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Der Baumeister, Jg. 38, Heft 9

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Academic year: 2022

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(1)

UMEISTER

M O N A T S H E F T E FÜR BAUKULTUR U N D B A U P R A X IS

X X X V III. JA H R G A N G • SEPTEMBER 1940 V o r b i l d l i c h e d e u t s c h e P o s t ä m t e r d er O b erp o std irektio n München in Reit im W in kl, Kochel, Gm und am Teg ern see, Ebenhausen-Isartal und Reichertshofen • Fa rb ta fe l: Fresko am Postam t in Kochel

• Oie Einrichtung d e r V olksw ohnung in Beispielen aus d er Hauptstadt d er B ew e ­ gung, mit v ielen konstrukt. Einzelheiten

• In d er „R undschau“ : Das kl. Brausebad für G asb eheizu n g in d e r V olksw ohnung

• H o lzersp arnis durch M arm or o Fachli­

cher M einungsaustausch • K urzb erichte

• Baurecht • P reisausschreib en • Bücher •

4 4 Seiten / 6 9 Abb. / BTafeln /1 Farbtafel

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Gleichbleibende Raumtemperatur und Raumfeuchte oder deren Regelung in vorausbestimmten Grenzen ergeben

R . O . M . - R A U M K L I M A

RUD.OTTO MEYER

H A M B U R G - B E R L I N - B R E M E N . K I E L - F R A N K F U R T ( M A I N 1 • D Ü S S E L D O R F - STUTTGART B E U T H E N (O.-S.) • L Ü B E C K - F R E I B U R G I BR • B R E S L A U • K A S S E L • R O S T O C K - E S S E N

D E R B A U M E I S T E R

MONATSHEFTE FÜR BAUKULTUR UND BAUPRAXIS • HERAUSGEBER« REG.-BAUMSTR. GUIDO HARBERS, MÜNCHEN 9 38. J A H R G A N G

I N H A L T S - Ü B E R S I C H T :

H a u p t b l a t t Seite

Vorbildliche deutsche Postämter. Entwurf und Durchführung: Bauabteilung

der Oberpostdirektion M ü n ch en ...189

Die Einrichtung der Volkswohnung. Beispiele aus der Hauptstadt der Be­ wegung ... 201

F a r b t a f e l Postgebäude in Kochel. Fresko von Kunstmaler Georg Demmel-Königsdorf, Obby. T a f e l n Tafel Vorbildliche deutsche P ostä m ter...69-72 Die Einrichtung der V olksw ohnung...73-76 „ R u n d s c h a u 64 Seite Das kleine Brausebad für Gasbeheizung in der Volksw ohnung... 157

Holzersparnis durch Marmor. Von Dr. Gustav Steinlein - M ü n ch en ... 161

Fachlicher Meinungsaustausch... 162

Folgen der behördlichen Stillegung einer Baustelle für die Lohnzahlung an die Gefolgschaft. Von Amtsgerichtsrat i. R. P. Som m er-Godesberg...164

K u r z b e r ic h t e ... 165

Bücherbesprechungen ... 172

P reisa u ssch reib en ...174

SEPT. 19 4 0 • HEFT 9

Der Bezugspreis für Deutschland beträgt vierteljährlich RM. 6.75, für Bezieher im Ausland erfolgt Sonderberechnung. Das Bezugsgeld für Zeitungen und Zeitschriften ist im v o r a u s zahlbar. Falls die Abbestellung nicht mi n d e s t e n s 14 T a g e v o r V i e r t e l j a h r s s c h l u ß erfolgt, gilt der Bezug als er­

neuert. Preis des Einzel-Heftes RM. 3.— . Der Nachdruck aller Beiträge, auch der Abbildungen, ist ohne ausdrückliche schriftl. Erlaubnis nicht gestattet

(3)

T ü r mit d u r c h g e h e n d e r E i n f a s s u n g a u s P o l i t a l . D ie W a n d f l ä c h e n sin d mit m a t t g e s c h l if f e n e n , an d e n R ä n d e r n u m g e b o g e n e n P o l i t a l - T a f e l n v e r k l e i d e t , d ie d u rc h h a n d g e s c h m i e d e t e Z ie r- s c h r a u b e n a u s dem g l e i c h e n W e r k s t o f f f e s t g e h a l t e n w e r d e n .

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C A N N S T A T T E R T R A V E R T I N F R Ä N K I S C H E R M U S C H E L K A L K T E N G E N E R M U S C H E L K A L K T U F F

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D E R B A U M E I S T E R

A C H T U N D D R E I S S I G S T E R J A H R G A N G / S E P T E M B E R 1 9 4 0 / H E F T 9

Das neue Postamt in Reit im Winkl mit vorstehendem oberbayerischen Dach (siehe hierzu Tafel 69)

VORBILDLICHE DEUTSCHE POSTÄMTER

Entwurf und Durchführung: Bauabteilung der Oberpostdirektion München V on der Bauabteilung der Oberpostdirektion München

sind wieder einige neue Postäm ter in schönen Ortschaften und Märkten ihres Verwaltungsbereiches errichtet w or­

den. R eit im W in kl erhielt m itten im Ort und im gleichen Blickfeld m it alten Bauernhöfen einen größeren Bau in langgestreckter Form unter einem weit vorkragenden und im gleichen Dachw inkel der alten Bauwerke ge­

neigten flachen Dach. Die W andflächen sind einfach weiß getüncht; das Giebelfeld erhielt ein über den Erker reichendes großes Freskobild. Das Posthaus ist ausge­

zeichnet der alten baulichen Um gebung angepaßt durch vernünftige Anwendung alter Bauweise und gut in den Raum gestellt in Verbindung m it alten Räumen und einem schönen Brunnen.

Das P ostam t in K och el wirkt v or allem im Verein mit der umgebenden Landschaft. Es hat daher einen mehr eigenbetonten, einfachen klaren Baukörper mit w eiß­

getünchten W änden und einem Dach ohne Ausladung.

L ediglich über der Eingangstüre wurde das Dach v o r­

gezogen. Darunter befindet sich ein großes W andfresko, das wir als Farbtafel in diesem H efte zeigen.

Die etwas größere Postanlage in Gmund am Tegernsee gibt der richtungslosen baulichen Umgebung Charakter und räumlichen H alt durch gute Anordnung von Ilaupt- und Nebenbauten und ihre Verbindung untereinander mit vorbildlich gefügtem, brüstungshohem Bruchstein­

gemäuer. Der Eingang ist wieder durch ein straff gebun- denesW andhild und bewegt gestaltete wuchtigeM armor- pfeiler beton t (Seite 196 unten).

Das Postam t in Ebenhausen darf als Musterbeispiel für die Gestaltung eines kleineren Amtsgebäudes in einem landschaftlich bevorzugten V orort einer Großstadt gel­

ten. Es ist zweckvoll, zeitgemäß, einfach und schön, alles in allem gut deutsch.

Reichertshofen erhielt ein kleines erdgeschossiges P ost­

amt mit einfachem, nicht ausladendem Satteldach. Der Eingang ist durch ein V ordach m it Holzsäulen betont, der Bau durch niedere Mauern gut in die Umgehung gefügt.

Allen diesen Bauten ist eine ausgezeichnete D urchbil­

dung der Einzelheiten eigen, sei es bei Dacligesimsen (Seite 190, 191 oben, Farbtafel 193 oben, 196 oben, 198),

189

(8)

4,5o

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Das neue Postamt in Reit im Winkl. Fresko auf der nördlichen Stirnseite von Kunstmaler Lacher - München

Erdgeschoß im Maßstab 1:200 Nordansicht im Maßst. 1:500

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Kellergeschoß, Querschnitt und Obergeschoß, alles im Maßstab 1:500

(9)

191

(10)

Postamt in Kochel mit W andfresko über Eingangstüre von Kunstmaler Georg Demmel - Königsdorf¡Obby.

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Postamt in Kochel. Grundriß des Erdgeschosses im Maßstab von 1 zu 500 — Nordseite — Alle Ansichten im Maßstab 1:500

(11)

Postgebäude in Kochel. Fresko über dem Haupteingang von Kunstmaler Georg Demmel - K önigsdorf i.Obby.

(12)

Nebengebäude beim Postamt in Kochel mit vorstehendem Pultdach. Unten: aufgedoppelte Türe mit Marmorstufen und Steinsturz

(13)

Die neue Postamtsanlage in Gmund am Tegernsee mit Nebengebäude und Posthof ( siehe Tafel 70)

bei Türen und Einfahrtstoren (Seite 193 unten, 195 unten, 196, 198 oben und unten und Seite 200) oder von Putz- und Mauerwerk und v o n Leuchten (Seite 195 unten).

Einige neue Postämter draußen auf dem Lande, das ist an sich kein Ereignis, bedeutet aber hier durch gepflegte Tradition, verantwortungsvolle Führung und gleicher­

weise m it dem Herzen und einem gereiften Können arbeitende Gestalter eine wertvolle Bereicherung neuer

deutscher Baukultur, einer Baukultur, an der in zahl­

reichen Bauten der P ost, der Reichsbahn, der W ehr­

macht und Luftwaffe und nicht zuletzt der Siedlungs­

tätigkeit neben anderen Gestaltern und Architekten­

schulen im R eich gerade auch die Münchner Schule und in ihrem Rahm en die in der Bauabteilung der Münchner Oberpostdirektion tätigen und in den letzten beiden Jahrzehnten aus ihr hervorgegangenen Architekten einen wesentlichen Anteil genommen haben. Harbers

194

Lageplan und Erdgeschoßgrundriß des Postamtes in Gmund am Tegernsee im Maßstab 1:500

(14)

Das Postamt in Gmund am Tegernsee mit Wandfresko über der Eingangstüre von Kunstmaler Georg Demmel-Königsdorf inObby.

+ - Ä- f - M -

Querschnitt durch die Kraftwagenhalle i.M . 1:200

Ansicht der Kraftwagenhalle, im Maßstab 1: 200

Türe und Wandleuchte (hiezu Detail auf Tafel 71)

(15)
(16)

Postamt in Ebenhausen im Isartal (Siehe hierzu Tafel 71-72)

Südseite und Querschnitt i. M . 1:500

Unten rechts: Erd- und Obergeschoß- Grundrisse zum Postamt Ebenhausen (im Isartal) im Maßstab von 1:200

Unten: Steinschnitt am Postamts - Eingang Gmund am Tegernsee

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(17)

198

(18)

Postamt Reichertshofen; Gesamtansicht. Wandfresko über dem Eingang von Kunstmalerin Annemarie Naegelsbach

Westseite und Querschnitt i. M . 1:500

Grundriß Erdgeschoß, Maßstab 1:200

(19)

Posteingangstüre unter dem Vorbau am Postamt in Reichertshofen

200

(20)

Volkswohnungsanlage in München-Berg am Laim; Wohnküche aus einem Eigenheim in der Reihe. Eingerichtet vom Städtischen Wohnungs- und Siedlungsdezernat. Entwurf der Möbel: Professor Hacker f (1937138)

Möbel: Ausführung Fichte, hellblau gestrichen, mit Seidenglanz, Stühle Buche natur. Die Einrichtung besteht aus Geschirrschrank zweiteilig, Regal mit Vorhang, Tisch und Bank mit Polster. Vorhänge braun-sandfarben, Polsterbezug aus ungebleichtem Leinen mit braunem Muster, Fleckerlteppich braun-weiß, Geschirr weiß mit rot, Fußboden Föhrenriemen. Wandfarbe leicht gelb, Decke weiß.

DIE EINRICHTUNG DER VOLKSWOHNUNG

IN B E IS P IE L E N A U S D E R H A U P T S T A D T D E R B E W E G U N G Neben dem faschistischen Italien steht Deutschland in

seinem tiefgreifenden umfassenden K am pfe nach außen und innen um seine völkische Behauptung und E ntfal­

tung. Nach innen geht der K a m p f um die eigentliche rassische und kulturelle Yolkwerdung und -entfaltung.

Hierin bedeutet Wohnweise und Wohnkultur eine wir­

kungsvolle und unentbehrliche Hilfe, wenn sie in h öch ­ ster Qualität und in ausreichendem Umfange zunächst in unmittelbarer Bekäm pfung der W ohnungsnot, sodann aber in breitester und vielfältiger Form in Land und Stadt ständig und stetig im vernünftigen Verhältnis zum Bedürfnis und der Leistungskraft v on V olk und Reich eingesetzt wird.

In der H auptstadt der Bewegung sind nach wertvollen früheren Ansätzen v or allem seit dem Um bruch mehrere ernstliche Bemühungen in dieser R ichtung zu ver­

zeichnen: 1933 und dann 1934 in zusammenfassenden größeren Ausstellungen nach nationalsozialistischen

Grundsätzen und seither in zahlreichen kleinen Schau­

stellungen eingerichteter Wohnungen, jeweils anläßlich der Fertigstellung neuer Volkswohnungsanlagen, aus­

gehend vom W ohnungs- und Siedlungsdezernat der H auptstadt der Bewegung.

Die Bilder dieses Heftes zeigen Beispiele für die zw eck­

mäßige Einrichtung kleiner W ohnräume. Es folgen B ei­

spiele v o n einzelnen Einrichtungsgegenständen, welche als W erkstücke für die Meisterprüfung in der städtischen Kerschensteinergewerbeschule hergestellt worden sind*).

Ein verdienter und leider allzu früh verstorbener Lehrer dieser Schule, Professor Hacker, hat bereits m it eigenen Entwürfen und unter Mitwirkung der Kerschensteiner- Gewerbeschule wertvollen Anteil an den Einrichtungen der Siedlung M ünchen-Ram ersdorf genommen. Die hier dargestellten Schreinerarbeiten geben guteAnregung über Gestaltung und Bereicherung einfacher Gebrauchsgegen­

stände durch Materialbehandlung und Schnitzarbeit. H.

*) Die Abbildungen auf Seite 207-12 sind entnommen dem Buche „Neue Gebrauchsmöbel“ von M. Wiederanders, Hans Röß' ler Verlag Augsburg, und ergänzt mit Werkzeichnungen auf den Tafeln dieses Heftes. Die Schriftleitung

201

(21)

Wohnküche im Siedlerhaus München-Neuherberge. Eingerichtet von Deutsche Werkstätten-München A.G. und dem Städtischen Wohnungs- und Siedlungsdezernat. Wohnanlage der Gemeinnützigen Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft (1936/37)

Möbel in Buche natur mit teilweise Schleiflackbemalung in Grün. Ge schirr schrank, Putzkommode, Tisch, Ruhesofa mit Silz- und Rückenpolster, Stühle. Hanfteppich 2 :3 m, Vorhangstoff grün-weiß kariert. Wandfläche leicht grün, Decke weiß.

202

(22)

Volkswohnungen an der Nibelungenstraße; Wohnküche einer Normalwohnung. Eingerichtet vom Städtischen Wohnungs- und Siedlungsdezernat, errichtet von der Gemeinnützigen Wohnungsfürsorge-Gesellschaft (1937/38)

Möbel: Entwurf von Professor Hacker - München. Ausführung in Fichtenholz, hellblau gestrichen, Mattlack mit Bemalung. Drei­

teiliger Geschirrschrank, Regal mit Vorhängen und Marmorplatte, Tisch, Bank mit aufgelegtem Federpolster, 3 Stühle. Fleckerl­

teppich weiß und braun, Vorhänge blau, gelb, weiß, weiße Scheibengardinen in Voile, handgewebte Tischdecke, Teegeschirr weiß mit rot. Wandfarbe leicht gelb, Decke weiß.

(23)

Sitzecke in der Wohnküche eines Reihen-Eigenheimes in der Volksivohnungsanlage München-Berg am Laim. Eingerichtet vom Städt. Wohnungs- und Siedlungsdezernat. Anlage der Gemeinnützigen Wohnungs- u. Siedlungsgesellschaft (1937/38)

Möbel in Eichte, perlgrau gestrichen, Seidenglanz, Stühle Buche natur; dreiteiliger Geschirrschrank, Regal mit Vorhängen, Tisch mit Linoleumbelag, Eckbank mit losen Rückenkissen, Vorhang rot-braun-'gelb gestreift, Tischdecke weißleinen mit roten Linien.

Wandbildchen Blumen- und Pilzbilder aus Insel-Bändchen unter Glas mit rotem Band gefaßt. Fußboden in Föhrenriemen im Schiffsverband verlegt. Wandfarbe hellrot, Decke weiß.

204

(24)

Siedlerhaus München-Neuherberge; Wohnküche. Eingerichtet von Deutsche Werkstätten A.G. und dem Städtischen Wohnungs- und Siedlungsdezernat

Küchenschrank mit Aufsatz, 1,20 m breit, Putzkommode mit grünkarierten Vorhängen, Tisch mit Buchenplatte 0,75 x 1,10 m, Ruhe­

sofa, Kissen mit dunkelgrünem Kunstlederbezug, 3 Stühle mit dunkelgrünem Linoleum, Ausführung Buche natur, Füllung seegrüner Schleiflack, Vorhänge hellgrün und weiß kariert, 0,30 m breit, Hanfteppich naturfarben, 2,0 zu 3,0 m. Wandfarbe leicht hellgrün,

Decke weiß, Fichtenriemen-Fußboden mit Firnis behandelt.

(25)

Mustersiedlung München-Ramersdorf 1934. Zweibettiges Schlafzimmer mit getrennter Bettaufstellung

kleiner Kommode una

Betthäupter und Kommode sind niedriger als das Fensterbrett gehalten, so daß der Vorhang frei hängt und die Fenster sich gut Öffnen lassen

206

(26)

Ausführung i

Hauslüre, Arbeit des Werkmeisters Wenninger an der Kerschensteiner-Gewerbeschule in München (Foto Wasow-München)

Lärchenholz, auf gedoppelt, Stockaußenmaß 1,95x1,19 m, Beschläge Messing, Gitter Schmiedeeisen, Spruchband und Verzierung eingeschnitten

207

(27)

Eß-Wohnzimmerschrank, Meisterstück Jos. Frei an der Kerschensteiner-Gewerbeschule (Foto Wasow-München)

Ausführung in Fichte natur, Beschläge Messing. Außenmaße: Unterteil 90 cm hoch, 105 cm breit und 45 cm tief. Oberteil 75 cm hoch, 105 cm breit und 25 cm tief (Siehe Tafel 73)

208

(28)

Geschirrschrank, Meisterstück Anton Ebner, Kerschensteiner-Gewerbeschule (Foto Wasow - München)

Ausführung in Nußbaumholz, innen Birnbaum, Türrahmen oben massiv Nußbaum, Sprossen aufgesetzt und profiliert, Türen unten mit Federfries, Nußbaum eingesetzt, Beschläge Messing. Außenmaße: 1,80 m hoch, 1,10 m breit, 42 cm tief ( Siehe Tafel 74)

(29)

Kleiderschrank, Meisterstück Peter Lautenschlager, Kerschen- steiner - Gewerbeschule in München ( Foto Wasow - München) ( Siehe Tafel 75)

Unten: Geschirr schrank, Meisterstück Ernst Lieb, Kerschen- steiner -Gewerbeschule in München ( Foto Wasow - München)

210

(30)

Kleiderschrank, Meisterstück Sebastian Voggenauer, Kerschensteiner - Gewerbeschule, München (Foto Wasow- München)

Ausführung in Fichtenholz, Profile in Eiche, Türmittelstück Eiche eingelegt, Beschläge Messing. Außenmaße: 192 cm hoch, 132 cm breit und 65 cm tief.

Kleiderschrank au f Seite 210: Ausführung in Fichtenholz, Profil Rüster, Türmittelstück geschnitzt. Außenmaße: 190 X 8 5 X 5 5 Geschirrschrank auf Seite 210: Ausführung in Birnbaum, Türrahmen nußbaum massiv, Stollen als Fuß angedreht, Beschläge

Messing poliert. Außenmaße 95 cm hoch, 1,70 m breit und 55 cm tief.

(31)

Stuhlmodell in Nußbaum; Ausführung Schule. Rechts: Stuhlmodell in Lärche; Ausführung Schule (Foto E.W asow-M ünchen)

Anrichte mit Aufsatz;

Meisterstück Fridolin Heckelsmiller — Ker- schensteiner - Gewerbe­

schule. Ausführung in Nußbaum, innenBirn-

baum, Beschläge M es­

sing. — Außenmaße:

Unterteil 9 0 x 9 5 X 45 cm, Oberteil Seitenhöhe 60 cm, Mitte 70 cm, Breite 95, Tiefe 20 cm Verlag: Georg D. W. Call wey - München / Verantwortlich: Reg.-Bmstr. G. Harbers - München / Bei unverlangten Zusendungen lehnt der Verlag jede Verantwortung ab. Rücksendung erfolgt nur, wenn Porto beihegt / Druck: Kästner & Callwey-München

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Postamt in Gmund am Tegernsee

T A F E L 70 (zu S .194-96)

- - - 4 —

VORBILDLICHE DEUTSCHE POSTÄMTER

Entwurf und Durchführung: Bauabteilung der Oberpostdirektion München Haupteingangstüre ( Pendeltüre) im Maßstab 1:25 u. 1 :5

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2250

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Einfahrtstor, Maßstab 1:40 u .l :4 . Links: Fensterdelail im Maßstab 1:50 Postamt Ebenhausen im Isartal

VORBILDLICHE DEUTSCHE POSTÄMTER

Entwurf und Durchführung: Bauabteilung der Oberpostdirektion München

Postamt in Reichertshofen

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(36)

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T A F E L 73 _ (zu S. 208)

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D IE EINRICHTUNG DER VOLKSWOHNUNG

(37)

T A F E L 74 (zu S. 209)

D IE EINRICHTUNG DER VOLKSWOHNUNG Beispiele aus der Hauptstadt der Bewegung

Geschirrschrank, Ausführung Nußbaum, Details im Maßstab 1:5

(38)

T A F E L 75 D IE EINRICHTUNG DER VOLKS WOHNUNG (ZU S‘ 21° ° ben)

Beispiele aus der Hauptstadt der Bewegung

(39)

T A F E L 76 (zu S. 212 unten)

D IE EINRICHTUNG DER VOLKSWOHNUNG Beispiele aus der Hauptstadt der Bewegung

(40)

TECHNISCHE UND WIRTSCHAFTLICHE RUNDSCHAU

X X X V I I I . J A H R G A N G / B E I L A G E Z U M » B A U M E I S T E R « / H E F T 9 / S E P T E M B E R 1 9 4 0

Blick in eine Küche mit eingebautem kleinen Brausebad (Foto Grete Eckert - München)

DAS KLEINE BRAUSEBAD

FÜR GASBEHEIZUNG IN DER VOLKSWOHNUNG

1. Bau- und installationstechnische Ausführung

B ei einem üblichen Grundriß kleiner, billiger W ohnungen, wel­

cher meist K üche und A b ort nebeneinander vorsieht, kann das Brausebad denkbar leicht als Nische der K üche eingeordnet werden. Der Duschraum ist ca. 0,90 m im Quadrat, ganz oder teilweise in den A bort hineinversetzt (siehe Planfoto). Der E in­

tritt von der Küche aus ist m it einem wasserabweisenden V or­

hang zu verschließen, welcher die Sicht ins Bad und ein V er­

spritzen v o n W asser verhindert.

Die Brausewanne, zweckmäßig eine emaillierte Gußwanne, er­

hält einen A b la u f (eventuell mit Überlaufventil) im M ittel an der Küchenseite. Der Anschluß der Abwasserinstallation wird daher nach rechts oder links gleich günstig, während ein A blau f im diagonalen M ittel der W anne für den Badenden immer un­

praktisch wäre. Für den wasserdichten Anschluß der drei festen Seitenwände der Brausenische ist eine Brausewanne zu liefern, die an drei Seiten einen ca. 2 cm hohen R and hat. Die über diesen Rand versetzten W andplatten verhindern sicher den Austritt von Feuchtigkeit in die W andflächen oder in die Zwischenböden des Hauses.

Für die Ausführung der W andflächen bestehen verschiedene M öglichkeiten:

a) in Monier- bzw. Rabitzkonstruktion und glasiertem W an d­

plattenbelag, oder

b) in polierten Toschi- bzw. Eternitplatten m it Eckwinkeln aus gleichem Material, oder

c) gemauert, verputzt und m it wasserdichtem Anstrich ver­

sehen.

Die beiden ersten Herstellungsarten sind zweifelsohne vorzu ­ ziehen.

Die Abwasserleitung der Brausewanne ist auf dem kürzesten W eg in das Klosettabfallrohr zu führen. Bei Neubauten wird der A bzw eig gleich in die Falleitung eingebaut; in Altwohnungen kann durch Ansetzen einer Anbohrschelle das Auseinander­

nehmen der Falleitung überflüssig werden. K om m t die Brause­

wanne über den Fußboden zu liegen, so ist eine bequeme R eini­

gungsm öglichkeit für deren Siphon v o n der K üche aus zu schaffen. W ird die W anne jed och in die Zwischendecke versenkt eingebaut, ermöglicht ein Normalsiphon die Reinigung leicht vom unteren Geschoß aus.

R echt vorteilhaft ist es, wenn der Küchenausguß seinen Platz m öglichst direkt neben der Brausenische bekom m t, weil seine Entwässerung dann günstig in die gleiche A bort-Falleitung ge­

führt werden kann.

Die W asser- und Gasinstallationen sind denkbar einfach, da W asser in der Küche und im K losett, Gas meist im K üchen­

raum bereits vorhanden sein werden. Hier kann es sich also nur um kurze Leitungsverlängerungen v o n kleinen Durchmessern handeln. Nachdem die kleinsten normalen Gasmesser allen Ansprüchen genügen, ist die gesamte Mehrinstallation, wel­

che bei zusätzlicher Einrichtung eines Brausebades anfällt, sehr gering.

(41)

Wohnküche

Grundriß-Schema mit zwei Varianten fü r den Einbau des Brausebades im Maßstab 1: 100

2. Gastechnische Eigenschaften

Das heiße bzw. das warme Wasser für den Spülausguß und die Dusche liefert ein kleiner druckfester „Gas-Durchlauferhitzer“ , welcher über dem Ausguß der Küche montiert wird. Dieses Gas­

gerät ist für solche Verwendungszwecke allen Vorratsgeräten, gleich welcher Energie, weit überlegen. Es liefert tatsächlich zu jeder Zeit „im Handumdrehen“ beliebig kaltes, warmes oder heißes W asser in der gewünschten Menge.

Die Montage des kleinen Durchlauferhitzers in der Küche und nicht in irgendeinem kleinen Baderaum oder A bort hat den V o r­

zug einwandfreier Frischluftzuführung, außerdem ergeben sich keinerlei Bedenken, daß die erzeugten Abgase sich eventuell störend bemerkbar machen könnten. Diese Anordnung ent­

spricht auch in jeder W eise den ortspolizeilichen Vorschriften über Ausführung und Betrieb vo n Gaseinrichtungen in München als auch im Reich.

Der Durchlauferhitzer liefert heißes Wasser für den K üchen­

betrieb am Zapfhahn oder warmes W asser zum W aschen und Brausen in der Brausenische; dabei ist die Warmwasserleitung in diese so kurz, daß keine nennenswerten W ärmeverluste auf- treten. Durch eine gut regelbare Mischbatterie kann der B e­

nutzer des W armwasserbereiters die gewünschten Auslauf­

temperaturen beliebig einstellen.

3. Hygienische Vorzüge

Das kleine Brausebad erfüllt alle Bedürfnisse, welche man zur Reinigung und Pflege des Körpers für die Gesundheit verlangt.

Stellt man eine Waschschüssel auf einen Hocker oder einen klappbaren H olzrost in die Nische, so dient sie für Teilwaschun­

gen. Nach Umstellung des Wasserdurchlaufhahnes und V er­

schließen des Vorhangs können erfrischende Brausebäder ge­

nommen werden. Da die Küche bei kalter Jahreszeit an und für sich geheizt wird, ist keine eigene Badeheizung notwendig.

Eine räumliche Verbindung von Küche und Brausenische und nicht von A bort und Brausebad ist schon deswegen das Gege­

bene, weil die gleichzeitige Benützung von A bort und Bad durch mehrere Personen nur im ersten Falle möglich ist.

4. Wirtschaftliche Bedeutung für den Einzelnen

Die Baukosten für ein Brausebad der vorbezeichneten A rt b e­

tragen etwa:

a) m it Toschi- bzw. E t e r n it p la t t e n ...ca. R M 70.—

b) mit Monierwand und W andplatten . . . . ,, ,, 130.—

Die Installation für die Badeeinrichtung einschließlich Anschluß an vorhandene Leitungen kostet etwa fü r:

die K alt- und W armwasserbereitung und A b ­

wasserleitung ... RM 36.—

die Brausebatterie mit U m s t e ll h a h n ... ,, 20.—

die B ra u s e w a n n e ... ,, 55.50 Zusammen RM 111.50 Der W armwasserbereiter für Küche und K lein­

bad als G a s w a rm w a ss e rh e iz e r... RM 63.50 Die Gesamtausführung kostet somit unter Einsatz

der Baukosten von a ) ... ca. RM 245.—

Die Betriebskosten für das Brausebad sind gering und auch für erwerbstätige Volksgenossen mit bescheidenem Einkommen bestim m t tragbar. Ein Brausebad v on 5 Minuten ununter­

brochener Dauer benötigt 200 Liter Gas, welche z. B. bei 20 R pf. je m 3 4 R pf. oder z. B. bei 12 R pf. je m 3 2% R pf.

betragen.

Volkswirtschaftliche Bedeutung

Die Verwendung von Gasapparaten ist wichtig, weil die Aus­

nützung des Rohstoffes Kohle durch die Gaswerke mit weit höherem Wirkungsgrad erfolgt wie bei Verwendung v o n Kohle in unmittelbarer Verfeuerung. Zudem ist die Gewinnung von zahlreichen wertvollen Nebenprodukten bei der Gaserzeugung vo n volkswirtschaftlich größtem Nutzen.

Soweit Bauherren die Gasgeräte für W armwasserbereitung nicht zu liefern gewillt sind, kann sicher angenommen werden, falls wenigstens die Brausenische mit sanitären Installationen her­

gestellt wurde, daß die Mieter die Anschaffung eines kleinen Durchlauferhitzers gerne selbst bestreiten. (Anschaffungspreis ca. 65 R M .)

Schlafzimmer

158

(42)
(43)

W ir lassen hier einen genauen Materialauszug für dieses K leinstbad fo lg e n :

Stück bzw. Meter

l l l l l

0,20

1

0,70

G

e g e n s t a n d j Gewicbtinkg Badeeinrichtung:

W a rm w a sserb ere ite r... 6,70 Mischbatterie m it B r a u s e ... 3.50 Wanne (Gußeisen) 0 ,8 0 x 0 ,8 0 m ... 48,00 Abwasser:

Siphon m it Verschraubung 50 mm Dmr. . . 4,00 Bogen 30° 50 mm schottisch G u ß ... 2,00

Rohre 50 mm ,, ,, 1,50

Abzw eig 30° 100/50 schottisch Guß . . . . 6,50 Gas:

Gasrohre schwarz 13 mm ... 0,80 T -S tü ck 20/13 m m ... 0,13 Flügelhahn vernickelt 13 m m ... 0,47 Nippel 80 mm lg. 13 m m ... 0,10 Verschraubung 13 m m ... 0.18 W inke] 13 m m ... 0,09

Stück r* j Gewicht

bzw . Meter G e g e n s t a n d i n k g

Kaltwasser:

1 T -S tü ck 13 m m ... 0,11 1 N ippel 50 mm lg. 13 m m ... 0,05 1 Muffe 13 m m ... 0,06

Warmwasser:

0,90 Rohre verzinkt 13 m m ... 1,00 5 W inkel 13 m m ... 0,45 2 Nippel 50 m m lg. 13 m m ... 0,10 1 Verschraubung 13 m m ... 0,18 1 Rohrschelle 13 m m ... 0,08 Gesamtgewicht 76,00 Gasverbrauch für ein Brausebad v o n 5 Minuten Dauer und

36° C 202 L iter rd. 200 Liter = 1/ 5 m3 Wasserverbrauch für ein Brausebad v on 5 Minuten Dauer und

36° C 23 Liter rd. 25 Liter.

HOLZERSPARN IS DURCH MARMOR

Es klingt vielleicht im ersten Augenblick paradox, wenn man davon spricht, Holz durch die Verwendung v o n Marmor ein­

sparen zu können. Bei näherer Überlegung wird man aber zu der Überzeugung kommen, daß dies wohl m öglich ist. Man muß die Sache von zwei Gesichtspunkten aus betrachten: einmal ist es der Begriff Marmor überhaupt. Marmor als Luxus zu betrachten, ist ein längst überwundener Standpunkt, wenig­

stens bei uns in Deutschland, das m it einer großen Reihe bestens mit Maschinen ausgestatteter und gut geleiteter Betriebe und Brüche vielleicht an der Spitze marschiert, verglichen mit den Industrien gleicher A rt in anderen Ländern. Dazu kom m t, daß wir ohne Übertreibung sagen können, daß wir „steinreich“ sind, d. h. daß unsere Bodenschätze in schönen Marmoren und K alk­

steinen in absehbarer Zeit nicht zu erschöpfen sind, während andererseits, um den zweiten Gesichtspunkt ins Feld zu führen, m it H olz infolge des großen Bedarfes, w ozu nicht zuletzt die Verteidigungsbauten gehören, die unser Land gegen Eindring­

linge schützen, unter allen Umständen gespart werden muß.

Nun wird man aber sagen: Die kleine Menge für solche Bau­

zwecke, bei denen Holz durch Marmor ersetzt werden kann, kom m t ja kaum in Betracht. Auch das ist nicht richtig. Man denke nur an unsere zahlreichen öffentlichen Gebäude, an die Parteibauten größeren Umfangs, die Schulungsburgen, H J .- Heime, weiter an Theaterbauten, Hotelbauten, Bahnhöfe, K o n ­

greßhallen usw. W enn man in all diesen Bauten sämtliche Tür­

umrahmungen aus Marmor anfertigt, ferner W andverkleidun­

gen, Fensterverkleidungen, Sockelleisten, Stufenbeläge, Pflaster in den Hallen und Gängen, Fensterbrüstungs- und Heizkörper­

platten usw., so werden große Mengen H olz eingespart. W ürde es sich bei W and- und Pfeilerverkleidungen um kostbare, schmückende Holzarten handeln, so stellt sich die Ausführung durch einen schönen Marmor nicht teurer. A u f jeden Fall aber kann man sagen, daß durch die Verwendung von Marmor keine Minderung der Konstruktionen in Beziehung auf die technischen Eigenschaften des Natursteines eintritt, sondern im Gegenteil, die statische Sicherheit ist bei der Verwendung von Marmor eine viel größere als bei Holz und wären es auch die widerstands­

fähigsten Holzarten. Darüber hinaus gewährleistet Naturstein eine absolute Feuersicherheit, was für Gebäude, in denen sich größerer Verkehr abwickelt, von erheblicher W ichtigkeit ist.

Ein weiterer Vorteil ist der, daß die Abnutzung des Marmors hei allen vorstehend angeführten Verwendungszwecken eine viel geringere ist als bei H olz, so daß also viel an Ausgaben für Reparaturen gespart werden kann; in Betracht kommen hier vor allem Treppenstufen, Türumrahmungen, Pfeiler in Hallen und Gängen, Fußböden usw.

Allerdings muß auch Marmor gepflegt werden, wenn man seine Schönheit für immer erhalten will. Diese Pflege ist, wenn sie

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Pfeilerverkleidung in Marmor

M itte: BefestigungvonMarmor- platten an Wänden

Rechts:

Befestigung von Marmorplatten an Treppen. Heizkörperabdeckplatten

160

(44)

Schnitte durch Marmorgewände und ihr Anschluß an den Türstock

nicht vernachlässigt wird, wodurch dann größere, schwer zu behebende Schäden eintreten würden, ziemlich einfach und kann von jedem Laien durchgeführt werden, wenn er ent­

sprechend angewiesen wird und sich mit der A rbeit vertraut gemacht hat.

Vor allem ist es w ichtig, daß die Staubablagerungen regelmäßig entfernt w erden; abwaschen mit reinem W asser genügt, denn die Politur des Marmors leidet nicht Schaden, wenn sie mit Wasser, auch bei intensivster Behandlung, in Berührung kom m t; nur müssen die behandelten Marmorteile immer gut abgetrocknet werden. Geschieht dies nicht, oder sind die Mar­

morverkleidungen öfter oder längere Zeit feuchter L uft ausge­

setzt, so setzen sich Staubteilchen au f der Oberfläche fest, die dann verkrusten. Die Entfernung dieser Kruste kann im Ge­

folge haben, daß die Politur blind wird, so daß ein Aufpolieren notwendig ist. Das Nachpolieren an stehenden Platten, bei­

spielsweise bei einer Verkleidung, ist aber kostspielig, denn diese Arbeit geschieht nicht durch das Aufträgen eines Poliermittels, sondern au f rein mechanischem W ege, durch Schleifen mit immer feiner werdenden Schleifmitteln. Ist nun eine senkrecht stehende Platte nachzuschleifen, so fallen die einzelnen Teilchen des Schleifmittels leicht ab, wodurch die A rbeit ungemein er­

schwert und dam it teurer wird.

Vor allem ist bei der Verwendung v o n Marmor darauf zu sehen, daß die Mauerteile, an denen die Platten befestigt werden, gut ausgetrocknet sind, weil sich die Feuchtigkeit der Mauer oder des Betons durch die Mörtelstreifen hindurch dem Marmor m it­

teilt und bis an die Oberfläche dringt, wodurch die Platten blind werden, d. h. ihren natürlichen Glanz verlieren.

Werden die Vorsichtsmaßregeln beachtet, so wird die V er­

wendung von Marmor an Stelle v o n H olz nur vorteilhaft sein.

Schließlich leidet ja auch H olz unter den eben angeführten Einflüssen. In konstruktiver Hinsicht wird sich der Architekt bei seinen Planungen etwas umstellen müssen. U m dies klar zum Ausdruck zu bringen, haben wir der Beschreibung einige Konstruktionszeichnungen beigegeben. V or allem ist zu b e­

achten, daß die Stärke der Marmorplatte in der R egel 2 cm beträgt. In dieser Stärke werden sie auf V orrat geschnitten und kommen so in den Handel. Seltener ist die Stärke v o n 3 oder 4 cm, noch stärkere Platten werden nur au f Bestellung ge­

schnitten.

W and- und Pfeilerverkleidungen sowie Sockelleisten werden nie stärker als 2 cm ausgeführt — hinzu kom m t aber noch ein L u ft­

raum hinter den Platten m it 2 cm — , so daß die Entfernung der Plattenvorderkante vom Mauerwerk 4 cm beträgt. Die P lat­

ten dürfen nicht satt mit Mörtel hintergossen werden (wegen

des Treibens des Bindemittels), sondern werden nur auf Mör­

telstreifen oder Punkte gesetzt. Die eigentliche Verbindung der Platte mit dem Mauerkörper geschieht durch verzinkte Eisen­

haken oder Messinghaken (siehe Abbildung).

A uch Türumrahmungen kann man m it 2 cm starken Platten, die in einem W inkel v o n 90° Zusammenstößen, ausführen. W ill man die Ecken nicht scharfkantig haben, so kann man die vordere Platte an der Kante etwas abrunden, muß sie aber dann, des guten Aussehens wegen, 3 oder 4 cm stark machen.

Zu vorgenannten Zwecken kann man jeden Marmor verwenden, also auch buntfarbigen, besonders wenn die Räume, in denen er angebracht wird, keinem starken Verkehr ausgesetzt sind.

Verwendet man aber Marmorplatten zu Stufen, Fußböden oder Heizkörperverkleidungen, so empfiehlt es sich, um Reparaturen möglichst zu vermeiden, einfarbige Sorten zu verwenden: wie Jura-M armor, Untersberger- oder auch Carrara-Marmor. Der bunte Marmor, v o n Natur aus aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzt, ist oft unganz, hat Risse oder sogenannte Stiche, so daß es nicht selten vorkom m t, daß diese Marmore auf Platten aus gesundem Marmor (billig und haltbar ist Jura- Marmor) aufgekittet, doubliert werden müssen. In einem solchen Falle braucht der Architekt eine Mindest-Konstruktionsstärke v o n 6 cm.

Fertigt man Treppenbeläge aus Marmor an, so ist aus Gründen der Haltbarkeit zu beachten, daß die Trittplatten mindestens 4 cm stark gemacht werden, die satt auf einem 2 cm starken M örtelbett aufruhen müssen. Der Unterbau muß also in diesem Falle vollständig ausgetrocknet sein, um das Bilden von stören­

den Flecken zu vermeiden. Die Setzplatte braucht auch in die­

sem Falle nur eine Stärke v o n 2 cm zu haben. Die W angen­

sockel und W angenabdeckungen wird man aus ästhetischen Gründen auch aus Marmor anfertigen (siehe A bbildung).

H eizkörperabdeckplatten, auch solche, die zugleich die Fenster­

bank bilden, werden in der Regel aus Ersparnis-Gründen nur 2 cm stark gemacht (siehe Abbildung).

Braucht man mit den Geldmitteln nicht zu sehr zu sparen, so empfiehlt es sich, die Platten 3 cm stark zu machen, einmal des besseren Aussehens wegen, dann auch weil eine stärkere Platte widerstandsfähiger ist. Die Platten müssen gut aufruhen, denn sie werden oft bestiegen, am besten auf einer dünnen Platte aus Eisenbeton. Es genügen auch Eisenstützen aus T-Trägern oder Doppel-T-Trägern (siehe Zeichnung), wenn die Eisenstützen gut mit dem Mauerwerk verbunden werden können.

Die geschäftsführenden Verbände der Stein- und Marmorindu­

strie sind gern bereit weitere Auskünfte zu erteilen.

Dr. Gustav Steinlein, München

(In einem der nächsten Hefte folgt vom gleichen Verfasser ein Aufsatz: „Marmorverkleidungen und ihr Schutz“ . Die Schriftleitung)

Außen- und Innen w and-

■ Anstriche

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(Aurel Behr), K r e f e l d , senden kostenl.Unterlagen

B E E C K ’ s e h e

M ineralfarben

(45)

FACHLICHER MEINUNGSAUSTAUSCH

Frage 211 (siehe auch Frage 195 in Heft 3/1940):

Ein im Herbst begonnener Wohnhausbau wurde vor Beginn des Frost­

wetters im Rohbau fertiggestellt. Die Fenster- und Türöffnungen wurden bei dem Frostwetter mit Brettern verkleidet.

Der Baugrund besteht aus Ton. Das Kellergeschoßmauerwerk ist 38 cm stark ausgeführt, während das Erdgeschoßmauerwerk sowie die Giebel 30 cm stark mit Luftschicht aus Kalksandsteinen erstellt sind.

Wie aus den beigefügten Bildern ersichtlich, sind die Risse im Mauer­

werk heute noch gut erkennbar. Die im ausgebauten Dachgeschoß angebrachten Giebelanker sind infolge der Spannung abgescheert.

Der Berufskamerad (Antwort Nr. 195) hält eine Erneuerung von Mauern und Decken im allgemeinen nicht für erforderlich, gibt jedoch die dauernde Beeinträchtigung des Bauwerks zu.

Welchen Standpunkt nimmt die Baupolizei ein? Kann der Bauherr evtl. den Staat auf Schadenersatz verklagen, wenn die Risse im Mauer­

werk wieder auftreten sollten, zumal der Baupolizei der Sachverhalt

bekannt war? Stadtbaumeister Br. in G.

Antwort 211

Soweit sich aus den schriftlichen Erläuterungen und den vorliegenden Photos ein Urteil bilden läßt, scheint die Rissebildung im Mauerwerk nicht ausschließlich auf den Frost zurückzuführen sein. Das Erd­

geschoßmauerwerk, sowie die Giebel sind aus Kalksandsteinen, 30 cm

stark mit Luftschicht, erstellt. Der Mauerwerksverband muß bean­

standet werden, um so mehr, als es sich hier nicht um Vollmauerwerk handelt.

Eine weitere Ursache der Rissebildung kann in einer schlechten Fun­

dierung vermutet werden. Schon im Hinblick auf den Untergrund (Ton), hätte diese Frage besonders sorgfältig geprüft werden müssen, zumal sich der Frost bei einer solchen Beschaffenheit des Baugrundes, wenn die Bankettsohle nicht unter Frosttiefe erstellt wird, auf die Bewegung der hochgehenden Mauern auswirkt.

Eine Beurteilung der Frage, welchen Standpunkt die Baupolizei ein­

nimmt bzw. ob und inwieweit eine Verantwortlichkeit dieser Behörde konstruiert werden kann, ist auf Grund der gegebenen Darstellung und ohne Kenntnis der örtlichen Verhältnisse nicht möglich.

Bei Beurteilung der Rechtslage ist zu beachten, daß der Staat, welcher in Polizeiangelegenheiten für seine Beamten einstehen muß, bei fahr­

lässiger Verletzung der Amtspflicht (Gegensatz: vorsätzliche Pflichtver­

letzung) gemäß § 839 BGB. nur dann zum Schadenersatz verpflichtet ist, wenn der Geschädigte nicht auf andere Weise, d. h. hier beispiels­

weise von dem Bauunternehmer Ersatz zu erlangen vermag. Ein Ver­

schulden wird man im vorliegenden Falle sehr viel eher bei der bau­

ausführenden Firma bzw. beim Architekten wie bei der Baupolizei­

behörde suchen müssen. Immerhin könnte Eindeutiges nur eine ein­

gehende Beweisaufnahme erbringen. Tr.

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162

(46)
(47)

Frage 212: Gewährung von Trennungsentschädigung an Angestellte Ich bin von einer Behörde mit der öffentlichen Bauleitung einer Groß­

baustelle beauftragt worden. Zu diesem Zwecke unterhalte ich ein Büro mit mehreren technischen und kaufmännischen Angestellten.

I. Bin ich verpflichtet, meinen Angestellten Trennungsentschädigung und die Zimmermiete für die Schlafstelle zu gewähren?

II. Kann ich die Rückerstattung der Beträge von meinem Auftrag­

geber (Behörde) verlangen? M . M . in N.

Antwort 212

I. Die Frage ist sowohl in der „Reichstarifordnung für die kaufmänni­

schen und technischen Angestellten im Baugewerbe und in den Bau­

nebengewerben“ , als auch in der „Tarifordnung A für Gefolgschafts­

mitglieder im öffentlichen Dienst (TOA) vom 1. 4. 38“ behandelt und zu bejahen.

Falls daher die Angestellten nicht auf Grund einer anderslautenden

klaren Vereinbarung ausdrücklich auf die Entschädigung einer be­

sonderen Trennungsentschädigung oder Gewährung eines Übernach­

tungsgeldes verzichtet haben, haben die Angestellten im allgemeinen Anspruch auf Trennungsentschädigung bzw. Übernachtungsgeld, wenn sie von auswärts beigezogen wurden bzw. ihren Wohnort nicht täglich erreichen können. Ganz besonders wird dies auch u. E. dann gelten, wenn Angestellte unter Beibehaltung des bisherigen Tarifs an den neuen Wirkungsort übernommen wurden.

II. Die Beantwortung hängt von der Art Ihres Werkvertrages ab.

U. E. und nach Meinung eines maßgebenden Fachmannes der RdbK . kann die Rückvergütung vom Auftraggeber nicht verlangt werden, wenn die Arbeit entsprechend der Gebührenordnung für Architekten vom 5. 7. 1937 vergütet wird. Die Gebührenordnung sieht jedenfalls keine Entschädigung hierfür vor. Angesichts der vielen ungeklärten Punkte ist es u. E. ratsam, mit der auftraggebenden Stelle auf güt­

lichem Wege eine klare Vereinbarung herbeizuführen. Bliemsrieder

Folgen der behördlichen Stillegung einer Baustelle für die Lohnzahlung an die Gefolgschaft

Am 16. 12. 1939 wurde plötzlich der Betrieb auf einer Baustelle eines Bauunternehmers stillgelegt. Aus diesem Anlaß entließ der Bauunter­

nehmer alle Mitglieder der Gefolgschaft fristlos. Ein Zimmerpolier behauptete, daß er Anspruch auf Fortzahlung seines Lohnes für die Zeit seiner tarifmäßigen Kündigung habe; das sei bis zum 31. 1. 1940.

Der Bauunternehmer wandte dagegen ein, die Bauleitung sei der Wehr­

dienststelle übertragen gewesen. Diese habe die Stillegung angeordnet.

Damit sei das Dienstverhältnis zwischen ihm und seiner Gefolgschaft gelöst worden, ohne daß es einer Anrufung des Arbeitsamtes — die unbestritten nicht erfolgt war — bedurft hätte. A u f die Klage des Zimmerpoliers sprach ihm aber das Arbeitsgericht Gladbeck den einge­

klagten Lohn bis zum 31. 1. 1940 zu, mit der Begründung, mangels Genehmigung des Arbeitsamtes sei das Dienstverhältnis zwischen dem Kläger und dem Beklagten nicht gelöst worden. Es heißt in der Be­

gründung des Urteils vom 20. Februar 1940 (Ca 9/40):

„W eil der Kläger dienstverpflichtet war, konnte das zwischen ihm und der Beklagten bestehende Arbeitsverhältnis nach § 2 der Dienst­

pflichtverordnung vom 13. Februar 1939 nur mit Zustimmung des

zuständigen Arbeitsamtes gelöst werden. Das Dienstverhältnis bestand also bis zur Erteilung der Zustimmung weiter fort. Aber selbst wenn die Zustimmung zur Kündigung später und mit rückwirkender Kraft erteilt sein sollte, konnte die Kündigung vom 16. Dezember 1939 jedenfalls erst zum 31. Januar 1940 Wirkung üben. Die fristlose Ent­

lassung darf nach § 133 b Gewerbeordnung nur erfolgen, „wenn ein wichtiger, nach den Umständen des Falles die Aufhebung rechtferti­

gender Grund vorliegt“ . Mangel an Beschäftigung kann die fristlose Entlassung eines Poliers nicht rechtfertigen, es sei denn, daß dieser Mangel an Beschäftigung von so einschneidender Wirkung wäre, daß durch die Weiterzahlung der Löhne geradezu die Existenz der Unter­

nehmerin gefährdet wurde und ihr deshalb die Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses nicht zuzumuten wäre. Daß diese Voraussetzungen hier Vorgelegen hätten, ist nicht anzunehmen und von der Beklagten auch nicht behauptet worden.“

Diese Entscheidung dürfte erheblichen Bedenken unterliegen. In ande­

ren Fällen hat denn auch die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung ent­

schieden, daß in derartigen Fällen der durch behördliche Stillegung einer Baustelle entstehende Schaden nicht einseitig dem Arbeitgeber auferlegt werden darf. Amtsgerichtsrat i. R. P. Sommer - Godesberg

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164

(48)

K U RZBERICH TE

Städtebauliche Maßnahmen in vier weiteren Städten

Mit Erlassen vom 12. 7. 40 hat der Führer die Durchführung der von ihm bestimmten besonderen städtebaulichen Maßnahmen in Königs­

berg, Oldenburg, Posen und Saarbrücken angeordnet. Der jeweilige Gauleiter wurde beauftragt, die in § 1 Abs. 2 und § 3 des Gesetzes über die Neugestaltung deutscher Städte vom 4. 10. 37 erwähnten Maß­

nahmen zu treffen. Gr.

Bauaufgaben in Krakau

Nach Mitteilung des Leiters der Baudirektion für das Generalgouver­

nement ist die Schaffung eines deutschen Viertels in Krakau beab­

sichtigt. In diesem Viertel sollen zunächst die Behörden des General­

gouvernements ihren Sitz erhalten, in deren unmittelbarer Nähe weite Sportanlagen und umfangreiche Wohnungsbauten später errichtet werden sollen. Die Gestaltung dieses Stadtviertels ist bereits praktisch in Angriff genommen worden. Für die umfangreichen Arbeiten und Planungen stehen dem Leiter der Baudirektion die Architekten Pan­

ther, Köttgen und Horstmann zur Verfügung. Der Verbindungsmann zwischen der Baudirektion und dem Generalgouverneur ist Geheimrat

Rattinger. Gr.

Bauliche Maßnahmen im Gebiete der Wewelsburg

Für das Gebiet der Wewelsburg hat der Führer die Durchführung solcher baulicher Maßnahmen angeordnet, die zu ihrem Ausbau und ihrer Erhaltung als Kulturdenkmal erforderlich sind. Die Bestimmun­

gen des Gesetzes über die Neugestaltung deutscher Städte vom 7.10. 37 sind entsprechend anzuwenden. Der Reichführer SS. und Chef der deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern, H. Himmler, wurde beauftragt, die im § 1 Abs. 2 und § 3 des Gesetzes über die Neu­

gestaltung deutscher Städte vom 4. 10. 37 erwähnten Maßnahmen zu

treffen. Gr.

Neues Bauen im D orf

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft hat vor kurzem Grundsätze für landwirtschaftliches Bauen bekanntgegeben. Neben all­

gemeinen Betimmungen für ein zweckvolles und landschaftsgebundenes Bauen, das allen Anforderungen, die jetzt und auch künftig an die

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(49)

Landwirtschaft gestellt werden, entsprechen muß, sind Vorschriften für die Ausmaße der einzelnen Wohn- und Wirtschaftsräume und ihre Lage zueinander in diesem Erlaß enthalten. Das Ziel dieses Bauens muß sein, alle Bauernhöfe und ländliche Wohnungen mit einwand­

freier Wasser-, Wärme- und Stromversorgung zu versehen. Auch den Erfordernissen des erhöhten Gesundheitsschutzes und der Vorrats­

haltung muß großes Augenmerk geschenkt werden. Zu den Hauptauf­

gaben der beteiligten Dienststellen gehört die Verbesserung der Stal­

lungen und die Schaffung ausreichender Nebenanlagen.

Neue Dorfanlagen sind zukünftig nicht mehr längs den Hauptver­

kehrswegen, sondern an Nebenstraßen möglichst an einer Verbindungs­

straße, abgezweigt von der Verkehrsader, anzulegen. Dies ist not­

wendig zur Schaffung eines bäuerlichen Lebensraumes. Zu den Pflicht­

aufgaben bei der Planung gehören auch Gemeinschafts- und Genossen­

schaftsbauten, Anlagen und Unterkünfte für die Gliederungen der Bewegung, sowie Feier- und Festräume und die Sicherung der sozialen

und gesundheitlichen Betreuung. Gr.

Freihaltung von Anlagen der öffentlichen Hand für die Öffentlichkeit Wie der Reichsminister des Innern in einem Runderlaß mitteilt, hat der Führer dem Wunsch Ausdruck gegeben, daß alle der Allgemeinheit zur Erholung und Entspannung dienenden Anlagen der öffentlichen Hand, wie Waldungen, Naturschutzgebiete, Parks, sowie Gebiete von besonderer landschaftlicher Schönheit, die als Wander- und Ausflugs­

ziele beliebt sind, der Öffentlichkeit möglichst in vollem Umfange erhalten und zugänglich bleiben. Bauliche Maßnahmen, Einzäunungen, Wegsperrungen, Verkehrsbeschränkungen und ähnliche Maßnahmen in diesen Gebieten, müssen auf das unumgänglich notwendige Maß be­

schränkt bleiben. Gr.

Keine öffentliche Bekanntmachung von Baugenehmigungen

LTm kein falsches Bild über die derzeitige Baumöglichkeit entstehen zu lassen, ist nunmehr Anordnung ergangen, daß die Baugenehmi­

gungen der Baupolizei, welche heute vielfach unter Vorbehalt ergehen müssen, nicht mehr öffentlich bekannt zu machen sind. Tr.

Das gemeinnützige Wohnungswesen in den eingegliederten Ostgebieten Die Verordnung vom 28. 6. 1940 (Reichgesetzblatt I Seite 985) sieht die Einführung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes und seiner Ausführungsvorschrifteil mit Wirkung vom 1. 1. 1940 vor. Tr.

Neue Volkswohnungs- und Kleinsiedlungsbestimmungen für die Ostmark und den Sudetengau

Durch Erlaß vom 26. 6. 1940 (Reichsarb.Blatt I Seite 364) sind die Bestimmungen für die Gewährung von Reichswohnungsdarlehen in der Ostmark und den Sudetendeutschen Gebieten an die im Altreich gel­

tende Regelung unter Berücksichtigung der besonderen Baumarkt­

verhältnisse dieser Gebiete neu gefaßt worden. Bedeutsam ist vor allem die erhöhte Grenze für die Herstellungskosten: im Durchschnitt 5800 RM. oder bei mindestens die Hälfte Vierraumwohnung 6500 RM.

je Wohneinheit gegenüber 3600 RM. bzw. 4300 RM. im Altreich. Dem­

entsprechend ist auch der Grandbetrag für die ebenfalls zugelassene Rechnung nach Schlüsselzahl auf 4000 bzw. 4500 RM. festgelegt.

Hand in Hand damit geht eine Ausweitung der Reichsdarlehen bis zu 3500 RM je 3- und 2-Raumwohnung und bis zu 3900 RM je 4- Raumwohnung, zusätzlich noch 200 RM. je Wohnung in 1- und 2- Familienhäuser. Bei Anwendung der Schlüsselzahl sind Darlehen bis zu 5600 RM. bzw. 5900 RM. je 3-Raum- und 6500 RM. bzw. 6800 RM und mehr je 4-Raumwohnung möglich. Der Grund für die Besser­

stellung gegenüber dem Altreich ist in den höheren Baukosten dieser Gebiete zu suchen.

Richtungweisend darf die Bestimmung gelten, daß die reine K och­

küche nicht als Wohnraum zählt und daß als 4-Raumwohnung ein Raum auch dann gewertet wird, wenn in einer geplanten 4-Raum- wohnung eine Wand zwischen 2 Wohnräumen zunächst fortgelassen wird.

Unter ähnlicher Berücksichtigung der unterschiedlichen Baukosten wurden auch die Bestimmungen für die Förderung der Kleinsiedlungen in der Ostmark und im Sudetengau durch Erlaß vom 26. 6. 1940 (Reichsarb.Blatt I Seite 373) und vom 29. 6.1940 (Reichsarb.Blatt I

Seite 375) neu gefaßt. Tr.

Hauszinssteuer und Wohnungsneubau

Über die Bedeutung der Hauszinssteuerhypotheken und ihrer Rück­

flüsse für die Finanzierung des Wohnungsbaues nach dem Kriege gab Min.Rat Lehmann im Reichsarbeitsblatt Teil V S. 316 interessante Aufklärungen. Hiernach betragen diese Hypotheken insgesamt nominal etwa 5— 6 Milliarden RM, ihr jährlicher Nettobetrag nach Abzug aller Verpflichtungen und Kosten stellte sich 1936 auf rund 65 Millionen RM.

Damit darf im großen und ganzen trotz gewisser Ausfälle, welche die

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166

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Anwendung der Grundsteuerbilligkeitsrichtlinien jetzt mit sich bringt, im großen und ganzen auch heute noch gerechnet werden. Hieraus können jährlich 43000 Wohnungen — das ist mehr als H /7 der tat­

sächlichen Vorkriegsproduktion und mehr als 1/i aller Wohneinheiten, für welche bisher eine öffentliche Hilfe in Betracht kam — mit Dar­

lehen von 1500 RM je Wohneinheit bedacht werden.

Diese Mittel können nach dem Erlaß vom 27. 5. 1940 vor allem auch als Eigenkapitalshilfe an gemeinnützige Wohnungsunternehmen ge­

geben werden. Sie bilden damit, wie angenommen werden darf, eine zusätzliche Hilfe neben den auf die Beleihungsgrenze von 90%beschränk- ten Reichsvolkswohnungsdarlehen.

Min. Rat Lehmann behandelt auch noch die zweite mittelbare Hilfe­

stellung der Hauszinssteuerhypotheken. Nach dem zunächst nur für Preußen gültigen Erlaß vom 3. 6. 1940 können die Hauszinssteuer- hypotheken im Rang ausreichen, wenn die gleichzeitig gegebenen Vor­

ranghypotheken bis zur Hälfte der hierauf inzwischen geleisteten Til­

gungen neu aufgefüllt werden zu dem Zweck, dem Bauträger weitere Eigenkapitalien für den Wohnungsneubau zu vermitteln. Damit hier­

durch keine zusätzliche. Belastung der bereits längst bezogenen W oh­

nungen eintritt, ist das alte und das neue Darlehen zusammenzuwerfen und die Tilgung von vorne mit Hilfe von Annuitäten zu beginnen, welche unter den bisherigen liegen. Mit diesem Entgegenkommen der Geldgeber ist im allgemeinen zu rechnen.

Die Annahme Lehmanns, daß die erreichte Tilgung im Durchschnitt bereits 16% des Ausgangskapitals ausmacht, beruht auf der Voraus­

setzung, daß die Bankhypotheken durchwegs mit 1% zu tilgen sind.

Dies trifft wenigstens für die von süddeutschen Hypothekenbanken gegebenen Darlehen nur zu einem Teil zu, da hier der % % ig e Tilgungs­

satz vorgeherrscht hat. Bei diesem Satz wird aber die inzwischen er­

reichte Tilgung absolut und relativ so klein, daß sie bei der Neu­

beleihung in vollem Ausmaß ausgenutzt werden muß, wenn sieh die Verwaltungsarbeit bei den meisten Hypotheken noch lohnen soll. Es wäre daher zu begrüßen, wenn wenigstens für diejenigen Länder, in welchen der % % ige Tilgungssatz vorgeherrscht hat, die I. Hypotheken unter Beibehaltung der bisherigen Annuitäten voll aufgefüllt werden könnten. Angesichts der hierdurch eintretenden Entlastung der öffent­

lichen Hand in der Beschaffung des Spitzenkapitals kann wohl diese relativ geringfügige Rangverschlechterung der Hauszinssteuerhypothe­

ken bei gleichbleibender Rentabilität des Objektes in K auf genommen

werden. Troll

V E R E IN DEUTSCH E R T A F E L G L A S H O T T E N F R A N K F U R T -M A I N

Ä A W F A B E R

R e ch e n s ta b -S y s te m e fü r alle B e ru fe : N o r m a l . . . 1 1 / 6 0 I E l e c t r o . . . 1 1 / 9 8 R i e t z . . . 1 1 / 8 7 I D a r m s t a d t . . . 1 1 / 6 4

D is p o n e n t fü r d e n K a u f m a n n . . . 1 1 / 2 2 D e r n a tu rg e w a c h s e n e , a b e r n a c h b e s o n d e re m V e r-Vi fa h re n a u fb e re ite te W e rks to ff fü r d e n R e ch e n s ta b C A S T E L L ' ist vö llig u n e m p fin d lic h g e g e n die k lim a tis c h e n E in flü s s e a l l e r ' Z o n e n . S e lb s t bei re la tiv e r L u ftfe u c h tig k e it vo n 9 5 % ze ig t d e r R e ch e n s ta b la u t U n te rs u c h u n g d e s M a te ria lprü fa m te s d e r B a y e ris c h e n La n d e s g e w e rb e a n s ta lt, N ü rn b e rg , kein e v o n A u g e u n d L u p e w a h rn e h m b a re V e rä n d e ru n g . D ie s b e d e u te t fü r die P ra x is d e s S t a b re c h n e n s : a b s o lu te G e n a u ig k e it m it C A S T E L L !

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