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Kreis-Blatt für den Kreis Marienburg Westpreussen, 18. Juni, Nr 49.

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Kreis Marienburg

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Westpr.

Erscheint Mittwochund Sonnabend Abend.

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Nr. 49.

LandrätlicheBekanntmachungen.

Nr.1. Marienburg,den14.Juni 1904.

Der LehrerJulius Tilarsky zu Königsdorf istals Schulvorsteher der kath.Schule daselbst gewähltundvon

mirbestätigtworden. «

Nr.2. Marienburg, den 14. Juni 1904.

Unter demSchweinebeftande derMolkereiinSchönau istdieSchweineseucheausgebrochen.

Nr.3. Marienburg, den10.Juni 1904.

Nachweisung über den Stand seuchenhafter Schweinekranheiten.

Die Seuche istausgebrochen bei Ast NamedesBesitzers Name derOrtschaft derSIMche

Mollereibes. OschinskiKl. SchönbriickKreis Schweine-

Graudenz feuche

TopolinkenKr.Schwetz SuchauermühleKrSchwetz »

Molkerei Kal.SalescheKr.Schwetz ,,

Molkereibes. Heidt NeuenburgKr.Schwetz ,,

Die Schweineseuche ist erloschenbei Besitzer Brüschke

Mühleubes.Lietzow

Besitzer Zieroth Kl.ZapvelnKr.SchwetzSchweine- Molkereibes. Rohde MichelauKr.Schweiz feuche

Gutsbezirl LaschewoKr.Schwetz »

GastwirtStrobel KorytKreis Thorn »

EigentümerKlein ElbingKr.ElbingStadt »

Bekanntmachungenanderer Behörden.

Nr.1. Hierdurch bringe ichdie erfolgte Ernennung des Gemeindevorstehers,Gutsbesitzers Wilhelm Dyck in Schönhorstzumstellvertretendeu Standesbeamten fürden Siandesbamtfbezirk Neulirch, Kreises Marienburg, an Stelle desHosbesitzersEduard Penner inNeukirchzuröffentlichen Kenntnis.

««

Danzig,den30. Mai 1904. DerOber-Präsident Nr.2. Hierdurch bringe ichdieerfolgte Ernennung desGemeindevorstehersOtto Wiebe inPuls chauzumstell- vertretendeu Staudesbeamten fürdenStandesamtsbezirk Barendt, Kreis Marienburg, an Stelle des Hofbesitzers G- Wartentin inPurdenauzuröffentlichenKenntnis.

Danzig,den30. Mai 1904. DerOber-Präsident.

Nr-3. MitZustimmungderKöniglicheuOberrechnungs- kummerwirdderdiesseitige Runderlaßvom21. Juniv.Js.

1e634, betreffend Erleichterung hie-sichtlichder Ve- fckraffeuheitderQnittnngeu über Unfallrentety dahin abgeändert daßbei denUnfallrentenquittungeuüber nichtbe- scheinigteAbänderungeninderZahl desRenteubetrages hin- wegarseheuwerdenkann, soferndieAngabedesBetragesin BuchstabenkeinenZweifelüberdessen Höhe zuläßt.

Berlin,den18..Mai 1904.

DerMinisterdesInnern JmAuftrage:gez.von Kitzing.

Marienburg, den18. Juni 1904. -

Nr.4. Bekanntnrachnng.

Es wird hiermitbekannt gemacht, daßam 13. und 14.Juli d.Is. das JuvalidensPriifnugsgeschlist für diejenigen zeitig anerkanntenInvaliden aus demKreiseMarien- burg stattfindenderenPersionsbezngimLaufe dieses Jahres

abläuft. DiesesInvalidenwerdenbis 22.JunidieAufforderung erhalten,zurVorstellungvorderInvalidenprüfungs-Kommission zu erscheinen; hierbei wirdTag,Stunde undOrt derGe- stellnnggenau angegeben werden.

Sollten einzelnedervorstehend bezeichnetenInvaliden bis zudem genannten ZeitvunkteeineAufforderungzurGestellung nicht erhalten, so istesihre Pflicht, sichunmittelbar nachdem- selbenbeiihrer Kontrollstelle—- Hauvtmeldeamt Marienburg schriftlichoder mündlichunter Vorlegung ihres Militärvasses oder der letzten,ihnenzugegangenen Anerkennungsversüguug zumelden, WürdedieseMeldungoderGestellung selbstver- säumt, so gehtderAnspruch aufeinefernere Anerkennungals Juvalide verloren, da außerterminlicheUntersuchungen nicht stattfinden.

Es wird ganz besonders darauf hingewiesen, daß auch diejenigen, betreffsdesGrades ihrer Erwerbsfähigkeitzeitig, d. h.bisAblan Oktober d.Js. anerkannten Invaliden zur Vorstellunggelangen müssen,deren PensionsbezugzurZeit wegenAnstellungimZivilsoderMilitärdienst ruht.

Marienburg,den 7.Juni1904.

KöniglichesBezirks-Kommaudo.

Nr. 5. Schweine-Verband

Die diesjährige »Johanni-Schau« der Schwerste findetSonnabend den 25. Juni statt. Zur Vermeidung von Störungen undMängelnbei derSchau verweise ichauf diezutreffenden Bestimmungenderneuen Deichsund Vorstutsss Ordnung vom 27. Oktober 1898, besonders mache ichda- rauf aufmerksam, daßzumTage derSchaudasGras und Kraut derBöschungenvon denNutzungsberechtigtenabzumähen undzu entfernen ist«EinBeweiden derBöschungenistunter leinenUmständen gestattet. Zäuue,aberimZugedesReit- .weges niemals Stacheldrahtzäune,dürfen nicht innerhalb 1m von demUferborde gesetzt werden, auch istesunzulässig,daß Pfählein denDeichkörpergeschlagenwerden unddadurchder DeichköxperzumSetzenderDrahtzäune benutztwird.

Ich ersuchedieHerren Gemeindevorsteher, dafürzusorgen, daßgemäß §15d. V.seitensderAdjacentenam Tageder SchausämtlicheHindernisse, welcheein BereitenderUferer- schwerenresp. unmöglichmachen, entfernt sind.

«

Die imZugedesReitweges liegendenZuleitungsgräben sind an derEinmündungsstellezuüberbrücken undzwar von Demjenigen,welchemdieUnterhaltungdesGrabens obliegt bezw.indessen GrenzenderZuleitnngsgraben liegt.

Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnungen werden laut§1d.V.mitGeldstrafenbiszu60Je bestraft.

Marienau,den10. Juni 1904.

DerVerbandsvorster Lieb.

DrucllvonO.Halb iMarienburg

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