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Kreis-Blatt für den Kreis Marienburg Westpreussen, 25. Mai, Nr 42.

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Academic year: 2021

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xcj

für

den Kreis

Marienburg Westprr

Erscheint Mittwoch und Sonnabend Abend.

Nr. 42.

LandrätlicheBekanntmachungen

Nr. 1. Marienburg,den18.Mai 1904.

Bekanntmachnug.

» Die Gemeindebehördendes diesseitigen Kreiseswerden hiermit aufgefordert, mir, innerhalb 10 Tagen zwecksVe- rechnunungderandieHandwerkskammerzuDanzig für 1904-b abzuführendenBeiträgeeinVerzeichnisderimBezirkderGe- meinde wohnhaften Handwerkerund dervondiesenwährend derZeit,vom 1.April1903 bis 31. März1904 durch- schnittlich beschäftigtgewesenen Gesellen (Gehülfen)undLehr- lingeunterBenutzungdesnachstehendenFormularseinzureichen.

(Es sindnur Zahlen undkeineNamen anzugeben und auch diejenigen HandwerkerindieNachweisungaufzunehmen, welcheweder GesellennochLehrlinge beschäftigen)

Marienburg, den25. Mai

es Bezeichnungdes Anzahlderim Jahre S Anzahl Handweka 1903x04 durchschnitt-

Be- Z der (Zimmerer,Maurer, lich beschäftigten

E Fleische-, Bäcker, merkungen.

gBetriebe. SchneidenSchuh- GesellenLehrlinge«

Oe macher Sattler,,&c·) (Gehülfen)

1 5 Zimmerer 12 2

2 4 Maurer «16

3 2 Dachderker l

4 1

f

Töpfer 2

b 1 Schmiede

u.s.w.

DieRichtigkeitdervorstehenden Nachweisung bescheinigt:

Der« Gemeindevorstand.DerMagistrat.zu......

AlsHandwerksbetriebe,fürwelche Beiträgean dieHand- werkskammer zuDanzigzuentrichtensind, geltendieGe- werbeder:

Dachdecker, Zimmerer, Mauren Schornsteinfeger,Stein- metzer, Steinfelsen Töpfer, Ziegler, Sattler, Riemer, Tapezierer, Schmiede, Stellmacher, Radmacher, Färber, Gerber,Haudschuh- macher, Hutmacher, Kürschner,Mützenmacher,Schneider,Damen- fchneider, Schuhmacher, Korkenmacher, Pantoffelmacher, Schuh- stepper, Weber, ’Strirker, Tuchmacher, Wirker, Kunst-undBern- fteindrechsler,Bildhauer,Holzschnißer,Modellierer,Stuckarbeiter, Böttcher,Eimermacher, Bürstenmacher,Pinselmacher, Drechsler, Vlockmacher,Brunnenmacher,Kamm- undKnopfmacher,Pumpen- bohrer, Korbmacher, Tischler, Stuhlmacher, Gelbgießer,Glocken- gießer, Metalldreher, Rotgießer,Zinngießer,Goldschmtede, Juweliere,Klempner, Gürtler, Siebmacher, Spängler, Kupfer- schmiede, Mühlenbauer,Rohrleitungsverfertiger,Plomber,Gas-

.undWässerleitungsverfertiger,Schlosser, Büchsenmacher,Eisen- dreher,Feilenhauer, Maschinenbauer, Schirmmacher, Waffen- schmiede,Zeugschmiede,Bäcker, Brauer, Fleischer, Konditor, Bonbonkocher,Pfefferküchler,Müller, Barbiere, Buchbinder, Bucht-kackenMetalldrucker, Photographen, Steindrucker, Glaser,

1904»

I

Maler, Lackierer, Vergolder, Mechaniker, Justrumentenmacher, Messerschmiede,Musikinstrumentenmacher, Schleifer, Uhrmacher, Optiker, Brillenmacher, Glasbläser,Schiffszimmerer,Bootbauer, Kahnbauer, Segelmacher,Setler undSeifensieder.

Von dermir etnzureichendenNachweisnng isteineAb- schrift zurückzubehalten, ums. Zi.dieVerteilungdervon derHandwerkskammer erforderten Beiträge aufdieeinzelne Handwerksbetriebe vornehmenzukönnen. -

Nr.2. Marienburg,den16Mai 1904.

WährendimWesten DeutschlandsdasVorkommen des Weichselzopfs gänzlichunbekannt ist, hatersichimOsten unseresVaterlandes nochimmer erhalten, wenn auchgegen frühere Jahreeineerfreuliche Abnahme festzustellen ist.

DerWeichselzopfnurde früherals eineKrankheitan- gesehen, längst istman aber zuderrichtigenErkenntnis ge- kommen, Xdaßdiese Erscheinung nichtsweiteralseineVersilzung desKopfhaaresinFolgevonVernachlässigungderHaarpflege ist. Daßer überwiegendbeiFrauen angetroffen wird, liegt an deren Haartracht. Die VernachlässigungderHaarpflege

,ist manchmal bloße Unordnung, manchmal jedoch geradezu auf abergläubischeVorstellungen gestütztund beabsichtigt.Das UnterlassendesKämmensistdiealleinigeUrsachederHaar- verfilzung, milgedasUnterlassen absichtlichoderunabsichtlich sein. UnverschuldetkanndasKämmenunterbleiben,wenn die Zopfträger längereZeit schwerkrank waren,dabeidas Kämmen nicht-selbst vornehmenkonnten und auchdiemit derPflege der Kranken betrauten Personen sichan dasSchlichtender Kopfhaare nicht heranwagtern So z.B.konnte in vielen Fällen festgestelltwerden, daßMütterlangeanGelenkrheumatis- mus undanderenKrankheitender obernGliedmaßen gelitten hattenundinfolge dessen ihre Hände nicht hatten gebrauchen können, so daß deshalb nichtnur dasKämmenihres eigenen Kopfhares unterblieb,sondern auchdasihrerKinder. Nach derGenesung sahen sichdannMutter und KindermitWeichselsX zon behaftet.Anderehattenanso schwerenKopfnervenschmerzen auchwohlanKopfausschlag gelitten,dasihnendasKämmen Schmerzen verursachte,unddaher unterblieb,bisdieHaarean ihren freienEnden verfilztenu. a.m.

’Dawährend derErkrankungendieHaarverfilzungent- stand, sokam eszu derfalschenVorstellung, daßdieKrankheit an sichdieErscheinunghervorgebracht habeunddaßderhäß- liche verfilzte Haarwulst nunmehrdie denKörper verlassende Krankheitdarstelle. Fügteman diesem Irrtum, dieser falschen Schlußfolgerungnun nochetwas Aberglaubenaus Furchtvor einem energischen Eingriff hinzu, sokameszursorgsamen PflegeundErhaltungder zu StandegekommenenVerunstaltung- desKopfhaares. Entschloß sicheinZopfträger dagegenzur EntfernungdesWeichselzopfs, so durftedies nur an Tagen geschehen,diesich durch Himmelserscheinungenauszeichnen,wie Voll-i undNeumond unddergleichen.

WeitereBlütendesAberglaubensbildetendannnochdas AufbewahrendesabgeschnittenenHaarwulstes,solcheTrophäen wurdenan denDachbalkender Häuserund insorgfältiger Verpackung vorgefunden.

(2)

Das Mittel zurVerhütungdes Weichfelzovsbestehtin regelmäßigemSchlichtenderHaare, besonders muß daraufbei Krankheiten längererDauer geachtettrerden. Beieinerordent- lichen Krankenpflegekommt es niemals zur Bildungeines Weichselzopss,inKranienhäufernist feine Entstehungniebe- obachtetworden-

DieBehandlungdesWeichselzopfsbestehtimAbschneiden, weitere Maßnahmenfind, abgesehenvon derReinigungdes KopfesmitWasserundSeife nicht nötig. Etwaige Kopfaus- schlägeidiesich vorfinden, sind ärztlichzubehandeln,dieEr- fahrung hatAbergelehrt, daß solchenur in denallerseltenften Fällen gefunden wurden, hauptsächlichnur dann, wenn die vaftkäger sich auch sonst vernachlässigtenundVeranlassung zumKratzenhatten.

Bekanntmachungenanderer Behörden.

Nr. I. Bekauutmachnng.

Die diesjährigeSchützzeitfürdenAltmarksMarienburger Mühlenkanalist aufdieZeitvom 4.JuniAbends 6Uhrbis zum11. JuniAbends 6Uhrfestgesetzt.

Marienburg,den 20.Mai 1904. . KöniglicheWasserbauinspektion.

Nr.2.

«

DieArbeiter PqiicDamigen-see Friedrich Compa,GustavGrekowski unddas DienstmädchenAnna Feiftnersind nichtzu ermitteln-

DieHerren GendarmenundOrtsbehördenwerdenersucht, imErmitielungsfalle hierher Nachrichtzugeben«

AmtGnojau,den 25.Mai 1904.

DerAmtsvorsteher.

Nr.3. Unter dem Schweinebestandedes Wolkenk- piichtersBammert-Altmünsterbergistdie Schweineseuche ausgebrochen-. DieGehöftfverre ist angeordnet.

AmtGnojau,den 25. Mai 1904.

DerAmtsvorsteher.

Nr.4. Die diesjährige Kramng der Schwerste sollinbestimmtenAbteilungen vergebenwerden«Zum Verding dieserArbeit habe icheinenTermin auf

Sonnabendden4.Juni10Uhrnorm»

imDeutschenHaufezuNeuteich anberaumt,und werden Unter- nehmerzu demselben eingeladen. Ichfüge hinzu, daßin diesem Jahre nocheinzelneStrecken des obersten Laufes der »Großen Schwente«von Station 44—0 gekrautet werdensollen.

DieBekanntmachungderbesonderen Bedingungen erfolgt im Termin.

Marienau,den21. Mai1904.

DerVerbandsvorsteher.R.Lie s-

DruckvonO.Halb-Marienburg-

HNSH

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