.Nr.
2. «Nr. 47.
Landrätliche Bekanntmachungen.
Nr. 1.
Polizei-Verordnung.
Auf
Grund der§§ 6,
12und15desGesetzes
über diePolizeiverwaltung
vom Il.März
1850(G.-S.
S.265)
und der§§
137 und139 desGesetzes
über dieallgemeine
Landes-verwaltung
vom 30.Juli
1883(G.-S. S. 195)
wird unterZustimmung
desProvinzialrates
dieBaupolizei-Verordnurig für
die-Städte derProvinz Westpreußen
vom 13.Juni
1891wie
folgt ergänzt:
-§
32a. Bauten imUeberschwemmuugsgebiet.
Jm Ueberschwemmungsgebiet
derFlüsse
undsonstigen Wasserläufe dürfen banliche Anlagen, auch
wenn dieBe-stimmungen
desDeichgesetzes
vom28.·Januar
1848,(G.-S.
S.
54) nicht entgegenstehen,
nur unter derVoraussetzung
er-richtet werden, daß ihre Lage
undBeschaffenheit nicht
denun-aehinderten Wasserabfluß
-beeinträchtigen
und beiWohnge-
bäudenGefahren für
Leben undGesundheit
derEinwohner
mitsich bringen.
’
Danzig,
den 25.April
1904.Polizei-Verordnung
.Auf
Grund der§§ S,
12 und15 desGesetzes über-die
Polizeiverwaltung
vom 11.März
1850(G.-S.
S.Mä)
und—der
§§
137 und139des Gesetzes
über dieallgemeinsLandess
verwaltung
vom 30FJuli
1883(G.-S.
S.195)
wirdunterZustimmung
desProvinzialrates
dieBaupolizei-Verordnnng für
dasplatte
LandderProvinz Westpreußen
vom13.Juni
1891 wiefolgt ergänzt:
§
7a. Bauten imUeberfchwemmnugsgebiet.
Jm Ueberschwemmungsgebiet
derFlüsse
undsonstigen Wasserläufe dürfen bauliche Anlagen, auch.
wenn die Be-stimmungen
desDeichgesetzes
vom2»8.Januar
1848(Ge.-S.
S;
54) nicht entgegenstehen,
nur unter derVoraussetzung
er-richtet werden, daß ihre Lage
undBeschaffenheitnicht
denun-gehinderten Wasserabfluß beeinträchtigen
und beiWohnge-
bäudenGefahren für
Lebenvund Gesundheit
derEinwohner
mit
sich bringen.
. » « «Danzig,
den25.April
1904. DerOber-Präsident- Marienburg,
den8.Juni
1904.Vor-stehendePolizei-Verordnungen
werden«hierdurch
zuröffentlichen
Kenntnisgebracht.
.Die
Ortspolizeibehörden
werdenangewiesen,
injedem Falle
vorErteilung
derbaupolizeilichen Genehmigung
dasGutachten
deszuständigenWasserbaubeamten bezw.
Meliorations- baubeamten darübereinzuholen,
obdiebauliche Anlage
denungehinderten Wasserablauf gefährden wird,
niemals aberdarüber selbstständig
zubefinden.
Glaubt dieOrtspolizeibe-
,
hbrde,
dasGutachten nicht
anerkennen zukönnen,t" so hat sie
anmich
zuberichten.
«" . -
Marienburg,
den7.Juni
1904.Nach
demBundesratsbeschlnsse
vom 19.Januar
.1899soll auch
indiesem Jahre
imMonatJuni
zurGewinnung
derGrundlagen für
dieFeststellung
derErnteerträge
eineEr-mittelnng
derAnbauflächen stattfinden.
Marienburg, den Il. Juni
:-»«..-Hz«» —.·».-k.-·x;-
für den Kreis Marienburg Westpr.
Erscheint Mittwoch und Sonnabend Abend.
1-
—-
1904.
I Den
Ortsbehörden
werdenzudiesemZweck
in dennächsten Tagen je
2Stück mit VordrnckverfehenePostkarten
p. Couvertzugehen.
Beide Kartensind
genauauszufüllen
EinExemplar st
mirsodann spätestens
bis zum 1.Juli
d.Js. zurück- zuseuden,
dasandereExemplar ist aufzubewahren.
Dainden
Bestimmungen bezüglich
derErmittelungen
des Anbanes vonWinterspelz
undKlee, sowie
derWiesenflächen Aenderungen eingetreten sind, so ist
dasErforderliche
ineinerkurzen Anleitung zusammengefaßt, welche
denOrtsbehörden
zu-sammen
mitdenKartenzugehen
wird.Sollten
einzelne Ortsbehörden
biszum15. d. Mis.noch nicht
imVesitze
der Kartensein, so ist
mirdiesumgebend
anzuzeigen.
-Nr.3.
Marienburg,
den3.Juni 1904..
Der
Herr Oberpräsident
derProvinz Westpreußenhat
ge-kiehmigt, daß
indeuMonaten Juli bisDezember »d.Js.
ein-schließlichSammlungen
beidenBewohnern
derKreise Elbing
Land undStadt, Marienburg
nndStuhm
zumZweck
derErrichtung
eines Bismarckturmesauf
demWaldberg bei Lichtfelde stattfinden.
Die
Einsammlung
vonBeiträgen hat durch legitimierte
Vertrauensmänner desVereins,
entwederdurch Umlauf
inihren Bezirken
oderdurch Veranstaltung
vonSammlungen
bei Ver-einssitzungen
oderinsonst geeignet erscheinenderWeise
zuer-folgen.
DieEintragungen
indieSammellisten sind nach Möglichkeit
mitTinte(Tintenstift) vorzunehmen-
Nr.4.
Marienburg,
den6.Juni
1904.Eswird
hierdurch
zuröffentlichen
Kenntnisgebracht, daß
zurPrüfung
derZöglinge
derhiesigen Hufbeschlaglehrschmiede
einTerminauf Donnerstag,
den30.Juni
d.Js. Vor-«
mittags
7Uhr
inderLehrschmiede hierselbst
anberaumt wordenist.
Nr. 5.
Marienburg, den
6.Juni
1904. ——Der
Gutsbesitzer Bernhard Thiel
aus Adl.Renlauist
alsGntsvorfteher für
denGutsbezirk
Adl. Renkaubestätigt
undvereidigt
worden.Nr. 6.
Marienburg,
den8.Juni
1904.Die
Herren Amtsborsteher
desKreises
werdendarauf hin- gewiesen, daß
diedemRückkehrzwangeunterliegenden
aus-ländisch-polnischen Arbeiter,
dieininländischen
land- odersorstwirtschaftlichen
Betrieben oderinderenNebenbetrieben be-schäftigtwerden,
vonderVerpflichtung
zurInvaliditäts- versicherung befreit sind.
«-Nr.7.
Marienburg,
den6.Juni
1904.Der Arbeiter
Johann Frösch
ausPrangenau ist zum,
Gemeindediener undNachtwächter- für
die GemeindePrangenau bestellt, bestätigt
undvereidigt
worden.Nr.8. »
Marienburg,
den7.Juni 1904.Die
Ortspolizeibehörden
desKreises werden«ersucht,
mir vonjeder beabsichtigten Aenderung
vonStauanlagen für
Wassertriebwerke Anzeige
zuerstatten.
--—
Nr«9.
Marienburg,
den s.Juni
1904.Unter dem
Schweinebestande
desMolkereipächters
Weberin
Vroeskeist
dieSchweinesenche erloschen.
Nr.10.
Marienburg,
den 31. Mai1904.·
Na
ch
tueis
ung über den Standseuchenhaster Schweinekranheiien.
Die
Seuche ist ausgebrochen
beiNMUides
Besitzers
Name derOrtschaft
derBäche
Züls Crnmmensee
Kr.Schlochau Schweine- Svmmekfeld
« Wiewiorken Kr.Graudenz seuche
Gutsbezirk
"Tuszq
,,PrsUß Thorn
«Liedtke
Vukowih
Kr.Schwetz
»Gntsbezirk Luisenforst
Kr.Graudenz
»Gutsbezirk Wymislawa
Kr.Graudenz
»Gutsbezirk
Sarnowken Kr.Graudenz
» DieSchweineseuche ist erloschen
beiCzeslinski
Vorw.Heinrichsdorf
Kr.Schweine-
Schwetz seuche
Lewandowski
Siemon Kr.Thorn
»Koszowski Maleichechomo
Kr.Schwetz
»Gutsbezirk Sariowitz
Kr.Schwetz
»Stojalowski Wintersdorf
Kr.Schwetz
»,
Bekanntmachungen anderer Behörden
Nr. I. Die
diesjährigeKreislehrerkouferenz für
denKreisschulaufsichtsbezirk Tiegenhos
lfindet
amDonnerstag
sden 23.
Juni, vormittags
10Uhr
inderSchule
zuTiegenhof
mitfolgender Tagesordnung statt:
I. Lektiondes
Herrn
Tümmler mit derOberstufe:
DieVerfassung
desdeutschen Reiches.
Referat
desHerrn Abermeth:
Das WortausSchillers
Glocke»Von
derStirneheiß
rinnenmuß
derSchweiß, soll
dasWerk denMeister loben; doch
derSegen
kommt vonoben«—auf
dieSchularbeit
desLehrers angewandt.
Berichtvüber
dieKreislehrerbibliothekx Herr Wehnert.
.
Referat
desHerrn Hildebrandt-
Marieuau: Wieist
dieSchulsparkasse nach
denbisherigen Erfahrungen zweck- mäßig einzurichten?
Verschiedenes.
Nach der- Konserenz findet
eingemeinsames Mittag- essen statt.
«
Tiegenhof,
den 6.Juni
1904.P
olens ke,Suverintendent
undKreisschulinspektor.
Nr.2.
"
Unterden
Schweinen
desLehrers Paschke,
desEigentümers
Dombrowski und desArbeitersFranz Hein
zuSandhof ist
dieRotlansieuche ausgebrochen.
Eswirddeshalb
über dieStälle
desSchulgrundstücks,
desDom-browski’schen Grundstücks
und die Stalle derZimmermann’schen Jnstleute
zuSandhof hiermit
dieSperre verhängt.
Amt
Sandhof
zuHoppenbruch,
den 9.Juni
1904.Der
Amtsvorsteher.
Nr. 3.
Schwerste-Verband
Die
diesjährige »Johanni-Schau«
derSchwentes findet Sonnabend
den 25.Juni statt. Zur Vermeidung
vonStörungen
undMängeln
beiderSchau verweise ich auf
diezutreffenden Bestimmungen
derneuenDeich-
undVorfluts-- Ordnung
vom 27. Oktober1898, Besonders mache ich
da-rauf aufmerksam, daß
zumTage
derSchau
dasGras
und Kraut derVöschungen
von denNutzungsberechtigtenabzumähen
2s
5.
Druck von
O.Halb-Marienburg.
99
undzu
entfernen ist.
EinVeweidenderVöschungenist
unter keinenUmständen gestattet. Zäune,
aber imZuge
desReit-weges
niemalsStacheldrahtzäune,dürfen nicht innerhalb
1m von demUferborde gesetztwerden, auch ist
esunzulässig,daß Pfähle
in denDeichkörpergeschlagen
werden unddadurch derDeichkörper
zumSetzen
derDrahtzäunebenutzt
wird.Jch ersuche
dieHerren Gemeindevorsteher, dafür
zusorgen, daß gemäß §
15d. V.seitens
derAdjacenten
amTage
derSchau sämtlicheHindernisse, welche
ein bereitenderUfer
er-schwerenresp. unmöglichmachen, entfernt sind.
Die im
Zuge
desReitweges liegenden Zuleitungsgräben sind
an sderEinmündungsstelle
zu überbrücken undzwarvonDemjenigen, welchem
dieUnterhaltung
desGrabens obliegt bezw.
indessen Grenzen
derZuleitnngsgraben liegt.
Zuwiderhandlungen
gegendiese Verordnungen
werden laut§
1d. V. mitGeldstrafen
biszu 60J-bestraft.
Marienam
den10.Juni
-1904.Der
Verbandsoorster
L ietz.
Nr.4. Unter dem
Schweinebestande
des Reiterei-pächtersFändrich
inSchönan ist
dieSchweineseuche
aus-gebrochen.
DieGehöftssperreist angeordnet-
Amt
Schönau,
den 9.Juni
1904. — DerAmtsvorsteher.
Nr. b. Unter dem
Schweinebestande
desHofbesitzers
C.Driedger
inTiegenhagen ist Notlan ausgebrochen.
Die
gesetzlichenSperrmaßregeln sind dortselbst
ange- ordnet worden.Tiegenhagem
den 6.Juni
1904.Der
Amtsvorsteher.
Nr. ti. Beim
Gutsbesitzer
Wartentin inSchönau hat sich
am 28. Mai d.Js.
eindresfirter schwarzer Pudel
ein-gefunden.
derlegitimirende Eigentümer
kanndenselben
gegenErstattnng
derFutter-kosten
inEmpfang nehmen.
Schönau,
den 7.Juni
1904.«Der
Amtsvorsteher.
Nr. 7.
Steckbries.
Der
Korrigende Ghmnastiker Gustav Kürschner ist
inderNacht
vom7. zum 8.Juni
ausderhiesigen Anstalt entwichen.
» Es
ist wahrscheinlich,daß Kürschnersich »Horndrechsler Gustav
v.Lichtenfels«
nennt oder einen anderenbeliebigen
Namen annimmt undsich
einer wanderndenKünstlertruppe
anschließt:
.Es wird um
Festnahme
undZurücklieferung
desEnt-wichenen ersucht.
Personalbeschreibung: Geburtsort
AltDollstädt,
KreisPr. Holland, Geburtstag
II. Oktober1874, Religion
evang.,Größe
169 am,Haar blond,
Stirnfrei, Augenbrauen blond, Augen«Nase, Rund, gewöhnlich,
Bartrastert, Zähne fehler- haft,
Kinnrund, Gesichtsbildung länglich. Gesichtsfarbe blaß, Gestalt schlank,Sprache deutsch, polnisch
undwendisch.
Besondere Kennzeichen:Tätowierungem
anbeiden
ArmenverschiedeneFiguren pp; auf
derBrust Mädchenfigun
dieamReck turnt. -
Kürschnerhat sich
beimUebersteigeu
einesmitEisenspitzen versehenenZaunes
denlinken Aermel derJacke
undein Stück des linkenHemdsärmels ausgerissen
undsich wahrscheinlich
am linken Armverletzt.
"