Kreis-
fiir den Kreis Marienburg Westpu
Erscheint Mittwoch und Sonnabend Abend.
Nr. 36.
LandrätlicheBekanntmachungeu.
Nr« I- Auf Bericht vom 12. Dezember v. Je.
Nr. gen. 62 IIa I. V. 04.
Nach Mitteilung des Reichs-Versicherungsamtez haben von den preußischen Landes-Bersicherungsanstalten nur sieben Ihrem Borschlage, die nubestellbar gebliebenen Ausrechnuugss bescheinigungeu nach einjähriger vergeblicher Aufbewahrng an die Zuständige Landes-VersicherungIanstalt abzugeben zuge- sttmmt. Die übrigen sechs Anstalten-«ihaben sich gegen den Antrag ausgesprochen mit der Begründung,daß durch die Auf- bewahrng eine erheblicheMehrarbeit entstehen wurde, daß die zur Verfügung stehenden Raume für dieAnfbewahrung nicht ausreichen und daß eine gesetzlicheVerpflichtung, die von den beteiligtenVersicherten nicht abgeholten oder ihnen nicht zustell- baren Aufrechnungdbescheinigungen aufzubewahren, nicht bestehe.
Das Reichs-Versicherungiamt hat unter diesen Umständen davon abgesehen, wegen Aufbewahrng der Anfrechnnngsbescheintgungen eine entsprechendeAnweisung an die Landes-Versicherungtan- stalten ergehen zu lassen. Da beim Fehlen einer gesetzlichen Bestimmung kein Anlaß vorliegt, den Polizeibehörden die Ver- pflichtung zur Aufbewahrng der erwähntenBescheinigungen aufzuerlegen, so ermächtigen wir Sie hiermit, die in Ver- wahrung genommenen Aufrechnungsbescheinigungen ein Jahr nach Ablauf des Kalenderjahrei, in dem sie eingegangen find,
zu vernichten.
«Berlin W. 66, den 24. März 1905.
Der Minister fürHandel und.Gewerbe. Der Minister des Innern-
Jm Auftrage. In Vertretung.
Neuhauz. v. Bischoffzhausen
An den Herrn Polizeipräsidenten hier.
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Marienburg, den 1. Mai 1905.
Borstehenden Erlaß teile ich den Herren Amtzvorftehern zur Kenntnisnahme und Beachtung mit-
Nr. 2. Marienburg, den b. Mai 1905.
Den Polizeiverwaltnngen und Herren Amtsvorstehern der Kreises wird in den nächstenTagen je ein Exemplar des Kursbnches für die Gefangenenwagen bei Sammeltransporten
zum Dienstgebrauchzugehen.
» sMarienburg, den 10. Mai.
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