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Instruction wegen des in hiesigen Residenzien und deren Bezirk, bey Untersuchung und Bestrafung der Diebstähle und ähnlicher Verbrechen, zu beobachtenden Verfahrens [...]

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Academic year: 2021

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ikihiesigenResidenzienund derenBezirk, w

UntersuchungundBestrafungderDiebstähle

Undähnlichchcrbrechen, . ksy - si

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»l« U Beobachtenden Verfahrens.

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Dedato Berlin,den26. Februar1799-.«

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GedrucktbeyGeerDeckenKönigl-.Geh.Qb-er-vabuchdwckeks . -. z YJT

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iedrichWilhelmVonGottes Gnaden-

KbnigsvonPreußemnice « .-

Thunkund undfügenhiemitzuwissen.DaWiedurchdieseiteinigerZelt häufigeralssonstverübteDiebstdhle,und dasöstereEntweithenderVerbrecherbe- wogenworden,mittelst besonderer Verordnungvom heutigen-jam,die Artder Bestrafung solcherVerbrecher schärferundzweckmäßigerzubestimmen, so finden

—«.3irnoch besondersnöthig,dieGerichte, welchedieCriniinal-Jueisdictioninnerhalb UnsererhiesigenResidenzien,oder in einemVondenThorenundLandwehrendersel- benauf fünfMeilenzuberechnendenUmkreiseverwalten, wegenihrer darauf Bezie- hunghabendenAmtsgefchåfte,mitnachstehenderJnstructionzuVerschen,welchejedoch ans die Minute-GerichtekeineAnwendungfindet.

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§.-I.

UmjedenAufenthaltzuvermeiden, welcherausderVerschiedenheitderGe- richtsbarkeitenentstehenkönnte,undein überallgleichmäßigesVerfahreneinzuführen, habenwireineJnnnedianConimissionallhierniedergesetzywelchealseinebeständige Deputation desKammergeriehtssbehallenUntersuchungendieserArtdieOberaussicht führen,inVor-kommendenFällendeninstruirendenCriminalgerichtenunddeniVom Kammergerichternannten anuirentendienöthigeAnweisungen erthellenUnddahin sehensoll-dasdieserJnstruction aufdasgenauestenachgelebetwerde. -

§.2.

WennzwischendenderOlerauffichtderCommissionuntergeordnetenCriminale gerichtenoderGerichtspersonendarüberStreitentstehet,weindieFührungeinerwe- genDiebereyenzuVeranlassendenUntersuchungobliege,so«mußbet)derCommission angefragtundvonderselbeninunbedenklichenFällen entschieden,sonst aberinteriii Mkstkschfestgesetztvwerden,welchesGerichtsich, « diesemsföesthäfteunterziehensolle.

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(4)

Isi- 4 s- I

AufgleirheArtmußderJmmediats-CommistionAnzeigegeschehen,wenn die

vondiesenGerichten wechselseitigerlasseneRequisirionennicht-ungestxnmkundzweckg Wäßlgbefolgtwedef dadenn dieCommissionindiesenundallen".Fållen,woBe- schwerdenüber dasVerfahreneinesdieserCriminalgerichteoderanuicenkcneingehen,,

oder dieCommissionselbstbei) Revisionder-AktenoderVisltationderGefängnisse Mangelübungzuentdecktbringenhat.,die demBesindennachnothigeVerfügungenzutreffenund zurAur-

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SobaldderJininediar-EommislioneinhetråchrlicherDiebstahlangezeigtwird, oderso osrsieessonstnöthig findet, mußvondenGerichten-, welchensie dazuAn- weisung·ertheilt,eine, mitRequisrtionderPolizeg,·underforderlichenFallsdes Mill- tairs,anverdächtigenOrten vorzunehmendeHaussuchungveranstaltetwerdenzs um sowohldiegestohlnenSachen,alsdenThalerzuentdeckem

so40 .,

Werden bek)solchenHaussuchungenverdächngeSachengefunden, somüssen sieinBeschlaggenommen ,undnachdemErmessenderCommissioningerichtlichen Gewahrsamgebrachtwerden,welchen-nächstvondemjenigen,bey welchem sieeur- decktworden,dieNachweisungerfordert wird,inwelcherArterzu derenBesitzge-

langet sehr "

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Z. H.

DerBeurtheilungderCoinmissionbleleesinsolchenFällenüberlassen,oh perienigw bey welchemverdächtigefänglichenHaftzubringen, auchwegenSachen gefundenfeinerBeschäftigungwordenund"’Erwerbsniittel,um deswillen zurNachga- sorschungundhiernachstdemBesindennach fernereUntersuchungzuveranlassen

§.- 6.»

Wegenderben solchenHaursuchungenentdecktenVagabundensinddieschon vorhandenegesetzlicheVorschriftengenauzubefolgen;dieCommilsionnqugemein- schaftlichmit demPolizeh-Directoriodahinarbeiten,daßdergleichenverdrichtigePer- sonenbel)GelegenheitderHausfuchuiigenodersonstentdeckt und zurgefängllchenHaft gebrachtwerden, welchenfallses derVorigen-BehördealisdrlicklichePflicht ist, strenge daraufzuhalten,daßsolchemGesindelderAufenthaltin denhiesigenResidenzienund derenBezirknichtgestattetwerde,unddaß,wennsieder ihnen zu eriheilenden War-«

nungerfolge,ohngearhtet Zurkickals wennsieauf einen gemeinenkehren-,derenEinsperrungDiebstahlinertaypteineBesserungs-Anstaltwären. Ausserhalhebenden-so

.MesidenziensinddieIhrigen-BehördenzueinergleichenMitwürkungverpflichten

§.7. « .

» UmdieÄugmittelungentwendeterSachenZuerleichtern,sollTiber die von den Bestohlnenbei)demKainniergerichtoder derEommissioneingereichteVerzeichnisseein vollständigesRegistergesühretwerden. SinddergleichenWerzeichnissebel)einem der unter derAufsichtder-«ComniissionstehendenCriminalgerichteübergeben-,somüssenv diesesogleicheinDuplikatandieCommissioneinsenden,welchediedaraus;so wie auchdieausdenhiesigenJntrlligenzblatternzuentnehmende Nachrichten,insit-tha- nesRegistereintragen läßt,damit einemjeden,welcherverdächtigeSachenanzuhal- tenGelegenheithat,aus-diesemRe.isterdieerforderlicheAuskunft,auchdem-Be- stohlnendienöthigeNachrichtunverznglichertheiltwerdenkönne.

» St 80 ,

» ,Gleichmäßigist beyderTons-missionüber dieNamen undBezeichungender

·

durchsSterkbrieseverfolgteuentwichenenVerbrecheroderGefangeneneinbesonderes WerzeichnißnachalphabetischerOrdnringzuführen,undsolchesdurchdiedenZeitungss undJnlelligenzblatterneingerückleNachrichtenk- möglichstzuergänzen,damit,wenn

(5)

-

einEntsurungenervonneueminkiitnttersuchunggerath,oderbenutranstaltetenVisite-«

tionenalsverdächtigeingebrachtwird,derselbesofortdem dieUntersuchungführen- denGerichtezurückgeliefertwerdenkönne. X -

Damitwegenderjetztsestgesetztenstrengen Strafedes-Entweichensssichnier- mandmit derUnwissenheitentschuldigenkönne,müssendieseStrafen jedemzurHast·

«

gebrachtenvollständigmitdernöthigenWarnungbekanntgemachtwerdemundist USE-VeranstaltungzutreffenjdaßdiesesWarnungvonZeitzuZeiterneuertwerde..

» s » , §.—Id« .

ZudenwegenDiebstahlsVerhaftetendarf-"vorgeendeter Untersuchungoder

·erfolgten-rEingeseündnissedesangeschuldigtenVerbrechensniemandunter irgend einem Worwand,.ohneausdrücklicheErlaubnißdesGerichtsderZugang verstattet werden-.

»Sindzwischenihnen undihrenAngehörigenBenachrichtigungennothwendig,somußdes- J halbdasErforderlichevondenGerichtspersonen,oder mit derenGenehmigungvonden AusseherndesGefangnißesbewürktwerden.SolchenVerhafteten istdaher der Ge-

-brauchvonSchreibmaterialiennicht«zugestatten,und wenn ihreAngehörigeihnen Kieidnngsstücke,WäscheodetLebensmittel zuschickcmmußdieses,sowiealles,was derVerhaftetedenSeinigen zurücksendet,ausdasgenaue-siedurchsuchtwerden,um jededieUebersührnngerschwerendeBestellungzuoerhüte—n.«JngleicherAbsichtmuß auchbei)BestimmungdersolchenkVerhastetenanzuweisendensGesångnisse,undzu ge-

«stattendenFreystundendahin gesehenwerden,daßjede zweckwidrigeCommunieation

.,

möglichstverhütetwerde. «« , .

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S.

Umden«.VerhastetenzumGeständnißezuberoegen,vdürfenkeinegewaltsame, Mittel angewendetwerden,undnurdennkwennderselbeauf dieFragen desGerichts einebestimmteAntwortzuertheilenhartnäckigweigert, isteserlaubt,ihnwegen,.die- sesllngehorsamsdurchsieengeresGesangnißoderPeitschewundMuthenhiebezüchtigen zulassen.spEinegleiche-BefugnißgebühretdemGerichtetwenn dergesteindigeoder überwieseneVerbrecherdieAnzeigeverweigert,wosichdiegestohlnenSachen besindem vder ivennerzwar darüber,waser mitdiesenSachen gemachthabe,-Auskunfterthei-

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let,dieseaberbeyangestellterPrüfungunwahrbefundenwird. « x

s« « s«§.,12..

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;Bei)derBestimmung,in wies weiteindesVerbrechensnicht Gesinndigee fürüberführtzuachtensey,sollvorzüglichmitdaraufgesehenwerden,obervorhero einenunbescholtenenLebenswandelgeführt,undnachweisenkönne-,wieersichbi- dahinaufeine redliche-Artseinen-Unterhaltverschaffethabe.v

EsmußdaherderinstruirendeRichterVondemVerhaftetendieAnzeigesolcher- lglaubhaftenPersonen erfordern; welche dieserhaldAuskunftertheilenkönnen,.und

wenndurchderenVernehmungnicht hinleinglicheAufklärungerfolgt,beyden Wir- then,Hausgenossen, Nachbarn,unddenjenigenErkundigungeinziehen-,welche

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vondenindividuellenVerhältnissendesVerhaftetenKenntnißhaben können-

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Um zuerforschen,ob derVerhaftetebereits wegenDiebstahlsbestraftworden,

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müssensämmtlichederCommissionuntergeordneteCriminalgerichtederselbenvollstän-

.digeVerzeichnisseeinreichen,welcheVerbrecherin den letztenJJahrenwegenDieb- stahls, DiebesheeiereykRaub,BrandstiftungoderBetrügereyenverurtheilt worden.

DieseVerzeichnissesindsoeinzurichten,daßdaran-s der-VomundZunahme,«StandzGe«·.

werde odersonstigeKennzeichendesVerbrechersersehenwerdenkönnen.EingleichesVeri-

zeichnißmußausdenin denRegijtraturendesKeäjemergercch"ts«thndlrchenNachrich-

(6)

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tenangeferngetwerden. Ferner hat sichdieCommissiondurchMequisitiondesCont- mendantenderVestung Spandauund derDireetion des dortigenZuchthausesein- eihulichesVerzeichnißderseit5Jahrenvon dortentlassenen,entsprungenen,oder.

nochjetztinVerhaft befindlichenVerbrecher dieserArtzubeschaffen.

AusdiesenVerzeichnissenisteinRegisternach alphabetifcherOrdnung arzufer-«

eigen,undinderFolgemitmöglichstgenauerBezeichnungderVerbrecher fortzu-

fuhren.

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.§. 149 « ·.. - - »

Damit sämmtlichezumRessortderCommissiongehörtgeUntersuchung-tunun- unterbrochenemFortgang erhalten werden, müssendiederselbensubordinirteGerichte, lmgleichendievomKammergerichternannteanuirenten,derCommifsionmonathliche Listeneinfendemworaus zuersehen:,

-

1)derVor- undZunahme,auch Stand und Gewerbeder wegenDiebstahl-

-oderähnlicherVerbrechenVerhaftetenz

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2). dercLagderVerhaftungz ( J)dieLagederUntersuchung;

Z)ob undwelchergestalterkanntworden;s ·

5)derTag,wenndieerkannteSrafevollzogen oder »derVerhafteteentlassenist;

AufdenGrunddieserListenmußdieCommifstondas im Vorigen§«.angeordnete Regi-

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ster fortführenlassen,auch-demBesiuden nachdieerforderlicheRevision der Aktenund

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VisitationderGefängnißeVornehmen,unddahin.sel)«en«,daß keineUntersuchungin Stillstand gerathe.

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DazumöfterenVerzbgerungen entstehen,wenn derBestohlneBedenken tragt,

- denWerthderentwendetenSachenzu·beschwören,so wirdhierdurchfestgesetzt,daß beh sonst glaubhaften PersonenVonsunbescholtenemRufediegewissenhafteEiclnzeige ihrerJWissenschaftVondemWerthedesGestohlnenstattdereidlichenBestätkung angenommenwerdensoll.

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Vean eineUnterfuchungdurch.die.»r"erzögerteAbhbrung auswärtigerZeugen aufgehaltenwird,so mußdieEomniiffion,insoferneineint-kindischenGericht diese Vernehmung bewärkensoll,demGroßcanzler,und wenn einausländischesGericht

srequirirt worden, deinDeoartementderauswärtigenAngelegenheitendavonBericht erstatten,worauf dem Befinden nachdaszurBeschleunigungErforderlicheVeranlaßt werdenwird..Solltendiese Verfügungenfruchtlossehn, sobleibtesdem,Ermessen derCommission überlassen,obnicht,ohneferner aufdasausgebliebeneVerhbrzu warten, mitAbschlußderJustructionzuVerfahren,·undwenn Defensionalzeugenver- nommen werdensollten-,demAngeklagtenfreuzulassen,seinenAntragwegen deren- VernehmunginszweyterInstanzzuerneuern.

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- - - . sz§.17.- Z

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SobaldderAngefchuldigtedasVerbrechen,wegendessenerverhaftetworden, gestandigToderüberführtist, mußdie-Untersuchunggeschlossen,und mitVorlegung derAkten zumSpruch Verfahrenwerden,wenn gleichannochVerdacht obwaltet, daß derVerhaftete mehrere oder gröbereVerbrechen dieserArtbegangenhabe,deren er noch nichtgestandig,oderüberführtist,undweshalbdie Auemittelungbeträchtlicher-

,AufenthaltVerursachenkönnte.

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DemErmessendeserkennendenGerichtsbleibt essolchenfallsüberlaßemaußer derBestimmungderwegendeseingestandenenodersertviesenenVerbrechensVerwirrt- tenStrafe zugleichfestzusetzen,ob undweshalb annocheine fernereUntersuchungzu verfügen,und ob diesonstetwafrühererfolgendeEntlassungbis zurBeendigungder-- anderweitigenUntersuchungzuVerschiedensein« ·s« · ·

(7)

S. Is. - Die Zuorzdnungeines-Vertheidtgersist »ingeringstigigenleichtzuübersehenden Sachennieht.ersorderlich. Dalungegenmus;inwichtigenundverwickeltenFallender Verhaftetebeh demSehlußeder-Untersuchungbefragt werden,oberVerlange,daßihm einVertheidigerbestellt werde,undwen ersolchenfallsdazuausersehenhabe.-Wird einVertheidigerVonihm verlangt,aber niemandinVorschlag gebracht,dersich diesemAustrageunterziehenwill,so mußihm dasGerichtausderZahlderbehdem-·.

selbenangestelltenJustiz-Commissarien,nacheinerdeshalbzubeobachtendenReihe- soigeeinenVertheidlgerbestellen.Sindbey demGerichtkeineJustiz-Commissar«ien angestellt, so nqu solchesdeshalbdieerforderlicheRequifitionerlassen,undnöthi- genfalls bec)derJltimediat-Commission-dteAnordnungeinesDefenforisnachsuchen.

« §.19.

"

GleichnachdemSchlussederInstruktionmußderinstruirendeRichtereinen indulichstkurzzufassen-denAusngderAktenanfertigen,auswelchemVollständigzu Abersehenist,welcheVerbrechenman demVerhaftetenzurLastlegt,in wieweit en derselbengestandigzundwaszurBegründungseinerUeberführungoderFredspreschung,

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itngleichenzurMilderungoderSchärfungseinerStrafeausgeniittelt worden-

-

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DieserAuszug mußjederzeitdemVerl)asteten,undAwennereinenVertheidigee Verlangst hat-,in desletztern GegenwartlangsamundVernehmlichVorgelesen,sodann aberdemVerhafteten Verstattetwerden, mit-seinemVertheidigerRücksprachezuhal- ten,selbst,oderdurch diesendieRichtigkeitdesAuszugszu prüfen,und die ihmoder;

dem-VertheidszigernöthigscheinendeErinnerungen oder-Anträgewegennochbeuzubrinx»

sendetVertheidignngsnnttelzumProtokoll vermerkenzulassen,auch zugleicherfor- derlichenfallsrdasjenige annoch zuergänzen,»waseine-«Milderungder-Strafebewirke-

vRen könnte. -

Z.U-

» Nurinsehr wichtigenundoerwickeltenSachen solldieEinbeingungeinerbez sondernschriftlichenDefenfion gestattet,und demVertheidigernachgesehenwerden, zudiesem-SchufumVerabsolgung derAktenzu bitten. Es mußabersolchenfallsje- desmaleine VerhältnißmåßigekurzeFristzurEinreichungderDefensionbestimmt,und wenn dieseverstriehenist,dersäumigeJustiz-Commissatiusdadurch bestraftwerden, daß einem andernzubestellendenDefensordie Ausarbeitung zuübertragenund diezu bestimmendeGebühren,nebstderwährendder dadurchentstehendenVerzögerungauf- laufendenAlzungskoftenVondemSäumigen einzufordern,auch bey nichtetc-folgender Berichtigung soforterekutivischbeyzutreiben.. .

§.M.

Sobald aufdiemündlicheoder-schriftlicheDefensiondas etwanochErforder- lichenachgeholtworden,muß,wennder.instruirendenGerichte-personauchdieAbfas- sungdesErkenntnisses obliegt,diesesunverzktglicherfolgen,sonstabVV MVVTVLSUIII der Akten zumSpruch Verfügtwerden. JmletzternFallebleibtesdemErmessendes Dinge-neudesSpruch-Collegii überlassen,ob einbloßmündlichoderschriftlichab- scfaßtekVMMg Molng Und einCorrefcrenternanntwerden solle- «

. » I- 23s « ,

DerernannteReferent mußdenVomInstruenten angefertigtenAuszugauf dasgenauestemitdenAktenvergleichen,und kannihn,nachbefundenerRichtigkeit odererfolgterBerichtigungund Ergänzungbey seinerArbeit zum Grunde legen,so

daßernurdenAntrag: ob undwelcheStrafestattfindensolle, nebstderzurReehtt Mienekochen-enAntragesnett-irreAusführungWillst-stellW- -

(8)

, .§. 24.

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Deinetwaernannten Correferentenwird die Arbeit desReferentenrnit denAl-

teneingehändigt;"eristnurverpflichtet,derenRichtigkeitundVollständigkeitzuprü-.

fen-,,hiernächstaber demBesinden nach seineBeystimmungoderdasjenigeunterder Relation zuvermerken,wasihm zurErgänzungoderBerichtigungnöthigscheint.

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S. 25.-. . .

BeydersolchergestalterleichtertenArbeitder Re- undCorreferentenmußder Referent solchejederzeitbinnen 8, nnd inweitlänstigenoderverwickeltenSachen,bin- nen 14Tagennach derDistributiomderEorreferentaber binnen 8Tagennacher- haltener Relationbeendigen,undderReferentin deraufden Vortragzunächstsol- gendenSitzungdesGerichtsdas Urtel zurUnterschriftVorlegen.

§.26.

WetdevsvbsgedachkeFristenVomRe-oderCorreferenten nicht eingehalten,und kann derSäumige nichtnachweisen-daßdie

Ernennungunsere-kennengewesen, so muß ihmderErsatzdernach Ablan sothanerEseistbiszurEndigung seinerArbeitauf-« laufendenAlzungskostenzurgsastgelegt, auch nöthigenfalisauf dessenKostendie Re- oderCorrelationdurcheinanderesMitglieddesGerichtsgeliefertwerden.

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, «. «§.27.. s.

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» DasinersterInstanz abgefaßteUrteiwirdin keinem-sanzurEonfiemanon . eingefendet,sondern dieseEinsendungbleibtausgesetzt,bisman weiß,ob der Be- straftedasRechtsmittelder weiternVertheidigungergreifen«wird.·"

§. 28. , -

«

-»AufferdenFällen,wo»jemandaus demBauer-.odergemeinenBürgerstande zu einerleichtenZüchtigungoderkurzenStrafarbeitVerurtheiltworden,solldasRechts- mittelderweiternVertheidigung jederzeitzuläßigfehn,unddeshalbdienöthigtBe- kanntmachnngbey derPublikation ersolgenjzugleichauchdieBelehrunghinzugeflrgt werden,dasteinesTheils,wennsichfindensollte, daß-ohnehinlänglich-enGrundein- Mechtsniittelieingewendetworden,sodanndieilrtelsfasserzwenterJnstanzeineSchär- fungder erkanntenZüchtigungVersicgenwürden,andernTheilsaberauchinFällen, wonach§. 31.das UrtelzurhöherenBestätigungeingesendetwerdenmuß,dieMil-,

--derungdernach deinErmessendesEriininal-Departements zu hart ausgefailenen Strafe erfolgenwerde,-ohnerachtetderBestrafte sichdemErkenntnißunterworfen.

§. 29.. .

Wenn derVerurtheiltezurErklärung,obereinRechtsmitteleinwendenwolle- Bedenkzeitfordert, oder mitseinemVertheidigerRückfprachezuhalten verlangt, mußihm dazu eineFrist,jedochhöchstensVon3Tagen gestattetwerdens » I --

. §·30.. . .

» Erklärt-derVerurtheilte,daßerkeinRechtsmitteleinwendenwolle, sowird das Urtei,wenn solcheskeinerhöhernBestätigungbedarf, sobaldalsmöglichzur Vollziehunggebracht, sonstaber zurBestätigungeingesendeh

. §- Jl- "

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, DieEinfendungzurBestätignngwird ,- inFällen,wonach derVerordnungVomheutigenDato wegenBestrafungderDiebstahleundähnlicherVerbrechener- kanntist,nurdannerfordert:

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i)wennderVerbrecher längeralsdreyJahreoder bis zurerfolgendenBegna-

, digungmeinestrengereBesserungsanstalyinxieinZuchthaus odereineFestung eingeipsrryodersonstmiteinernochhärterenStrafe belegtwerdensoll.

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(9)

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ers)AmtmußWenn-der,bekleidet,sfinwie weitzueinerundseingelinder-idaher-VonVergehenStrafe Verrat-theiltedemauf seineVorgesetztenDienstverhältnisseDepartementeinweltliche-sEinflußhabe-beurtheiltodergeistlichenwerden

Jnden No.I.benanntenFallenistjederzeiteinekurzeAnzeigevonBewandnißderSache und deniInhalt des Urtels zudemBehuf behzuslegenydamitsolchedemBerichtbeh- gelegtwerden kdnnez vermittelstdessendienöthigenfallserforderlicheAnnahme-Order"

oderBestätigungDieVerfügungdes-littenUnsererhdchstenderAktenistinFällen,Personwo kein RechtsmittelzurVollziehungVor-gelegteingewendetwied.won-»

den,nicht erforderlich,undbleibtesdemErmessendes Criminal-Departementsoorg behalten,bet)entstehendenBedenken,derenungesäumteNachsendungzuerforderns

» ErklärtderVerirrtheilte,daßer.»von«demihmoffenstehendenRechtsmittel Gebrauchmachenwolle, somußihndasGerichtbefragen: f

, J)obsolchesgeschehe,umgänzlicheFreyfprechungzubewürkenyoderob undXweshalberMilderungder erkanntenStrafe Verlange-; « « He)ob undauf welcheneueVertheidigungsminelersichberufe?

TI-332

ErgiebrsichdurchdieseVernehmung,daßderVerderben-teMilderungder er- kanntenkörperlichenZitchtigungunterdemBehaupten schwacheroder ungesunderLeie- bes-BeschasscnheitVerlange, so mußjederzeitdurch einen in ersterInstanz nichtzuges- ZogenenStadt-

oderKreis-PhylicumoderChirurgumeineBesichtigungVorge- snommemund einpflichtmäßige-sGutachtenzeidenAktengebrachtwerdens

J-. see-. »

Sindneu-eVertoeidigongsminuangezeigt -,«to tstderenInstruktionzuderse- gens,undnachdemSchluß derselben,Asonstabergleichnach erfolgterErklärung;dag oonkeinenneuen VertheidigungsmittelnGebrauchgemacht werdensolle-,wegender zumProtokoll zunehmenden oder besonderseinzureichendenVertheidigung,inglei- thenwegenAbfassungdes Urtelsüberallwie inersterInstanzzuverfahren.

F-358 «

BedarfdasinzweinerInstanzerfolgendejiirtetnachdenin gis-.erhanenen estimmungeneinerhöherenBestätigung;so muß solcheausdiedaselbstborgt-schriee- beneArt,und zwarmitjedesinaligerBehskrgungderAkten,nachgesuchtwerden,dar mitnendesGutachteneinsordern konne.dasEriminal-Departemethsolcheselbsteinsehen,oder ein. etwanochnöthigschrie

B.Jst- » ,

Wennhingegendasin zioeyteeInstanzabgefaßkeUnhetnachs.st. keinerho- HerenBestätigungbedarf,-oderwenndieseerfolgtist,mußungesäumtinitderPubli- kation,und da keinferneres Rechtsmittelzulåßigist,mit derVollstreekungdes Ursein Verfahrenwerdens

» . « (

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Ja

WegenderineinegelindeoderstrengereBesierungscitjstakkMkfWillkde ZEIT oder biszurErreichungdiesesEndzwecksEingcsperkten,müssendieGerichtesowohl;

als dierungdenBekbstigungondernauch dasjenige, was,bewrirkydaß nicht allein-Jmtnediat-Coinniissionkostet, für ihn besondersberechnetunddieseAnstaltenderErwerbderihrEingesperrteHaupt-AugenmerkdarausbaldmdglichstzurBestreitungmehr,-ausbewahrtzzu derverdient,derVollkommenheitUnterhaltungskostenrichten-«alsund zu demseineBekleidnngdaßgebrachtdieseBehus-geihinreiche-Besse-wer-nnd

«sammeltwerde,damitesihm bel)seinerEntlassnngansnehandigt,«nnd ihmDadurchdie Miit-eiehrlichenErwerbserleichtertwerdentennenz

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§—382 . s .

» DaSicherstellungdesEigeeitl)rmtsnichterreichtwerdenkalte-Zweiterdichtdem- EntweichenderVerhaftetenmöglichstberste-neusterwird,sohat dieJmmediaviifsetne Miskodahin lUsehen- daßMdemganzenunter ihrerOberaufstchtstehendenBezirk dieCriminalgefängnisseinhaltbare-I Stand gesetze,underhaltenwerden.Dei-s En- desmüssensolcheunverzüglich,undinderFolgevonZeit zuseit visikiretwerder damitdieAbstellnngderetwabemerktenMängelsonderZeitverlustbei-exakt-weist-en könne. Werden diedeshaldbon derErmmissionerlheilteAnweisungen nickt VekangfV Muß-,.desb"albBerichtcreiagtet,«und inzwischeninteriirtistifeheVer- fügunggetroffenwerde-H dieGefangenenauf Kostenderhierinsäumigenksizw richtshcrrschaftindemnächstbelegenenhaltbarenGefängnißuntergcbrachtwerden.

. . F.39 « , ?

, .DiebaldigesWiedereinbringungderansgebrochenenoderentsprungenenGefan- geilenoder zurStrafarbeit Vernetheiltenzuhewüiketi,magdielsegiririlffidiidieVer- anstaltungtreffen,sie durch Abzeichcninder Berleiden-»g·Eoder sonstauf einezweck- mäßigeArtdergestaltkenntbarzumachen,daßihnenjede Arie-siehtdesEinkommens Vereitelt werde. WiedieseBelelchntrngaufeinenicht leichtztrberiilzrzenideund dreise- slmdheilUnfchådlicheArtzubewdrkensey,deshalb wird dieTonnen-istennach ein-- geholtemGntachtendesOber-collcgli111cclicsi,ehrtnähererAnweisungVerschen- werdem

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« » §. 4o. ·- » ..

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Sobald dieBesserungsanstaltendergestalteingerichtetsind- daßdembewegli- chen Erst-weichenhinlänglichvorgeben-itwerdenkann, msstffendiebereitswegenDies derenmitEinsperrunginArbeits-oderBesserungscinstaltemZachthåtisern,oderVe- stungenBestrafte,wenn siesvonneue-nwegenDieberehinUntersuchunggerathen- gleichnach deren-Schlnß,»tmdsobalddie-SpeergeordneteVernehmung erfolgt ist,bis zurRechtskraftundsVollsireckungdeeUrtelsindie Beiferungsanstaltabgeliefert

werden. - .- ««-

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JstinFällendieserArteineInstruktionin zwenterInstanz erforderlich,sobleibt es denGerichtendberlassen,obder Verhaftetewährendderselbenin derBesserungse Anstalt,oder indemgewöhnlichenGefängnisseaufbewahretwerdensolle.

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Damitauch-derHauptzwecknichtVerfehltwerde; denBeltohlnenbaldmöge lichstzur Wiedererlangung desihnenEntwendetenszuVerhelsen,mußdieEommisston

.ihrvorzüglichstesAugenmerkdahin,richten,dasdiegestohlneSachen,sobaldderen Eigenthümerausgemitteltist,demselbenohne denfernem FortgangderUntersnchrmg abzuwarten,unverzüglichzurückgegebenwerden,unddieserder-halbmitVergl-klang vonGerichtsgebührenoderKostenderUnterhaltungder zurgefiinglichenHaftGeh-reiche tengänzlichVerschontbleibe.

- §. 42.

DurchgenaueBeobachtungder indieserInstruktionenthaltenen Vorschriften werden sämtlichezuderenBefolgunganzuweisendeGerichtshersonensichUuserevor-«

züglichengnädigcnWohlgesallens würdig machen,und davonbeysichereigdendek GelegenheitüberzeugendeBeweiseerhalten; wohingegen diejenige, welchediedünkle che ErfüllungihrerObliegenheiten unterlassen-odersichdarin nachlåßigbeweisen UnausbleiblichZugewärtigenhaben, daß strengeMaasregelnergriffenwerdenisollen,

umsiezuihrerSchuldigkeitanzuhalten,dderbehunterbleibenderBesserung ganzlich zuVerabschiedem

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DamitauchdieseJnstenetionallgemeinbekanntwerde,ist solcheyeeverzüglåch zum Druckzubefördern,undinden hiesigenResidenzienundderenobenbezeichneten Bezirk auf die VollständigsteArt zupnbkicirem « .

UrkundkichhabenWirdiefeJnsiruetion Allerhöchstselbsteigenhändigvvläzogem nndmitUnserm KöniglichenJnsiegekbedruckenlassen.

Berlinden 26.Februar1799—.’

Sogesclzehenundgegeben

FriedrichWilhelm.

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