Gemeinnütziges Volksblatt
Skpkembkk"1«800.s
I.Mediziiintgesekza
NiemandsollSchießpulver,Gifte, ArzenevenE undandere Materialien-,deren Zsubereitung undrechterGebrauchbesondereKenntnisseVoraus- setzt, ohne ausdrücklich-eErlaubniß zubereitenund v’e’r«kanfen,sbei) Strafe-der- Konfiskationdes Vor- rathoundeinerGeldstraskVonzwanzig-bis hundert Thalern.-
« « · « " «
WerohneVorhererhalteneErlaubnißaus der Kur derWunden oderinnerlichenKrankheitenein ·
Gewerbe macht-, sollmitGeld-oder Gefängniß«
strasebelegtwerden.
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Wenn Zahn-und Augenärzte,Bruch-und;
Steinschneider, »Warst—-und Olitätenkrämer, Quacksalb.er,Hebammen, Hirten, .Schäfer, Scharfrichterund andere ,dieinnerlichundäußer- lichkukjken, diesohne ErlaubnißderObrigkeit
»undohne GenehmigungeknesapprobirtenArztes thun;sosollensiemitGesangmßaufvierzehnTage
bissechsWochenbestraftwerden. Treibensieder-«,
gleichenunerlaubtesGewårbec aus Gewinns-LIM-—
so
394 I-Medizinalgesetzez soleidensiedrey-bisfechsmonatlicheZuchthauos strafe. Auslander sollen nach ausgestandener
«Strafe überdieGrenze gebracht werden; gegen Jnlånder sollimWiederholungosalldieStrafever-- doppeltund-He»aus-detProng,»swosieihr verbo- teiieoHandwrrttreiben, verwiesenwerdensi
«
Wenn beyeinerGeburtschwereUmständesich ereignen,soistdieHebammeschuldig,einenok- dentliehenArztherbeyrusenzu lassen.-Prediger; nnd Küster sollenvon dem sträflichenBetragen
einerHebammederObrigkeitAnzeige machen,und dieUnterlassungsollmit Geld-oder Gefängniß-
strase geahndetwerden. « «
Wenn eineHebammeohnedringendeAbhal-
-
tungjemandem ihreHülfe-versagt,so soll sie,wenn auch keinSchade erfolgt,willkührlicheGeld»-oder Gefängnißstrafeleideux« darfkeineHebamme dieihrbekannt gewordenenFamiliengeheimnissebeo Vermeidungeiner Geldbußeponfünfbisfunfzig Thalernjemandemoffenba(ren»,.3;»« ·
—Niemand soll beyVermeidungnachdrücklicher Geld-oderLeibesstraseNahrungsmitteloder Ge- tränke,die derGesundheitnachtheiligsind,wissenh— lieh Verkausem ·We»rNahrungsmittel aufeine der Gesundheit nachtheiligeArt-verfälscht, besonders sichderBleymittel bei)Getränkenbedient, sollmit
ein-ThisdreyjåhrigerFestungsstrafebelegt werden, undsdesgemißbranchtenGewerbesverlustigeyn.--
«·««»-Betten,Kleiderund andereSachen, welche Personenx,"die«an ansteckendenKrankheitengelkak- bensind,zuihremgewöhnlichenGebrauch gehabt haben, fizilüsssmbeyGeld-oder Leibesstmfe sofort verbranntwerden. Der Verkauf solcherSachen istnuralsdann erlaubt,wenneinapprobirter Arzt bezeugt;daßdenselbendurchAnwendungder-erfor-
« «
der-
- V
I.Medizinalgesetze. · « 395
derlichenMittel dieGefahrderAnsteckungbenom- men worden.
f . I» . »
Wer dasGewichtderBettfedesrn durch Vierz- weißvermehrt, soll-mitein-bisdreyjährigerFe-»
stungsstrqfebelegtwerdenundseinesGewerbesver- lustigseyn.
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Kgpferschmiede,welchenichttüchtigüberzinntes Geschirreverkaufen,oder «zum·Ueberzinnender- KüchengeschkkleeinenZusatz«anEdle-ngebrauchen,
)
sollenmitKonfiskationderWaareundeinerGeld- bußevonzehnbiszwanzigThalernbesiraftundim WiederholungsfallihresMeisterrechtsverlustigErz
klärtwerden. ,. .
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.
Wer inverschlossenenGemächernKohlenun-.
vorsichtiggebraucht,so daßderDampfjemandem gefährlichwerden könnte, soll,wenn auchkein Schadegeschehenist,drey biszehnThaler Geld-v
oderGefängnißsirafeleiden. » . -
»
,
jeNiemand soll gegen eine»-5,l)erson,vderen Schwangerschaft ihm bekannt- ist, "·Hand·lungenf vornehmen,wodurch heftigeGemüthsbewegungen erregtzuwerden pflegen.Auchdiejenigen,denen dasRechtdermäßigenZüchtigungzukommt,dür- feusich-dessengegen Schwangerenicht bedienen, bey Gefängniß-oderGeldstrafe. «-
Mütter und AmmensollenKinderunter zwei-«
JahrendesNachts nichtsbey sich schlafenlassen, bet) GefangnißstraseoderkörperlicherZtächtigungys
Niemand -sollgeladenegGewehrin seinem Hause verwahren, noch wenigeran solcheOerxer hinstellen,woKinderundunerfahrue Leute dazu kommen können. AuchReisende,diegeladenes Gewehrhcysichführen,müssen,wennsie-inein Haustreten, esbeständiginihrerAufsichthaben oder denSchußherausziehenGastwirthemüssen
- Cc 2
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dar-
«HS l-Medizinalgesetze.- darauf sehen,
-daßesgeschehe,oder dasGewehrin eigenesichereVerwahrungnehmen.Wer dar-wi- derhandelt,sollmitachtbioVierzehnTageArrest, odermitfünfbisozehn Thaler Geldstrafebelegtwer- den-- Wird Mit-solchemGewehrjemandbeschädi- get, sohatnicl»nur der, welcheresführt, son- svem auchdes-I—anowirkh,dersein-ePflichtnicht beobachtet-hak;GefängnißstraseaufvierWochen bis-zu sechsMonatenzuerwarten.
Wer angewöhnlichvon Menschenbesuchten Ortensichdes"Schießgeivehro,derWindbüchse
und derArmbrust-Bedient,soll,wenn auchkein Schade«eschehenist,«ineine·Strafe vonfünfbis
, snnszghngkhalernsgenoinnienwerden« »
Ts «WereinThierhält,das besondereschädliche Eigenschaftenhaftxnnd nichthinlänglich-»Maßes- gelnzurVerhüeungädeozubesorgendenSchadens trifft, mußselbigessofortwegschaffennnd wirdum
zwanzigbisfunfzig Thaler gestraft. Auchdie wegenVorbeugungderTollheitderHundevorge- schriebenenGesetzeisteinjederbey Vermeidungvon Geld-undLeibegstrasezubeobachtenverpflichten
"
.«Wer HundegegenMenschenaufs-Bd soll- ivenn auchkeinSchadedaraus entstanden ist,mit Geld-oderLeibesstrasebelegt-werden.
WerinStraßen,aufBrücken,oderöffentli- chenPlätzenschnellreitetoder fährt, sollrnitzehn Thaler GeldbußeoderverhältnißinåßigerGefäng- strpsebelegtwerden. , «
WerPferdeauföffentlichenPlätzenwideStra- ßen.ohn"e»die-gehörigeAussichtläßt,va-llfUUfbis zehn Thaler GeldstrafeoderGefängnißstkafeleiden.
VergleicherStrafesollniemand in derStadtsich derSchlitten ohneSchellengeläutebedienen.
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- »I.Medizinalgefrtzo.
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«397 Weretwas Vor seinenFensternoder Hause
»HmsgehörigeBefestigung aufstellt, durch dessen Herabsturzjemandbefchådigetwerden kann, soil fünfThalerStrafegeben« GleicheStrafe erhält derjenige,derSachen-»diejemandemschadenkön- nen, ausdemFenster wirft.
’
Wennjemanddieihm obliegendeUnterhaltung öffentlicherGebäude,Wege,BrückenVernachlässi- get: so solldieObrigkeitdienöthigenReparaturen veranstalten,dieKostenaberdurch Exekukipnvon
ihm beytreiben lassen,und außer-demhatereine
«Geldbußevon fünfbisdreyßigThalern,oderversi-X
-
hätmißmåßigeLeibessirafe verwirkn BeyallenBauen müssendieerforderlichenVor-
«
kehrungengetroffenwerden,damitnichtdurchdas Herabfallender Materialien jemand beschädigt werde. DieBauplåtzesindmitStangeneinzufas- sen, um Kinde-rundThiereVonBetretung gefähr- licherStellen zurückzuhalten.siWeredunterlåßtk sollmit Geld- oder Gefängnißstrafebelegtwerden, wenn gleichkeinSchadegeschehenist. Jstaber jemandan seinerGesundheitoderanseinemLeben verletztworden, so«sindet GefängnißoderFestungg- strafean einenMonat bis zweyJahreStatt.
- ·l»l.«««WasistlumeKalbender Kühe
--znbeobachten?«- DieKühegehen,wiebekanntist,»viekzigWy-
"(:henträchtigzManmußdaher-imKalenderanmers
ken,"wenn eineKuh gerinderthat, um darnach·
abmessenzukönnen,wenn siekalbenmuß.Nahet«
dieZeitdes Kalbenssheran, somußman derKuh kmbequemesLager" machen,unddenzuhochliegen-
Cc3 den
»398 li. VomKalbenderKühe.
denMistwegschaffen,oder-ihndochgleichund ge- rade ziehen,und dann mit weichemreinenStroh überstreuen.Nun ist auch nöthig, daßman oftin denStall gehet. Siehtman, daßeineKuhsich baldniederlegt,,baldwieder aufsteht,undsichmit dem Kopfe nachdem Hinterleibe hinkehrt,um«
damit dieeingetretenenWehenzubezeichnen: so kannman glauben, daßdieGeburt nahe ist,und dann hatman Ursache,denStall nichtzuverlassen.
Amschlimmstenistes, wenn dieKalbestundege- rade des Nachtseintritt. Ost Verschlafenda die Mägdediebeste Zeit, odergehen so liederlichmit demLichteum, daß,um einer gebåhrendenKuh
»beyzustehen,HausundHofabbrennt. DerHaus- vater und dieHauswirtker müssendaherum diese Zeit selbstwachsam seyn, diedasVieh besorgende Personaus«deinBette treiben-,und dabeyselbst nachsehen,was zuthun ist,undnievergessen,eine wohlverwahrteLaternebereit zuhalten.
WenndasKalbseinenatürlicheLagehat,,und dieKuh sonst gesund ist; so geht-allesgut, und man hatweiter nichtszuthun,alsdieNachgeburt oder denHamen sogleichzuentfernen, damit ihn
.weder dieMutter desKalbeo, nocheine in derNähe stehendeKuhfresseund sichdadurchdenMagenVer- derbe. Esgiebtaberauch Fälle,woeinebeson- dereHülfenöthigist; dahermußman wissen,was für Maßregelndabeyzuergreifensind.
- -I) Wenn dieKuhvor dem Kalben schonzu,
starkeEurer hat, dieihr Schmerzenverursachen sundimGehenhinderlichsind: sonmßman ihrdie Milch ausziehenunddieEurerselbstMitzerlassenser Butter bestreichem« »
2)
f.ll.VomKaldenderKühe. 399
.2)- Wenn dieNabelschuurunter dem Kalben nichtVonselbstabgerissenseyn sollte; somußnzau Jsieordentlichablösem. »
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- Z).Wenn dieNachgeburtoder derXHainen nichtbald, wieman wünschtund denkt,kommt;« somußman ihn ja nichtmitGewalt heraus-reißen, weil mansonst sehrleichteinenVorfallderGebähri«
mutter verursachenkönnte.Will man hieretwas
- thun-sokann MansichfolgendenMittels bedienen, wovon Herr Germershausen versichert, daßeres oft wirksamundzweckdienlichgefunden habe.»Man nimmt nämlichdieBlätter desbekannten",«inden yWäldernan den Bäumen sich hinanschlingenden, Epheuooder Wintergrüns,trocknetsieundbewah- retsieauf. Hatnun eineKuh gekalbet, sogießt
man überetwa sechsHändevolldiesergetrockneten BlätterkochendeoWasser, läßtesverkühlen,und - giebtesderKuhalseinenlaulichtenTrank zusau- Ien.z. Da dieses-,Angebrüheteeinensehr angeneh-
men Geruch hat,so—nehmenesdieKühe sehrgern nu, fressenauchdiedarin besindlichenBlätter be- gierigmitauf. Die lansgwierigeErfahrung hat 6»denangerühmtenNutzendesEpheus,denHamen
bald abfallendzu-machen, bestätigt.
4)Wenn das Kalben etwas hart hält,übri- gens aberdasKalb inseinerordentlichenLageund mitdenVorderfüßenschon sichtbarist;sokann.
man folgendermaßenhelfen.Manbindetumjeden FußdesKalbes einenStrangvon rohemHanfoder langemcZylachse,der so lang«ist,daß ihnzurNoth zweyPersonenhaltenkönnen. Sodann geheteine sachverständigePersonzuderliegendenKuh,und suchtnuftvärtsgegendenMastdarm theilsdieOeff- nung zuerweitern, theilszu-verhüten,daßdie innern TheilederGeburtsgliedernichtheraustreten.
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« .Cc4 Jn-
400 u. Vom Kalb-nderKühe.
InzwischenbringteineoderauchzweyPersonenmit AnziehungderFlachsstrångedurcheinengeraden, weder ober- noch unterwärts,nochzurSeite ab- weichendenZugdas Kalbhervor,welchesgleichge- schehenist,wenn nur erstderKopfzgewonnenwor- den. Hieran istdann nothwendig,daßman die Kuhzum Aufstehen antreibe,damit alleinnere
TheilewiederinihrenatürlicheLagetreten.
5)Will sichetwaeineKuhzum Kalbennicht niederlegen, so handeltman am sichersten,wenn man ihrdasKalb im Stehen abnimmt; denn wenn man sieniederwerfenwollte, könnteleicht etwas verletztwerden. s
6)SolltedasKalbvielleichtmitdenHinter- füßenoder dem Steißknochenzuerst kommen; so mußmanesauchindieser Lage abnehmen.
7)Bleibt dasKalbnachdem Zerplatzenderso- genannten Wasserblaseund nachAblaufdesWaf- sersnochzulangeaus: somußman mit einem mit OelgeschmiertenArm dieLagedes Kalbes erfor- schen,undwenn solchewidernatürlichist,das Kalb zuwenden und dieLage sozuverändernsuchen.
8)Wenndas Kalbkrumm zusammengewach- sen, garzugroßoderauchtodt ist: so mußman, umwenigstensdieKuhzuretten, dasselbestückweise ablösensundherausholen-. , .-
9)Wenn Zwillingskälberkommen, welches aberein seltenerFall ist: sotreten siegemeiniglich zugleichein, daseinemit denVorder- dasandere mitdenHinterfüßen.Das letztereschiebtmcm Mit einemsgelinden Druckzurück,und holtes, wenn das ersterezurWeltist,nach.
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Io)WenndasEurerderKuhnachdem Kal- bensostarkgeschwollenist,daß sienichtwohldar- auf liegenkann: fo»bestreicheman esmitzerlasses
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i lu.VomTabaksklystieen 401 nasses-keepund gebedemThiere-Pferdemistzu feiner«Streu.«
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III—BOUdein NutzendesTabakskly-.
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stiers bec)dem Rindvieha UmeinemThieredies.Klystierxbeyzubringewnimmt man eine irdene PfeifeeinerViertelellekanOstopr sienichtzufefimitTabakundbrenntsieau. Das kranke StückVieh bringtman aufeinenFleck,wo durchdiebrennende PfeifekeinSchaden geschehen kann,undstecktdasPfeifenrohr soweitindenMast-( darin, daßderKopfzweyFingerbreitzurückbleibt-.
kWenndurchhartenKothdiePfeifenichtverstopft wird, so ist sieinkurzer Zeitausgemacht Ich habevielfältigenGebrauchvon demTabakgklystier gemacht,undwillnurseinpaar Beyfipieleanführen.
·EineKuh,jxdiesvoiiRate-reinen kurzen Athem hatte,-«besonders zur Zeit-,wenn siexstragendwar, war aufgetrieben,standmit denFüßenengezufam-«
men und hobeinen Fußum den andern auf,
woraus zuschließenwar, daß sie Schmerzenund Biähnngsen Hatte» »Siewar eigentlichnichtver- stopft-, HatteaberindreyTagenweder gefressen- noclzgesoffen,undkonnte mit VielerMüheausdem
Stallgebrachtwerden. NachdemGebrauchdes. Tabakvklystievesmdßetesie stark, worauf fie.ohne Beyhülfewiederinden«Stall gehenkonnte undso- gleichzufressenanfing, -
. Eine andereKuhhatte-schonzweyTag-emit KopfundFüßenausgestrecktgelegen-,undwar-zu. eineraußerordentlichenHöheaufgetrieben.Sie wurdemitPferdenaus demStall gezogen;weil sieineinigenTagen
nicht-zumStehenzubringen
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·402; Ill«VomTobak-BAUER gewesenswark Da diese Kuheinen schnellenbe- schwerlidzenAthemhatte,s sozogsieden Tabaks- rauch so starkinsich, daßerzumMaule heraus- kam. .Sie niisterestarkund konnte nachkurzer Zeitvon selbst ausstehenund indenStall gehen.
BeyeinerKuh- Die zum erstenmalund zwar zufrühgekalbthatte,bliebetwas von derNachge- IiurkoderdemHamenzurück,welchesnach einigen TagendurchFäulnißabging. Nachiwey Monaten erkranktedieseKuh. Daß sieverstopftseyn mußte, ergabsichdaraus, daß siebeständigeinen krummen hochgebogenenRücken machte. Nachdem Ge- brauchdesTabaksklystiers ging ihrVielSchleim und nochetwas von dem inFäulnißgegangenen iHamenab. Man gab ihr noch ein Viertelpfund -—Glaubersalz,woran siedölligzgesundward. , . Ein zumMästeneingestallrerOchs lgaetesich übersressen,oderwie man sage, verstänke.Da erineinigenTagennicht fraß, gabman ihmein
Tabakekiystier, worauserbald wieder zufressen
ansing. , «
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szg Ponden Krankheitender Pferde.
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6)DasMonatblind heißtdaherso,weildies Uebel gewöhnlichallevier Wochenwiederkommt Es isteineEntzündung, wobeydieAugenlieder aufschwellen,dieAugen röthlichwerden«unddem Pferdeschmerzen.Esentsteht,wenn diewasse-
·richtenFeuchtigkeitenindenAugen stockendwer- den, undinungesunden dumpsichkenStällen sind diePferdediesem-UebelammeistenansgesehnMan
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M VondenKrankheitenderPferde. 403
We zuweilenGemärznelkenundhauchedenAktzem— indasgeöffneteAuge,unddrückeöftereeinwenig
,qugesalzeneButter hinein.« . Hat manaberdasUebeleinreißenlassen, so ist eineandere Kur nöthig.Man-setztdem Pferde amHalseeinHaarseilund ziehetestäglichaufund nieder,giebtihm gelinde Nahrungund VielGrünes zufressen,purgirtes mitGlaubersalzund badet dasAuge fleißigMitkaltem Wpsseb Zuletztwäscht— man es mitfolgendemAugenwasser:einhalbLoch weißerVitriol inzweyPfundreine-mBrunnenwas-
. ser ausgelöset.EinvortrefflichesMittel,dieAugen derPferdegutzuerhalten, ist,wenn man jungen Pferden, auch schonAusgewachsenen,dieMäuse schneidenlasset.Diesesistnichtnur fürdieAugen derPferde gut,sondernVermehrtauchihreSchön- heit; abernur wenigSchmiedeverstehenes, diese'
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»-Operationzumachen,.obsiegleichleichtzu ler-
neni oY » · -
7)Dieseiselm einegesåhrlicheKrankheit,die man denPferden mehrentheilsdurchUebertreibung beyderArbeit,durchplötzlicheErkaltung,spoder kaltesSauer auf großeErhitzungselbstzuziehet.
DieSpeicheldrüsenan derKehlewerdenhartund schwellenauf, daßsiedieKehleverschließenund das Pferdgleichsamerstickenwill, Eslegtund wälzt sich,VorAngst, daher:man glaubt, daßesdas
Bauchgrimmenhabe. , » - - Mansmuß Anfangs versuchen,diehartenDrü- smzuzertheilen,aber keineZwickzangedazu neh- men, wiedie Schmiedethun.z Man faßtdie
- DrüsenmitdenFingernundreibtsiefleißig.»Ver-
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liertsichdadurchdieHärte, soläßtman unter der ZungezurAder, WäschtdasMaul Mik-Weimsskg’
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nndSalz,blasetauchWeinessiginsdieOhren·und
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404 IV.VondenKrankheitenderPferde.
reibetsiederb, wodurchderSchmerz-desPferdee sehrgemildertwird. Dabey bestreichtman täglich zweymaldieGeschwulstmitfolgenderSalbe:Ei- bischsalbevier Lorb,feingestoßenenKampherein halb Loth,gutabgerührt.Auchbåhetman fiemit Branntwein ,worin Seife.aufgelösetist,undbe- decktsiemit einem Schaffell.Man kannaucham Halse ein Haakseil setzen,und demPferdezwei) LochfeingestoßeneSpießglasleber,mit zwenHände vollWeitzenkleyegut gemischt-,auf einmal als Futter geben. »
See-theiltsichdieGeschwulstnicht,somußman eszur Eiteruugkommen lassenund öftersmitfol- genderSalbe bestreichem Schweineschmalz, Ho- nig, von jedemeinhalbPfund, Terpeuthinöldrey- ßig Tropfen, wohl gemischt.WirddieVerhanng inder-Mitte weich, so-öffnet meinsie miteinem Messer behutsam, dochnichttiefer, als daßman
«dieHaut spaltet. IndieOeffnungstecktmakeeine WiekevonLeinwandfaferninHonig getaucht,und macht-aufdieGeschwulstfolgendenUinschlag: Pap- peln, Eibischkraut, Wollkraut, von "edemeine Handvoll «,ingenugsamenWasser gekot. Man verbindet dieOeffnung-täglichviermal, nachdem man daetEiter haktauslaufen lassen,und braucht zuletztfolgendesHeilung-mittel: grüneSeife zwei) Loch,starkenBranntwein einPfund, Kamphee einLoch,gutvermischt.
« «
8)Der Schaden des Wiederhorsto. Alle Verletzungenaufdem Nückenstreifekönnengefähr- lichwerden,denn dieandenSpitzenknsvrpeltchken GebeinedesRückgradziverdsenleichtvom Eiteran-
gefressernEntstehetan dem Orte, Wo sichdie Schultern beweget-,eineGeschwulst-sohat.man uichtslangezusäumen,auf-Zeetbeilungderselben
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Ev.Banden KrankheitenderPferde. 405
«
bedachtzuseyn.kDas nächste-Mittelist«-«steißies WaschenmitUrin,odereinemstarkenSalszmaiigeu
JstdieGeschwulstschonzurEiternnggekommen;
so mußman sitsogleichöffnen«, nndzwaramunter- stenTheil-desSchadens,»so daßderEiternicht abfiießenkann. Jn dieWunde stecktman eine Wiekevon--Flc1chs,«mit TerpenthinöloderHonig getränkt,UndfüthDasPferd bei)trockener Witte- rung indie freneLuft.
I— « «
VonsVernachlåßigungdesSchadensentstehet«
derBrand , da dieHaut so hart wird, wieeine Schuhsphle. Hier mußmanindieabgestorbenen Theile Reiz bringen. -.Man brennt dieVerdorrte Haut solange,bisdasThierSchmerzäußert:da- durch entzündensichdie unten liegendenlebenden Theile,stoßendieHautab(undgeheninEiterung über« Dann verbindet-man dieWunde mitfolgen- dem Wundtvasser: Brunnenwasserein Pfund,
—
KampherbranntweinvierLoch-,beygelindent Feuer gewärnit-,-.-FweyLochBteyessigdazugethanund
sallergutgemengt.s » » .
9) Die Krankheitensder süße, die
«sehr
zahlreich.fin.d.. s z- ""-
»
« s)Die Verrenkt-sitzder Glieder. OftVet- renkensichbeyeinemfalschenTrittoderAus-gleiten
derPferdedieGlieder,welchesman daran merkt, wenn das Pferd lahm gehtund die Stelle anf- schwillt.Man sehe, obs-das PferdbeymGehen merklicheSchmerzen hat,und.obinverGeschwnlft Hitzej.st.Jsts"die.feo,sobrauchtman dieSalbe von vierLothEibischsalbenndeinLochfein zersto- HHMMKamphengntabgierührhundwäschtdieGe- schwulstfleißigmitkaltemWasser. Nach-einpaar Tagennimmt mandieSalbevonzweyLoth grün-er Seife,einemPfundstarkenBranntwein nnd
eixetg. ot
«
406 W.VondenKrankheitenverPferde-.
«-«-LothKampher, gut gemengt,reibt damit dievers
siauchtenTheilefleißig,und das-Uebel wirdsieh
eben. i . .
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b)DieStollbenlen sind anfangsweiternichts, alsausgedunseiteschwammichteGeschwülste,dieoft von selbstwiedervergehen.Um sallenbösenFolgen ppkngeugen,, mußmansiegleichbey ihrem Entste- henfleißigmitebenangeführkerSalbe reiben. Oft
, werden siehart,entzündensichundgehenir.Eiter über.«HieröffnetdieNatur dieBeule selbstund
man befördertdieses durchdasUmschlagenvon ge-
kochtenPappeln, Eibischkrautund Wollkraut.
Hat sichdie-Beute geöffnet;sogebrauchtman die- sesReinigungsmitteltWein ein Pfund, Honig vierLoth,gutgemengh Endlich heiletmandie .Wundex mit dieserSalbe: -Terpenthineinhalb Pfund-; Terpenthinslein«Loch-—day-frischeSper- dotter, so lange gerührt,biseseinegelbeSalbe
wird. .
c)Die FlußgallensindGeschwulsteam Sprunggelenkeoder Knie,-die eine wässerichte Feuchtigkeitenthaltenunddie-freueBewegungder Schenkel hindern. Man waschesiemitfolgendem sWaschwasser:".Rosmarin undSalbey,vonjedem eineHandvoll «,-zweyPfundwarmes Wasserdar- uan gegossenund solange zugedecktsteh-enlassen,
biseskalt wird,und dann einViertelpsundWein zugesetzt.-ErfolgekeineBesserung,so fährtman miteinem glühendenMesserinkleinenabgetheilten StrichenüberdieGeschwulst, wodurchsichDie Ge- ssäßezusammenziehenund dieausgetretenenFeuch- tigkeitenslaufenaus. Nachdem-Brett-neu reibt
««manLorbeeer ein. , -- - «
Man hütesichs-dieGeschwulst»aufzuschneiden;
denndadurchkönnenleichtdie-Kapselbänderverletzt
. wer-