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ikihiesigenResidenzienund derenBezirk, w
UntersuchungundBestrafungderDiebstähle
Undähnlichchcrbrechen, . ksy - si
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»l« U Beobachtenden Verfahrens.
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Dedato Berlin,den26. Februar1799-.«
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GedrucktbeyGeerDeckenKönigl-.Geh.Qb-er-vabuchdwckeks . -. z YJT
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iedrichWilhelmVonGottes Gnaden-
KbnigsvonPreußemnice « .-
Thunkund undfügenhiemitzuwissen.DaWiedurchdieseiteinigerZelt häufigeralssonstverübteDiebstdhle,und dasöstereEntweithenderVerbrecherbe- wogenworden,mittelst besonderer Verordnungvom heutigen-jam,die Artder Bestrafung solcherVerbrecher schärferundzweckmäßigerzubestimmen, so finden
—«.3irnoch besondersnöthig,dieGerichte, welchedieCriniinal-Jueisdictioninnerhalb UnsererhiesigenResidenzien,oder in einemVondenThorenundLandwehrendersel- benauf fünfMeilenzuberechnendenUmkreiseverwalten, wegenihrer darauf Bezie- hunghabendenAmtsgefchåfte,mitnachstehenderJnstructionzuVerschen,welchejedoch ans die Minute-GerichtekeineAnwendungfindet.
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§.-I.
UmjedenAufenthaltzuvermeiden, welcherausderVerschiedenheitderGe- richtsbarkeitenentstehenkönnte,undein überallgleichmäßigesVerfahreneinzuführen, habenwireineJnnnedianConimissionallhierniedergesetzywelchealseinebeständige Deputation desKammergeriehtssbehallenUntersuchungendieserArtdieOberaussicht führen,inVor-kommendenFällendeninstruirendenCriminalgerichtenunddeniVom Kammergerichternannten anuirentendienöthigeAnweisungen erthellenUnddahin sehensoll-dasdieserJnstruction aufdasgenauestenachgelebetwerde. -
— §.2.
WennzwischendenderOlerauffichtderCommissionuntergeordnetenCriminale gerichtenoderGerichtspersonendarüberStreitentstehet,weindieFührungeinerwe- genDiebereyenzuVeranlassendenUntersuchungobliege,so«mußbet)derCommission angefragtundvonderselbeninunbedenklichenFällen entschieden,sonst aberinteriii Mkstkschfestgesetztvwerden,welchesGerichtsich, « diesemsföesthäfteunterziehensolle.
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AufgleirheArtmußderJmmediats-CommistionAnzeigegeschehen,wenn die
vondiesenGerichten wechselseitigerlasseneRequisirionennicht-ungestxnmkundzweckg Wäßlgbefolgtwedef dadenn dieCommissionindiesenundallen".Fållen,woBe- schwerdenüber dasVerfahreneinesdieserCriminalgerichteoderanuicenkcneingehen,,
oder dieCommissionselbstbei) Revisionder-AktenoderVisltationderGefängnisse Mangelübungzuentdecktbringenhat.,die demBesindennachnothigeVerfügungenzutreffenund zurAur-
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SobaldderJininediar-EommislioneinhetråchrlicherDiebstahlangezeigtwird, oderso osrsieessonstnöthig findet, mußvondenGerichten-, welchensie dazuAn- weisung·ertheilt,eine, mitRequisrtionderPolizeg,·underforderlichenFallsdes Mill- tairs,anverdächtigenOrten vorzunehmendeHaussuchungveranstaltetwerdenzs um sowohldiegestohlnenSachen,alsdenThalerzuentdeckem
so40 .,
Werden bek)solchenHaussuchungenverdächngeSachengefunden, somüssen sieinBeschlaggenommen ,undnachdemErmessenderCommissioningerichtlichen Gewahrsamgebrachtwerden,welchen-nächstvondemjenigen,bey welchem sieeur- decktworden,dieNachweisungerfordert wird,inwelcherArterzu derenBesitzge-
langet sehr "
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Z. H.
DerBeurtheilungderCoinmissionbleleesinsolchenFällenüberlassen,oh perienigw bey welchemverdächtigefänglichenHaftzubringen, auchwegenSachen gefundenfeinerBeschäftigungwordenund"’Erwerbsniittel,um deswillen zurNachga- sorschungundhiernachstdemBesindennach fernereUntersuchungzuveranlassen
§.- 6.» —
Wegenderben solchenHaursuchungenentdecktenVagabundensinddieschon vorhandenegesetzlicheVorschriftengenauzubefolgen;dieCommilsionnqugemein- schaftlichmit demPolizeh-Directoriodahinarbeiten,daßdergleichenverdrichtigePer- sonenbel)GelegenheitderHausfuchuiigenodersonstentdeckt und zurgefängllchenHaft gebrachtwerden, welchenfallses derVorigen-BehördealisdrlicklichePflicht ist, strenge daraufzuhalten,daßsolchemGesindelderAufenthaltin denhiesigenResidenzienund derenBezirknichtgestattetwerde,unddaß,wennsieder ihnen zu eriheilenden War-«
nungerfolge,ohngearhtet Zurkickals wennsieauf einen gemeinenkehren-,derenEinsperrungDiebstahlinertaypteineBesserungs-Anstaltwären. Ausserhalhebenden-so
.MesidenziensinddieIhrigen-BehördenzueinergleichenMitwürkungverpflichten
§.7. « .
» UmdieÄugmittelungentwendeterSachenZuerleichtern,sollTiber die von den Bestohlnenbei)demKainniergerichtoder derEommissioneingereichteVerzeichnisseein vollständigesRegistergesühretwerden. SinddergleichenWerzeichnissebel)einem der unter derAufsichtder-«ComniissionstehendenCriminalgerichteübergeben-,somüssenv diesesogleicheinDuplikatandieCommissioneinsenden,welchediedaraus;so wie auchdieausdenhiesigenJntrlligenzblatternzuentnehmende Nachrichten,insit-tha- nesRegistereintragen läßt,damit einemjeden,welcherverdächtigeSachenanzuhal- tenGelegenheithat,aus-diesemRe.isterdieerforderlicheAuskunft,auchdem-Be- stohlnendienöthigeNachrichtunverznglichertheiltwerdenkönne.
» St 80 ,
» ,Gleichmäßigist beyderTons-missionüber dieNamen undBezeichungender
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durchsSterkbrieseverfolgteuentwichenenVerbrecheroderGefangeneneinbesonderes WerzeichnißnachalphabetischerOrdnringzuführen,undsolchesdurchdiedenZeitungss undJnlelligenzblatterneingerückleNachrichtenk- möglichstzuergänzen,damit,wenn
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einEntsurungenervonneueminkiitnttersuchunggerath,oderbenutranstaltetenVisite-«
tionenalsverdächtigeingebrachtwird,derselbesofortdem dieUntersuchungführen- denGerichtezurückgeliefertwerdenkönne.’ X -
Damitwegenderjetztsestgesetztenstrengen Strafedes-Entweichensssichnier- mandmit derUnwissenheitentschuldigenkönne,müssendieseStrafen jedemzurHast·
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gebrachtenvollständigmitdernöthigenWarnungbekanntgemachtwerdemundist USE-VeranstaltungzutreffenjdaßdiesesWarnungvonZeitzuZeiterneuertwerde..
» s » , §.—Id« .
ZudenwegenDiebstahlsVerhaftetendarf-"vorgeendeter Untersuchungoder
·erfolgten-rEingeseündnissedesangeschuldigtenVerbrechensniemandunter irgend einem Worwand,.ohneausdrücklicheErlaubnißdesGerichtsderZugang verstattet werden-.
»Sindzwischenihnen undihrenAngehörigenBenachrichtigungennothwendig,somußdes- J halbdasErforderlichevondenGerichtspersonen,oder mit derenGenehmigungvonden — AusseherndesGefangnißesbewürktwerden.SolchenVerhafteten istdaher der Ge-
-brauchvonSchreibmaterialiennicht«zugestatten,und wenn ihreAngehörigeihnen Kieidnngsstücke,WäscheodetLebensmittel zuschickcmmußdieses,sowiealles,was derVerhaftetedenSeinigen zurücksendet,ausdasgenaue-siedurchsuchtwerden,um jededieUebersührnngerschwerendeBestellungzuoerhüte—n.«JngleicherAbsichtmuß auchbei)BestimmungdersolchenkVerhastetenanzuweisendensGesångnisse,undzu ge-
«stattendenFreystundendahin gesehenwerden,daßjede zweckwidrigeCommunieation
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möglichstverhütetwerde. «« , .
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Umden«.VerhastetenzumGeständnißezuberoegen,vdürfenkeinegewaltsame, Mittel angewendetwerden,undnurdennkwennderselbeauf dieFragen desGerichts einebestimmteAntwortzuertheilenhartnäckigweigert, isteserlaubt,ihnwegen,.die- sesllngehorsamsdurchsieengeresGesangnißoderPeitschewundMuthenhiebezüchtigen zulassen.spEinegleiche-BefugnißgebühretdemGerichtetwenn dergesteindigeoder überwieseneVerbrecherdieAnzeigeverweigert,wosichdiegestohlnenSachen besindem vder ivennerzwar darüber,waser mitdiesenSachen gemachthabe,-Auskunfterthei-
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let,dieseaberbeyangestellterPrüfungunwahrbefundenwird. « x
.« s« « s«§.,12..
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;Bei)derBestimmung,in wies weiteindesVerbrechensnicht Gesinndigee fürüberführtzuachtensey,sollvorzüglichmitdaraufgesehenwerden,obervorhero einenunbescholtenenLebenswandelgeführt,undnachweisenkönne-,wieersichbi- dahinaufeine redliche-Artseinen-Unterhaltverschaffethabe.v
EsmußdaherderinstruirendeRichterVondemVerhaftetendieAnzeigesolcher- lglaubhaftenPersonen erfordern; welche dieserhaldAuskunftertheilenkönnen,.und
wenndurchderenVernehmungnicht hinleinglicheAufklärungerfolgt,beyden Wir- then,Hausgenossen, Nachbarn,unddenjenigenErkundigungeinziehen-,welche
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vondenindividuellenVerhältnissendesVerhaftetenKenntnißhaben können-
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Um zuerforschen,ob derVerhaftetebereits wegenDiebstahlsbestraftworden,
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müssensämmtlichederCommissionuntergeordneteCriminalgerichtederselbenvollstän-
.digeVerzeichnisseeinreichen,welcheVerbrecherin den letztenJJahrenwegenDieb- stahls, DiebesheeiereykRaub,BrandstiftungoderBetrügereyenverurtheilt worden.
DieseVerzeichnissesindsoeinzurichten,daßdaran-s der-VomundZunahme,«StandzGe«·.
werde odersonstigeKennzeichendesVerbrechersersehenwerdenkönnen.EingleichesVeri-
zeichnißmußausdenin denRegijtraturendesKeäjemergercch"ts«thndlrchenNachrich-
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tenangeferngetwerden. Ferner hat sichdieCommissiondurchMequisitiondesCont- mendantenderVestung Spandauund derDireetion des dortigenZuchthausesein- eihulichesVerzeichnißderseit5Jahrenvon dortentlassenen,entsprungenen,oder.
nochjetztinVerhaft befindlichenVerbrecher dieserArtzubeschaffen.
AusdiesenVerzeichnissenisteinRegisternach alphabetifcherOrdnung arzufer-«
eigen,undinderFolgemitmöglichstgenauerBezeichnungderVerbrecher fortzu-
s«fuhren.
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.§. 149 « ·.. - - »
Damit sämmtlichezumRessortderCommissiongehörtgeUntersuchung-tunun- unterbrochenemFortgang erhalten werden, müssendiederselbensubordinirteGerichte, lmgleichendievomKammergerichternannteanuirenten,derCommifsionmonathliche Listeneinfendemworaus zuersehen:,
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1)derVor- undZunahme,auch Stand und Gewerbeder wegenDiebstahl-
-oderähnlicherVerbrechenVerhaftetenz
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2). dercLagderVerhaftungz ( — J)dieLagederUntersuchung;
Z)ob undwelchergestalterkanntworden;s ·
5)derTag,wenndieerkannteSrafevollzogen oder »derVerhafteteentlassenist;
AufdenGrunddieserListenmußdieCommifstondas im Vorigen§«.angeordnete Regi-
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— ster fortführenlassen,auch-demBesiuden nachdieerforderlicheRevision der Aktenund
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VisitationderGefängnißeVornehmen,unddahin.sel)«en«,daß keineUntersuchungin Stillstand gerathe.
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DazumöfterenVerzbgerungen entstehen,wenn derBestohlneBedenken tragt,
- denWerthderentwendetenSachenzu·beschwören,so wirdhierdurchfestgesetzt,daß beh sonst glaubhaften PersonenVonsunbescholtenemRufediegewissenhafteEiclnzeige ihrerJWissenschaftVondemWerthedesGestohlnenstattdereidlichenBestätkung angenommenwerdensoll.
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Vean eineUnterfuchungdurch.die.»r"erzögerteAbhbrung auswärtigerZeugen aufgehaltenwird,so mußdieEomniiffion,insoferneineint-kindischenGericht diese Vernehmung bewärkensoll,demGroßcanzler,und wenn einausländischesGericht
srequirirt worden, deinDeoartementderauswärtigenAngelegenheitendavonBericht erstatten,worauf dem Befinden nachdaszurBeschleunigungErforderlicheVeranlaßt werdenwird..Solltendiese Verfügungenfruchtlossehn, sobleibtesdem,Ermessen derCommission überlassen,obnicht,ohneferner aufdasausgebliebeneVerhbrzu warten, mitAbschlußderJustructionzuVerfahren,·undwenn Defensionalzeugenver- nommen werdensollten-,demAngeklagtenfreuzulassen,seinenAntragwegen deren- VernehmunginszweyterInstanzzuerneuern.
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- - - . sz§.17.- Z
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SobaldderAngefchuldigtedasVerbrechen,wegendessenerverhaftetworden, gestandigToderüberführtist, mußdie-Untersuchunggeschlossen,und mitVorlegung derAkten zumSpruch Verfahrenwerden,wenn gleichannochVerdacht obwaltet, daß derVerhaftete mehrere oder gröbereVerbrechen dieserArtbegangenhabe,deren er noch nichtgestandig,oderüberführtist,undweshalbdie Auemittelungbeträchtlicher-
,AufenthaltVerursachenkönnte.
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DemErmessendeserkennendenGerichtsbleibt essolchenfallsüberlaßemaußer derBestimmungderwegendeseingestandenenodersertviesenenVerbrechensVerwirrt- tenStrafe zugleichfestzusetzen,ob undweshalb annocheine fernereUntersuchungzu verfügen,und ob diesonstetwafrühererfolgendeEntlassungbis zurBeendigungder-- anderweitigenUntersuchungzuVerschiedensein« ·s« · ·
S. Is. - Die Zuorzdnungeines-Vertheidtgersist »ingeringstigigenleichtzuübersehenden Sachennieht.ersorderlich. Dalungegenmus;inwichtigenundverwickeltenFallender Verhaftetebeh demSehlußeder-Untersuchungbefragt werden,oberVerlange,daßihm einVertheidigerbestellt werde,undwen ersolchenfallsdazuausersehenhabe.-Wird einVertheidigerVonihm verlangt,aber niemandinVorschlag gebracht,dersich diesemAustrageunterziehenwill,so mußihm dasGerichtausderZahlderbehdem-·.
selbenangestelltenJustiz-Commissarien,nacheinerdeshalbzubeobachtendenReihe- soigeeinenVertheidlgerbestellen.Sindbey demGerichtkeineJustiz-Commissar«ien angestellt, so nqu solchesdeshalbdieerforderlicheRequifitionerlassen,undnöthi- genfalls bec)derJltimediat-Commission-dteAnordnungeinesDefenforisnachsuchen.
« §.19.
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GleichnachdemSchlussederInstruktionmußderinstruirendeRichtereinen indulichstkurzzufassen-denAusngderAktenanfertigen,auswelchemVollständigzu Abersehenist,welcheVerbrechenman demVerhaftetenzurLastlegt,in wieweit en derselbengestandigzundwaszurBegründungseinerUeberführungoderFredspreschung,
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itngleichenzurMilderungoderSchärfungseinerStrafeausgeniittelt worden-
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DieserAuszug mußjederzeitdemVerl)asteten,undAwennereinenVertheidigee Verlangst hat-,in desletztern GegenwartlangsamundVernehmlichVorgelesen,sodann aberdemVerhafteten Verstattetwerden, mit-seinemVertheidigerRücksprachezuhal- ten,selbst,oderdurch diesendieRichtigkeitdesAuszugszu prüfen,und die ihmoder;
dem-VertheidszigernöthigscheinendeErinnerungen oder-Anträgewegennochbeuzubrinx»
sendetVertheidignngsnnttelzumProtokoll vermerkenzulassen,auch zugleicherfor- derlichenfallsrdasjenige annoch zuergänzen,»waseine-«Milderungder-Strafebewirke-
vRen könnte. -
Z.U-
» Nurinsehr wichtigenundoerwickeltenSachen solldieEinbeingungeinerbez sondernschriftlichenDefenfion gestattet,und demVertheidigernachgesehenwerden, zudiesem-SchufumVerabsolgung derAktenzu bitten. Es mußabersolchenfallsje- desmaleine VerhältnißmåßigekurzeFristzurEinreichungderDefensionbestimmt,und wenn dieseverstriehenist,dersäumigeJustiz-Commissatiusdadurch bestraftwerden, daß einem andernzubestellendenDefensordie Ausarbeitung zuübertragenund diezu bestimmendeGebühren,nebstderwährendder dadurchentstehendenVerzögerungauf- laufendenAlzungskoftenVondemSäumigen einzufordern,auch bey nichtetc-folgender Berichtigung soforterekutivischbeyzutreiben.. .
§.M.
Sobald aufdiemündlicheoder-schriftlicheDefensiondas etwanochErforder- lichenachgeholtworden,muß,wennder.instruirendenGerichte-personauchdieAbfas- sungdesErkenntnisses obliegt,diesesunverzktglicherfolgen,sonstabVV MVVTVLSUIII der Akten zumSpruch Verfügtwerden. JmletzternFallebleibtesdemErmessendes Dinge-neudesSpruch-Collegii überlassen,ob einbloßmündlichoderschriftlichab- scfaßtekVMMg Molng Und einCorrefcrenternanntwerden solle- «
. » I- 23s « ,
DerernannteReferent mußdenVomInstruenten angefertigtenAuszugauf dasgenauestemitdenAktenvergleichen,und kannihn,nachbefundenerRichtigkeit odererfolgterBerichtigungund Ergänzungbey seinerArbeit zum Grunde legen,so
—daßernurdenAntrag: ob undwelcheStrafestattfindensolle, nebstderzurReehtt Mienekochen-enAntragesnett-irreAusführungWillst-stellW- -
, .§. 24.
-,,"
Deinetwaernannten Correferentenwird die Arbeit desReferentenrnit denAl-
teneingehändigt;"eristnurverpflichtet,derenRichtigkeitundVollständigkeitzuprü-.
fen-,,hiernächstaber demBesinden nach seineBeystimmungoderdasjenigeunterder Relation zuvermerken,wasihm zurErgänzungoderBerichtigungnöthigscheint.
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S. 25.-. . .
BeydersolchergestalterleichtertenArbeitder Re- undCorreferentenmußder Referent solchejederzeitbinnen 8, nnd inweitlänstigenoderverwickeltenSachen,bin- nen 14Tagennach derDistributiomderEorreferentaber binnen 8Tagennacher- haltener Relationbeendigen,undderReferentin deraufden Vortragzunächstsol- gendenSitzungdesGerichtsdas Urtel zurUnterschriftVorlegen.
§.26.
WetdevsvbsgedachkeFristenVomRe-oderCorreferenten nicht eingehalten,und kann derSäumige nichtnachweisen-daßdie
Ernennungunsere-kennengewesen, so muß ihmderErsatzdernach Ablan sothanerEseistbiszurEndigung seinerArbeitauf-« laufendenAlzungskostenzurgsastgelegt, auch nöthigenfalisauf dessenKostendie Re- oderCorrelationdurcheinanderesMitglieddesGerichtsgeliefertwerden.
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, «. «§.27.. s.
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» DasinersterInstanz abgefaßteUrteiwirdin keinem-sanzurEonfiemanon . eingefendet,sondern dieseEinsendungbleibtausgesetzt,bisman weiß,ob der Be- straftedasRechtsmittelder weiternVertheidigungergreifen«wird.·"
§. 28. , -
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-»AufferdenFällen,wo»jemandaus demBauer-.odergemeinenBürgerstande zu einerleichtenZüchtigungoderkurzenStrafarbeitVerurtheiltworden,solldasRechts- mittelderweiternVertheidigung jederzeitzuläßigfehn,unddeshalbdienöthigtBe- kanntmachnngbey derPublikation ersolgenjzugleichauchdieBelehrunghinzugeflrgt werden,dasteinesTheils,wennsichfindensollte, daß-ohnehinlänglich-enGrundein- Mechtsniittelieingewendetworden,sodanndieilrtelsfasserzwenterJnstanzeineSchär- fungder erkanntenZüchtigungVersicgenwürden,andernTheilsaberauchinFällen, wonach§. 31.das UrtelzurhöherenBestätigungeingesendetwerdenmuß,dieMil-,
--derungdernach deinErmessendesEriininal-Departements zu hart ausgefailenen Strafe erfolgenwerde,-ohnerachtetderBestrafte sichdemErkenntnißunterworfen.
§. 29.. .
Wenn derVerurtheiltezurErklärung,obereinRechtsmitteleinwendenwolle- Bedenkzeitfordert, oder mitseinemVertheidigerRückfprachezuhalten verlangt, mußihm dazu eineFrist,jedochhöchstensVon3Tagen gestattetwerdens » I --
— . §·30.. . .
» Erklärt-derVerurtheilte,daßerkeinRechtsmitteleinwendenwolle, sowird das Urtei,wenn solcheskeinerhöhernBestätigungbedarf, sobaldalsmöglichzur Vollziehunggebracht, sonstaber zurBestätigungeingesendeh
. §- Jl- "
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, DieEinfendungzurBestätignngwird ,- inFällen,wonach derVerordnungVomheutigenDato wegenBestrafungderDiebstahleundähnlicherVerbrechener- kanntist,nurdannerfordert:
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i)wennderVerbrecher längeralsdreyJahreoder bis zurerfolgendenBegna-
, digungmeinestrengereBesserungsanstalyinxieinZuchthaus odereineFestung eingeipsrryodersonstmiteinernochhärterenStrafe belegtwerdensoll.
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ers)AmtmußWenn-der,bekleidet,sfinwie weitzueinerundseingelinder-idaher-VonVergehenStrafe Verrat-theiltedemauf seineVorgesetztenDienstverhältnisseDepartementeinweltliche-sEinflußhabe-beurtheiltodergeistlichenwerden
Jnden No.I.benanntenFallenistjederzeiteinekurzeAnzeigevonBewandnißderSache und deniInhalt des Urtels zudemBehuf behzuslegenydamitsolchedemBerichtbeh- gelegtwerden kdnnez vermittelstdessendienöthigenfallserforderlicheAnnahme-Order"
oderBestätigungDieVerfügungdes-littenUnsererhdchstenderAktenistinFällen,Personwo kein RechtsmittelzurVollziehungVor-gelegteingewendetwied.won-»
den,nicht erforderlich,undbleibtesdemErmessendes Criminal-Departementsoorg behalten,bet)entstehendenBedenken,derenungesäumteNachsendungzuerforderns
» ErklärtderVerirrtheilte,daßer.»von«demihmoffenstehendenRechtsmittel Gebrauchmachenwolle, somußihndasGerichtbefragen: f —
, J)obsolchesgeschehe,umgänzlicheFreyfprechungzubewürkenyoderob undXweshalberMilderungder erkanntenStrafe Verlange-; « « He)ob undauf welcheneueVertheidigungsminelersichberufe?
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TI-332
ErgiebrsichdurchdieseVernehmung,daßderVerderben-teMilderungder er- kanntenkörperlichenZitchtigungunterdemBehaupten schwacheroder ungesunderLeie- bes-BeschasscnheitVerlange, so mußjederzeitdurch einen in ersterInstanz nichtzuges- ZogenenStadt-
oderKreis-PhylicumoderChirurgumeineBesichtigungVorge- snommemund einpflichtmäßige-sGutachtenzeidenAktengebrachtwerdens
J-. see-. »
Sindneu-eVertoeidigongsminuangezeigt -,«to tstderenInstruktionzuderse- gens,undnachdemSchluß derselben,Asonstabergleichnach erfolgterErklärung;dag oonkeinenneuen VertheidigungsmittelnGebrauchgemacht werdensolle-,wegender zumProtokoll zunehmenden oder besonderseinzureichendenVertheidigung,inglei- thenwegenAbfassungdes Urtelsüberallwie inersterInstanzzuverfahren.
F-358 «
BedarfdasinzweinerInstanzerfolgendejiirtetnachdenin gis-.erhanenen estimmungeneinerhöherenBestätigung;so muß solcheausdiedaselbstborgt-schriee- beneArt,und zwarmitjedesinaligerBehskrgungderAkten,nachgesuchtwerden,dar mitnendesGutachteneinsordern konne.dasEriminal-Departemethsolcheselbsteinsehen,oder ein. etwanochnöthigschrie—
B.Jst- » ,
Wennhingegendasin zioeyteeInstanzabgefaßkeUnhetnachs.st. keinerho- HerenBestätigungbedarf,-oderwenndieseerfolgtist,mußungesäumtinitderPubli- kation,und da keinferneres Rechtsmittelzulåßigist,mit derVollstreekungdes Ursein Verfahrenwerdens
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Ja
WegenderineinegelindeoderstrengereBesierungscitjstakkMkfWillkde ZEIT oder biszurErreichungdiesesEndzwecksEingcsperkten,müssendieGerichtesowohl;
als dierungdenBekbstigungondernauch dasjenige, was,bewrirkydaß nicht allein-Jmtnediat-Coinniissionkostet, für ihn besondersberechnetunddieseAnstaltenderErwerbderihrEingesperrteHaupt-AugenmerkdarausbaldmdglichstzurBestreitungmehr,-ausbewahrtzzu derverdient,derVollkommenheitUnterhaltungskostenrichten-«alsund zu demseineBekleidnngdaßgebrachtdieseBehus-geihinreiche-Besse-wer-nnd
«sammeltwerde,damitesihm bel)seinerEntlassnngansnehandigt,«nnd ihmDadurch’die Miit-eiehrlichenErwerbserleichtertwerdentennenz
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§—382 . s .
» DaSicherstellungdesEigeeitl)rmtsnichterreichtwerdenkalte-Zweiterdichtdem- EntweichenderVerhaftetenmöglichstberste-neusterwird,sohat dieJmmediaviifsetne Miskodahin lUsehen- daßMdemganzenunter ihrerOberaufstchtstehendenBezirk dieCriminalgefängnisseinhaltbare-I Stand gesetze,underhaltenwerden.Dei-s En- desmüssensolcheunverzüglich,undinderFolgevonZeit zuseit visikiretwerder damitdieAbstellnngderetwabemerktenMängelsonderZeitverlustbei-exakt-weist-en könne. Werden diedeshaldbon derErmmissionerlheilteAnweisungen nickt VekangfV Muß-,.desb"albBerichtcreiagtet,«und inzwischeninteriirtistifeheVer- fügunggetroffenwerde-H dieGefangenenauf Kostenderhierinsäumigenksizw richtshcrrschaftindemnächstbelegenenhaltbarenGefängnißuntergcbrachtwerden.
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, .DiebaldigesWiedereinbringungderansgebrochenenoderentsprungenenGefan- geilenoder zurStrafarbeit Vernetheiltenzuhewüiketi,magdielsegiririlffidiidieVer- anstaltungtreffen,sie durch Abzeichcninder Berleiden-»g·Eoder sonstauf einezweck- mäßigeArtdergestaltkenntbarzumachen,daßihnenjede Arie-siehtdesEinkommens Vereitelt werde. WiedieseBelelchntrngaufeinenicht leichtztrberiilzrzenideund dreise- slmdheilUnfchådlicheArtzubewdrkensey,deshalb wird dieTonnen-istennach ein-- geholtemGntachtendesOber-collcgli111cclicsi,ehrtnähererAnweisungVerschen- werdem
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« » §. 4o. ·- » ..
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Sobald dieBesserungsanstaltendergestalteingerichtetsind- daßdembewegli- chen Erst-weichenhinlänglichvorgeben-itwerdenkann, msstffendiebereitswegenDies derenmitEinsperrunginArbeits-oderBesserungscinstaltemZachthåtisern,oderVe- stungenBestrafte,wenn siesvonneue-nwegenDieberehinUntersuchunggerathen- gleichnach deren-Schlnß,»tmdsobalddie-SpeergeordneteVernehmung erfolgt ist,bis zurRechtskraftundsVollsireckungdeeUrtelsindie Beiferungsanstaltabgeliefert
werden. - .- ««-
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JstinFällendieserArteineInstruktionin zwenterInstanz erforderlich,sobleibt es denGerichtendberlassen,obder Verhaftetewährendderselbenin derBesserungse Anstalt,oder indemgewöhnlichenGefängnisseaufbewahretwerdensolle.
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Damitauch-derHauptzwecknichtVerfehltwerde; denBeltohlnenbaldmöge lichstzur Wiedererlangung desihnenEntwendetenszuVerhelsen,mußdieEommisston
.ihrvorzüglichstesAugenmerkdahin,richten,dasdiegestohlneSachen,sobaldderen Eigenthümerausgemitteltist,demselbenohne denfernem FortgangderUntersnchrmg abzuwarten,unverzüglichzurückgegebenwerden,unddieserder-halbmitVergl-klang vonGerichtsgebührenoderKostenderUnterhaltungder zurgefiinglichenHaftGeh-reiche tengänzlichVerschontbleibe.
- §. 42.
DurchgenaueBeobachtungder indieserInstruktionenthaltenen Vorschriften werden sämtlichezuderenBefolgunganzuweisendeGerichtshersonensichUuserevor-«
züglichengnädigcnWohlgesallens würdig machen,und davonbeysichereigdendek GelegenheitüberzeugendeBeweiseerhalten; wohingegen diejenige, welchediedünkle che ErfüllungihrerObliegenheiten unterlassen-odersichdarin nachlåßigbeweisen UnausbleiblichZugewärtigenhaben, daß strengeMaasregelnergriffenwerdenisollen,
umsiezuihrerSchuldigkeitanzuhalten,dderbehunterbleibenderBesserung ganzlich zuVerabschiedem
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DamitauchdieseJnstenetionallgemeinbekanntwerde,ist solcheyeeverzüglåch zum Druckzubefördern,undinden hiesigenResidenzienundderenobenbezeichneten Bezirk auf die VollständigsteArt zupnbkicirem « .
UrkundkichhabenWirdiefeJnsiruetion Allerhöchstselbsteigenhändigvvläzogem nndmitUnserm KöniglichenJnsiegekbedruckenlassen.
Berlinden 26.Februar1799—.’
Sogesclzehenundgegeben
FriedrichWilhelm.
Goldbeeä
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