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Der Baumeister, Jg. 33, Beilage, Heft 9

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BEILAGE ZUM’BAUMEISTER* SEPT. 1935 s M O NATSHEFTE FÜR BAUKULTUR UND BAUPRAXIS • H E F T 9 DIE HEIZ- UND KOCHSTELLE IM WIRTSCHAFTLICHEN EIGENHEIM

Von A rchitekt H elm ut H ille , T W B . Z ittau (Siehe dazu 12 Abbildungen auf T af. 112-14)

„Zu m Erw erben eines Glückes gehört Fleiß und Geduld, und zur Erhaltun g desselben gehört M äßigkeit und Vorsicht. Lang ­ sam und Sch ritt für Sch ritt steigt man eine Treppe hinauf.

Aber in einem Augenblick fä llt man hinab und bringt W unden und Schmerzen genug m it auf die Erd e. M an vergißt im mensch­

lichen Leben nichts so leicht als das M ultiplizieren, wenn man es auch noch so gut in der Schule gelernt bat und kann. Und doch lernt man in der Schule für das Leben, und die W eisheit besteht nicht im W issen, sondern in der rechten Anwendung und Ausübung davon.“

Diese W orte von J . P . Hebel haben gerade für die W irtsch aft­

lichkeit des Eigenheim es im besonderen Sinne Geltung. Eben durch das w irtschaftliche H aus, das Eigenheim erwerben w ir das G lück einer gesunden Fam ilie, die in der Erziehung das W oh l des gesamten Staates und dam it den Aufstieg des Volkes bedingt. W enn uns dabei eine sinnvolle W irtschaft leitet, werden w ir in K ra ft und Freude Bew ahrer der wirklichen Fam ilien- und Volksgem einschaft im Sinne unseres Führers sein können.

Die W irtschaftlichkeit des Hauses liegt in vielen kleinen und großen Maßnahmen verankert, die alle für eine wirkliche Funktion des Hauses sehr w ichtig sind. Besonders bei der W a h l der Anlagen für die W ärm ew irtschaft des Hauses bilden die Ordnung der Räum e, die Gestaltung der Umfassungen und die Kostenfrage W eiser für die W irtsch aftlich keit des Hauses.

Gerade die Heiz- und Kochanlage muß sich in Verbindung m it den Raum größen auf die Bedürfnisse und den Umfang der Fam ilie einstellen. Aus den Forderungen der organisatorischen Ordnung der Räum e des Hauses durch den Grundriß in V er­

bindung m it seiner sinngemäßen W ärm ebewirtschaftung er­

geben sich die technischen Forderungen, die ebenfalls die W ir t­

schaftlichkeit bestimmen. Besonders in der Frage der Behei­

zung, der W ärm ebew irtschaftung ergeben sich immer wieder falsche Meinungen und Voraussetzungen. Fern-, Zentral-, Gas- und Elektrischheizung haben hier schon manche Enttäuschung bereitet. W ohl haben diese Heizungsarten den unverkennbaren V orteil, daß man unter Umständen das Haus von einer Stelle aus in allen Räum en durchwärmen kann. W oh l kann man dabei auch eine Reihe Räum e von der Beheizung absehalten, wohl kann man auch au f eine Benutzung der Zentralheizung in der Übergangszeit zukommen. In allen Fällen aber wird eine hohe W irtsch aftlich keit nicht erzielt, w eil bei diesen Anlagen ent­

weder bei geringerem W ärm ebedarf die Ersparnis an Brenn­

stoff nicht in dem ausgeglichenen Verhältnis wächst, weil die Funktion der Anlage durch Brennstoffeinsparung zum großen T eil aufgehoben wird, oder weil die Betriebskosten der Anlagen für den Dauerbetrieb überhaupt zu hoch werden.

Zum Beispiel verbraucht ein kleiner Heizofen für Elektrisch ­ heizung für einen Raum von norm al 35 cbm Lu ftin h ak im M ittel stündlich 1000 W a tt, die Betriebskosten betragen daher immer noch im Reichsdurchschnitt mindestens 25— 30 Pfg.

Dies entspricht etwa den Kosten von Vs—1/t Z tr. Braunkohlen­

briketts in der Stunde. W elcher H aushalt eine solche W ärm e­

bewirtschaftung seines Hauses in mehreren Räum en und zu mehreren Stunden oder den ganzen Tag über durchführen könnte, w ird wohl für die Zeit, in der die Strom kosten sich zwischen 20— 40 Pfg. für die KW -Stun de bewegen, für die meisten Menschen noch ein vorläufiges Rätsel bleiben. In gleicher W eise erfordert die Zentralheizung trotz aller gegen­

teiligen Angaben noch viel zu hohe Betriebskosten gerade für den kleineren H aushalt, die sich besonders dann nachteilig bemerkbar machen, wenn die W ärm equelle nicht ihre volle K ra ft nutzbar machen kann. W o h l kann man auch hier Bren n ­ stoff einzusparen versuchen, oder auch einzelne Räum e nicht m itheheizen; eine Warmwasserheizungsanlage verlangt aber zu ihrer einwandfreien Funktion eine gewisse Tem peratureinhal­

tung, zu der eben die gewisse Brennstoifm enge unbedingt als Grundmenge erforderlich ist, ganz gleich, ob ich Sparm aß­

nahmen durch Abschaltung von W ärm equellen im Zim m er versuche. D ie übertechnisierten Heizungsmethoden gelangten, außer durch die Sachlichkeitsw ut des Kulturbolschewism us, durch die oft große Verständnislosigkeit weitester Kreise gegen­

über einer w irtschaftlichen W ärm ebewirtschaftung durch die Kachelofenheizung in die angeblich dann ganz ivirtschaftliche Hausanlage. Sehr zum Schaden der Hausbesitzer begann sich dann die unw irtschaftliche Betriebsweise der Anlagen au f den Lebensstandard auszuwirken. D aß dabei in bezug auf die bauliche Durchbildung der Hausumfassung gesündigt wurde, w irkte sich gleichfalls nachteilig für unsern alten Kachelofen aus.

W a r die W ärm ehaltung eines Hauses nicht einwandfrei, dann taugten eben die Öfen nichts, dann m ußte die Zentralheizung her, sie sollte nun den gewünschten Erfo lg bringen. D ie Klagen der Hausbewohner über ihre Öfen und Herde sind in den aller­

meisten Fällen ganz unberechtigt, und der zu hohe Kohleu- verbrauch ist meist nicht auf die Ofenheizanlage — die Z entral­

heizung würde in solchen Fällen mindestens genau die gleiche Verhältnism enge, wenn nicht noch mehr Brennstoff verlangen— , sondern auf die unsachgemäß hergestellten Umfassungswände des Hauses zurückzuführen. Gegen die rasche Ableitung der Zimm erwärm e nach außen kann auch der beste Kachelofen m it großem Strahlungsvcrm ögen nicht aufkommen. Zur B e ­ haglichkeit in den menschlichen Wohnungen ist es aber unbe­

dingt erforderlich, daß auch im strengsten W in te r m it nicht zu hohen Brennstoffkosten die Räum e in angenehmster W ärm e gehalten werden können, während sie im Sommer kühl sein sollen. F ü r unsere W ohnungen ist daher ein wirksam er W ärm e­

schutz eiue der wichtigsten Forderungen des wirtschaftlichen Hauses. Denn nicht nur in künstlerisch-architektonischer, sondern auch in w irtschaftlich-konstruktiver H insicht werden in Zukunft nur Bestleistungen erw artet. Hierdurch gewinnt aber gerade neben dem Problem der richtigen W ärm ew irtschaft auch der richtige W ärm eschutz am wirtschaftlichen Eigenheim besondere Bedeutung.

Kachelofen und Kachelherd sind nicht auf ihrer Entstehungs­

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stufe vor etwa tausend Jah re n stehen geblieben. D ie wohl künstlerisch hochwertigen, aber technisch prim itiven Öfen der früheren Zeiten wandelten sich langsam unter der Einw irkung feuerungstechnischer und wärm ewirtschaftlichcr Erkenntnisse zu einer allen anderen Erzeugnissen in der W ärm etechnik überlegenen Heizquelle. Hierbei haben auch die handwerklichen Fortschritte des Ofensetzergewerbes den größten A nteil, w eil sic nicht am rein Handwerklichen hängen blieben, sondern auch den Kachelofenbau -wissenschaftlich behandelten. So konnte das Streben nach Dauerheizung und nach möglichst w eit­

gehender Ausnützung der Brennstoffe wohl von wertvollstem Erfolg gekrönt sein, und es werden jetzt Öfen und Herde ge­

baut, die hei kleinster Grundfläche die höchste Wärmcergiebig- keit durch technisch hochentwickelte Durchbildung erhalten.

Daß man dabei den Ofen immer mehr auf die Eigenart der Brennstoffe hin durchbildete, w ar selbstverständlich, nachdem das vollwertige Braunkohlenbrikett geschallen war und immer mehr sich als der geeignetste Hausbrandstoff einführte. D ie E n t­

wicklung des Kachelofens als Einzelheizung und Mehrzimmer- licizung blieb dabei nicht etwa nur bei der Entw icklung von Öfen m it bester Brennstoffnutzung stehen, sondern es wurden auch die Maßnahmen gefunden, durch die eine Staubverbren­

nung verhindert w ird, es wurden die Öfen geschaffen, die eine ausgiebige Bodcm värm e erzielen, die eine angenehme Regu­

lierung zulassen und die auch einen bequemen D auerbrand gestatten. Dabei hat sich das Gesicht des Kachelofens gewandelt und zu seinem V orteil als Schm uck der modernen W ohnung in einfacher Linienführung verändert. E r ist glatt, gradlinig, formenschöner geworden, der übliche Blumen- und Muschel- schmuck von früher ist gefallen. D ie V ielfältig keit der künst­

lerischen Form- und Farbengebung und die M öglichkeit, sich den verschiedensten Wünschen und den jeweiligen Raum ver­

hältnissen auch w irtschaftlich anzupassen, machen ihn zum wahren Freund des Hauses. Der Ofen war in alten Zeiten des Deutschen Stolz und der Sam m elpunkt der Fam ilie im Haus.

In hochkünstlerischer Durchbildung schuf hier die Ofenhafner­

kunst Meistenverke harmonischer Schönheit. Der Ofen soll wieder das werden, was der D ichter Mörike in einem seiner Gedichte den alten Turm hahn sagen läß t:

D iew eil der Ofen ein guter H ort F ü r K in d und Kegel und alte Leut, Zu plaudern, wann es wind’t und schneit.

Zu erhöhter Bequem lichkeit uiid W irtschaftlichkeit wurde die Mehrzim m erheizung geschaffen,' die gerade für das w irtschaft­

liche Eigenheim eine außergewöhnlich gute W ärm equelle ist, wenn die Räum e sich in ihrer Ordnung und Lage auf eine solche Heizung einstellen. Die Räum e müssen sich im Grundriß so gruppieren, daß die Heizanlage als Mehrzimmerheizung die zentralste Lage im Haus erhält, denn die Räum e müssen sich selbstverständlich so um den Schornstein ordnen, daß der Heizofen mehrere Zimm er berühren kann. Außerdem wird dann für die oberen Geschosse die Luftheizung eingerichtet und in die Feuerstelle ein Dauerbrandeinsatz nach dem irischen System eingebaut, wenn man durch die M ehrzim m erheizung die Räum e im oberen Geschoß mittem perieren w ill. Ein e solche Heizung kostet weniger als eine Zentralheizung, die im K eller die Feuer­

stelle erhält, und der Brennstoffverbrauch ist außerordentlich gering.

D ie Mehrzimmerheizung m it Luftheizung gestattet eine ganz besonders wirtschaftliche W ärm ebercitung für das Haus. Man könnte eine solche Heizungsanlage bald als eine Kachelofen­

zentralheizung bezeichnen, w eil auch sie nur eine einzige Feuer­

stelle benötigt und doch das ganze Haus oder nach W unsch

nur einzelne Räum e ganz ausgezeichnet und gut regulierbar m it W ärm e versorgt, ohne daß man hierbei an eine gewisse „D ruck- tem peratur“ gebunden wäre. E s ist dabei w ichtig, daß jeder Raum im Obergeschoß seinen eigenen Heizkanal erhält, woraus sich naturgem äß ergibt, daß die K anäle nicht zu w eit waage­

recht geführt werden dürfen, wenn die W irkungsweise der A n ­ lage nicht in Frage gestellt werden soll. D urch diese gesonderte Zuganordnung w ird erst einm al erreicht, daß jedes Zim m er unabhängig von anderen Räum en m it W ärm e versorgt wird und daß die Versorgung m it W ärm e auch ausreichend geschieht.

E s ist dabei zur Erhöhung der W irtschaftlichkeit zweckmäßig, wenn man an Stelle der leicht zerstörbaren ßlechkanäle innen­

glasierte Scham ottekanäle für die Beheizung der oberen Zim m er verwendet. D ie Wärm enutzung w ird dadurch erhöht und die Staubahiagerung vermieden, durch die die schlechten Gerüche­

bildungen gefördert werden. So wird die Anlage zwar in der Anschaffung teuerer, in der W irtschaftlichkeit aber nutzvoller.

D ie Kachelöfen in den Erdgeschoßräumen erhalten hochfeuer- feste Scliam otterauchzügc, die eine intensive W ärm eausnut­

zung, eine langanhaltende Wärmespeicherung und eine gesunde, angenehme Wärm eabgabe sichern. D ie Behaglichkeit der Räum e wird so ganz gewaltig gesteigert. D urch den irischen D auer­

brandeinsatz, der ganz in seiner Leistungsfähigkeit dem ver­

langten W ärm ebedarf angepaßt werden kann, w ird ein D auer­

brand bis zu 24 Stunden bei richtiger Bedienung unbedingt erreicht. Diese Wärm ereserve ist gerade für die W irtsch aftlich ­ keit des Eigenheim es von besonderer Bedeutung, w eil ja den ganzen Tag über der Bed arf nach W ärm e wenigstens in zwei Räum en vorhanden sein wird. Durch richtige ßrennstoifbe- Schickung der Kachelofenzcntralheizung läßt sich die W ärm e­

abgabe außerdem durch die Regulierbarkeit einstellen, ohne daß Mehrkosten sich etwa durch schlechte Ausnutzung der W ärm equelle ergeben würden.

ln welcher W eise sich Grundriß und H eizstelle und auch die Kochstelle im wirtschaftlichen Eigenheim zu einem Ganzen er­

gänzen müssen, um eine einwandfreie Funktion der W ärm ebe­

wirtschaftung zu erlangen, sollen die Abbildungen auf den T a ­ feln 112-14 und auf der folgenden Seite genauer erläutern.

A n den drei grundsätzlichen Hausform en in erprobten G rund­

rissen, die besonders auf eine Kachelofenzentral- oder M ehr­

zimmer - Heizung hin durchdacht wurden, w ird die W ir t­

schaftlichkeit des Hauses in Verbindung m it einer Mehrraum- heizung bewiesen. Die Häuser stellen dabei in ihrem Um fang den Bed arf einer vier- bis sechsköpfigen Fam ilie dar und werden in Zukunft richtunggebend für das Volkswohnhaus sein.

Im Eigenheim m it ausgebautem Dachgeschoß befindet sich die Feuerstelle in der Küche, die von der D iele durch einen Geruch­

puffer der A nrichte getremit wurde. Abb. 1 erläutert das E rd ­ geschoß und im D etail die Heiz- und Kochstelle und die O rd­

nung der Rohrleitungen, weil auch die In stallatio n nicht ohne Ein flu ß auf die W irtschaftlichkeit ist und in manchen Fällen von der Ö rtlichkeit der Heizanlage abhängt. D ie Abb. 2— 4.

bringen die Herd- und Ofenschaubilder und die Abb. 5 die A n ­ ordnung der Luftheizungsverteilung im Obergeschoß und den Obergeschoßgrundriß. Aus den Abbildungen w ird ersichtlich, in welcher W eise die Heizungsanlage au f die bauliche D urch­

bildung einw irkt und daß man alle baulichen Maßnahm en m it Rücksicht auf die Zugführung usw. treffen muß, w eil die Züge zum T eil in der Deckenkonstruktion selbst liegen werden. E in e besondere Isolierung ist dabei infolge der B a u a rt der Züge aus keramischem M aterial nicht nötig. E in e Brandgefahr besteht deshalb nicht, w eil weder Rauch noch Feuer oder Funken durch die Züge gelangen können, sondern nur W arm lu ft übertragen

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H EFT 9 DER BAUMEISTER / SEPTEM BER 1935 / BEILAGE B 167

w ird. D ie Schaubilder zeigen Öfen m it Luftzirkulation, im Grundriß werden solche ohne diese geschildert.

Im Eigenheim als Doppelwohnhaus m it Vollgeschoß w ird eine ähnliche Anlage als Mehrzimmerheizung m it Luftheizung des Obergeschosses geklärt (Abb. 6— 11).

H ier erfolgt die Beheizung von der Diele aus. D ie Räum e grup­

pieren sich in gleicher sinnvoller und außerordentlich p rakti­

scher A rt um die Heizanlage, durch die auch die Hausfrau im Ilausw irtschaftsbetricb eine gewaltige Entlastung in ihrer schweren H ausarbeit erfährt. D ie Kochstelle erhält einen Tafel- lierd m it angebautem Gaskocher, der an den Installations- montagcschacht angebaut wurde und an den sich ein Spiil-

setzer - Zentrale in M ünchen. In der Küche wurde ein Küchen­

herd m it Aufsatz gebaut, der gleichzeitig durch einen im Turm untergebrachten Kupferboiler die W arim vasserbereilung fü r den H aushalt als Nebenerzeugnis übernim m t. Ofensetzer und W asserinstallateur haben hier durch gemeinsame A rb eit eine Anlage von besonderer W irtsch aftlich keit geschalfcn, weil neben der Ausnützung der W ärm e zur W arm wasserbercitung auch noch die Tem perierung der Zimm er in der Übergangszeit möglich w ird. D ie W arm wasserbereitung versorgt ohne großen technischen Aufw and den Spültisch und das W aschbecken durch gesonderte Zapfstellen. Die Abb. 13 und 11 zeigen die ausge­

führte Heiz- und Kochstelle des Hauses im Erdgeschoß.

Abbildung 14. D ie Heizstelle

D ie Kosten der Anlagen stehen zu den Gesamtbaukosten in einem besonders w irtschaftlichen Verhältnis.

D ie Baukosten für das Einfam ilienhaus m it ausgebautem Dachgeschoß betragen etwa 8000 M k. und die Kosten für die Heizanlage einschließlich Küchenherd 875 M k.

D ie Kosten für das Doppelhaus (eine H älfte ) betragen etwa 7700 M k. und für die Heizanlage einschließlich Herd 895 M k.

D ie Baukosten des Einfam ilienhauses m it Vollgeschoß betragenö O genau berechnet 12000 M k. und die Kosten der Heiz- und K o ch ­ stelle einschließlich der zugehörigen W asserinstallationen und der Wasch- und Spülbecken etwa 650 M k.

Zu bemerken ist dabei, daß die Bausum m en die schlüsselfertigen Kosten für die Häuser enthalten.

B e i der Erbauung des Eigenheim es nach den Voraussetzungen höchster W irtschaftlichkeit soll der Grundgedanke leitend sein:

Das H eim ist die Grundlage der Fam ilie, in ihrem Heim beginnen der Mensch und die Fam ilie und dam it die N ation und die rassische Grundlage des Volkes.

Abbildung 13. D ie Kochstelle

beckeh anschließt. D ie vom H erd überdeckten Rohrleitungen sind so m ontiert, daß eine Reinigung, Ausbesserung oder E r ­ setzung jederzeit vom Montageschacht aus möglich ist. D ie an der Decke sichtbaren Züge werden so in diese m it einbezogen, daß sie sich nicht als störend bemerkbar machen werden. Das Bad erhält einen Gasheißwasserbereiter, ebenso die Küche. Die Abb. 11 schildert in Schn itt und Ansicht die Ordnung der Züge und Rohrleitungen.

E in Ein fam ilien ein zelh aus m it Vollgeschoß für größeren Bed arf erläutern die Abb. 12— 14. H ie r wurde eine Anlage der Behei­

zung angeordnet, die gleichzeitig von der Küche aus das eine Zim m er erwärm t oder, wenn größere K ä lte herrscht, eine B e ­ dienung des Zimmerofens zu größerer W ärm eabgabe vom Zim m er aus selbst möglich m acht. D ie Anlage wurde im zei­

tigen Frü hjahr durch einen Ofensetzmeister in hiesiger Gegend in Z ittau unter meiner Leitung ausgeführt und arbeitet zur vollkom mensten Zufriedenheit des Besitzers. D er ausführende Handwerksm eister besuchte die heiztechnischen K u rse der Ofen-

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RAUM-KLIMATISIERUNG

E IN JU N G E R , A B E R A U S S IC H T S R E IC H E R Z W E IG D E R T E C H N IK Von Dipl.-Ing. A . L io n, B erlin

In Am erika gewinnt ein neuer Zweig der Technik immer größere Bedeutung, und es dürfte kaum daran zu zweifeln sein, daß a ll­

mählich auch bei uns diese neue Technik an Boden gewinnt.

E s handelt sich um das, was der Am erikaner m it „a ir condi- tioning“ bezeichnet. E in ziemlich unübersetzbares W o rt, das die Veränderungen der Luftbedingungen umschreibt, und das w ir, bis w ir ein besseres W o rt haben, m it dem Frem dwort

„K lim atisierun g “ übersetzen müssen; denn Bewetterung be­

deutet ja etwas anderes, technisch viel Einfacheres. D ie K lim a­

tisierung ist der Zweig der Technik, der den Menschen befähigt, das „K lim a “ innerhalb seiner Behausungen, also seiner W o h­

nungen, Arbeitsräum e und Vergnügungsstätten zu regeln. Am eri­

kanische Ingenieure sind die Pioniere dieser neuen W issenschaft, in der sie bis heute hei weitem führend geblieben sind.

D er Luftverbrauch des Menschen ist gar nicht so gering, wie man vielleicht anzunehmen geneigt ist. Im V erlauf von 24 Stun­

den beläuft er sich au f 13— 16 kg; das entspricht durchschnitt­

lich 450 1 in der Stunde, 7,5 1 in der M inute. W ir atmen etwa 16mal in der M inute und ziehen bei jedem Atemzug also etwa 470 ccm L u ft ein, die von ihren 21 Hundertteilen Sauerstoff 4 in den menschlichen Lungen ahgibt.

Außerhalb unserer Behausungen können w ir die Luftbedin­

gungen, das K lim a, nicht beeinflussen. W ir können dies aber innerhalb unserer Häuser, in denen w ir, vor allem als Städter, den allergrößten T eil unseres Lebens verbringen. Gute Lu ft innerhalb dieser vier W ände, in denen w ir arbeiten, schlafen und uns zum großen T eil auch erholen, ist deshalb von größter Bedeutung für die Gesundheit. W ir müßten also dahin streben, innerhalb dieser vier W ände ein ideales K lim a aufrecht zu er­

halten, etwa das K lim a der gemäßigten Zonen unserer Erde, also dort, wo weder die K ä lte noch die W ärm e, weder die Trocken­

heit noch die Feuchtigkeit ungewöhnlich sind; ein K lim a, das sowohl angenehm wie gesund ist und nicht nur die Gesundheit, sondern auch die Arbeitskraft erhält und anregt. Selbstverständ­

lich können w ir beim „künstlichen K lim a“ nicht die täglichen und jahreszeitlichen Wetterschwankungen berücksichtigen, son­

dern müssen einen D urchschnitt finden. W enn es eine Form el für das Idealklim a gäbe, dann müßte sie vier Umstände ent­

halten: 1. eine erträgliche Tem peratur, nicht zu warm, noch zu k a lt; 2. einen bestimmten Feuchtigkeitsgrad, nicht zu feucht, noch zu trocken; 3. günstige Luftbewegung und -Verteilung, nicht zugig oder w indig; 4. reine, frische, staub- und bakterien­

freie Lu ft. Klim atisierungsanlagen für Wohn- und Arbeitsräum e müssen diese vier Umstände berücksichtigen, wenn man sie als vollständige Klim atisierungsanlagen anerkennen w ill. K lim a ti­

sierung um faßt also mehr als nur Heizung und Lüftung.

Der Klim atisierungsingenieur muß die Grundlagen der W ärm e­

technik sehr genau beherrschen. Es würde zu w eit führen, hier auf diese Grundlagen näher einzugehen. E in e r der wichtigsten Begriffe ist die Taupunkt-Tem peratur. Das ist die Tem peratur, bei der die L u ft von einer bestimmten Wassermenge m it Feuch­

tigkeit gesättigt wird. W enn die L u ft diese Tem peratur erreicht, enthält sie so viel Feuchtigkeit, wie sie überhaupt aufnehmen kann. Sättigungsgrad und Lufttem peratur sind voneinander ab­

hängig. W enn eine bestimmte Luftm engc bei 27° C gesättigt ist, sobald sie 100 g Feuchtigkeit enthält, dann ist dieselbe L u ft­

menge von 16° schon gesättigt, wenn sie nur 50 g Feuchtigkeit, also die H älfte enthält. Normalerweise ist die Luftfeuchtigkeit in Gasform in der Lu ft enthalten. Sie schlägt sich erst dann als W asser nieder, wenn die Tem peratur des Luftfcuchtigkeits- gcinisches unter den Taupunkt sinkt.

Unser Wohlbefinden in geschlossenen Räum en hängt nicht allein von der Tem peratur ah, sondern auch vom Feuchtigkeitsgrad, von der Luftbewegung und von der Luftreinheit. Unreine, also schlechte L u ft ist selbstverständlich schädlich. Stark bewegte Lu ft kann unangenehme Zugerscheinungen und dam it E rk ä l­

tungskrankheiten verursachen, kann andererseits aber auch ohne Temperaturherabsetzung das Gefühl der K ü hle verm itteln.

Allzu feuchte L u ft erzeugt das Gefühl der Schwüle und allzu trockene ist ebenfalls unzuträglich.

Schließlich sind auch die Ansichten über die angenehmste Raum tem peratur verschieden. In den Vereinigten Staaten sind die Räum e im W in ter im allgemeinen wesentlich wärm er geheizt als hei uns und man hält dort eine Raum tem peratur von 26° C im W in te r noch für angenehm. E in Grundgesetz der K lim a ti­

sierung ist aber, den Tem peraturunterschied zwischen der Raum luft und der eintretenden Frischluft nicht allzu groß zu machen, nur um schnell eine gewünschte Raum tem peratur zu erhalten. Diese Temperaturunterschiede sollen, je nach der Raumhöhe, zwischen 6 und 9° liegen. D ie Innentem peratur soll aber auch mit der Außentemperatur in einem gewissen G leich­

gewicht bleiben, sich nach ihr richten. Gewöhnlich w ird ein Höchstunterschied von 8° C aufrechtcrhalten. W enn also die Außentem peratur 35° beträgt, kann die Innentem peratur m it 27° angesetzt werden. F ä llt die Außentem peratur, dann wird die Innentem peratur ebenfalls stufenweise heruntergesetzt bis zur Mindesttem peratur von 22°.

D ie Frischluft wird gewöhnlich durch Roste in der Nähe der Decke oder in der Decke eingeführt, während die verbrauchte L u ft vielfach durch Roste zurückgeführt w ird, die in den W ä n ­ den dicht über dem Fußboden liegen.

Zur Erzeugung und Regelung des Innenraum klim as gehört eine

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HEFT 9 DER BAUMEISTER / SEPTEM BER 1935 / BEILAGE B 169

besondere technische Ausrüstung: man braucht Lu ftfilte r für die Luftreinigung, man braucht einen Befeuchter für die Luft- befcuchtung im W in ter. F ü r Tem peraturänderungen ist ein W ärm eaustauscher erforderlich m it einer warmen Oberfläche für Heizung oder einer kühlen für Kühlung und Feuchtigkeits­

entziehung. V entilatoren sind notwendig, sowohl um die Außen- Frisch lu ft durch die Klim atisierungsanlagc zu treiben, als auch um die L u ft in die zu klim atisierenden Räum e zu verteilen.

B e i der Luftentfeuchtung setzt man die Tem peratur einer ge­

wissen Luftm enge bis zu einem festgesetzten Taupunkt herab.

D urch diesen Vorgang regelt man die absolute Feuchtigkeit der L u ft, indem man die überschüssige Feuchtigkeit niederschlägt.

D ie abgekühlte L u ft muß dann, besonders im W in ter, wieder erwärm t werden, was durch Mischung m it warm er Raum luft erreicht werden kann. Zum Beispiel angenommen, 100 cbm L u ft werden bis zu einem Taupunkt von 10° C entfeuchtet, dann m ischt man, sagen w ir, 100 chm R aum lu ft von 27° C m it der trockenen L u ft. Das Ergebnis ist eine Gesamtmenge von 200cbm L u ft von etwa 1 8 % ° C. Das gibt am E in la ß einen Tem peratur­

unterschied von 27 -f- 18

]/2

— 814° C, was normalerweise für die Klim atisierung befriedigend ist. E in e derartige Verm ischung von getrockneter m it wiederbenulzter oder erwärm ter L u ft stellt das in den meisten Klim atisierungsanlagen angewandte Grundverfahren dar.

Im allgemeinen werden in Am erika Klim atisicrungsverfahrcn dieser A rt verw andt, bei denen der Taupunkt herabgesetzt wird, hei denen also durch dasselbe M ittel Trocknung und Abkühlung erzielt w ird, die im W in te r ausgeglichen werden muß durch Mischung dieser entfeuchteten L u ft (,Taupunktluft1) m it w ar­

mer, wiederverwandter Lu ft. E rs t dieses Gemisch w ird in den zu klim atisierenden Raum cingeführt.

Zwei A rten von Lufttrocknern verwendet m an: 1. Lufttrockner vom Zerstäuhungstyp (Luftw ascher oder -entfeuchter), 2. solche vom Oberflächentyp (Kühlschlangen); außerdem verwendet man vielfach Verbindungen beider A rten von Lufttrockuern. Beim Zcrstäuhertyp tritt das W asser in feinem Strahl oder Nebel aus zahlreichen Düsen und verteilt sich in der durch diesen Sprüh­

regen geführten Lu ft. H ierdurch tritt eine Abkühlung der L u ft ein bis zu dem vorgesehenen Taupunkt. Das Ergebnis kann ver­

glichen -werden m it dem während eines schweren Regens: Is t der Regen k alt, w ird die L u ft abgckiihlt und getrocknet, is t er warm , w ird sic erwärm t und befeuchtet. Beim Oberflächentyp wendet man gekühltes W asser, Sole oder auch unm ittelbare Ausdehnung eines K ältem ittels an. Das K ältem ittel wird durch die Kühlschlangen geführt in genau derselben A rt wie ein W ärm em ittel (Heißwasser, Dam pf, H eizluft) bei einer H eiz­

anlage.

Ein e Kälteanlage ist also für die Lufttrocknung notwendig.

Dabei sind für Trocknung und Kühlung nicht etwa sehr niedrige Tem peraturen erforderlich. D ie Abkühlung des Wassers auf W ärm egrade zwischen 4 und 15° C ist im allgemeinen aus­

reichend. H a t man einen sehr reichlichen V o rrat von sehr küh­

lem Brunnenwasser, so kann man die Kältem aschine ganz ent­

behren. Man kann auch künstliches E is verwenden, um das der Kühlung und Trocknung dienende W asser abzukühlen, man kann sogar, zur zeitweiligen Aushilfe, die L u ft über Kunsteis führen. M eist werden neuzeitliche, selbsttätig arbeitende Kom- pressorkühlm ascliincn verw andt. Besondere Vakuummaschinen' sind für Klim atisierungszweckc ausgeführt worden; sie sind in der Anschaffung und im Betrieb w irtschaftlich.

Die größten und neuzeitlichsten Klim atisierungsanlageu be­

finden sich im Neuyorker Rockcfeller Center (Radio C ity), dem in den letzten Jah re n entstandenen und noch nicht ganz fertig-

S r m v o f e d u n i J

o u .Gasherde entsprechen deko Die neuesten Junker«, u formstreben lilhrener rativ und neuzeitlicher Küchenmöbel- Moboltabriken beim v ^ form und Linie vo so daß sich

hommen in des GesemtbUd eine voUsiftndige Email-

d i e s e neuen deinen Küche ein-

lügen. Sie haben außerdem eine s ^ ^ herden Ausstattung erhallen. slddtbaren Teile sind wei . nicht kannte n" d art sondern auch die unsichh schvrarz oder baren BledileÜe ^ dunke ema,liiert, so daß an diesen^ gesdlW ist und Modellen buchstäblich alles 9 9 ge51cherte

^ s p ie le n d sauber haUen'aß.-bindung ^ y * Biat- und B9tk0i®"ndklappe und Be<kolenh»hn tieqelung von ZUnOKi PF ? dsidherung (D. R- r- a >

f ö G a s h e r v M i y H

J U N K E R & RUH A.-G. KARLSRUHE A M RHEIN

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B 170 DER BAUMEISTER / SEPTEM BER 1935 / BEILAGE HEFT 9

gestellten Geschäftshaus- und Theaterkom plex zwischen der 5. und 6. Avenue. H ie r linden sich dicht beieinander Kliinatisic- rungsanlagen für die verschiedensten Zwecke, für die Versorgung von Ladengeschäften, Büroräum en, großen und kleinen Thea­

tern, die in 6- bis 70stöckigen Häusern verteilt sind. Die Anlagen sind ganz verschieden groß, dienen den verschiedensten Zwecken und sind dementsprechend ganz verschieden gebaut, wenn auch ihre Ausführung in der H and eines einzigen Ingenieurbüros lag (Clyde R . Place, Chefingenieur André Merle). Nach der endgül­

tigen Fertigstellung von Rockcfeller Center (etwa neun Zehntel

des um bauten Raumes stehen bereits seit dem letzten W in ter) werden auf 50000 qm Grundfläche eine Reihe von Geschäfts­

häusern, hauptsächlich Hochhäusern, entstanden sein, die täg­

lich an Bewohnern und Besuchern etwa 215000 Menschen auf­

nehmen werden. Die Klim atisierungsanlagen für diesen K o m ­ plex — ihre Gesamtkosten werden auf etwa 4 M illionen D ollar geschätzt — haben einen geradezu unvorstellbar großen L u ft­

um lauf zu erzeugen, nämlich etwa 6,8 M illionen cbm/h = 113000 cbm/min. = 1900 cbm/sec. Der stündliche Kühlw asser­

um lauf wird sich auf nicht viel unter 10000 cbm belaufen.

K U R Z B E R IC H T E

E in Reichsnaturschutzgesetz

D ie Reichsregierung hat am 26. Ju n i d. J . ein Naturschutz­

gesetz erlassen. Der Anwendungsbereich des Gesetzes erstreckt sich u. a. auf Naturdeukm ale und ihre Umgebung, au f N atu r­

schutzgebiete und au f sonstige Landschaftsteile, soweit deren Erhaltung wegen ihrer Seltenheit, Schönheit, Eigenart oder ihrer wissenschaftlichen, heim atlichen, forstlichen oder jagd­

lichen Bedeutung im allgemeinen Nutzen liegt. Oberste Reichs- behördc für den Naturschutz ist der Reichsforstm eister, bei dem eine Reichsstelle für Naturschutz m it einem Naturschutz­

beirat errichtet w ird. B e i der obersten Naturscliutzbehördc w ird eine am tliche Liste der Naturschutzgebiete, das Reichs- naturscbutzbuch, geführt; die unteren Naturschutzbehörden führen eine Liste der Naturdenkm ale ihres Bezirkes, das N atu r­

denkmalbuch. D ie Ein trag u n g in diese Liste bedeutet die Zu- sichcrung des gesetzlichen Schutzes. Verfügt w ird die Eintragung eines Naturdenkm als in das Naturdenkm albuch durch die ört­

liche Naturschutzbehörde auf Vorschlag oder nach Anhörung der heimischen Naturschutzstelle. Auch zum Schutze des Lan d ­ schaftsbildes gegen verunstaltende oder den Naturgenuß be­

einträchtigende Änderungen können Maßnahmen seitens der beteiligten Behörden angeordnet werden. Das Gesetz ist ein Rahmengesetz, zu dem noch ausführliche Vollzugsanordnungen

zu erwarten sind. a.

Vereinheitlichung der Bauw eise in Sachsen

Nach dem Sächsischen Baugesetz haben sieb Neubauten ihrer Umgebung anzupassen. Die Nachprüfung dieser V orschrift obliegt den Baupolizeibehörden. Diese können nach einem neuen E rla ß des Sächsischen Ministers des Innern in geeigneten Fällen von den Bauherren verlangen, daß sie ein Lich tb ild oder auch mehrere Lichtbilder vorlegcn, die aus einer solchen E n t­

fernung aufgenommen sein sollen, daß sie nicht nur den eigent­

lichen Bauplatz, sondern auch die Batiten in der Umgebung

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(7)

H EFT 9 DER BAUMEISTER / SEPTEM BER 1935 / BEILAGE B 171

des geplanten Neubaus erkennen lassen. M an w ill durch diese Maßnahme erreichen, daß dem w illkürlichen W echsel in der Gestaltung gleichartiger Bau ten mehr als bisher gesteuert w ird, insbesondere der wechselnden Verwendung von Sattel-, TValm- und M ansardendächern, von abweichenden Firstrichtungen, ver­

schiedenartigen Baustoffen, Dacheindeckungen und Farben, a.

Steuerbefreiung f ü r neuerrichtete Kleinw ohnungen und Eigenheim e Nach der Durchführungsverordnung vom 26. Oktober 1933 kann für neuerrichtete Kleinwohnungen und Eigenheim e Steuerbefreiung nur dann gewährt werden, wenn die nutzbare W ohnfläche bestimmte Größen nicht übersteigt. Der Reichs- fiuanzm inister hat in einer Bekanntm achung vom 5. Ju n i 1935 darauf hingewiesen, daß diese Vorschriften bindend sind und unbedingt eingehalten werden müssen. Danach ist die Steuer­

befreiung in allen Fällen abzulehnen, in denen die vorgeschrie­

bene Grenze überschritten wird. Dies gilt auch dann, wenn die Überschreitung nach Auffassung der Beteiligten nur gering­

fügig ist. E s ist daher dringend zu empfehlen, daß sich alle Bauherren, die Neubauten errichten und Steuerbefreiung in Anspruch nehmen wollen, rechtzeitig darüber vergewissern, daß die W ohnfläche das zulässige M aß nicht übersteigt. Diese Notw endigkeit besteht auch für solche Bauherren, die einen A rchitekten m it der Anfertigung der Baupläne und m it der Überwachung des Baus beauftragt haben. Nach der Feststellung des Reichsfinanzm inisters kann der Einw and, daß man sich auf den Architekten verlassen habe oder daß die zulässige Größe aus Unkenntnis der gesetzlichen Vorschriften überschritten worden sei, keine Ausnahme rechtfertigen. E s ist zweckmäßig, den Antrag au f Anerkennung der Steuerbefreiung beim Finanz­

am t bereits vor der Errichtun g des Neubaus zu stellen, dam it etwaige Beanstandungen noch berücksichtigt werden können.

H a t das Finanzam t einen Anerkennungsbescheid vor E rric h ­ tung des Neubaus auf Grund bestim m ter eingereichter U n ter­

lagen erteilt, so muß sorgfältig darauf geachtet werden, daß bei der Ausführung des Baues keine Änderungen vorgenommen werden, welche die Steuerbefreiung hinfällig machen. a.

N eue Gebührenordnung f ü r die Architekten

Die schon seit einiger Zeit erwartete neue Gebührenordnung für die Architekten ist durch die Siebente Anordnung des Präsidenten der Reichskam m er der bildenden Künste vom 17. Ju li 1935 m it Zustim m ung des Reicliskom m issars für Preis­

überwachung am gleichen Tage in K ra ft getreten und damit die bisher maßgebende Gebührenordnung vom 1. Februar 1932 gegefastandslos geworden. Von grundsätzlicher Bedeutung ist, daß die in dieser Gebührenordnung festgesetzten Gebühren

„d ie übliche Vergütung im Sinne der §§ 612 und 632 des Bürger­

lichen Gesetzbuches“ sind, wom it die bisher vielfach vorge­

kommene Nachprüfung der geforderten Sätze auf ihre Berech­

tigung durch die Gerichte für die Zukunft entfällt. Dazu kommt, daß jeder A rch itekt verpflichtet ist, seine Honorare nach den Grundsätzen der neuen Gebührenordnung zu berechnen, und Abweichungen nach unten in jedem einzelnen F a ll an den P rä ­ sidenten der Reichskam m er über den zuständigen Landesleiter zu melden bat.

B e i den Gebühren sind drei A rten zu unterscheiden: solche für bauliche Leistungen, für städtebauliche Leistungen und für Sachverständigenleistungen. B e i den baulichen Leistungen richtet sich die Gebühr wie bisher nach der Höhe der H erstel­

lungssumme und nach der Bauklasse, der das Bauw erk ange­

hört. D ie Gebührenordnung enthält genaue Angaben, wie sich die Herstellungssumme zusammensetzt. A n Bauklassen sind sieben vorgesehen. Aus einer Zusamm enstellung ist zu ersehen,

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B 172 DER BAUMEISTER / SEPTEMBER 1935 / BEILAGE LIEFT 9

welcher Bauklasse die verschiedenen A rten von Bauten — angefangen von den „Schuppen und Scheunen“ bis zu den

„Kirchen- und Kultbauton in monumentaler Ausführung“ — angehören. D ie bisher vorhanden gewesene Klasse der kunst­

gewerblichen Arbeiten ist in W egfall gekommen, da die Ge­

bühren für diese besonders geregelt werden sollen. Fü r Klcin- wohnungs- und Typenbauten ist eine besondere Bauklassc (m it ermäßigten Sätzen) vorhanden. Nach den beiden M erk­

malen der Hcrstellungssumm c und der Bauklasse läßt sich die Gebühr nach H undertsteln der Herstellungssumme errechnen, wobei die maßgebenden Sätze aus einer Tabelle entnommen ©

werden. Bestehen Zweifel, in welche Bauklasse ein W erk einzu­

ordnen ist, so muß das „Ausbauverhältnis“ errechnet werden, nach dem die Bauklasse festgestellt werden kann. U nter „A u s ­ hauverhältnis“ ist das Verhältnis der Kosten der Ausbau­

arbeiten zu der Summe der Kosten der Rohhauarbeiten und Ausbauarbeiten zu verstehen. Das Ausbauverhältnis steigt von 25 H undertstel bis auf über 65 Hundertstel. D ie in der Gebühren­

tafel enthaltenen, für die Honorarberechnung maßgebenden Hundertstel-Sätze weisen gegenüber den bisher maßgebenden Sätzen eine Erm äßigung von 12— 2 0 % auf. D ie Gebührentafel sieht folgendermaßen aus:

G e b ü h re n ta fe l

B a u k l a s s e i i

I E in f a c h s t e

B a u t e n

I I E in f a c h e

B a u t e n

I I I B a u t e n m it m it tle r e m

A u s b a u

I V B a u t e n m it b esse re m

A u s b a u

V B a u t e n m it re ic h e m

A u s b a u

V I A u s s t a t t u n ­ gen ¡.V e r b in d ,

m it B a u t e n

V I I K lc in - w o h n u n g s- u.

T y p e n b a u

A u s b a u v e r h ä lt n is b is 25/100 ü b e r 25/100 b is 40/100

ü b e r 40/100 b is 50/100

ü b e r 50/100

b is 65/100 ü b e r 65/100 licrstellungssumme in RM

5 0 0 0 u n d d a r u n t e r 5 ,5 6 .5 8 ,1 1 0 ,0 11 ,5 1 8 ,0 7 ,0

1 0 0 0 0 5 ,1 6 ,1 7 ,7 9 ,5 11 ,0 1 7 ,5 6 ,8

2 0 0 0 0 4 ,9 6 ,0 7 ,5 9 ,0 1 0 ,4 1 6 ,9 6 ,5

3 0 0 0 0 4 ,6 5 ,7 7 ,2 8 ,6 9 ,9 1 6 ,4 6 ,2

4 0 0 0 0 4 ,3 5 ,5 7 ,0 8,1 9 ,5 1 5 ,8 5 ,9

5 0 0 0 0 4 ,1 5 ,3 6 ,8 7 ,7 9 ,0 15 ,1 5 ,7

6 0 0 0 0 4 ,0 5 ,1 6 ,7 7 .5 8 ,6 1 4 ,4 5 ,5

7 0 0 0 0 3 ,8 5 ,0 6 ,5 7 ,3 8 ,4 1 3 ,9 5 ,3

8 0 0 0 0 3 ,7 4 ,8 6 ,4 7 ,1 8.1 1 3 ,3 5 ,1

9 0 0 0 0 3 ,6 4 ,7 6 ,3 7 ,0 7 .9 1 2 ,6 5 ,0

1 0 0 0 0 0 3 ,4 4 ,3 5 ,9 6 .6 7 ,4 1 1 ,9 4 ,2

2 0 0 0 0 0 3 ,2 4 ,1 5 ,5 6 .2 6 .9 1 1 ,2 4 ,0

3 0 0 0 0 0 3,1 4 ,0 5 ,2 5 ,9 6 ,6 1 0 ,4 3 ,7

4 0 0 0 0 0 3 ,0 3 ,9 5 ,0 5 ,8 6 ,3 9 ,7 3 ,4

5 0 0 0 0 0 2 ,8 3 ,8 4 ,8 5 ,6 6,1 9 ,0 3 ,2

6 0 0 0 0 0 2 ,6 3 ,5 4 ,4 5,1 5 ,8 8 ,3 2 ,9

8 0 0 0 0 0 2 ,5 3 ,3 4,1 4 ,8 5 ,4 7 ,7 2 ,5

1 0 0 0 0 0 0 2 ,3 3 ,0 3 ,6 4 ,2 4 ,8 7 ,2 2 ,3

5 0 0 0 0 0 0 2 ,0 2 ,6 3,1 3 ,7 4 ,2 6 ,7 2 ,0

u n d d a r ü b e r

Das Honorar kann auch statt nach Hundertsteln der Her- stellungssummc als Pauschalsumme vereinbart werden, wobei ebenfalls die Sätze der Gebührentafel maßgebend sind. Eine Erm äßigung der Sätze um 10% tritt bei Bauten m it Zuschüssen aus öffentlichen M itteln und m it Bürgschaften des Reiches ein.

Auch bei Wiederholung gleicher Bauten, hei bäuerlichen Sied­

lungen und Instandsetzungsarbeiten sind Herabsetzungen vo r­

gesehen. Die frühere Kennzeichnung der Gebühren als „M in d est­

gebühren“ ist weggefallen, was ebenfalls eine Erm äßigung be­

deutet. Als Leistung des Architekten, für welche die volle Ge-

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(9)

H EFT 9 DER BAUMEISTER / SEPTEM BER 1935 / BEILAGE B 173

bühr zu berechnen ist, g ilt die Ausführung eines Bauw erks nach seinem E n tw u rf oder seinen Angaben .und unter seiner Ober­

leitung (für Bauführung erfolgt ein Zuschlag von 2 5 % der Gesamtgebühr). W ird nur eine Teilleistung verlangt (z. B . nur Vorentw urf, En tw u rf, Bauvorlagen, Massen- und Kosten­

berechnung, Ausfülirungs- und Teilzeichnungen oder Ober­

leitung), so sind bestimmte Hundertsätze der Gesamtgebühr in Rechnung zu stellen.

E in e völlige Neubearbeitung im Sinne einer stärkeren Unter- gliederung haben die Gebühren für städtebauliche Leistungen gefunden. E s werden W irtschaftspläne, und zwar vorläufige und endgültige, Gcsamtsiedlungspläne und Teilbebauungs- (Teilerschließungs-)Plänc unterschieden. D ie Höhe der Gebühr richtet sich nach der Größe des zu bearbeitenden Gebietes (ha).

F ü r Sachverständigcnlcistungen ist die Gebühr entsprechend der w irtschaftlichen, technischen oder künstlerischen Bedeu­

tung und Schw ierigkeit der Aufgabe oder nach der aufgewen­

deten Zeit zu berechnen (Arbeitsstunde 6 R M ). a.

IF as ist „nutzbare W ohnfläche“ ?

Nach der Durchführungsverordnung über die Steuerbefreiung für neuerrichtete Kleinwohnungen und Eigenheim e vom 26. Oktober 1933 gelten als Kleinwohnungen Wohnungen, die eine nutzbare W ohnfläche von höchstens 75 qm, und als Eigen­

heime solche Wohngebäude, die eine nutzbare W ohnfläche von nicht mehr als 150 qm besitzen. Als nutzbare W ohnfläche gelten die Wohn- und Schlafräum e und die Küche, wenn die Nebenräume in ortsüblichen Grenzen bleiben. D er Reichs­

m inister der Finanzen hat kürzlich an die Präsidenten der Landesfinanzäm ter eine Anweisung gerichtet, die sich auch m it der Frage auscinandersetzt, wann einzelne Räum e als Wohn- und Schlafräum e anzuschen sind und deshalb zur „nutzbaren W ohnfläche“ im Sinne der vorgenannten Verordnung gehören.

In der Anweisung ist auf die Bestim m ung der Durchführungs­

verordnung verwiesen, daß Wohn- und Schlafräuinc solche Räum e sind, die dauernd zum W ohnen oder Schlafen geeignet sind. Maßgebend ist dabei in jedem F alle die objektive Eignung der Räum e zum W ohnen und Schlafen, nicht etwa die A rt und W eise, wie der Inhaber die Räum e tatsächlich nutzt. E in Raum , der sich nur für Aufbewahrungszwecke eignet, w ird nicht da­

durch zum Wohn- oder Schlafraum , daß er zum W ohnen oder Schlafen verwendet w ird ; er ist also nicht zur nutzbaren W ohn­

fläche zu rechnen. Andererseits gehört ein dauernd zum W ohnen oder Schlafen geeigneter Raum auch dann zur nutzbaren W ohn­

fläche, wenn ihn der W ohnungsinhaber etwa nur als Lagerraum

benutzt. a.

Steuerbefreiung f i ir W ohnlauben

Nach der Durchführungsverordnung über die Steuerbefreiung für neuerrichtete Kleinwohnungen und Eigenheim e vom 26. Oktober 1933 sind die Steuerbefreiungen für Kleinw ohnun­

gen und Eigenheim e u. a. an die Bedingung geknüpft, daß die Wohn- und Schlafräum e dauernd zum W ohnen und Schlafen geeignet sein müssen. In einer Anweisung zu dieser D urchfüh­

rungsverordnung hat der Reichsfinanzm inister festgestellt, daß zwar auch sogenannte Sommerhäuser Eigenheim e sein können, daß aber im allgemeinen sogenannte W ohnlauben keine E ig e n ­ heime im S in n e der Steuerbefreiungsvorschriften sind. W ird fest­

gestellt, daß eine W ohnlaube nur im Sommer, nicht aber im W in te r bewohnbar ist, so ist die Steuerbefreiung zu versagen, auch wenn der Inhaber während des ganzen Jah res darin wohnt.

Um gekehrt ist cs für die Steuerbefreiung belanglos, wenn ein dauernd bewohnbares Haus nur im Sommer bewohnt wird.

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B 174 DER BAUMEISTER / SEPTEMBER 1935 / BEILAGE HEFT 9

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J U N O -G R O S S K O C H A N L A G E N H E R B O R N ( N assau )

E s kommt stets a u f die objektive Eig n u n g des Gebäudes zum dauernden Bewohnen an, nicht a u f den Gebrauch, den der Inhaber im einzelnen F a ll von ihm m acht. F ü r die Frage, ob Räume zur dauernden Bewohnung geeignet sind, müssen grundsätzlich die baupolizeilichen Vorschriften beachtet werden. Das gilt sowohl für Eigenheim e und Kleinwohnungen als auch für ein­

zelne Räum e. Liegt also eine Entscheidung der Baupolizcibehördc vor, daß eine W ohnlaube oder eine W ohnung nur im Sommer, nicht aber im W in ter bewohnbar ist, so wird die Steuerbefreiung in der Regel zu versagen sein. Überdies ist für den Begriff des Hauses auch zu verlangen, daß das Gebäude durch Grund­

mauern m it dem Boden fest verbunden ist. W ohnlauben, die keine Grundm auern haben, können also schon aus diesem Grunde keine Eigenheim e im Sinne der Befreiungsvorschriften

sein. a.

D ie Fortführung der Kleinsiedlung

D er Reichs- und Preußische Arbeitsm inister hat auf Grund des Haushaltsgesetzcs und des Gesetzes vom 30. März 1935 zur Förderung des Wohnungsbaues durch Runderlaß vom 8. Ju n i 1935 einen Betrag von 70 M illionen M ark zur Fortfüh­

rung der Kleinsiedlung bereitgestellt. Nach den für die U nter­

verteilung der M ittel maßgebenden Richtlinien soll die Planung der neuen Siedlungsvorhaben nicht nach engen örtlichen oder bezirklichen Gesichtspunkten vorgenommen werden, sondern es müssen dabei die großen, übergeordneten Überlegungen einer zweckvollen Reichs- und Landesplanung maßgebend sein.

Demnach sollen hei der Verteilung der M ittel kleinere und m itt­

lere Gemeinden bevorzugt bedacht werden, dagegen Groß­

städte zurücktreten. D ie Ansiedlung von Stam marbeitern indu­

strieller Betriebe ist besonders zu fördern, nam entlich dann, wenn sich die W erke maßgeblich an der Finanzierung beteiligen.

Im übrigen gelten für die Durchführung der Siedlung die neuen Grundsätze, die durch den sogenannten Ablösungserlaß des Reichsarbeitsm inisters vom 12. Februar 1935 und den B ü rg ­ schaftserlaß vom 22. März 1935 bekanntgegeben worden sind.

Allerdings sind gegenüber diesen Bestim m ungen einige E r ­ leichterungen eingetreten. Die Gesamtkosten für den Aufbau und die Einrichtung der Kleinsiedlerstelle (ohne die Kosten für das Land, den W e rt der M itarbeit des Siedlers und den Betrag eines etwaigen Zusatzdarlehens) dürfen den Betrag von 3500 R M nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen übersteigen, ein Betrag, der das Bauen in Großstädten nahezu unmöglich macht.

A ls Zinssätze kommen für die erststelligen und für die vom Reich zu verbürgenden nachstelligen Hypotheken nicht mehr als 5 % in Frage. H insichtlich der m onatlichen Gcsam tbelastung des Siedlers ist darauf zu achten, daß sie nicht höher ist als ein V iertel des gesamten Bareinkom mens der Siedlerfam ilie aus Arbeit, Rentenbezügen und ähnlichem, und zwar soll sie ein­

schließlich der für Grund und Boden zu zahlenden Beträge und eines Betrages von mindestens 1 % der gesamten Bau- und Einrichtungskosten für Betriebs- und Unterhaltungsaufwen­

dungen den Betrag von 25 R M , in besonderen Fällen von 30 R M , nicht übersteigen, eine Summe, welche auch etwas höhere B a u ­ kosten möglich machen würde.

W enn man annim mt, daß etwa auf jede zweite Siedlerstelle ein Zusatzdarlehen von 200 R M entfällt, so könnten in it den neuen Reichsm itteln rund 65000 neue Kleinsiedlcrstellen ge­

fordert werden. W enn man dazu die Siedlungsvorhaben rechnet, die durch Ablösung früher bew illigter Reichsdarlehcn au f der

(11)

H EFT 9 DER BAUMEISTER / SEPTEM BER 1935 / BEILAGE B 175-

t r e u < M ’ m in e r a l

I v b I 8 V 1 UHE FARBEN itHE FARBEN

wetterfest, lichtecht, waschbar ! S S I's S S iS o ' Grundlage des vorher erwähnten Ablösungserlasses neu erstellt

werden können, so würde im Ja h re 1935/36 ein Kleinsiedlungs­

programm durchgeführt werden können, das zahlenmäßig mehr Siedlerstellen um faßt, als in den vie r vorangegangenen Sied­

lungsabschnitten zusammen errichtet worden sind.

Bewerbungen um Siedlerstellen sind an die Gemeinden und Geineiudeverbände (Kreise) zu richten. a.

Anm erkung der Sch riftleitu n g : B e i einer entsprechenden Rege­

lung der Zuzugsfrage sollten u. E . gerade die in ihrem hygieni­

schen Bestand besonders gefährdeten Groß- und M ittelstädte im Gegensatz zu einer vielverbreiteten, aber vielleich t nur au­

genblicklichen Auffassung besonders ]>et.reul werden.

Förderung der ohne öffentliche Unterstützung finanzierten K le in ­ siedlungen

Dip m it öffentlichen M itteln unterstützten Kleinsiedlungen, die bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllen müssen, genießen bedeutende Vergünstigungen und Erleichterungen steuerlicher, baupolizeilicher und sonstiger A rt. Am 27. Ju n i 1935 hat der Reichs- und Preußische Arbeitsm inister einen Runderlaß herausgegeben, aus dem hervorgeht, daß diese V e r­

günstigungen auch solchen Siedlungsvorhabcn zuteil werden können, für die keine Reichsdarlehen oder Reichsbürgschaften in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist zwar auch hier, daß die Siedlungsvorhabcn bestimmten Rich tlinien ent­

sprechen, aber diesen au f rein privatem W eg finanzierten Siedlungsvorhaben ist eine wesentlich größere Bewegungs­

freiheit eingeräumt. So sind z. B . hinsichtlich der Grundstücks­

größe und der Bau- und Einrichtungskosten weitere Grenzen gezogen als dort. D er Ausbau eines zweiten Vollgeschosscs für die eigenen Bedürfnisse des Siedlers ist zugelassen, des weiteren auch unter bestimmten Voraussetzungen der Einb au einer E in ­ liegerwohnung. N ich t angewendet werden die strengeren B e ­ stimmungen des Darlehens- und Bürgschaftsverfahrens über die Einschaltung von Verfahrensträgern, über die Beschränkung des Personenkreises au f M inderbem ittelte m it nicht mehr als 200 R M Monatseinkommen, über die Eigenleistung des Siedlers und die dreijährige Bewährungsfrist. V o r allem können — beim Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen — jetzt auch solche Bauvorhaben noch als Kleinsiedlungen anerkannt werden, bei denen die Kosten für Aufbau und Einrichtung, ausschließlich der Kosten für den Grunderwerb und die Geländcerschließung, im äußersten F a ll bis zu 6000 R M betragen. Anträge auf „A n ­ erkennung“ von Siedlungsvorhaben als Kleinsiedlung, welche die Voraussetzung für die Gewährung der steuerlichen, bau­

polizeilichen und sonstigen Vergünstigungen ist, sind an die zuständigen Anerkennungsbehörden (in Preußen die Regie­

rungspräsidenten, in B e rlin den Staatskom m issar der Rcichs- liauptstadt, in den übrigen Ländern die für die Kleinsiedlung zuständigen M inisterien) zu richten. a.

Reichsbürgschaften fü r zweitstellige Hypotheken

Von jeher bildete bei der Finanzierung von W ohnungsbauten die Hauptschw ierigkeit die Beschaffung der zweiten H ypothek.

Auch heute noch muß in zahlreichen Fälle n die Erstellung von W ohnbauten, für die im übrigen genügend Eigenkap ital und eine erste H ypothek vorhanden sind, unterbleiben, weil die fehlende zweite H ypothek nicht beschafft werden kann. Die Zurückhaltung der öffentlichen und privaten K red itinstitute bei der Begebung zweitstelliger Hypothekardarlehen ist zum T eil auf den Mangel geeigneter M ittel, zum T e il aber auch darauf zurückzuführen, daß hinsichtlich der Sicherheit dieser Anlagen Bedenken vorliegen, so daß ihnen die Vergebung von M itteln

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ß 176 DER BAUMEISTER / SEPTEM BER 1935 / BEILAGE HEFT 9

Stück das aus einem

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S ijO ih J J x y m v r id W z e n für Garagen ♦ Industriebauten ♦ Flughallen

gepreßte Um rahm ungsprofil ergibt unerreichte Festigkeit Verwendung für Abschlüsse bis zu den größten Abm essungen

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D E U T S C H E M E T A L L T U R E N - W E R K E

AUG. SGHWBRZE . — ''Aktien - Gesellschaft — Brackwede i: W. .-r- Berlin H. W. 7 in Form von zweiten Hypotheken sogar durch die Aufsichts­

vorschriften untersagt ist. In dieser Einstellung ist eine wesent­

liche Änderung eingetreten, seitdem das Reich dazu überge­

gangen ist, den Darlehensgebern gegenüber für zweitstellige Hypotheken die Bürgschaft zu übernehmen. D ie Bürgschaft des Reiches ist im Ja h re 1934, nachdem die ganze Maßnahme im Ja h re davor allm ählich in Gang gekommen war, und erst recht in der ersten H älfte des Jahres 1935 in verstärktem Maße in Anspruch genommen worden. So sind seit März d. J . bis etwa Anfang Ju li zweitstellige Hypotheken in einem Gesamt­

beträge von 54 M illionen M ark durch das Reich verbürgt worden. Als Geldgeber sind dabei folgende Gruppen m it nach­

stehenden Summen aufgetreten:

Sozialversicherungsträger 39,0 M illionen M ark, Privatvcrsichcrungsgesellschaftcn 5,0 „ „

Sparkassen 2,5 ,, „

Sonstige Geldgeber 7,5 ,, ,, .

M it H ilfe dieser M ittel wurden rund 20000 Wohnungen m it einer Gesamtbaukostensumme von rund 150 M illionen M ark, darunter rund 7000 Eigenheim e und rund 13000 Geschoßwoh­

nungen gefördert. D araus ergibt sich, daß die M aßnahm e der Reichsbiirgschaß in sehr erheblichem Um fange die Erstellun g gerade von solchen Bauvorhaben ermöglicht, die bisher mangels B e re it­

stellung zweiter Hypotheken nicht ausgefiilirt werden konnten, a.

D ie Bevölkerungsbewegung in den M ittel- und Großstädten In der ersten H älfte des Jahres 1934 hatten die deutschen Städte einen nicht unerheblichen Rückgang ihrer Bevölkerung

durch W anderungsverlust zu verzeichnen. Dieser ist in den M ittelstädten in der zweiten Jahreshälfte durch einen ve r­

stärkten Rückstrom der Bevölkerung fast wieder ausgeglichen worden, und zwar hat die Zahl der Fortzüge um 7000, die Zahl der Zuzüge aber um 16000 zugenommen. Das bedeutet eine Erhöhung des Wariderungsergebnisses in diesen Städten um rund 32000 gegenüber dem Ergebnis des zweiten H albjahrs 1933. In den Großstädten waren im Ja h re 1934 insgesamt 96000 Fortzüge, d. h. 6000 mehr als im V orjahre zu verzeichnen.

a.

D as endgültige Ergebnis der Wohnungsbautätigkeit im Ja h re 1934 Nach den Verlautbarungen des Statistischen Reichsam tes über- trifi't das endgültige Ergebnis der W ohnungsbautätigkeit im Ja h re 1934 im Deutschen Reich das früher m itgeteilte vorläufige Ergebnis um rund 20000 Wohnungen. Insgesam t sind im Ja h re 1934 319439 Wohnungen neu errichtet worden, das sind 117326 oder 5 8 % mehr als im Jah re 1933. Es ist aber festzustellen, daß trotz dieses außerordentlich günstigen Ergebnisses der R ein ­ zugang an Wohnungen m it dem Zugang an Haushaltungen nicht in Einklan g gestanden hat. N ach den Schätzungen des Statistischen Reichsam tes ivar Ende 1934 ein W ohnutigsfeidbedarf von 1,35 M illio n e n Wohnungen vorhanden.

Von den 319439 Wohnungen, die im Ja h re 1934 erbaut wurden, sind nicht weniger als 129182 oder 4 0 % durch Um bau gewonnen worden, und zwar vor allem durch Teilung größerer Wohnungen.

Durch den Um bau sind 21935 Wohnungen verloren gegangen, so daß sich der Reinzugäng an Umbauwohnungen au f 107200 gegenüber 55900 i. J . 1933 belief, d. i. eine Zunahme von 8 7 % .

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