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Der Baumeister, Jg. 34, Beilage, Heft 2

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Academic year: 2022

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BEILAGE ZUM'BAUMEISTER*

F E B R . 1936 • M O N A T S H E F T E F Ü R B A U K U L T U R U N D B A U P R A X I S s H E F T 2

E I N KA T A L A N IS C H E S L A ND HA U S AUS DEM X V II . J A H R H U N D E R T

ALS B E IS P IE L F Ü R W E IT G E H E N D E N A T U R S T E IN V E R W E N D U N G

Erdgeschoß-Grundriß

Ansicht der Eingangsseile m it Ziehbrunnen

Als Barcelona noch vom engen Mieder seiner Ringmauern um ­ geben war, w ohnten die begüterten Bürger während der heißen Jahreszeit in Landhäusern, m eist in unm ittelbarer N ähe der Stadt w egen der damals gewiß nicht komfortablen Verkehrs­

m ittel und -wege.

Ähnlich dem Hause des röm ischen L atifundius ist die Torre redona (der runde Turm), die wir heute unseren Lesern zeigen, halb Herrenhaus, halb Bauernhaus. Diese D oppelbestim m ung der katalanischen Som m ersitze entspricht dem praktischen Sinn des K atalanen, der auch während der W interszeit aus seinem Besitztum N utzen ziehen w ill, weshalb das Erdgeschoß dem Pächter als W ohnung dient, der seiner Herrschaft die Küche

m it frischem Gemüse und sclbstgew onnehem Olivenöl usw. zu versorgen hat.

D as erste Obergeschoß ist für die Herrenwohnung reserviert m it direktem E ingang von der N ordseite her, was das Gefall des Terrains leicht erm öglicht. Eine kleine Innentreppe besorgt den Verkehr für die D ienerschaft und den Zugang zum w eiten D ach­

raum, welcher dem landw irtschaftlichen Betriebe zugeteilt ist.

D ie seitlichen A nbauten, linker Hand eine Terrasse, die einen m ittelalterlichen Turm vortäuscht, rechter H and eine H au s­

kapelle, stam m en aus dem Beginn des 19. Jahrhunderts.

D ie dreiseliiffige Front erinnert an die rom anische Basilika und ist charakteristisch' für das katalanische Bauernhaus, w ie auch

im M aßstab 1 :400

(2)

die einzelnen Elem ente, w ie der Eingang m it dem schönen Rundbogen, die Sonnenuhr, der Ziehbrunnen und die Arkaden des Dachgeschosses. An Hand der beigedruckten Beispiele reiner Bauernhäuser aus derselben Gegend sieht man, daß die dama­

ligen Erbauer von Landhäusern sich m it sicherem Geschmack an die traditionelle Bauart lehnten und gewissermaßen Hcim at- scliutz „bauten“ .

Von außerordentlich schöner Wirkung sind die Gesimse, ähnlich wie in der Provence m ittels kapriziöser Zusammenstellungen von Backsteinen und Hohlziegeln konstruiert, und der aus H au ­ stein hergestelltc Ziehbrunnen. Der Balkon zeigt die typische Konstruktion, die in ganz Spanien üblich ist. In Rahm en aus Flacheisen, deren sichtbare Flächen m it Handschmiedearheit verziert sind (siehe D etail), liegen glasierte T onplatten aus

Manises, weiß und grün, oft auch m it Blum engerank verziert, welche die Untersicht des ausladenden Balkons bilden. Über diesen Tonplatten wird der Boden des B alkons m ittels roher Backsteinplatten hergestellt. Die Geländer sind ebenfalls aus Schmiedeeisen und mehr oder weniger verziert.

Der Grundriß auf Seite 21 enthebt einer eingehenden Beschrei­

bung der inneren Einteilung. D ie Halle b esitzt einen B oden­

belag von Tonplatten zwischen Hausteinfriesen. D as Ober­

geschoß b esitzt eine Anzahl hoher Säle, die für den heutigen Geschmack nicht sehr wohnlich sind.

In keinem Landhaus fehlt der große W asserbehälter, in dem das Berieselungswasser gestaut wird und der h eute in den um ­ gebauten alten Landhäusern ein unvergleichliches Schwim m ­

bassin abgibt. Alfredo Bacscldin

.Ziehbrunnen; rechts Eingang m it Bogen und Baihon

DAS BA U ER N H A U S D E R R E G IO N VALENCIA

Von Alfredo Baeschlin

In den drei Provinzen Valencia, A licante und Castellón, welche als ständige W ohnung und B esitztum des w ohlhabenden Bauern, heute die Stelle des ehem aligen Reiches Valencia einnehmen, bald als Pachtgut m it Sommerwohnung des in der S tad t sie- sind verschiedene Grundtypen des Bauernhauses zu unter- delnden Eigentümers. D ann die Barraca, jenes eigenartige, so scheiden, die äußerlich gar nichts miteinander gemein haben: ganz und gar nicht spanisch anm utende, m it spitzem Strohdach Die Alquería, m it deutlichen Anklängen an das katalanische gedeckte Bauernhaus der valencianischen „H uerta“ , welches im Bauernhaus, stets m it größerem Grundbesitz verbunden, bald Gegensatz zur Alqueria, wo eher R aum verschwendung fest-

Alqueria del Pino: Ansichten

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gestellt werden kann, den Gipfelpunkt sparsamer R aum ausnüt­

zung bedeutet. D ann das äußerst malerische Riurau, das Haus des W einbauern des ganzen K üstenstrichs zwischen D enia und Alicante.

Als gutes Beispiel einer valencianischen Alquería zeigen wir die Alquería del P ino, in der nächsten Um gebung V alencias gelegen.

An H and der Grundrißskizze der Eingangspartie ersieht man, wie sich die verschiedenen R äum lichkeiten um einen Innenhof gruppieren. D ie Entrada m it der Stockwerkstreppe ist typisch für die Alquería, und ihre Anlage m acht es außerordentlich leicht, ein solches Bauernhaus in ein m odernes Landhaus zu verwandeln. In der Mauer des Innenhofes, welche dem Eingang gegenüberliegt, öffnet sich ein kühngespannter Spitzbogen. Von den breiten Treppenpodesten aus sind die Schlafräume zugäng­

lich, in einer Art Zwischengeschoß untergebracht. Uber der

w eiten Eingangshalle liegt der hohe Raum m it den gotisierenden Fenstern, der ehem als für die Seidenraupenzucht bestim m t war.

cncxxrM

Eingangshalle m it Treppe, Fußboden gestellte Backsteine

lXc n c jVc h n í t t/ K ü che u n d t o n n t e n

nirrcLPAUTit vti wxzamuu Grundriß und Schnitt der Eingangshalle

Schnitt durch die Eingangshalle

In Stein gemeißeltes Hausuiappen Uber der H austüre Seitenansicht m it Tür und H auswappen

V

(4)

Der Bodenbelag der Eingangshalle bestellt aus hochkantig ge­

setzten Backsteinen in der von den Römern schon beliebten Ährcnform (opus spicati). Der Sockel ist hellbraun gestrichen, der Rest, der W ände blendend weiß gekalkt. Die jedes Jahr vor- genom menen Anstriche verleihen der barocken Ornamentik der Türumrahmungen eine schöne W eichheit. Die Türen und Balken sind m it Ochsenblut gestrichen, was einen schönen Gegensatz zu der w eißen Wand gibt.

Ganz besondere Sorgfalt ist in dieser Akjueria auf die sichtbare Balkendecke verwendet worden. Der mit'geometrischem Muster

erzielte Schmuck spielt in drei Farben: rot, weiß und schwarz, in ganz raffinierter Zusam menstellung. In beistehender Skizze ist angedeutet, wie diese Decke konstruiert und dekoriert ist. Die Ausführung des Hauswappens über der Türe läß t darauf schlie­

ßen, daß diese Alquería um das Ende des,17. Jahrhunderts erbaut worden ist, also ju st in der B lütezeit der Scidcnindustrie.

In keiner Alquería feh lt der anm utige Ziehbrunnen, in unserem Fall aus H austeinen und geschm iedetem Eisen. Für die E n d ­ knöpfe ist die Wiedergabe der Granate verw endet, eine im H aus­

garten des Bauernhofes häufige Frucht des sonnigen Südens.

Deckenfelder und Balken in Grundriß, Schnitt und Ansicht Ziehbrunnen in Naturstein

Z I NKB LEC H AM OBERLICHT

Von Bauingenieur N S B D T . D G fB . Helmut H ille, Zittau

Der neuzeitliche Industriebau hat die Aufgabe, betriebstechnisch und hygienisch einwandfreie Arbeitsräume zu schaffen, in denen höchste Leistung m it geringstem Betriebskostenaufwand ermöglicht wird. Hierzu gehört neben der B elüftung nicht allein die gute Anlage für künstliches Licht, vielmehr sind die Anlagen für die Zuführung des natürlichen T ageslichtes, die Oberlichter

und Glasdächer, für den Arbeitsraum wichtig;.

I. Grundsätzliches

So sehr die Anordnung einer übermäßig großen Anzahl von lichtgebenden Öffnungen in der Dachfläche zu verwerfen ist, so soll doch auch nicht eine übertriebene Sparsamkeit ange­

wendet werden. Für eine günstige Lage der Lichtquellen ist der Grundsatz bestim mend, daß die Zwischenräume zwischen

den unmittelbar beleuchteten Stellen nach M öglichkeit gering sind. Die Arbeitsebene ist etw a 1,00 m über dem Fußboden anzunehmen. Um überbelichtete und ungenügend belichtete Stellen im Arbeitsrauin zu verm eiden, zeichnet man den Liclit- einfall unter 45 Grad in den Q uerschnitt 1,00 in über dem Fuß­

boden des Gebäudes ein. Die Anlage der Oberlichter kann in r r ~

ALQC/éj&Á JD/TC &//S0 Ac//jrzsc/zcr~/o/^

¿//Vi?

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B iberschw anz Dachlattc Doppelreihe

Abbildungen 1 und 2

Deckschic.":?

k a p p e S ch ra u b e Drahtglas Clashaltcr

- Zargcnbtcch 2 5 DQbct Lasche

Trau/blech 4 2 $

P applage B ib erschw a nz

S p e rrh o lz

iMchtpotm

Zicgc/auflagcr Doppellatte Z a rq c n w m k cb o cn ■ Stehkante Papplage Zargcnb/ech 2 5

Schraube Drahtglas Sp/osse

dreierlei W eise erfolgen. Erstens werden schräge Dachflächen mit Glas zwischen Sprossen abgedeckt. Sie heißen mansard- förmige Oberlichter, sind aber m eist unschön. A ufbauten in der Achse des Firstes werden Laternenoberlichter genannt. D rittens gibt es A ufbauten quer zum Dachfirst, die raupenförmige Ober­

lichter heißen. D abei kom m en vielfach an einem Bauwerk mehrere Arten in A nwendung. Grundsätzlich ist zu fordern, daß die Oberlichter eine m öglichst geringe Zahl von Unter­

brechungsstellen aufweisen, d. li. sic sollen zweckmäßigerweise Uber das ganze D ach reichen.

Die Oberlichtlaternen sind im Querschnitt entweder dreieck- förmig, oder sie erhalten außer den Schrägflächen noch senk­

rechte lichtgebende Flächen. In dieser Art finden sie auch A n­

wendung als Verkehrsgangbelichtung. D ie inansardförmigen Oberlichter liegen in der Ebene der D achhaut oder wenig darüber. B ei Raupenoberlichtern ist die K onstruktion ähnlich wie bei den Laternenoberlichtern. Als Verglasung für die Ober­

lichter aller Art verw endet m an in der R egel das D rahtglas.

Hierdurch wird nicht allein die F estigk eit erhöht, es wird auch die Gefahr für die darunter arbeitenden Menschen verm indert, weil die Drahteinlage b ei B eschädigungen des Glases das H er­

unterfallen von Bruchstücken verhindert. D a dort, wo für das Oberlicht kein D rahtglas verw endet wird, unter dem Oberlicht lichtzehrende D rahtnetze anzubringen sind, ist die Verringe­

rung der Lichtdurchlässigkeit des Glases m it D rahteinlage zu vertreten. H aben die Oberlichter eine N eigung, durch die der unmittelbare E infall der Sonnenstrahlen m öglich wird, sollten zur Zerstreuung des Lichtes besser geriffelte Scheiben verw en­

det werden. D ie N eigung der Oberlichter sollte nicht unter 35 Grad betragen. W erden die Glasscheiben flacher verlegt, so besteht die M öglichkeit einer rascheren V erschm utzung. Auch bleibt der Schnee au f der Glasfläche zu lange liegen. Ebenso wie beim senkrechten Fenster ist bei rauhem K lim a auch die Anwendung der doppelten Verglasung zur Erzielung eines besseren W ärm eschutzes nötig.

Die Breite der G lastafeln schw ankt zwischen 0,50— 1,00 m und die Länge zwischen 1,00— 3,00 m. An diese Maße muß sich die ganze D urchbildung des Oberlichtes anlehnen. Sind die Schei­

ben in der N eigung des Oberlichtes zu stoßen, dann muß die gegenseitige Ü berdeckung am Stoß m indestens 4— 6 cm sein, weil sonst Schnee und Regenw asser eindringen können.

Wichtig ist die Verbindung der Glastafeln m it den A uflager­

sprossen. Sie muß dicht und doch elastisch sein und bei B e­

schädigungen der Glastafeln deren gutes A uswechseln gestatten.

Die Sprossen m üssen haltbar sein und eine Rostgefahr aus­

schließen. Es ist w ichtig, daß alle Sprossenteile von der R aum ­ luft um spült werden, und daß die Sprossen seitlich Schwciß- wasserrinnen enthalten.

Besondere B eachtung ist den Ü bergangsstellen vom Glas zum D ach zu schenken. U ndichte Stellen m üssen unter allen U m ­ ständen verm ieden werden, weil sie das Bauwerk vorzeitig zer­

stören und sein Ansehen schädigen. Außerdem können sie für die arbeitenden Menschen gesundheitliche Schäden m it sich bringen. Grade der Übergang von der durchsichtigen zur un­

durchsichtigen D achhaut an der Traufe, am F irst und au den Seiten ist so zu dichten, daß Glas und D achhaut beim Arbeiten nicht voneinander reißen und daß Tropfsicherheit erreicht wird.

In den Zeichnungen 1 — 1 2 sind genaue Angaben über die ver­

schiedenen K onstruktionen und D ichtungen an den Übergangs­

stellen von Oberlicht zu D achhaut ausgearbeitet.

I I . Die technische Durchbildung der Dachsicherung am Oberlicht Für den Klem pner w ichtig ist die Sicherung aller Übergangs­

stellen, die man in den allerm eisten Fällen nicht ohne die Ver­

w endung von Zinkblech zuverlässig und dauerhaft herstellen kann. D abei m üssen verschiedene Anwendungsm öglichkeiten unterschieden werden. E inm al am Ziegeldach, also an einer harten Deckung, und zwar m it Normalbiberschivänzen oder F alz­

ziegeln, einer iceichen Deckung in D achpappen, teerfreien und

— zuweilen noch — teerhaltigen. B ei beiden wird wieder die Durchbildung etw as verschieden sein, wenn Holzdachkonstruk­

tion oder Eisenbetonkonstruktion in A nwendung kom m t. Hier wird sich auch der w ichtigste T eil immer wieder etw as v er­

ändern, der Blechzuschnitt bei den einzelnen Übergängen. Er wird durch Fälze usw. bei H artdach immer schwieriger anzu- wenden sein, als beim weichen Dach.

D ie Sicherung am harten Dach erläutern die Abb. 1— 4.

A bb. 1 zeigt das Mansardoberlicht am normalen Biberschw anz­

dach am First des Oberlichtes. D ieZ arge wird von einem W inkel­

eisen gebildet, auf dem die Sprossen m it M utterschrauben Vor­

bunden werden. Als A uflage der Ziegeldoppelreihe dient eine doppelte D ach latte, die zugleich auch für die Befestigung der Übergangskonstruktion dient. D iese Ü bergangskonstruktion b esteh t aus einer Bitum enfilzpapplage und dem Zargenblech.

D ie hinter den Blechen stehende Zahl b edeutet den Zuschnitt des B leches, der verw endet werden muß. D ie Papplage ist zur einwandfreien D ichtung w ichtig, sie deckt w eit über die obere G laskante und auch unter die Decksprosse. D arauf legt sich dann das Übergangsblech oder auch Zargenblech. Zur einwand­

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Abbildungen 3 und 4

Schraube — ---

topp*

Deckschiene Drahtglas Glashalter Traufblech AO

Zargenblech Pappiage

freien Sicherung ist es nun wichtig, daß sich dieses Übergangs- blech dicht an der vorderen Kante der Ziegeldoppelschicht auf­

kantet, damit nicht Regen oder Schnee unter die Zicgclschicht getrieben werden kann oder Wind die Ziegelschicht lockert.

Auch Eisbildungen können hier Schaden verursachen. A uf dieses Übergangsblech kom m t dann an den Sprossen die Dcckscliienen- haube, die am Übergangsblech sicher zu verlöten ist. D ie Ober­

lichtkonstruktion liegt in diesem Falle in der D achhaut. Sie hebt sich nur nach der Traufe zu aus dieser heraus und liegt dort a u f ihr.

Abb. 2 schildert die Ausführung der Traufe. Eine breite und starke Zargenlattc bildet das Sprossenauflager. Hier werden die Sprossenhaltelaschen verschraubt und wird auch die Ü bergangs­

konstruktion b efestigt, die unter Sprosse und Haltelasche liegen muß. D ie Übergangskonstruktion besteht in gleicher W eise aus einer unteren Bitum enfilzauflage, auf der sich das Zargenblech deckt; sie reichen beide etw a 12— 15 cm auf die Ziegeldoppel­

reihe. Das Übergangsblech erhält eine klemmende und federnde Abkantung am Ziegelübergang. Der Zwischenraum zwischen Sprosse und Dachhaut schließt das federnd geformte Trauf- blcch. Es lehnt sich oben an die Unterseite der Glastafeln und unten an das Ubcrgangsblech. In die Sprosse in der Verbindung m it der Laschenschraube wird ein Dübel eingesetzt, an dem das Traufblech m ittels korrosionsgeschützter Schraube m it Unter- legschraubc befestigt wird. Bei diesen Ausführungen kommt man für die Übergangsbleche m it Zinkzuschnitten von 25 cm aus.

Abb. 3 erläutert die Sicherung am Falzziegeldach. Hier werden die sichernden Maßnahmen schwieriger und können auch nie ganz einwandfrei durch die Form der Falzziegel allein durch­

geführt werden. Bei allen diesen Fällen werden die Blechzu­

schnitte größer und erfordern durch Fälzc und Lötungen auch größere Vorarbeiten. Die Abbildung zeigt die Traufe des man- sardfürmigen Oberlichtes. D ie Lage des Oberlichtes ist die gleiche wie am Normalziegeldach. Das Sprossenauflager, eine starke D achlatte, liegt auf einem eingelassenen Zargenholz.

Das Zärgenblech wird hier befestigt und auf einer Bitumen­

filzschicht verlegt; es soll die Fuge zwischen Latte und Zargen­

holz abschließen und sich klemmend an das Zargenholz an- legen. Es enthält nach der Falzziegelschicht hin einen Falz, in dem sich fest einklemm end ein Übcrgangsblech einlegt, das sich dicht an die Form des Falzziegels auschmiegt. D ie Ausführung des Traufbleches entspricht dem vorherigen Beispiel.

D ie Abb. 4 schildert die Firstausbildung und den seitlichen

Übergang. D as Übergangsblech wird an der B eilatte am Ziegel- auflagcr verschraubt und au f eine Bitum enfilzschiclit verlegt.

E s erhält dicht an der Falzziegelkante eine A ufkantung, die sich hier allerdings nicht ganz dicht an den Ziegel lehnt, weil die Form des Ziegels dies nicht zuläßt. Hier m üssen unter Um ­ ständen angelötete Bleche helfen. D as Übergangsblech reicht hier bis an die Vorderkante der aufzulötenden D eckschienen­

haube. Der seitliche Übergang ist in sehr vielen Fällen ein be­

sonderes Schmerzenskind. Eine Übergangsrinne schafft wirk­

same Abhilfe. Sie deckt sich an der Randsprosse m it in diese ein und wird von Deckschiene und D ichtungsstreifen durch den angebogenen Falz in der Glasstärke gehalten. Der Übergang zur harten Deckung wird durch ein im Rinnenfalz eingesetztes Übergangsblech unter der Deckung auf den D ach latten b e­

festigt. Die Rinne soll gleichfalls eine Bitum enfilzunterlage er­

halten, dam it eine höhere H altbarkeit erzielt wird. Bei dieser Ausführungsart wird es in den m eisten Fällen nicht möglich sein, die Bleche restlos fertig in der W erkstatt vorzubereiten.

Es sind viele Handgriffe noch an der B austelle n ötig, w enn alle Falze, Aufkantungen usw. dicht passen sollen. Es sind dabei auch größere B lechzuschnitte von 33 bis 33 + 10 cm erfor­

derlich.

D ie Sicherung am weichen Dach zeigen die Abb. 5— 12, davon die Abb. 5 und 6 für das Dach in Holzkonstruktion.

Normale Pappdächer auf H olzkonstruktion vereinfachen an sich die Sicherung der Übergänge vom Glas zum D ach beträcht­

lich. Es lassen sich leicht N agelstellen hersteilen und die B e­

festigung des Bleches ist einfacher, obwohl m an auch hier nicht ganz ohne Zinkblechbeilagen auskom men wird.

Abb. 5 erläutert den Übergang am Oberlichtfirst. Der Uber­

stand des Sprossenauflagers infolge der Sprossenstärkc wird durch eine D achlatte und ein K eilbrett ausgeglichen. Ähnlich ist der seitliche Übergang herzustellen. D ie untere Papplage wird durchgedeckt bis etwa 10 cm au f die Glastafeln. Dann wird das Traufblech m it vorderem K lem m falz aufgebracht und die obere Papplage auf dem Blech verklebt. W ichtig ist hierbei, daß das Blech m öglichst die K nickpunkte an der L atte und dem Keilbrett überdeckt, und daß die obere Papplage noch m inde­

stens 6 cm über den Knick an der L atte reicht, dam it eine sichere Verklebung stattfinden kann und der anfallende W ind keine Aufreißungen bewirkt.

An der Oberlichttraufe (Abb. 6) wird eine hoch verlegte D ach ­ latte das entsprechende A uflager schaffen und die scharfe Knickung durch eine D reikantleiste mildern. D ie beiden Papp-

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Abbildungen 5 und 6

Lötstelle Zinkblech Paffiage

Deck schiene

Drahtglas

Stollen Sparren Überfeckjng

K e h/Ieiste

Zargcnb/ech Schalung

S p r o s s e--- Deckschiene --- B ttu m e n ftlz --- — Drahtglas Schraube

Clashalter

Firstblech

lagen der Dachdeckung werden über diese Zargenausbildung hinweggeführt und sollen über die Fuge zwischen L atte und Zargenholz reichen. H ierauf deckt sich dann das Ü bergangs­

blech, ' am Zargeninnern die Pappe überdeckend und an der Dachhaut etw a 10 bis 15 ein w eit reichend. Das Traufblech schließt sich an die Abschrägung über der D reikantleiste an.

Es werden bei dieser A usführungsart B lechzuschnitte von etwa 33— 10 cm nötig, die V erarbeitung ist aber leicht in der W erk­

statt ohne spätere Nacharbeiten an der B austelle vorzunehm en.

Das D ach in E isenbetonkonstruktion m it weicher Bedachung und W ärm eschutzschicht von L eichtplatten erläutern in iso­

metrischer D arstellung die Abb. 7 und 8; Abb. 7 zeigt die V er­

bindung der Übergangsstellen von undurchsichtiger zu durch­

sichtiger D achhaut am Oberlichtfirst. Durch die Leichtplatten- sch'cht wird hier ein Übergang in gleicher Ebene m it den Glas­

tafeln erreicht. Es wird ein Holzzargenkranz m ittels D übel­

schrauben im Betondach eingesetzt, der einen Bitum enanstrich erhält und vom Zargenblech überdeckt wird. H ierauf werden die Sprossen verschraubt. Das Zargenblech soll von der Lcicht- plattenw ärm cschutzschicht m itgefaßt werden. D ie untere P ap p ­

lage wird bis auf den Glasübergang oder über diesen hinw eg gedeckt. D ann wird das Übergangsblech verlegt, das sich auf die Verglasung klem m t und von der oberen Papplage über­

deckt wird. D iese Papplage wird auf dem Blech fest verklebt.

An derTraufe gestaltet sich die Sicherung der Übergänge schw ie­

riger, w eil Zargenhlech und Übcrgangsblech zwar durch H a ft­

bleche m iteinander verbunden sein m üssen, aber des guten Arbeitens w egen nicht eine feste E inheit bilden dürfen. Die U nterkante der Sprossen liegt hier au f der D achhaut, die Zarge erhält eine entsprechende Stärke, die untere Papplage wird über die Zarge bis an das innere Oberlichtfenster gedeckt und vom Zargenblech abgeschlossen, das au f der D achhaut m ittels H aftblech gehalten wird. In den Falz des Zargenblcches greift das Ü bergangsblech ein und faßt in seinem unteren Falz die äußere Pappdachhaut. E s wird so ein einwandfreier Übergang geschaffen, bei dem Rißbildungcn so gu t w ie ausgeschlossen sind. Allerdings muß hierbei gesagt 'werden, daß diese A us­

führungsart im merhin n ich t so ganz billig sein kann, weil mehrere Zinkblechsicherungen geschaffen werden m üssen, die im m erhin Zuschnitte von 20— 33 cm zu erhalten haben. Das

Zinkblech 4 Papplage

Übergang s - blech 33.

2 Papplage Zargenblech Leicht platte

B ito m e n file

Deckleiste

D rahtglas

Sprosse _ /

Abbildungen 7 und 8

(8)

A b b ild u n i: 9

Traufblech, das den Zwischenraum zwischen Glas und D ach­

haut schließt, wird in der üblichen W eise angebracht (Abb. 8).

Das Laternenoberlicht erläutern die Abb. 9 und 10. Die Abb. 9 bringt das Oberlicht am Dach in Eisenkonstruktion m it P app ­ haut und Leichtplattenwärm eschutz als Laternenoberlicht m it schrägen und senkrechten Glasflächen.

Das linke D etail erläutert die Traufe des Laternenoberlichtes m it schrägen Glasflächen. Das A sphaltbitum enpappdach be­

steht aus 2 Lagen solcher Pappe und einer Lage tccrhaltiger Pappe. D ie A uflage für die Papplagen bildet die W ärm eschutz- schicht von Leichtplatten. Die scharfe K ehle wird durch eine kräftige Dreikantleiste ausgeglichen. D ie untere Papplage wird über die Zarge bis an das Zargeneisen gedeckt. H ierauf deckt sich das Übergangsblech bis über die Zarge. Hierüber kommt die dritte Papplage, die sich bis au f die Sperrholzverkleidung innen legt. Den Abschluß bildet ein Zargenblech, außen in einen Falz endend und innen eine Schweißwasserrinne bildend.

Den Zwischenraum zwischen Glas und Zarge schließt das übliche Traufblech m it Klem mfalzen. Grundbedingung ist hier, daß die Zarge m indestens 25— 35 cm über der D achhaut liegen und au der A ußenseite vollständig m it Zinkblech abgeschlossen sein muß. Es werden Zinkblechzuschnitte von m indestens 66 cm benötigt.

Die rechte Abbildung bringt ein Laternenoberlicht m it senk­

rechter Verglasung m it D oppelfenster. Die Traufe ist am Dach m it einem profilierten Zinksims geschützt, der an der D ach­

haut zwischen den zwei Papplagen verklebt wird. Die Unter­

seite des Simses ist hier Sperrholz. Den Übergang zum Zargen­

eisen stellt das Firstblech m it Bitum enpappunterlage, auf welche die Deckschienenhaubc aufgelötet wird. D en Über­

gang zur Sperrplatte des Simses sichert man durch eine D eck­

leiste, die auch die Zinkbleche m it überdeckt. An der Oberlicht­

traufe werden sie durch eine Stollenleiste m it dem Zargeneisen verbunden. Das Zargenblech deckt die Zarge m it den Laschen ab und reicht bis an den A nschlagwinkel des inneren Fensters.

Es soll w eit über die Papplagen bis auf die Abschrägung durch die D reikantleistc reichen und hier m ittels D iibcl m it Kappe befestigt werden. In üblicher W eise wird hier wieder das Trauf­

blech angebracht und auf dem Stollenholz vernagelt. Da sich in diesen Fällen beim senkrechten Oberlicht nicht so leicht Gefahren durch die andringenden Niederschläge bilden, weil Feuchtigkeit sofort abgeleitet wird, sind umfangreichere Zink­

sicherungen nicht nötig: man wird in solchen Fällen m it Zu­

schnitten im Blech bis zu 33 cm auskommen.

D ie Abb. 10 schildert ein Laternenoberlicht eines Betondaches m it Bitum endachhaut in isometrischer D arstellung. D ie D ach­

haut ist doppellagig auf der B etondecke verklebt. Beide Papp- lagcn werden über die Zarge aus B eton und Stollenholz gedeckt.

D as Sprossenauflager soll sich etw a 25— 35 cm über der allge­

m einen Dachfläche befinden. D ie rechtwinklige K ehle an der Zarge wird durch die Anschrägung verm ieden. D ie Ausführung ist an sich einfacher und verlangt bei guter Stärke der P ap p ­ lagen keine Zinkblechzw’ischenlage, sondern nur ein alles ab­

schließendes Zargenblech von etw a 50 cm Zuschnitt, das beider­

seitig in einen klemmenden Falz m ündet. D ie Trauföfl'nung wird geschlossen durch eine einfache Verschraubung au f in den Sprossen eingesetzten Dübeln. Der First eines solchen Ober­

lichtes ist ebenfalls m it Zinkblech zu sichern. D ie Sprossen werden auf einem Firstwinkeleisen verschraubt und die Fugen durch eine starke Bitumenfilzlage geschlossen und dann von einem Zinkfirstblech von 50 cm Zuschnitt m it beiderseitigem Klemmfalz überdeckt. A uf dieses Firstblcch werden die D eck­

schienenhauben sauber und dicht verlötet. B ei diesen Arbeiten handelt es sich wie bei allen Oberlichtausbildungen immer darum, daß die Niederschläge ein gutes A blaufen von den Übergangsstellen haben und daß zu scharfe K anten verm ieden werden, weil hier immer Schwächungen des Bleches beim Biegen eintreten und sich infolgedessen Zerstörungen hier zu­

erst zeigen. Die Hauptblecharbeiten können in der R egel durch den ortsansässigen Klempner gem acht werden. D ie Oberlicht- Spezialfirmen liefern in den kleineren, also zahlreichen Fällen wohl die eigentliche Oberlichtkonstruktion, nicht aber die nötigen Übergangs- und Verbindungsbleche.

D ie Abb. 11 soll noch den Firstübergang eines Mansardober- lichtes am Massivdach erläutern. D ie Zarge wird von einem T-Träger gebildet, auf den die Sprossen verschraubt werden.

Die W ärmeschutzschicht wird auf einer bis über die Zarge reichenden Bitum enschicht verlegt, so daß Glasfläche und obere Fläche der Leichtplattenschicht in einer Ebene verlaufen.

Die untere Papplage reicht bis über die Glasfläche des Ober­

lichtes etwa 15 cm herein; zwischen Sprosse und W ärm eschutz­

schicht ist zwecks Materialdehnungen ein Zwischenraum zu lassen. Das Übergangsblech von etw a 33 cm Zuschnitt ist zwischen die beiden Papplagen zu verlegen und zu verkleben.

In der üblichen W eise erfolgt dann weiter die A nbringung der Deckschienenkappen. W ichtig is t dabei, daß die Papplage an der Fuge zwischen Oberlicht und W ärm eschützschicht locker gedeckt wird, damit nicht Abrisse eintreten.

(9)

Abbildung 12

Sprosse

eine Dübelschraube, welche m ittels K appe abgedeckt ist, zu befestigen. W eiter wird in den Falz des Bleches ein Dcckblcch stram m eingesetzt und seitlich b efestigt. Der Zwischenraum an der Traufe zwischen Glas und Zarge wird durch die übliche Traufblechanordnung m it K lem m falzen abgeschlossen. D ie Zargenbleche werden in diesen Fällen zw ischen 33 und 40 cm Zuschnitt schw anken; in schneereicheren Gegenden, wo die Zargen höher sein sollten, m üssen größere B lechzuschnitte an­

gew endet werden. B ei Verkaufsräumen erhalten diese Ober­

lichter innere, m it der Decke in gleicher Ebene liegende Glas­

decken. Im Oberlichtinneren können Leuchten (Tiefstrahler oder ähnliche) eingebaut werden; Solche Glasdecken lassen sich gut in der R aum wirkung berücksichtigen.

Oberlicht und Dach sind verschiedenartige Baustoffe. Beide müssen sachgemäß zusam m engefügt werden. Die am Übergang entstehende N aht muß gedichtet werden, daß nicht eine Tren­

nung zu andersartigen Baustoffen Platz greift.

Dechschtcne

Schraube

Glas

Traut ble th 2 0 Lasche

Abbildungen lü und 11

Das Jlachliegende Oberlicht ist besonders gut durchzubilden. Die Zinksicherung ist sehr genau durchzuführen. Solche flachliegen- den Oberlichter sind an sich einfach durchzuführen, sie haben aber, w ie oben erwähnt, leider den N achteil des rascheren Ver- schm utzens und verlangen so immer eine R einigung in gewissen Abständen.

Abb. 12 erläutert die technische Durchbildung dieser Ober­

lichtart. Um bei Stauungen und hoher Schneelagc das E in ­ dringen der Feu ch tigkeit zu verhindern, ist grundsätzlich zu beachten, daß das Oberlicht in seiner Glasfläche m indestens 20— 25 cm über der eigentlichen Dachfläche liegt, in schnee­

reichen Gegenden m öglichst noch höher. D reikantleisten glei­

chen die scharfe K ehle am D achübergang etw as aus. Die untere Papplage wird bis über das Zargenholz gedeckt und von der inneren Sperrholzverkleidung abgeschlossen. Dann ist das Zar­

genblech einzudecken, das sich an der Firstkante zwischen die innere und äußere Papplage, an der Traufe auf die beiden P app ­ lagen deckt. Das Übergangsblech ist oben au f der Zarge durch

m ussOberlicht

G lashalter Traufblech 12 Zargenblech 33 Leichtplatte 2 Papplagen

C -h P 1 0

Obergurt Lechtplatfc 1 Papplage

2 ' i

Traufblech 4 0

Glas

I - fP 4 2 Glashalter

Zargenblech 33 Heraklith

Wassemase Sperrholz Deckleiste Dccksch icnen- haute

Frrsttíech Deckschiene Drahtglas

(10)

D E R „ E L E K T R I S C H E P F Ö R T N E R “ UND D I E „ K L E I N F E R N S P R E C H A N L A G E “

Von Regierungsbaumeister D r.-Ing. Uralter Hahn - Dresden

Für den Einfamilienhausbewohner oder das Einzelhaus, ganz besonders, wenn es frei steht, ist die Bedienung der Haustür oder gar der Gartenpforte immer mit Schwierigkeiten verbunden gewesen, weil es an einer direkten Verständigungsmöglichkeit m it dem Einlaßbegehrenden fehlt und dieser entweder die W oh­

nung betreten oder von dem Hausbewohner bzw. seinem Per­

sonal an der Eingangspforte befragt werden muß. Ebenso ist noch immer für den Arzt, den Apotheker oder die Hebamme beim N achtdienst, bei kleinen Krankenhäusern, Fremden­

pensionen, Privatkliniken oder in allen ähnlich gearteten Fällen, wie etwa für den Garagenbesitzer oderTankstelleninhabcr außer­

halb der Geschäftszeit die Verständigungsm öglichkeit m it dem Kunden m it ähnlichen Unbequemlichkeiten und Unzulänglich­

keiten verbunden und damit ein mehr oder weniger ungelöstes Problem. Nun bieten die Erzeugnisse unserer Schwachstrom ­ technik m it ihren kunstvollen Mechanismen nicht nur Erstaun­

liches in bezug auf ihre technische V ollkom m enheit, sondern auch hinsichtlich ihrer Preiswürdigkeit.

D a besteht zunächst der sogenannte „Elektrische Pförtner“ , der eine Lösung des eben erwähnten Problems bringt, aus zwei Sprechstellen, von denen die eine in der W ohnung m it einer anderen Lautsprechstelle am Tor oder neben der H austür, Gartenpforte usw. verbunden ist. D ie letztere enthalt in einem w ettergeschützten Eiscnblechgehäuse, das neben dem Eingang angebracht ist oder auch in das Mauerwerk eingelassen sein kann, einen Lautsprecher und ein Mikrophon. Als Anruf vom Tore aus dient zunächst die vorhandene Hausglocke. W enn sie ertönt, ist der W olmungsinhaber, der Arzt, Apotheker, Pen­

sionsbesitzer oder -wer immer sonst es sei, in der Lage, sich m it dem B oten, P atienten, Kunden, möglicherweise auch nachts vom B e tt aus, zu unterhalten und ihn zunächst nach seinem Begehr zu befragen. Die Entfernung der beiden Stellen kann bis zu 150 m betragen. Es können ihr auch weitere Sprechstellen im Haus angeschlossen sein. Zur Verbindung m it dem Laut­

sprecher an der Pforte wird eine dreiadrige Leitung verwandt.

D ie Speisung der Anlage erfolgt durch eine 6-Volt-Batterie aus Trockenelementen. Der praktische Vorteil ist ohne weiteres klar.

D er W ohnungsinhaber oder wer sonst in Frage kom m t, kann sich nicht nur unerwünschte Besucher fernhalten, er erspart sich oder seinem Personal unnötige Zwischenwege oder solche über­

haupt. Ganz besonders sind aber dieVorteile während derNacht- zeit oder außerhalb der Geschäftsstunden gar nicht abzuwägen.

Eine A nlage ähnlicher A rt ist die „Klein- oder Heimfernsprech­

anlage“ . Sie besteht zunächst aus zwei Sprechstellen und eben­

sovielen Apparaten (Hörern), die bis zu 450 m von einander en t­

fernt sein können. Sie sind m it einem T astenkontakt und Signal­

schnarre au sgestattet und entsprechen in der Ausführung der Handapparate denen der R eichspost. Auch die K larheit der V er­

ständigung ist die gleiche. D ie Abwicklung des Gespräches geht derart vor sich, daß man den Hörer von der W andkonsole ab- hebt und auf die R uftaste drückt. Nach A bnehm en des H and­

apparates auf der anderen Seite, wozu das Ertönen der Signal- schnarrc die Veranlassung gibt, kann die beiderseitige V erstän­

digung beginnen. Zur Stromspeisung genügt hier bei einer Zwei­

stellenanlage an Stelle der üblichen großen B atterien gar eine Taschenlam penbatterie, bei erweiterter Anlage analog der an erster Stelle beschriebenen eine 6-V olt-B atterie aus Trocken­

elem enten, die jederzeit bequem ausgew echselt werden können.

Zur Verbindung der Stationen wird gewöhnlicher Klingeldraht verw andt, oder man kann, sofern bereits eine K lingelanlage vor­

handen ist, diese ohne weiteres durch Anschluß der Mikrophone in eine Kleinfernsprechanlage umwandeln. W enn, w ie hieraus ersichtlich, die A nlagekosten ganz m inim al sind, so betragen die Betriebskosten für eine derartige zw eistellige Hausanlage gar nur etw a 2 Pfg. täglich, was, m it rund 60 Pfg. auf den Monat umgelegt, überhaupt nicht ins Gewacht, fällt. D a den Elem enten auch nur so lange Strom entnom men wird, als sich die Anlage in Betrieb befindet, halten diese zum eist mehrere M onate aus.

Indem m it dem öffentlichen Fernsprechnetz keine Verbindung besteht, sind natürlich auch keine Gebühren zu entrichten. Man ist vielmehr völlig sein eigener Herr und jeder Verpflichtung en t­

hoben, wenn kein Bedürfnis mehr für die Anlage vorhanden ist.

Durch Verbindung mehrerer Stationen untereinander läß t sich die Anlage auch erweitern und ohne große K osten eine vo llstä n ­ dige private Fernsprechanlage schaffen. D ie Stationen werden dann hintereinander geschaltet, und durch eine beliebig fest­

gesetzte Signalfolge können hintereinander verschiedene P er­

sonen an den Apparat zitiert werden. D ie V erwendungsm ög­

lichkeit ist natürlich darnach äußerst vielseitig. Außer für den größeren Privathaushalt kom m t sie für G eschäftsleute aller Art, für Handwerkerbetriebe als einfache Verbindung zwischen Laden, W ohnung und W erkstatt oder wo immer es sonst sei, in Frage, und auch Großbetrieben, die sich die natürlich u n ­ gleich teureren Zentralfernsprechanlagen der R eichspost oder der Privattelephongesellschaften m it W ählerscheibe usw. halten, b ietet sich die M öglichkeit einer zusätzlichen Erw eiterung und Ergänzung bereits bestehender Anlagen ohne"großen K osten ­ aufwand, was ja überall vorkom m t.

(11)

DAS Ü B E R B A U R E C H T IN N E U E R R E C H T S A U F F A S S U N G

In einer Stadt baute ein Volksgenosse ein H aus unm ittelbar neben dem seines Nachbarn. Der N eubau, dessen Dach ziemlich flach ist, überragte das Haus des Nachbarn um ein Stockwerk, und das D achgesim s griff au f eine Strecke von etw a 3,80 m w eit in den Luftraum des Nachbarn ein. Das w ollte dieser nicht dulden und klagte au f B eseitigung des Gesimses, sow eit es in den Luftraum seines Grundstücks überrage. Der B eklagte m achte geltend, er habe dieses Vorziehen des Gesimses nur ge­

tan, weil das Stadtbauam t dies verlangt habe und er sowohl als auch sein als tüchtig bekannter Architekt geglaubt h ätten, hierzu verpflichtet zu sein. Zudem handele der Kläger nur aus Schikane, auch sei sein Einspruch nach § 912 BG B. als verspätet zurückzuweisen. D as A m tsgericht wies die K lage ab, indem es im w esentlichen den Ausführungen des B eklagten beitrat. Die Berufung des Klägers wurde vom Landgericht Stendal unter dem 22. Mai 1935 (2 S 69/53) zurückgewiesen, indessen m it einer anderen Begründung als der des A m tsgerichts.

Die Entscheidung ist nicht nur von weittragender grundsätz­

licher Bedeutung, sondern vor allem auch deshalb bem erkens­

wert, w eil sie zeigt, -wie sich die nationalsozialistische R echts­

auffassung, die die Gesetzgebung ja längst beherrscht, nun auch in der Rechtsprechung, wenn auch langsam , durchzusetzen b e­

ginnt. Das zeigt sich rein äußerlich schon darin, daß ein großer Teil der Ausführungen des Landgerichts Stendal, namentlich am Schlüsse, nicht rein fachjuristisch gefaßt ist, sondern in gem einverständlicher Sprache die Grundgedanken der R echts­

auffassung im D ritten R eiche klar wiedergibt. E s ist m it ändern W orten eine Ü bersetzung des allgem einen nationalsozialistischen Grundsatzes „G em einnutz geht vor E igennutz“ ins Juristische und eine deutliche A bsage an die individualistische, aus dem m ißverstandenen röm ischen R echt entsprungene R echtsauffas­

sung und Gesetzesauslegung.

Das Landgericht m ißbilligt zunächst die A uffassung des B e­

klagten, der Kläger handle nur aus Schikane. Ebenso wird es zurückgewiesen, daß der Kläger sein R echt nach § 912 BG B.

verwirkt, und festgestcllt, daß er rechtzeitig gegen den Überbau Einspruch erhoben habe. Es wird aber auch ausdrücklich b e­

tont, daß den Beklagten und seinen A rchitekten kein Verschul­

den treffe, weil sie objektiv m it dem Überbau in eine fremde Rechtssphäre cingegriffen h ätten . D enn sie h ätten darauf ver­

trauen können, daß die W eisung des Stadtbauam tes, das D ach­

gesims vorzuziehen, m aßgebend sei. D ie tatsächlichen und recht­

lichen Ausführungen zu den obigen Schlußfolgerungen inter­

essieren hier nicht. Dann aber kom m t das Landgericht zu dem entscheidenden P un kt, nämlich der Vorschrift des § 905 Abs. 2 BG B. und ihrer Auslegung in der früheren Rechtsprechung und

worden. So heißt es in der E ntscheidung eines Oberlandes­

gerichts (OLG. 26, 17): ,. . . jedes, auch das geringste wirkliche Interesse schließt den § 905 Satz 2 aus. . . Der Eigentüm er braucht sich nicht darauf vertrösten zu lassen, daß er später . . . die Beseitigung soll verlangen können, w enn er h eute schon die Beseitigung fordern darf.‘

D iese Auslegung m ag dem Geist entsprechen, aus dem § 905 geschaffen worden ist. Sie würde dazu führen, daß der Kläger in Ausübung eines toten Buchstabenrechts je tz t das H erab­

reißen des Gesimses und dam it die Verschandelung des betref­

fenden Bauwerks und des Straßcnbildes gerade in einer ver­

kehrsreichen Stadtgegend durchsetzen könnte. Eine solche Ver­

schandelung würde das Abreißen des Gesimses für jeden b e­

deuten, der genügend Gefühl und V erständnis für eine stil­

gerechte Bauweise hat. D en Schaden würden die A llgem einheit und der B eklagte haben, der seinerseits keineswegs aus eigen­

nützigen M otiven gehandelt hat, wie schon oben angedeutet worden ist; der sich vielm ehr von dem Bestreben hat leiten lassen, etw as Gutes zu schaffen und dam it den Bestrebungen des Bauam tes gerecht zu werden; der auch alles tun w ill, etwa künftig mögliche Störungen illusorisch zu machen. U nnötig A b ­ trag würde auch den Bestrebungen der Baupolizei geschehen, die au f Grund des § 24 der in B etracht kom m enden Bauordnung vom 12. Dezem ber 1932 die überaus häßlichen kahlen Giebel­

wände nicht mehr errichten lassen w ill. D ies alles, weil der Kläger, ohne zurzeit wirklich durch den ,Überbau4 gestört zu werden, kraft eines sogenannten , R echtes4 auf seinem W illen bestehen will. Seinem ,R echte4 zum Siege zu verhelfen, würde die K apitulation vor toten Buchstaben bedeuten, würde ein Zuwiderhandeln gegen den lebendigen Geist sein, m it dem der N ationalsozialism us in heißem Bem ühen auch die R echt­

sprechung zu erfüllen bestrebt ist. Dieser Geist kann es nicht dulden, daß haltgem acht wird vor verm eintlichen R echten und daß dabei andere, wirkliche schutzwürdige R echte m ißachtet werden. N icht das so oft zur Stützung eines schutzwürdigen R echtes m ißbrauchte W ort: , R echt muß R echt bleiben4 darf h eute dem Rcchtswahrer vorschweben, sondern für ihn muß gelten: ,R echt muß R echt werden, was rechtens ist.4 Diese E n t­

wicklung des Rechtes und der R echtsprechung drängt geb iete­

risch dazu, m indestens überall dort, wo es sich um die W ertung irgendwelcher Interessen h andelt, stets den G em einschafts­

gedanken als M aßstab für die Interessenwägung heranzuziehen.

D ies führt dazu, daß jeder, der m it der Machtsphärc des E igen­

tüm ers in Berührung kom m t, nicht allein als Störer, sondern vor allem als Volksgenosse gewertet wird; dies besonders dann, wenn er nicht aus eigennützigen Beweggründen handelt. Jedes derjenigen im nationalsozialistischen Staate. Dieser Paragraph kleinliche, eigensüchtige ,Interesse4 eines Eigentüm ers m uß hier­

bestim m t, daß dem Eigentüm er zwar die Herrschaft in dem ' nach zurücktreten gegen berechtigte Belange des sogenannten Luftraum über seinem Grundstück in^unbegrenzter Höhe zu- ' , Störers4 und der A llgem einheit; es kann als wirkliches, den steht, daß er aber Eingriffe in den Luftraum dulden m uß,'die ’ Schutz der R echtsordnung und dam it der V olksgem einschaft in solcher H öhe geschehen, daß er kein_Interesse daran_hat, sie ‘ v verdienendes Interesse m indestens so lange nicht angesehen zu untersagen. 1 i werden, als es selbst belanglos ist und nur au f den Buchstaben Das sei hier der Fall. „D en n 44, sagt das Landgericht, „der Be- f e in e s Gesetzes beruht. Deshalb muß der in § 905 B G B . zum klagte will ja nach w ie vor keinerlei R echte aus dem ,Über- Lj Ausdruck gekom m ene R echtsgedanke, daß der Eigentüm er bauen4 herleiten; er w ill auch den Kläger und dessen R e c h t s - ' n i c h t störende Einwirkungen dulden muß, dahin ausgedehnt nachfolger in dieser H insicht grundbuchlich sichern und will werden, daß der Eigentüm er aus zu billigenden M otiven ge- ferner die K osten für die später etw a notw endig werdende Ent- w tschehene Einwirkungen nicht verbieten darf, sow eit und so- fernung des Gesimses schon je tz t zahlen bzw. hinterlegen. lange ihre D uldung ihm vernünftigerweise zuzum uten ist. Von Gleichwohl ist in der Auslegung, die § 905 B G B . in der früheren ■§diesem Standpunkt aus ergibt sich ohne w eiteres die hier zur- Rcchtsprechung erfahren h at, in ähnlich gelagerten Fällen ein “S z e it allein berechtigte E ntscheidung: die A bw eisung des K lage­

rechtlich zu schützendes Interesse des Eigentüm ers angenomm en ¿panspruches.“

INSERATE IM „BAUMEIST,ER“ HABEN STETS BESTEN ERFOLG

(12)

A P H O R IS M E N ZUM THEMA „ T E C H N I K UND K U L T U R 4

Von Theodor Fischer, München N utzung der Naturkräfte für menschliche Zwecke ist Technik.

Das erste W erkzeug, der Faustkeil, der Hannner ist Technik, wie der neueste Motor.

M ittel zum Zweck ist die Technik immer, nie Selbstzweck. Wenn also nicht das Mittel, wie es freilich oft genug geschieht, über den Zweck gestellt wird, kann von einer Herrschaft der Technik nicht die Rede sein.

Herrschaft ist und bleibt bei der Natur. Die Nutzung der N atur­

kraft ist eine Art Schmarotzertum, ein Mitgenießen der Kraft, in und aus der alles ist, auch der Mensch. Herrschaft über die N atur ist letzten Endes ein Irrtum, an den diese immer-wieder einmal, zart oder grausam, erinnert.

W enn der Menschenaffe den Arm durch einen Stecken ver­

längert, um eine Frucht zu erreichen, wollen wir darin die erste Regung des Geistes erkennen. Geist ist die Technik, instinkt- verwandter Geist ini Handwerk, wissenschaftlicher in der en t­

w ickelten Technik.

Handwerk und Technik sind im Grunde eins: beide sind M ittel zum Zweck und sind Geist. Ihr W esen ist Zivilisation. Wir stellen eine Analogie auf: Technik: Geist = K ultur: Seele, oder Geist:

Seele = Technik: Kultur.

Philosophen sprechen vom Gegensatz des Geistes zur Seele.

Ein Teil kann zum Feind des Ganzen werden, wenn er wuchert auf Kosten der anderenTeilc desGanzen. Nie ist er an sich Gegen­

satz. DieTechnik wird kulturfeindlich, wenn in ihr dasM ittel ver­

kannt wird, wenn sie alsSelbstzwcck auftritt, das D ienen vergißt.

Die Technik hat sich der W irtschaft ausgeliefert; das war der entwürdigende Irrtum des vorigen Zustands. D enn die W irt­

schaft ist selbst M ittel und h atte ihrerseits darauf vergessen;

sie zog die Technik m it hinab.

In Würde dient die Technik als geistige K raft der Zivilisation, der au f W ohlstand beruhenden G esittung. Z ivilisation ist Z u ­ stand, K u ltu r ist Tat. Diese ist w esentlich unabhängig von jener;

sie ist eine ewig gleiche M öglichkeit, jene steh t in der E n t­

wicklung.

D ie Form ist das Entscheidende. Die Zivilisation hat Form nur im allgemeinen, im sittlichen oder w irtschaftlichen Sinn. Die Form im eigentlichen Sinn ist bei der K ultur. Auch sie en tsteh t nicht ohne Technik, aber nicht w-csentlich beeinflußt vom Grad und Stand der Technik.

Ein Zeitalter, das der Technik ein solches Maß von Energie und ausschließlicher H ingabe w idm et, muß notwendig im harm oni­

schen Ausgleich der Seele, den wir D eutsche K ultur nennen, Zurückbleiben.

Aufgabe der Zeit ist, die Harmonie der Seele zurückzugewinnen

— um der Kultur willen. Diese wird völkisch sein m üssen. Der Geist der Technik ist das nicht — „la civilisation“ !

D ie Form an sich ist ein Endzw eck, nicht wie W irtschaft und Technik nur ein M ittel. D ie völkische Form des Staates, der Lebenshaltung, des Bauens, Bildens und D ichtens zu gewännen, darauf kom m t es an.

(Aus: Deutsche Technik, Oktober 1935.)

D E R W E G INS E I G E N H E I M

Von Anfang an wurde der Selbstbilfegedanke als Ausgangspunkt der Bausparbewegung gewählt. Ferner wrurde erkannt, wric wenig der einzelne vermag, wenn er für sich bleibt und nur auf die eigene Kraft angewiesen ist. Erst durch die bew-ußte Einordnung in die Gemeinschaft -.‘.•erden die großen Kräfte frei, die zur Er­

reichung wirklich großer Ziele erforderlich sind. Es wurde daher an den Gedanken der gegenseitigen Hilfe, an den Gemeinschafts­

gedanken appelliert und das Zusammengehörigkeitsgefühl ge­

steigert.

Oberster Leitsatz der Bausparbewegung ist, dem einfachen Manne zum eigenen Heim zu verhelfen. D ies ist gelungen, denn nach der Statistik sind nahezu drei Viertel aller Bausparer Arbeiter, A ngestellte, Beam te und Handwerker. Die deutsche

Bausparbewegung um faßt heute in 65 deutschen Bausparkassen etw a 280000 Bausparerfamilien. Schon mehr als 70000 B au­

sparerfamilien konnten durch die deutschen Bausparkassen ins Eigenheim geführt werden. N eue Bausparer ström en in großer Zahl täglich den Bausparkassen zu, um sich durch em sigen Sparfleiß ein Eigenheim zu erringen. Sie werden in ihrem Kam pfe um dieses hohe Ziel unterstü tzt durch Steuervergünstigungen und andere fördernde Maßnahmen des Reiches. D as n ational­

sozialistische Deutschland weiß, daß die deutschen Bausparer zusam men m it ihren Bausparkassen das schaffen helfen, was allein das W ohl unseres deutschen Vaterlandes verbürgt: ein gesundes, m it der heim atlichen Scholle verwurzeltes deutsches Volk m it ausgeprägtem Heim atsinn.

FAC HL IC HE R ME INU NGSAUSTAUSCH

Anfragen aus dem Leserkreis wurden bisher unm ittelbar beantw ortet. Ein wesentlicher Teil dieser Anfragen b etraf indessen all­

gemein interessierende Fragen, so daß es nunmehr angezeigt erscheint, das Ergebnis solcher Anfragen unserem Leserkreis lau ­ fend zugänglich zu machen. D ie Anfragen sind nach wie vor zu richten an d e n ,Verlag Georg D . W. Callwey, München 36, Brieffach.

Zur Veröffentlichung ungeeignete Anfragen und Antworten werden wie früher nur unm ittelbar dem Fragesteller beantw ortet.

Sachdienliche Antworten aus dem Leserkreis auf hier veröffentlichte Anfragen sind besonders erwünscht.

Frage 3: Gehören Dachbodenkammer und Verandaraum zur urteilung der Steuerbefreiung für Eigenheim e au f Grund des 2. Gesetzes zur Verminderung der A rbeitslosigkeit vom 21. Sep­

tember 1933 (RG Bl. I S. 651) und der hierzu ergangenen Durch- Gehören Dachbodenkammer und Verandaraum zur

„nutzbaren W ohnfläche"?

Sind eine Dachbodenkammer und ein Verandaraum bei Be-

Dachziegel

naturrot, silbergrau, altschw arz — w etterfest und wasserundurchlässig — l i e f e r t seit 1898 N i e d e r k r i i c h t e n e r F a l z z i e g e l f a b r i k

J . S m e e t s & C I e . , G .m .b .H ., BrUggen (N ie d e rrh e in )

(13)

führungsvcrordming vom 26. Oktober 1933 (R G B l. I S. 773) in der Fassung der Verordnung vom 14. März 1935 (R G B l. I S. 368) — DVO. genannt — zur ,.nutzbaren W ohnfläche“ zu rechnen oder nicht?

A ntw ort: In beiden Fällen ist die A ntwort aus § 6 DVO. zu gewinnen. Hiernach gelten als nutzbare W ohnfläche die W ohn- und Schlafräume und die Küche. Nebenräume werden nur dann hinzugezählt, wenn sie die ortsüblichen Grenzen über­

schreiten. Eine solche Überschreitung der Grenzen ist bei D ach ­ bodenräumen kaum denkbar, w eil der Dachbodenraum in einem natürlichen Verhältnis zur überbauten Grundfläche steht.

Auch bei einer Veranda wird es selten Vorkommen, daß sie allein deswegen zur W ohnfläche gezählt w'erden m uß, w eil sie im Vergleich zum sonstigen Raum ungewöhnlich groß ist.

Für den Regelfall sp itzt sich daher die Frage darauf zu, ob der Dachbodenraum oder die Veranda begrifflich zur nutzbaren W ohnfläche oder zu den Nebenräumen zählt.

Für die Abgrenzung der beiden Begriffe gibt die DVO. zwei A nhaltspunkte. N ach § 6 Abs. II sind W ohn- und Schlafräumc solche R äum e, die dauernd zum W ohnen und Schlafen geeignet sind. D abei sind die allgem eine Verkehrsauffassung und die örtliche Gewohnheit zu berücksichtigen. A u f die Art der B e­

zeichnung der R äum e, die Art ihrer B enutzung durch den Inhaber kom m t es nicht an. Nach § 6 Abs. IV sollen als N eben­

räume „in der R egel“ u. a. „Veranda und A bstell- oder Lager­

räume im D achboden“ in B etracht kommen. W endet man diese Vorschriften zunächst einm al au f die Dachbodenräume an, so fällt eine gewisse begriffliche Überschneidung auf: D as eine Mal ist als Zweck die Beivohnbarkeit aufgeführt und das andere Mal das A bstellen oder Lagern von G egenständen. Beide Zwecke schließen sich nun keineswegs aus. Ein Dachbodenraum kann insbesondere dann, wenn er als Kam mer ausgebaut und ver­

putzt ist, dein einen oder dem anderen Zwecke dienen, d. h.

von dem einen als Abstellraum und von dem anderen als behelfsmäßiger Schlafraum verw endet werden. Sicherlich ist aber nicht die A bsicht des Gesetzes au f die wechselnde B enu t­

zungsform im Einzelfall abzustellen. Auch die Praxis der Finanzäm ter geht dahin, allein aus der baulichen Beschaffenheit des Eigenheim s die E ntscheidung in der Steuerfrage abzuleiten.

Diese aber kann folgcrichtigerweisc nur aus der überwiegenden

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Regel als dem Spiegel der allgem einen Verkehrsauffassung und der örtlichen Gewohnheit gewonnen werden. D a nun die vor­

liegende Zweifelsfrage nur in Grenzfällen, d. h. bei Eigenheim en, die ohne Dachkam m er bis nahe an 150 qm W ohnfläche heran- gchen, auftaucht, wird m an ohne weiteres als Verkehrsregel annehm en dürfen, daß hei Eigenheim en dieser verhältnism äßig großen G attung eine D achbodenkam m er, auch wenn sie ver­

putzt ist, nicht mehr als W ohn-, sondern nur als A bstell- oder Lagerraum verw endet wird. D ies gilt um so mehr, als sich bei kinderreichen Fam ilien die steuerfreie W ohnraumgrenzc noch autom atisch nach der K inderzahl erhöht, so daß also auch aus diesem Grund keine andere Beurteilung stattzufinden braucht.

Dies wird man als allgem eine für alle deutschen Verhältnisse geltende R egel aufstellen dürfen, so daß eine dam it überein­

stim m ende örtliche Gewohnheit, wie sie insbesondere durch bestehende polizeiliche Vorschriften (Bau- oder W ohnungs­

ordnungen) bewiesen werden könnte, nur mehr als u n terstü t­

zendes M oment herangezogen zu werden braucht. Es bedarf keiner besonderen Hervorhebung, daß ausgesprochene Ein- liegerw'ohnungen mit nutzbaren Räum en einer anderen B e­

urteilung unterliegen.

Da die Veranda in der DVO. selbst schon als Nebenraum b e­

zeichnet ist, hängt hier die Beurteilung lediglich von der Frage ab, was man nach allgem einer Verkehrsauffassung noch als solche bezeichnen kann. Das w esentliche Merkmal einer Veranda liegt in der Größe der Lichtöffnungsfläche und in ihrem Sonderdasein gegenüber den ihr m eist nächstgelegenen heizbaren W ohnräumen. Man wird eine Veranda daher immer dann als Nebenraum im Sinne der DVO. betrachten dürfen, wenn sie entsprechend belichtet und nach ihrer ganzen B e­

schaffenheit und A nlage im W inter offenbar nicht bewohnt werden soll, wofür das Fehlen einer eingebauten Beheizung, die Art und W eise der Trennung vom nächstgelegenen Raum

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triebsverm ögen kann in Frage kom m en, wenn nach Lage der Sache in absehbarer Zeit weder m it einer W eiterveräußerung zu rechnen ist, noch die Grundstücke son

geklärt wurden (die Fachpresse des Malerhandwerks besorgt dies zur Zeit), muß sich allerdings der Maler über die Eignung der Grundierung unterrichten und au f

(lichtungsarbeiten mag gelten, daß auch die beste Isolierung auf die Dauer nichts h ilft, wenn sie au f die eine oder andere Art von der Feuchtigkeit umgangen

den. In dieser A uffassung ist seit dem politischen Um schwung eine grundsätzliche W andlung eingetreten, die nicht nur in den Gesetzen der nationalsozialistischen

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