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Kreis-Blatt für den Kreis Marienburg Westpreussen, 31. Mai, Nr 42.

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Kreis

-

für den Kreis Marienburg Wester

ErscheintMittwochund Sonnabend Abend.

Nr. 42. Marienburg den31. Mai.

Fr-

—-—.——— I;

1905.

LandrätlicheBekanntmachungen.

Nr. I. Im Anschlussean denRunderlaßvom 17.

v.Ris. —- Ilb 771 und9502.Ang.—- bemerkeichzur Beseitigung verschiedener im Gefangenen -Sammel-

transportverkehr hervorgetretener Unzutriiglichkeiten undinErgänzungderAllgemeinenVorschriftenvom«10.März 1904 —- Il b .808—- ergebenst folgendes:

1.Als «Transportbehörde«im Sinne der Ziffer2 Abs-Z a.a.O. ist nichtetwa —- wievielfachangenommen wird die denTransvort veranlassende, sonderndieden- selben absendende Behörde, also regelmäßigdieausführende Polizeibehördezuverstehen. Diese hat daher jedesmalzu prüfenundzuentscheiden,obderSammeltransport oderder Einzeltransports nach Lagedes besonderen FallesdenVorzug verdient. Etwaigehierauf bezüglicheWünschederersuchenden Behörde sind tunlichst zuberüclsichtigen.

2.Zu Ziffer6Abs.1a. a.-Q: Das fürdieSammel- transporte vorgeschriebeneFormularzumTransportzettel—- mit denausdemWegfallderEisenbahnsahrkartenund ausden nachfolgendenBestimmungen sich ergebenden Aenderungen—- ist auchbeidenjenigen Transvorten zu benutzen,die nur streckenweisemittels Zellenwagensbewirktund zumTeilals GinzeltransporteodernochdurchdiesogenannteGendarmerie Korrespondenzinder Provinz Hannover ausgeführtwerden.

AusdemDransportzettel mußdieBehörde,auf derenEr- suchenderTransport stattsindet,.nnddas betreffendeAkten- zeichen ersichtlichsein.

Wiederholt ist beobachtetworden, daßdie in derRund- derfügungvom 12. Dezember1902 llb 4810 —- ge- troffenen Anordnungen hinsichtlich»derAnwendung verschieden- farbiger Transporizettel nichtüberall beachtetwerden. Jas- besondere sind Transportziettelvon weißer Farbe auch für Gesangene benutzt worden,diesich nichtimBesitzederbürger- lichen Ehrenrechte befanden.—- Da dieVerwendung nichtzu- treffender Formulare leichtzurnugeeigneten Behandlungdes Gefangenen durchdenTransportleiter undzusonstigenUnzu- träglichteitenAnlaß geben kann, ersnche ich,dieTransport- behörden«ausdie genaueBeachtungdererwähntenBestimmungen vonneuem hinzuweisen.

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Z.Zu Ziffer6Abs.2: Um denvon mehrerenSeiten berichtetensUnzuträglichkeiten,

richtigungderan derDurchführungdesTransports beteiligten Polizeibehördenentstanden sind,inZukunft tunlichst vorzu- beugen, bestimme ich, daßdie absendende Behörde nicht»nur diePolizeibehördedesBesitmmungsortes, sondern auchdie Polizeibehördenderjenigen Zwischenstationenvon dem Ein- treffendesGefangenen—- nötigenfallstelegraphishodertelei phonischzubenachrichtigenhat,wo nachdenFahrplänenein WagenwechselstattfindenwoalsoBeamtezurGmpfangnahme derTransportaten rechtzeitigaufdemBahnhof anwesend sein müssen.Die betreffendenStationen ergeben sichaus dem KursbuchesürdieGefangenenwagen.

4.Zu Ziffer7Abs.2: DiePolizeibehörde,welcheden Transporteinleitet, fügt ihrenmit derRichtigkeitsbescheinigung

welchedurchdieNichts-Mach-«

versehenenForderungs-Nachweisüber etwaigeHaft-, Ber- pflegungsinnd Transportkostenaufbesonderem Bogendem Transportzettelbei.—- NüssendieTransportaten unterwegs in einemPolizeigefängnisseuntergebracht werden, so fügendie betreffendenPolizeibehördenihren Forderungsnachweiseben- fallsdemTransportzettelbei. Jn gleicher Weisesinddie sonstigen—- wienamentlich auchdiedurchdieAbholungder Transportaten von demSammelwagenetwaentstehenden-.—

KosteninRechnungzustellen. Eswirdsich dadurch ermög- lichen lassen, daßdiegesamten durcheinen Transport ent- standenen Kostennur von einer Stelle aus undzwar-Zvon derjenigen Behörde bezw. Anstaltzur Erstattung liquidiert werden, die

Empfangnimmt. Diese reichtzudemZweckedenTransvorti zettel mit sämtlichen Forderungsnachwrisendem Herrn Regierungspräsidentendesjenigen Bezirks ein,inwelchemdie Polizeibehörde,die denTransport eingeleitet hat, ihren Sitz hat. Am SchlussedesTransportzettels istdiehiernachin Fragekommende Regierung—- fürBerlin derHerr Polizei- Präsident zubezeichnen.

DieAnweisungderaus AnlaßeinesSammeltransports entstandenenKosten erfolgt auf Kap.95 Tit. 5des Etats von derVerwaltung des Innern. Zur Verminderungdes Schreibwerls undzurVereinfachungdes Geschässgangsbei denmit derAnweisung »ZahlungundVerrechnungder Trans- poriiosten« befaßtenDienstftellenwirdessich empfehlen, daß die eingehenden Forderungsnachweise gesammeltund in be- stimmten Zeitabschnitten etwa allmouatlich—- zurZahlung angewiesenwerden. Zu diesem Zweckewird der zahlenden KasseeineZusammenstellungüberdiezurErstaung ange- meldeten Kostenunter Anschlußder als Belägedienenden Forderungsnachweisezuzufertigen sein.

Hinsichtlichder Mitteilungdererwachsenen Transvorts kostenzu dengerichtlichenAltenverbleibtesbei denbestehenden

Bestimmungen. - «

5.Jn dienachZiffer8der»AllgemeinenVorschriften«

zurBeförderungaufdemDransvort zugelassenenkleinenHaud- vakete dürfen auchkleinereGeldbeträge undzwar biszum Betragevon 5Mark mitvervacktwerden. Die Paiete müssen jedoch fest verschlossen—- eventuell versiegelt—- sein nnddürfennur sodemTransportleiterübergebenwerden.

6.Zu Ziffer9a. a.O: Dienachdieser Bestimmung von der absendendenStelle mitzugebende Bernflegung istbei

-Trausporten«vonlängereralseintiigigerDauer nur höchstens auf 1Tagzubemessen;dieweitereBernflegung istvon den BehördenderZwischenortezu·verabfolgen.

folgendenStellezuvermerken.

7.WegenderWiedereinziehungder von zahlungsfähigen Transportaten oder sonstigen Bernslichtetenzu erstattenden

lFIrhansportkostenund derenVerrechnungbleibtVerfügungvor- ealten.

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Jndem ich erwarte, daßbeiallseitiger Beachtungderer-- gangenen und obenergänztenBestimmungendiehierund da,

hervorgetretenen Unregelmäßigkeitenverschwindenwerdenund den Transvortaten am Bestimmungsorte inr

. Aufdem Trans- «

portzettel sinddiemitgegebenenPortionen seitensder verab-

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eineglatteAbwickelungderTransbortgeschäfteüberall ein- treten wird, ersncheichEuereHochwohlgeborenergebenst,die nachgeordneten Behördennnd Dienststellenhiernach gefälligst alsbald mitdenerforderlichenWeisung-Inzuversehenundnach

s.Jahresfrist über diemit der-Einrichtung gemachtenweiteren Erfahrungenzuberichten.

DiefürdieLandräte,diePolizeiverwaltungender Städte vonmehrals 10000 EinwohnernunddieStrafanstalts- und Gefängnisdirektionenerforderliche Zahl vonAbdrückendieses Erlasses ist beigefügt.DieLandrätehaben bezüglichderihnen unterstellten OrtspolizeibehördensofortdasWeitere zuver-.

»sanlassen. s

Berlin,den12. April1905. . DerMinister des Innern.

Jm Auftragevon Kitzing.

AndieHerrenRegierungs-Präsidentenund den HerrnPolizei- Präsidenten hier; .

«

« Marienburg, den15 Mai1905.

Vorstehendeu ErlaßteileichdenOrtspolizeibehördenzur Kenntnisnahmemit.

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AufdiedurchmeineKreisblattversüaungvom24.Januar- 1903 (KreisblattNr. 9) mitgeteilten Vorschriftenüber die AnwendungverschiedenfarbigerTransportzettelwirdvonneuem

hingewiesen. «-

Zum1.Februar 1906 istmir über die mit der Ein- richtng desGefangenen-Sammeltransportberlehrs gemachten weiterenErfahrungen zuberichteur -

Fehlanzeige ist nicht erforderlich.

Nr.2; ,Marienburg,»den27. Mai 1905.

"

Aufden mitSchranken nicht soersehenen Ueberwegender Nebenbahnenhabensich wiederholt schwereUnglückssülle ereignet seitdenJahren 1897, sindimRegierungsbezirk Danzigallein14 Fuhrwerke überfahrenworden undzwar sind diese FällezumeistdurchdieUnvorsichtigleitoderUn- aufmerksamkeitderWagensührerverschuldet,welchedieWarnungs- signaledesZuges nicht beachtetenodervor demZuge, dessen Geschwindigkeitsieunterschätzten,über denUeberwegzu kommen

versuchten., , -

Indem ichdieBewohnerdes Kreises aufdieGefahren beim Uebersahren dersEisenbahngeleiseaufmerksammache,er- suche ichalles zu vermeiden,was zurHerbeiführungeines Unglücksfallesbeitragenkann.

Nr. 3. « Marienburg, »den29. Mai1905.

-

DieWahldesGemeindevorstehersFabrildirektorsBruno Reicheltin LießauzumSchulkassenreudauteu derSchule zuLießauwirdhierdurch bestätigt.

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--k-.-....-

Nr.4. « -- -Marienburg-»den-24.Mai 1905.

NachdemdieLandesversicherungssAnsialtWestpreußenzu Danzig anfangs diesesMonats ihrneues Dienstgebäudein Danzig,Kartenwall Nr.2bezogen hatunddasKaiseri. Post- amtinDanzigsür deren Posteingängeeine besondereAb- fertigung eingerichtet hat, ersucheichdieOrtspolizeibehörden, Standesämter 2e.«inZukunft die dorthin bestimmtenPostsachen direktan dieAdresse,VorstanddersLandesbersicherungsanstalt Westpreußen,Danzig Kartenwall Nr.2,zu richtenundsie nicht mehr wie bisher vielfach gescheher deu Post-

safegeustirden Herrn-Landeshauptmauu inDanzigbei-

zu gen. «-

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Nr..Ib. ", Marienburg,den 80.Mai1905.

lorps,» welcheimJuni d.Js. stattfindet, berührt auchden Kreis Marienburg. DieuOrtsbehördendes Kreiseswerden "

:

Nr.7.

;verdungen.wird.

DiedkekjckhtigeKorpsgeueralstabsreisedes 17.Armee-iTtm Termin«

85-—

ersucht, fürdierechtzeitige und ordnungsmäßigeUnter- bringung und Verpfleguug '

der Ossiziere und Marm- schasten Sorgezutragen, auch fürdiePferde Stallungund Fourage sicherzustellen. FürdieBereithaltungder.erforder- lichen szweispännigenWagen ist gleichfalls Vorsorgezutreffen.

Gleichzeitig ersuche ich,denseinerseit vondemHerrn Chef desGeneralstabes 17. Armeekorpsan dieOrtsborständepp.

ergehendenAufforderungengenau Folgezuleisten. .

Nr.6. « Marienburg,den 26. Mai 1905.

Der Fußgendarm Jestrzemski zuKunzendorf istbe- auftragt,bis aufWeiteres in derOrtschastGr. Montau Statiou zunehmeu.

Marienburg,den30. Mai 1905.

Jm Monat Juni dürfennur Rehböcke geschossen werden,alles übrige jagdbare Nutzwild istrnitderJagdzu

verschonen. ,

Bekanntmachungenanderer Behörden.

Nr. 1. Marienburg,den2«6. Mai1905.

Saatenstand um die Mitte desv Monats Mai 1905 imKreise Marienburg Westpr.

Begutachtungszifsern(Noten):l= sehr gut,2=:.gut, Z= mittel,

"

4= gering,5= sehrgering. .

Durchschnittsnoten fürden

AnzähldervgttdegVextämkenæ

; - , m"nnern agegeenen oen

Fruchtarten Staat ROTHE-es-

- -

Den-IS 1I2s3s4s5l1—2s2—3s3—414—5

Winterweizen 2,6 3,5 1I2 1 1

Sommerwetzen 2,5 2,5 21 .-

-

Winterspelz —2,1 - »

Winterroggen 2,7 3 1 13 » -1 1

Sommerroggen 2,7 2,7

Sommergerste 2,5 2,3 41

s

1

Hafer 2,5 2,3 41 1

Kartoffeln Hi2,8 2,8 1 .

Klee. 3,1 3,2

,

212 1

Luzerne 2,7 2 9 1 ·

Wiesen, Bewäss. 2,4 2,5

andere Wiesen 2,8 2,6 33

Königl. statistischesVureau. Plencb Nr. 2. Nachdem die Schweineseuche unter dem SchweinebestandedesHofbesitzersWoelkezuOrloff erloschen und dieDesinfektionordnungsmäßig ausgeführt ist, werden dieangeordneten Schutz-undSperrmaßregelnhiermit aufgehoben.

Tiege,den 26.Mai 1905.

DerAmtsoorsteher.

Diediesjiihrige KrantuugderSchwenteu ZumVer- Nr. 3.

sollinbestimmten Abteilungen vergebenwerden.

ding dieser Arbeiten habeich einenTerrain auf Sonnabend, denZ.Juni, 10 Uhrvorm»

imDeutschen HausezuNeuteich anberaumt, und werden Unternehmerzudemselben eingeladen. Jchbemerkeausdrücklich,

.daßdieKrautungderoberstenStreckendergroßen Schwente, vonStation 44——0 mit AusnahmedesBruches, ebenfalls DieBekanntmachungderbesonderenBedingungenerfolgt Marienau,den -23.Mai,1905.«-

« DerVerbands-Vorsteher.-

,

DruckvonO.Halb-Marienburg

«

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