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Kreis-Blatt für den Kreis Marienburg Westpreussen, 21. Mai, Nr 41.

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Academic year: 2021

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für den Kreis Marienburg Wester

ErscheintMittwochund SonnabendAbend.

Nr. 41.

LandrätlicheBekanntmachungen.

Nr.1. Vekanntmachnng.

EsistdieWahrnehmunggemacht, daßvonPrivatpersonen Schweine gemästet,geschlachtetundanandereverkauft werden, ohne daßderetwa vorliegende Gewerbetrieb gemäߧ14der Gewerbe-Ordnungzur Anmeldung gebrachtwordenist,und ohne daß solcheGewerbetreibende sichimVesitzedererforderlichen eoncessioniertenSchlachthausanlagebefinden. Soweit essich um dass MästenvonSchweinen fürdeneigenenVerbrauch handeltundnur eingeringer Ueberrestan Dritte käuflichab- gegeben wird, soweit alsodereigenehauswirtschaftlche Verbrauch fürdasMästenderSchweinebestimmend ist, liegt einGewerbetrieb nichtvor. Wenn aberPrivateohne vorwiegendes Interesse für ihre eigene Hauswirtschaftinge- wissen kürzerenZeiträumenjeein oderzweiund dreiSchweine zugleicher Zeit schlachten, sobetreibensieeinGewerbed.h.

eineaufGewinn gerichtete selbständigeTätigkeit- Wer ein solchesxGewerbe’beginn»t,ohne dasselbepor- schriftsmäßiganzuzeigen,wird nach §148 Ziffer1derGe- werbe-Ordnungmit150 JeodermitHaftbiszu4Wochen bestraft, soferndiestrafbare Handlung nicht zugleicheineZu-»

widerhandlung gegen dieSteuergeseße enthält.Wer aber fernergewerbliche Schlachtnngen vornimmt, ohneimBesitze einer genehmigten Schlachthaus-Anlagezu sein,wirdgemäß

§147 Ziffer1a. a.O. mit 300 »Ja oder mitHaftbis 6Wochen bestraft.

Zugleich ersuche ichdasPublikumbeimAnkauf von FleischvonPrivatpersoneningesundheitlicherBeziehungim eigenen Interesse Vorsichtwaltenzulassen.—- BeimSchlacht- tieren nämlich,derenFleisch»ausfchließlich«imeigenen Haus- haltdesBesitzersverwendet werden,,soll«, darfdieamtliche UntersuchungvorundnachderSchlachtung unterbleiben, sofern dieTiere keine Merkmale einer dieGenußtauglichkeitdes Fleisches ausschließendenErkrankung zeigen.-Die amtliche UntersuchungderSchweine aus Trichinenallein durchdie Trichinenbeschauer istzwarauchbeiHausschlachtungenvor- geschrieben. Diese Untersuchung istabereineeinseitige,nur aufFeststellungdesVorhandenseinsvon Trichinen gerichtete undumfaßt nichtdieUntersuchung aufdiesonstige Genuß- tanglichkeit. Die Herbeirufungder amtlichenFleischbes fchauer zurUntersuchungderSchlachttiere resp. Schweine vor und nach der Schlachtunghängt also bei Haus- schlachtungenvon dem Grade der Gewissenhaftigkeit,zdes

»Hausschlachtenden«ab,wobeifürVielediebesonderenKosten derFleischbeschau mitbestimmend sein mögen.Währendbe-

»«hbrdlicherseitsdarüber streng gewacht wird, daß Jedesvon denGewerbetreibenden zumKaufgestellte Schlachtiervor nndnachderSchlachtungvondem leischbeschanergeschaut, unddieSchweine sogleich auf Trichnenuntersuchtwerden,und dasFleisch erstdannzumVerkauf freigegeben wird,wenn es trichinenfreiund genußtauglichüberhauptbefundenwordenist, fehlt diese amtliche Schlachtvieh-undFleischbeschauåKontrolle bezüglichdes für den »eigenen Haushalt« geschlachteten

Marienburg den 21. Mai 1904.

Viehes, da jene erst eingreift, wenn der »gewissen- hafte« HausschlachtendedenFleischbeschaueranzurufen »nach seinemDafürhalten« für erforderlich erachtet. Das Publikum istinden seltensten FälleninderLagezuprüfen,ob das ihmvon Hausschlachteudenoder solchen Gewerbetreibenden, diesichder gewerbe-und veterinäpolizeilichenKontrole ent- ziehen,zum KaufangeboteneFleischodergardessen Zube- rettungen, Wurst pp. auf seineGennßtauglichkeitgeprüft undabgestempeltwordenist.

Nr.2. Marienburg,den 19..Mai 1904.

. Diejenigen HerrenGemeinde- undGutsvorsteher, welche meiner Kreisblattverfügungvom 18. Aprild.Js. betreffend die Auslegung und RückreichnngderGemeindesteuer- listen für 1904 bishernicht entsprochen haben,werdener- sucht, derselben nunmehrbinnen 3Tagen zugenügen.

Der Vorsitzende der GinkommenstenersVeranlagungsssoinmisfiom Nr.Z. Es istinletzter Zeit wiederholtvorgekommen, daßan mich gerichtet amtliche Schreiben in meiner Wohnungabgegeben sind,weilsieunter derAdresse:

AndenLandeshauptmannderProvinz WestpreußenHerrn Hinzeoder:AnHerrn LandeshauptmannHinze abgesandtunddeshalb nichtdem mitderAbholnngder amt- lichenPostsachen beauftragtenBoten übergeben,sonderndem Briefträgerzur Beförderung zugestellt sind. Dies hatzur Folge,daß derartige amtliche SchreibenimFallemeiner Ab- wesenheitvonDanziginmeinerWohnung liegenbleibenund von mir erst nachmeinerRückkehreröffnetund in denGe- fchäftsgang gegebenwerden können. ZurVermeidungvon Verzögerungendes amtlichen Geschäftsgangesbitteichdaher ergebenst, sämtlicheinder Provinzialperwaltung gerichteten amtlichen Schreibenunter derAdresse:

An denHerrn LandeshauptmannderProvinziWestprenßenn Da nz i g

abzusenden. Hierbei stelle ich ergebenst anheim,in dendafür geeigneten FällendieAussen-AdressemitdemVermerk: »eigen- händig«oder ,,geheim«versehenzuwollen,da derart be- zeichnetePostsendungenvon mir selbstoder meinem Herrn Stellvertreter geöffnetwerden.

Danzig,denZ.Mai1904.

DerLandeshauptmann derProvinzWestpreußenHinze.

Marienburg, den18.Mai1904.

AbschriftwirdzuröffentlichenKenntnis gebracht.

Der Kreis-Direktor.

Nr.4. Marienburg, den 16. Mai1904.

DiePolizeiverwaltungen sowiedieHerren Amtsvorsteher desKreiseswerdendaran erinnert, daßvon jedeminihrem BezirkestattgehabtenBrande und vonjedem daselbstvorges- kommenen Selbstnwrde mir zwecksZusendungeinerZähl- kartezurAusfüllungsofort Anzeigezuerstatten ist.-

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Nr.5, Marienburg,den 17.Mai 1904.

«

Von demKöniglichen statistischenBureau zuBerlin ist ein»Viehftands-nnd Obstbaumlexikou aufGrund der Zählnugvom Jahre1900 fürdenpreußischenStaat«

herausgegeben.DasWerkumfaßt13Provinzheste,von denen auch jedeseinzelne bezogenwerden kann. DerPreis sürdas Heft fürdieProvinz Westvreußenbeträgt2M. Bestellungen sindan das KgL StatistischeBureau zuBerlin s. W.68, Lindenstraße28 zurichten-

Bekanntmachungenanderer Behörden.

Nr.1. Vekanntmachnug.

Der Plan über dieErrichtungeineroberirdischenTele-

»

graphenlinie aufdemWegevonTiegenhof nachRückenauliegt bei demPostamtinTiegenhosaus.

Danzig,10. Mai1904. -

KaiserlicheOber-Postdirektion.

Nr.2. Der Privatweg des Herrn Gutsbesitzers Schröter, Königshof, welchervon derProvinziabChnussee infüdlicherRichtungüber das Gehöft.des Herrn Schröter nachder Kleinbahnstation Königshos führt,wirdfür den öffentlichenVerkehrin Anspruchgenommen und als öffentlicher Wegserklärt.

Einsvrüchesindbinnen 4Wochenbei Vermeidungdes AusschlussesandieunterzeichneteWegepolizeibehbrdezustellen.

Schönwiese,den18.Mai 1904.

DerAmtsvorsteher.

Nr. 3.

dem Schweinebestandedes Gutsbesitzers Herrn Bielfeldtin Mielenz, seitensdesHerrn Kreistierarztes, wird hierdurchbis aufWeiteres dieSperre über das betreffende Grundstück

verhängt.— .

" -

,AmtGnojau,den17. Mai1904. -

- DerAmtsvorsteher.

NachFeststellungder Notlaufsenche unter

Nr.4. Gesundem

Ein Portemonnaie mit8Je 19HInhalt,enthaltend einenAbzugsschein aufdenNamen des Formers Friedrich Claßen, abgemeldet nach Dirschau lautend, ist aufderhiesigen Dorfstraße gefundenworden.

Dersich legitimierende Eigentümerkanndasselbe hierin Empfang nehmen.

s

AmtGnojau,denI7. Mai 1904.

DerAmtsvorsteher.

Nr.5. Bekanntnmchung.

-

Kiel,Mai 1904. Wilhelmshaven,Mai1904.

JmHerbst1904 wird einegrößereAnzahl tropendienst- fähigerdreijährigeFreiwilliger fürdieBesatzung von Kiautschon zurEinstellung gelangen.

Ausreise: Frühjahr1905.· Heimreise: Frühjahr1907.

Bauhandwerker, Maurer, Zimmerleute, Dachdecker,Tisch- ler,Glaser, Töpfer, Maler, Klempner,u.«s.w.undandere Handwerker,SchuhmacherundSchneider usw.werdenbei der Einstellung bevorzugt.

DiedienstpflichtigenMannschaften erhalteninKiautschou nebenderLöhnungundVerpflegungeineTeuerungszulagevon 0,50 Mtäglich,dieKapitulanten eineOrtzulagevon 1,50

Marktäglich. «

MilitärdienstpflichtigeVewerber, von kräftigemund mindestens 1,65Mir. großem Körperbau, welchevor dem .1.

Oktober 1885 geboren sind, haben ihr Einstellungsgesuchmit einemauf dreijährigen Dienstlautenden Meldeschein

demKaiserlichenKommando derStammkompagniendes IIL Seebataillons inWilhelmshaven möglichstbis Ende Juli 1904, spätestenszum1.August 1904 einzusenden.

kKaiserL Jnspektion Kommando derStamm- derMarineinsanterie.kompagniefürdas HI.Seebataillon.

DruckvonO.Halb-Marienburg

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