für den Kreis Marienburg Westpr.
ErscheintMittwochund Sonnabend Abend.
Nr. 51«. »
LandrätlicheBekanntmachungen.
Nr. 1. Marienburg,den16.Juni 1904.
Nach §120 derLandgemeindeordnungvom 3.Juli 1891I istdieGemeinderechnuugbinnen3 Monaten nachdem Schlusse des Rechnungsjahres der
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Gemeindeversammlung (Gemeindevertretung)zurPrüfung, FeststellungundEntlastung vorzulegenund eineAbschriftdesFeststellungsbeschlussesmir einzureichen.
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DieHerren Gemeindevo.steherdesKreises werden dem- zufolge ersucht, soweitdiesnoch nichtgeschehenist,mireine
Marienburg den 25. Juni
AbschriftdesFeststellungsbeschlnssesnunmehr bis zum 20.
Juli d. Js. einzureichen.
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Der Vorsitzende des Kreisausschusses, Landrat.
Nr.2. Marienburg,den23. Juni1904.
DieJmpsuug für1904 betreffend.
Jm Anschlußundunter Hinweisauf meine Kreisblatiss Verfügungvom 3. d.Mis. (KreisblattNr.,45) bringe ich nachstehenddenJmpfvlandesJmpfarztes,Sauitiitsrat Dr- Wilczewski Marienburg fürden6. Jmpfbezirkzuröffent- lichenKenntnis.
Impfltezirlt Ur. 6. Jmpfarzt Sanitätsrat ht. Wilczewski, Marienburg.
Tag, Datum Und Namen derOrtschaften,
TIERE-legteTag,Datum undStunde
· aus welchendie Kinder zurJmpfung . derRevision der
xStUUde JmpfstattonUnd Vom
nnddie12jährigen Schulkinderzur LIEan Geimpften und der
derJmpsung Wiederimpsungzugestellensind Termine Wiedergeimpften
Freitag, l. Juli Freitag, 8. Juli
Nachm.2Uhr ,
Warnau, Schule HeubudenundWarnau 40 Nachm.2Uhr
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Nachm.3Uhr Tragheim, Schule TragheimundKaminke 25 Nachm.3Uhr
Nachm.4Uhr Gr- Lesewitz, HerrenhagenundJrrgaug 11 Nachm.4Uhr
Gasthaus Janzen
Nachm.472Uhr ,- KLLesewitzundGr.Lesewitz 60 Nachm.472Uhr
Dienstag,5.Juli- Sandbvs - Dienstag, 12.Juli-
Nachm.2Uhr Gasthaus Peiers LiebenthalundLindenwald 39 Nachm.2Uhr
Nachm.3Uhr ·
,, JmpflingevonSandhof — 72 Nachm.3Uhr
Nachm.4Uhr s· « WiederimvflingevonSandhof 29 Nachm.4Uhr
Nachm.572Uhr ,, Jmpflingevon Hoppenbruch 39 Nachm.572 Uhr
Nachm.6Uhr . »
- Wiederimvflingevon Hovpenbruch 30 Nachm.6Uhr.
Nr.Z. Marienburg, den16. Juni1904. Behandlung ebensowiedieCholera hierorts völlig ausgerottet
AufGrund des§41 des—Sanitäts-Regulativsvom s. werdenkönnten. -
August1835 ordne ich hierdurch fürden Kreis dieAllge- meine Verpstiehtung zur Auzeige jedes Ruhrfalles und jedes ruhrverdächtigeu Krankheitssalles unter Hinweis auf die im§25obigen Regulativs fürden Kontraveniionssall angedrohtenStrafen annndbeauftragtegleichzeitigdie Orts- behördeudes Kreises,diese Anordnung auf geeignete Weise zurKenntnis derBevölkerungzubringen. .
Wie die Erfahrung lehrt, trittdieRuhrimdiesseitigen KreiseinjedemSommer hierund daauf und zwaranscheinend recht häufiginbedeutendenHaus-nndOrtsevidemien welche nur deswegen nichtimmerzuröffentlichenKenntnis gelangen, weil dieRuhr nicht genügendalsansteckende Krankheitge- würdigt,sondern fälschlicherWeise vielfachalseinfacher Folge- zustanddesGenussesvon unreisem Obst angesehenunddem- gemäß nicht angezeigtwird. Die Untersuchungenderver- gangenenJahre habeneinesehrweiteVerbreitungderSeuche dazu-einenteilweise recht bösartigen Charakter derselbenerwiesen undanihrer ansteckendenNatur keinenZweifel gelassen.
Die wichtigste Maßnahmegegen dieAusbreitungeiner jeden ansteckenden Krankheit istwiebekannt,diesofortigeAn- zeigeundUnschüdlichmachungdererstenineinerOrtschaft auf- tretendenFälle derselben;dieRuhr gehörtspeziellzudenjenigen Jnsektiouskrankheiien,welchebeirichtiger sanitätspolizeilicher
Demgemäß ersuche ichdiePolizeiverwaltungeu und Herrn Amtsvorsteher desKreises, dieses ZielinsAugezu fassenundganzbesonders darauf hinzuwirken,dasRuhrkranke nichtwiebisher ungehindertvonHauszuHausundvonOrt zuOrt sich begeben, sondern gemäß §16Absatz3desRegu- lativs nur mit BewilligungderPolizeibehörden,welcheaber nur in wenigengeeignete-n Fällenzu erteilen sein wird, währendmit allen zulässigenMitteln dahingewirktwerden muß, daß solche Kranke,wennirgend möglich,ungesäumteinem Krankenhauseüberwiesen werden,womöglichnoch ehe sieandere Menschen angesteckthaben. Jst eine Krankenhausaufnahme nicht möglichodernicht durchzusehen,so sinddieBestimmungen über dieJsolirung— Tafelbezeichnung,Desinfektionu. s.m.
(vergl.§§42 bezw.34-——40 des—- Regulativs)mitum so größererStrenge durchzuführen
Gemäßmeiner Kreisblattsverfügungvom 24. August 1895 -—-— vergl.Kr.-Bl. Nr.131 für1895 —- sehe icheiner sofortigeu Auzeige eines jeden ersten Ruhrsalles und im Weiteren einer jedesmaligen14tägigen Berichtexstattung bis zurBeendigungderSeuchean dembetreffendenOrte ent- gegen; die schematischeNachweisung ist dabei,wieinobiger Kr.-Bl.-Verf. ebenfallsangeordnet, fortlaufend rechtzeitigein- zureichen.
Nr· 4· Mariens-ura-den 22. Juni1904.
DerKreisarzt,Medizinal-Rat Dr. Arbeit hierselbst ist fürdieZeitxxkvom27. Juni bis5. August2c.beurlaubt und wird durch den Kreisarzt inElbing vertreten werden.
Nr» 5. Marienburg,den21. Juni1904.
EswirdhierdurchzuröffentlichenKenntnis gebracht, daß die Amtsgefchäfte des Amtsbezirks;Tralau während der ersten HälftedesMonats Julid.Js. durchden Amts- vorfteher« Wiebe inWarnau geführtwerden. '
Der Vorsitzendedes Kreisausfchufses, Laut-rat Nr- S- Marienburg, den24. Juni 1904.
DenHerren SpezialkassierernderKreiskraukenverfichetung wirdhierdurchinErinnerunggebracht, daß nachderRundvers fugungvom 21. Aprild.Is, —- I.-Nr. 2835 —- dieNach- weisungen über gezahltes Krankengeld unddie sonstigen Ausgabe-BeiägeinderZeitvom 26. bis 30.Juni d.Js.
hierzurFestsetzung einzueeichen sind.
Nr·7. Marienburg,den13. Juni-1904.
DieGemeindevorständewerdenskanischleuuigeAbsiihrung der noch rückständigeuKreisabgaben, landwirtschaftlichen Berufsgenosfenschaftsbeiträge,BetriebssteuermHundesteuernund Feuersocietätsbeiträgean dieKreis-Kommunal-Kafse hierselbst erinnert.
Nr.8. - Marienburg,den22. Juni1904.
Die Ortspolizeibehördenmacheich hierdurchinhöherem Auftragedarauf aufmerksnm,daßihnennach §120 d. der Reichsgewerbe-Ordnung-R. G. Bl.1900 Seite 871- dieBe- fugnis zusteht,dieVerwendungEvou Frauen und jugend- lichenArbeitern-?- zu solchenArbeitenjtjxdie»für sie ungeeignet sind,zuverbietenE-«"Das Verbot hat sich jedochinjedemFall auf einzelne, bestimmt bezeichneteVerrichtungenzubeschränken, fürsdiesfesxnachlideu««V.orschriftenderGewerbe-Ordnungin den
§s120 abiscnotwendigerscheint
Nr. 9. Marienburg, den16-.Juni1904.
Die OrtspolizeibehördendesKreiseswerden angewiesen, Strafoerfiigungen,jjjdiesie auf Grund desGesetzesvom 23.
April 1883 (G. S. S. 65) an in Bayernwohnenden Personen erlassen,den Betreffenden künftignur durchdie Postiszustellenzuf;lasfen. « Nr., 10. «,Marienburg,den17. Juni 1904.
DerHerr Oberpräsidentder Provinz WestpreußenNhat genehmigt, daßvondemKomitee zurJnftandsetzungderKirche inJungferimMonat Juni 1904 eineVerlosnug vonBa- zargegeustäuden zwecks Aufbeingungvon Mitteln zurVe- fchaffungeinerHeizanlage sürdieKirchezuJungfer veranstaltet wirdunddaß500 LosezumPreisevon30erür jedes einzelne LosindenTEKreisenäZMarienburgundElbingStadt undLand ausgegebenundvertrieben
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werdens
Nr.11. - Marienburg, den16.-Juni1904.
Die Brustseuchekjsjbeidem Pferdedes Hauptmanns Frhr. vonTettau, vomgroßen Genralstabe,kommandiert zur Dienstleistung:zumTZGeneralstabedes17. Armeekorps, ifter-
loschen. « «
Nr.12. Marienburg, den21.Juni 1904.
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Den HerrenOrtsvorstehern lasse ichin diesen Tagen einigeNummern derLtWochenfchrifhdie
»Deutfche Landwacht«
zugehen,deren Weiterverbreitung ich empfehle.Das Blatt hat sichdie Aufgabegestellt, ohne BevorzugungeinerPartei die deutschenInteressenderOstmarkund besondersdie der
.deutschenLandwirte HundJGewerbetreibendenzuvertreten. Es 106 —-
kostetvierteljährlicheineMark underscheintbeiTrowitzsch undSohnin Berlin L. W.48, Wilhelmstraße29.
Nr. 13. Marienburg,den18. Juni1904.
Neuausbriiche von Schweinefeuche.
Kreise bezwfssgtsgsszzrkeNamederEigentümer
Schwetz Eschendorf Gutsbezirk
Schwetz Gr.Westphalen Arbeiter Neumann Schwetz Brattwin BesitzerOttoHermann
Thorn Culmsee EhausseeaufseherFehlauer
Thorn Culmfee HändlerDombrowsii
Thorn Culmsee Kaufmann v.Preetzmann
Thorn Pluslawenz UnternehmerFTaglewski
Thorn Swietczynlo PfarrerFrost
Thorn Neubruch Eigentümer Heinrich
Thorn Eichenau Besitzer Stopinsit
DanzigNied. Sandweg FleischerStörmer
Graudenz Sallno Gutsbezirk
— Erloscheu istdieSeuche in Marienburg Bröske MoltereipächterWeber
Graudenz See-hausen Domäne
Elbing Elbing Lakirer Sastris
Thorn Kurzwally UnternehmerKaminsii
Marienburg Hohenwalde MolkereipächterGraber Graudenzs Neudorf BesitzerKücken
Schwetz Beckerfitz KätnerGerte
Bekanntmachungenanderer Behörden.
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Nr. 1. Derdiesjährigegroße Sommerpferdemarkt findetam 5.,6. und 7.Juli, derViehumrkt am s.und 9. Juli statt. DerAustrieb derPferde auf denMarktplatz beginnt-bereitsam 4. Juli mittags 12 Uhr, derAuftrieb desViehs am 7. Juli mittags 12 Uhr.
DieAbhaltungdesViehmarktes ist trotzderimKreise Labiau herrschendenMaul- undKlauenseuchedurchdenHerrn Regierungs-Präsidentengestattetworden. Zur Vermeidungvon Weiterungenbemerkenwirjedoch, daßdieBefolgungderVe- stimmungdes §18 der landespolizeilichen Anordnungvom 31.Mai 1881 betr. Maßregelngegen dieRindervest, wonach für Rindvieh, welches ausMärkteaufgetriebenwird, Ursprungs- attesteerforderlich sind,einerbesonders strengenKontrole unter- worfenunddaß jedesStückVieh,für welchesdas vorge- schriebene Ursprungsattest fehlt oderunvollständig ist- uuuachfichtlich zurückgewieseuwerden wird. DieAtteste füraus anderen Kreisenstammendes Vieh müser außerdem miteiner BescheinigungdesLandrats desHerkunftsortesdat- überversehen sein, daßdieser Ort-feuchenfrei ist. .
Der Auftrieb von Viehaus den Sperrbezirken ist selbstverstindlichverboten.
Wehlau,den17.Juni 1904.- «
DerMagistrat.
Nr.2· Da dieRotlausseuche unter demSchweine- beftandedesGutsbesitzers VielfeldtinMielenz erloschenund dieDesinfeetionausgeführt,wirdhiermitdie über dasGrund- stückverhängte Sperre aufgehoben.
AmtGnojau,den21. Juni1904.
, . DerAmtsvorsteher.
Nr.3. Da dieSchweineseucheunter denTSchweinen des KasereipächtersVamert inAltmiisterberg erloschenund dieStalldesinfektion ordnungsmäßigausgeführtist,werden die seinerzeit angeordneten Schutz-sund Sperrmaßxegelnhiermit
aufgehoben.
Gnojau,den24.Juni 1904. DerAmtsvorsteher.
Druckvon O. Halb-Marienburg
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