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Gemeinnütziges Volksblatt, Julius 1800

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Academic year: 2022

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(1)

Gemeamütziges Volksblatt

s

Julius I8s00.«

—- j- szJ

JYVMJnjurien,vorsetzlicherBeschädigungk j-Tootschlagnnd Mord, Nothwehrund

.Hausrecht.

er durch geringschätzigeSeher-demWorte

oderHandlungenjemandenzip-kränkenoder-·

ihn widerrechtlichzubeschimpfensucht,--Derbegehe;

eineJnjnrie. LeichteJnjurien sollenwenn bede Theilezum Bauer -oder geineinensBürgerstanded gehören,mitStrsafarbeitoderGefängniß aufvier«

"undszwanzig-Smnden,bis vreyundnachBesin- den dermehrernBeschimpfungenbis.achtTage-

geahndetwerden. . ·-

LeichteJnjurienunter Personenpeo«höhern Bürgerstandeswerden mit Gefängnißanfachtbis-.- vierzehnTage,nndnachdemGrade derKränkung bis vierWochenbelegt. .-.—:—. .

:s-»,,WekmfPersonenniedern Standes höhern-«

leichte-Jnjurienzufügen,sollensievierzehnTage bisvierWochen,undwenn dieJnjuriensehrbe- schimpfendsind,dres)bis-sechsMonateGefängniß-.

strafe -leiden.-» « - .- - -

« U Ase-n

(2)

498 t.VonJninrienundvom Todlschlage.

Wer Pasquilleverbreitet oder anschlägt,sbe- gehteineschwerereInjurieund soll sechsMonate Zuchrhausstraseleiden. Die Verfasser, Druckee und Verleger einerSchmähschristwerden auf gleiche Weise bestraft. . «

JedeschimpflicheBehandlungeinesMenschen durchSchlagen,Werfe.n, Stoßenec.wird,wenn « sie ohne merklicheBeschädigungdesKörpers abge-. laufen ist,alsseinethätlicheJnjurie, nocheinmal

"

sohart,alsdieJnjurie durchWorte oderZeichen bestraft.

Wenn Injurien zwischenMilitair -und Gril- personen Vorfallen, sowirddieStrafegegenden Schuldigenverdoppelt,undbey schwerenJnjurien trittFestungs und Zuchthausstrafeein. Gehört derBeleidigerzumMilitairstande, sowirdernach BeschaffenheitderUmstände, mitGefängniß, De- gradation,9 Gassenlaufen Festungsarbeit oder Festungsarrest belegt.

» Wereiner imDienstebegriffenen.Militairsper- son Jnjurienzufügt,foliviermalsovielStrafe leide-n,alser-leidenwürde,wenn ereinen imCi- vilstaiide aufdieArtbeleidigethätte.

Wer sicheinerWachethätlichwidersetzt,wird, außerderverwirktienStrafe fürthätlicheJnjurien, nachBeschaffenheitderUmständealseinAusrührer

mitzwey bisvierjährigerZuchthaus-oderFestungss

strafe belegt-. «·

.- Wenn sichuuterthanengegenihre Obrigkeit,

HDienstbotengegenihreHerrschaft, Untergebene gegen ihre Vorgesetzten,Kinder gegenihre««-Eltern UndLehrlingegegenihreLehrmeisterthätlichverge-;

heu- »sospllensieanfachtWochenbis,isechsMonate Zuchthausstrafes2lei«d.en-,-fund diesebei) .-schwe.ren ijurim durch.körperlicheZüchkigung,,geschärft

werden.« . , Schlä-

(3)

I

I.VonJujuriennndvom Todtfchlage.

«

«299

- 4Schlägereyenunter gemeinen Leuten, beywel- chenniemand erheblichverlth worden, werden mit StrasarbeitoderArrest aus achtTagebis vier Wochen,halb beyWasserund Brod belegt.

Wer·einens andern vorsetzlichdurchSchläge oderStöße sobeschädiget,daß für desselbenGe- sundheitoderGliedmaßeneinerheblicherNachtheil entstehenkann, soll nach BeschaffenheitderBep- letzlmgFestungs-oder Zuchthauestrnseaufzwey

bisdreyJahreleiden. «

. «Hatjemanddiewirklich erfolgte Verstümme- lungdesBeschädigtenzurAbsichtgehabt, sichalso solcher Instrumente bedient, dieoffenbar derglei-X thenbewirken, so soller sechsjährigeZuchthauss

oderFestungsstrafeleiden;

·

J WersichselbstdurchVorsetzlicheVerstümmelung zuseinenBürgerpflichten, oderzugewissennach seinem Beruf ihm obliegendenGeschäftennntüchtig macht, dersollöffentlichekörperlichesüchtigungsp undein -«biszweyjährigesuchtbaüssoderFestungjsb strafeleiden., » . "

Werin derfeindseligenAbsicht,einenandern zubeschädigen,solcheHandlungen unternimmt, woraus-der Toddesselbenerfolgenmuß,und ihn dadurchswirklichtödtet,derhatals einTodtschläger

dieStrafedesSchwerteVerwirktkWerdieAb- sichtzu tödtennicht gehabt hat, undder Todist- dennoeherfolgt-,sollfzehnjährigebislebendwierige Zuchthausstraseleiden. -

Werbei)Ausübungdesihm zukommenden

»

RechtsdermäßigenZücbtigungksdenandern vorsetz- lichso Verletzt,daßder-Todsdarauserfolgt,sollmit sechs-biszehnjährigerFestungsstkafebelegtwerden.

SknddieVorsetzlich.zugefügtenMißhandlungenso beschaffen,daßderToddaåauserfolgenmußte-;

sfk

-

HTJ» » .

i

«

(4)

Hod- l.VonInstit-Leuund vom"Todtschlage«.

istderThäteralsein·Todtfchläger·-zubestrafen.

Dieser Satz gehet besondersEltern,,»Lehkherren,

·

Schullehrer, Herrschaftenund Obrigkeitenan, denen einRecht mäßig-zuzüchtigenzukommt,da-

«initsiesichhüten’,dasMaaßderZüchtigungzu

überschreiten.« - .-

Wermit vorherüberlegtemVorsatzzu tödten einen Todtschlagwirklichverübt,wird als ein Mörder mit derStrafedesRades von obenherab

belegt. ; ,

Wenn jemandmit demVorsatzezutödten, einemandern eineVerletzungzufügt,diezwaran sichnicht tödtlichist,aberin derFolgedurcheinen Zufalltödlichwirdzsosollermitdem Schwerte hingerichtetwerden.

" « v

Wer tödtlichVerwundeten oderTodtkrankenin dermeintlichguterAbsicht-hassensw: abkürztkissoll Gefängniß-oderFestungsstrafe,diebisaufzwen Jahreausgedehntwerden kann,leiden. . Wer einemandern zumSelbstmordebehülsiich ist,hatsechsbisxzehnjährigeFestungs-oderZucht- hausstrafeverwirkhund wenn einüberwiesender Verdachtvorhanden ist, daßerzumSelbstmorde

""Verleitesthat, lebenswierigeStrafe.

Wenn mehreresichzuAusführungeinesMor- desVerbinden,sfo hat dersRädelsführer,weaner

zugleichderThätergewesen,dieStrafedesRades von unten herauf Verwirktz isternichtderThäter selbst, sotrifft ihn dochdieStrafedesRades von«

obenherunter."Die Mitverbundenen,diedabey

«th""åtigeHülfe, auch durch .Wachthalten geleistet haben,leidenlebenswierige Zuchthaus-oderFe- stungsstrafe.WirdderThäternicht ausgemittelt, sowerden alleMitverbuudenemit demSchwerte

hingerichtet-. . - » .

"- Wird

(5)

s . .

»l.VonJnjnrienundvom Todtfchcage.307

, sWikdbeyein«-rSzehlägereyspeinTodtfchlagbe- vsangen,soleidet derüberführteThäterdieStrafe des Schwert-ni-Haben mehreredemEntleibten

«

tödtlicheWunden "beygebraclzt,fso sollderjenige, der zuerstvon »dentödtlichenWerkzeugenGebrauch gemacht hat, alsTodtschlägerbestraftwerden- dieübrigenaberzehnjährigebislebenswierige Fe-s stungsstrafeleiden.-Hat jemandkeinansichtödt- litizesGewehr gebraucht-so. soll erswenn "erdoch einertödtlichenVerwundung überführtworden«

mitsechs.bis,zehnjä«hrigerFestnngsstrafexbelegt

werden. Y . JT"«

».«.»»szr einemandern dieVerübungeinerMords

that aufgetragen,oderihndazu gedungenhat, soll alsderRädelsführerdesbegangenenMordesbe- straftwerden. WerdenaufgetragenenMordver- richtet,wird mitdemRadevon obenherabbe-

straft.« » . « .

«

Wer-einenMorddätrchGift begehrt,,Isollnach DemspRichtplatzsHespfchleiftund jnit d,e«r"Strafe des Hier-desvonunten herauf belegt werden. Werzur HerbeyfchaffnngdesGiftsabsichtlichkhilftzfdllMit drmSchwergsbjxxggxisthEVEN-MkI - .

·

» »·»We«k"jzmqudemGiftheybringt,um ihmein-e Krankheitzuperurfachen,dieihn auf Zeitlebens unglücklichmacht,«soll»miNemSchwerthingerich-I

tet-werden. · s pspp «

« . -

» WerjemandemsogenannteLiebestränke7«gi·ebt, soll,wenn eineKrankheitdaranferfolgt,mitVier- bis-achtjähriger,nndwenn der-Tiod.ferfolgt,mit zehn-bisfunfzehnjährigerFestungsstrafebelegt

Petdetb . » . « , » I

.---

Kinder,dieihreEltern ermorden,werdenöf- fentlichgestäupk,zumRichtplatzgefclzleift-,und

Mit" DemRad-VonZwko« hckcllszhingerjchtckol,YNOVD

U3

« · "X

der

(6)

zoe«I. VonJnjurienund VomTodtfchlage.

der Kinder oder Ehegattenwird aufgleicheArt bestraft.

· - "

Mord derGeschwisterodersolcherSeitenver-

»wandten,denen man Respektschuldigist,der Pflegeåltern,VormünderundPflegbefohlnen,der Herrschaften,derObrigkeit«derVorgesetztenwird mitderSchleifungzumRichtplaheund derStrafe desRadesvon obenherab belegt.

'

«

,Die NothwehrfindetgegengewaltsameAn- grissenur alsdann Statt, wenn mandieobrigkeits lieheHülfenichthabenkann. Die Ausübungder- selben darfnichtweiter getriebenwerden, als die NothdurftzurAbwendungdes Uebelserfordert.

LebensgefährlicheBeschädigungendesAngreifenden sindnur erlaubt,wenn man sich aufkeineandere Artgegen ihnschützerk»kann.So langederAnge- grisfene sichohneseineGefahrdemAngrissedesan- dernentziehenkann, isterzudessenlebensgesåhrli- cher Beschådigungnichtberechtigt.«Werbeyder Nothwehre,mitUeberschreitungdervorgeschriebe-

nen GrenzendenAngreiserbeschädigt,hateine ver- hältnißmäßigeStrafe feinesErresseszu·gewarten.

. Niemand darfineinesandern Hausoderson- stigen Aufenthaltsort,wider dessenWillen, ohne besondere Befugniß eindringen. Werdieses thut, verletztdas Hausrecht, und soll,wenn er nach vorgängigerWarnungdes Einwohner-:daßer von dergleichenzudringliehemVerfahrenabstehe;

nichtabläßt,mitGeld-oderGefängnißstrafebis zu-sechsWochenbelegtwerden. Läßtes- derEin-

« dringende aufGewalt ankommen, so mußder Einwohner; bepdem GebrauchedesHausrechts, Weib. undEhredesEindringendenmöglichstschon-m Wer ohne eigeneerheblicheGefahreinen Men-

- folg-enausderHandderMörder,ausWasser-und"

Feuers-

(7)

8

t.VonJnjuriennnddont-Todtfchlage« 303

·

Jener-noth,oderans einerandern Lebensgesahr

retten könnte,undesunterläßt, soll,wenn der

«

andere das-Leben wirklicheinbüßt, vierzehntägige Gefängnißstrafeleiden,undseine Lieblosigkeitund DerenBestrafung sollzuseinerBeschämungöffent- lichbekanntgemachtwerden. »Dagegen sollder Edelmnthdesjenigen,dereinemseinerNebenmens schendasLeben gerettetHat,namentlichundöffent- lichbekannt gemacht, auch-sonst nach Besinden belohntwerden.

- »

Wer einen Scheintodtenantrifft,muß ihm schleimigeHülfeleisten,undhat dafürvomStaate

«

«Ve,rgü«tungder Aus-lagenundaußerdemBeloh- nungzugewärtigen.Ertrnnkenemüssensogleich

aus demWassergezogen, anschädlichenDämpsen Ersticktean die-freye Luftgebracht, Erhängte

.abgeschnitten,auch dergleichenScheintodtevon preisendenKleidungsstückenb"esreyet,undsobaldals möglichein«Arzt oderWundarzt herber geholet-, nnddernächstenObrigkeit Nachrichtdavon gege-

ben werden. ·

i

1«x.jEineMassezurVerbesserungdes Sohl-

- -

leders. .

l

Mannimmtsehn Pfund Hans-oderLeinöl und rothenBlentnennig, dretj Viertelpfund, mischt-

dies unter einander undkochtesauf gelindem Feuer so lange, bisallewåsserichteTheileverdunstem der·Schaumniederfällt,und an die Stelle ver kaen sicheinedunkelbrauneFarbe zeigtzdann istdieMasse fertig.«Mit dieserkcumman ganze Sohkhäutevon der innern rauhenSeite so viel

. U4 trän-

(8)

zan,,

u.VonVerbesserungdesSohlleders tränken,alssie-einziehen,imSommerbeyheißen Tagenan derSonne, imWinter aber um die warmenOfen herum, ganz oderinwelcheForm zerschnittenesnöthig seyn möchte,trocknen. Zu mehrererBequemlichkeitbeydemNähenkannman dieSohlenan Stiefeln und Schuhen-auswärts gekehrtunternähen,undwenn dieArbeitfertig ist, dieSohlen trocknen,mitdervorgeschriebenenMasse eintränken,oder so lange schmieren,als siedas

-Ledernocheinsaugtundalsdann trocknen. Hier- von erhältLederund Drathvollkommene Dauer-»

hastigkeit,undistvorFeuchtigkeit,Erhitzungund Fäulnißgesichert.Von dieser«Massekann zu einem paar Sohlen etwa füreinen Groschenver- brauchtwerdeii.- Man kannsieinVorrathver- fertigen, denn sieverdirbt nicht; siewird zwar durchdieLängederZeitetwas dicker,kannaber durchTerpenthinöl,welchesmandarunter mischt, zurvorigenFlüssigkeitgebrachtwerden.

» Man kann zum TränkenderSohlenauchfol-.

gendeMassegebrauchen,dieabernicht sogutist, als dievorige. Man nimmt Hanf-oder Lein-Zi, soviel, alsbeliebig, kochtesauf gelindem Feuer-, rührtes unaufhörlichmiteinemhölzernenSpaten so langeum, bis allewässerichteTheileausdüns sten. Alsdann spritztman vondieserMasseetwas in»dasFeuer, undwenneshier nicht mehr pras- selt, so istes,nachdemeseinedunkeleFarbean- genommen hat,vollkommen fertig. Dies Oelist auchzusolchemObe.r-leder zu,gebrauchen,welches

man inSchuhenund Stiefeln mitder rauhen Seite auswärts trägtund mitSchuhwachsüber-.

ziehet,indemman dierauheSeite desLeders,ehe es gewichstwird,mit dieser Masse mehrmals

.schmiertund wieder trocknet. .DerVortheildavon

- . . "

ist,

(9)

til-EinkünstlichesDüngnngsmitteb305- ist, daßdieNässenichtdurchdringtund dasLeder

«

nicht berstet.« » -

Fürdendürftigen Landmann, demOelund sMennigzutheuer ist,dientauch-daszumehrerer- DauerhaftigkeitseinerSohlen,wenn ereinPfund TheerundvierLothsPech auf gelindemFeuerzu- sammenschmelzt,und damit dieSohlenzansden StiefelnoderSchuhen einige-maltränkt und wieder trocknet.

lll. Ein neueserprobtessnnd Wohlfaja,

künstlichesDüngungsmittel.

HerrD.Bahre-US,PredigerinSchwerte, macht in einerkleinenSchrift: Versuchüberdieeinzig wahreTheoriedernatürlichenundkünstlichenDün- gungsmittel, folgendes Rezept bekannt, welches OekonomenundGartenliebhabernwillkommen seyn wird. sMan rösietzwey Metzen Salzins einer Pfanne, ibises nichtmehr knistert., worausman esineinemeisernenTopseinFlußbringt. Wenn esblank aussiehet, wirdeslszum Erkalten-in ein anderes Gefäß gegossen-.wo esso hartwieein

"

Stein wird. Dieserwirdzerschlagenund in drei) Eyinerkochender starkerMistjaucheaufgelöset, ehedas Salz Feuchtigkeitanziehenkann. Als- dannwerden sechsEymerMoorerde, Teichschlamm, odervon dem- fettestenszartestenSchlammevon der Mistståtteineinem geräumigenTrogemitdieser Mistjauchewohlvermischtsund.so-vielHolzaschezit- gesetzt.,alsnöthigist,umallesmeinensehrdicken eig.zu«Verwande1n.·Manmußin der Erde eine hinlänglichgroße Grubemit Steinen aussetzen lassen., Jn diesewirdersteineSchichtevon diesem

, Uss Teige

(10)

.-zc-6 m. EinkünstlichesDünnungsmitteh Teige,und gleichdaraufeineSchichtevon unge- löschtemKalkgelegt, (zu obigerQuantität wer- denanderthalbBerliner Scheffelerfordert)undso langealsvonbeydenTheilenetwas übrigist,Lage aufLage gelegt. ZweyPersonen müssen dieses mit möglichsterGeschwindigkeit,verrichten,da- mitdieGährung uich-t·zufrühentstehe,unddas zubindende Gas in dieLuftübergehe.Obenwird

alles mit Nasen wohl zugedeckt,damit esgegen denZutrittderLuft bewahrtbleibe. Nacheinigen Tagen istalles zueinemtrocknenPulvergeworden-.

Diesen Dünger streuetman überdas besäeteLand, wenn esmitderEggeeinmalüberzogenist; her- nachwirdxder Acker vollends gut geegget...Diean-

gegebeneQuantitätisthinlånglichaufeinenMag- deb.Morgen. Auchbey Wiesen, Bäumen, Gar- tenfrüchtenistdies-Düngungsmittelvon großem undgewissemErfolge.

UeberdiesesDüngmittelwerden in denOrka- nomifchenHeftenJanuar 1799, S. 88einige Bemerkungen gemacht,diezueinemnoch leichtern Verfahren beyderBereitungsart desselbenführen können. DerVerfasser dieserBemerkungen leug- netdieMöglichkeit,daßdasGasentweichenkönne, sowieeine daben statt sindendeGährung.Er

-

meint,das AbknisterndesSatzes sey überflüssig, unddasSchmelzendesselben, sowiedasKochen

»derMistjauchekönnenachtheiligwerden.f Er röth,liebersogleichdieangegebene,Menge der Mistjaucheizu nehmen,«und ohne sie heißzu ma- ch-en,·dasSalzdarin aufzulösen,ErdeundAsche hinzuzuthun. OhneGefahr-, daßesverderben möchte,könnemandiesesbiszugekegenerZeit auf-

»heben,und dann mitdemKalk- wenn erauch schonan derLust .zerfallen, Vetmengen, undin eine

(11)

IWDie-rechteBedeutung-·ei"nigerWorten·307 quilenfalls auch-nichtansgemauerte Grube-brin- YM." ZuletzksestershinzmdieBestandtheiledie- se-DüngiinttelslassenkeinenZweifelüber-dessens

guteWirknngübrig. H - :

IV. Ueber die»rechte«Bedeutungeiniger

WorterLCdieoft unrechtVerstandenwerden;

« (Fortsetzung.)

Rachgierigsagtmancher,wenn ersgeizig-.oder habsüchkigsagenw"ill.- Diesgeschiehetvorzüglich« in unsererMark, wo man dasplattdeutseizesWort. Racken oder rachen, welchesscharren, kratzen bedeutet,häufiggebraucht Da meintman denn-,

’rachgiei«igseyeinMensch,dergierig ist,etwas zu- sammenzuscharren,dahersagtman nichtbloßvon

'

-solchen,diedurch ungerechteMittel etwas zusam- lnenscharren;«sssondesrn-selbst-von sieißigen«mieth- schastlicizenMenschen das sindrachgierigeLeute-.

Das istaberfalsch, denn dasWorts-kommt von

Racheher,diejemandanseineneBeleidigerans- übt,·daers-ihmBöses nisitVöseinvserg-ilt.s-Wenn wan- «n«unesrlittenes Unrecht nicht verschlnerzen

Xkann, sondernseineBegierde empfindet,dem Be- leidigerwieder zuthun, wieer uns gethan hat-, so istmanrachgierig.

Rachsijchkigbedeukabeys naheeben dar-;nurrnitdem Unterschiede, daßder

,Nachsüchtigeimmer dieBegierdezespkgk,·sichzu kåchen,so daßdieseGemüthsartbey ihmzu seiner fortdauernden Seelenkrankheit geworden ist.

RachgierabersowohlalsFRachsuchtsind sirafbsaie Gesinnungen,deren sichdteBekennereinerReli- gion scheuensollten,diesovielBewegungsgründe zu derschönenTugendderVersöhnlichkeitenthält.

·. .Redens-

(12)

zos W.Die rechteBedeutung einiger Witten Redensart. Dies Wort wird aufeinedep- pelteWeiseunrichtiggebraucht.Einmal nimmt man esfürdie,Geschicklichkeitzureden überhaupt,

wenn man sagtåderMann kann sichgut initRes densarten behelfen,Undmeint dochnur, daßer gutschwatzewkanmEin andermal willman damit bloß ausdrücken,was man eine Sageoderein Gerede nennen.sollste,und spricht:esist soeine Redensart, anstatt:esist soeinGerede , und für mehrwillichesnicht ausgeben. Das istaber ganz falsch.Redensart heißt eigentlicheinSatz einer Rede, dernachderKunst gestellt ist, wo man denn sagt:derRedner bedientsichsehrzier-

. licherRedensarten. Auchbedeutet es die Art, wieeinVolkinseinerSprache sicheigenthümlich ausdrückt; dennleine und dieselbeiSache, wird

von einem Volke so, Von einem andern anders

gegeben.Z. B. Wenn derDeutschesagt:ich

werde esgleichthun, sodrücktesderFranzoseso aus: ichgeheeszuthun. « .

- SelbstliebeundEigenliebewirdoft füreiner- ley,undbeydesalsetwas tadelnswürdigesgenom- men, obgleicheingroßerUnterschiedunter diesen Ausdrückenist. BeydebezeichnendieLiebe,die wir fürs-unsereignes .-Jch«haben;aber diese-Liebe äußertsichsehr verschieden,und darnachrichten sichdieZusätzeSelbst und Eigen. Wenn ich meinwahres Bestes aus«einerechtmäßigeWeisezu befördernsuche;wenn ich mich nichtinunnöthige Gefahr stürze,dieohnediePflichtengegenmeine Mitmenschenzuverletzen,fürmeine«Gesundheit,«

fürmeinezeitlichenGüter, fürmeine Zufriedenheit,

-undnoch-mehrfürdieVervollkommnungmeines Geistes sorge: so beweiseichSelbst-Liebe,und-diese istPflicht.-Eigenliebe siehtnur aufsich,ohne

.

"-

" . "

dar-

(13)

M DierechteBedeutung- einiger- Wörterz zog

·

daraufzuachten,was man andern schuldigists Ein Mensch,dernur von sich spricht, nur feine Angelegenheitenfürdiewichtigstenhält, bey allem- wasser denkt, wünschtund thut, nur sichzun- Augenmerkhat,dasisteineigenliebigrrMensch.

Seiten und seltsam sindeinPaarvcrschwis sterte Wörter,dieoftverwechseltäwerdewobsie,

«

gleichin derBedeutung einanderziemlichunåhnlich sind. Siesinduns einseltsamerGast, sagtman von jemand,deruns seltenbesucht.Das Holz fängtanfeltsainzu werden,.anstattzusagen:fes fängtan seltenoderrar zu werden. Seiten heißt-

was nichtoftvorkommt; seltsam,was eine son- derbare wunderlicheWeiseansich hat, oderdar- nachgeschiedenDaserstereistlebend,dasandere tadelnd,undwirdoftausSchonungdagebraucht,

wo man eigentlichnärrischfagenwollte. Wersei-

,neinTodfeinde wohl thut, anstattsichan ihmzu rächen,wenn eries leicht könnte,übteineseltene Handlung, ob siegleichunter Christenzudenges-

wöhnlichengehörenfollte.«Wer etwas thut,was von der HandlungsweisevernünftigerMenschen abweicht, begeht eine-seltsame That.» .

.Sinnkich undfeindlich istnichteinerley,wie

"

es manchem vorzukommenfcheint,-obgleichdas

«Sinnliche oftzum Sündlichenverleitet. -Dia"

Wörter selbstabersind so verschieden,wieVater«

undSohn. Sinnlich heißt k)das, was durch dieSinne emprUdMsWird, 2)dieEmpfindung selbst,diedadurchinunsentstehet,und 3)ein«

Mensch,-derdiesenEmpfindungenfolgt.

,s

« Wir habenbekanntlichfqu Sinne,Gesicht, Gehör-;Geschmack,Geruch-Gefühl. lWaswir .- durcheinenodermehrereSinneempfinden,dasist einsinnlicherGegenstand,emeSachederSinne-

.. Man

-

(14)

zco IV.Die rechteBedeutung einiger Wären-.

MansiehteineschöneoderhäßlicheGestalt,man schmeckteineangenehme Speise oder einebittere Arzeneyu.s.w.das sindsinnlicheGegenständeder Angen, desGeschmacks.Dahingegenwas wir

»nur mitunsermVerstandebegreifenkönnen;als dieVorstellungenvoneinemGeiste,von Wahrheit, Redlichkeit,das istUnsilmlich,geistigoderein GegenstanddesVerstandes. « » -

»DieangenehmenoderunangenehmenGefühle, welchedergleichenDinge inuns hervorbringen, heißen sinnliche Empfindungenoder Eindrücke.

DahingehörteinjedesWohl-oder-Mißbehagen, Lust oder.llnlust, Wohlbesindenoder Schmerz.

- Ein Menschnun, dersolchenEmpfindungen-einen hohen Wert-hIbeylegtund seinVerhalten dadurch leitenläßt,heißteinsinnlicher Mensch.«Wer gern gutessenundtrinken mag,ohnezubedenken, obersich dadurchinMangel stürzt-oderseiner Gesundheitschadet;wersiehdurchFurchtvoreiner

«körperlichenUnlust,-oder durch Hoffnungeiner äußerlichenAnnehmlichkeit.verleiten läßtzuthun, was nichtrecht ist,derverdient diesen Namen.

Wer bloßdenEindrückenderSinne folgt,kann leichtunrecht thunodersündigenzdaher stehendie Wörter sinnt-lichund sündlichineinigerVerwand- schaft,und daherTommtes auch wohl, daß sie von manchenverwechseltwerden. . -

Vernunftigistdas Gegeutheilvon sinnlich.

DieVernunft-mußdieSinne leiten,oder-uns sa- gen, obund in wieweit wir-ihrenGindrückenfol- gensollen. Wenn uns gutesEssenundTrinken gefällt;somußunsere-Vernunftuns. sagen,wie weitwir darin gehenckkönnen,"ohne daßesunserer Gesundheit,,oderunsermBeutel nachtheiligwerde- Wenn-GeldundGut unsgefälli,somußdie

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