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für den Kreis Marienburg Westprsi
Erscheint Mittwoch und Sonnabend Abend.
Nr. 72;
FLandrätliche Bekanntmachungen
Nr.1.
Polizei-Verordnung, betreffend
die
Verpflichtung
derSchiffer
undFlößer
zurMitführung
undBenutzung
vonWassertonnen
undAbortskübeln.Auf
Grund der§§ 137,
138 und 139Satz
2desGesetzes
über dieallgemeine Landesoerwaltung
vom 30.Juli.1883 in
Verbindung
mitden§§ 6,
12und 15desGesetzes
über diePolizeiverwaltung
vom 11.März
1850 und den§§ 11, 15,
19 und 24 desReichsgesetzes, betreffend
dieBekämpfung gemeingefährlicherKrankheiten
vom 30.Juni
1900 verordneich
undzwar, dadieAngelegenheit
keinenAufschub gestattet,
vorEinholung
derZustimmung
desBe-zirks-Ausschusses für
denUmfang
desRegierungsbezirks Danzig
wasfolgt:
§
1.Sämtliche Schiffe
undFlöße
auf derWeichsel
undNogat
und denzwischen diesen
Strömenliegenden Wasserstraßenhaben
binnen 24 Stundennach Bekanntmachung diefer Verordnung mindestens
2 Tonnen mitfrischem
Trink-wasser,
das an denCholera-Ueberwachungsstationen erhält- lich
istundsofort mindestens
2 Kübel mittäglich frisch
be- reiteterKalkmilch
zurAufnahme
derStuhlentleerungen
zuführen.
§
2.Jeder Abortkübel darf erst, falls
ergefüllt ist, frühestens zwei
Stundennach seiner letzten Benutzung
in dieWeichsel
entleert werden undist sofort
wieder biszurHälfte
mitfrisch
bereiteterKalkmilch
zufüllen.
§
3. Der zurHerstellung
derKalkmilch erforderliche
reinegebrannte Kalk, sogenannter Fettkalk, ist
bei denUeberwachungsstation
n gegenBezahlung
desWertes er-hältlich.
Um dieKakmilch herzustellen,
wirdauf
4LiterWasser
1LiterFettkalk
inderWeise verwendet, daß
von demWasser 3X4
Liter indaszumMifchen bestimmte Gefäß gegossen
und dann der Kalkhineingelegt
wird.Nach-
dem derKalk dasWasser aufgesogen hat
und dabei zuPulver zerfallen ist,
wird ermitdemübrigen Wasser
zuKalkmilch verrührt.
-§4.
Die imUeberwachungsbezirk
Nr. 1.Schillno liegenden
oder dortpassierenden Flöße (Traften) erhalten
vonjetzt
an,auf Anordnung
desHerrn Staatskommissars für
dieBekämpfung
derCholera
imStromgebiet
derWeichsel je zwei Wassertonnen
zurBenutzung gegen«Rück- gabe geliefert.
§
5. Die imVorigen Paragraphen erwähnten Tonnen,
diedenFlößen
biszurBeendigung ihrer Talfahrt belassen werden, sind, nachdem
dieFlößer
amBestimmungsort
dasFloß verlassen haben
undabgelohnt sind,
beidernächsten Ueberwachungsstelle abzugeben.
§
6.Für
dieBefolgung dieser Polizeiverordnung sind
der-Führer
desSchiffes, sowie
derKassierer
undRottmann derbetreffenden Traft
oderderenStellvertreter verantwort-lich.
DerKassierer
undRottmann derFlöße
oder deren Stellvertretersind ferner für
dierichtige Ablieferung
derWassertonnen nach Beendigung
derFahrt verantwortlich.
Marienburg, den 9. September.
Nr. 2.
1905. h
§
7.Zuwiderhandlungen
gegendiese Polizeiverordnung werden, insoweit nicht nach.
denallgemeinen Strafgesetzen
einehärtere Strafe
verwirktist,
mitGeldstrafe
biszu 60Je oderentsprechender Haft bestraft.
Ȥ
8.Diese Verordnung
tritt mitdemTage
der Ver-kündigung
inKraft.
Danzig,
den 4.September
1905.« «
Der
Regierungs-Präsident
gez.v.Jarotzky.
Marienburg,
den8.September
1905.Indem
ich vorstehende Polizei-Verordnung
zuröffent- lichen
Kenntnisbringe, beauftrage ich
dieOrtsbehörden, für ihre weiteste Bekanntmachung
beidembeteiligten Publikum Sorge
zutragen.
Marienburg,
den 5.September
1905.Die
diesjährigen Herbst-fetten beginnen für
dieländ-lichen Schulen
desKreisesMarienburg
amMontag,
den 25. d.Mts. und dauern biseinschließlichSonnabend,
den 7.Oktober d.Js.«Nr.3.
Marienburg,
den7.September
1905.Die
Gemeindevorftände
werden anschleimige
Ab-führung
dernoch rückständigen
2.RateKreisabgaben
und derHundesteuer für
das 1.Halbjahr
1905 an die Kreis-Kommunal-Kasse hierselbst
erinnert.Nr.4.
Marienburg,
den4.September
1905.Die
Durchschnittsmarktpreise
inMarienburg haben
imMonat August
d.Js.betragen:
1.
für
100kg Weizen 15,50
Je2s » « »
Roggen
».
3. » » »
Gerste 13,50
»4- » » «
Hafer 13-00
’»5. » » »
Erbsen, gelbe, 15,00
» 6. » » »Eßkartoffeln 3,80
»7' » » » »
8. » » »
Krummstroh 3,50
»g· « » « «
Nr. 5.
Marienburg,
den6.September
1905.AnStelle des
nach Braunsberg versetzten Regierungs-
«Assesfors
Dr.Jung hat
derHerr Ober-Präsident
denRegierungsrat
Dr. Dolle inDanzig
zumStaatskommissar
beiderdortigen Handwerkskammer
ernannt.Nr.6.
Nach §9
desReglements für
diehiesige Anstalt
binich verpflichtet,
dieAufnahme
vonPersonen
ausOrten,
inwelchen
einegefährliche Epidemie herrscht, abzulehnen.
-Die
jetzt
inWestpreußen sich
verbreitendeCholerage- fahr veranlaßt mich
zudemErsuchen,
beiUeberführung
vonKorrigenden
oderPfleglingen
in diehiesige Anstalt
eineBescheinigung miteinzusenden, daß
andortigem
Orte dieCholera nicht herrscht
oderdaß
dieSeuche
bereits er-loschen ist. Mangels
einersolchen Bescheinigung
werdeich·
die
Aufnahme ablehnen.
Dasselbe gilt
von denFürsorgezöglingen.
- -Antlitz,
imSeptember
1905.Provinzial-Besserungs
u.Landarmen-Anstalt.
Der Direktor.
gez. Grofebert Marienburg,
den6.September
1905.Die
Orts-behörden weise ich
an,vorstehende
Bekannt-mathung
vorkommendenFalls
genau zubeachten.
Nr.7.
Marienburg,
den9.September
1905.An die
Ortspolizei-
u.Ortsbehörde
u.an dieGendarmen.-Von den
bisherigen Cholera-Erkrankungen
imGreise sind hauptsächlich
Arbeiterohne festen Wohnsitz betroffen
worden.Solchen Personen ist daher besondere Aufmerk- samkeit zuzuwenden,
diesich namentlich auf Herbergen
undSchlafstellen
zuerstrecken hat.
Die
Inhaber
und Verwaltersolcher Herbergen haben
bisauf
weiterestäglich
indenfrühen Morgenstunden
derOrtsbehörde
einschriftliches Verzeichnis
allerPersonen
zuübersenden,
die beiihnen übernachtethaben. Die
Ortsbe-hörde prüft ihren Eesundheitszustand
undveranlaßt
das weiterErforderliche.
Wo einsArzt wohnt, ist ihm
dietägliche Besichtigung
derHerbergen
pp. von der Ortsbe-hörde
zuübertragen.
Jede Erkrankung
einesSchlafgastes ist unverzüglich
derOrts-behörde anzuzeige’n.
Gendarmen und
Polizeibeamte haben herumziehende Personen anzuhalten
undihren letzten Aufenthalt festzu- stellen.
-Erscheinen sie krankheitsverdächtig,so sind sie
demnächsten Arzt zuzuführen.
-« .
Die
Herren Anitsvorsteher ersuche ich, soweit
esnicht schon geschehen ist, für jeden Desinfektor folgende
Aus-rüstung
zubeschaffen:
.2
Anzüge,
1
Kiste
mitWeißblech ausgeschlagen
zurAufnahme
derGeräte,
«2
Schrobber,
2Scheuerlappen,
2Scheuerbürsten,
2
Eimer,
'1
kg Kresol,
5 Literrohe Karbolsäure,
1kg Chlor- kalk,
1kg grüne Seife
undein größeres
Quan-tum
Fettkalk.
»Unbedingt notwendig ist
der Bau VonLeichenhallen auf Friedhöfen,
wosolche noch nicht vorhanden sind.
Die
Ortsbehörden haben
dasNötige
indieser Hinsicht sogleich
zuveranlassen und sich
mit denkirchlichenOrganen
insBenehmen
zusetzen.
UnterUmständen genügt
einein-facher
Bau mitBretterverschalung.
Von demdieserhalb
Ver-anlaßten
erwarteich Nachricht
biszum21.September.
Nr.8.
Marienburg,
den6.September
1905.Der
Hofbesitzer Gustav Eniß
inSandhof ist für
die GemeindeSandhof
zumGemeindevorsteher gewählt
und von mirbestätigt
worden.150 —-
IUT
Einlieferung geIWEUDMI Bekanntmachungen anderer Behörden
Nr.1. Der
Zutritt
zum-Schloß Marienburg
wirdFremden
bisauf
Weiteresnicht gestattet.
Marienburg,
den8.September
1905. .Königliche Schloßbauverwaltung
Nr.2. DerDienstjunge
Anton Gurski aus Kantinkedessen
Eltern inMarienburg wohnen, hat seinen Dienst
in Kaminkewiderrechtlich verlassen.
Anton Eurskiist
bisdahin nicht
zuermittelngewesen
undwirdumAnzeige hierher ersucht»
Er.
Lesewitz,
den4, September
1905.Der
Amtsvorsteher.
Nr.3. Unter dem
Schweinebestand
desBesitzers
Dorsch,
unddem desEntw. Müllers Kebbe ausWengeln ist amtlich Rollan festgestellt Schutz-
undSperrmaßregeln sind angeordnet.
Rosenort,
den5.September 1905.. Der
Amtsvorsteher.
Nr.4. Unter dem
Gänsebestande
desHofbesitzers
Heinrich Regehr
inRückenauist
dieGeflügeltholera
aus-gebrochen
undist infolgedessen
dieEehöftsperre angeordnet.
Marienau,
den 5·September
1905.« Der
Amtsvorsteher.
Nr;5. Das
DienstmädchenPauline Reinfand
ausGr. Uszniiz ist nach
einemBesuche seiner
Elltern inSubkau am 29. v. Mis.verschwunden.
Es wirdersucht, nach
der p.Reinfand
zurecherchieren
unddieselbe
eventl. demhiesigen
Amtezuzuführen.
Vorihrer Jndienstnahme
wirdgewarnt,
dasie
infestem Lohnverhältnis steht.
Gr.
Usznitz,
den 2·September
1905.Der
Amtsvorsteher.
Nr.6. Der
Fürsorgeziigling Adolf Engler, welcher
demBesitzer
E.Epp
inNeu-Münsterberg
zur weiteren Er-ziehung
in denDienst gegeben
war,ist
am 24.d.Mis.aus
seiner Dienststelle entwichen.
Es wird umFestnahme
undZurücklieferung
desEntwichenen durch
einenbilligen,
abersicheren Ziviltransporteur
in diehiesige Anstalt ersucht.
DieRückführungskostenträgt
dieAnstaltskasse.
Personalbeschreibung Familiennanie: Engler,
-Vorna1ne:Adolf August Ernst, Beruf: landwirtschaftl.
Arbeiter,
Geburtsort:Baumgart
Kr.Berent, Geburtstag:
8.
August 1887, Religion: evangelischfGröße: letzte Messung
19021,40
m,Haar: dunkelblond, Augen: blau, Nase
und Mund:gewöhnlich,Zähne: Backenzähnedefekt,
Kinn:rund, Gesichtsbildung: oval, Gesichtsfarbe: gesund, Gestalt: schwäch- lich
undklein, Sprache: deutsch. Besondere Kennzeichen:
Ueber dem