Gemeamütziges Volksblatt
sJulius I8s00.«
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JYVMJnjurien,vorsetzlicherBeschädigungk j-Tootschlagnnd Mord, Nothwehrund
.Hausrecht.
er durch geringschätzigeSeher-demWorte
oderHandlungenjemandenzip-kränkenoder-·
ihn widerrechtlichzubeschimpfensucht,--Derbegehe;
eineJnjnrie. LeichteJnjurien sollen,«wenn bede Theilezum Bauer -oder geineinensBürgerstanded gehören,mitStrsafarbeitoderGefängniß aufvier«
"undszwanzig-Smnden,bis vreyundnachBesin- den dermehrernBeschimpfungenbis.achtTage-
geahndetwerden. . ·-
LeichteJnjurienunter Personenpeo«höhern Bürgerstandeswerden mit Gefängnißanfachtbis-.- vierzehnTage,nndnachdemGrade derKränkung bis vierWochenbelegt. .-.—:—.— .
:s-»,,WekmfPersonenniedern Standes höhern-«
leichte-Jnjurienzufügen,sollensievierzehnTage bisvierWochen,undwenn dieJnjuriensehrbe- schimpfendsind,dres)bis-sechsMonateGefängniß-.
strafe -leiden.-» « - .- - -
« U Ase-n
498 t.VonJninrienundvom Todlschlage.
Wer Pasquilleverbreitet oder anschlägt,sbe- gehteineschwerereInjurieund soll sechsMonate Zuchrhausstraseleiden. Die Verfasser, Druckee und Verleger einerSchmähschristwerden auf gleiche’ Weise bestraft. . «
JedeschimpflicheBehandlungeinesMenschen durchSchlagen,Werfe.n, Stoßenec.wird,wenn « sie ohne merklicheBeschädigungdesKörpers abge-. laufen ist,alsseinethätlicheJnjurie, nocheinmal
"
sohart,alsdieJnjurie durchWorte oderZeichen bestraft.
Wenn Injurien zwischenMilitair -und Gril- personen Vorfallen, sowirddieStrafegegenden Schuldigenverdoppelt,undbey schwerenJnjurien trittFestungs -«und Zuchthausstrafeein. Gehört derBeleidigerzumMilitairstande, sowirdernach BeschaffenheitderUmstände, mitGefängniß, De- gradation,9 Gassenlaufen Festungsarbeit oder Festungsarrest belegt.
» Wereiner imDienstebegriffenen.Militairsper- son Jnjurienzufügt,foliviermalsovielStrafe leide-n,alser-leidenwürde,wenn ereinen imCi- vilstaiide aufdieArtbeleidigethätte.
Wer sicheinerWachethätlichwidersetzt,wird, außerderverwirktienStrafe fürthätlicheJnjurien, nachBeschaffenheitderUmständealseinAusrührer
mitzwey bisvierjährigerZuchthaus-oderFestungss
strafe belegt-. «·
.- Wenn sichuuterthanengegenihre Obrigkeit,
HDienstbotengegenihreHerrschaft, Untergebene gegen ihre Vorgesetzten,Kinder gegenihre««-Eltern UndLehrlingegegenihreLehrmeisterthätlichverge-;
heu- »sospllensieanfachtWochenbis,isechsMonate Zuchthausstrafes2lei«d.en-,-fund diesebei) .-schwe.ren ijurim durch.körperlicheZüchkigung,,geschärft
werden.« . , Schlä-
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I.VonJujuriennndvom Todtfchlage.
«
«299
- 4Schlägereyenunter gemeinen Leuten, beywel- chenniemand erheblichverlth worden, werden mit StrasarbeitoderArrest aus achtTagebis vier Wochen,halb beyWasserund Brod belegt.
Wer·einens andern vorsetzlichdurchSchläge oderStöße sobeschädiget,daß für desselbenGe- sundheitoderGliedmaßeneinerheblicherNachtheil entstehenkann, soll nach BeschaffenheitderBep- letzlmgFestungs-oder Zuchthauestrnseaufzwey
bisdreyJahreleiden. «
. «Hatjemanddiewirklich erfolgte Verstümme- lungdesBeschädigtenzurAbsichtgehabt, sichalso solcher Instrumente bedient, dieoffenbar derglei-X thenbewirken, so soller sechsjährigeZuchthauss
oderFestungsstrafeleiden;
·
J WersichselbstdurchVorsetzlicheVerstümmelung zuseinenBürgerpflichten, oderzugewissennach seinem Beruf ihm obliegendenGeschäftennntüchtig macht, dersollöffentlichekörperlichesüchtigungsp undein -«biszweyjährigesuchtbaüssoderFestungjsb strafeleiden., » . "
Werin derfeindseligenAbsicht,einenandern zubeschädigen,solcheHandlungen unternimmt, woraus-der Toddesselbenerfolgenmuß,und ihn dadurchswirklichtödtet,derhatals einTodtschläger
dieStrafedesSchwerteVerwirktkWerdieAb- sichtzu tödtennicht gehabt hat, undder Todist- dennoeherfolgt-,sollfzehnjährigebislebendwierige Zuchthausstraseleiden. -
Werbei)Ausübungdesihm zukommenden
»
RechtsdermäßigenZücbtigungksdenandern vorsetz- lichso Verletzt,daßder-Todsdarauserfolgt,sollmit sechs-biszehnjährigerFestungsstkafebelegtwerden.
SknddieVorsetzlich.zugefügtenMißhandlungenso beschaffen,daßderToddaåauserfolgenmußte-;
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Hod- l.VonInstit-Leuund vom"Todtschlage«.
istderThäteralsein·Todtfchläger·-zubestrafen.
Dieser Satz gehet besondersEltern,,»Lehkherren,
·
Schullehrer, Herrschaftenund Obrigkeitenan, denen einRecht mäßig-zuzüchtigenzukommt,da-
«initsiesichhüten’,dasMaaßderZüchtigungzu
überschreiten.« - .-
Wermit vorherüberlegtemVorsatzzu tödten einen Todtschlagwirklichverübt,wird als ein Mörder mit derStrafedesRades von obenherab
belegt. ; ,
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Wenn jemandmit demVorsatzezutödten, einemandern eineVerletzungzufügt,diezwaran sichnicht tödtlichist,aberin derFolgedurcheinen Zufalltödlichwirdzsosollermitdem Schwerte hingerichtetwerden.
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Wer tödtlichVerwundeten oderTodtkrankenin dermeintlichguterAbsicht-hassensw: abkürztkissoll Gefängniß-oderFestungsstrafe,diebisaufzwen Jahreausgedehntwerden kann,leiden. . Wer einemandern zumSelbstmordebehülsiich ist,hatsechsbisxzehnjährigeFestungs-oderZucht- hausstrafeverwirkhund wenn einüberwiesender Verdachtvorhanden ist, daßerzumSelbstmorde
""Verleitesthat, lebenswierigeStrafe.
Wenn mehreresichzuAusführungeinesMor- desVerbinden,sfo hat dersRädelsführer,weaner
zugleichderThätergewesen,dieStrafedesRades von unten herauf Verwirktz isternichtderThäter selbst, sotrifft ihn dochdieStrafedesRades von«
obenherunter."Die Mitverbundenen,diedabey
«th""åtigeHülfe, auch durch .Wachthalten geleistet haben,leidenlebenswierige Zuchthaus-oderFe- stungsstrafe.WirdderThäternicht ausgemittelt, sowerden alleMitverbuudenemit demSchwerte
hingerichtet-.-« . - » .
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»l.VonJnjnrienundvom Todtfchcage.307
, sWikdbeyein«-rSzehlägereyspeinTodtfchlagbe- vsangen,soleidet derüberführteThäterdieStrafe des Schwert-ni-Haben mehreredemEntleibten
«
tödtlicheWunden "beygebraclzt,fso sollderjenige, der zuerstvon »dentödtlichenWerkzeugenGebrauch gemacht hat, alsTodtschlägerbestraftwerden- dieübrigenaberzehnjährigebislebenswierige Fe-s stungsstrafeleiden.-Hat jemandkeinansichtödt- litizesGewehr gebraucht-so. soll erswenn "erdoch einertödtlichenVerwundung überführtworden«
mitsechs.bis,zehnjä«hrigerFestnngsstrafexbelegt
werden. Y . JT"«
».«.»»szr einemandern dieVerübungeinerMords
that aufgetragen,oderihndazu gedungenhat, soll alsderRädelsführerdesbegangenenMordesbe- straftwerden. WerdenaufgetragenenMordver- richtet,wird mitdemRadevon obenherabbe-
straft.« » . « .
«
Wer-einenMorddätrchGift begehrt,,Isollnach DemspRichtplatzsHespfchleiftund jnit d,e«r"Strafe des Hier-desvonunten herauf belegt werden. Werzur HerbeyfchaffnngdesGiftsabsichtlichkhilftzfdllMit drmSchwergsbjxxggxisthEVEN-MkI - .
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» »·»We«k"jzmqudemGiftheybringt,um ihmein-e Krankheitzuperurfachen,dieihn auf Zeitlebens unglücklichmacht,«soll»miNemSchwerthingerich-I
tet-werden. · s pspp «
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» WerjemandemsogenannteLiebestränke7«gi·ebt, soll,wenn eineKrankheitdaranferfolgt,mitVier- bis-achtjähriger,nndwenn der-Tiod.ferfolgt,mit zehn-bisfunfzehnjährigerFestungsstrafebelegt
Petdetb . » . « , » I
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Kinder,dieihreEltern ermorden,werdenöf- fentlichgestäupk,zumRichtplatzgefclzleift-,und
Mit" DemRad-VonZwko« hckcllszhingerjchtckol,YNOVD
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der
zoe«I. VonJnjurienund VomTodtfchlage.
der Kinder oder Ehegattenwird aufgleicheArt bestraft.
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Mord derGeschwisterodersolcherSeitenver-
»wandten,denen man Respektschuldigist,der Pflegeåltern,VormünderundPflegbefohlnen,der Herrschaften,derObrigkeit«derVorgesetztenwird mitderSchleifungzumRichtplaheund derStrafe desRadesvon obenherab belegt.
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,Die NothwehrfindetgegengewaltsameAn- grissenur alsdann Statt, wenn mandieobrigkeits lieheHülfenichthabenkann. Die Ausübungder- selben darfnichtweiter getriebenwerden, als die NothdurftzurAbwendungdes Uebelserfordert.
LebensgefährlicheBeschädigungendesAngreifenden sindnur erlaubt,wenn man sich aufkeineandere Artgegen ihnschützerk»kann.So langederAnge- grisfene sichohneseineGefahrdemAngrissedesan- dernentziehenkann, isterzudessenlebensgesåhrli- cher Beschådigungnichtberechtigt.«Werbeyder Nothwehre,mitUeberschreitungdervorgeschriebe-
nen GrenzendenAngreiserbeschädigt,hateine ver- hältnißmäßigeStrafe feinesErresseszu·gewarten.
. Niemand darfineinesandern Hausoderson- stigen Aufenthaltsort,wider dessenWillen, ohne besondere Befugniß eindringen. Werdieses thut, verletztdas Hausrecht, und soll,wenn er nach vorgängigerWarnungdes Einwohner-:daßer von dergleichenzudringliehemVerfahrenabstehe;
nichtabläßt,mitGeld-oderGefängnißstrafebis zu-sechsWochenbelegtwerden. Läßtes- derEin-
« dringende aufGewalt ankommen, so mußder Einwohner; bepdem GebrauchedesHausrechts, Weib. undEhredesEindringendenmöglichstschon-m Wer ohne eigeneerheblicheGefahreinen Men-
- folg-enausderHandderMörder,ausWasser-und"
Feuers-
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t.VonJnjuriennnddont-Todtfchlage« 303
·
Jener-noth,oderans einerandern Lebensgesahr
retten könnte,undesunterläßt, soll,wenn der
«
andere das-Leben wirklicheinbüßt, vierzehntägige Gefängnißstrafeleiden,undseine Lieblosigkeitund DerenBestrafung sollzuseinerBeschämungöffent- lichbekanntgemachtwerden. »Dagegen sollder Edelmnthdesjenigen,dereinemseinerNebenmens schendasLeben gerettetHat,namentlichundöffent- lichbekannt gemacht, auch-sonst nach Besinden belohntwerden.
- »
Wer einen Scheintodtenantrifft,muß ihm schleimigeHülfeleisten,undhat dafürvomStaate
«
«Ve,rgü«tungder Aus-lagenundaußerdemBeloh- nungzugewärtigen.Ertrnnkenemüssensogleich
aus demWassergezogen, anschädlichenDämpsen Ersticktean die-freye Luftgebracht, Erhängte
.abgeschnitten,auch dergleichenScheintodtevon preisendenKleidungsstückenb"esreyet,undsobaldals möglichein«Arzt oderWundarzt herber geholet-, nnddernächstenObrigkeit Nachrichtdavon gege-
ben werden. ·
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1«x.jEineMassezurVerbesserungdes Sohl-
- -
leders. .
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Mannimmtsehn Pfund Hans-oderLeinöl und rothenBlentnennig, dretj Viertelpfund, mischt-
dies unter einander undkochtesauf gelindem Feuer so lange, bisallewåsserichteTheileverdunstem der·Schaumniederfällt,und an die Stelle ver kaen sicheinedunkelbrauneFarbe zeigtzdann istdieMasse fertig.«Mit dieserkcumman ganze Sohkhäutevon der innern rauhenSeite so viel
. U4 trän-
zan,,
u.VonVerbesserungdesSohlleders tränken,alssie-einziehen,imSommerbeyheißen Tagenan derSonne, imWinter aber um die warmenOfen herum, ganz oderinwelcheForm zerschnittenesnöthig seyn möchte,trocknen. Zu mehrererBequemlichkeitbeydemNähenkannman dieSohlenan Stiefeln und Schuhen-auswärts gekehrtunternähen,undwenn dieArbeitfertig ist, dieSohlen trocknen,mitdervorgeschriebenenMasse eintränken,oder so lange schmieren,als siedas
-Ledernocheinsaugtundalsdann trocknen. Hier- von erhältLederund Drathvollkommene Dauer-»
hastigkeit,undistvorFeuchtigkeit,Erhitzungund Fäulnißgesichert.Von dieser«Massekann zu einem paar Sohlen etwa füreinen Groschenver- brauchtwerdeii.- Man kannsieinVorrathver- fertigen, denn sieverdirbt nicht; siewird zwar durchdieLängederZeitetwas dicker,kannaber durchTerpenthinöl,welchesmandarunter mischt, zurvorigenFlüssigkeitgebrachtwerden.
» Man kann zum TränkenderSohlenauchfol-.
gendeMassegebrauchen,dieabernicht sogutist, als dievorige. Man nimmt Hanf-oder Lein-Zi, soviel, alsbeliebig, kochtesauf gelindem Feuer-, rührtes unaufhörlichmiteinemhölzernenSpaten so langeum, bis allewässerichteTheileausdüns sten. Alsdann spritztman vondieserMasseetwas in»dasFeuer, undwenneshier nicht mehr pras- selt, so istes,nachdemeseinedunkeleFarbean- genommen hat,vollkommen fertig. Dies Oelist auchzusolchemObe.r-leder zu,gebrauchen,welches
man inSchuhenund Stiefeln mitder rauhen Seite auswärts trägtund mitSchuhwachsüber-.
ziehet,indemman dierauheSeite desLeders,ehe es gewichstwird,—mit dieser Masse mehrmals
.schmiertund wieder trocknet. .DerVortheildavon
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ist,
til-EinkünstlichesDüngnngsmitteb305- ist, daßdieNässenichtdurchdringtund dasLeder
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nicht berstet.« » -
Fürdendürftigen Landmann, demOelund sMennigzutheuer ist,dientauch-daszumehrerer- DauerhaftigkeitseinerSohlen,wenn ereinPfund TheerundvierLothsPech auf gelindemFeuerzu- sammenschmelzt,und damit dieSohlenzansden StiefelnoderSchuhen einige-maltränkt und wieder trocknet.
lll. Ein neueserprobtessnnd Wohlfaja,
künstlichesDüngungsmittel.
HerrD.Bahre-US,PredigerinSchwerte, macht in einerkleinenSchrift: Versuchüberdieeinzig wahreTheoriedernatürlichenundkünstlichenDün- gungsmittel, folgendes Rezept bekannt, welches OekonomenundGartenliebhabernwillkommen seyn wird. sMan rösietzwey Metzen Salzins einer Pfanne, ibises nichtmehr knistert., worausman esineinemeisernenTopseinFlußbringt. Wenn esblank aussiehet, wirdeslszum Erkalten-in ein anderes Gefäß gegossen-.wo esso hartwieein
"
Stein wird. Dieserwirdzerschlagenund in drei) Eyinerkochender starkerMistjaucheaufgelöset, ehedas Salz Feuchtigkeitanziehenkann. Als- dannwerden sechsEymerMoorerde, Teichschlamm, odervon dem- fettestenszartestenSchlammevon der Mistståtteineinem geräumigenTrogemitdieser Mistjauchewohlvermischtsund.so-vielHolzaschezit- gesetzt.,alsnöthigist,umallesmeinensehrdicken eig.zu«Verwande1n.·Manmußin der Erde eine hinlänglichgroße Grubemit Steinen aussetzen lassen., Jn diesewirdersteineSchichtevon diesem
, Uss Teige
.-zc-6 m. EinkünstlichesDünnungsmitteh Teige,und gleichdaraufeineSchichtevon unge- löschtemKalkgelegt, (zu obigerQuantität wer- denanderthalbBerliner Scheffelerfordert)undso langealsvonbeydenTheilenetwas übrigist,Lage aufLage gelegt. ZweyPersonen müssen dieses mit möglichsterGeschwindigkeit,verrichten,da- mitdieGährung uich-t·zufrühentstehe,unddas zubindende Gas in dieLuftübergehe.Obenwird
alles mit Nasen wohl zugedeckt,damit esgegen denZutrittderLuft bewahrtbleibe. Nacheinigen Tagen istalles zueinemtrocknenPulvergeworden-.
Diesen Dünger streuetman überdas besäeteLand, wenn esmitderEggeeinmalüberzogenist; her- nachwirdxder Acker vollends gut geegget...Diean-
gegebeneQuantitätisthinlånglichaufeinenMag- deb.Morgen. Auchbey Wiesen, Bäumen, Gar- tenfrüchtenistdies-Düngungsmittelvon großem undgewissemErfolge.
UeberdiesesDüngmittelwerden in denOrka- nomifchenHeftenJanuar 1799, S. 88einige Bemerkungen gemacht,diezueinemnoch leichtern Verfahren beyderBereitungsart desselbenführen können. DerVerfasser dieserBemerkungen leug- netdieMöglichkeit,daßdasGasentweichenkönne, sowieeine daben statt sindendeGährung.Er
-
meint,das AbknisterndesSatzes sey überflüssig, unddasSchmelzendesselben, sowiedasKochen
»derMistjauchekönnenachtheiligwerden.f Er röth,liebersogleichdieangegebene,Menge der Mistjaucheizu nehmen,«und ohne sie heißzu ma- ch-en,·dasSalzdarin aufzulösen,ErdeundAsche hinzuzuthun. OhneGefahr-, daßesverderben möchte,könnemandiesesbiszugekegenerZeit auf-
»heben,und dann mitdemKalk- wenn erauch schonan derLust .zerfallen, Vetmengen, undin eine
IWDie-rechteBedeutung-·ei"nigerWorten·307 quilenfalls auch-nichtansgemauerte Grube-brin- YM." ZuletzksestershinzmdieBestandtheiledie- se-DüngiinttelslassenkeinenZweifelüber-dessens
guteWirknngübrig. H - :
IV. Ueber die»rechte«Bedeutungeiniger
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WorterLCdieoft unrechtVerstandenwerden;
« (Fortsetzung.)
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Rachgierigsagtmancher,wenn ersgeizig-.oder habsüchkigsagenw"ill.- Diesgeschiehetvorzüglich« in unsererMark, wo man dasplattdeutseizesWort. Racken oder rachen, welchesscharren, kratzen bedeutet,häufiggebraucht Da meintman denn-,
’rachgiei«igseyeinMensch,dergierig ist,etwas zu- sammenzuscharren,dahersagtman nichtbloßvon
'
-solchen,diedurch ungerechteMittel etwas zusam- lnenscharren;«sssondesrn-selbst-von sieißigen«mieth- schastlicizenMenschen das sindrachgierigeLeute-.
Das istaberfalsch, denn dasWorts-kommt von
Racheher,diejemandanseineneBeleidigerans- übt,·daers-ihmBöses nisitVöseinvserg-ilt.s-Wenn wan- «n«unesrlittenes Unrecht nicht verschlnerzen
Xkann, sondernseineBegierde empfindet,dem Be- leidigerwieder zuthun, wieer uns gethan hat-, so istmanrachgierig.
—
Rachsijchkigbedeukabeys naheeben dar-;nurrnitdem Unterschiede, daßder
,Nachsüchtigeimmer dieBegierdezespkgk,·sichzu kåchen,so daßdieseGemüthsartbey ihmzu seiner fortdauernden Seelenkrankheit geworden ist.
RachgierabersowohlalsFRachsuchtsind sirafbsaie Gesinnungen,deren sichdteBekennereinerReli- gion scheuensollten,diesovielBewegungsgründe zu derschönenTugendderVersöhnlichkeitenthält.
·. .Redens-
zos W.Die rechteBedeutung einiger Witten Redensart. Dies Wort wird aufeinedep- pelteWeiseunrichtiggebraucht.Einmal nimmt man esfürdie,Geschicklichkeitzureden überhaupt,
wenn man sagtåderMann kann sichgut initRes densarten behelfen,Undmeint dochnur, daßer gutschwatzewkanmEin andermal willman damit bloß ausdrücken,was man eine Sageoderein Gerede nennen.sollste,und spricht:esist soeine Redensart, anstatt:esist soeinGerede , und für mehrwillichesnicht ausgeben. Das istaber ganz falsch.Redensart heißt eigentlicheinSatz einer Rede, dernachderKunst gestellt ist, wo man denn sagt:derRedner bedientsichsehrzier-
. licherRedensarten. Auchbedeutet es die Art, wieeinVolkinseinerSprache sicheigenthümlich ausdrückt; dennleine und dieselbeiSache, wird
von einem Volke so, Von einem andern anders
gegeben.Z. B. Wenn derDeutschesagt:ich
werde esgleichthun, sodrücktesderFranzoseso aus: ichgeheeszuthun. « .
- SelbstliebeundEigenliebewirdoft füreiner- ley,undbeydesalsetwas tadelnswürdigesgenom- men, obgleicheingroßerUnterschiedunter diesen Ausdrückenist. BeydebezeichnendieLiebe,die wir fürs-unsereignes .-Jch«haben;aber diese-Liebe äußertsichsehr verschieden,und darnachrichten sichdieZusätzeSelbst und Eigen. Wenn ich meinwahres Bestes aus«einerechtmäßigeWeisezu befördernsuche;wenn ich mich nichtinunnöthige Gefahr stürze,dieohnediePflichtengegenmeine Mitmenschenzuverletzen,fürmeine«Gesundheit,«
fürmeinezeitlichenGüter, fürmeine Zufriedenheit,
-undnoch-mehrfürdieVervollkommnungmeines Geistes sorge: so beweiseichSelbst-Liebe,und-diese istPflicht.-Eigenliebe siehtnur aufsich,ohne
.
"-
" . "
dar-
M DierechteBedeutung- einiger- Wörterz zog
·
daraufzuachten,was man andern schuldigists Ein Mensch,dernur von sich spricht, nur feine Angelegenheitenfürdiewichtigstenhält, bey allem- wasser denkt, wünschtund thut, nur sichzun- Augenmerkhat,dasisteineigenliebigrrMensch.
Seiten und seltsam sindeinPaarvcrschwis sterte Wörter,dieoftverwechseltäwerdewobsie,
«
gleichin derBedeutung einanderziemlichunåhnlich sind. Siesinduns einseltsamerGast, sagtman von jemand,deruns seltenbesucht.Das Holz fängtanfeltsainzu werden,.anstattzusagen:fes fängtan seltenoderrar zu werden. Seiten heißt-
was nichtoftvorkommt; seltsam,was eine son- derbare wunderlicheWeiseansich hat, oderdar- nachgeschiedenDaserstereistlebend,dasandere tadelnd,undwirdoftausSchonungdagebraucht,
wo man eigentlichnärrischfagenwollte. Wersei-
,neinTodfeinde wohl thut, anstattsichan ihmzu rächen,wenn eries leicht könnte,übteineseltene Handlung, ob siegleichunter Christenzudenges-
wöhnlichengehörenfollte.«Wer etwas thut,was von der HandlungsweisevernünftigerMenschen abweicht, begeht eine-seltsame That.» .
.Sinnkich undfeindlich istnichteinerley,wie
"
es manchem vorzukommenfcheint,-obgleichdas
«Sinnliche oftzum Sündlichenverleitet. -Dia"
Wörter selbstabersind so verschieden,wieVater«
undSohn. Sinnlich heißt k)das, was durch dieSinne emprUdMsWird, 2)dieEmpfindung selbst,diedadurchinunsentstehet,und 3)ein«
Mensch,-derdiesenEmpfindungenfolgt.
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« Wir habenbekanntlichfqu Sinne,Gesicht, Gehör-;Geschmack,Geruch-Gefühl. lWaswir .- durcheinenodermehrereSinneempfinden,dasist einsinnlicherGegenstand,emeSachederSinne-
.. Man
-
zco IV.Die rechteBedeutung einiger Wären-.
MansiehteineschöneoderhäßlicheGestalt,man schmeckteineangenehme Speise oder einebittere Arzeneyu.s.w.das sindsinnlicheGegenständeder Angen, desGeschmacks.Dahingegenwas wir
»nur mitunsermVerstandebegreifenkönnen;als dieVorstellungenvoneinemGeiste,von Wahrheit, Redlichkeit,das istUnsilmlich,geistigoderein GegenstanddesVerstandes. « » -
»DieangenehmenoderunangenehmenGefühle, welchedergleichenDinge inuns hervorbringen, heißen sinnliche Empfindungenoder Eindrücke.
DahingehörteinjedesWohl-oder-Mißbehagen, Lust oder.llnlust, Wohlbesindenoder Schmerz.
- Ein Menschnun, dersolchenEmpfindungen-einen hohen Wert-hIbeylegtund seinVerhalten dadurch leitenläßt,heißteinsinnlicher Mensch.«Wer gern gutessenundtrinken mag,ohnezubedenken, obersich dadurchinMangel stürzt-oderseiner Gesundheitschadet;wersiehdurchFurchtvoreiner
—
«körperlichenUnlust,-oder durch Hoffnungeiner äußerlichenAnnehmlichkeit.verleiten läßtzuthun, was nichtrecht ist,derverdient diesen Namen.
Wer bloßdenEindrückenderSinne folgt,kann leichtunrecht thunodersündigenzdaher stehendie Wörter sinnt-lichund sündlichineinigerVerwand- schaft,und daherTommtes auch wohl, daß sie von manchenverwechseltwerden. . -
Vernunftigistdas Gegeutheilvon sinnlich.
DieVernunft-mußdieSinne leiten,oder-uns sa- gen, obund in wieweit wir-ihrenGindrückenfol- gensollen. Wenn uns gutesEssenundTrinken gefällt;somußunsere-Vernunftuns. sagen,wie weitwir darin gehenckkönnen,"ohne daßesunserer Gesundheit,,oderunsermBeutel nachtheiligwerde- Wenn-GeldundGut unsgefälli,somußdie
Verk-
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