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Kreis-
fiir den Kreis Marienburg Westprz
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Erscheint Mittwoch und Sonnabend Abend.
Nr. 38x Marienburg den 17. Mai, 1905.
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LandrätlicheBekanntmachungen.
Nr. 1. Marienburg, den 15. Mai 1905.
Der Amtsvorsteher des AmtsbezirksTannsee, Gutsbesitzer OrnnansLindenarn ist
vom14. d. Mis. ab ans vier Wochen verreist. Die Amtsgeschäfte werden währenddieser Zeit
vondem stellvertretenden Amtsvorstehrr, GutsbesitzerFr. Dbhring- Tannsee wahrgenommen werden«
Nr. 2- Marienburg, den 12. Mai 1905.
Der Landwirt Richard Stattmiller in Kyloit ist zum stellvertretenden Gntsvorsteher für Kykoit ernannt nnd vereidigt worden.
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Nr. Z. Jn der Ziffer 1 der Bekanntmachnng, betreffend die Ausführung des Invalidenversic-ernngsgesetzes (R. G. Bl. 1899 S. 463)
vom26. August 1899 (Oi. Bl.
f. d. i. V. S. 165) wird vorden Worten »in allen übrigen Fällen« eingeschaltet:
in den Fällen der §§ 148 bis 153 die Kreise, in der Provinz Westfalen anch die Aemter, in der Rheinprodinz auch die Bürgermeistereien nnd in den Hohenzollernschen Landen die Qberamtsbezirle.
Berlin W. 66, den 1. April 1905s Der Minister Der Minister des Innern- für Handel nnd Gewerbe. Jn Vertretung gez-:
gez.:
Müller. v.Bischoffshansen.
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Marienburg, den 12. Mai 1905.
Vorstehender Erlaß wird hierdurch veröffentlicht-
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Nr. I. Jn den Qnittnngen
über diefortlaufenden Be- züge ans der Staatskasse wird der Zeitraum, für welchen die
»Nr·
4.
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Zahlung erfolgt, oft nicht richtig bezeichnet. Nach dem Er- lasse des Herrn Finanzministers
vorn6. Mai 1898 ist für
—die Bezeichnung des Etatsjvhres
nureine Jahresziffer zu
ver-wenden nnd zwar diejenige, die den größeren Teil des Etatsi jahres
— vomI. April bis Ende Dezember
—-umfaßt ; für daß jetzt begonnene Etatsjahr muß es also z. B. heißen:
1905, oder auch für die Zeit vom l. April 1905 bis Ende März 1906. Qnittnngen, in welchen das Etatsjahr mit einer Doppelzahl z. B. mit 1905X06, oder der Zeitraum
vom1. April 1905 bis 31. März 1906, oder l. April 1905 bis
I.April
1906bezeichnet sind, werden den Ansstellern künftig zur Umschrift zurückgegeben werden.
«Marienburg, den 16. Mai 1905.
KöniglicheKreislasse Unter den Schweinen des Gastwirts Grunwald Die gesetz- Nr. 2.
in Sommeran ist die Rotlanfsenche festgestellt lichen Schutz- nnd Sperrmaßregelnsind angeordnet.
Amt Fischau, den 15. Mai 1905-.
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Der stellvertretende Amtsvorsteher.
Nr. 3. Unter dem Schweinebestande des Gutsbesitzers Hannetnann in Gnojan ist die Schweinesenche ausgebrochen;
die gesetzlichenSchutz- nnd Sperrtnaßregelnsind angeordnet.
Gnojan, den 13. Mai 1905.
Der Amtsborsteher.
Nachdem die Schweinesenche nnter dem Schweinebestande des Käsereipitchters Witt in Altfelde erloschen nnd die Desinfeliion ordnungsmäßigausgeführt, werden die angeordneten Schntzs nnd Sperrmaßregelnhiermit aufgehoben.
Altfelde, den 13. Mai 1905.
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