Anlagen- und Produktsicherheit Prüfsteile für Brandschutz
Tremoniastraße 13 44137 Dortmund Deutschland
Telefon +49 231 5333-240 Telefax +49 231 5333-299 dmt-firetest@dmt-group.com www.dmt-group.com TÜV NORD GROUP
Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis
P-1021 DMT 00
BAKS Kazimierz Sielski ui.Jagodne 5
PL-05-480 Kraczew Pofen
Bauarten zur Herstellung von elektrischen Kabelanlagen, an die Anforderungen hinsichtlich des Funktionserhalts unter Brandein- wirkung gestellt werden der Funktionserhaltklasse .,E30, E60, E90" nach DIN 4102-12:1998-11 gemäß Bauregelliste A Teil3 laufende Nummer 2.9 Ausgabe 2015/2, mit der/den Produktbe- zeichnung(en):
Kabel des Herstellers Kabelwerk EUPEN AG auf
T~- men des Herstellers BAKS, ul. Jagodne 5,
~-48 .~tzKraczew, Polen
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c;..t-!. ' ctJl "t'
N1 0.11.2015 t
10.11.2020
Aufgrund dieses allgemeinen bauaufsichtliehen Prüfzeugnisses ist der oben genannte Gegenstand im Sinne der Lan es au- ordnung des jeweiligen Bundeslandes anwendbar.
Dieses allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis umfasst 17 Seiten inklusive Deckblatt sowie 25 Anlagen. Jede Seite dieses allgemeinen bauaufsichtliehen Prüfzeugnisses ist mit dem Stempel der DMT GmbH & Co. KG, Dortmund versehen. Dokumente ohne Unterschrift und Stempel haben keine Gültigkeit.
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P-1021 DMT DO vom 10.11.2015
INHALTSVERZEICHNIS . SEITE
1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN ... 4
2 BESONDERE BESTIMMUNGEN ... 4
2.1 GEGENSTAND UND ANWENDUNGSBEREICH/VERWENDUNGSBEREICH ... 4
2.1.1 Gegenstand ... 4
2.1.2 Anwendungsbereich!Verwendungsbereich ... 5
2.2 BESTIMMUNGEN FÜR DIE BAUART ... 6
2.2.1 Grundlage zur Erteilung des allgemeinen bauaufsichtliehen Prüfzeugnisses ... 6
2.2.2 Kennzeichnung ... 7
3 ÜBEREINSTIMMUNGSNACHWEIS ... 8
4 BESTIMMUNGEN FÜR DIE AUSFÜHRUNG ... 8
4.1 ALLGEMEINES ... 8
4.2 KABELBAUARTEN ... 1 0 4.3 KABELTRAGSYSTEME ... 10
4.3.1 Verlegeart
1:
BAKS Kabelrinnen Breite 400 mm an Hängestiel ohne Gewindestange; 10 kg/m ... 104.3.2 Verlegeart II: BAKS Kabelleiter Breite 400 mm an Hängestiel ohne Gewindestange; 20 kg/m ... 11
4.3.3 Verlegeart
111:
BAKS Kabelrinne Breite 400 mm an Hängestiel; 20 kg/m ... 124.3.4 Verlegeart IV: BAKS Kabelleiter Breite 400 mm an Hängestiel; 20 kg/m ... 13
4.3.5 Verlegeart V: BAKS Kabelgitter Breite 400 mm auf Traverse an Gewindestangen; 20 kg/m ... 14
4.3.6 Verlegeart VI: BAKS Bündelverlegung an der Decke in Sammelhalter "OZO" ... 15
4.3.7 Verlegeart VII: BAKS Deckenverlegung Einzelschelle (Doppelmontage)"UDF" ... 15
5 UNTERHALT UND WARTUNG DES BAUPRODUKTS ... 16
6 RECHTSGRUNDLAGE ... 17
7 RECHTSBEHELFSBELEHRUNG ... 17 Anlage 1
Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11
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Anlage 12
Anlage 13
Anlage 14
Anlage 15
Anlage 16
Anlage 17
Anlage 18
Anlage 19
Anlage 20
Anlage 21
Anlage 22
Anlage 23
Anlage 24
Anlage 25
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1 Allgemeine Bestimmungen
• Mit diesem allgemeinen bauaufsichtliehen Prüfzeugnis ist die Verwendbarkeit der als Gegenstand aufgeführten Bauart im Sinne der Landesbauordnungen nachge- wiesen .
• Das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis ersetzt nicht die für die Durchführung von Bauvorhaben gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen, Zustimmungen und Bescheinigungen.
• Das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis wird unbeschadet der Rechte Dritter, insbesondere privater Schutzrechte, erteilt.
• Hersteller und Vertreiber der Bauart haben, unbeschadet weitergehender Regelun- gen in den "Besonderen Bestimmungen", dem Verwender des Bauprodukts Kopien des allgemeinen bauaufsichtliehen Prüfzeugnisses zur Verfügung zu stellen und da- rauf hinzuweisen, dass das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis an der Ver- wendungsstelle vorliegen muss. Auf Anforderung sind den beteiligten Behörden Ko- pien des allgemeinen bauaufsichtliehen Prüfzeugnisses zur Verfügung zu stellen.
• Das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis darf nur vollständig vervielfältigt wer- den. Eine auszugsweise Veröffentlichung bedarf der Zustimmung der DMT GmbH
&Co. KG, Prüfsteile für Brandschutz. Texte und Zeichnungen von Werbeschriften dürfen dem allgemeinen bauaufsichtliehen Prüfzeugnis nicht wider- sprechen. Übersetzungen des allgemeinen bauaufsichtliehen Prüfzeugnisses müs- sen den Hinweis "Von der DMT GmbH & Co. KG, Prüfsteile für Brandschutz, nicht geprüfte Übersetzung der deutschen Originalfassung" in deutscher und der über- setzten Sprache enthalten.
• Das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis wird widerruflich erteilt. Die hierin fest- gelegten Bestimmungen können nachträglich ergänzt und geändert w e ftß· M r e- sondere wenn neue technische Erkenntnisse dies erfordern. Q.·~"r:. S,...~
;..:. 0!
• Das als Gegenstand des allgemeinen bauau~~ichtlichen Prüfzeu~. ~e(ttfjeführte'g.
Bauprodukt bedarf des Nachweises der Ubereinstimmung (U ere1nst1m ~sf
nachweis) und der Kennzeichnung mit dem Übereinstimmungszei en (Ü-Zeichen) nach den Übereinstimmungszeichen-Verordnungen der Länder.
2 Besondere Bestimmungen
2.1 Gegenstand und AnwendungsbereichNerwendungsbereich
2.1.1 Gegenstand
Dieses allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis gemäß Bauregelliste A, Teil 3, laufende Nummer 2.9 Ausgabe 2015/2 "Bauarten zur Herstellung von elektrischen Kabelanlagen, an die Anforderungen hinsichtlich des Funktionserhalts unter Brandeinwirkung gestellt werden"
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gilt für die Herstellung und Verwendung von Kabelanlagen als Bauart. Die Kabelanlage mit integriertem Funktionserhalt gewährleistet in Abhängigkeit von den Kabelbauarten in Verbin- dung mit den Tragsystemen die Einstufung in die Funktionserhaltsklassen "E30", "E60" und
"E90" nach DIN 4102-12:1998-11.
Die Kabelanlage mit integriertem Funktionserhalt muss aus Kabelbauarten gemäß Ab- schnitt 4.2 und Tragsystemen gemäß Abschnitt 4.3 bestehen.
2.1.2 AnwendungsbereichNerwendungsbereich
• Der Anwendungsbereich ist auf Kabel mit einer Nennspannung
~1 kV beschränkt.
Bei der Dimensionierung von Kabelanlagen mit integriertem Funktionserhalt ist eine mögliche Funktionsbeeinträchtigung der Kabel infolge thermisch bedingter Wider- standerhöhung zu berücksichtigen.
• Die Kabelanlage mit integriertem Funktionserhalt ist in die Funktionserhaltsklasse
"E30", "E60" oder "E90" einzustufen, wenn die in Tabelle 1 angegebenen Kabelbau- arten und Dimensionen mit den entsprechenden Tragsystemen verwendet wer .
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• Die Kabelanlage mit integriertem Funktionserhalt muss an Q..(Y~ ~"~~
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- Massivwänden aus Mauerwerk nach DIN 1053-1 bis -4, aus Beton bz nach DIN 1045 oder Porenbeton-Bauplatten nach DIN 4166 oder - Decken aus Beton bzw. Stahlbeton nach DIN 1045 oder Poren
DIN 4223
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befestigt werden, deren Feuerwiderstandsklasse nach DIN 4102-2 mindestens der Funktionserhaltsklasse der Kabelanlage mit integriertem Funktionserhalt entspricht.
• Für die Befestigung in anderen als zuvor genannten Bauteilen ist die Anwendbarkeit gesondert nachzuweisen, z.B. durch ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis.
• Eine Kombination verschiedener Verlegearten nach 4.3 ist zulässig, sofern die glei- chen Funktionserhaltklassen vorliegen.
Bei schrägen bzw. vertikalen Kabelanlagen mit integriertem Funktionserhalt müssen die Kabel im Übergangsbereich vertikal-horizontal unterstützt werden, damit ein Ab- rutschen bzw. Abknicken der Kabel an Kanten verhindert wird.
• Der Antragsteller hat erklärt, dass in der Bauart keine Produkte verwendet werden, die der Gefahrstoffverordnung, der Chemikalienverbortsverordnung oder FCKW- Halon-Verbotsverordnung unterliegen beziehungsweise, dass er die Auflagen (insbe- sondere Kennzeichnung) aus den genannten Regelwerken erfüllt.
Weiterhin hat der Antragsteller erklärt, dass - sofern für den Handel und das lnver-
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,.l DMT
kehrbringen oder die Verwendung Maßnahmen im Hinblick auf die Hygiene, den Ge- sundheitsschutz oder den Umweltschutz zu treffen sind - diese vom Antragsteller veranlasst und in der erforderlichen Weise bekannt gemacht werden.
Es bestand aufgrund der oben genannten Erklärung des Antragstellers kein Anlass, die Auswirkungen des Bauprodukts im eingebauten Zustand auf die Erfüllung von An- forderungen des Gesundheits- und Umweltschutzes zu prüfen.
• Dieses allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis behandelt das Bauprodukt nur hin- sichtlich seiner Brandschutzeigenschaften (andere Aspekte wie Schall- und Wärme- schutz oder Standsicherheit sind unberücksichtigt).
Soweit weitere Anforderungen an die Kabelanlage oder einzelne Teile der Kabelan- lage gestellt werden, sind diese gesondert nachzuweisen.
Tabelle 1: Klassifizierung von Kabelbauarten auf Tragekonstruktionen -
. .. .
....
NHXH ... FE180/ E90 VDE-REG.-Nr. 40035809 VDE-REG.-Nr. 40035810
NHXCH ... FE180/ E90 VDE-REG.-Nr. 40035809
JE-H(St)H ... x 2
x
0,8 Bd FE 180/ E90 VDE-REG.-Nr. 103842. .. ....
I, II
IV VI I, II, VI 111 V VI
l, II, VII
VI
2.2 Bestimmungen für die Bauart
.
In x 2:1,5 mm2 n x 1,5 mrnZ n x2:1,5 mm2 n x50 mm2 n x 2,5 mm2
n x 1 ,5/1,5 mm2
n x 2:1,5/1 ,5 mm:~o n x2 x0,8 n X 2 X 0,8
E60
E30
E90
E90
E90 E60
2.2.1 Grundlage zur Erteilung des allgemeinen bauaufsichtliehen Prüfzeugnisses Grundlage dieses allgemeinen bauaufsichtliehen Prüfzeugnisses sind die in Tabelle 2 ge- nannten Dokumente.
1 Entsprechend Abschnitt 4.3
2 Aderzahl x Leiternennquerschnitt [n x mm2] bzw. Aderpaarzahl x 2 x Leiterdurchmesser [n x 2 x mm]
3 Nach DIN 4102-12:1998-11
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Tabelle 2: Dokumente zur Erstellung dieses AbP
Dieses allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis wurde entsprechend den Beschlüssen des ABM Arbeitskreises 'Bauteile' beurteilt und erstellt. Die Ergebnisse sind in einer zusammen- fassenden Beurteilung 20656769 zu P-1021 DMT-DO vom 20.10.2015 dargestellt. Diese Beurteilung ist nicht veröffentlicht und bei der Prüfstelle hinterlegt.
2.2.2 Kennzeichnung
Jede Kabelanlage ist mit wie folgt beschrieben dauerhaft zu kennzeichnen. Ist eine Kenn- zeichnung der eigentlichen Kabelanlage nicht möglich, ist die Kennzeichnung so in der Nähe anzubringen, dass eine Zuordnung leicht fällt. Die Kennzeichnung soll mit einem Schild oder einem Aufkleber dauerhaft erfolgen.
Die Kennzeichnung muss folgende Angaben enthalten:
• Name des Unternehmers der die Kabelanlage errichtet hat
• Produktbezeichnung: Kabelanlage mit Kabel des Herstellers Kabelwer
auf Tragsystemen des Herstellers BAKS, ul. Jagodne 5, PL-05-480, Kraczew,
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Name des Herstellers der Kabelanlage
• Schriftzug: "Kabelanlage mit integriertem Funktionserhalt E30/E60/E90
4entspre- chend DIN 4102-12:1998-11"
• Prüfzeugnisnummer: "P-1021 DMT DO vom 10.11 .2015"
• Schriftzug: "Inhaber des Prüfzeugnis: BAKS, ui.Jagodne 5, PL-05-480 Kraczew, Po- len"
• Schriftzug: "Prüfstelle: DMT GmbH & Co. KG, Prüfsteile für Brandschutz"
• Herstellungsjahr/Chargenbezeichnung
Die Kennzeichnung darf nur erfolgen, wenn die Voraussetzungen nach Abschnitt 3 zum Übereinstimmungsnachweis erfüllt sind.
3 Übereinstimmungsnachweis
Die diesem allgemeinen bauaufsichtliehen Prüfzeugnis aufgeführte Bauart
e~arfdes !9 -
weises der Übereinstimmung ( Übereinstimmungsnachweis) nach den Vorgaben--aerB aure- gelliste A Teil 3 laufende Nummer 2.9 Ausgabe 2015/2 durch eine Übereinstimmungserklä- rung des Anwenders (Errichters).
Der Anwender, der die Kabelanlage mit integriertem Funktionserhalt herstellt, muss gegen- über dem Auftraggeber eine Übereinstimmungserklärung (Muster siehe Anlage 1) ausstellen, mit der er bescheinigt, dass die von ihm ausgeführte Kabelanlage mit integriertem Funkti- onserhalt den Bestimmungen dieses allgemeinen bauaufsichtliehen Prüfzeugnisses ent- spricht.
4 Bestimmungen für die Ausführung
4.1 Allgemeines
• Der Bauherr/die von ihm beauftragten am Bau Beteiligten sind für die Standsicherheit und sichere Ausführung der Verwendung der Bauart, einschließlich aller Befestigun- gen verantwortlich. Die Standsicherheit oder die Ausführung der Befestigung des Bauprodukts waren nicht Bestandteil der diesem allgemeinen bauaufsichtliehen Prüf- zeugnis zu Grunde liegenden Prüfungen.
4 Angabe tatsächlichen der Funktionserhaltsklasse gemäß Tabelle 1
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Das Bauprodukt darf nicht verwendet werden, soweit Anforderungen in Bezug auf die Entstehung toxischer Gase im Brandfall zu erfüllen sind.
• Es ist sicherzustellen, dass die Kabelanlage mit integriertem Funktionserhalt durch umgebende Bauteile im Brandfalle für die ihrer Funktionserhaltsklasse entsprechen- den Zeitdauer nicht negativ beeinträchtigt wird.
• Der lichte Abstand der Kabel zum benachbarten Leiterholm muss
~30 mm bzw. min- destens halbe Holmhöhe betragen.
• Die maximale Belastung infolge von Kabeleigengewicht darf die Angaben nach Ab- schnitt 4.3 nicht überschreiten.
• Hängestiele, Sammelhalter, Rohrschellen und Hakenschienen und sonstige zugbe- anspruchte Bauteile sind so zu dimensionieren, dass ihre rechnerische Zugspannung
:s;9 N/mm
2(Klassifizierung "E30" und "E 60") bzw.
:s;6 N/mm
2(Klassifizierung "E 90") gemäß DIN 4102-4:1994-03, Tabelle 109 ist. A.uf Abscheren beanspruchte Bauteile sind so zu dimensionieren, dass ihre rechnerische Scherspannung
:s;15 N/mm
2(Klassifizierung "E30" und "E 60") bzw.
:s;10 N/mm
2(Klassifizierung "E 90") gemäß DIN 4102-4:1994-03, Tabelle 109 ist.
• Die Befestigungen der Kabeltragsysteme an Massivbauteilen sind mit für den Unter- grund geeigneten Stahlspreizdübeln
~MB an der Massivdecke bzw. -wand zu befes- tigen.
Dübel ohne brandschutztechnischen Eignungsnachweis müssen den Angaben gülti- ger allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassungen des Deutschen Instituts für Bautech- nik (DIBt), Berlin, entsprechen und darüber hinaus doppelt so tief wie im Zulassungs- bescheid angegeben - mindestens jedoch 60 mm tief- eingebaut werden, sofern in der Zulassung nichts anderes ausgesagt wird. Die rechnerische Zugbelastung je Dü- bel darf 500 N nicht übersteigen (vgl. DIN 4102-4:1994-03, Abschnitt 8.5.7.5).
Alternativ dürfen Dübel verwendet werden, deren brandschutztechnische Eignung über die der Klassifizierung der Kabelanlage entsprechende Dauer mit einer allge- meinen bauaufsichtliehen Zulassung, einer europäischen technischen Zulas
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oder einem allgemeinen bauaufsichtliehen Prüfzeugnis nachgewiesen ~., ~ie sind ~0!
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entsprechend den Vorgaben in der allgemeinen bauaufsichtliehen Zula ~n~ bzw. im ~
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Bei Mischbelegung auf Kabeltragsystemen können "Kabel mit integrie m Funkti-
onserhalt" und andere Kabel (z.B. PVC-Leitungen), an die keine brandschuti
sehen Anforderungen gestellt werden, gemeinsam aufgelegt werden. Die Verlegung
der Kabel muss dann so erfolgen, dass eine Überlagerung und gegenseitige Beein-
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flussung verhindert wird. Die bei der Planung und Verlegung von Kabelanlagen mit integriertem Funktionserhalt mitgeltenden Normen bleiben hiervon unberührt .
4.2 Kabelbauarten L\CMT
• Es dürfen nur Kabelbauarten des Herstellers Kabelwerk Eupen AG a Tragsystem des Herstellers BAKS, ui.Jagodne 5, PL-05-480 Kraczew, Polen entspreche
le 1 mit einer gültigen VDE-Approbation bzw. Gutachten mit Fertigungsüberwachung verwendet werden.
Das Kabel ist gemäß den VDE-Bestimmungen zu kennzeichnen.
4.3 Kabeltragsysteme
4.3.1 Verlegeart 1: BAKS Kabelrinnen Breite 400 mm an Hängestiel ohne Gewin- destange; 1 0 kg/m
Tragkonstruktionen der Verlegeart I aus Bauteilen der Firma "BAKS, PL-05-480 Karczew"
sind wie folgt auszuführen:
Ausleger "WMC0400" werden mit den an der Decke befestigten Hängestiele
"WPCE0800" mittels zweier Schrauben M1 0 x 100 ( Festigkeitsklasse 5.6) ver- schraubt; Aussteifung des Auslegers mit dem Hängestiel mittels U-Biech "BR070";
U-Biech "BR070" wird über die Verschraubung des Auslegers mit dem Hängestiel gelegt;
• Befestigung der Hängestiele an der Decke mit je Hängestiel zwei Befestigungsmit- teln, Durchmesser von 10 mm und einer entsprechenden Unterlegscheibe;
• Abstand zwischen den Hängestielen einer Tragkonstruktion s 1500 mm; Abstände von der Decke zu jeweiligen Unterkanten Kabelrinnen s 540 mm und <:: 220 mm;
• Je Hängestiel bis zu zwei Ebenen mit einer Kabelrinne auf der oberen Ebene und ei- ner Kabelleiter auf der unteren Ebene ausgeführt; bei Ausführung mit zwei Ebenen Abstand zwischen der übereinander angeordneten Kabelrinnen <:: 320 mm (von Un- terkante zu Unterkante); Anstelle einer Kabelleiter kann die untere Ebene auch mit einer Kabelrinne (wie obere Ebene) ausgeführt werden;
• Kabelauflage 400 mm breite Kabelrinnen "KCOP400H60/3N" mit Holmhöhe 60 mm, Materialstärke 1 ,5 mm und Lochanteil von 20 %;
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• Seitliche Stoßstellen der Kabelrinnen mit jeweils einem Stoßstellenverbinder
"LPONPH60" pro Holm verschraubt; Je Stoßstellenverbinder "LPONPH60" mit 8 Schrauben M6 x 12 mit Rundkopf befestigt (4 Schrauben in jedem Holm); Schnitt- kanten der Rinnen mit einem Verbindungsblech "BLON400" abgedeckt; Verbin- dungsblech mit 4 Schrauben M6 x 12 mit Rundkopf an jedem Rinnenende befestigt;
Die Rundkopfschrauben zeigen jeweils mit dem Schraubenkopf zum Inneren der Rinne;
Kabelrinnen jeweils mit
:$;10 kg/m belastbar;
Befestigung der Kabel auf den Kabelrinnen gemäß DIN 4102 Teil 12, Ausgabe 11/1998 mit Metallschellen oder anderen geeigneten Befestigungen aus Metall unter Berücksichtigung der zulässigen Biegeradien;
Weitere konstruktive Einzelheiten zur Ausbildung der Abhängekonstruktion sind den Anlagen zu entnehmen.
4.3.2 Verlegeart II: BAKS Kabelleiter Breite 400 mm an Hängestiel ohne Gewin- destange; 20 kg/m
Tragkonstruktionen der Verlegeart II aus Bauteilen der Firma "BAKS, PL-05-480 Karczew"
sind wie folgt auszuführen:
•
Ausleger "WMC0400" werden mit den an der Decke befestigten Hängestiele
"WPCE0800" mittels zweier Schrauben M10 x 100 (Festigkeitsklasse 5.6) ver- schraubt; Aussteifung des Auslegers mit dem Hängestiel mittels U-Biech "BR070";
U-Biech "BR070" wird über die Verschraubung des Auslegers mit dem Hängestiel gelegt;
von der Decke zu jeweiligen Unterkanten Kabelleitern
:$;540 mm und ;:: 2
Je Hängestiel bis zu zwei Ebenen, wobei die obere Ebene stets mit einer Kabelrinne (wie in Verlegeart I beschrieben) auszuführen wäre; bei Ausführung mit zwei Ebenen Abstand zwischen der übereinander angeordneten Ebenen ;:: 320 mm (von Unterkan- te zu Unterkante );
• Kabelauflage 400 mm breite Kabelleiter "DGOP400H60/3N" mit Holmhöhe 60 mm,
Materialstärke 1,5 mm und Sprossenabstand 150 mm; Befestigung Leiter erfolgt am
Ausleger mittels Klemmbügel "ZMO";
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Seitliche Stoßstellen der Kabelleitern jeweils mit einem Stoßstellenverbinder
"LDONCH60" verschraubt; Jeder Stoßstellenverbinder mit vier Schrauben M8 x 14 seitlich befestigt (2 Schrauben in jedem Holm); Die Rundkopfschrauben zeigen je- weils mit dem Schraubenkopf zum Inneren der Kabelleiter;
• Kabelleitern jeweils
mit~20 kg/m belastbar;
• Befestigung der Kabel auf den Kabelleitern gemäß DIN 4102 Teil 12, Ausgabe 11/1998 mit Metallschellen ("Bügelschellen") unter Berücksichtigung der zulässigen Biegeradien;
Weitere konstruktive Einzelheiten zur Ausbildung der Abhängekonstruktion sind den Anlagen zu entnehmen.
4.3.3 Verlegeart 111: BAKS Kabelrinne Breite 400 mm an Hängestiel; 20 kg/m
Tragkonstruktionen der Verlegeart 111 aus Bauteilen der Firma "BAKS, PL-05-480 Karczew"
sind wie folgt auszuführen:
• Ausleger "WMC0400" werden mit den an der Decke befestigten Hängestiele
"WPC0700" mittels zweier Schrauben M1 0 ( Festigkeitsklasse 5.6) verschraubt; Wei- tere Befestigung der Ausleger an den Auslegerspitzen durch eine zusätzliche Abhän- gung mittels Gewindestangen M10 (siehe auch Abschnitt 4.1) in Verbindung mit De- ckenhaltern "USOV"; Befestigung der Gewindestange an der Auslegerspitze erfolgt mit Haltern "UPWO" welche mittels zwei Schrauben M8 x 14 am Ausleger befestigt werden;
• Befestigung der Hängestiele an der Decke mit je Hängestiel zwei Befestigungsmit- teln, Durchmesser von 10 mm und einer entsprechenden Unterlegscheibe;
• Befestigung Deckenhalter "USOV" an der Decke mit je Deckenhalter einem Befesti- gungsmittel, Durchmesser von 10 mm und einer entsprechenden Unterlegscheibe;
• Abstand in Verlegerichtung zwischen den Hängestielen beziehungsweise zwis hen den Gewindestangen einer Tragkonstruktion ~ 1500 mm; Abstände von d ~t!l<W z6r,;o~
-1\ "?.
jeweiligen Unterkanten Kabelrinnen ~ 540 mm und ~ 220 mm;
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• Je Hängestiel bis zu zwei Ebenen mit Kabelrinnen ausgeführt, wob itei ~~~T ~
auch mit einer Kabelleiter (wie bei Verlegeart IV beschrieben) ausge ··hrt werden kann; bei Ausführung mit zwei Ebenen Abstand zwischen den übereinan
ordneten Ebenen :::: 320 mm (von Unterkante zu Unterkante );
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,.l DMT
•
Kabelauflage 400 mm breite Kabelrinnen "KCOP400H60/3N" mit Holmhöhe 60 mm, Materialstärke 1,5 mm und Lochanteil von 20 %;
•
Seitliche Stoßstellen der Kabelrinnen mit jeweils einem Stoßstellenverbinder
"LPONPH60" pro Holm verschraubt; Je Stoßstellenverbinder "LPONPH60" mit 8 Schrauben M6 x 12 mit Rundkopf befestigt (4 Schrauben in jedem Holm); Schnitt- kanten der Rinnen mit einem Verbindungsblech "BLON400" abgedeckt; Verbin- dungsblech mit 4 Schrauben M6 x 12 mit Rundkopf an jedem Rinnenende befestigt;
Die Rundkopfschrauben zeigen jeweils mit dem Schraubenkopf zum Inneren der Rinne,
•
Kabelrinnen jeweils mit s 20 kg/m belastbar;
•
Befestigung der Kabel auf den Kabelrinnen erfolgt nach DIN 4102 Teil 12, Ausgabe 11/1998 mit Metallschellen oder anderen geeigneten Befestigungen aus Metall unter Berücksichtigung der zulässigen Biegeradien;
Weitere konstruktive Einzelheiten zur Ausbildung der Abhängekonstruktion sind den Anlagen zu entnehmen.
4.3.4 Verlegeart IV: BAKS Kabelleiter Breite 400 mm an Hängestiel; 20 kg/m
Tragkonstruktionen der Verlegeart IV aus Bauteilen der Firma "BAKS, PL-05-480 Karczew"
sind wie folgt auszuführen:
•
Ausleger "WMC0400" werden mit den an der Decke befestigten Hängestiele
"WPC0700" mittelszweierSchrauben M 10 (Festigkeitsklasse 5.6) verschraubt; Wei- tere Befestigung der Ausleger an den Auslegerspitzen durch eine zusätzliche Abhän- gung mittels Gewindestangen M10 (siehe Abschnitt 4.1) in Verbindung mit Decken- haltern "USOV"; Befestigung der Gewindestange an der Auslegerspitze erfolgt mit Haltern "UPWO" welche mittels zwei Schrauben M8 x 14 am Ausleger befe tint,.,wef!.i
\~r " , '" ._,
den; :>.
~'- ~
•
Befestigung der Hängestiele an der Decke mit je Hängestiel zwei Befe trgu~rQIVIT
cteln, Durchmesser von 1 0 mm und einer entsprechenden Unterlegscheibe;
•
Befestigung Deckenhalter "USOV" an der Decke mit je Deckenhalter einem
BPTF!~-gungsmittel, Durchmesser von 10 mm und einer entsprechenden Unterlegscheibe;
Abstand in Verlegerichtung zwischen den Hängestielen beziehungsweise zwischen
den Gewindestangen einer Tragkonstruktion s 1500 mm; Abstände von der Decke zu
jeweiligen Unterkanten Kabelleitern s 540 mm und
~220 mm;
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Je Hängestiel bis zu zwei Ebenen mit Kabelleitern ausgeführt, wobei eine Ebene auch mit einer Kabelrinne {wie bei Verlegeart
111beschrieben) ausgeführt werden kann; bei Ausführung mit zwei Ebenen Abstand zwischen den übereinander ange- ordneten
Ebenen~320 mm (von Unterkante zu Unterkante);
• Kabelauflage 400 mm breite Kabelleiter "DGOP400H60/3N" mit Holmhöhe 60 mm, Materialstärke 1,5 mm und Sprossenabstand 150 mm; Befestigung Leiter erfolgt am Ausleger mittels Klemmbügel "ZMO";
Seitliche Stoßstellen der Kabelleitern jeweils mit einem Stoßstellenverbinder
"LDONCH60" verschraubt; Jeder Stoßstellenverbinder mit vier Schrauben M8 x 14 seitlich befestigt (2 Schrauben in jedem Holm); Die Rundkopfschrauben zeigen je- weils mit dem Schraubenkopf zum Inneren der Kabelleiter;
• Kabelleitern jeweils mit s 20 kg/m belastbar;
• Befestigung der Kabel auf den Kabelleitern gemäß DIN 4102 Teil 12, Ausga- be 11/1998 mit Metallschellen ("Bügelschellen") unter Berücksichtigung
,~u.J~·
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gen Biegeradien;
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Weitere konstruktive Einzelheiten zur Ausbildung der Abhängekonstruktions ~ cil\D~ ~ zu entnehmen.
4.3.5 Verlegeart V: BAKS Kabelgitter Breite 400 mm auf Traverse an Gewindestan- gen; 20 kg/m
Tragkonstruktionen der Verlegeart V aus Bauteilen der Firma "BAKS, PL-05-480 Karczew"
sind wie folgt auszuführen:
• Tragetraversen "CWOP40H40" jeweils an Ihrem Ende mit den an der Decke befestig- ten Gewindestangen "PGM10" M 10 (Festigkeitsklasse 5.6) verschraubt; Befestigung der Gewindestangen an der Tragetraverse erfolgt mittels Unterlegscheiben und zwei gekonterten Muttern; Befestigung der Gewindestangen in der Decke unter Beachtung der allgemeinen Bestimmungen für die Ausführung (siehe 4.1)
Abstand zwischen den Gewindestangen in Verlegerichtung einer Tragkonstruktion s 1500 mm;
• Kabelauflage 400 mm breite Kabelgitter "KDS0400H60" mit einer Höhe 62 mm, einer Materialstärke 4,5 mm und mit Drahtabstand in Längsrichtung von 100 mm und in Querrichtung von 50 mm; Kabelgitter "KDS0400H60" mit Tragetraverse
"CWOP40H40" mittels Klemmschraube "ZSO" direkt verschraubt;
Stoßstellen der Kabelgitter jeweils mit vier Klemmschrauben "USSO" verschraubt;
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DMT GmbH & Co. KG
Anlagen- und Produktsicherheit- Prüfsteile für Brandschutz Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis
P-1021 DMT DO vom 10.11.2015
• Kabelgitter jeweils mit::;; 20 kg/m belastbar;
• Befestigung der Kabel auf den Kabelgittern gemäß DIN 4102 Teil 12, Ausgabe 11/1998 mit Metallschellen ("Bügelschellen") unter Berücksichtigung der zulässigen Biegeradien;
Weitere konstruktive Einzelheiten zur Ausbildung der Abhängekonstruktion sind den Anlagen zu entnehmen.
4.3.6 Verlegeart VI: BAKS Bündelverlegung an der Decke in Sammelhalter "OZO"
Tragkonstruktionen der Verlegeart VI aus Bauteilen der Firma "BAKS, PL-05-480 Karczew"
sind wie folgt auszuführen:
• Bündelverlegung unter der Decke erfolgte mit Sammelhaltern "OZO" aus 1 ,5 mm starkem, profilierten Stahlblech;
• Sammelhalter "OZO" müssen mit einem Abstand ::;; 600 mm in Verlegerichtung vonei- nander entfernt an Massivdecken befestigt werden;
• Befestigung in der Decke mit einem Befestigungsmittel M6 je Sammelhal ·
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auch Abschnitt 4.1 ); ·~ "' ' --~
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• Befestigung der Kabel mit Sammelhaltern "OZO" an der Decke ge ~ ß (N~ ~
Teil 12, Ausgabe 11/1998 unter Berücksichtigung der zulässigen Biege adien.
Weitere konstruktive Einzelheiten zur Ausbildung der Abhängekonstruktion sind zu entnehmen.
4.3.7 Verlegeart VII: BAKS Deckenverlegung Einzelschelle (Doppelmontage)"UDF"
Tragkonstruktionen der Verlegeart VII aus Bauteilen der Firma "BAKS, PL-05-480 Karczew"
sind wie folgt auszuführen:
Einzelverlegung unter der Decke erfolgt mit zwei Kabelschellen "UDF" (Doppelmon- tage aus verzinktem Stah l;
Kabelschellen "UDF" müssen mit einem Abstand ::;; 600 mm in Verlegerichtung vonei- nander entfernt an Massivdecken befestigt werden;
Befestigung in der Decke mit einem Befestigungsmittel M6 je Sammelhalter (siehe
auch Abschnitt 4.1 );
Anlagen- und Produktsicherheit - Prüfsteile für Brandschutz Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis
P-1021 DMT DO vom 10.11.2015
Befestigung der Kabel mit Kabelschellen "UDF" (Doppelmontage) an der Decke ge- mäß DIN 4102 Teil12, Ausgabe 11/1998 unter Berücksichtigung der zulässigen Bie- geradien.
Weitere konstruktive Einzelheiten zur Ausbildung der Abhängekonstruktion sind den Anlagen zu entnehmen.
5 Unterhalt und Wartung des Bauprodukts
• Das Bauprodukt darf in der Anwendung keiner weitergehenden oder zweckfremden Beanspruchung ausgesetzt sein. Der Hersteller hat in seinen Begleitdokumenten die bestimmungsgemäße Nutzung zu beschreiben, die eine negative Beeinflussung der Eigenschaften des Bauprodukts nicht besorgen lässt.
Das Bauprodukt darf in der Anwendung keiner Wirkung aggressiver/scharfer Chemi- kalien/Reinigungsmittel ausgesetzt sein. Der Hersteller hat in seinen Begleitdoku- menten solche Reinigungsmethoden und -mittel anzugeben, deren Anwendung die Eigenschaften des Bauprodukts nicht negativ beeinflussen.
• Ist die wesentliche Verschlechterung der Eigenschaften des Bauprodukts über die Zeit nicht auszuschließen, ist durch den Hersteller eine maximale Lebensdauer des Bauprodukts anzugeben.
• Bei jeder Ausführung der Kabelanlage mit integriertem Funktionserhalt hat der An- wender den Auftraggeber darauf hinzuweisen, dass die Brandschutzwirkung der Ka- belanlage mit integriertem Funktionserhalt auf Dauer nur sichergestellt ist, we
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nungsgemäßem Zustand gehalten und nach evtl. Nachbelegung mit Ka e ln der be- ~ stimmungsgemäße Zustand der Kabelanlage mit integriertem Funktions ~ar A~T ~
hergestellt wird.
Seite 16 von 42
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Anlagen- und Produktsicherheit- Prüfsteile für Brandschutz Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis
P-1021 DMT 00 vom 10.11.2015
6 Rechtsgrundlage
Dieses allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis wird aufgrund der § 20 Absatz 3 Nummer 2 in Verbindung mit § 22 BauO NW in Verbindung mit der Bauregelliste A Teil 3 laufende Nummer 2.9 Ausgabe 2015/2 erteilt. ln den Landesbauordnungen der übrigen Bundesländer sind § 19 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit § 18 Absatz 7 der Musterbauordnung (MBO), in der Fassung vom November 2002, zuletzt geändert durch Beschluss der Bauministerkonfe- renz vom Oktober 2008, entsprechende Rechtsgrundlagen enthalten, welche auch die Aner- kennung von allgemeinen bauaufsichtliehen Prüfzeugnissen der Prüfstellen anderer Länder regeln.
7 Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erho- ben werden. Die Klage ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Verwaltungsgericht Gelsen- kirchen, Bahnhofsvorplatz 3, 45879 Gelsenkirchen, zu erheben.
Die Klage kann auch in elektronischer Form nach Maßgabe der Verordnung über den elekt- ronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungsgerichten und Finanzgerichten im Lande Nord- rhein-Westfalen -ERWO VG/FG- vom 7. November 2012 (GVNRW.2012 S. 548) eingereicht werden. ln diesem Fall muss das elektronische Dokument mit einer qualifizierten Signatur nach § 2 Nr. 3 des Signaturgesetzes vom 16. Mai 2001 (BGBI. I S. 876) in der jeweils gel- tenden Fassung versehen sein und an die elektronische Poststelle des Gerichts übermittelt werden.
Hinweis: Bei Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbe- dingungen zu beachten. Die besonderen technischen Voraussetzungen sind unter www.egvp.de aufgeführt.
Dortmund, 10.11.2015
Dipl.-lng. (FH)
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Ludäscher, M.Sc.
(Sachbearbeiter)
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L.p. Name
Kabelanlage mit integriertem Funktionserhalt Kabel des Herstellers Kabelwerk EUPEN AG auf Tragsystemen des Herstellers BAKS, ul.
Jagodne 5, PL-05-480, Kraczew, Polen Ansicht Verlegeart I und II:
Kabelrinne KCOP400H60/3N Kabelleiter DGOP400H60/3N
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WMC0400 2
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Symbol SI.
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Anlage 2
zum Allgemeinen bauaufsichtliehen Prüf- zeugnis P-1 021 DMT DO vom 10.11.2015
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I Name
Kabelanlage mit integriertem Funktionserhalt Kabel des Herstellers Kabelwerk EUPEN AG auf Tragsystemen des Herstellers BAKS, ul.
Jagodne 5, PL-05-480, Kraczew, Polen Ansicht Verlegeart 111 und IV:
Kabelrinne KCOP400H60/3N Kabelleiter DGOP400H60/3N
usov 1
WPCE0700 1
KCOP400H60/3N 1 DGOP400H60!3N 1
WMC0400 2
Symbol St.
L\ DMT
Anlage 3
zum Allgemeinen bauaufsichtliehen Prüf- zeugnis P-1021 DMT 00 vom 10.11.2015
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KCDP300H6013N 862030I
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Professionelle
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Kabelanlage mit integriertem Funktionserhalt Kabel des Herstellers Kabelwerk EUPEN AG auf Tragsystemen des Herstellers BAKS, ul.
Jagodne 5, PL-05-480, Kraczew, Polen Verlegeart I und 111:
Kabelrinne KCOP400H60/3N
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3000±3
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A-4 1 1 KCIF 400H60/3N862040
L~ DMT
Anlage 4
zum Allgemeinen bauaufsichtliehen Prüf- zeugnis P-1021 DMT DO vom 10.11.2015
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Professionelle KQbelverlegesysteMe
Kabelanlage mit integriertem Funktionserhalt Kabel des Herstellers Kabelwerk EUPEN AG auf Tragsystemen des Herstellers BAKS, ul.
Jagodne 5, PL-05-480, Kraczew, Polen Verlegeart I und 111:
Stoßstellenverbindung KCOP400H60/3N mit BL0400N
I<CDP 400H60/3N
L\ DMT
Anlage 5
zum Allgemeinen bauaufsichtliehen Prüf- zeugnis P-1021 DMT DO vom 10.11.2015
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Kabelanlage mit integriertem Funktionserhalt Kabel des Herstellers Kabelwerk EUPEN AG auf Tragsystemen des Herstellers BAKS, ul.
Jagodne 5, PL-05-480, Kraczew, Polen Verlegeart I und 111:
Stoßstellenverbinder BL0400N
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Anlage 6
zum Allgemeinen bauaufsichtliehen Prüf- zeugnis P-1021 DMT DO vom 10.11.2015
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Prcft~sslont!lh!
KQb~lv~rl~gesystme
Kabelanlage mit integriertem Funktionserhalt Kabel des Herstellers Kabelwerk EUPEN AG auf Tragsystemen des Herstellers BAKS, ul.
Jagodne 5, PL-05-480, Kraczew, Polen Verlegeart I und 111:
Längsverbinder
KCOP400H60/3N mit LPOPH60N
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860700
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Anlage 7
zum Allgemeinen bauaufsichtliehen Prüf- zeugnis P-1021 DMT 00 vom 10.11.2015
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Kabelanlage mit integriertem Funktionserhalt Kabel des Herstellers Kabelwerk EUPEN AG auf Tragsystemen des Herstellers BAKS, ul.
Jagodne 5, PL-05-480, Kraczew, Polen Verlegeart II und IV:
Kabelleiter DGOP400H60/3N
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Anlage 8
zum Allgemeinen bauaufsichtliehen Prüf- zeugnis P-1021 DMT 00 vom 10.11.2015
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Prohsslonelle Kabetvertegesystef'le
Kabelanlage mit integriertem Funktionserhalt Kabel des Herstellers Kabelwerk EUPEN AG auf Tragsystemen des Herstellers BAKS, ul.
Jagodne 5, PL-05-480, Kraczew, Polen Verlegeart II und IV:
Längsverbinder
Kabelleiter DGOP400H60/3N mit LDONCH60N
IJG(Jl 400H60/3N
L\ DMT
Anlage 9
zum Allgemeinen bauaufsichtliehen Prüf- zeugnis P-1021 DMT DO vom 10.11.2015
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Kabelanlage mit integriertem Funktionserhalt Kabel des Herstellers
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Kabelwerk EUPEN AG auf Tragsystemen des Herstellers BAKS, ul.
Jagodne 5, PL-05-480, Kraczew, Polen Anlage 10
Verlegeart II und IV: zum Allgemeinen bauaufsichtliehen Prüf- Längsverbinder LDOCH60N zeugnis P-1021 DMT 00 vom 10.11.2015
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Kabelanlage mit integriertem Funktionserhalt Kabel des Herstellers Kabelwerk EUPEN AG auf Tragsystemen des Herstellers BAKS, ul.
Jagodne 5, PL-05-480, Kraczew, Polen Verlegeart II und lV:
Klemmbügel ZMO
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Anlage 11
zum Allgemeinen bauaufsichtliehen Prüf- zeugnis P-1021 DMT DO vom 10.11.2015
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Kabelanlage mit integriertem Funktionserhalt Kabel des Herstellers Kabelwerk EUPEN AG auf Tragsystemen des Herstellers BAKS, ul.
Jagodne 5, PL-05-480, Kraczew, Polen Verlegeart 111 und IV:
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Anlage 12
zum Allgemeinen bauaufsichtliehen Prüf- zeugnis P-1021 DMT DO vom 10.11.2015
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IKabelanlage mit integriertem Funktionserhalt Kabel des Herstellers Kabelwerk EUPEN AG auf Tragsystemen des Herstellers BAKS, ul.
Jagodne 5, PL-05-480, Kraczew, Polen Verlegeart I und II:
Hängestiel WPCEO
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Anlage 13
zum Allgemeinen bauaufsichtliehen Prüf-
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zeugnis P-1021 DMT DO vom 10.11.2015
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Kabelanlage mit integriertem Funktionserhalt Kabel des Herstellers Kabelwerk EUPEN AG auf Tragsystemen des Herstellers BAKS, ul.
Jagodne 5, PL-05-480, Kraczew, Polen Verlegeart I, II, 111 und IV:
Ausleger WMCO
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Anlage 14
zum Allgemeinen bauaufsichtliehen Prüf- zeugnis P-1021 DMT DO vom 10.11.2015
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Kabelanlage mit integriertem Funktionserhalt Kabel des Herstellers Kabelwerk EUPEN AG auf Tragsystemen des Herstellers BAKS, ul.
Jagodne 5, PL-05-480, Kraczew, Polen Verlegeart 111 und IV:
Halter "UPWO" für Verbindung Gewindestange mit Ausleger
Anlage 15
zum Allgemeinen bauaufsichtliehen Prüf- zeugnis P-1021 DMT DO vom 10.11.2015
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Kabelanlage mit integriertem Funktionserhalt Kabel des Herstellers Kabelwerk EUPEN AG auf Tragsystemen des Herstellers BAKS, ul.
Jagodne 5, PL-05-480, Kraczew, Polen Verlegeart 111 und IV:
Deckenhalter "USOV"
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Anlage 16
zum Allgemeinen bauaufsichtliehen Prüf- zeugnis P-1021 DMT DO vom 10.11.2015
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Kabelanlage mit integriertem Funktionserhalt Kabel des Herstellers Kabelwerk EUPEN AG auf Tragsystemen des Herstellers BAKS, ul.
Jagodne 5, PL-05-480, Kraczew, Polen Verlegeart I und II:
Aussteifungsblech "BRO?O"
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Anlage 17
zum Allgemeinen bauaufsichtliehen Prüf- zeugnis P-1021 DMT 00 vom 10.11.2015
PGMlO
BETON
USSD
ZS D KDSD400H60/3
MATERIALLISTE
Pos. Teil Bezeichnung Stck.
1 Kabelgitter KDSO ... H60 2
2 Klemmschraube Stoßstellen USSO 4
3 Klemmschraube Traverse '
zso
24 Tragetraverse CWOP 1 ".... -
r-~5--r1~G~e~w~in~d~es~ta~n~1g-Ee---rP~G~M~1~0---r~1r~~~·\efür9r
6 Mutter NS M10
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r-~-r~==---~~~~---r/+n~.~ ~0...
7 Unterlegscheibe PP 10 -... ""
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Kabelanlage mit integriertem Funktionserhalt Kabel des Herstellers Kabelwerk EUPEN AG auf Tragsystemen des
Herstellers BAKS, ul. Jagodne 5, PL-05-480, Kraczew, Polen
I~ DMT
Anlage 18
zum Allgemeinen bauaufsichtliehen Prüfzeugnis P-1021 DMT DO vom 10.11.2015 Ansicht Verlegeart V
Kabelgitter KDS0400H60