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Der Baumeister, Jg. 34, Beilage, Heft 7

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BEILAGE ZUM »BAUMEISTER*

J U L I 1936 • M O N A T S H E F T E F Ü R B A U K U L T U R U N D B A U P R A X I S • H E F T 7

G E M E IN N U TZ UND G E M E IN S C H A F T S S IN N

A LS B E F R U C H T E N D E G R U N D L A G E N F Ü R S T Ä D T E B A U U N D S IE D L U N G S W E S E N IN D E U T SC H L A N D Von. Regierungsbaum eister Guido Harbers, Beigeordneter für das W ohnungs- und Siedlungswesen

der Stadt München Anläßlich des in Berlin und M ünchen im Juni durchgeführten

Internationalen Gemeindekongresses wurden die im Auszug folgenden Betrachtungen darüber verfaßt, inw iew eit neue w elt­

anschauliche G esichtspunkte den Städtebau, verstanden als die Gestaltung der näheren und ferneren Umwelt des M enschen, und das Wohnungs- und Siedlungswesen zu durchdringen und w ie sie au f diese D isziplinen einen bestim m enden und fördernden E in ­ fluß schon teilw eise zu gewinnen verm ochten und in Zukunft noch stärker haben sollten.

In alter deutscher Zeit atm ete alles, was Menschenhand über­

haupt schuf, G estaltung. Es war n ich t nur m it der H and und m it dem Verstand, sondern auch m it seelischer Wärme im Sinne einer höheren, über den augenblicklichen konkreten Zweck hin­

ausgehenden Vernunft gebildet. Trotz dieser, oder bei dieser G estaltungskraft waren die Gegenstände des täglichen Bedarfs, die W ohnhütten und H äuser und schließlich die Siedlungen, Dörfer und Städte in Anlage, G estalt und verfassungsm äßigem Aufbau gleichzeitig A usdruck eines starken Gemeinschaftssinnes.

Ein Blick aus dem Flugzeug, das über deutsches Land fliegt, bestätigt das. D ie Dörfer liegen wie K notenpunkte in einem sauber gewirkten (W ege-)N etz, gu t gegenseitig ausgew ogen und in jew eils angem essener Entfernung voneinander, in m itten fleißig bebauter W iesen und Felder, die von Busch und W ald umsäumt sind, oder auch nur fast unmerklich sich durch die auf ihr D orf ausgerichtete Felderteilung von der Nachbargemar­

kung abheben.

Hieraus ergibt sich eine erste L ehre: W as organisch geivachsen erscheint, soll nicht ohne N ot berührt oder in seinem stabilen Orga­

nismus beunruhigt werden, denn es hat seine Bewährung in der W irklichkeit schon Jahrhunderte hindurch bew iesen und ist damit w ohl geeignet, auch au f weitere Zeiten hin Vorbild und Rückhalt zu bilden in vielem , was Haus- und Fcldanordnung, was Straßen- und Platz-B em essu ng und -B ild berührt.

Das Stadtbild einerseits und die G estaltung einzelner Bauwerke in der freien Landschaft andererseits zeigen wiederum gleich­

mäßig durchgehend eine sichere und sinnlich-warme Durch­

formung, ganz gleich, ob es sich um schlichte kleine Häuser, um Zweck- und W erkbauten (Mühlen, Brücken) oder um städtische Bauwerke handelt, nur daß je nach der Zweckbestim m ung eine gewisse Abstufung in der H öhe, im R eichtum an architektoni­

schem und bildnerischem Schmuck und in der Art der Fassaden­

aufteilung festzu stellen ist: Das R athaus, die R esidenz, die Kirchen dominieren. Ihnen sind Platzräum e vorgeordnet. Das Bürgerhaus w iegt auch noch im Straßenbild, tritt aber doch im gesamten Stadtbild hinter die B au ten m it öffentlichem Charak­

ter entschieden zurück.

Ein B eispiel m ag genügen, um aufzuzeigen, w ie diese natürliche Ordnung im Stadtorganismus wieder em pfunden wird und, wie selbstverständlich, neu b eton t wird: die Neugestaltung des Königsplatzes in München.

Es sind nicht einm al so sehr die eigentlichen N eubauten, welche den früheren Charakter des P latzes derart gew andelt haben.

Vielm ehr ist es eine Verlagerung bzw. Konzentrierung des Er­

lebnisschw erpunktes vornehm lich durch Herausnahme des Fähr­

verkehrs und der R asenteile aus der Platzfläche und die Anord­

nung des neuen P lattenb elages, der Platzleuchten und der neuen Einfassungsm auern. Das Ergebnis ist die Schaffung eines neuen repräsentativen Fest-, Feier- und Versammlungsraumes im Freien.

D ie gleiche Sorgfalt wie der F eierstätte, den großen Anlagen der Erholung und der sportlichen B etätigung wird aber auch den kleinen D ingen, den Gegenständen des täglichen Gebrauches und der G estaltung der nächsten U m w elt des arbeitenden Men­

schen, sei es in der W erkstätte (Werk: Schönheit der Arbeit) oder in der Stube, der W ohnung, dem Garten, dem Straßen-, Siedlungs- und Erholungsraum gew idm et, nur daß hier das Praktische im Vordergründe und in voller Harmonie m it Form und G estaltung zu stehen hat.

Es war durchaus n ich t immer so. D ie n egativen Zeugen einer schlechten V ergangenheit koim ten bei weitem noch n ich t alle b eseitigt werden. W as war z .B . im Rahm en landläufiger soge­

nannter „Stadterivciterungenli des 19. Jahrhunderts oder des be­

ginnenden 20. Jahrhunderts einheitlich gut oder sehr planm äßig und erfreulich? Erfreulich wrohl wenig, und planm äßig allenfalls die in stillschweigender Übereinkunft durchgeführte bauliche A usschlachtung der Grundstücke, w ie sie die gewinnbringendste Art der A ufteilung ergab bzw. b egünstigte. Draußen wrurde hier und da „gesied elt“ , eine -wilde B au tätigk eit einzelner m eist dort, w'o es einem Grundstücksbesitzer gerade einfiel zu „parzellieren“ . K ein Straßenbaustatut verm ochte solch verzettelte Bauerei zu verhindern und dam it die Tasche des einzelnen und auch die der öffentlichen H and schonen zu helfen. K ilom eterlange Straßenzüge sind auch h eu te noch n ich t „fertig“ , sondern allen­

falls im „U nterbau“ hergestellt und bilden m it ihrem Staub und ihren im mer wieder sich öffnenden Schlaglöchern eine ständige Sorge für die teilw eise nur in spärlicher Zahl vorhandenen A n­

lieger, die Passan ten, den Fährverkehr, die Polizei und die Stadtverw altung.

Im ganzen gesehen m achen solche „ S tad tteile“ auch keinen guten Eindruck, sondern wirken als das, was sie sind: ein Spiegel der letzten m ißgeleiteten, ideal- und ziellosen Epoche.

Jeder baute trotz aller gutgem einten polizeilichen Einflußnahm e und Vorschriften ziem lich so, wie er w ollte und dorthin, wro es ihm paßte, ohne R ücksicht a u f den Nachbarn und die U m gebung.

Der sittlich unterbaute Kam eradschafts- und Gemeinschaftsgedanke ist in Deutschland im wesentlichen der A usgangspunkt und die stetige, tragende Grundlage auch f ü r unsere Sachgebiete geworden.

W ir erleben hier, w ie auch auf so vielen anderen G ebieten der p olitischen, völkischen und w irtschaftlichen E ntw icklung, wrie ein Ideal, eine Idee langsam in die W irklichkeit des täglichen Lebens, der täglichen Aufgaben dringt, ja hereingezogen werden m uß, w eil m an erkennt, w ie gerade und nur dieses w eltanschau­

lich Neue auch zuverlässiger Träger des materiellen A ufbaues und Lebens zu wrerden verm ag. Gerade das lebendige und deshalb überzeugende Erleben — im Sinne des Bergson’schen oft so

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m ißverstandenen elau v ital — einer solchen A usw irkung des W eltanschaulichen, bew eist auch, daß es nicht genügt, daß man die W elt recht gründlich anschaut, sondern daß es sehr wohl auch darauf ankom m t, wie man das tu t, m it welchem Ziel und w elchem sittlichen W illen.

Im besonderen gelten hier vier Gesichtspunkte:

1. Eigentum an Grund und Boden verpflichtet.

2. Boden ist keine Handelsware im landläufigen Sinne, seine N utzung kann geregelt und eingeschränkt werden, vor allem dort, wo es das Allgem eininteresse verlangt.

3. Gem einnutz geht vor Eigennutz.

4. Gem einschaftsgeist.

Als oberster und wirksam ster Grundsatz erweisen sich indessen immer die letztgenannten, weil durch sie nicht nur ideelle, son­

dern auch höchst m aterielle, greifbare neue W erte für die A ll­

gem einheit so gut wie für den einzelnen geschaffen werden.

D as sogenannte „Wohnsiedlungsgesetz“ vom H erbst 1933 m achte in diesem Sinne jegliche Grundverkäufe und -Verpachtungen von einer vorherigen Genehmigung des zuständigen Bürger­

m eisters abhängig. Letztere kann dann verweigert werden, wenn das öffentliche Interesse dagegen oder noch nicht dafür steh t (Schul-, Verkehrs-, A ufschließungsfragen, N utzung für andere Zwecke). Zur K larstellung der Nutzungszw ecke dient der,, Wirt- schaftsplan“ , der den bisherigen „Generalbaulinienplan“ zur Studie degradiert und m eist erheblich in bezug auf die A u s­

dehnung der in A ussicht genom menen Bau- und Siedlungsge­

biete reduziert. D ieses Gesetz bedeu tet die erste praktische Grundlage für planvolle Stadterweiterung, aber nur in der Hand des Sachkundigen!

Immerhin bedeuten G esetze zunächst immer V erbote und B e­

hinderungen, Hemmungen. Unsere W eltanschauung ist aber ihrem ganzen W esen nach bejahend, aufbauend. Deshalb m ußte zu solch neuem , gewiß sehr notw endigem Perbot auch das Gebot, die Anregung und der wirksame A n reiz treten: in unserem Falle

— auch im H erbst 1933 — die w eitgehende Steuererleichterung f ü r den Kleinwohnungsbau, Kleinsiedlungs- und Einfam ilienhaus­

bau und die Bildung plan m äßig entwickelter Gemcinschaftssied- lungen a u f privater Grundlage. D iese bekanntlich m it der Ramers- dorfer Mustersiedlung 1934 in der H au ptstadt der Bew egung ein­

geleitete Bew egung hat schon beachtliche E ntw icklung genom ­ men. In vielen Städten wurde die verschärfte Prüfung einge­

reichter Baupläne durch die Baupolizeibehörde ergänzt durch Erleichterungen für die Bebauung von Eckbauplätzen und B au ­ lücken, ebenfalls schon m it praktischem Erfolg.

Gerade einer der vorgenannten H auptsätze: „Gemeinnutz geht vor Eigennutz11 gibt für eine zukunftsreiche E ntw icklung die fruchtbarste Grundlage, denn durch den Verzicht aller au f eine gew isse, bisher eifersüchtig gepflegte W illkür bezüglich der B au­

stellung im Grundstück, seine Grundrißeinteilung und A ußen­

gestaltu ng und auch hinsichtlich der Einfriedungen des Gartens ist cs m öglich, einen besseren Gesamteindruck sowie eine schönere und zugleich wirtschaftlichere Ausnutzung der Grundstücke und der nach vorher bestim m ten H au pttypen zu errichtenden Ge­

bäude zu erreichen. Das aber kom m t nicht nur der A llgem ein­

h eit, sondern auch jedem einzelnen Siedler und Bewohner zu­

gute. Auch die Stadtverw altung kann so an einen planm äßigen und voll genutzten Ausbau der Straßen, Versorgungsleitungen und K anäle hcrangehen.

A u f die eigentliche w irtschaftliche und bauliche G estaltung im einzelnen, also auf die E inteilung der Siedlungen, die Größe der Siedlerstellen und ihren baulichen Ausdruck hat der Gemein­

schaftsgedanke aber noch w eitergehenden Einfluß.

Der Siedler, dem als Arbeiter der Faust Händewerk Gewohnheit ist, wird, soferne er arbeitslos ist oder nach seinem Tagewerk noch über Zeit und K raft zur Arbeit am eigenen verfügt, zu­

sammen m it seinesgleichen unter sachkundiger Führung an der

Erschließung der Siedlung, in welcher er seiner Fam ilie das Heim schaffen w ill, und an der Erbauung der H eim stätte selb st m it allem , w as dazu gehört, mitwirken.

Hierdurch werden die H erstellungskosten und dam it der m onat­

liche Zinsen- und T ilgungsdienst zugunsten seiner sonstigen Konsum kraft, deren Stärkung durchaus auch im Interesse der gesam ten W irtschaft liegt, gesenkt.

Der Brot- bziv. Arbeitgeber wird aus dem gleichen G em einschafts­

gedanken heraus als Betriebsführer, der sich nicht nur für den eigenen V erdienst, sondern auch für das W ohl der ihm in seinem Betrieb anvertrauten Volksgenossen einsetzt, durch günstige Arbcitgeberdarlehen und sonstiges Entgegenkom m en (Beurlau­

bung zur Selbsthilfe, M aterialhilfen, Landhergabe) dazuhelfen, daß das Haus zum W ohnen, der S tall für die K lcintierhaltung und die Siedlcrstelle von vornherein groß genug für die Aufar­

beitung der H ausfäkalien und Speiseabfällc m it intensiver G artennutzung als Grundlage der Fam ilienw irtschaft bem essen werden kann — sei es nun in einem einzigen Grundstück beim H ause, oder unter Zuziehung von mehr oder weniger Zusatz-

Pachtland je nach Bedarf.

D ie deutsche Gemeindeverwaltung wird bei ausgesprochenen V olkssiedlungen im Benehm en m it den b eteiligten Behörden und D ien ststellen in sogenannter „V erwaltungsbeihilfe“ die gesam te mühevolle K leinarbeit zuverlässiger Vorbereitung übernehmen, w ie sie auch für neue große Siedlungspläne hauptsächlich von den Gemeinden aus zu leisten sein wird. E s ist also n ich t einfach etw a m it Bereitstellung von Gelände und Übernahm e von Bürg­

schaften irgendwelcher Art getan, sondern eben diese sachkun­

dige M itarbeit im D ienste der Gem eindeverwaltung stehender erfahrener Männer, w elche ausschließlich dem öffentlichen Inter­

esse und ihrem eigenen Gewissen dienen, ist ihr bester und we­

sentlicher A nteil an solchen Aufgaben, w ie cs auch in der neuen Deutschen Gemeindeordnung, einem der w esentlichsten neuen

Grundgesetze, deutlich und wiederholt verankert ist.

D ie Baustoffindustrie und das Baugewerbe endlich werden ihr Scherflein zum W ohle des Ganzen am besten dadurch leisten können, daß sie zum m indesten bei solchen Volkssiedlungen — ihre sonstige, ausschließlich den Aufbaum aßnahm en d esD ritten Reiches zu verdankende und teilw eise außerordentlich gute B e­

schäftigung zum Anlaß nehm en, den Bauindex auf das Maß zu bringen, w ie es dem Index der sonstigen Lebenshaltung und dem Normalverdienst der großen M asse des arbeitenden Volkes ent­

spricht. D ies gilt vor allem für die Großstädte m it bester Bau­

konjunktur. D ie betreffenden G em eindeverwaltungen, H and­

werksführer und Vertrauensmänner können im gleichen Sinne wirken, wenn die Baudurchführung so p lanvoll und rationell w ie möglich gestaltet und wenn die Zahlungsweise so durchge­

führt wird, daß wenig Zwischenkredite dem Unternehm er ent­

stehen und geringe Bürokosten bei ihm anfallen.

N eben Arbeitgeberdarlehen sollen auch Verwandte ihre Spar­

groschen dem Siedlungslustigen geben, Sparkassen und H y p o ­ thekenbanken die Spargroschen des Volkes wieder dem Volke zur Schaffung von Heim und Fam ilie anvertrauen, dies aus der Ge­

w ißheit und festen Erwartung heraus, daß gerade im Volk der Gedanke, das heißt hier die sittliche K ra ft zur Erhaltung des H auses als anvertrautes V olksgut und zum regelmäßigen Zins- und Tilgungsdienst, am b esten und tiefsten verankert ist.

Auch im Mietivohnungsbau — die Mehrzahl der benötigten W oh­

nungen beansprucht hier m ittlere und kleinere Wohnflächen (40 bis 100 qm) — h at der Gem einschaftsgedanke neues Leben erhalten, und zwar ebenfalls in mehrfacher Richtung.

D ie Genossenschaftsbewegung hat unter ihren bewährten Führern neuen Aufschwung genom m en und wird sich hauptsächlich für die Schaffung der M ifieiwohnung einsetzen lassen (50— 80 qm).

Hier erwirbt der Genossenschaftler m it seiner Kapitaleinlage eine Art Eigentum (wenn auch nicht formell, so doch praktisch

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und dem Sinne nach: Stockwerkseigentum ). D ie Führung der Genossenschaften geschieht in w eitestem Maße ehrenam tlich, beides wieder im Sinne vorgenannter Grundsätze.

Eine ganz besondere B edeutung indessen gewinnt der Gemein­

schaftsgedanke in der billigen Volkstvohnung, welche im Stock­

werksbau oder auch im Reihen- und Einfam ilienhausbau vor­

wiegend unter Führung der Gem eindeverwaltung oder gem ein­

nützigen W ohnbauträgern unter behördlicher A ufsicht steht.

D ies lehrt u. a. eine nähere Betrachtung der Finanzierungs­

grundlagen. Bei etwa 6000 RM. H erstellungskosten beträgt der Zins- und Tilgungsdienst h eute etw a noch 25— 30 RM. im M onat.

H inzu tritt der nicht unerhebliche Betrag von etw a 8— 12 RM.

für die Verwaltung der W ohnung, deren direkte (W asserver­

brauch, H ausinstandsetzung, Gebühren usw.) und indirekte (H ausverw altung, M ietinkasso, Stundungen usw.) U nk osten m it Verminderung der W ohnungsgrößen je W ohnungseinheit leider nicht zu fallen, sondern zu steigen pflegen.

W enn an Stelle der Verm ietung nach einer gewissen Bewährungs­

zeit Übereignung in Gestalt eines allmählichen Eigentumüberganges treten würde, könnte die Barzahlung des Bewohners an den W ohnungsbauträger zunächst praktisch au f den eigentlichen Zins- und Tilgungsdienst beschränkt werden. D ie Straßenreini­

gung würde von den Bewohnern selbst bew erkstelligt. D er W as­

serverbrauch in H aus und Garten m üßte direkt vom Bewohner ans W asserwerk abgeführt werden. A lso würde jener sich gewiß größter Sparsam keit befleißigen, während er bei V ollm ietc kein Interesse an geringem W asserverbrauch zu haben braucht. Die Instandhaltung der W ohnung bzw. des A nw esens wäre ebenfalls Sache des Bew ohners. Eine pflegliche und behutsam e Behand­

lung des ihm anvertrauten V olksgutes ist daher sicher. — Der auf diese W eise einzusparende T eil der beim M ietverhältnis er­

forderlichen M onatsleistungen stärkt die K onsum kraft des B e­

wohners und seiner Fam ilie. Oder er dient ganz bzw. zum Teil zur schnelleren A btilgung der Spitzenfinanzierung aus öffent­

licher H and, w elche dann auch wieder anderen V olksgenossen schneller zur Verfügung g estellt werden kann.

A lles dies wieder allein möglich a u f der Grundlage der wachsenden menschlichen Charaktereigenschaften und des Gemeinschafts- und Kameradschaftsgeistes im ganzen Volke.

D ie vorgeschildcrten Auswirkungen eines neu erwachenden Gei­

stes des G em einnutzes und der V olksgem einschaft finden jedoch ihren sichtbaren Ausdruck in der wachsenden Zahl und charak­

teristischen Gestalt neuer Gemeinschaftssiedlungen, sei es nun als Siedlung des Arbeiters der Stirn, dessen W ohngew ohnheiten sich im mer etw as v o n denen des Arbeiters der F au st unter­

scheiden werden und dessen A rbeitsstandorte auch w ohl m eist andere sind, als M iethausanlage oder als echte Volkssiedlung m it intensiver G artennutzung. A llen wird gem einsam sein eine in siedlungstechnischer H insicht sorgfältige E inteilung von H aus­

und Gartengrundriß und die B ildung von G em einschaftsplätzen m it kleinen Brunnenanlagen und schöner Bepflanzung. D iese Gem einschaftsplätze sollen u. a. wieder die schöne alte deutsche

S itte der Zusam m enkünfte unter freiem H im m el nach Feier­

abend oder am F esttage, sei es der Jugend unter sich oder der Männer und Fam ilien, fördern.

D ie H äuser selbst sollen künstlerische A usschm ückung als H aus­

zeichen oder kleine W andm alereien erhalten und in den W oh­

nungen soll Ordnung, Sauberkeit und gefälliger H ausrat ähnlich den überall vorzusehenden M ustereinrichtungen vorherrschen.

D am it wird ein weiterer Grundsatz: K ra ft durch Freude auch ins H eim der ärm sten V olksgenossen getragen, gleichzeitig aber auch erreicht, daß die sogenannte „gute Stube“ zugunsten des m eist so sehr notw endigen W ohn-bzw . Schlafraums verschw indet.

D ie Schaffung des Gemeinschaftshauses für die Inwohner einer Siedlung muß in erster Linie angestrebt werden. M ittel sind dafür zunächst m eist n ich t vorhanden. In München wurde nun ein W eg beschritten, der einen allm ählichen Eigentum sübergang zur Siedlergem einschaft sichert, der um so schneller erfolgt, je fleißiger die Siedler ihr eigenes Gem einschaftsheim und nicht fremde Gasthäuser beanspruchen. D ies führt gleichzeitig zur Gewöhnung und Bindung der Siedler an ihre eigene engste H eim at, ihre Siedlung, auch in der Freizeit. In der Erhaltung des einm al Geschaffenen spielt der G em einschaftsgedanke wieder­

um die ausschlaggebende R olle, vor allem dort, wo W egeuntcr- h alt, Generalinkasso der Zins- und Tilgungsbeträge, Instand­

haltung einer Selbstverw altung der Siedler, etwa in G enossen­

schaftsform , anvertraut sind.

W ährend der Gemeinschaftsgedanke draußen in geschlossenen Siedlungen verständlicherweise sich bei zielbewußter Führung stets durchsetzen lassen wird, ist eine Durchdringung der alten Großstadtkörper selbst erheblich schwieriger.

Hier b esteh t vor allem die N otw endigkeit, daß der B estand an vorhandenen kleinen W ohnungen den Kreisen, für w elche sie ur­

sprünglich b estim m t sind, gerade in Zeiten größter W ohnungs­

n ot auch tatsächlich zur Verfügung g estellt wird. In München ist es gelungen, in diesem Sinne m it dem Haus- und Grund­

besitzerverein eine Vereinbarung zu treffen m it R ichtlinien für die Vermietung solcher Kleinwohnungen (bis zur 600 RM.- Jahres-Friedensm iete) an ortsansässige Fam ilien, deren E in ­ kom m en das Fünf- bis Sechsfache der M iete nicht übersteigt.

B ei der A ltstadtsanierung konnten bisher erhebende Beispiele der Selbstlosigkeit und N ächstenhilfe dort festgestellt werden, w o eine solche bereits in stärkerem Maße durchgeführt wurde: in K assel und in Braunschweig.

D ort fanden sich Männer, w elche m it großer T at- und Über­

zeugungskraft die Niederlegung bzw. Auskernung verrotteter A ltstad tviertel durchgesetzt haben und gleichzeitig weitgehend erreichten, daß die b eteiligten H ausbesitzer keine Entschädigung für die entfernten H äuser und die zukünftig für unbebaubar erklärten Hof- und Gartenflächen verlangten, während sich die Nachbarfam ilien bereit fanden, Wochen-und m onatelang diew äh- rend der Sanierungsarbeiten obdachlos gewordenen, oft zu den Ärm sten gehörenden Fam ilien kostenlos zu beherbergen und zu be­

treuen — im G eiste echter K am eradschaft und H ilfsbereitschaft.

A U S S T E L L U N G „ D I E D E U T SC H E G E M E IN D E “ IN B E R L IN

U N D IN T E R N A T IO N A L E R G E M E IN D E K O N G R E S S 1936 IN B E R L IN U N D M ÜN CH EN

Daß es gelungen ist, diesen Kongreß, an welchem etw a 500 V er­

treter von 38 N ationen teilnahm en, diesm al in D eutschland ab­

zuhalten, kann wohl als ein schöner Erfolg gebucht werden. Am 7. Juni erfolgte die feierliche Eröffnung der A usstellung „D ie Deutsche Gemeinde“ in den M essehallen der R eichshauptstadt.

Die deutschen G em eindeverwaltungen h atten in hervorragen­

dem Maße A nteil insbesondere an ihrem allgem einen und w issen ­ schaftlichen Teil. D as G em eindeleben ist m it. dem Bau-, W oh-

nungs- und Siedlungswesen so vielfach verknüpft, daß es sich lohnt, auf einige A usstellungsgegenstände einzugehen.

50000 Gem eindeverwaltungen in D eutschland beschäftigen un­

m ittelbar 800000 Menschen. 21,4 M illionen Einwohner leben in 47 371 Dörfern, 15,4 M illionen in 3240 K lein städ ten , 8,4 M illio­

nen in 213 M ittelstädten und 19,8 M illionen in 52 G roßstädten (über 100000 Einwohner). D ie V erteilung au f A rbeitsgattungen ist sehr verschieden. In D ortm und z. B . sind 58,4% aller B e­

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rufstätigen in industriellen und handwerklichen Betrieben be­

schäftigt, in Brem en 42,5% in H andel und Verkehr, in der m ittleren G ewerbestadt Forst aber sogar 70% in Industrie und Handwerk, während z. B. im Kreis Glogau 70% in land- und forstw irtschaftlichen Berufen arbeiten.

D ie Einnahm en der D eutschen Gemeinden insgesam t betragen etwa 5,6 Milliarden, die A usgaben etwa 5,4 Milliarden RM. Die A ufwendungen für die A rbeitslosigkeit nehmen trotz aller b is­

herigen Arbeitsbeschaffungserfolge doch immer noch die erste Stelle aller Gemcindcausgaben ein m it 1,3 Milliarden. D ie W ahl des Hauptkongreßthem as (Arbeitslosenhilfe und A rbeitsbe­

schaffung) muß auch aus diesem Grunde als besonders zeitgem äß betrachtet werden.

W irtschaft und Verkehr kosten den Gemeinden 917 M illionen Mark im Jahre, 800 Millionen das Schulwesen, 699 M illionen die gem eindlichen A nstalten und Einrichtungen und schließlich 545 Millionen RM. die Unkosten der allgem einen Verwaltung.

D ie Steuereinnahm en und die Käm m ereiausgaben sind graphisch dargestellt, ebenso die Verteilung von Ein- und Ausgaben auf R eich, Länder-und Gemeinden sowie Gemeindeverbände.

D ie K osten für die Erziehung der Jugend sind auch in siedlungs­

politischer H insicht (Anlage von Volks- und M ittelschulen in den Siedlungsgebieten) von Interesse. Für Frankfurt a. M. b e­

trug 1934 z. B. der Zuschußbedarf je Schüler in Volksschulen 134 M., in M ittelschulen 182 M., in höheren Schulen 391 M., in Fortbildungs- und Berufsschulen 49 M. und in Fachschulen 448 M. D ie Schülerzahl betrug entsprechend 42275, 6408, 1059, 1902 und 14213, letztere in den Berufsschulen.

D as Thema der Berufsschulen wurde hierbei in gründlicherW eise von der H au ptstadt der Bewegung behandelt.

Für den W ohnanteil, welchen die Ausgaben einer Fam ilie m it geringstem Einkom m en aufbringen kann, ist der „B lick in ein H aushaltbuch“ eines w ohlfahrtsunterstützten Kölner Ehepaars m it zwei vorschulpflichtigen Kindern aufschlußreich (August 1935): Einnahmen 75.— M. bare W ohlfahrtsunterstützung, 12,25 M. M ietbeihilfe, 2.— M. Fettverbilligungsscheine, zusam ­ m en 89.25 M. Ausgaben: 31.— M. Miete (bei gestundeter Haus- zinssteucr!), 1.66 M. für Licht, 4.68 M. für Briketts und Holz, 3.15 M. für R einigungsm ittel usw., 48.76 M. für Ernährung (täg­

lich 2400 Kalorien für die Eltern und 1000 für die Kinder).

D er A bteilung Städtebau, W ohnungs- und Siedlungswesen war von der A usstellungsleitung dankenswerter W eise ein besonders breiter Raum gegeben. N ach Vorschlag des Unterzeichneten w urde das ganze Stoffgebiet in vier Hauptgruppen bzw. -räume geg lied ert:

R a u i n l : Städtebau, W ohnungs- und Siedlungswesen; A llge­

m eines.

Raum 2: Raum -, Landes- und Gemeindeplanung sowie Bau­

polizei und A ltstadtgesundung.

Raum 3: Grünflächen, Erholungseinrichtungen Raum 4 : Brücken, Straßen- und Tiefbau.

D er vom Verfasser bearbeitete R aum 1 behandelt in der H au pt­

sache die Wechselbeziehung von Planung und Verwirklichung, sodann die Anordnung von Siedlungen im Gemeindebereich, die

E ntwicklung von der Erwerbslosen-Stadtrandsiedlung zur deut­

schen V olks-G em einschaftssiedlung, die G estaltung der näheren U m w elt des Menschen im Straßen-, Garten- und W ohnraum, die neuesten Grundtypen für Siedlungshäuser, V olkswohnungen im Reihenhausbau und im Stockwerksbau. Auch bei letzteren sind vom Straßenverkehr abgew endete Spiel- und Gartenhöfe angeordnet. D ie E ntwicklung des Siedlungshauses von der ger­

m anischen W ohnhütte über das Siedlerhaus deutscher O stkolo­

nisierung im M ittelalter bis zu den Arbeiterwohnungen des 19. Jahrhunderts und endlich Beispiele für die S iedlungstätig­

k eit Friedrichs des Großen und der Fugger (Augsburg) b e­

schließen diesen Teil. Städtebauliche Grundgesetze wurden an ausgesuchten Lichtbildern deutscher Städte und Platzräum e (K önigsplatz München, Marktplätze H ildesheim und Breslau) anschaulich zu m achen versucht. Ersteren wurden Ü bersichts­

pläne m it Eintrag der politischen Gemeindegrenzen und der tatsächlichen Einflußgebiete der betreffenden Gemeinden bei­

gegeben, dazu die Ausgaben der einzelnen Käm m ereiverwal­

tungen im ganzen und je Einwohner.

R aum 2 (Sachbearbeiter waren N iem eyer, K öster, Cohnert, L eitung: v . Schm eling) war besonders für den Raum- und Stadtplaner interessant. Außer den Bezirksplanungen ost-, m ittel- und westdeutscher G ebiete war besonders lehrreich die Zusam m enstellung der Planbearbeitungsfolge im Rahm en bau­

polizeilichen Genehm igungsverfahrens durch die Stadt S tu tt­

gart. D ie A ltstadtgesundung war u. a. durch Ham burg (Gänge­

viertel) und K assel (Straßendurchbruch) vertreten.

R aum 3 (Sachbearbeiter Elckart, Meffert, H einicke) m achte aus­

stellungstechnisch einen besonders repräsentativen und guten Eindruck. Hier wurde das Grünflächen- und K leingartenprob­

lem behandelt. D ie W irtschafts- und Freiflächenpläne von Insterburg und von H annover sind hervorzuheben. Auch die Erschließung von Siedlungsgebieten wurde eingehend bear­

beitet.

R aum 4 (Konert) endlich brachte die vielfachen W echselbezie­

hungen von Straße, Siedlung und V ersorgungsleitungen. Der schönste Raum war ohne Zweifel „D ie Gemeindeverwaltung einst und je tz t“ am Beispiele München (Sachbearbeiter Stecher,

München). Harbers

A nläßlich des Internationalen Gemeindekongresses sind einige erwähnenswerte Abhandlungen erschienen, auf die kurz hinge­

w e s e n werden soll:

Dr. Strölin, S tuttgart: „Der K am pf gegen die A rbeitslosigkeit in der S tad t S tu ttgart.“ (Sonderschrift.)

Liebei, Nürnberg: „K om m unale Arbeitsbeschaffung 1933 und 1934“ in „D er Gemeindetag“ , H eft 11/12 vom 1. 6. 36.

„R adwegebau in D eutschland“ , Sonderheft „D ie neue W irt­

schaft“ , m it verschiedenen Beiträgen über dieses so vordring­

liche Problem.

Steinhardt, München: „D ie K leinsiedlungs- und W ohnungsbau­

förderung 1936 in Bayern.“ In: „D er bayerische Bürgerm eister“

Festnum m er vom 1. 6. 36.

VO'WACVWft/. 4 v ü ^ \^ A ^ V n U

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B ild 1 B ild 2

Und sicherlich ist es zweckm äßig, schon beim E n tw u rf von K üchen daran zu denken — selbst wenn der K ühlschrank erst später aufgestellt werden soll. W ie vielseitig die U nterbringungs­

m öglichkeiten für elektrische Kühlschränke sind, m ögen die fo l­

genden Beispiele zeigen:

Bild 1 stellt eine praktische Lösung dar, w ie sic sehr oft in Frage kom m t: D er K ühlschrank steh t frei neben dem kom binierten K ohle- und Elektroherd und n ü tzt dabei einen Raum aus, der für andere Möbel nicht gebraucht wird.

Sehr gut wird eine N ische zwischen Schrank und W and in der Küche ausgenützt, die wir in B ild 2 zeigen. Hier wird die Ab-

B ild 3

der K ühlschrank in einer N ische zwischen W and und Spültisch.

D ie A bstellfläche au f dem D eckel des Kühlschrankes liegt dabei so hoch über dem Spültiscb, daß Gläser und Vorräte beim Ab­

waschen nicht besprengt werden.

Bild 4 zeigt einen W andschrank für den nachträglichen Einbau des elektrischen Kühlschrankes. Hier wird der freigelassene Raum in der Tür, in dem wir auf dem Bild schon die K ühl­

schranktür sehen, zunächst so lange verkleid et, bis der Bauherr den Kühlschrank anschaffen w ill. A lso eine Lösung, bei der ein elektrischer Kühlschrank nicht für sofort vorgesehen ist, aber jederzeit seinen richtigen P latz finden kann.

Harbers, München: „D as W ohnungs- und Siedlungsw esen der H au ptstadt der Bew egung und seine Betreuung innerhalb der Stadtverw altung“ in „D eu tsch e G em eindebeam tenzeitung“ , Sondernummer vom 1. 6. 36.

Harbers, München: „N ationalsozialistische W eltanschauung als

Grundlage für Städtebau, W ohnungs- und Siedlungswesen im D ritten R eich“ , in „D ie nationalsoz.G em einde“ , Folge 1 1,1.6.36.

V I. und V II. Kongreß-Vorbericht über Bekäm pfung der Ar­

b eitslosigkeit in verschiedenen Ländern und über Betreuung von K ulturfragen durch die Gemeinden.

D E R E L E K T R IS C H E K Ü H L S C H R A N K

U N D S E IN E B E R Ü C K S IC H T IG U N G BE IM E N T W U R F N E U Z E IT L IC H E R K Ü C H E N

In einer Zeit, die der K üche zwar große B edeutung, aber nur einen kleinen Raum beim ißt, erscheint es w ichtig, auch über die elektrische K ühlung einige W orte zu sagen. Der Kühlschrank hat sich bekanntlich in D eutschland erst in den letzten Jahren durchgesetzt, und zwar in steigendem Maße. So stieg die N ach ­ frage aus Privatkreisen in diesem Frühjahr au f das Vierfache des Frühjahrs 1935!

Wo aher Kühlschränke gebraucht werden, da sollte die Küche auch den nötigen P latz zum A ufstellen oder Einbauen bieten.

Stellfläche des Kühlschrankes durch zwei weitere etagenförm ig angeordnete Abstellflächcn ergänzt. Für das Einräum en des Kühlschrankes und für das A ufstellen von T ab letts m it Eis- und Getränkeservisen besonders zweckm äßig! Auch der elektrische Boiler ist übrigens in dieser K üche recht praktisch angebracht:

an einer W and, die für andere Zwecke kaum benutzbar ist, und außerdem direkt neben dem Spültisch, so daß das W asser keine langen Röhren durchlaufen muß.

Eine gute A usnützung des R aum es zeigt auch Bild 3. Hier steht

(6)

Ein K ühlschrank-Einbau, w ie er vor allem für den N eubau sehr zw eckm äßig sein kann, ist in B ild 5 zu sehen. Die Abbildung zeigt zwei Beispiele für den Einbau in einer Durchreiche: Links ist der Kühlschrank so eingebaut, daß die Tür vom Eßzimmer aus um 180° geöffnet wird. R echts braucht die Kühlschranktür nur um 90° geöffnet zu werden. Der Innenraum ist in beiden Fällen auch vom Eßzimm er aus leicht zu erreichen.

B ild 7 B ild 8

W ill man dcii Kühlschrank fest einbauen, so sollte man auch die Abstcllflächen, die viele K ühlschränke auf dem D eckel haben, richtig ausnützen. Bild 6 zeigt eine Lösung, bei der man den Kühlschrank in einen W andschrank zwischen K üche und Eßzim m er eingebaut hat. Der W andschrank gehört hier zum Eßzimmer. Über dem Kühlschrank ist eine Durchreiche frei­

gelassen, so daß die Linoleum -Abstellfläche des Kühlschrankes ihren Zweck besonders gu t erfüllt.

A u f Bild 7 sehen wir die K ochnische, w ie sie in Amerika v ie l­

fach üblich ist, aber auch in D eutschland, vor allem in modernen Sicdlungs- oder Gartenhäusern, eingebaut wird. Auch bei dem geringen Raum , der in einer K ochnische zur Verfügung steht, ist ein elektrischer Kühlschrank gut unterzubringen. In idealer W eise vereint sieht man hier die drei Elektrogeräte: K ühl­

schrank, Herd, Boiler.

W ie man einen Kühlschrank in der Speisekam mer zweckmäßig unterbringt, zeigt Bild 8. Hier ist die Fensterecke durch Auf­

stellung des Kühlschrankes richtig ausgenützt. Das Speise­

kam m er-R egal wird also nicht an Raum beschränkt. Wo die Bauart der Speisekammer eine solche Lösung nicht zuläßt, läßt sich der elektrische Kühlschrank durch Aussparungen im Regal in jedem Fall gut unterbringen.

Daß man den Kühlschrank auch in K üchenm öbel einbaucn kann, zeigt Bild 9. Es ist hier zu beachten, daß zwischen den W änden des Küchenschrankes und des Kühlschrankes ein kleiner, etw a 1— 2 cm breiter Zwischenraum frei bleibt.

Ein m assives U ntersatzschränkchen für einen Kühlschrank sehen wir au f B ild 10. Besonders praktisch sind übrigens die drei Ausziehbretter im Schränkchen, die das A bstellen von Speisen aus dem Kühlschrank erleichtern.

W ie gut man einen elektrischen Kühlschrank aber nicht nur in der K üche und Speisekammer oder auf dem Flur, sondern sogar im W ohn- und Eßzim m er unterbringen kann, zeigt Bild 11.

Der Kühlschrank ist hier im S eitenteil einer Eßzimm er-Anrichte aufgestellt. In der rechts abgebildeten Anrichte sind die se it­

lichen Schlitze für zweckmäßige L üftung zu sehen.

E s muß bei allen E inbauten beach tet werden, daß der K ühl­

schrank zur zuverlässigen A rbeit eine ausreichende L üftung braucht. Meist ist deshalb die Rückwand des Kühlschrankes in dem T eil fortgelassen, in dem die Kühlm aschine steh t (je nach Art des Kühlschrankes also oben oder unten). Beim Einbau des Kühlschrankes genügen breite Lüftungsschlitze oder, w enn der Schrank in eine Außenmauer eingebaut wird, Luftkanäle, die die Frischluft an die R ückseite des Kühlschrankes heran-

lasseu. -

D ie elf A ufsteilm öglichkeiten des elektrischen Kühlschrankes, die dieser Artikel zeigt, sind natürlich nur w enige B eispiele von vielen. Sie werden für unsere Leser ein Anreiz sein, das inter­

essante Gebiet des K ühlschrank-Einbaues w eiter zu bearbeiten um immer neue, bessere Lösungen zu finden.

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E IN M A H N R U F IM IN T E R E S S E N A T IO N A L E R W IR T SC H A FT

In der letzten Zeit wird im Zusam menhang m it dem Bestreben nach bodenständiger Bauw eise immer häufiger von A rchitekten und Bauherren vorgeschrieben, daß die Fenster und Außentüren ungestrichen bleiben, damit das N aturholz zur Geltung kom m t.

E s wurde in diesem Falle dann die Forderung gestellt, daß das zu verwendende Kiefern- (Forchen-)H olz vollkom m en ast- und blaufrei sein muß.

W enn der H ersteller der Fenster alle seine A ufträge in dieser W eise ausführen m üßte, so h ätte er bei dem eingekauften Holz m indestens einen V erschnitt bzw. A bfall von 50— 60% , denn leider w achsen im deutschen W alde die Bäum e nicht ohne Ä ste und außerdem h at sich bis h eute noch kein M ittel finden lassen, um das Blauwerden des K iefern-(Forchcn-)IIolzes m it Sicherheit zu verm eiden.

Es darf nun au f einen Erlaß des Herrn R eichsforstm eisters tind Preuß. M inisterpräsidenten, Herm ann Göring, hingew iesen wer­

den, der in Nr. 6 vom 12. 1. 1935 im H olzzentralblatt erschien.

D ort ist ausgeführt, daß wir m it R ücksicht auf unsere D eviseu- lage unseren H olzbedarf m öglichst im eigenen Lande decken m üssen. Zur Erm öglichung dieses Zieles wird folgendes b e to n t:

„D ie Holzverbraucherschaft aber im großen von den Behörden bis zum letzten Schneidemüller haben sich in den letzten Jahren angew öhnt, zu hohe Anforderungen an die Güte und an die Eigenschaften des zu verarbeitenden H olzes zu stellen. Durch Einschränkung sicher unnötig hoher Qualitätsansprüche läßt sich hier Abhilfe schaffen, w ie überhaupt das sparsame Umgehen

m it dem w ertvollen R ohstoff H olz noch viel mehr als bisher durchgeführt werden m uß.“

A rchitekten und Bauherren m üssen aus diesen Äußerungen en t­

nehmen, daß es im Interesse des Vaterlandes liegt, keine allzu großen Ansprüche in schönheitlicher H insicht an das H olz zu m achen. Es wird sich sicherlich jedes Sägewerk bem ühen, das H olz in der kühleren Jahreszeit einzuschneiden und dann gut zum Trocknen aufzusetzen.

Es läßt sich aber nicht erreichen, daß das gesam te K iefernholz etwa schon im April fertig eingeschnitten ist, und selbst um diese Zeit schon kann man Stäm m e vom W ald bekom m en, w el­

che den Beginn des Blauwerdens zeigen. Mit dem Blauwerden ist eine Minderung der H olzqualität so gut wie nicht verbunden.

Durch entsprechenden Schutzanstrich, etw a m it X ylam on oder ähnlichem kann die W eiterentwicklung des B laupilzcs vollk om ­ m en abgestoppt werden. A u f dieQ ualität d erF enster und A ußen­

türen haben daher Blauflecken kaum einen Einfluß. Anderer­

seits wird jeder tüchtige Handwerksmann verm eiden, daß Ä ste dort auftreten, wo sie die H altbarkeit der K onstruktion beein­

trächtigen würden. Er wird durchfallende Ä ste selbstverständ­

lich gut ausflicken. W enn nun Ä ste und Blauflecken stören, so sollte das H olz einen deckenden Anstrich erhalten, der diese Schönheitsfehler verschwinden läßt.

So sehr auch an sich das Zeigen des schönen N aturholzes zu be­

grüßen wäre, so ist es doch h eute ein gewisser Luxus, den wir uns kaum leisten können.

143

(8)

FA C H L IC H E R M EIN U N G SA USTA U SCH

FRAGEN

Frage 27: Steuervergünstigung bei Kleinwohnungen

Gilt eine K leinwohnung von 90 qm Grundfläche noch als „K lein ­ w ohnung“ im Sinne der Steuervergünstigung? Wird die Steuer­

vergünstigung auch für K leinwohnungen gewährt, die durch A ufstockung gewonnen werden? W ie lange werden die Steuer­

vergünstigungen für K leinwohnungen noch gewährt?

Frage 28: Vergütung für Möbelentwürfe und Bezugsquellen für handwerksgerechte Möbel

Ich wäre Ihnen für Beantw ortung folgender Fragen dankbar:

1. A u f welcher Grundlage wird die Vergütung für Entwürfe von Möbeln verrechnet? In Frage kom m en einfache, schlichte, hand­

werksgerechte Möbel, wie sie des öfteren im „B aum eister“ ver­

öffentlicht werden (Architekt W ucherpfennig u. a.).

2. W elche W erkstätten können Sie em pfehlen (M ittel- oder Süddeutschland), b ei denen E n tw u rf und A usführung in einer H and liegen? D ie D.W .-M öbel sagen mir zu, scheinen jedoch auch teilw eise zu sehr modisch beeinflußt. W ie gelangt man zu einer W ohnungseinrichtung obengenannter A rt, die für eine kultivierte Fam ilie m it dem üblichen M ittelstandseinkom m en finanziell tragbar ist? Über den norm alen W eg des M öbelhandels

scheint mir das nicht m öglich. W. G.

Frage 2 9 : An einem W ohnungsneubau haben sich nach In be­

triebnahm e w esentliche Mängel gezeigt. Ist eine nachträgliche Inanspruchnahm e des Bauunternehm ers m öglich?

ANTWORTEN

Antwort 27. Steuerbefreiungen werden für solche neuerrichteten K leinwohnungen — d. s. K leinwohnungen, die entweder durch

Neubau oder durch A nbauten oder A ufbauten gewonnen werden

— gewährt, die eine nutzbare W ohnfläche von höchstens 75 qm haben. Entscheidend ist also die W ohnfläche, n ich t die Grund­

fläche. Als nutzbare W ohnfläche gelten die W ohn- und Schlaf­

räume und die Küche. D ie Nebenräume werden nicht gerechnet, w enn ihre A bm essungen in ortsüblichen Grenzen bleiben. So­

w eit das nicht der Fall ist, rechnen auch die Nebenräum e zur nutzbaren W ohnfläche. D as Maß von 75 qm kann überschritten werden,

a) wenn es sich um geschlossene Baugruppen handelt und die D urchschnittsfläche aller W ohnungen das angegebene Maß nicht überschreitet;

b) w enn der Mehraufwand an W ohnfläche durch eine w irtschaft­

lich notw endige Grundrißgestaltung der Baufläche bedingt ist;

c) wenn cs sich um W ohnungen für kinderreiche Fam ilien han­

d elt (kinderreich = mehr als 3 zum H aushalt des W ohnungs­

inhabers gehörige K in d er);

d) wenn es sich um R eichsheim stätten handelt.

In den drei zuletzt angeführten Fällen darf die nutzbare W ohn­

fläche 90 qm nicht überschreiten. B ei den kinderreichen Fam ilien darf die nutzbare W ohnfläche v o n 75 qm um nicht mehr als je 7,5 qm für das vierte und jedes weitere minderjährige Kind überschritten werden.

D ie Fristen für die Fertigstellung steuerbegünstigter K leinwoh­

nungen sind verlängert worden. Solche K leinwohnungen m üssen bis zum 31. März 1937 bezugsfertig werden. D iese Frist verlän­

gert sich bis zum 31. Mai 1937, w enn die K leinwohnungen bis zum 31. Dezem ber 1936 im Rohbau fertiggestellt sind. A . G.

Antwort 28. 1. D ie Gebührenordnung sieht für Ihren F all 15 bis 20% der A nfertigungskosten vor. — 2. D a Ihnen die schon

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144

(9)

fertigen Einrichtungen zu w enig entsprechen, so dürfte es für Sie der empfehlenswertere W eg sein, sich m it einem K ollegen in Verbindung zu setzen, der au f diesem Gebiet besondere Praxis und Erfahrung hat. Ihre dem A rchitekten präzisierten W ünsche zeichnet dieser nun so lange um , bis eine für beide Teile befrie­

digende Lösung im Maßstab 1:10 als K alkulationsgrundlage vorliegt. Je nach Anspruch h olt m an von kleineren oder größe­

ren Meistern ein paar A ngebote ein. Man erlangt so vergleichs­

weise sehr schnell eine klare Ü bersicht über das „Zuwenig“ , m eist aber das „Zuviel“ seiner eigenen W ünsche. N otw endige Verbesserungen oder V erbilligungen würde der Architekt dann im N aturdetail herausarbeiten. H at man sich diesermaßen nun geeinigt und die Arbeit nach solch reiflichen Erwägungen an den Handwerker vergeben, so weiß der Auftraggeber, daß er für seine, ihm m ögliche Summe den größtm öglichen Gegenwert an

L eistung herausbekom m t. ik.

Antwort 29. Sind Bauarbeiten nicht einwandfrei ausgeführt wor­

den, so kann der B esteller die B eseitigung der vorhandenen M ängel verlangen. K om m t der Unternehm er der Aufforderung zur M ängelbeseitigung trotz Setzung einer angem essenen Frist nicht nach, so kann der B esteller den Auftrag rückgängig m achen (ihn „w andeln“ ) oder die vereinbarte V ergütung ver­

hältnism äßig herabsetzen. H at der U nternehm er die A rbeiten schuldhaft schlecht ausgeführt, so kann der B esteller sta tt W andlung oder Minderung auch Schadensersatz w egen N ich t­

erfüllung verlangen. A lle diese Gewährleistungsansprüche ver­

jähren. W elche G esichtspunkte dabei im besonderen zu beachten sind, darüber verbreitet sich Dr. W andrey in einem bem erkens­

werten A ufsatz in der „D eutschen W ohnw irtschaft“ . Das Ge­

setz unterscheidet hinsichtlich der Verjährungsdauer zwischen Arbeiten an einem Grundstück und Arbeiten bei Bauwerken.

Nach § 638 B G B . des W erkvertragsrechtes verjähren die A n­

sprüche des B estellers au f B eseitigung eines Mangels sowie au f W andelung, Minderung oder Schadensersatz in 6 M onaten, bei Arbeiten an einem Grundstück in einem Jahr und bei B au ­ werken erst in 5 Jahren. D ie Verjährungsfrist beginnt m it der Abnahm e des W erkes. D abei ist gleichgültig, w ann die Mängel erkennbar geworden sind. D ie Verjährungsfrist kann vertraglich verlängert werden. In einer Garantie ist eine vertragliche Ver­

längerung der Verjährungsfrist nicht zu erblicken.

B ei einem vollständigen N eubau gilt die fünfjährige Frist. Auch selbständige A nbauten fallen unter den Begriff der Arbeit bei einem Bauwerk. D agegen ist die R echtslage bei U m b auten und Veränderungen, die an einem bereits errichteten Gebäude her­

gestellt werden, oft zw eifelhaft. U m bauten sind dann als B au­

werke anzuseben, wenn sie in größerem U m fang erfolgen (z. B.

Verstärkung der die D ecken tragenden E isenkonstruktion zwecks Erhöhung der B elastungsfähigkeit). In allen anderen Fällen handelt es sich um Arbeiten an einem Grundstück oder an einem Bauwerk, n ich t um Arbeiten bei einem Bauwerk. Es b esteh t dann die einjährige Verjährungsfrist. D ie Verjährung nach § 639 Abs. II B G B . ist „gehem m t“ , w enn sich der U nter­

nehm er im Einverständnis m it dem B esteller der Prüfung des V orhandenseins oder der B eseitigung gerügter Mängel unter­

zieht. U eberhaupt keine Anwendung findet die ein- oder fünf­

jährige Verjährungsfrist, wenn der Unternehm er vorhandene Mängel der Bauarbeiten arglistig verschwiegen h at; alsdann gilt eine dreißigjährige Verjährungsfrist. Versäum t der B esteller die Verjährungsfrist, so kann er in der R egel m it Erfolg gegen den Unternehm er nicht mehr Vorgehen, es sei denn, daß es un­

billig wäre, wenn sich der U nternehm er, der schlecht gearbeitet h at, au f die Verjährungseinrede beruft, was aber die Gerichte nur in seltenen Ausnahm efällen anerkennen. a.

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(10)

K U R Z B E R IC H T E

Freisprechung eines Bauleiters w egen angeblicher Verletzung rcichs- und landesgesetzlicher Vorschriften

Ein Bauherr h a tte einein Baum eister einen Umbau übertragen.

D ieser fertigte die Baupläne an und suchte die polizeiliche Ge­

nehm igung nach, die er auch erhielt. Da der Bauherr aber den erhofften Zuschuß nicht erhielt, nahm er von dem geplanten Um bau Abstand und ließ den Bau durch Verwandte ausführen, ohne hiervon dem Baum eister etwas zu sagen und ohne dessen Baupläne zu benutzen. Jetzt erhielt dieser einen Strafbescheid, w eil er von dem der Polizeibehörde eingereichten Bauplan abge­

wichen sei und deshalb gegen den § 367 Ziff. 15 StG B , und §116 des badischen Polizeistrafgesetzhuches verstoßen habe. Es ging nam entlich darum, oh durch einen Verstoß gegen die badischen Landespolizeivorschriften auch der § 367 Ziff. 15 StG B , verletzt worden sei. A lle Instanzen sprachen aber den A ngeklagten frei, w eil er den Bau gar nicht geleitet habe. D as Oberlandesgericht Karlsruhe sagt in seiner E ntscheidung vom 16. Mai 1935, Ss 31/

35, nachdem es die eingangs erwähnten F eststellun gen des A m ts­

gerichts dargelegt h at:

„A u f Grund dieser tatsächlichen F eststellungen hat das A m ts­

gericht m it R echt angenom m en, daß der A ngeklagte nicht gegen

§ 367 Ziff. 15 des StG B, verstoßen hat. Nach dieser B estim m ung ist unter anderem strafbar, wer als Baum eister einen Bau m it eigenm ächtiger Abweichung von dem durch die Behörde ge­

nehm igten Bauplan ausführt oder ausführen läßt. Ein solches

„Ausführen“ oder „Ausfülirenlassen“ liegt aber seitens des A nge­

klagten nicht vor, da dieser über die Ausführung des Baues nicht einm al vom Bauherrn verständigt wurde. Auch gegen

§ 116 Abs. 1 des badischen Polizeistrafgesetzbuches ist vom A n­

geklagten nicht verstoßen; der A ngeklagte hat nicht „den in

den einzelnen Fällen von der Baupolizeibehörde getroffenen b e­

sonderen Anordnungen“ zuwidergehandelt.

H ingegen hat der A ngeklagte den § 125 Abs. 2 der Landesbau- ordnung verletzt, wonach beim W echsel in der Person des ver­

antw ortlichen B auleiters dem Bezirksam t Anzeige zu machen ist, und die V erantw ortlichkeit des früheren Bauleiters bis zur A nzeige seines R ücktritts beim Bezirksam t fortdauert. Eine rein strafrechtliche Folge hat aber diese Verletzung des § 125 Abs. 2 der Landeshauordnung n icht; insbesondere fällt ein Verstoß gegen diese B estim m ung nicht schlechthin unter die §§ 367 Ziff. 15 StG B ., 116 Polizeistrafgesetzhuch; dies ergibt sich aus den eindeutig um rissenen G esetzestatbeständen dieser Straf­

bestim m ungen. W ie in den F ällen einer V erletzung der §§ 139, 140, 141 der Landesbauordnung kann die Polizeibehörde auch bei einem Verstoß gegen § 125 Abs. 2 der Landesbauordnung im W ege des § 31 des Polizeistrafgesetzhuches einschreiten.

Selbst wenn m an, wie ergänzend bem erkt werden soll, entgegen obigen Ausführungen ob jektiv den T atbestand des § 367 Ziff. 15 StG B, annehm en w ollte, m üßte aus den F eststellun gen des A m tsgerichts entnom m en werden, daß der A ngeklagte von der ohne seine Zustim m ung erfolgten Ausführung des Baues durch den Bauherrn nichts w ußte und demnach ein Verschulden nicht vorliegen würde, w eil aus dieser U nkenntnis n ich t der Vorwurf der Fahrlässigkeit abgeleitet werden kamt.“ D r. S.

Die wohnungspolitische Aufgabe des nationalsozialistischen Staates

Über diese verbreitete sich au f einer im Zusam m enhang m it dem vom H auptverband der D eutschen W ohnungsunterneh­

m ung kürzlich in D uisburg abgehaltenen D eutschen Bauvereins­

tag veranstalteten Kundgebung der Leiter der K om m ission für

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geklärt wurden (die Fachpresse des Malerhandwerks besorgt dies zur Zeit), muß sich allerdings der Maler über die Eignung der Grundierung unterrichten und au f

(lichtungsarbeiten mag gelten, daß auch die beste Isolierung auf die Dauer nichts h ilft, wenn sie au f die eine oder andere Art von der Feuchtigkeit umgangen

den. In dieser A uffassung ist seit dem politischen Um schwung eine grundsätzliche W andlung eingetreten, die nicht nur in den Gesetzen der nationalsozialistischen

Da sich in diesen Fällen beim senkrechten Oberlicht nicht so leicht Gefahren durch die andringenden Niederschläge bilden, weil Feuchtigkeit sofort abgeleitet wird,

körpern haben den Vorteil, daß sie entweder das A ufsteigen von Grundfeuchtigkeit oder die Fortpflanzung des Schalles verhindern. Sie können aber bei unsachgemäßer

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