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als relevanter Faktor der Satzgliedstellung

3.1 Bindungspotenz/Bindungsebenen

All die inden obigen Teilen dargestellten Ausführungen sind für die Erforschung von Stellungsregularitäten relevant, weisen aber trotzdem viele Unzulänglichkeiten auf,weil sieauf Vereinfachungen gründen. Keiner der Wissenschaftler, dessenErörte­ rungen angeführt wurden, hat nämlich weder eine Definition fürdas Prinzip der syn­

taktischen Verbnähe erarbeitet, die als unumstritten gelten könnte, noch alle Regeln erfasst, diedie genannten Elemente aneinanderbinden. Es ist nämlich wichtig zu erfor­ schen, ob und wie das Prinzip der syntaktischen Verbnähe die hierarchisch- dependentiellen Beziehungen, auf der dieGrundfolge aufbaut, beeinflusst.HOBERG hat zwar den Versuch unternommen, ihre Erklärung mit der Substituierbarkeit ist jedoch nichtperfekt. Es tauchtnämlichdie Frageauf,ob und wie der Grad der Bindung mehre­

rer fakultativeroder frei hinzufügbarerElemente (vgl. auch JUNGsobigesBeispiel) zu messen ist? Wie ist also dieunmarkierte Reihenfolge in dem folgenden Satz zu erklären, wenn seineElementesich nicht nur beliebig substituieren, sondernauchuneingeschränkt tilgen lassen, ohnedassdieKorrektheit desSatzes beeinträchtigtwird?

Der Zugistam gestrigenTage wegeneines starken Gewitters mit erheblicherVerspä­

tung angekommen.

Wenn also das Prinzip der syntaktischen Verbnähe nicht die unmarkierte Serialisie-rung der Angaben regelt, dann muss man die Frage stellen, welche Mechanismen die unmarkierte Wortfolge derAngaben festlegen. Istdas Prinzipder syntaktischen Verb­ nähe nur aufdie Aktanten zu beziehen? Bevoraber auf dieses Problem eingegangen wird,muss das Phänomendes Prinzips der syntaktischen Verbnäheergründet werden.

ZIFONUN et al. (1997: 1508) sind auf dieses Phänomen eingegangen, indem sie eine Anbindungshierarchie ans Verberfassthaben:

„Die Anbindungshierarchie wird von insgesamt drei Faktoren geregelt: a) Komplemente ohne Argumentsstatus werden vor Komplementen mit Argumentsstatus angebunden; b) Komplemente mit autonomer Bedeutung (Adverbialkomplemente) werden vor Komplementen ohne autonome Bedeutung angebunden; c) von den Komplementen mit Argumentsstatus wird ein Komplement Aj, das unmarkiertSkopus über ein Komplement Ai hat, nach Ai angebunden. [...] Das Prinzip der Verbbindungye engerdie Bindung ans Verb, desto näher beimVerb (in Endstellung) istalso zupräzisierenals: je eher in derkategorialenFunktionalstruktur an dasVerb angebunden,desto näher beimVerb." (ZIFONUNet al. 1997: 1508)

Um sichmit dem Prinzip der syntaktischen Verbnäheauseinanderzusetzen und sei­ ne Relevanz für die Serialisierung von Satzelementen zu erfassen, müssen auch fol­ gende Fragen, die in keinerder angeführten Definitionen gestellt worden sind, beant­

wortet werden:

3.1.1 die Frage nach der Bindungspotenz des Verbs,

3.1.2 die Frage nach den Bindungsregeln, d.h. den Regeln, die ein Folgeelement an das überdie Bindungspotenz verfügendeVerbbinden.

Ad. 3.1.1 Zu aller erst mussder Mythos abgeschafft werden, der sich aufdieTäu­ schung gründet, dass dasVerbum Finitüminallen Fällen die Fähigkeitbesitze, Folge­ elemente an sich zu binden. DasVerbum Finitum verfügt über die Bindungspotenz nämlich nur dann, wenn das Vollverb die Funktion desFinitums übernimmt,z.B.:

1.Der Linguistschreibt dem Vollverb die Bindungspotenz zu.

Wenn man jedoch den Satz ins Perfekt setzt, dann kommt das entsprechende Hilfsverb (hierhaben)alsFinitumhinzu,das kein einziges Satzgliedan sich zubinden vermag. Das Vollverb (hier zuschreiben) hingegen verwandelt seine morphologische Funktion und wird aus dem Finitum zum Partizip II, wobei die Reihenfolge dernomi­

nalen Satzglieder trotz der Form-undPositionsänderungdes Vollverbs aufrechterhal­ ten bleibt:

2.Der Linguist hat dem Vollverb die Bindungspotenz zugeschrieben.

Die vom Vollverb festgelegte Reihenfolge der Satzgliederistdemzufolge weder von morphologischer Form desVollverbsnoch dessenPositionierung in derOber­

flächenstruktur des Satzesabhängig. Das Partizip II rücktans Satzende, was sich aus hierarchisch-dependentiellerBeziehungergibt, und räumt dem Finitum das Feld (die zweite Stelle), weil dasFinitum mitdemSubjekt kongruiert. Darüber hinaus konstitu­

iert das Finitum den Satzund verleiht ihm die Fähigkeit, Stellungnahmen zur außer­ sprachlichen Wirklichkeit zu formulieren, (vgl. ENGEL 1996: 180) Das Finitum ist nämlichunabdingbar für die Realisierung vonVerbkategorien.

DerSatz 2 verdeutlichtaber, dassdasFinitum nicht immer souveränVerbkategori­ en bilden kann, sondern behilflich und für den Aufbau der analytischen Kategorien unentbehrlich ist. Im Falle desTempus Perfektentscheidet auch das Vollverb über die Auswahl des entsprechenden Hilfsverbs (haben oder sein), deswegen muss dem Voll­ verbgegenüber dem Hilfsverb Vorrang zuerkannt werden, obwohldas Vollverb seine morphologische Form ändert. Bei Bildung komplexer Kategorien macht das finite Hilfsverb mit Partizipien und/oder Infinitiven zusammengesetzte Prädikate aus. Parti­

zipien und Infinitive gelten dann als grammatische Prädikatsteile (HELBIG &

BUSCHA 1991: 537f,2001: 448 f.), die im Kemsatz am weitesten entferntvom Fini­ tum stehen.

Da dasVollverb verschiedene morphologischeFormen (Finitum, Infinitiv, Partizip II) annehmen und folglich verschieden positioniert werden kann, sei die oben ange­ führte Definition HOBERGs (,je enger die strukturelleRelation, desto engerauch die

positionelle Relation zum Verb in Endstellung“) modifiziert, präzisiert und dadurch auch verdeutlicht. Es wird vorgeschlagen, das Prinzip der syntaktischen Verbnähe folgendermaßenzu formulieren:

Je enger die syntaktisch-semantische Bindung ans Vollverb ein Element auf­ weist,desto weiter nach rechts in der Satzstruktur rückt dasElement.

Vollverben sind überdies imstande, auch lexikalische Elemente (u.a. Verbzusätze, Gefügenomina) und andere nominale Elemente an sich zu binden, mit denen sie im Satz zusammengesetzte Prädikate bilden. Die lexikalischen nicht-verbalen Teile von Prädikaten werden als lexikalischePrädikatsteile (HELBIG & BUSCHA 1991: 538f.

2001: 449f.)bezeichnet.

Bei Häufung grammatischerund lexikalischer Prädikatsteile im Satz treten gram­

matische Prädikatsteile hinter lexikalische Prädikatsteile (Satz 2: zugeschrieben - zu alslexikalischerPrädikatsteil steht not geschrieben - grammatischem Prädikatsteil).

Obwohl grammatische Prädikatsteile weiterentferntvom Finitum stehen,kann man nicht feststellen, dass grammatische Prädikatsteile enger mit dem Finitum verbunden sind als mit den lexikalischen Prädikatsteilen, d.h.: der grammatische Prädikatsteil -Partizip II geschrieben - njütc enger verbunden mit dem lexikalischen Prädikatsteil -Verbzusatz zu - als mit dem finiten Hilfsverb. Von der Stellung der grammatischen und lexikalischen Prädikatseile kannnichtauf den Unterschied im Grad deren Bindung ans Finitum geschlossen werden, weil lexikalische Prädikatseile ausschließlich mit Vollverben, grammatische hingegen sowohl mit Hilfsverben und/oder Modalverben als auch mit anderen lexikalischen Elementenverbundenwerdenkönnen. Die Bindung der lexikalischen Prädikatseiledifferiert vonder Bindung der grammatischen Prädikatseile erstens durch den Bezug auf das bindende Verb und zweitens durch die Artder Bin­

dung. Die Bindung des Finitums ans Vollverb (als Partizip oder Infinitiv) ist rein grammatisch und dieBindung des lexikalischen Prädikatseils ans Vollverb erfolgt aus lexikalischer Bedingtheit oder Wortbildungsgründen. (HELBIG & BUSCHA 1991:

538,2001: 448 ff.) Man darf jedoch trotzdem behaupten, dassdie Glieder desVerbal­ komplexes amengsten miteinander verbunden sind, d.h. enger als mit anderen gebun­ denend.h.nominalen Elementen, weil siezusammenein Prädikatbilden.

Die beschriebene Abhängigkeit lässt sich folgendermaßen darstellen, wobei der Pfeil auf das gebundene (auchabhängige) Elementgerichtet ist:

Finites Hilfsverb hat

A

Verbzusatz ◄--- Partizip II des Vollverbs

zu geschrieben

Dativobjekt Akkusativobjekt dem Vollverb dieBindungspotenz

Die grammatische Bindung, also die Bindung des finiten Hilfsverbs ans infinite Vollverb, das als Infinitiv oder Partizip fungiert, steht außerhalb des Prinzips der syntaktischen Verbnähe, weil weder das Vorhandensein anderer Elemente im Satz noch deren Positionierung von der morphologischen Form des Vollverbs abhängen.

Die Reihenfolge wird also keinesfallsdurch diegrammatische Bindungberührt, was an folgendem (bereits oben präsentiertem) Beispieldargestellt werden kann:

Der Linguist schreibt dem Vollverb die Bindungspotenz zu.

Wenndieser Satz ins Perfekt gesetzt wird (was schon oben präsentiertwird), ändert sichdie Gestalt des Verbalkomplexes auch diemorphologische Form und diePosition des Vollverbs, aber nicht die Reihenfolge der ans Vollverb gebundenen nominalen Elemente.

Dieoben präsentierte dependentiell-strukturelle Beziehung wird folgendermaßen li­ nearisiert:

lexikalisch-semantischeBindung = + Verbnähe DerLinguist hat

t

dem Vollverb die Bindungspotenz

grammatische Bindung (Fin. HV/MV + Inf/Part) = - Verbnähe

Das Prinzipder syntaktischen Verbnähe in der von HELBIG &BUSCHA verfass­

ten Version(syntaktische Verbnähe = topologische Verbfeme)gilt demzufolge nur für diesynthetischen Tempora: Präsens und Präteritum. Man kann dennoch nicht feststel­

len, dass dieseTemporaselbstdieses Prinzip konstituieren, weil die Abfolge, die auf dem Prinzip aufbaut, auch bei analytischen Tempora aufrechterhalten bleibt. Die Grundfolge(also die unmarkierte Abfolge) der Verbergänzungen wird nämlich durch das Vollverb, egalob durch seinefinite oder infiniteForm, festgelegt. Wennalso dem Vollverb die entscheidendeFunktion bei der Serialisierung zukommt, dann unterliegt keinem Zweifel, dassdie lexikalisch-semantische Bindung ans Vollverb das Prinzip der syntaktischen Verbnähe konstituiert, weil die Valenz des Vollverbs über die Zahl, Artund Reihenfolge der lexikalischen Elemente entscheidet,dieandas Vollverb gebunden werden (können/müssen).

Ans Vollverb können verschiedene Elemente mit unterschiedlicher Stärke gebun­

den werden. Zu denjenigen Elementen, die mit dem Vollverb am engsten verbunden sind, gehören lexikalische Prädikatsteile. Aber auch unter den lexikalischen Prädi­

katsteilen kann man einen unterschiedlichen Bindungsgrad ans Vollverb aussondem, der sich in Stellung der gehäuftvorkommenden Prädikatsteileausdrückt, z.B.:

Der Referent stelltedamalsdie Behauptung auf.

*Der Referent stellte damals auf dieBehauptung.

So wirft sich die Frage auf, warum der Verbzusatz (auf)hinter das Gefugenomen (GN)30 (dieBehauptung) rückenmuss, wenn beide lexikalisch sind und beideobligato­

30 DieseBezeichnungwurde von ENGEL eingefuhrt.(vgl. z.B. ENGEL 1984, 1986,2001,2004)

risch auftreten. Lässt sich denn die Erklärung ausschließlich auf den Unterschied in ihrermorphologischen Repräsentation zurückfuhren? Oder gelten in diesem Fallenoch andereBedingungen?

HOBERGs Definition (,je niedriger Substituierbarkeitsgrad, desto niedriger Per­ mutationsgrad“ - alsostärkereVerbindung mit dem Vollverb“)reicht auch hier nicht aus, weil sowohl der Verbzusatz als auch das Gefügenomen den Substituierbarkeits­ grad„null“ aufweisen.Da bezüglich dieserElemente auchder Permutationsgrad „null“ beträgt, so ist festzustellen, dassman auch in diesem Falle nicht aus dem Substituier­ barkeitstest aufdie Wortfolge schließen kann. Die restriktive Reihenfolge Gefugeno-men vor Verbzusatz ist folgendermaßen zuerklären:

Es stimmt zwar, dass diebeiden Prädikatsteile mit dem Verb lexikalisch verbunden sind, doch die Bindungsebenen differieren. Der Verbzusatz ist nämlich mit dem Verb auf Wortebene verbunden und bildet gemeinsam mit dem Verb eine lexikali­ sche Einheit. Diese enge Verbundenheit findet in der Zusammenschreibung des Verbzusatzes mit dem Infinitiv oder Partizip II ihren Ausdruck. Das Gefügenomen hingegen istmit dem Verb aufPhrasenebene verbunden -bildet mit ihmeine enge syntagmatische Beziehung - und wird mit Infinitiven od. Partizipien II getrennt ge­ schrieben. DieseDifferenz äußert sich auch inder Infinitivprobe die Behauptung auf­

stellen, wo dem Gefügenomen, das vor der zusammengesetzten Verbform steht, eine größere Autonomiezukommt, indem es als freies Lexem fungierenkann. Dies bewegt zur Feststellung, dass die syntaktische Verbnähe sich außer in den lexikalisch­ semantischen auch in morphologischen und syntaktischenRegeln konstituiert. Wiedie morphologischen Faktoren dieWortfolgebeeinflussen, sei nicht vorweggenommen.

Im Falle des Funktionsverbgefüges verfügt zwar nicht das Verb (es ist ein Funk­

tionsverbund kein Vollverb) über die Bindungspotenz, sondern das Verb zusammen mit dem Gefügenomen, trotzdem gehörtdiese Bindung zum Prinzip der syntaktischen Verbnähe, weil das Funktionsgefüge mit einem Vollverb paraphrasiert werden kann.

Außer der Wortebene und der Phrasenebene gibt esnoch die dritteBindungsebene, und zwardieSatzebene. Auf der Satzebenewerdennicht mehr Prädikatsteilegebun­

den, sondern Aktanten, die im Stellenplan des Verbs verankert sind und von daher auch als verbspezifische Elemente bezeichnet werden. (HELBIG & STEPANOVA:

1978: 147f) Auchmanche Angaben, dievom Vollverb obligatorisch verlangt werden also im Stellenplan des Verbs verankert (HELBIG & STEPANOVA 1978: 148) sind, werden auf dieser Ebene direkt gebunden. Die meisten Angaben, die zwar nicht im Stellenplan des Vollverbs verankert sind, werdendennochindirektgebunden.

Die Bindung auf der Satzebene wird alseigentlicheBindung bezeichnet.

Zusammenfassend können alledrei Bindungsebenen wie folgt illustriert werden:

I. Wortebene (nurimDeutschen31): Verbzusatz + Vollverb, z.B.: auf+ machen, II. Phrasenebene: Gefügenomen +Funktionsverb,z.B.: Anerkennung finden

31 Im Polnischen kann von nureinem trennbaren Präfix gesprochen werden beim Verb lekceważyć.

Z.B.:Ja sobie tego nieważę lekce. Dieskann jedochals standardsprachlicheFormulierung strittig sein oder humoristisch ingesprochenem Polnisch angetroffenwerden.

Funktionsverb + Gefügenomen, z.B.: zdobyc uznanie,

III. Satzebene: Satzglieder: obligatorische Aktanten

(fakultativeAktanten) + Vollverb, [Angaben]

z.B.:Hans hat [gestern] (seiner Freundin) Blumen geschenkt.

Hans podarował [wczoraj] (przyjaciółce) kwiaty.

Das Prinzip der syntaktischen Verbnähe übertrifft jedoch die Verbvalenz an derFä­

higkeit, den Satz zu konstituieren. Es ist nämlich ersichtlich geworden, dass sich die hierarchisch-dependentiellen Strukturbeziehungen nicht nur aufElemente der Satzebe­

ne d.h. Aktanten (Kasusergänzungen) beziehen, sondern auch aufElemente der Wor­ tebene und der Phrasenebene d.h. Prädikatsteile (Verbzusätze und Gefugenomina) übergreifen.

Daaber sowohl die Elemente der Satzebeneals auch die ElementederPhrasenebe­

ne die gleiche morphologische Form haben können, müssen zu vieren Abgrenzung syntaktische Probenangewandtwerden.Eine der Proben istder Substitutionstest.Esist nämlich offensichtlich, dass Aktanten und Angaben keine Prädikatsteilesind, deswe­

gen ist im Gegenteil zu Prädikatsteilen deren Substituierbarkeit möglich, was unten demonstriert wird:

Ich stelle deine Behauptung inFrage. (GN)

★Ich stelledeineBehauptung dahin.

Poddają w wątpliwość twoje stwierdzenie.

★Poddają wto twoje stwierdzenie.

Hansfahrt morgen nach Berlin. (RA) Hans fahrt morgen dorthin.

Hans jedzie jutro doBerlina.

Hans jedzie tam jutro.

Wie aus demTest folgt, lassensich diePrädikatsteile im Gegensatz zu Satzgliedern nicht ersetzen, weil sonst Bedeutungsunterschiede ausgelöst werden können und grammatisch unkorrekte Sätzeentstehen.

Zur Abgrenzung derPrädikatsteile von Aktantenund Angaben kann auchder Test mit Anwendung des Ersatzinfinitivs32 verwendet werden. Da aber der Ersatzinfmitiv nicht im Polnischenauftritt,gilt dieProbeausschließlich für das Deutsche:

32Vgl. Vip-Regel bei ENGEL2004:234.

..., dass ich deineBehauptung habe in Frage stellen müssen.

..., *dassich deine BehauptunginFragehabe stellenmüssen.

.... dass Hansgestern hat nachBerlin fahren müssen.

..., dass Hans gestern nach Berlin hatfahren müssen.

Wie sich ausden Beispielen ergibt, kann das finiteHilfsverb nicht zwischen dieje­

nigen Elementerücken, die Prädikatsteile sind(erstes Beispiel). DasGefügenomen und derErsatzinfinitivsind zu eng miteinanderverbunden, als dass ein anderes Element sie trennen könnte. Diese Restriktion betrifft nicht die Angaben (zweites Beispiel), weil sie nicht zum Prädikatgehören, deswegen lassen sie das Finitum rechts von sich erscheinen.