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Kreis-Blatt für den Kreis Marienburg Westpreussen, 24. September, Nr 77.

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für den Kreis Marienburg Westpr.

Erscheint-Mittwoch und Sonnabend Abend.

Nr. 77·. Marienburg den 24. September. 1904.

Landrätliche Vekanntmachungen.

NEHJ Marienburg den 20. September 1904.

Mit Allerhöchster Genehmigung Seiner Majestät des Kaisers und Königs wird die alle zwei Jahre stattfindrnde allgemeine Kircheus und Hauskollekte zur Abhilfe der dringendsten Notstände in der evangelischenLandeskirche wiederum

am

Eknkedankfeste, den

2.

Oktober d. Js. in den evangelischen Haushaltungen durch kirchlicheOMM Aksammelfwerdem

Zu Her angegebenen Zeit sind Sammlungen für andere Zwecke in den evangelischenHaushaltungen einzustellen.

Nr.

2.

N

a

ch

t ra

g

zu den Vorschriften betr. Regelung des Lehrlingswefeus.

Bei §

9

Ziffer vl ist nachzutragem

vlL Der Lehrherr ist verpflichtet, sofern

er

einer Jnnung nicht angehört, den Lehrvertrag in die bei der Handwerks- kammer geführte Lehrlingsrolle eintragen zu lassen.

"

Für das Einschreiben der Lehrlinge in die Lehrlingsrolle der Handwerkskammer, sowie für das Löschen derselben in dieser Rolle ist eine Gebühr

von

je 1,50 Mk. zu erheben.

Nach Vorberatung in der Sitzung des Ausschusses für das Lehrlingswesen

am 29.

April d. Js. angenommen in der Vollverfammlung der Handwerkskammer zu

Danzig,

am

30. April 1904.

Der Vorstand

gtz Herz

o

g, Vorsitzenden Vorstehender Nachtrag zu den Vorschriften betr. Regelung des Lehrlingswesens ist durch Erlaß des Herrn Ministers für Handel und Gewerbe

vom

19. August1904

—-

J.-Nk· 111a

6881

genehmigt.

,

Danzig,

s

den 30. August

«

1904.

Der Ober-Präsident J. V. gez.

von

Liebermann.

Marienburg, den 17. September 1904.

Vorstehender Nachtrag wird hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht.

Nr. 3. Das Winterhalbjahr in der hiesigen Königlichen Handels- und Gewerbe-schrie für Mädchen beginnt

am

12. Oktober 1904. Mit der Schule ist ein Pensiouat sowie Seminarv für Handarbeits-, Gewerbeschul-, Koch- und hauswirfschaftliche Lehre-rinnen für Volks- und Gewerbeschulen verbunden.

Die Ausbildung der Schüler-innen erfolgt in allen

pkaktifcheu Fächern für Beruf und Haus, sowie in der Steuographie und in der Benutzung der Schretbmafchiue.

Auch werden Lehrgänge für Haudelswisseufchafteu mit Einschluss fremder Sprachen abgehalten.

Programme und nähere Auskunft durch die Schul- borfteheriu Fräulein H. Ridder, hier We 3, Tier- gartenftrafze 4.

Posen, den 21. August 1904.

Der Regierungs-Präsident Marienburg,

den

1-9. September 1904.

Vorstehende Bekanntmachung wird hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht.

Nr. 4. Marienburg, den 17. September 1904.

Das im Kaiserlichen Gesundheitsamte bearbeitete Ich fundheitsbiichleiu«, enthaltend eine Zusammenstellung der wichtigsten Tatsachen aus dem Bereiche des Gefundheitsweseus in gemeinfaßlicher Form mit erläuternden Abbildungen ist jetzt in einer

neuen

(zehnten) Auflage erschienen, welche nach

ver-

schiedenen Richtungen hin, insbesondere auch durch eine Tafel mit farbigen Abbildungen der wichtigsten eßbaren und giftigen Pilze erweitert worden ist.

Das Buch ist

von

der Verlagsbuchhandlung Julius Springer in Berlin N. Monbijouvlatz Nr.

3

zu beziehen und kostet kartoniert 1,00 Je in Leinwand gebunden 1,25 Je bei gleich- zeitig-Im Vezuge

von

mindestens 20 Exemplaren das Exemplar kartoniert 0,80 J- in Leinwand gebunden 1,00 Je.

Nr. 5. Marienburg, den

20.

September 1904.« i Die Einlieferung

von

Ausläudern iu das Landes- polizeigewahrsam in Thorn ist in letzter Zeit wiederholt ohne vorherige Anmeldung erfolgt; mehrfach sind größere Trans- porte unangemeldet während der Nacht angekommen.

Die Ortspolizeibehörden und Geudarmen werden ange- wiesen, Transporte

deren

Eintreffen durch besondere Schreiben nicht mehr rechtzeitig mitgeteilt werden kann, spätestens beim«

Abgang durch Telegramme oder Fernfprecher(Anfchl. Nr. 157) dem Landespolizeigewahrsam anzumelden.

x

youanutmachung anderer yohiirdetu

Nr. 1. Schweute

-

Verband.

Die dietjährige »Michaeli-Schau" der Schwente findet für die oberhalb der Staatschaussee belegenen Strecken der Großen Schwente

Donnerstag den 29. September er»

«

für sämtliche anderen Strecken der Schwente

»

Sonnabend den 1. Oktober

er.

statt.

Zur Vermeidung

von

Störungen und Mängeln bei der Schau verweife ich auf die zutreffenden Bestimmungen der

neuen

Deich- und Voiflutsordnung

vom

27. Oktober 1897.

Besonders mache ich darauf aufmerksam, daß zum Tage der Schau das Gras und Kraut der Böfchungeu

von

den Nutzungs- berechtigten abzumähen und zu entfernen ist. Ein Beweiden der Böschungenist unter keinen Umständen gestattet.

Zaum-, aber im Zuge des Reitweges niemals Stachel- drahizäune, dürfen nicht innerhalb .1

m von

dem Uferborde gesetzt werden, auch ist

es

unzulässig,daß Pfähle in den Deich- köstLr geschlagen werden und dadurch der Deichlbrper zum Setzen der Drahizäunebenutzt wird.

Ich ersuche die Herren Gemeindevorfteher dafür zu sorgen, baß gemäß § 15 d. V. seitens der Adjacenten

am

Tage der Schau sämtlicheHindernisse, welche ein Bereiten der Ufer

er-

schweren resp. unmöglich machen, entfernt sind.

Die im Zuge des Reitweges liegenden Zuleitungsgräbeu find

an

der Einmündungsstelle zu überbrücken utd zwar

von

demjenigen, welchem die Unterhaltung des Grabens obliegt bezw. inx dessen Grenzen der Graben liegt.

7

Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnungen werden laut

§

1

d. V. mit Geldstrafen bis zu 60 Je bestraft.

Marienam den 13. September 1904.

Der Vorsteher-. R. Lich.

Druck

von

O. Halb ssiarienburg

«

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