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den KreisMarienburg Weftpn
ErscheintMittwoch nnd Sonnabend Abend.
Nr. 49.» Marienburg,
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den24. Juni.
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LandrätlicheBekanntmachungen
Nr. I. Marienburg, den21. Juni 1905.
DieLandwirtschaftskammerderProvinz Westprenßenhat inihrer Sitzungvom 27..November1903 beschlossen, für dasRechnungsjahr1905 shz OXOdesGrundsteuer-Reinertrages derspannfähigenAckernahrungeninderProvinzdurchUm- lage aufzubringen.
Nach §3derSatzungenderLandwirtschaftsinmmer sind alsspannfähigeAckernahrungen solche Besitzungen usw«anzu- sehen, welchezu einemGr—undsieuerrrinertragevon 25.Talern, oderimFalle rein forstwirtschaftlicher«Benutzungzu einem jährlichenGrundsteuerreinertragevon mindestens 50 Talern
veranlagt sind. ,
Jn Ausführung dieses Beschlusseskommen für das Rechnungsjahrrund 11X4Pfennig= 712 OXzpro Taler GrundsteuersReinertragzurErhebung.
Die Magistriite sowie dieGemeinde- nnd Guts- vorständedes Kreises erfuche ich,eine Hebelisteunter Be- nutzung des ihnen in den nächsten Tagen zugehenden Formnlars aufzustellen,die zu zahlendenBeiträae zube- rechnen, einzuziehenundmitden Steuern fürdas 11Qa·rial, alsoimMonat August d.Js. bestimmtan dieKönig- licheKreiskassse hierfelbstunter Beifügungdergehörig bescheinigten Hebeliste abzuführen.-
Wo der beitragspflichtige Besitzineinem Gemeinde- oderGutsbezirt liegt, könnendieUnterlagenfür dieBerechnung undErhebungderBeiträgevomGemeindes (Guis-) Vorstande ohneWeiteres aus der durch alljährliche Fortschreibnng auf dem Laufenden erhaltenen sogenannten fummarischenMutter- rolleentnommen werden,dienachden mintsteriell erlassenen GeschäftsanweisungenfürdieKatasterverwaltung seitensdes Katasteramtes füralleGemeindebezirkeund für solcheGuts- bezirke,diesteuerpflichtig-eLiegenschastenoder Gebäudevon mehr als einem Eigentümerumfassen,demGemeinde- oder- Gutsvorstande alljährlichmitgeteiltwird.
DerGutsbezirkRenkau mitsteuerpflichtigenLiegenschaften eines einzigen Eigentümershat«nach einemGrundsteuens Reinertragvon 206,9,55Ja denBetragabzuführen.
Diejeeinenbeitragspflichtigen Gesamtbesitzansmachenden Forensalbesitzungen sind-indiejenigen GemeindenzurBeitrags- leistungzu veranlagen,in deren Gemarkungsie gelegen sind.
Derganzeübrige ForenfalbesitzistamWohnortedesBesitzers zurBeitragsleistungzuveranlagenundheranzuziehen
.DieAufforderungderZahlungdesBeitrages istan den Eigentümerzurichten,einerlei,oberselbst wirtschaftetoder diebetreffendenFlächenganz oderteilweisean einenoder mehrere verpachtet hat. «
Hat derBerpächtermitdemPächter sich dahin geeinigt, daßletztererdiese Beiträgezuzahlen hat, sokann dieZahlungs- aufforderung auchdirektan denPächter ergehen, sofern.·der Eigentümer vorhereineentsprechendeMitteilungan denGe- meindevorsteher gemacht hat, dochbleibtderEigentümerimmer fürdenrichtigen EingangdesBeitrag-es haftbar.
WenneineBesitznnginzweiodermehrerenGemeinden
oderGntsbezirken soverteiltist, daß jederTeildennachden SatzungenderKammerbeitragspflichtigenGrundsteueriReinertrag erreicht, so erfolgtdieEinschätzungdesbetreffendenTeils in jederGemeindebesonders. Besitzteile,welcheineinemGemeinde- oderGutsbezirkdenbetreffs-»den—Grundsteuer-Reinertragnicht erreichen,werden so lange zusBeiträgen nicht herangezogen,
-1905. "
als nichtdieLandwirtschaftskammerdiesbei dembetreffenden Regierungs-Präsidentenunter demNachweis beantragt, daßder betreffende-Besitzteil«inVerbindungmitanderenindemBezirk"- derKammer gelegenenBesitzungendesbetreffendenEigentümers einen beitragspflichtigen Gesamtbesitz ausmacht. Die aufdie einzelnen Besitzteile entfallenden Beitragsqnotensinddannin denbetreffendenGemeindenzuerheben. -
Wenn einebeitragspflichtigeWirtschaft erst dadurchent-«- steht, daßzu einem an undfürsichnichtbeitragspflichtigen BesitzinderselbenGemeindenochtin «’odermehrere Grundstücke gepachtet sind,oderwenn ein Pächterdurch Zusammenpachten mehrereran undfür sich nicht beitragspflichtiger,in einerGe- meindeliegenderParzellen nachdenSatzungen der betreffenden
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Kammer wahlberechtigtgeworden ist, sowerdenauchdiebei«s treffendenWirtschaften bezw. Parzellenbeitragspflichtigund sinddieEigentümerbezw.PächterzurLeistungderentsprechenden
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QuotedesBeitragesohneweiteres vondemGemeindevorsteher heranzuziehen Erfirecken sich solche teilweiseoderganzzu- sammengepachtetenWirtschafteuübermehrereGemeinden, so ist-«
für die-Heranziehng derin deneinzelnen Gemeindenliegenden, an und für sich«nichtbeitragspflichtigenTeilesolcherWirt- schaftenderAntragderLandwirtschaft-stammt abzuwarten.
Zur richtigen AufstellungderHebelistenundBeranlagung der Beiträgewerden dieOrtsbehdrden hierdurch ermächtigt, sichderStaats- undGemeindesteuerlisten,derihnen alljährlich zugehendenBerzeichnisse(MusterIvzuArt.87 11derAus- führungsanweisungzumEinkommensteuergesetzvom5.August 1891) sowieder Materialien(Kataster)derlandwirtschaftlichen
Berufs-Genossenschaftzu bedienen. i
DiepünktlicheEinhaltng des Termins fürdieAbführuug derBeiträgemache ich besonderszurPflicht.
Nr. 2. Marienburg,den 20.Juni 190,5.- zirlNr.29bestehendausderQrtschaft Fürstenwerdergewählte HofbesitzerHermannWiensinFürstenwerderist durchPräsidials beschlußdes Königlichen LandgerichtszuElbing vom 22. ;-.T.-;
Amtsgerichtin;’
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Js. bestätigtund durch das Tiegenhof verpflichtetworden«
Nr. B.
Erinnerung.
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Derzum Schiedsmannss Stellvertreter fürdenBe-»
Marienburg,den20.,Juni 1905.
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ig- Den HerrenGemeinde- undGutsvorstehernbringeich dieBestimmungendes§I derVerordnungderKöniglichen RegierungzuDanzigvom Z.Januar 1881, betreffenddie»
Förderung des regelmäßigen Schulbesnchs, wonachin denersten8Tagen jedes Kalenderquartalsdie imverflossenen» Bierteljahrezu-oder weggezogenenKinder imAlter von 6«:"
bis 14 Jahren dem Lehrer namhaft zumachen sind,in
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Nr. 4. Marienburg,den 23·Juni 1905.
Es wird hiermitzur öffentlichenKenntnis ge- bracht,daßderPserde-;VormusterungskommissarOberst- leutnant z. D. von Zeugs in gleicherEigen- schaftinach Magdeburg versetztund zum hiesigen PferdesVormusterungskommissarderMajorz. D.
kaut-tin ernannt ist.
Bis ausWeiteres bleibt fürdiePferde-Vor- musterungderveröffentlichteReiseplanin Geltung
. (KreisblattNr. 47 vom 17. d.Mts.)
Nr. 5. Marienburg,den23·Juni1905.
Essind gewähltundbestätigtworden zu Gemeindevorstehernt 1.DerHofbesitzerGerhard DriedgersTiege, 2.derGutsbesitzerEmilDöhringsTannsee,
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Z.dershofbesitzerErnst NeumannsAltweichfeL Nr.6. Marienburg,den 22. Juni1905.
DenHerrenSpezialkassierernderKreislrankenversicherung wird hierdurchinErinnerung gebracht, daßdieAusgabe- -Veliigefür April— Junid..J-. bis zum 1.Juli d.Js.
hierzurFestsetzng einzureichensind.
Nr.7. Marienburg,den15.Juni1905.
Königliche höhere Maschinenbanschnle zuPosen.
DienächsteAufnahmepriifung wird am 19» 20., 21.nnd26. Junid.Js. abgehaltenwerden. Anmeldungen sind umgebendan die Direktion derAnstaltzurichten.
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Nr. 8. - Marienburg,den 21. Juni 1905.
Des Königs Majestitt habenaus Aulanß derJahr- hundertseier dez KöniglichenstatistischenVureaus mittels AllerhbchstenGrlassesvom 24. Aprild.Js. zugenehmigen
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geruht, daßdasstatistischeBureau in Berlin lünftighindie
Bezeichrftuårg»KbuiglichPrenßisches Statistisches Landes- nsnt« ii rt.
.Nr.9. Marienburg,den15.-Juni 1905.—
Der HerrOber-PräsidentderProvinz Westpreußenhat genehmigt,»daßvon demVorstanddesVaterlandischenFrauen-
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vereint zuPrechlauimNovember d.Js. eineVerlosnng 104 —
von Hand-arbeiten nnd Gefchenksgegeuständenzum BestendesVereins veranstaltetwird und daß1000 Lose zumPreisevon0,50Jefür jedes einzelneLosinderProvinz Westpreußenausgegebenundvertrieben werden.
Nr. 10. Marienburg,den 14.Juni 1905.
Der Hebamme Wilhelmine Peters geb.Daube in Brunau habenwir dieBezirkshebamnrenstelledaselbst übertragen.
Nr. 11. Marienburg,den 20.Juni 1905.
DasProviant-met Riesenbnrglauftgutesvollständigge- fundes nnd trocknes Pserdeheu diekjäbrigerErnte, vor- zugsweisevon Besitz-ern.
DazHeu muß gutgewonnen sein,einefrische Farbe undeinenkräftigenPflanzengeruch haben. Esdarf nichtmit Schlamm überzogen,nicht dumpfig- staubigoderfchimmlig sein.
Auch darfesnichterheblichmitSchilf, Schnittgrasoder anderen mindern-artigenoderschädlichenGräsernundKräutern vermischtund soll möglichst frei von Schachtelhalm (anch Hermus, kattenstertoderFuchszagel genannt) sein.
Bekanntmachungenanderer Behörden.
Nr. 1. NachdemdieSchweinesenche in derKäserei desBesitzers Hermann Froeses Cronznest erloschenunddie Stall- wieGehöftsdesinfectionvorschriftsmäßigausgeführt ist, werdendieSchuh-undSperrmaßregeln hiermit aufgehoben.
Campenau,den21. Juni1905.
DerAmtdvorstehen Nr.2. DieSchweineseuchein derKäserei Eichwalde isterloschen, dieDesinfeltion ausgeführt,dieSchutz-und Sperrmaßregelnwerdendeshalb aufgehoben. «
Trampenatyden 21.Juni 1905. -
DerAmtzvorstehen Nr.3. Der diesjährige große Sommer-Pferde- markt findetam 4, ö. nnd 6 Juli, der-Viehmarkt am 7.und s.Juli statt. DerAuftrieb derPferde aufden Marltvlatz beginntbereits am Z.Juli, mittags 12 Uhr, derAnftriebdesViehzam 6.Juli, mittags 12 Uhr.
Wehlau,den14. Juni 1905.
DerMagistrat.
Dran von O.Huld-Marienburg