für den Kreis Marienburg Westpr,«l
ErscheintMittwochund Sonnabend Abend.
Nr. 45. Marienburg den10. Juni.
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l905.
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LandrätlicheBekanntmachungen.
Nr. I. Marienburg,den8.Juni 1905.
Ober-Grsatz-Geichäft!
Das ObersErsatzsGeschäftfürdenZKreisMarienburgwird indiesem Jahream
Sonnabend, den l.Juli, Montag, den 3.Juli, Dienstag, den4.Juli und Mittwoch, den5.Juli imGesellschaftshausehier abgehaltenwerden«
Es haben sich dazuan denbestimmten Tagen pünktlich -61X2Uhr Morgens diedurch Gestellungsbefehlevorgeladenen Mannschaftenzugestellen. Die Gestellungsbefehleund die Losungsscheinesind mitzubringen. DieNiliiärpflichtigenhaben rein gewaschennndmit reiner Wäscheversehenim Aus- hebungsterminzu erscheinen. Jm Uebertretungssallewerden Strafen biszu30Je verfügtwerden«
DieGefiellungsbefehle, welcheden Magistrüten,Ge- meinde-undGutsvorstehern zugehen werden, sindden Militär- — pflichtigensofortgegenVollziehungderEmpfangsbescheinigung zubehiindigennndletztere, nachdem sievondenGestellungss befohlen getrennt,mirunverzüglichzurückzureichen.
Sollten dieBorgeladenen inzwischennachanderen Orten verzogensein, so ist ihr jetziger Aufenthaltunter Rückreichung derGestellungsbesehlesofort hierher anzuzeigen.
Sind Miliiärpflichtigeerkrankt, so haben sie ärztlicheBes scheinigungen einzureichen, welche polizeilich beglanbigtsein müssen. .
DasErscheinenderHerren Ortsvorsteher istnur dann erforderlich,wenn aus dembetreffendenGemeinde-ioderGuts- bezirlRellamationen auf ZurückstellungoderBefreiungvom -Milititrdienst vorliegen.
Etwa erscheinendeVertreter derOrtsvorsteher bei Be- hinderungder letzteren müssenmit den Verhältnissender Retlamanten durchausvertraut sein.
BeiBeurteilungder Retlamationen isteserforderlich, daß die Eltern imAushebungstermine erscheinen.Von Seiten der Ortsbehörden sinddie inBetrachtkommendenRetlamanten mitdemBemerten aufdiese Bestimmunghinzuweisen,daßim Falle ihresAusbleibens die Nellamationen nicht berücksichtigt
werdenkönnen. .
Etwa beigebrachte ärztlicheZeugnisse müssenvom Kreisarzt ausgestellt sein; andere alssolche dürfen nach derVorschriftderWehrordnung nicht berücksichtigtwerden.
Nr.2. Marienburgden 9.Juni 1905.
DieGemeindevorstandewerdenanschleunige Abfiihrung der nochrückständigeuKreisabgaben, Hunde-undBetriebs- steuern,landwirtschaftlicheuBerussgenossenschaftsbeitrügeund
. Feuersozietiitsbeitragean dieKreis-Kommunal-Kasse hierselbst erinnert.
Nr. 3. Marienburg, den6.Juni 1905.
NachdemBundesratsbeschlussevom 19. Januar1899 soll auchin diesem Jahre im Monat Juni zurGewinnung
derGrundlagen fürdie FeststellungderErnteerirägeeine Ermittelnng der Anbanflächen stattfinden«
DenOrtsbehördenwerdenzudiesem Zweckin dennächsten Tagen je zweimitVordruck versehenePostlartenp. Eouvert zugehen.Beide Kartensindgenauauszufüllen.EinExemplar
»
istmirsodannspätestensbiszum l.Juli d.Js. zurück-
’zureichen,dasandereExemplar ist auszubewahren.
Dain denBestimmungenbezüglichderErmittelungendes Anbaues vonWinterspelzund-ttlee, sowiederWiesenslächen Aenderungen eingetreten sind, so istdas Erforderlicheineiner kurzenAnleitung zusammengefaßt,welcheden Ortsbehbrden zusammenmitdenKartenzugehenwird.
Sollten einzelne Ortsbehördenbiszum15.d. Mis. noch nichtimBesitzederKarten sein, so istmir diesumgebend onst-zeigen
Nr.4. Marienburg,den 6.Juni 1905.
Der Durchfchnittsmarktpreis inMarienburg im Monat Mai d.Js. hat betragen:
a) für100 kg Weizen 17,50 oft
b) » Roggen 13,75 «
e) ,, Gerste 15,00 ,,
d) ,, Hafer. . . 14,00 ,,
e) ,, Erbsen (gelbe) 15,00 »
f) » Eßlartoffeln. 6,00 »
g) » Richtstroh. . 4,50 ,,
h) ,, Krummstroh. 8,50 »
j) » Heu skoo »
Bekanntmachungenanderer Behörden.
Nr. I. JnfolgeSchweineseucheistbei demFleischeri mxisterSoenle inSchönebergdieStallsperre verhängt.
Schöneberg,den6.Juni 1905.
DerAmisvorstehen Nr.2. Der Dienstjunge(Fürsorgezdgling)Johann Janeseck hat seinen Dienstbei demHofbesitzerJohannes Dyck inJankendorfwiderrechtlichverlassen.Eswirdgewarnt,den- selbeninDienstoder Arbeit zu nehmen, auchwerdendie Polizeiorgane hiermitersucht,denAufenthalt desselbenzu er-
mitctkelnund im Betretungsfalle hierher gefülltgstAnzeigezu ma en.
Brunau,den 8.Juni 1905.
DerAmtsvorfteher.
Nr. Z. Schmaus-verband .
Diediesjährige»Iohauni-Sehan«derSchwentesindet statt fürdieoberhalbderStaatschaussee belegenenStrecken
der",,GroßenSchwente« .
Sonnabend, denist-.Juni te»
fürdiesämtlichenanderen Streckender»Großen Schwente«, wiefürdie»Meine Schwente«
Montag, den 26. Juni re.
Zur VermeidungvonStörungenundMängelnbei der
Schauverweise ich ausdiezutreffendenBestimmungender
neuen Deich-undVoxflutsordnungvom 27. Oktober 1897.
Besonders mache ich daraus aufmerksam, daßzumTageder SchaudasGras nnd Kraut derBöschungenvondenNutzungs- berechtigten abzumähenund·zu entfernen ist. EinBeweiden derBöschungenistunter keinenUmständengestattet
Banne,aber imZugedesReitwegesniemals Stachel-z drahtzäune,dürfen nicht innerhalb1m von demUferborde gesetztwerden, auch isteiunzulässig,daßPfählein denDeich-»
körper geschlagenwerden und dadurchderDeichkörperzum SetzenderDrahtzäune benutztwird-
Ich ersnchedieHerrenGemeindevorsteherdafürzusorgen, 97
daßgemäߧ15d. B.seitensderAdjaeentenam Tageder Schau sämtlicheHindernisse; welcheeinBereiten derUferer- schwerenresp. unmöglichmachen,·entserntsind.
Die imZugedesReiiwegeg liegenden Zuleitungigräben sindan derEinmündungsstellezu überbrücken undzwarvon demjenigen, welchemdieUnterhaltungdesGrabens obliegt bezw.
indessen GrenzenderGraben liegt.
Zuwiderhandlungengegendiese Verordnungenwerdenlaut
§1d.V. mitGeldstrasenbiszu60»l-bestraft.
Marienau, den 7.Juni 1905.
- DerVerband-vorsteher.R.Ließ.
Druck von Q.Halb-Marienburg-