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Siedlung und Wirtschaft, 13. Jahgang, Juli 1932, Heft 11.

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Siedlung

und

Wirtschaft

Zeitschrift für Wohn- und Siedlungswesen

Organ der WohUUUgsfÜkforgegesellschaften

Herausgegeben von

Justus von Gruner Wilhelm Schlemm Ferdinand Neumann

Verlag: ,,Die Grundstücks-Warte«, Berlin-Charlottenburg 2,Hardenbergstraße 13

13.Jahrg. Juli1932 Heft 11

RückblickundAusblick

DieZeitschrift ,,Siedlung und Wirtschaft«diente als ,,Ostpreuszisches Heim«in ihren ersten 12Jahrgängender Förderungdes Wohnungswesens und insbesondere des Heimstättem gedankens Ostpreußens.

JmGeleitwort zu ihremerstenErscheinenimJahre 1919 heißtes: »WenndieOstpreußische Heimstätte ihre Daseinsberechtigung erweisen will,somuß sieeserreichen, ein unentbehrlicher Mittler zwischenallen denen zuwerden,deren gemeinsameArbeit fürdieFörderungdesHeim- stättengedankens erforderlich ist.« DiesemZweckhatdie Zeitschriftbisher gedient und sichin der ZeitihresBestehensviel Freundeund mancherlei Anerkennung erworben.

Mit Beginn des13.Jahrgangs wurde dieZeitschriftdas Mitteilungsblatt derProvinziellen WohnungsfürsorgegesellfchaftenöstlichderElbe. Diese Ausdehnung des Wirkungskreises war gleichzeitigvon einer Erweiterung derAufgaben begleitet. Unter den nachhaltigen Folgen der Wittfchaftskrisegewann inderWohnungs- undSiedlungspolitik dieSorge fürdiewirtschaftlich beste VerteilungderBevölkerung zwischenStadt und Land neben dem bisher vorherrschenden Streben nachwohnkulturellerVerbesserung immer mehran Bedeutung. DieNotwendigkeit, den Arbeitslosenin denStädten Erleichterung zuverschaffenund einer ZunahmederArbeitslosigkeit vorzubeugen,hatdieSiedlungsformen derWirtschaftssiedlungund Nebenerwerbssiedlung in den Vordergrund gestellt. Das arbeitspolitischeMoment istimWohn- und Siedlungswesen heute überall inersterLinie entscheidend. Um dieseenge Verbindung des Siedlungswesens mit der Gesamtwirtschaftauchimäußeren Gewande zukennzeichnen, erscheintdieZeitschriftseitBeginn des 13.Jahrgangs unter dem Namen ,,Siedlung und Wirtschaft«. Die Herausgeber und der bisherigeVerlag, dieOstpreuszischeHeimstätte,waren sichindemStreben einig,mitdiesemOrgan zum wirtschaftlichen Aufbau des deutschen Ostensbeizutragen. Diese Zielsetzungeiner Wohn- und Siedlungspolitik, fürdiedas wirtschaftliche Dasein des Einzelnen imRahmen derGesamt- wirtschaft maßgebendist, mußaber imOstenund imWestenunseresVaterlandes,imIndustrie-

UndimAgrargebiet grundsätzlichdiegleichesein. Jn dieserErkenntnishaben diePreußischen Wohnungsfürsorgegesellschaftennunmehr in ihrer Gesamtheitdie Zeitschriftzu ihrem Organ erwählt. Die Zeitschriftsolldamit zueinem Mittel .fürdieGesellschaften werden, ihrenAuf- gaben als Werkzeugen der staatlichen Wohnungspolitik den wirtschaftswissenschaftlichen Unter- grund zu bereiten. Die Forschungnachder wirtschaftlich»bestenSiedlungunter Anpassung

an die gegebenen Verschiedenheiten der örtlichen Verhaltnisse in enger Verbindung mit der Siedlungspraxis ist damit zur Hauptaufgabe der Zeitschriftgeworden. Daneben gilt es, dem vom Staate als richtig anerkannten Siedlungsziel Eingang in die Oeffentlichkeit zu verschaffenund auf die öffentlicheMeinung im Sinne der staatlichenSiedlungspolitik Einfluß zu nehmen.

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Diesessoeben erstwieder inder Satzung derPreußischenWohnungskreditanstalt aufgestellte Zielder Siedlungsarbeit, dieAbwanderung vom Lande zubeschränkenund dieAbwanderung aus den Städten zu fördern, ist auchdas Zieldieser Zeitschrift. Jeder Darstellung,diezu diesem Ziele helfen kann,wird sie bereitwilligRaum geben«

Aber auchdieKritiksollzuWorte kommen. Alle Siedlungsformen derStadt-, Rand-s und Landsiedlung werden in ihrenwirtschaftlichen Vor- und Nachteilen gegeneinander abzuwägen sein. OhneeinseitigeVoreingenommenheit will dieZeitschriftinAnpassungan dieWandlungen der WirtschaftzuihremTeile dem allgemeinen Bestendienen.

Ernst Radolny Generaldirektor derOstpreußischen Heimstätte

Vorsitzenderdes Verwaltungsrats desNeichsverbandes derWohnungsfürsorgegesellschaften

Die Notwendigkeitvrovinzieller Trenhandftellen fnr Wohnungs- nnd Kleinfiedlungswefen

Von Verwaltungsrechtsrat Justus von Gruner, Berlin.

Mit »demFortfall der Förderungdes Woh- forgegesellschaften nichtsNeues. Es brauchtin nungsbaues in Gestalt der nachstelligenHaus-

zinssteuerhypotheken deröffentlichen Hand taucht an einzelnen Stellen die Auffassung auf,als ob nunmehr auchdiepreußischen provinziellen Woh- nungsfürsorgegesellschaftendie ihnen zugedachten Aufgaben erfüllt hättenund überflüssig geworden seien. Eine solche Auffassungverkennt allerdings völlig, daßdie Entstehung und das Dasein der provinziellen Wohnungsfürsorgegesellschaften in keinerlei Zusammenhang mit derEinrichtung der Hauszinssteuerhypotheken steht die Wohnungs- fürsorgegesellschaften sind auf Grund des Preußi- schenWohnungsgesetzesvom 28.3. 1918insLeben gerufen worden, undsind niemals,so oftdies auch von ununterrichteter Seite angenommen und be- hauptetworden ist,Hauszinssteuerverteilungsstel- lengewesen—. Trotzdembleibt ernsthaft zuprü- fen,obangesichtsderWandlung unserer gesamten wirtschaftlichenVerhältnisse seitderGründungder Wohnungsfürsorgegesellschasten nicht doch heute auf deren ferneren Bestand verzichtet werden kann. Wird der Nachweis hierfür erbracht, so wer-den dieGesellschaften selbstkeinen Augenblick zögern,dieentsprechende Folgerung zuziehen.

Eines ist unzweideutig und vorbehaltlos zuzu- geben: ein Teil des bisherigen Aufgabengebietes derWohnungsfiirsorgegesellschaften ist starkzusam- mengeschrumpft, nämlich derjenige Teil ihrer Tätigkeit,derbisher inderBetreuung idesstädti- schenWohnungsneubaues in Gestalt von Miets- häusern sich abspielte.Es kann wohlkeinem Zwei- fel unterliegen, daß dieseArtderBautätigkeit für absehbare Zeitaufeinen verschlwindenden Bruch- teil ihresbisherigen Umfangeszurückgehenwird.

Aber diese Erscheinung, daßmit den wirtschaft- lichen Wandlungen gewisse Aufgabengebiete sich erschöpfenoder verschieben, istden Wohnungssür-

diesem Zusammenhang nur an dasVaustoffgeschäft erinnert zuwerden,das in derJnflations- und Nachinflationszeit mitdenwesentlichenTeil ihrer Tätigkeit bildete, und heute längst völligver- schwunden ist.

Neben undandie Stelle staatlicher Fürsorge für die Erstellung neuer städtischer Mietwohnun- genistaber schon seitgeraumer Zeiteine andere Sorge getreten, diejenige fürdie Erhaltung der erstellten Wohnungen und »der inihnen in- vestierten Geldmittel, unddiese Aufgabewird in Zukunft eine ganz vordringliche Bedeutungge- winnen. Gilt es doch,neben dem Eigenkapital derVauherren dieMassederöffentlichen Gelder, die indiesen Wohnungsbauten stecken,zuerhalten.

Wenn heuteStimmen laut werden, die aufdie Hauszinssteuerhypotheken überhaupt verzichten wollen, weil sieangeblichendgültigverlorenes Geld seien, so steht dieserAuffassungdieTatsache entgegen, daß dieseMittel keinprivates Kapital darstellen, das aufregelmäßige Verzinsung und Tilgung unter allen Umständen angewiesen wäre, sondern einen Vermögensfondsder öffentlichen Hand,insbesondere desStaates,dermitRuheden Zeitpunkt abwarten kann,wo durchdieTilgung dervorhergehenden ersten Hypotheken seine nach- stellig ausgeliehenen Gelder in einen effektiven undrentablen Wert hineinwachsen. Ein Verzicht aufdieHauszinssteuerhypotheken wäre einedurch nichtsgerechtfertigte Vergeudung öffentlich-enKa- pitals: ihre unbedingteErhaltungist Pflichteines Staates, dem aufdem Gesamtgebiet der Woh- nungs- und Siedlungspolitik nochAufgaben von einer Größe bevorstehen,wie sie bisher dieGe- schichtekaumgekannt hat. Aufrein behördlichem Wegeaber läßt sich diese letztenEndes dochgeld- wirtschaftliche Aufgabe der,kurz gesagt: Sanie- 404

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rung desNeuhausbesitzesnicht lösen.Hierzu be- darfes wirtschaftlicher Organisationen, über die der Staat in denWohnungsfürsorgegesellschaften neben der Preußischen Liandespfansdsbriefanistalt und derinGründungbegriffenen Wohnungs-

kreditanstaltverfügt. «

Aber dieBetreuung des städtischen Mietwoh- nungsbaues ist,einen wie erheblichenRaum sie auch zahlenmäßigin derArbeit der Wohnungs- fürsorgegesellschaften eingenommen hat, woh- nungspolitischniemals derenHauptaufgabe gewe- sen. Ihreeigentliche und wesentliche Aufgabe habendlkGesellschaftenvielmehrvon jeherauf demGebiet erblickt,dasin derFirmenbezeichnung der meistenunter ihnen zum Ausdruck kommt, der Heimstätte.Der Reichsverband der Woh- nungsfürsorgegesellschaftenhat schonin seinem Berichtüber das Jahr1929,zueiner Zeit,woder Wohnungsbau immer stärker nachder Richtung dergroßenundgrößtenStädte unddesMietwoh- nungsbaues sich verlagerte, darauf hingewiesen, daßseinegrundsätzlich-eWandlung derWohnform unsererBevölkerungmit Rücksicht aufdieinter- nationalen und nationalen wirtschaftlichenVer- änderungen bedingt geboten sei, daßdas Schwer- gewichtder öffentlichen Wohnungsförderungganz bewußt«andasEigenheimmitzusätzlicherGarten- niahrung fürdieindustrielle Bevölkerungundauf die als Familiennahrung ausreichende ländliche Kleinstellefürdie von industrieller Betätigung in Zukunft ausgeschlossenen Bevölkerungsschichten verlagert werden müßte. Schondamals wurde ausgeführt, daßessich hier nicht mehrum mehr oderweniger gefühlsmäßige Forderungen verstie- gener »Wohnungsreformer«,sondernum die Da- seinsmöglichkeitunzähliger deutscher Familien handele, daßdieGroßstädteundIndustriezentren an ihren Menischenmassem fürdie keineArbeit mehr vorhandenwar, zuersticken drohten. Heute, nachdemleider seither noch ungezählteMillionen privater und öffentlicherGelder in städtischen Mietwohnungen,fürdie zahlungsfähigeMieter auf absehbare Zeit nicht mehrzufinden sind,in- vestiertwurden, ist dieseErkenntnis Allgemeingut geworden. Daßein großzüsgigesKleinsiedIUUgS- UndEigenheimprogramm eines der erstenund unentbehrlichsten Mittel ist,um unseregrauen- hsafte Arbeitslosigkeit erfolgreichzubekämpfen, ist

kaummehr bestritten. »

Mit der Stadtrandsiedlung fur Er- werbslose hat die Reichsregierung den ersten schüchternen Anfang zur Verwirklichung dieser Gedanken aufdemGebiete deseigentlichen Woh- nungsbaues im Gegensatzzur ländlichenSie-dlung gemacht· Der als Versuchzuwertende, jetztin der Ausführung begriffene ersteAbschnittder vorstädtischen Kleinsiedlung hatschonreichevEr- fahrungen für zukünftiges Bessermachen gezeitigt.

Dasgiltvon derStandortwahL wievon derAus- wahlderSiedler.

Kein Zweifel kann daran bestehen, daßals Standort vorstädtischer Kleinsiedlungen das Vor- landderGroßstädteam ungeeignetstenist. Machen wir uns doch klar,daß wohl jeder Erwerbslose neben derUnterstützung noch weitere, wenn auch noch sokümmerliche Erwerbsquellen besitzt. Ge- legentliche Aushilfsarbeit desMannes, Hilfeder Frau infremden Haushaltungen und dergl.ver- ankert immer noch auchdiegroße Massesder Er- werbslosen wirtschaftlichmit der nächstenUm- gebung ihrer Wohnung. Reißenwir denArbeits- losen soweitaus seiner Umgebung heraus, wiees dieVerhältnisseder Großstadtim Regelfall er- fordern,so nehmenwir ihm praktischdieMöglich- keit zusolchem zusätzlichenErwerb, denerauchals Kleinsiedler besondersinden ersten Jahren, bis derBoden seiner Stelle nennenswerte Früchte trägt, auf»dasDringendste braucht. Ganzanders inkleinstädtischenund ländlichen Verhältnissen, wo derWechseldes Wohnplatzes an den Rand derSiedlung keinZerreißenaller wirtschaftlichen Verbindungen bedeutet. Aber auchbei kleinen und mittleren Gemeinden mußin jedem Falle sorgsamgeprüft werden, ob dieAnsetzungvor- städtischer Kleinsiedlungen, d.h.obdie Festhal- tung und Festsetzungder in Frage kommenden Bevölkerungskreisean diesemOrte wirtschaftlich überhauptzurechtfertigen ist. Man hüte sich»da- vor, dieverfügbarenMittel etwa nachder Zahl deram Orte vorhandenen Erwerbslosen verteilen zuwollen unddamit indenselben Fehler zuver- fallen, der seinerzeitbei demReichszusatzwoh- nungsbauprogramm begangen wurde,desfenMit- telinersterLinie bestimmungsgemäßdaeingesetzt werden sollten,wo besondersviele erwerbslose Bauarbeiter vorhanden waren! Das heißt also an den Stellen, wo offenbar eine Abwanderung derBevölkerung, nicht ihre Festhaltung zubegün- stigen gewesenwäre. DiefürdieEntscheidungder Standortwahl maßgebenden Zusammenhängeaber können wiederum im allgemeinen nur von einem übergemeindlichenStandpunkte übersehenundbe- urteilt werden, denn welcher Gemeindevorstand dürfteeswagen, denEinsatzvon Reichsmitteln in seinerGemeinde abzulehnen, weil erdarin eine Fehlleitung von Kapital erblickt? DieMitwir- kungwirtschaftlicharbeitender und.denkender,da- beiaber nichtunmittelbar interessierter Stellen, dieeinen Ueberblick über dieVerhältnisse größe- rerWirtschaftsgebiete besitzen, alsoderWohnungs- fürsorgegesellschaften,wird für die allgemeine Standortwahl dieser Siedlunigen kaum zu ent- behren sein.

Das gleiche giltvon derAuswahl desGeländes imEinzelfalle. Die Erfahrungen mitdemersten Bau-abschnitt der reichsamtlichen vorstädtischen Kleinsiedlunghaben bewiesen,dasnebeneiner an- erkennenswerten, rein sachlichfürsorgerischenBe- tätigung der Gemeinden doch auchderen Käm- mereistandpunkt sich hierunddaunliebsamdurch- 405

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gesetzt hat,indem sonst unverwertbares, aber auch fürdievorstädtische Kleinsiedlung wenig geeig- netes städtischesGelände für vorstädtsicheKlein- siedlungen zum Schaden der Siedler zur Ver- fügung gestelltwurde.

Aehnliches giltvon der persönlichen Auswahl derSiedler selbst.Es liegtnur zunahe, daßdie Gemeinden diewillkommene Gelegenheit benutzen, unliebsame Kostgänger,die bisherin Baracken, Notwohnungen und dergl. untergebracht waren, bei Gelegenheit der vorstädtischen Kleinsiedslung aufdas RisikodesReiches abzuschieben, stattdie Auswahl derSiedler lediglichunter demGesichts- punkteihrer Eignung für gärtnerischeund son- stige ländlicheArbeit vorzunehmen. Eine beson- dereGefahrbedeutet,nebenbei bemerkt,indiesem ZusammenhangdieBeschränkungder ganzen Maß- nahme auf Erwerbslose, die,an ein Staatsrent- nertum schon mehroder weniger langeZeitge- wöhnt, auchdieneue Stelle lediglichals einevom Staat ihnengeschuldete Verssorgung,undnichtals die Möglichkeitzum Aufbau eines neuen wirt- schaftlichen Daseinsbetrachten. Hier sollteinZu- kunfteine gesunde Mischungmit Kurzarbeitern, abergerade auch Berufsgärtnern unddergl. statt- finden,beiderAuswahl derSiedler ganz beson- ders auchaufdieAnsetzungvon Vorbildern für dieMassedermehroder weniger mut- und ener- gielos gewordenen Siedler geachtetwerden. Schu- lungsbetriebe können,wo esnicht vorhanden ist, daserforderliche Menschenmaterialliefern Gerade, wenn wir inZukunft mitderKleinsiedlung mehr an die Kleinstadt herangehen, wird auchbei der persönlichen Auswahl unddernotwendig anschlie- ßendendauernden Beratung der Kleinsiedler in

derneuen Daseinsform die Mitwirkung erfahre-

ner, treuhänderischerStellen unentbehrlich sein.

Ob unter allen Umständen überhauptan der heutigen Form der vorstädtischen Kleinsiedlung festzuhalten sein wird,obnicht vielmehr auchge- radedenwirtschaftlich nochetwas stärkeren Schich- ten Gelegenheit wird gegebenwerden müssen,im etwas komfortableren EigenheimmitGarten, etwa ineiner Preislage bis zu 5000 Mk.,einevon den Zufälligkeitender Arbeitskonjunktur unabhängi- gere krisenfestere Existenz sich -au-fzubauen,mag im Augenblick dahin gestelltbleiben. Sich-er istim- merhin, daßderWohnungsbedarf vielerorts nur zurückgestaut, nicht befriedigt ist. Jn zahlreichen geradekleineren Städten besteht nochein unver- kennbarer Bedarf nach Wohnungen, derbei der heutigen DrosselungdesWohnungsbaues undder gleichzeitigen Vermehrung der Haushaltungen bald gebieterisch nach Befriedigung rufen wir-d.

Hier erhebt sichdieAufgabe,Baukredit undBau- ausführungineiner Weisezusammenzufassen,die GefährdungendiesBauherrn wie des Geldgebers durch falsche Standortwahl und unzulänglichse Ausführung fürdieZukunft ausschließt.

Ebensowiebeim städtischenWohnungsbau wird beim Landarbeiterwohnungsbau infolgeMangels an Mitteln bedauerlicherweise undtrotzdesgro- ßen noch vorhandenen Bedarfs diewirtschaftliche Erhaltung des Gesschaffenen zunächstimVorder- grund stehen. Von den vielen tausenden von Landarbeiterstellen, die aus Mitteln der wert- schaffendenArbeitslosenfürsorge von den Woh- nungsfürsorgegesellschaften imLaufe des letzten Jahrzehnts geschaffenworden sind,bedarf eine große Anzahl infolgederStrukturwandlungen der Arbeits- undWirtschaftsverhältnisseweiterer Be- treuung inForm derLandarbeiterzusatzsiedlung durch VergrößerungderLandzulageundderWirt- schaftsgebäude,zur Schaffung einer ursprünglich vorhandenen, aber heute nicht mehrvorhandenen Rentabilität Als »daswirksamste Mittel zur Festhaltung derLandarbeiterbevölkerung aufdem Lande wird aber auchderLandarbeiter-Eigen- hesimbau sobaldwie irgend möglich besonders in denGebieten inderbisherigen Weisewieder auf- genommen werden müssen,in denen eine land- wirtschaftliche Siedlung im eigentlichen Sinne nichtin Frage kommt, alsoinallen bäuerlichen Gegenden.

Jn denHauptgebieten landwirtschaftlicher Sied- lung mit aufteilungsfähigem Großbesitztritt an dieStelle von vorstädtischerundLandarbeitersied- lungundgleichberechtigtneben dielandwirtschaft- liche,d.h. bäuerlichse Siedlung die halbländliche und ländlicheKleinsiedlung inder Form der so- genannten Wirtschaftssiedlung, dieabweichendvon der eigentlich landwirtschaftlichen Siedlung in ersterLinie darauf ausgeht, zusätzlicheLandnah- rung, imGegensatzzurVollnahrung derländlichen Bau-ernstelle,nebensonstiger Berufsarbeit zuschaf- fen,undsodieBevölkerung aufdemflachenLande festzuhalten imInteresse einer Entlastung der Mittel- und Großstädtevon weiterer Zuwande- rung. Wenn nach-gewiesen ist, daßdielandwirt- schaftliche, d.h.die bäuerliche Siedlung, kaum mehrMenschen aufdemLande ansetztalsbisher aufden ausgeteilten Gütern vorhanden waren, so können aufdemWeg-e dieserWirtschiaftssiedlung das Zwei-, Drei- und Mehrfache von Familien mitdemGrund undBoden verwurzeltwerden.

Diese ländlicheWirtschaftssiedlung die als Name undals Siedlungsform eine »Erfindung«

der OstpreußischsenHeimstätte ist, ist begrifflich etwas durchausvon derüberkommenen landwirt- schaftlichenSiedlung Verschiedenes In derPra- xissinddieGrenzen nichtimmer festabzustecken, undesist deshalbeinemöglichstenge Zusammen- arbeit zwischenden TrägernderländlichenSied- lung und den provinziellen Wohnungsfürsorge- gesellschaftenanzustreben, wobei den ersteren die Erfahrung-en der Wohnungsfürsorgegesellschaften aufdemGebiet deseigentlichenBauens,diesendie Erfahrungen derländlichen Siedlungsgesellschaften auf dem eigentlich landwirtschsaftlichenGebiete 406

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weitgehend zunutze gebrachtwerden sollten. Schon heute bestehtineinzelnen Provinzen eine Arbeits- gemeinschaft nachder Richtung, daßdieprovin- zielle WohnungsfürsorgegesellschaftsämtlicheBau- ten derländlichen Siedlungsgesellschaftund dar- über hinaus sämtlichevon den Kulturbehörden geförderten Siedlungen baulichbetreut. Ob und inwieweit neben einer solchen organisatorischen aucheine OrganifcheZusammenfassungderbeiden Arten halb staatlicher provinzieller Gesellschaften angebracht erscheint,wird nur jeweils an Hand des Einzelfallesbeurteilt werden können.

Aufeines aberistgrundsätzlichhinzuweisen:die SiedlungderZukunft, sei sie Wohn-,d.h. Heim- stättensiedlung,sei sie ländlicheKlein- oderbäuer- liche Siedlung,kannnur »aufgemeinnütziger Basis durch-geführtwerden. Das kannundsoll nicht hei- ßen, daßeine Mitarbeit derPrivatwirtschaft aus- geschlossenoder abgelehnt werden sollte oder könnte. Aber diePrivatwirtschaft wird sichdamit abfinden müssen ,daßes sich hierinersterLinie um Aufgaben öffentlicherNatur handelt, Auf- gaben,die imDienstdesVolksganzendurchgeführt werden müssen,soll nichtdasVolksganzeschwersten Schadenerleiden. Der einzelneArchitekt,Bau- unternehmer, Bauhandwerker und dergl. mehr

wird undsollbeiderAusführungdesSiedlungs- werkes seinenauskömmlichen Verdienst finden.

Denn eristmit seinr Fachkenntnis, seinerInitia- tiveundauchseinem Kapital fürdie Durchfüh- rung derAufgabe unentbehrlich. Die Planung, Vorbereitung undUeberwachungderAusführung aber kann nicht mehrder Willkür unddem Ge- winnstreben eines Einzelnen überlassenbleiben.

Dies privatwirtschaftliche Gemeinstrebenmußviel- mehrindas planvolle Wirken staatlicher Politik eingeordnet und einigespannt werden, soll ein Höchstmaßan volkswirtschaftlicher Leistung erreicht werden,das für sichallein weder dereine,noch derandere Teil erreichenkönnte. Notwendig ist es insbesondere, daß aufgeräumtwird mit dem aufallen Gebieten derWohnungswirtschaft und Siedlung herrschenden System der inoffiziellen Gewinnerzielung durch Umgehung von Vorschrif- ten,von deren Unhaltbarkeit alle Beteiligten ein- schließlichderer,diesie durchzuführen haben,über- zeugt sind. Ghrlicher, persönlich unbeteiligter Dienst mußan dieStelle solcher Verschleierungen treten, Dienstan einer Sache, welcheeineLebens- frage fürunserVolkist. Zu diesem Dienstiaber sinddieWohnungsfürsorgegesellschaftenbereit,ge- eignetundunentbehrlich!

Die neue Prenßifche Wohnungskreditanftalt

Von Dr. Ferdinand Neumann, Berlin.

Die Gründung der Preußischen Wohnungs- kreditanstalt,über die wir bereits im Maiheft dieser Zeitschrift kurz berichten konnten1), istder entscheidende Schritt aufdemWegezurOrganisa- tiondes zweitstelligen Nealkredits Von der offentlichenKritik ist diese Gründungosftzuun- rechtnur unter demeinen Gesichtswinkel betrach- tetworden, daß hiereinInstitut zur Verwaltung der ausgegebenen Hauszinssteuerhypothekenge- schaferwird. Dasvielwichtigere Neugeschäftder Wohnungskreditanstalt,denzweitstelligenGrund- kredit »zugewähren und zugewährleisten«,ist nichtimmer mit dererforderlich-en Klarheit und der dieser großen Aufgabe zukommenden Beach- tung hervorgehoben worden. DiesesHerausstel- lenderVerwaltungsaufgaben gegenüberderviel wichtigerenAufgaben desKreditgeschäftswar das Hilfsmittel der Kritiker, wenn sieaus «

einer grundsätzlichen Abneigung gegen die Mitwirkung des Staates aufdem Kapitalmarkt oder einer gegenüberdenVätern derWohnungskreditanftalt abweichend-en politischen Haltung dieneue Grun- dunginderOeffentlichkeitzudiskreditieren oder herabzumindern suchten.

Nunmehr liegt die Satzung der Wohnungs- 1)Vergl. Heft 9, S.358und denWortlaut derVer- ordnung über diePreußifcheWohnungskreditanstalt vom 4. 5.32,a.a.O.S.35.

kreditanstaltvor2). DieeinzelnenBestimmungen derSatzung ergebeninihrerklaren Fassung nicht nur dieseZweiteilung desAufgabenkreises, son- dern lassendarüber hinaus auchdiegesetzespoli- tischen Grundgedanken deutlich erkennen, aus denen die-se Verbindung von Aufgaben der Ver- waltung und des Neugeschäfts gewähltwurde.

DerZweckdieser Maßnahme ist nämlich,dieaus- gegebenen Hauszinssteuermittel in ihrer Zweck- gebundenheitzuerhalten, unddieNückflüssedem Wohnunsgsbauauch fernerhin inVerfolgung des vom Staate alsrichtiganerkannten siedlungspoli- tischen Ziels in einer Form zur Verfügungzu stellen,diedie zweckmäßigsteVerwendung, d.h.

den volkswirtschaftlich besten Nutzen, gewähr- leistet.

DieVerwaltungsaufgaben derWohnungskredit- anstatt beschränkensich nach §2 derVerordnung vom 4. 5.1932und§ 2, Abs. 1,derSatzung aus dieHauszinssteuerhypotheken, dieaus dem staat- lichen Hauszinssteueranteil fürdie Bautätigkeit komm-en. DieseMittel wurden bisher von den Gemeinden oderdenGemeindeverbänden treuhän- derischgegen eine ZZige jährliche Vergütung verwaltet. AuchderWohnungskreditanstaltwer-

2)Vergl. Verordnung vom 21.6. 32GS. Nr·35, S.233ff.

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