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Nähere Bestimmung wegen der Wahl und Anstellung der Stadtverordneten zu Elbing und Instruction für Dieselben

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Academic year: 2021

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Nähere Besifmmung

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wegenvey Wahl un·dAnstellung

Scadtverordneten zu

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und

Jnsiruckion

Mr Dieselben.

.Elbings,1 805.

gedruckt bey Friedrich Traugott Hartmavm

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57IT

ZudenStadtverordneten derStadt Eihing, sollen6aus«denverschiedenen Branchen, IdeeKaufmanns-hast,vondenenjedochzweyMitgliederderMeil-

«zenbräner-Znnst-sseynkmjiisse.n,,-3eins derKronen-stinkt,isEeinsDenGewerken ,und dennnzünftigenDinger-Fabrikanten,r.holenicht-zudenKaufleuten gezähletwerden;

nnd J ansdenkehre-genKlein-Bürgerngenommenwerden,nndlindzu allendiesen Stellen allein wirklicheactiv-Biirgerdieser Stadt, die anhiesigemOrtewohnen, wahlfahig.

s. -2.

WasdieWahlselbst"hetrist,ssogeschiehetxsdlcheiinRücksichtderKeinsmnnnschaft in einerausserordentlichenVersammlung -—sammtlicherKaufleute, sonichtKrämer sind;wozudiese Anfange- December :jedenJahres durcheinenbesondern Umsatzs- ZettelmitBemerkungdesGegenstandes -der-Verathschiagungi,vonSeiten ihrer Aeltestenzusammenberufen-werden,unter demVorsiiz eineednzusvondemMagi- sirnterheienen Deplitirtem dessenMeinung-dengleichgetheiltenStimmen denAns- sihlagsgiebet.

"

Ineven derArterwähletdieKram—er-»ZnnstimBeiseyndesMitgift-rateAs-

sessorieihreStadtverordneten. - .

BevdenGewerien, nnd dennnzüntsttgenBürgers-Fabrikanten,isweiehenichtzu den-Kaufleutengezähletwerden,sindet dagegen sohneRücksichtauf-densonstigenUn- terschiedMHauptsNeben-nndincokpokirtenGewertem einedurchdenMagistqu einfiir allemahlfemusehendeNeihesolgestatt, jedochohne daßdaraus dienothwen- digeVeibehaltnngallerdieserZünstesnndGewerke folgt, so daßjedesmal zwenan-

A2 dere

(4)

4 - - dereGewerkeausihren Mitteln dieStadtverordnetenzuwählenhaben,welche- ebenfallein einerausserordentlichenVersammlungauf Veranlaßungdes Gewerber- Patronegefchiehet.DieStadtverordneten der letzterenClassetverdenvondenobi- genStadtverordneten sammtlichgewahletkirn BeisenneineserbetenenMagistratoe, Deputirten nach MehrheitderStimmen

«

" .H.Z.

DievorsitzendenMagisirate-Devutirten, überreichennachgeschehenerWahl- denvondenAelterleuten derwahlenden Corporationen vollzogenen Wahl- Zettul demMagistrate-Collegio,welchesdenErwahlteneineförmlicheBesinlllmgNUM- geldlichaussertigemauchdenStadtverordneten selbst,davonNachrichtgeben leiht, nndüberdiegescheheneWahlandieKönigl-Wesivrenß.Krieges- nnd Don-nieren- Camtnerberichtet.

Verworsentann dieWahl einer Corvoration nichtandernwerden, nie wenn sichgfgendieQualitätdes Pisaefencsci nach h.I.einegegründeteErinnerung findet, undsiehet noch wenigereinerCorporaiion gegendieWahlderandern, einWider- spruchs-Rechtzu.

H. 4.

AusserdemFalleinernahe bevorstehendenlangewahrendenGeschäfte-Nenn tann derErwahltediesesAmtunterteinem andern Vorwande ablehnen,undnoch wenigereinem andernselbstbeliebigenübertragen

Die Dauer diesesAmtewird(sürdieFolgemitAueschluljdererst-enzwehJah- re) auf Dreyfestgesetzt,und-nachdemCalender-Jahr-berechnet, so daßjährlichin NeujahrvonRepräsentantenderKaufmannschaft.undvondenGewertWDepntiro tenZwey,vondenAbgeordnetenderKr.amer-Znnft,undvondenen derletztenClasse Einer, und zwarnachderOrdnung,inwelcherdieMitglieder»fürjede Classege- wählt worden, abgehen,unddurcheine neueWahl ersetztwerden, welche zu An- fangedeeDecemberMonate zuveranstalten ist.

, g. 5.

Wer seinen WohnortoderBürger-RechthieselbstasufgiebenodersichdessenVer- lnsiig macht,verlieretauchseine Stadtverordneten-Stelle, undsinddieübrigen Stadtverordneten seinerClasseverpflichtet,diesenVorgangsowieeinenetwantgen TodesfalldemMagistratzurVeranlassung-einerinteriminischenBefeizungund Wahlanzuzeigen

-Sollte-ausserdemeineCorporationmitihren Stellvertretern unzufriedenfeyn,·

sohat sieihredieesalsigeBeschwerden bevdemMagistrat anzubringen,unddieserzu untersuchen,und zuentscheiden,ob sichder Stadtverordnetn und desihm geschenk- tenZutraueneiunwürdiggemachthabe-undderselbezuentsetzen, auchschonvor- lausig, bisnachbeendigteruntersuchungabotHciozu iuspendirensev.»

« . H.o.

(5)

WennimFall einer solchenVaeanzoderauchdenderiährlichen-Verwechseluug,-«

die compekeocc Corporation nicht hinnen Monatsfrist, seitder-anssiedeshalberinne- nenAufforderungdesMagistrats, dieWahlvollzogen,und zurAppkobocioaeinge- reiehthat, sokönnen ausdiediessalsigeAufforderungdesMagistrats,dieübrigen

.Stadtverordneten dieser-Classe,undinRücksichtderStadtverordneten ausderletzten Bürger-ClassesämmtlicheStadtverordneten zusammenkommen,zurneuen Wahl

exokncioschreiten,und demMagisiratooder;PersonenzurAuswahlpresse-neuen WasdemnächstdiePflichtenundRech7tederSsiadtderordneten detristz soec.

pkocseaeirensie zusammendiegesammteBürgerschaft-senddeinMagistratalserster VorstehernndVertreter derselben,ssubordinirnjedochteineswegesalsUnterhediente desselbenanzusehen, sondernnur alsMittels-Personen·zurnähere-nVerbindung desMagisrrats mit derBürgerschaft,zurschnelleren MitrheislungundAusführung derVerfügungenvonSei-ten desersteren,und denAnträgenvonSeitenderLetzterer-.

Eben-sowenig sinddie-Stadiverordneten in demVerhältnißzuderBürger-segnet, ten-d zu der vonihr reprsefenrirten Classederselben,alshießeBevollmächtigtezube- trachten,sondernals derenMitversieher,undzugleich,alsselbstständigeBeamte, welche ihre Veschlüßefür sich alle-ingültigfassen,unddar-nachsin iden nntennäher bestimmten Angelegenheiten,eine dieBürgerschaftganz odertheilweisever-bindende

»Erklärungabgebenkönnen, ohne erstinjedemeinzelnenFallderenWeinngeinzu- holen,oderdieselbedeshalbbefragenzudürfen.

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—So-wieübrigens-dieStadtuerordneten überhauptxund zusammengenommen

«

dieöffentlichenStellvertreter, und dasganze Organder ganze-nBürgerschaftsind, so haben,sieauchalsRepräsentantendereinzelnenBürger-Einfüeraueh nochM be- sondere Pflicht,dasInteressedieser ihrer ;Cor·vora.tionvorzüglichinOhsachkzuwh- men, unddas Recht,»indenenihre Corroration alleinundausschliessen-dangehen- denAngelegenheit-mfür sichgültigeBesrhiüsezuneuen Anträgenoder zuerspr- derndenErklärungenzufassen.

-. 9.

Jn ersierHinsichtalsStadtoerordnete dergesanrnitenBürgerschaftüberhaupt sinddieStadtverordnetenbefugt,alleswasran ihrerUeberzeugungdenWohl-gam- derganzenBürgerschaft,unddessenBeförderunginjederHinsicht deirist,dencom—

.pekemea Behördenvorzutragen- BeschwerdenüberungleicheVertheilungsämmt- zichkrAngaben,derService-Gefalle,derEinquartirung, unddergleichemzurlin- tersuchungundRemeduranzubringen, VorschlägezurAbhelsnngentdeckter Po- lizer)-Mängel-zugemeinnützigenEinrichtungen, zurAbschnssung.eingeschlichk-s nerMishräuche-zuzweckmäßigenReformendermildenStiftungen, zurVer- sorgungderArmenundVerbeugungderVerarmungvorzutragen;ihnenwerden

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(6)

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diedengesammtenNahrungssiandbetreffendeVerfügungenbekannt gemacht,sieer- öffnendieseder·«Bürg·ersch"aft,gebendenselbendieetwannige Belehrung,und benach- richtigendenMagisiratvon dererfolgtenErklärung;siewerdenzu den com-asiatile schenBerathschlagungendesMagisirats überdasgemeinebürgerlicheWohlals Or- gan derBürgerschaftgezogen,undsollvonihrem Gutachtemwennsiezweckmäßig undaussührbarbefunden worden, Gebrauch gemachtwerden. DieArt undWeise wiesichdieVorsteherindenjenigenFällen,wosiemitihrenCommittenren vorAb- gabeihrerErklärungenNücksprachenehmen müssen,derMeinungderselbenverge- wissern wollen,bleibtlediglichihrerBeurtheilungnachVerschiedenheitdesObjekts und-der Classe,diesiereprgetemiremüberlassen;In welchenvondiesen Fällendie

Einwilligungsämmtlicheroder desgrbsienTheilsderBürger erforderlich ist,be- stimmendieallgemeinen Landesgesetze(Allg«L.RechtTheil2.Tie·§.62.ieq.)auf welchedieStadtverordneten hiemit verwiesenwerden. DenBeschlußder Commik—

teuren müssenaber die Stadtverordneten dergestaltzn vekjncirenbemüht seyn, daß

siesichselbstgegen nlleVerantwortlichkeitsichermunddieBehörde- beydersiedie Erklärungabgeben,dadurchin denStand setzen,denBeschlußderBürgerschaft, odereinzelnerClassenderselben,mitZuverläßtgteitalssolchenannehmenzukönnen.

s. lo. ." ·

DieStadtverordneten derKaufmannschaftsrichtenausserdem ihrAugenmers hauptsächlichaufallesdasjenige,wasdieAusbreitungderHandlungen gkosund imAuslande, mithin auchdieSchissarkhbefördern,unddie etwa entgegen stehenden Hindernißeheben bannt sieübergebendenIdeal-Behördendiedahinabzweckeudeu Anträge,empfangendiedarauferlaßeneVerfügungzurfernerenBeförderungund wohnendenBerathlchlagnngendesMagisirnts über dasHandluan -undSchif- farths-Interesseauf Erfordern beh.

. II.

DieStadtverordneten ausderKrämer-ZuchtsehenvorzüglichaufdieBegünsti- gungdesFabriken-nndManufactursWesens,auchAbsiellungderHindernisseund MisbräucheimDetail-Handel, und verwenden sichdieserhalbmitihrenVerbesse- rungs-VorschlägenandieBehörden, so wie sievondiesendiedahin abzweckendrn VerordnungenzurBekanntmnchungundBelehrung andiesfalsigeInteressenten zugefertigterhalten.

. s. 12. ·

Die Stadtverordneten ausdenGewerten,und denunzänftigenBürger-Fabri- kanten, welche nichtzu denKaufleutengezähletwerden, müssenessichangelegen sehnlassen,dienochobwaltenden MisbräucheundVorurtheilesinihremStandeab- zustellen,Industrie und Culcukder·Gewertsgenossenzubefördern,denBedürfnissen derMaterialien undguter Arbeiter abzuhelfen,unddeshalb nichtnur Vorschläge zuzweckmäßigenAnordnungenzumachen,sondernauchbeierlassenenneuen Ver- fügungendurch BelehrungundgütlichesZuredenesdahin.zu beleitensuchen, daß solchewillig befolgt,undpünktlichinAusübunggebrachtwerden.

§.13.

(7)

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» InähnlicherArtmüssendieStgdtdFroronZetenderletztenClasse»dasInteresseder- fertigenEinwohnerbesonderswahrnehmen,so nichtzueinerderobigenzBürgers- Tlassengehören,»undfürdieBeförderungderübrigenNahrungo -Zt.veigedurchan- gemesseneVorschläge-ludAufmerksamkeitauch dieBefolgungderbestehendenGe- setzezuwirkensuchen.

Uebrigen-skönnendieStadtveroridneten von-deneinzelnenBesuchennei-Burgen sehn-itzwardieEingrltfederandern Klassenodereinzelner Personeninihre Rechte zurabhelsiithenMaße anze-igen,seinetwegenabersind siewedereinzeln nochineve—

pokebesugbnndnot-bviel.wenige-r»,verpstiehtet,dasPrivat-Interesse einzelnerBür- ger wahrzunehmen,oderin derenStreitigkeitenohneAufforderungdernie-eigentli- chen Behördenticheinzulassen

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BehufsdernöthigenBerathschlagsängerisversammletsichjede ClassederStadt- Verordnetensürssirhallein den istenkjedenMonatezu einerbestimmten Stunde,bei demjenigenMitgliede, welchesderzuerstgewählt-e,alsoderAeiteste ist- Dieser siehetalsVerräther-denVorn-hbei derVersarnnilnng,.t-rrigtdieerhaltenenInschrif- tenseinenCollegenvor, undsammlet diese PapiereineinssiirkjedesJahr bestimmtes Volumen·; ers-leitetfernerdie Verathseblagnng, schreibtdiegefaßtenBeschlüssein

«-eindazu bestimmtes Buchein,nndläßt solchevondenAnwesenden unterschreiben- nnvbesorge endlich-,nach demInhalt-esderBeschlüsße,idiieAnstrengung-derBerichte,

"

undBittsehrisstenan«dieBehörden s. 16.

Den ersten sjedenMonats versammlen-—sici)dagegendieStabtberordsneten aus allenClasse-nzu eine-rgemeinschaftliche-nBeraibschlagnsng,—undzwarunterdem Vor- sitzdesjenigen..MitgliedeenunderKausuiannschash welcherderzuerst geweihtenund

".«soauch dejr eilt-eileStadtuerordcieteisi. In dieserGeneral-

Versammlungwirdübri- gensinAnsehungdesVortrages, .iebe-«r«die,die ganzeBürgerschaftbetreffendeAn- gelegenheitensiznAnsehungderLabung,Niedersehmibung»undVollziehungder Ve- fchlüße,sowie derAuesertigung,ebenso verfahren,wie in derSpecial-Versamm- lung,und-rsngskensichdieStadtverordneten nach-denh.—.-I.bestimmten Eins-sen,und jedeClassein derArt,wiedie Mitglied-erderselbenerwähltsind,inwelcher Art auch dieStunmen gesammletwerden.

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DieBeschlüssewerren überallnacFMebzbeitderStimmen ohneweitereRück-

sicht-aufdieverscbltdseutuClassengezahlt,undohne Rücksichtdaraus,wieviel und

-«"ivelrheMitgliedergegenwärtigsind.

Dies letzteregilt dochnur von denbenanntengewöhnlichenZusammentünsten.

Ereignersich dringendeVorsalle,daßdieBerathscblagung nichtbin zurnnhesien Special-oderGeneral-Versammlungverschobenwerdenkann, sesmußderVorste-

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ist .

herderStadtverordneten,oderdochderjenigenClassederselben,welchendieSache alleinangehei,dieMitgliederautstrxordentlichzusammenberuffen, undgeschikhex

zdleseedurcheinenschriftlichenumlaufkZettel,inwelchemzugleichderGegenstand IdeekünftigenBerathschlagungimallgemeinenbekanntgemachtist.

«

Ineinemsolchen«FallmüssenwenigstenszweyDrittel dereinzuladendenMit- glieder beisammen seyn,umeinenguixtigenBeschlußfassenzu können

, » » « ..«.18«» «

Ihre BerichteundVittschriftenandenMagistra·t,unddiesonstigenBehörden vunterzeicllnendieStadtverordneten derallgemeinenVersammlungmitdem come-

tiven Namen: « »

DieStadtverordneten derBürgerschaftzuElbing,nndunter Unterschriftder

’4-VorsteherderverschiedenenClassen - « «

DieSpecial-Versammlungenbedienenstchresp.vderUnterschrift- dieStadtverordneten derKaufmannscimft.

- - —- Kramer- Zunft.

z

—- Gewerke,undderunzuuftigen Bürger Fabrikant-en, welche

- nichtzu denKaufleutengezeihietwerden. ,

«

letztenBürger- Clagsse

undmussenihreEingaben wenigstenooonzweyDrittelderdazugehörigenStadt-

verordneten vollzogen seyn. - .

UebrigenswirddenStadtverordnetenüberhaupt,undjeder Classe insbesondere uerstnttet,sicheinbesonderesAmstesiegelnachArtderoffentlichenStadistegelmit vorgedachterUnterschriftstechenzulassen,-welches-a«berdieresp. Vorstehersorgfältig unterihrem Beschlussehaben müssen-

«

Auchsoll ihnen vergonnet seyn, sichseinenbesonderen Nechtei-«CoiifuleeitenZuih- rerBelehrung,undzu derCorkerpondanceszuhalten,jedoch hat dieserreinenTheil an denBerathschlagungen,undnoch wenigereineStimme-dauern

. . 19.

Uebrigens sindzwar dieStiidiverordneten auch verpflichtet,dieReprsefemsnkem Stelle bet)derService-Commission,fund demArmen-Collegiozuübernehmen,je-

»doch werdendie darinn jetzt schon vorhandenen Repsraelenranrsenhier-durchbestätigt,in derFolgeabersoll beydemAbgangeeinesMitgliedes, dessenStelledurcheinen Stadtverordneten besetztwerden. Elbing,denIz.May.1805.

Oberbürgermeister,Burgemeisterund Stadtråthedes

« combimrten Magistrats. ,-

Beyme.QuednamDubois. JungschulzosiöbernlLange.Land.

»PoselgeinSchönMem Jebeiis.

VorstehendenähereBestimmung wegenderWahlundAnstellungderSmssp

verordnetenzuElbingundInstruktion für dieselben,wirdhiedurchcom-Osten

sign. Marienwerder, den 9tenAugust1805.

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Königl-Westpkeuß»Krieges-UndDomainem Taumel-·

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