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Der Baumeister, Jg. 34, Beilage, Heft 4

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Academic year: 2022

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BEILAGE ZUM'BAUMEISTER*

A P R I L 1 9 3 6 o M O N A T S H E F T E F Ü R B A U K U L T U R U N D B A U P R A X I S • H E F T 4

Abb. 1. Vogelschaubild der Bauernsiedlung N eu-H äsen m it 20 Höfen (1934)

D IE B A U E R N S IE D L U N G N E U -H A SE N

Von Architekt Fran:

D ie nach vielen Tausenden zählenden Ausführungen ländlicher Siedlungsbauten der letzten Jahre haben nunm ehr einen prak­

tisch erprobten T yp des Gebäudes für eine 80— 100 Morgen große E rbhof-B auernstclle gezeitigt, der zur Zeit und voraus­

sichtlich für die F olge im ganzen D eu tsch en R eich m it nur kleinen örtlich bedingten A bweichungen immer w ieder zur A n ­ w endung k om m t. B ew ährt h at sich dieser T yp in jeder B ezie­

hung, in praktischer, also in der Bew irtschaftung, aber auch in bautechnischer H in sicht und — was nicht m inder v o n B e­

deutung ist — finanziell; d. h. die G esam tanlage ist vom Stand­

punkt des Bauern, der die S telle b ew irtschaftet, in allen E inzel­

heiten, in der Gruppierung und Größe der R äum e richtig b e­

m essen und aufeinander abgestim m t. D ie K osten des wohn- fertigen, zur B ew irtschaftung reifen Gebäudes — das W ohn­

haus, S tall und Scheune um schließt — sind sam t allen N eben­

anlagen, also einschließlich Jauchegrube, A bort, U m zäunung des H ofes und Gartens, ferner einschließlich elektrischer A nlage für L icht und K raft unbedingt tragbar für die W irtschaft, ja sogar so b illig, daß der Gesamtpreis (9500 Mark) bei gleicher K om plettierung und Güte der K onstruktion und Ausführung gar nicht mehr zu u nterbieten ist.

Prinzipien für die G estaltung der ganzen B auanlage:

1. W ohnhaus, Stall und Scheune, alles unter einem D ach; die darin W irtschaftenden brauchen som it bei ungünstiger W itte­

rung, b ei Sturm , R egen und G ewitter nicht erst über den H of, sondern gelangen trockenen Fußes zum V ieh, zum K eller, zur Scheune, zum H euboden und zum Kornspeicher.

2. „A lles unter einem D ach“ spart an U m fassungen, hält am w ärm sten und wird am billigsten gegenüber den Einzelbauten von W ohnhaus, Stallgebäude und Scheune.

3. „D ie w inkelförm ige Grundrißgestaltung“ führt herbei, daß der W irtschaftshof durch beide Gebäudeflügel schon an zwei Seiten eingesäum t und gesch ützt wird.

Hoffmann, Berlin

4. „Auch als Spiegelbild“ kann derselbe Grundriß Verwendung finden, w enn solches H im m elsrichtung und Lage der Straße zur W etterseite bedingen.

5. „A ltbewährte Baustoffe“ wie Z iegelsteine und H olz, also M assivbau, Fachwerk und H olzschalung kom m en sinn-, fach- und stoffgem äß zur A nwendung im m er dort, wo ihre Matcrial- eigenschaften am zweckm äßigsten sind.

6. „D ie A bstufung“ : W ohnhaus m assiver Putzb au , Stall m as­

siver Verblendbau, Scheune verbreitert. A lles das trägt eben­

falls dazu bei, daß m an auf den ersten B lick erkennt: hier w alteten praktisches V erstehen der A nforderungen und H au s­

halten m it beschränkten M itteln, worin der Bauer gerade in seinen B aulichkeiten sparen muß.

7. „Erweiterungs- und A usbaufähigkeit“ der W ohnung im Ober­

geschoß, des S talles am rückwärtigen Giebel und der Scheune durch Verlängerung am seitlichen Giebel, alles das ist von vornherein sichergestellt.

8. „F en ster nach außen aufgehend“ , um das Lüften so bequem wie m öglich zu m achen, denn L üften ist des Bauern schwache

Seite.

9. „Türleihungen aufs dauerhafteste herzustellen“ , dam it keine Beschädigungen auftreten können. Besonders Futterküchen- und Stalltürleibungen im R ohbau (in Verblendung) belassen.

H austürleibung abgeschrägt (siehe Abb. 2 und 3).

A lle diese B edingungen und auch ästhetische, ja auch architek­

tonische Forderungen nach ansprechender, bodenständiger, zweckdienlicher G estaltung des Äußeren, w ie sie die R eichs­

stelle für R aum ordnung verlangt, sind hier restlos erfüllt.

D ie F otos geben den Gesamteindruck (Abb. 2) und die Einzelheit, also ein H offrontteil (Abb. 3) zu erkennen. Insbesondere wird hier die H austür in ihrem dörflichen Charakter gezeigt, die w uchtig vorgelagerten m assiven W ohnungseingangsstufen, die m it V erblendung um gebene Futterküchentür, ihr eisernes Ober-

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Abbildung 2 Abbildung 3

licht, das eiserne Futterküchenfenster und ganz links ein Stück des W ohnhausfensters m it Fensterladen, ganz rechts ein Stück der Stalltür.

Der Grundriß (Abb. 5) zeigt die Gruppierung aller Erdgeschoß­

räume in W ohnhaus, Stall und Scheune.

Abbildung 7 gewährt einen Gesamtüberblick über die Siedlung m it ihren Hof-, Umbau- und N euhaustellen.

Abbildung 4, der Grundriß der ganzen Siedlung, wird ergänzt durch ein Schaubild (Vogelperspektive Abb. 1).

Abbildung 4 zeigt den Parzellierungsplan, aus dem die Ver­

teilung der Acker-, W iesen- und W aldgrundstücke hervorgeht.

Jeder Siedler erhielt hiervon den gleichen Anteil.

D ie zeichnerischen Darstellungen (Abb. 6 und 7) zeigen V ertikal­

schnitte von Bauernsiedlungshäusern, die nach gleichen Grund­

rissen, aber nicht m assiv, sondern in Blockbauweise errichtet worden sind. Sie zeigen außenseitig Bohlenum wandung und sind innen m it Lehm ausgefüllt. Im W ohnhausteil sind die Innen­

seiten der Um fassungswände m it gehobelten, gespundeten, ge­

faßten oder m it flachem H albrundstab versehenen B rettern glatt geschalt. D agegen sind die inneren W andseiten der Stallum fas­

sungen m it Schieten (getrennten R undholzstangen) bekleidet.

Gegen Mäuse- und R attenplage um schließt ein engm aschiges verzinktes D rahtgewebe die Lehm ausfachung.

Auch in dieser altbewährten Bauw eise sind jü n gst wieder mehrere hundert ländliche Siedlungshäuser sam t Ställen gebaut worden und haben dort, wo geeigneter Lehm gefunden wurde, erhebliche Baukostenersparnis geboten.

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Abbildung 4. Plan der einzelnen Siedlerstellen Neu-H äsen mit ihrer Landzugabe ( Vermessungsbüro des Kulturam tes Berlin)

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Abb. 7. Lageplan von Neü-H äsen. Diese Gutshof-Aufteilung zu 20 Siedler- stelleti ist mustergültig geschlossen, übersichtlich, klar und ein jeder H o f gut

zugänglich, ebenso das H interland. Gute Verteilung der Gärten.

Abb. 5. G rundriß einer 120-M orgen-Um baustelle in einer ehemaligen Gutsscheune.

Abb. 6 (rechts). Grundriß einer 80-M orgen-Neubaustelle

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E R L Ä U T E R U N G E N D E S A R C H IT E K T E N R. F R Ö H L IC H

ZU S E IN E N A R B E IT E N A U F S E IT E 114-119 Abrechnung H aus Becker

A. Gebühren:

1. V erm essung 55.70

2. Meßgehilfen zw eim al 2.80 5.60 3. Verbriefung, K au f und H yp oth ek 279.55

4. Grundbucheintragung 15.75

5. Umschreibgebühr 1.53

6. Grunderwerbsteuer 135.35

7. Plangenehm igung 27.68

8. Brandversicherung 20.40

B. Bauaufführung:

1. Grundner Maurer- und Zimmer­

m annsarbeiten 10732.73 2. Schmid H eizung, W asser­

installation 2882.30

3. W immer Fliesen , Flur und Bäder 520.—

4. E . W. L iehtinstallation 1067.31

5. Ileidinger Parkettböden 1 088.64

6. Hammer M alerarbeiten 850.—

7. Schramm Spenglerarbeiten 425.86

541.56

8. Mayer 9. Roidercr 10. Staudham m er 11. Eberl

12. Leiß C. Garten:

1. Schmid 2. Bergm ann 3. Grünzinger 4.

17 566.84 Schreiner- und Schlosser-

arbeiten Glaserarbeiten Speichertüren usw.

Kam inabziehen W aschküchenlieferung

W asserleitung A nlagen Kies

C. Zusammenstellung A. Gebühren B. Bauaufführung

C. Garten

2180.—

293.35 40.01 4.—

91.90

66.50 350.—

26.40 9.60

541.56 20176.10 452.50

D. Grund

20176.10

452.50

RM. 21170.16 2 650.—

17 566.84 RM. 23820.16

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Das Feuerhaus in R ailhenhaslach

Beschrieben vom Architekten R u dolf Fröhlich, M itglied der Reichskammer der bildenden K ünste, Burghausen an der Salzach. (Z u Seite 116 des H au ptteils)

D ie Erbauung v on Feuerwehrhäusern ist wohl überall ein schw ie­

riges K apitel, zum al für kleine Landgemeinden. In seltenen F ällen b esteh t eine Verbindung von Bürgermeister und Archi­

tek t; dann entw irft eben der Maurermeister des Ortes eine m eist unm ögliche Lösung, es wird dann gebaut, und ein solches Ge­

bäude bleibt jahrzehntelang ein Ärgernis für jeden guten Ge­

schmack. In dem vorliegenden Falle handelt es sich um die alte Klostergcm einde Raitenhaslach, m it sehr alter baulicher Tra­

dition; die gutachtenden Äm ter haben deshalb die M itarbeit eines A rchitekten schon von vornherein dringend empfohlen.

Die guten alten Gebäude haben Kriippelwalme und ergaben eine Anlehnung. Das Feuerhaus muß jew eils m it einem Schlauch­

trockenturm versehen werden, der dem Gebäude sozusagen etwas Kirchliches gibt. Ein einfacher schlichter Baukörper m it

einfachem H olztor soll für sich allein W irkung geben. Bei der Planung wurde ein Modell gefertigt; der A rchitekt h at dabei ersehen, daß das ursprünglich einseitige Turm dach vielleich t zu m odisch war, und dem selben dann eine natürliche Giebel­

form gegeben. Ein Jalousiefenster v erm ittelt L uft zum Trocknen der Schläuche. Leider wurden durch U nverständnis die Schreiner­

arbeiten nachträglich m it Ölfarbe gestrichen, entgegen dem W unsche des A rchitekten, der den Ton von N aturholz bestim m t h atte. W enigstens ist es ihm noch geglückt, eine einen halben Meter hohe Schrift „Feuerhaus der Gemeinde R aitenhaslach“

zu verhindern, denn die Feuerwehrleute m üssen schließlich ihr Feuerhaus w issen, und für alle anderen ist dies herzlich N eb en ­ sache, außerdem sind so beschriftete Gebäude nicht immer ge­

schm acklich angenehm.

W ohnhaus Direktor D ipl.-Ing. H .V ., Lengdorf am Inn Von Architekt R u dolf Fröhlich, Burghausen an der Salzach

Ausführlicher Bericht des Architekten D as W esentliche bei diesem Bauprojekt war in erster Linie, für

die vielen Kinder zu sorgen m it einem gewissen W eitblick in die Zukunft. Direktor V. h atte bereits 7 K inder, und cs besteh t immer noch die M öglichkeit nach w eiterem Segen, so daß das Haus in jeder H insicht fast nur von den Kindern beansprucht wird. D ie eigentlichen W ohnräum e sind daher knapp gehalten, ein großer Wohn- und ein Eßraum sind alles, was die Eltern vorderhand für sich beanspruchen, und auch die in einer D im en­

sion, daß die größer 'werdenden Kinder daran A nteil haben.

A u f m eine Vorschläge für ein Herren- und D am enarbeitszim m er erfolgte immer wieder die A ntw ort: lieber dafür ein K inder­

zimmer. Und auch das Fremdenzimm er muß eines Tages wohl ein Kinderzimmer werden, so daß die R äum lichkeiten, besonders im ersten Stock, fast wie eine Pension ausschen. Es m ußten also m öglichst v iele R äum e geschaffen werden, denn es sollten immer 2 Kinder zusam men ein eigenes Zimmer haben. A lle Zimmer erhielten eingebaute Schränke und waren immerhin ziemlich luxuriös einzurichten, außerdem m ußte noch ein weiterer W asch­

raum für die Kinder geschaffen werden m it Brause neben dem Bad der Eltern. Die Zimmer für die Erzieherin und die Gäste er­

hielten noch ein weiteres W aschbecken. D ie Bausumme war von vorneherein begrenzt und sollte n ich t wesentlich überschritten werden, einschließlich des N ebengebäudes und der Einfriedung.

Ifiefür standen 42000 RM. zur Verfügung, ohne Grund.

B ei diesem Bauvorhaben sah ich m ich in erster Linie vor die Frage g estellt: W elcher B au stoff ermöglicht es, das Haus in kürzester Zeit herzustellen? D ie Fam ilie des Bauherrn ist groß, K inder, Personal usw., die bisherigen W ohnverhältnisse waren untragbar geworden, und außerdem schrieb man schon den 15. Septem ber 1934. D as große Haus sollte bis W eihnachten fix und fertig dastehen. H ier gab es nur eine einzige M öglichkeit:

die L eichtbauplattcn-B auw eise! Am 15. September erhielt ich den A uftrag, am 20. lagen die Eingabepläne beim Bezirksamt.

Sie w urden sofort genehm igt, und am gleichen Tag ging die Arbeit los. Am 20. Dezember schlief die Fam ilie bereits zum

erstenm al im neuen H aus. Säm tliche A rbeiten waren fix und fertig bis aufs k leinste: das H aus, die Pergola, das N eb en ­ gebäude, die Einfriedung und der Garten. U m baut wurden etw a 2200 cbm Raum . D as gesam te D ach ist ausgebaut; es enthält W ohn- und Aufenthaltsräum e für das Personal.

Verwendet w urden: für Um fassungswände 15-cm -H ölzer, beider­

seitig m it 5-cm -L eichtbauplatten verkleidet, für Innenwände 10-cm -Hölzer und zweim al 3,5-cm -L eichtbauplatten. B eton im K eller wurde m it 2 ,5-cm -L eichtbauplatten gedäm m t, Decken und Fehlböden ebenfalls m it diesen. A n dem ganzen H ause wurde nicht ein Ziegel verwendet, m it Ausnahme des K am ins; selbst die Pfeiler bestehen aus H olz m it L eichtplattenverkleidung.

Trotz der teilw eisen K älte wurde 1. alles verp u tzt; wurden 2.

alle Räume tapeziert, und 3. alle Räum e m it Linoleum aus­

gelegt. D ies ist nur bei der erwähnten Bauweise m öglich. H eute, nach einem Jahr, kann man feststellen , daß trotz der beschleu­

nigten Arbeit in der kalten Jahreszeit nicht die geringsten Mängel zu entdecken sind. D as Linoleum liegt glatt und eben w ie je, auch die T apete ist unverändert. Gefrorener P utz ist leich t ab­

gebröckelt, aber nur dort, wo er au f B eton h aften m ußte. A uf den Leichtbauplatten ist der P utz unverändert, obwohl neben­

einander liegende Stellen m it B eton und L eichtplatten zu gleicher Stunde verputzt wurden. Ein derartiges A rbeitstem po dürfte wohl selten eingeschlagen und durchgeführt w orden sein, w obei nicht vergessen werden darf, daß M ontagen für H eizung, W arm ­ wasser, Licht, K lingelanlage, H austelefon, 2 Bäder usw. sehr viel Zeit in Anspruch genom m en haben.

D ie K osten für einen K ubikm eter um bauten R aum es stellen sich auf 24.60 RM. bei der Gesam tsum m e von 42000 RM., die tatsächlich eingehalten wurde. Lediglich die E infriedung m it genau 1000 RM. erwies sich als Überschreitung, und die wäre vermieden worden, wenn die Zahl der ursprünglich vorgesehenen eingebauten Schränke nicht verdoppelt worden wäre. Balkon, Terrasse, Pergola und Planschbecken sind in dem genannten- Kubikmeterpreis enthalten.

INSERATE IM „B A U M E IS TE R “ HABEN STETS BESTEN ERFOLG

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LAND SC H L Ä C H T E R E IE N

Von D r.-In g. Erbs, Brandenburg/H avel. M itarbeiter Architekt Spindler (H ierzu Tafel 43-44)

Mit fortschreitender Siedlung werden auch gewerbliche Bauten mehr als bisher zur Errichtung kom m en. In planm äßig ange­

legten Siedlungen werden sie gern in geeigneter Lage — K auf­

läden, Bäckereien, Schlächtereien zusam m enfassend und einen M ittelpunkt bildend — vorgesehen werden. Neben der bau­

künstlerischen G estaltung und der rechten siedlungsgem äßen E infügung ist bei derlei B au ten aber vor allem eines w ichtig:

die m öglichst treffsichere betriehlichc A nlage. H ierzu ist n o t­

w endig die planm äßige Erfassung und Berücksichtigung der Betriebsvorgänge. Nur dann, w enn der reibungslos ineinander­

greifende A blauf der Arbeitsvorgänge gesichert k t , wird hohe W irtschaftlichkeit zu erzielen sein.

D er Betrieb der Landschlächterei wird in m ehrfacher H insicht v on dem der Stadtschlächterei abweichen. W ährend in den Städten die Schlachtungen in öffentlichen Schlachthäusern stattfind en , wird der Landschlächter hierfür einen eigenen Schlachtraum haben m üssen, um zum indest Schweine, K älber, Läm m er im eigenen B etriebe schlachten zu können. Der S tad t­

schlächter wird in der R egel für seine W aren die öffentliche K ühlhalle v o ll ausnutzen können, der Landschlächter muß sich hingegen w esentlich a u f seine eigenen Kühlräum e beschränken.

E benso verschieden ist die W irtschafts- und Verkaufsanlage in der S tad t von der des Landes.

D ie Schlächterei, häufig m it Landzugabe versehen, ist b ei dem kleinen Kundenkreis ein Mischbetrieb. D ie Schlächtersfrau b e­

sorgt die Haus- und Landw irtschaft, den Ladenverkauf, leistet ferner auch noch H ilfe im B etriebe selbst.

D ie w irtschaftlichen V erhältnisse derartiger A nlagen werden den A rchitekten zwingen, von vornherein und sogar noch bestim m ­ ter, als dies z. B. beim W ohnungsbau schon üblich ist, zu rechnen.

D ie V erdienstspanne derartiger B etriebe ist gering, und jede Ü berlastung beim Bau wird infolgedessen zur drückenden Last.

Häufig wird man deshalb, um an A nlagekapital zu sparen, im ersten B au absch nitt nach B eispiel 1 (Tafel 43) vorerst nur den Laden, die W erkstatt und den Kühlraum schaffen, um erst später, je nach der betrieblichen N otw end igkeit und dem Stande des U nternehm ens, die Erweiterung vorzunehm en. D er Land- sclilächter wird dann gem einsam m it F achgenossen schlachten oder Fleischwaren für K undschaft und V erarbeitung einkaufen m üssen.

D ie Lage der Räum e zueinander muß kürzeste Betriebswege sow ohl für den Schlächter als auch für seine Frau, die wohl stets den Verkauf führt, sichern. Im Beispiel 1 liegt der Laden in der M itte des Gebäudes, links die W ohnküche m it Waschflur, rechts die W erkstatt m it R äucherkam m er, abgetrennter Ma­

schinenanlage und anschließendem Kühlraum m it vorgelager­

tem K ühlm aschinenraum . D ie spätere Erw eiterung bringt im Anschluß an die W erkstatt den Schlachtraum im Seitenflügel.

D ie in B eispiel 1 vorgesehene, v om Laden aus zugängliche kleine

F rühstücksstube h at sich in vielen Gegenden als recht zw eck­

m äßig erwiesen.

D as zw eite B eisp iel (Tafel 44) zeigt die Anlage einer in die G rundstückstiefe en tw ickelten v o ll ausgebauten L andschläch­

terei. H ierbei ist die betriebsgem äße Aneinanderreihung der verschiedenen R äum e und der bequem e Zugang zum Kühlraum von außen (Anlieferung!) zu beachten.

Man wird bei der Planung von Landschlächtereien stets die jew eils in den verschiedenen Ländern bestehenden gewerblichen Vorschriften einsehen, die in der R egel folgendes vorschreiben:

1. D ie lichte H öhe der Bctriehsräum e m uß 3 m betragen.

2. Für hinreichenden L uftw echsel, am b esten durch gegenüber­

liegende Fenster, ist zu sorgen.

3. Sowohl Fußboden als auch W ände m üssen wasserundurch­

lässig sein; die F ußbodenplatten dürfen keine R illen haben, m üssen vielm ehr eben — nicht g la tt — sein und sind m it Gefälle zu verlegen. Zwischen Fußboden und W and sind abgerundete P latten zu verlegen, die W and selbst ist bis au f 2 m H öhe m it P latten zu verkleiden.

4. D ie B eseitigung der Abfälle und A bwässer (Abwasserleitung) ist derart vorzusehen, daß die festen A bgänge in die K u ttel­

grube, getrennt von den flüssigen A bgängen und' Abwässern, gebracht werden. Bei den Abwasserleitungen sollen R ich ­ tungsknicke verm ieden und soll für ausreichendes Gefälle gesorgt werden (Reinigungslöcher). Leichte Abfuhrm öglich­

keit der festen und flüssigen A bfallstofle ist zu sichern.

5. D a au f dem Lande eine zentrale W asserleitung in der Regel feh lt, ist eine Brunnenanlage — m it hinreichendem Abstand von D ung- und A bwassergruben und von den B etriebs­

räumen — m eist notwendig. Zweckmäßig w ähle m an eine selbsttätige Pum panlage m it den notwendigen Zapfstellen in W erkstatt, Maschinen- und Schlachtraum.

6. K ochkessel und Rauchkammer erzeugen W rasen- und R auch­

belästigung. U m sie abzuführen oder auf ein M indestm aß zu bringen, ist

a) über dem K ochkessel ein W rasenfang m it E n tlüftun gs­

rohr vorzusehen, und erhält

b) die Rauchkammer ausfahrbare Räuchergestelle, dam it die Beschickung und der W echsel der Rauchwaren rasch erfolgen können.

7. D ie Betriehsm aschinen sind in einem besonderen R aum , nicht in der W erkstatt (W urstküche) aufzustellen, w eil sie nur so vor D äm pfen geschützt sind.

8. D ie Maschinen m üssen schallsicher und frei v on den W änden au fgestellt, vor allem aber einzeln abschaltbar sein.

9. D ie K ältem aschine ist, ebenfalls schallsicher, in einem b e­

sonderen Raum aufzustellen.

10. N eben der vorschriftsm äßigen A bortanlage ist ein aus­

reichender W aschraum anzulegen.

F A C H L IC H E R M EIN U N G SA U STA U SC H

FRAGEN

Frage 11: Zerstörung und Sandelung von Außenanstrichen An einem von mir im Jahre 1934 ausgeführten N eubau wurden nach besonderen A ngaben Fenster, Fensterläden, A ußentüren und H olzeinfriedigung, ebenso eine Pergola m it Leinölfirnis grundiert, dann zweim al m it weißer Ölfarbe gestrichen und alles m it Em aillelack lackiert. Das H olz wrar für alle Teile gut aus­

gesuchtes K iefernholz, teilw eise stark harzig, Splint wurde nur wenig verw endet. Für die Anstriche wurde T itanw eiß verw endet.

Bis vergangenes Jahrw arder A nstrich durchgehend gut erhalten.

E rst im vergangenen H erbst rügte der Bauherr besonders an den Fenstern die starke Zerstörung des A nstriches an einzelnen Teilen. Der Anstrich ist teilw eise gar n ich t mehr vorhanden, es scheint so, als h ä tte das H olz Harz abgesondert, das den A n ­ strich zerstörte. An den Fensterläden wäscht der Anstrich te il­

w eise, besonders an der Südseite. D er Bauherr fordert A bstellung der M ängel, w as aber der Maler m it der Begründung ablehnt,

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(6)

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daß er für diese Mängel nicht haftbar gem acht werden könne.

Was ist hier die Ursache der Zerstörung, des W ischcns, und kann der Maler die kostenlose M ängelbeseitigung ablehnen?

Frage 12: Lcistungsverzcichnis und Ölsparvcrordnung

Ein Malermeister erklärt, daß er die im Lcistungsverzcichnis vorgesehenen Ölfarbenanstriche auf Grund neuer B estim m un­

gen nicht ausführen könne. Ist das richtig?

Frage 13: Abldättcrn von Wandmalereien

In einem Landhausumbau sind w ertvolle Malereien in Leim ­ farbe, die stellenweise abgcblättert sind, zu konservieren. B e­

steht die M öglichkeit, die Malerei vor weiterem A bblättern zu schützen?

Frage 14: Stockflecken an den W änden eines Neuhaus

In einem größeren Villenanbau, der im Jahre 1935 fertiggestelll wurde, bestand der Auftraggeber darauf, daß für die Gcsamt- ausmalung der Malermeister nur ihm allein verantw ortlich sei, also nicht mir als dem bauleitenden A rchitekten. Sämtliche Flächen wurden nach besonderen Vorarbeiten, wie Papierbekle­

bung und Spachtelung, m it M altölfarben behandelt. J etz t machen sich in der großen Halle au einigen Stellen Stockflecken bemerkbar, die immer mehr zunehmen. B esteh t hier die Gefahr, daß der gesam te A nstrich verdorben wird? Ich bemerke noch, daß der Maler in der Bestim m ung der A rbeilsteehnikcn und in der Auswahl der W erkstoffe völlig freie Hand hatte.

Frage 15: W ie werden Drahtpulzwände hergcstellt?

Frage 16: W as ist Marmorzement und wo wird er verwendet?

Frage 17: W ie wird Asphalt hei Isolierungen richtig angewendet?

Frage 18: Inwiew eit sind Beiträge zu Bausparkassen in der Steuerbemessung absetzbar?

Frage 19: Strohdach und Brandversicherung

Ein freistehendes Landhaus soll den W ünschen des Bauherrn entsprechend m it Stroh gedeckt werden. Baupolizeiliche Vor­

schriften widersprechen dieser A bsicht anscheinend nicht. Wie verhält sich die Brandversicherung?

Frage 20: Abblättern von Aluminiumfarbc an Heizkörpern W ir schreiben allgem ein den Installationsfirmen der Heizungs- anlageu die Lieferung grundierter Heizkörper vor. Es stellen

sich nun jew eils nach Jahresfrist A bblätterungen ein, die den gesam ten Anstrich zerstören und das M etall frcilegen. D ie Zu- und Ableitungsrohre jedoch blättern nicht ab; sic sind ungrun- diert angeliefert. D ie Installationsfirm en lehnen H aftung ab, die Maler ebenfalls m it der Begründung, daß die fabrikseits herge- stelltc Grundierung dieUrsache derAbblättcrungen bilden m üsse.

ANTWORTEN

2. Antwort au f Frage 4. A ntw ortlich Ihrer Frage in H eft 3 habe ich dieses Übel wie folgt b eseitigt: D ie durchlässige W and ist vorher gut zu säubern, vorau sgesetzt, daß die W ände in Zem ent­

m örtel blau geschliffen sind, zu trocknen und sodann m it einem D ichtungsm ittel (Tricosal habe ich verw endet) zu überstreichen.

D ies kann man nach vollkom m ener Trocknung zwei- bis dreimal wiederholen. Alsdann erfolgt ein A nstrich m it Orkit, der grau aussieht. Ich habe dasselbe schon einige Male m it bestem Erfolg angewandt, weshalb ich Ihnen dieses bestens em pfehlen kann.

J . S. H ., T.

2. Antwort au f Frage 5. Zu der Fragebeautw ortung läßt sich noch ergänzend sagen, daß m an in Treppenhäusern usw. an Stelle eines einfachen K alkfarbenanstriches besser noeb einen solchen m it veredelter Kalkfarbe anbringt. D iese fabrikferligen Kalkfarben sind von bedeutend größerer H altbarkeit und Schön­

h eit und vor allen Dingen auch unbedingt lich tech t, w eil die Wahl der verw endeten Mischfarben au f jahrzehntelangen Er­

fahrungen beruht und auch für die son stige Fabrikation nur die auserlesensten M aterialien verw endet werden, die in der Fabrik noch nach besonderen Verfahren veredelt werden. Noch besser als diese Kalkfärben eignen sich zum W andanstrich in solchen Räum en, die unter Feu ch tigkeit durch Schwitzwasser­

bildung, Dämpfe usw. leiden, die Silikatfarben bzw. Mineral­

farben, so z. B. die bekannte Beccko-Verstcinerungs-M ineral- anstrichfarbe u. ä. Die Silikate dieser Farben vereinigen sich m it den Silikaten der W and, man sagt auch: sie versteinern, und bilden so m it dem P utz bzw. porösen G estein eine untrenn­

bare Einheit. Im Anstrich bilden sich m ikroskopisch kleine Poren, die die Au frech terhaltung der W andatm ung verbürgen und die Eigenschaft besitzen, Sehwitzwässer usw. in sich auf­

zunehmen. welches dann wieder verdu n stet. D a es sich um anorganische Farben hand elt, die k eim tötend w irken, ist auch bei größter L uftfeuchtigkeit Pilz- und Schim m elbildung nicht m öglich. Solche Anstriche sind unbedingt abwaschbar, eine Eigenschaft, die diese Farben vor allen Dingen auch für An-

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Für die Q u a l i t ä t bürgt das Zeichen

DEUTSCHE LINOLEUM-WERKE A.-G.

Bietigheim-WUrtt. Delmenhorst i.O .

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striche in K üchen, W asch- und Baderäum en, T oiletten , Gängen, Laboratorien, chem ischen K üchen usw. besonders geeignet macht. H inzu kom m t noch die gegenüber allen anderen ölfreien oder ölhaltigen bzw. Ö l-Techniken bedeutend größere H altbar­

keit, die A nstriche m it solchen Farben ungem ein preiswert macht. Silikatfarbenanstriche entsprechen außerdem v ollau f dem neuzeitlichen Geschm ack in der R aum gestaltung. D ie An­

striche w irken'vornehm m att, betonen die Linien der A rchitek­

tur und die Struktur des Untergrundes; ferner eignen sich diese Farben ausgezeichnet zur dekorativen A usm alung. Je mehr sich die Baufachw elt selbst m it der W ahl der A nstrich m ittel befaßt, um so häufiger werden wir diese erprobten deutschen A nstrich­

m ittel sehen und uns an ihrer Schönheit und Zweckm äßigkeit

freuen. H . V. D ., K .

Antwort 8. Der U m satzsteuer unterliegen Lieferungen u. sonstige Leistungen, die ein U nternehm er im Inland gegen E n tgelt aus­

führt. Allerdings sind unter b estim m ten V oraussetzungen Liefe­

rungen in das A usland, nicht aber Leistungen in das Ausland steuerfrei; diese B estim m ung ist hier jedoch nicht anwendbar.

Nachdem der Umbau von Ihnen außerhalb des deutschen Reichsgebietes vorgenom m en wurde, liegt überhaupt keine Lieferung oder L eistung im Inland oder in das A usland, sondern im A u slan d vor. Lieferungen oder Leistungen im A usland sind um satzsteuerfrei, w eil sie überhaupt nicht dem U m satzsteuer­

gesetz unterstehen. II. S.

Antwort 9. Als Bauunternehm er sind Sie sog. „Sollkaufm ann“ im Sinne des H andelsgesetzbuchs § 2, als solcher werden Sie „V oll­

kaufmann“ erst durch die E intragung in das Handelsregister.

Nachdem Sie sich haben eintragen lassen, sind Sic zu einer ordnungsmäßigen kaufm ännischen Buchführung verpflichtet.

W enn Sie dieser Verpflichtung entsprechen, sind Sie von der Verpflichtung zur Führung des steuerlichen W areneingangs­

buches gemäß der Dresdner Verordnung § 1 A bs. 2 Ziff. 1 aus­

drücklich befreit. Für diese Befreiung ist es bedeutungslos, ob Sie einfache oder doppelte Buchführung sich eingerichtet haben, es ist auch bedeutungslos, ob Ihre Buchführung ein Material- cinkaufsbuch aufw eist oder ob sich sonstw ie der E inkauf in M onats- oder Jahressum m en leicht erm itteln läßt. Eine ord­

nungsmäßige kaufmännische Buchführung befreit den handels­

rechtlich zur Buchführung V erpflichteten stets von der Führung des steuerlichen W areneingangsbuches. Wird hingegen der han­

delsrechtlichen Verpflichtung nicht ordnungsmäßig entsprochen, so muß das steuerliche W areneingangsbuch geführt werden, andernfalls liegt eine strafbare Zuwiderhandlung vor, die außer­

dem eine Steuereinschätzung nach sich zieht. D iese Folgen treten auch dann ein, w enn ein U nternehm er seine Buchführung für ordnungsmäßig hält, das G egenteil späterhin jedoch von den Steuerbehörden fest g estellt wird und ein steuerliches W aren­

eingangsbuch nicht geführt wurde. In Zweifelsfällcn empfiehlt sich daher die Führung des steuerlichen W areneingangsbuches, um allen M öglichkeiten vorzubeugen. H . S.

A ntwort 11. D ie Ursache der starken Zerstörung des Anstrichs an einzelnen Fenstertcilen liegt im H arzgehalt des H olzes. Unter starker H itzeeinw irkung wird das im H olz enthaltene, m eist schon flüssige Harzöl flüssiger, es dringt an die Oberfläche, wird aber durch den Anstrich behindert. D as Harzöl wirkt auf die Anstrichschicht lösend ein und drückt den allein noch W iderstand leistenden Lackfilm blasenartig ab, löst auch diesen nach und nach und kristallisiert an der Oberfläche. A uf stark harzölhaltigem H olz tritt diese Erscheinung fast stets innerhalb

(8)

der heißen Som m ermonate ein. Der Anstrich kann sehr gut gewesen sein, aber der starken Lösewirkung des Harzöles ist der beste und fetteste Anstrich nicht gewachsen. Selbst gute, dichte Isolierungen werden durchdrungen oder abgedrückt, wenn auch nicht so rasch, wie der leichter lösliche Ölfarben­

anstrich. Es fragt sich hier, ob eine Isolierung überhaupt er­

folgte. W enn das der Fall war, wäre kaum der Maler ver­

pflichtet, die Mängel auf seine K osten zu beseitigen, da ja seiner­

seits alles geschah, w as hei solchem Holz als Vorbeugung vor­

zunehm en ist. Laut V.O .B. liegt eine Pflicht zur Mängelrüge vor, wenn sich Mängel hei Arbeitsausführung zeigen.

Die Beseitigung der Harzeinwirkung vor Anstrichausführung ist allerdings möglich durch eine Oberflächencntharzung.

D iese verursacht jedoch bedeutend höhere K osten, gerade bei Fensterrahmentcilen. Ob eine solche Entharzung zugestan­

den worden wäre, ist fraglich, da ja sicher der Zuschlag au f Grund der laut A rbeitsvorschrift gegebenen Preise erfolgt sein dürfte und auch der leider übliche V ertragspassus: „Mehr­

leistungen, aber auch Minderleistungen finden hei der Abrech­

nung keine Berücksichtigung“ direkt jede Mängelrüge aus­

schließt, da ja eine Mehrleistung nur höhere H erstellungskosten verursachen muß, aber eine Mehrforderung nicht bezahlt würde.

Das leichte W ischen an der Südseite ist bei einer intensiven Sonnenbestrahlung fast immer der Fall. Besonders wTenn die Anstriche schon hei der Herstellung stark den Sonnenstrahlen ausgesetzt sind, tritt nach etwa reichlich Jahresfrist eine Ab- kreidung ein. D ie Sonne zehrt das ö l an der Oberfläche aus und es wird so das Pigm ent freigelegt. D ieses leichte W ischen ist selbst bei Standölfarben m öglich. D a aber die Fenster und Fensterläden lackiert waren, können wir uns dasW ischen nur so erklären, daß nicht eine Pigm entfreilegung erfolgte, sondern daß teilweise die Lackierung sandig geworden ist; d. h. es ist die Lackoberflächc durch die Sonneneinwirkung ganz fein ge­

rissen und geschrumpft, so daß beim derben Überfahren m it dem H andballen oder auch m it nassem Lappen sich die feinen Lackgriesel ablösen und natürlich eine Verfärbung des H and­

ballens oder Tuches hervorrufen. Eine solche „Sandelung“ tritt dann ein, wenn dem Lack bei der Verarbeitung zu v ie l Terpen­

tinöl zugesetzt wurde. D ie Lackschicht wurde dadurch etwas spröde und u’eniger widerstandsfähig gegen starke Sonnen­

einwirkung. W enn unsere Annahm e richtig wäre, würden diese Fehlerstellen seitens des Anstrichherstellers abgestellt werden m üssen, und zwar au f seine K osten . Hgt.

Antwort 13. Blätternde Leimfarbmalerei ist nicht wieder her­

zustellen, außer man entfernt die blätternden Stellen, festigt die Ränder m it etwas Gipsbrühe und m alt das Abgekratzte nach. Ein M ittel, m it dem man die blätternde Malerei über­

ziehen oder festigen könnte, gibt es leider nich t, w eil die Farben ja wasserlöslich sind. Auch weiteres Abblättern ist nicht zu verhindern, außer es würde die Malerei m it einer Glyzerin- W asserem ulsion überspritzt. Viel h ilft das aber auch nicht.

E s wären 1 T eil Glyzerin und 10 Teile W asser sehr gu t zu ver­

m ischen und zu verspritzen. W ählen Sie für die Ausführung einen verlässigen, erfahrenen Malermeister. Hgt.

Antwort 14. D ie Arbeitsw eise war für einen Neubau denkbar ungünstig. Erstens wird durch die A bdichtung m it Ölfarbe

die Neubaufeuchtigkeit eingeschlossen, zw eitens der K leister in Gärung versetzt. Dadurch bilden sich Sporenansam mlungen, besonders in den Ecken als den m eist am längsten feuchten Stellen, die M akulaturpapier, Spachtel und Farben­

anstriche durchdringen. Es ist vorauszuschen, daß sich die Stockflecken vermehren, besonders auch auf die anderen Räume übergreifen. Nur ständige Zugluft bei kräftiger H eizung aller R äum e könnte ein Um sichgreifen verhindern. Bei E insatz der trockenen warm en W itterung wird die Austrocknung des Mauerwerks Fortschritte m achen und weitere Flecken wären dann nicht zu befürchten. Ist jedoch die B aufeuchtigkeit so stark, daß selbst H eizung und ständige Lüftung nicht eine m öglichst gute Oberflächentrocknung herbeiführen, ist sogar m it teilweisem A blösen der gesam ten Schicht zu rechnen, so daß große Erneucrungskosten entstehen würden. Der Fehler liegt beim Maler, der ihn auch zu vertreten hat. D ie W ände bei solcher F euchtigkeit, die bekanntlich in jedem N eubau vor­

handen ist, m it M akulatur zu bekleben, vielleich t sogar mit R oggenm ehlkleister, ist leichtsinnig. D er Maler kann sich freuen au f die A rbeit, für die eine Bezahlung nicht erfolgen kann. Hgt.

Antwort 15. B ei Z em ent-D rahtp utzw än den, die zwischen m assiven W änden oder eisernen R ahm en eingespannt werden, wird das D rahtgew ebe nicht in die M itte der W and gelegt, son­

dern w enige Zentim eter unter einer Seitenfläche eingebettet.

D as D rahtgew ebe h at in derartigen F ällen die Zugspannungen und der Zement die Druckkräfte aufzunehm en. D erartige K on­

struktionen ließen sich bisher in zufriedenstellender W eise nur m it H ilfe einseitiger Schalungen hersteilen, w elche die Inne­

haltung der vorgeschriebenen A bstände ermöglichen. Außerdem wurde hierdurch das Herabfallen von M örtelteilen wesentlich

eingeschränkt. Durch Anwendung eines neuen patentierten Verfahrens (D .R .P . Nr. 613 364) läßt sich der gleiche Erfolg ohne Schalung erreichen. N ach dem Spannen des Drahtgeflech­

tes werden D übel von annähernd hammerförmiger Gestalt durch das Drahtgeflecht hindurchgesteckt; dann wird dieses beiderseitig verputzt. Hierdurch wird das Abfallen des Mörtels während des Verputzens des D rahtgeflechtes verhindert.

Außerdem ist der richtige Abstand der Sichtflächen des Putzes vom Drahtgewebe durch die D übel gesichert. In unserer Ab­

bildung bezeichnet A den H am m erstiel, C den K op f des Ham ­

mers und D das Drahtgewebe. ht.

Dachziegel

naturrot, sübergrau, altschwarz — wetterfest und wasserundurchlässig — l i e f e r t seit 1898 N ie d e r k r ü c h t e n e r F a lz z i e g e l f a b r i k

J . S m e e t s & C i e . , G .m .b .H ., B rü g g e n (N ie d e rrh e in )

72

(9)

i n s b e s o n d e r e -Für S ie d lu n g e n

Ein Id u P

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Fußleisten

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H E M E L I N G E N B E I B R E M E N

(10)

Antwort 16. Dies« Anfrage stellte offenbar ein Exam inand.

W ir hoffen, ihm m it unserer A ntw ort zu einer guten N ote zu verhelfen. (Die Schriftleitung.) — Marmorzement ist ein heute vielfach im Bauwesen angewendetes Gipsprodukt — ein doppelt gebrannter Alaungips, der auch als Mac Leanscher Zement b ezeichnet wird. Er dient u. a. zum Ansetzen und Verfugen von W andplatten wegen seiner R aum beständigkeit und hohen A dhäsion. Mail kann auch den Fugenm örtel leicht färben, ihn also dem Charakter der W andbekleidung anpassen. Auch für Innenputz ist Marmorzement in hervorragender W eise geeignet;

dieser P utz wird am besten auf einem Rauhputz aus Stuckgips und Sand hergestellt. D a dieser P utz porendicht, glatt, abwasch­

bar und säurefest ist, eignet er sich besonders für Krankenhäuser, Sanatorien, Fabrikwerkstätten usw ., überhaupt für R äum e, an deren Wand- und Deckenputz hohe Anforderungen gestellt werden. Es muß aber beachtet werden, daßM armorzement, wie alle Gipsprodukte, für die H erstellung von A u ß en p u tz und zum Fugen von Außenmauern nicht geeignet ist und überhaupt nur an solchen Stellen verwendet werden soll, wo er nicht dauernd der Einwirkung von Feuchtigkeit ausgesetzt ist — gleichgültig, ob die Feuchtigkeit aus dem Mauerwerk selbst an den U nter­

putz herantreten kann oder unm ittelbar von außen, wie z. B.

Regen und Schnee, au f die Putzilächcn einzuwirken verm ag.

Darum ist der Marmorzement auch nicht für Fliesenbcläge geeignet, die durch Berieselung dauernd feucht gehalten werden.

Während man also z. B. W asserbassins, Badewannen u. dgl. m it Fliesen in Zem entm örtel auskleiden kann, darf man derartige Ansprüche nicht an den Marmorzement stellen, obwohl er, im Vergleich m it anderen Gipserzeugnissen, verhältnism äßig w enig vom Wasser angegriffen wird. Für Fliesenbekleidungeu anderer Art gibt cs aber keinen besseren Mörtel als den aus Marmor­

zem ent bereiteten. hl.

Antwort 17. A sphalt ist verhältnism äßig teuer und zudem im Inland nicht in unbegrenzten Mengen erhältlich, deshalb ist seine zweckmäßigste Verwendung im Bedarfsfälle sorgfältig im voraus zu überlegen. Als w ichtigster Grundsatz bei allen Ab-

Ahh. I. Absperrung des Kellermaurrw Bauwerk. — Abb. 2 Kellerisolierung.

erks im grundwasserfreien 1 Estrich, 2 Absperrung.

E rste w aagerechte Abspcrr- schicht über dem Fundam ent Betonfundam ent

B elonfußbodcn Zementestrich Kcllerdeckc Deckenputz

1. Gußasphaltbclag

2. Gcfällschicht aus Bim sbeton 3. D äm m schicht

1. D ruckbelou

5. D eckenkörper aus B im sbeton (S y stem Galkc)

6. Deckenputz 1. Außenwand des Erdgeschosses 7.

2. Außenputz

3. Zweite waagerechte Absperr- 8.

Schicht über Erdgleiche 9.

1. Oberkante Terrain 11).

5. Senkrechte Absperrung durch I 1.

wasserdichten Putz 12.

6. Anstrich mit einem bituminösen Dichtungsmittel

(lichtungsarbeiten mag gelten, daß auch die beste Isolierung auf die Dauer nichts h ilft, wenn sie au f die eine oder andere Art von der Feuchtigkeit umgangen werden kann, oder wenn sich auf der zu isolierenden Seite neue Feuchtigkeitsherde zu bilden verm ö g en , sei es durch verspätete Abbindevorgänge im Mauer­

w erk , durch erhöhte Feuchtigkeitsentwieklung(W aschküchcn, S tä lle ), für die kein ausreichender Abzug da ist und welcher die

Isolierung dann geradezu Anlaß zum Niederschlag bietet bzw. bedacht werden (Abb. 5— 7)

Abb. 7. Anschluß eines Regenabfallrohreis 7. Mauerwerk 8. Abfallrohr 9. W asserkessel 10. W alzbleistreifcn 11. Zinkblechstreifcn 12. R inne

13. Brüstungsm auerwerk

Kapillarwirkung schü tzt eben diese Schicht, wenn sic auch durch den A ußenputz geführt wird. So ist ein in Material (m eist Beton) und Farbe gegen die aufgehende Außenwand abgesetzter Sockel k onstru ktiv begründet. D ie vorgenannten Maßregeln gelten in erster Linie für die W etterseiten (Abb. 1— 4). Bei Deckenisolierungen und A bdichtungen von Regendurchlässen muß darüber hinaus auch die hier mehr drohende Rissebildung

D ie Abbildungen sind entnom- ein allmähliches Entweichen durch die normale M aüeratmung verwehrt. Das Umgehen von Isolierungen durch Feuchtigkeit kann an Außenwänden u. a. durch Spritzw’asser oder durch Kapillarwirkung im Außenputz stattfinden. Gegen das erstere h ilft eine zw eite, waagerechte Absperrschicht in solcher Höhe (Abb. 1, Punkt 3) über dem Erdreich, daß Regenspritzwasser nicht mehr darüber hinausgelangt (ca. 25— 30 cm). Gegen die

Abb. 5. Beispiele fü r die Herstellung der Wandanschlüsse in Räumen m it Gußasphaltsperrschicht und H artgußasphalt als F u ß­

bodenbelag. — Abb. 6. Schematische Darstellung eines wasserdicht eingebauten Abflusses in Räum en m it Gußasphaltsperrschicht und

Plattcnbelaü 1. Ziegelmnucrwcrk bzw. Schw cm m -

steinw and

2. W andputz in verlängertem Zem entmörtel

3. A sph alt-H ohlkehlleiste 4. H ochkant-Z iegelschicbl 5. Obere H artgußasphaltschicht 6. Jutegew eb e- oder R ab itz-

m ascbcndrahteinlage bei großen zusam m enhängenden Flächen 7. A sphaltsperrschicht

8. G cfällschicht aus B im sbeton 9. E isenb etond ecke

10. D eckenputz

1. Einflußsieb 2. Winkelrahmcn 3. P lattenb elag

1. M örtelbettung

5. G ußasphaltsperrschirht 6. G cfällschicht atis Bim sbeton 7. Eisenbetondecke

8. D eckenputz

9. Einsatz mit doppeltem Rand 10. Abflußrohr

Abb. 3 u .4 . Kellerisolierungen. 1 Estrich, 2 M auerpfeiler, 3 Lager- liöher, 4 Absperrung

7 4

(11)

men aus: A sphalt im Baugewerbe, herausgegeben von der B eratungsstelle für V erwendung von N aturaspbalt, Braun­

schweig. G. II.

Antwort 18. Die Beiträge zu Bausparkassen, die der Erlangung von Baudarlehen dienen, sind nach dem neuen E inkSt.-G . bereits für die Einkom m ensteuer 1934 bis zu den gesetzlichen Höchstgrenzen abzugsfähig: an Bausparkassenbeiträgen ein­

schließlich Lebensversicherungspräm ien und sonstiger V er­

sicherungsbeiträge für den Steuerpflichtigen und seine Fam ilie sind jährlich 500 RM., außerdem für die Ehefrau 300 RM., für das 1. K ind, für das K indererm äßigung gew ährt wird, ebenfalls 300 RM., für das 2. K ind 400 RM., für das 3. K ind 600 RM., für das 4. Kind 800 RM. sowie je 1000 11M. für das fünfte und jedes w eitere K in d absetzbar (E in k.St.G . 34 § 10 Abs. 1 Z. 5).

Zum Abzüge zugelassen sind nur die Beiträge, die bis zur E r­

langung des Baudarlelins entrichtet werden, jedoch nicht nur die vertraglich bestim m ten, sondern auch die darüber hinaus geleisteten freiwilligen Beiträge, wie in den Er'gänzungsricht- linicn für die Einkom m ensteuer 1934 ausdrücklich bestim m t ist (vgl. R eichssteuerbl. 35, S. 789). Auch wenn der Bausparer vor der ordnungsm äßigen Zuteilung des Baudarlehns einen Zwischenkredit erhalten h at, sind die tarifm äßigen Einzahlungs­

raten bis zur Z uteilung abzugsfähig. D ie Ztvischenkrcditsinscn kommen für den A bzug als W erbungskosten oder Sonderaus­

gaben in B etracht, sofern es sich n ich t um einen steuerbefreiten W ohnungsneubau h andelt, bei dem einerseits E innahm en n ich t steuerpflichtig, au f der anderen Seite Ausgaben nicht absetzbar sind.

Die nach Erlangung des Baudarlehns en trichteten Beiträge sind als Bausparbeiträge nach der oben wiedergegebenen B estim ­ mung n ich t zum Abzüge zugelassen. Entsprechend den E r­

gänzungsrichtlinien für 1934 hat der R eichsfinanzhof dies in einer E ntscheidung vom 26. 6. 35 (VI A 421-35) b estätigt: „Mit dem Zeitpunkt der Zuteilung scheidet der Bausparer aus dem Verbände der gem einsam Sparenden aus. W as er erspart hat, ist ihm zurückgezahlt. Darüber hinaus ist er zum Schuldner der Bausparkasse geworden. Seine künftigen Leistungen an diese dienen . . . lediglich der Verzinsung und T ilgung seiner Schuld an die Bausparkasse. Daß die Tilgungsbeträge m it dazu bei­

tragen, Zuteilungen an noch nicht berücksichtigte Bausparer

Keine K a lk - oder Z e m e n ts c h lä m m e m e h r in N e u b a u te n ,

wenn Sic einen eisern h altb aren , strapazierfähigen A nstrich m it Bcccko-Verstcincrungs- M iueralanstrichfarbe erzielen wollen. Der A nstrich ist vor allen D ingen unverw üstlich da, wo durch W asser- und Säuredäm pfe, Gase, Schw itzw asser, m echanische B ean­

spruchungen usw. höchste A nsprüche gestellt werden, z. B. in Küchen, B aderäum en, Toilettenräum en, K ühlräum en, Treppenhäusern, T aboratorien, Gürkcllern, Färbereien usw. — Machen Sie einen V ersuch; Sie werden ü b errasch t sein. A ufklärung und Preise kostenlos. Beeck’sche F arbw erke, Krefeld.

zu erm öglichen, ist richtig, aber b edeutungslos.“ Vom Stand­

punkt des Bausparers sind dieT ilgungsbcträge n ich t zum Zwecke der Erlangung des Darlehns, sondern zur T ilgung eines bereits erhaltenen D arlehns gezahlt. Daß sich der Bausparer bei A b­

schluß des Vertrags für eine bestim m te D auer zur Entrichtung von vornherein festgelcgter B eiträge verpflichtet hat, verm ag daran nichts zu ändern. Nur das Bausparen, d. h. die Leistung des Bausparers bis zur Z uteilung, ist begünstigt.

Zinsen und Verwaltungskostenbeiträge, die m it den T ilgungs­

beträgen nach Erhalt des B audarlehns an die Bausparkasse gezahlt werden, sind W erbungskosten oder Betriebsausgaben, die als solche vom E inkom m en in A bzug gebracht werden kön­

nen, sofern das Baudarlehn nicht zur Errichtung eines steuer­

freien W ohnungsneubaues (Eigenheim oder K leinwohnung;

D .V o. vom 26. 10. 33 § 11 Abs. 2) aufgenom m en ist. W ie be­

reits oben bem erkt, werden in diesem F alle weder Einnahm en noch Ausgaben berücksichtigt. Auch nach allgem einen Grund­

sätzen des Einkom m ensteuergesetzes können Schuldzinsen nicht in A bzug gebracht werden, w enn sie m it einkom m ensteuer- freien E inkünften in Zusam m enhang stehen (E in k.St. §§ 9 Z. l , 10 Z. 2). Soweit jedoch die Zinsen und V erw altungskosten­

beiträge nach dem Gesagten abzugsfähig sind, können sic zu ­ sam men mit den Versicherungsbeiträgen in einer Sum m e ab­

gezogen werden, w ie in den Ergänzungsrichtlinien ausdrücklich bestim m t ist. Der Lebensversicherungsbeitrag, der zu den Sonderausgaben rechnet, wird in anderen Fällen innerhalb der Grenzen, die für die A bzugsfähigkeit der Versicherungsbeiträge bestehen (vgl. oben!), abzugsfähig sein, auch w enn die Zinsen und Verwaltungskostenbeiträge n ich t abgezogen werden kön ­ nen, weil cs sieh um einen steuerbefreiten W ohnungsneubau handelt.

D ie Bausparer lassen sich zweckm äßig von ihrer Bausparkasse eine Bescheinigung darüber ausstcllen, inw iew eit die laufend

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Jetzt w inkt ein zw eiter, noch g rö ß e re r. Gut, daß er k ü rz­

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d u rch m esser. Und überall kann e r seinen elektrischen B o sch -H am m er ansetzen, auf dem B augerüst genau so wie im engen Kabelkanal. Ist es da ein W und er, wenn e r sich die besten A ufträge holt - wenn e r sie m it gutem G ewissen annehm en d a r f? W enn d e r Ihren Auftrag bekommt, w erden S ie rechtzeitig fertig I

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75

(12)

gezahlten Beträge au f Tilgung einerseits, sowie Zinsen, Verwal­

tungskostenbeiträge und Lebensversicherungsprämien auf der anderen Seite entfallen. Mit den Bausparkassen sind seitens des Reichsfinanzm inisterium s entsprechende Vereinbarungen getroffen.

K U R Z B E R IC H T E

E nglische und deutsche W ohnungspolitik

Über dieses Thema verbreitet sich M inisterialrat Dr. Schm idt (Reichsarbeitsm inistcrium ) im „D eutschen W ohnungsarchiv“ . D as englische W ohnungsgesetz von 1935 hat den Begriff der

„W ohnungsüberfüllung“ eindeutig festgelegt und die Gemeinden verpflichtet, diese durch Umbau oder U m siedlung innerhalb einer gewissen Frist zu beseitigen, wozu Staatszuschüsse in beträchtlicher Höhe gewährt werden. Überfüllt sind vor allem die „Slum s“ , jene im wesentlichen aus Reihenhäusern b esteh en ­ den W ohnviertel in den Randbezirken der S tädte, die ursprüng­

lich Einfamilienhäuser waren, aber je tz t durch den Zuzug w ei­

terer Fam ilien nicht nur überfüllt, sondern auch verelendet und verseucht sind. Im Gegensatz dazu w eisen in D eutschland die Gesundungsviertel m ehrgeschossige H äuser m it stark über­

bauten Innenhöfen auf; sie liegen in der R egel im Stadtkern m it den für den heutigen Verkehr unzureichenden Straßen.

Infolgedessen verlangt hier im Gegensatz zu England auch die Verkehrsfrage eine Verbesserung der V erhältnisse. D as englische R echt erm öglicht eine Enteignung zum W ert des Grund und Bodens; für das Haus wird nur der bauliche W ert entschädigt, der bei den „Slum s“ gleich N ull ist. Infolgedessen kann E ng­

land viel schneller eine Gesundung durchführen als D eu tsch ­ land. Das neue W ohnungsgesetz gewährt erstm alig auch für m ehrgeschossige Miethäuser Staatsbeihilfen, während die über­

lieferte W ohnform Englands bekanntlich das Einfam ilienhaus ist. Infolgedessen sind viele Gemeinden zum vier- bis sechs­

geschossigen M iethausblock übergegangen, und zwar zu dem in D eutschland wieder aufgegebenen Laubenganghaus, während in Deutschland der Bau von billigen K leinsiedlungen gefördert wird, die nicht nur keine höheren M ieten erfordern, sondern auch noch durch die Erträgnisse aus Garten- und K leintier­

haltung die Bewohner krisenfest m achen. Der englische Arbeiter ist aber jeder land- und gartenw irtschaftlichen T ätigk eit en t­

w öhnt. Schließlich geh t England auch noch in der Form der öffentlichen Beihilfen andere W ege als D eutschland, indem es an Stelle von Kapitaldarlchen jährliche Zinszuschüsse gewährt, die zwar einen sofortigen größeren K apitalbedarf entbehrlich m achen, aber den H aushalt vorw eg au f 40 Jahre hinaus in starkem und jährlich wachsendem U m fange belasten. a.

W ohnungsbaufinanzierung in Schweden

N ach dem W eltkrieg m achte sich auch in Schweden ein starker W ohnungsm angel bemerkbar. D ie F olge, daß die starke N ach­

frage nach K leinwohnungen n ich t befriedigt werden konnte, war eine w ilde Spekulation au f dem B aum arkt: Bodenpreise, Stundenlöhne für die Bauhandwerker und Baustoffpreise gingen sprunghaft in die H öhe, die M ieten wurden entsprechend ver­

teuert. S taat und Gemeinden sahen sich gezwungen, sich in verstärktem Ausm aß an der E rstellung billiger Kleinwohnungen zu beteiligen. Das geschah in der W eise, daß den Baugenossen­

schaften, die in Schweden sehr verbreitet sind, kurzfristige Bau­

kredite (bis zu 80% des G rundstückswertes bei 5*4% Zins) und zw eitstcllige H yp oth ek en gewährt wurden. D ie letzteren gingen bis 80% des Grundstückswertes und wurden zu 5% m it einer 30jährigen Tilgungsfrist gegeben. D ie A nn uität betrug 6%%

Zinsen und 1% R isikofonds. D ie Spanne von 80— 87% des

C O N T E M P O R A

L e h r a t e l i e r s f ü r N e u e W e r k k u n s t K ünstlerische Leitung Prof. F .A .B re u h a u s

A r c h it e k t u r R a u m k u n s t T e x t ile n t w u r f Q e b r a u c h s g r a f ik o M o d e F o to g r a fie V o lla u s b lld u n g / U n t e r r ic h t In S p e z ia lf ä c h e r n E in tr itt a .1 . u . 1 6. J e d . M o n a ts . P r o s p e k t k o s te n lo s

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S p e z ia l-S ta h ln ä g e l „ M a r k e B a e r “

zum A nschlägen von F u ß leisten u. H olzverk leidun gen , direkt auf B eton, Z iegelstein und in h ärteste E ich en bretter. K ein Fugensu ch en , kein E in m a u em v o n K lö tz en u. D übelsteinen.

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