtund Achtungvor derVer- gangenheit, die zuüberwinden nichts Bedeutsames gehabt hätte,wenn sienichtauch groß gewesenwäre.
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Die deutscheGirasrechisreform.
Hoffnungenund Zweifel
Von ProfessorD. Dr.Wilhelm Kahl, Berlin, M.d.R.
Am21.und22. Juni hatimReichstagdieerste Lesungdes am 14.Mai 1927ihmvorgelegten»Entwurfs eines Allgemeinen Deutschen Strafgesetzbuchs«stattgefunden. DerReichsminister der Justiz und 10Fraktionsredner habendazugesprochen. DieBe- ratung endigtemit Verweisung derVorlage an einen-besonderen Ausschußvon 28 Mitgliedern. Dieser hatsich—«amS.Juli als 32. Ausschußmit dem Kennwort »Reichsstrafgesetzbuch«kon- stituiert. Beteiligt sindanihm nach Verhältnisihrer Stärke die SPD.mit s,DNV. mit 6,Z.mit4,DV.mitZ,KP.,DD.und WV. mit je2,,BV.mit IVertreter. Diebeiden stärkstenFrac- tionen habenjeeineFrauentsandt. Stellvertreter mit Stimmrecht zuberufen, stehtdenFraktionenfrei. Eswurde derArbeitsplan besprochenund zunächsteine Verteilung derReferateund Kor- referatezuden 11AbschnittendesAllgemeinenTeils 1.Buches über »Verbrechenund Vergehen«vorgenommen. Dabei istdem GrundsatzederJustitia distributiva sorgfältigRechnung getragen.
Die Arbeit sollam 21.September beginnenund einstweilenan wöchentlich4 Sitzungstagen festgesetztwerden. Quod tolix taustumque sitl
Die erstePlenarberatung hatHoffnungen gegeben,aber auch Zweifel am Gelingen zurückgelassen. Hoffnung darin, daßun- beschadetaller kritischen Stellungnahme
sagtalleRedner denWillen
ihrerParteien,pflichtgemäßan dem groenWerke mitzuarbeiten, ausdrücklich, sogar feierlich kundgegeben haben. Zweifel dadurch, daß jetzt schoneinesolche FüllevonBedenken gegenGrundgedanken oder EinzelbestimmungendesEntwurfs vorgebracht wurde, daßunwill- kürlich je länger je mehrimstillen Hörer sichFragezeichenanFrage- zeichen reihenmußte,obes möglich sein werde, inderknappen Zeitvon etwa dreiviertel Jahr eine Verständigungherbeizuführen.
Denn daßeinWerk wieeinneues Strafgesetzbuchnur dann willig
und verheißungsvollvon derRechtsüberzeugungdesVolkes auf- genommen werden undalleinseinen Zweck erfüllen kann,wenn sein Inhalt von einerganz starken Mehrheitgetragen wird,verstehtsich von selbst.Esliegtmir fern, jene spezialisierteKritik schonbei derallgemeinen Ausspracheirgendwiezutadeln. Denn aus dem einzelnenbildetund bestimmt sich naturgemäßdasUrteil überdas Ganze. Undesist fürdieTeilnehmerrecht gut,wenn sie sichvon Anfang ankeiner Täuschungdarüber hingeben, welcheMassevon Streitstoff vorliegt, welcheSchwierigkeiten zuüberwinden sind, welchesMaßvon EnergieundFleiß aufgewendetwerden muß.Aber zweiEindrücke aus derGeneraldebatte sindsmir doch geblieben,an denen ich kollegiale Warnungssignale aufrichten möchte.
Der eine istder einer nochviel zustarkvorherrschenden Neigung parteipolitischer Einstellung. Vielleichtund hoffentlichwar esnur einFehlerdesAnfangs. Jch habeinderkonstituierenden Sitzungden Wunsch ausgesprochen,es möchten sichdie Ausschuß- Mktglkedet Möglichst wenigJnstruktionen von ihrenParteiener- holem vielmehr ihreEntscheidung allein aus dem vorliegenden BedürfnisderSachetreffen,und es möchte sich ereignen-- daßdie AbstimmungenquerdurchdieParteiengehen.Diesen Wunschkann ichvor aller Öffentlichkeitnur wiederholen. Es geht nichtum
Parteizwecke,sondernum dieVolkseinheit. DerStoffdesStraf- rechts verträgt nichtdieAnlegungvon Parteimaßstäben,nichtdie Gebundenheit an
sparteiprogrammaJeder einzelneträgtunmittel-
barund höchstper önlichdieVerantwortung NichtdiePartei hat den Führer, sondernder Führerhatdie«Partei zuführen; Die AussichtenderReformwürdenindemMaße steigen,alses«gelingen würde,sieaus demZusammenhang mitdem politischenParteien-
streitzulösen- »
Derandere Eindruckwar dereinernoch nichtgenügendenUnter- scheidungvon Wichtigemund Unwichtigem, von Kleinem und Großem.Wollte derAusschußdenEhrgeiz haben, jeden einzelnen Paragraphenzukorrigieren,so müßteerscheitern. SechsEntwürfe sinddem jetztvorliegenden vorangegangen: derVorentwurf von 1909, derGegenentwurfvon 1911, derKommissionsentwurf von 1913,dernachdenErfahrungenvon Kriegund Staatsumwälzung umgearbeitetevon 1919, derMinisterentwurfvon 1922,der erste amtlicheEntwurf von 1925. Mit peinlichsterGewissenhaftigkeit
waren fortlaufendin ihnendieErgebnissevon Wissenschaftund
Rechtsprechung berücksichtigtDerGesamtertragdieserArbeit eines Vierteljahrhunderts muß respektiert, es kann nichtanhundertfach sorgfältig Überlegtemimmer wieder von neuem herumgedoktert werden. Diegroßen Streitprobleme, wieEinzelheitenaus Schuld undRechtswidrigkeit, aus StrafensystemSicherung,Strafbemessung,
aus denTatbeständendesHoch-undTandesverrats, desZweikampfs, mancherSittlichkeitsdelikte, desEhrenschutzesund anderer haben sichklarherauskristallisiert. Essind ihrergenug fürdieArbeitszeit einiger Monate. Auf sie muß sichdieNachprüfunginderHaupt-
sache erstreckenundbeschränken.DieRevisiondarfsich nichtins Kleine undKleinlicheverlieren. Eswird dievornehmste Sorgeder ReferentenundKorreferenten sein müssen, hierindasrichtige Maß zusuchen.
Mit tiefemund anerkennenswertem Ernst haben einigeRedner auchwieder den Zweifelerhoben, obüberhaupt unserer tiefzer- rissenen, leidenschaftlich durchsetzten,von Not bedrängten ZeitBe- gabungundBerufzueinem so gewaltigenGesetzgebungswerkezu- zugestehen sei.JederGewissenhafte mußdasGewichtdieser Frage anerkennen und kann nichtleichten Sinnes anihrvorübergehen.
Esistabermeine innersteÜberzeugung,daß sievertrauensvoll bejaht werden kann undtapfer bejahtwerden muß. JnderFragestellung beruftman sichgernaufdenTitelvon Savignysbekannter Schrift von 1814»Vom Berufe unserer Zeit für GesetzgebungundRechts- wissenschaft«.Man übersehe nicht, daßdieKontroverse zwischen Thibaut undSavignyumdieKodifikation einesnationalen bürger- lichenRechtssichunter total verschiedenen Zeitverhältnissenund mitvölliganderem Sinne abgespielt hat. Savigny,dergroßeBe- gründerderhistorischen Rechtsschule,war imGrunde einGegner jeder Kodifikation desbürgerlichen Rechts überhaupt, dessen Fort- bildungdeninneren stillwirkendenKräftenderunmittelbaren Volks- überzeugungzuüberlassen sei.Voneinemsolchen Gegensatz ist heute nichtdieRede. Daßdas.Strafrecht dergenauestenKodifikation bedürfe, liegt nichtimStreit. Esj fragt sichnur, inwelchem Zeit- punkte.Ohneweiteres ist zuzugeben, daßeinerheblicher Unterschied bestehtin der volkspspchologischen Struktur am Anfang der Reformbewegungund heute. JmJahre 1902würde niemand die Frage nach BegabungundBeruf ausgeworfen haben. Jch zieheaber aus jenem UnterschiedderLage gerade dieentgegengesetzteFolge- rung. DerStrafgesetzgeber darfkeinenTag mehr zögern.Dasneue Strafrecht stehtmit invorderster Reiheunter den Mitteln des inneren Wiederaufbausüberhaupt.Eine Füllevon Erfahrungsteht
uns zu-Gebot aus ruhigerund aus stürmischer Zeit. Es ist
Gelegenheit gegeben, das gesamte staatswilligeVolkum eine-große Aufgabezusammelnund ihmdieunentbehrlichen Fundamente unseresethischenund rechtlichen
Gemeinschaftslebensvon neuem zu
Bewußtseinzubringen. UnserVerfasungslebenistausreichend gesichert,um dasWerk zuEnde zuführen.DieDistanzvon den Katastrophen istweit genug, um dem Gesetzgeberdieerforderliche Ruhe,Klarheit undWeitsicht nichtzurauben. Gegenüberkleinen nachzitterndenWellenbewegungen wirderdieNerven nichtverlieren.
Diesoziale GesamtlagedesdeutschenVolkes ist ihmeintäglicher MahnrufzurGerechtigkeit,was derSachenur zugutekommen kann.
Nur ein absolutes HinderniskönntederReformindenWegtreten und allerdingsBegabungundBeruf dazu entziehen. Daswäreihre VersetzungindasRäderwerk derParteipolitik. Darum ebenkämpfe ich so heiß für ihre geistige—Entpolitisierung.Dasheißt nicht, daß esnicht Sachgebiete gäbe, ausdenenauchdiepolitische Richtung- ihre bestimmtenAnsprüchezustellen hätte. Das heißt vielmehr, da Jnhaltund GelingenderReform nichtzueinerpolitischen Mach· frageundKraftprobegemachtwerden darf. Wann aberglauben dieZweiflervon heute,daßderrichtigeZeitpunktderReformge- kommen seinwürde? ErwäreinunabsehbarerFerne gelegen.Denn unabsehbar istderZeitpunkt,biszuwelchem sichdieVoraussetzung einer größereninneren Beruhigung und stabilerenpolitischenTage erfüllt habenwird. Jn derZwischenzeitaberwürde derZustand desdeutschen Strafrechtssich trostlos verschlimmern. Jch bin durch- aus derMeinung, daßman mitdemgegenwärtigen Strafgesetzbuch noch einige Zeitauskommen kann. Alleabersinddarin einig, daß es derKorrektur imeinzelnenundzummindestenderErgänzung bedarf. So würde man unvermeidlich auf Gelegenheits-.und Novellengesetzgebung angewiesen sein.Dasbedeuteteabernicht bloß
-dieAuflösungderEinheitdesStrafrechts, sondern auch ungeheuer- licheZeitverschwendung. Bei jedem Einzelproblemrollen sichvon selbstdieprinzipiellen Grundfragen wieder auf. DieReforniwürde.
zurSisyphusarbeit. Zu geschweigen davon, daß, je länger siever- zögert wird,umso mehrdiein25Jahren geleistete ungeheureVor- arbeit anWertverlieren muß.Darum alleZweifelüberBegabung undBeruf zurückgestelltt
DaßderEntwurf injuristischer Technikund«volkstümlicher Spracheeine ausgezeichnete Leistung darstellt, ist auchvon solchen anerkannt, diesonstvieles anihm aus-zusetzen haben. Aberselbstder schärfsteKritiker kann auchden außerordentlichen sachlichen Fort- schrittindenentscheidendenneuen Grundgedankenund Zielen nicht inAbrede stellen.Fastüberall gehtderStreit nurum Artund MaßderAusgestaltung. Hier befinde-ichmichselbstnichtselten inOpposition, namentlichgegenüber manchenabändernden Beschlüssen desReichsrats. Das kann abernur reizen,inehrlichemKampf sovielherauszuschlagenals möglich ist. Esbleibt immer noch 255