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Marineverordnungsblatt, Nr. 1, 1917

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(1)

Marineverordnungsblatt

herausgegeben

Vom

Reichs-Mariae-Amt

Vom 1.Januar bis 31.Dezember

1917.

AchtundvierzigfkerJahrgang

Nr. 1bis einschl.Nr. 28.

U=O

Berlin

Gedruckt und in Vertrieb bei E.S. Mittler Z-Sohn Königlichehofbuchhandlung undhofbuchdruckerei, 8W68, Kochstraße68-—71

(2)
(3)

Makiucv ck0kdlillng8blatt.

Herausgegebenvom NeichssMarinesAmt.

48.Jahrgang. Bei-Um den is.Hemmt1917- Nr. 1.

Gedrucktund inVertriebbeiE. S.Mittler öxSohn-Agl-Hofbuchhandlungin BerlinSW68,Kochstk·68-71, DerPreisdesJahrgangs beträgt 4,00JokntkeåtägzlårächuäågManabonniert bei allenPostämtern

Beim Verkauf einzelner Nummern desMarånevcehroridnungsblattesere ne. wirdjedes Blatt mit5Pfennig

Inhalt: SteuererklärungenfürdieVeranlaungzurStaatseinkommensteuer inPreußen. S.1.

Erledigung vonGrinnerungen des echnungshofes. S.2. Besoldungder·nichtaktiven Deckoffiziere,Deckoffizierteutnantsusw. S;·2·.—- AusstellungvonBezugsscheinenzurEr- langungvonSchuhwarenfürManneangehorige S.Z.—- Torpeder-Osfiziergehälter.S.3.

»- Kosteu fürEisenbahnfahrten des Personals der Soldatenheime. ·S.Z.—- Meist- gewichkderFeldpostsendungenvom FeldheerS.4.—- Bezettelung mititärischer Wagen- ladungen. S.4. Bezettelung derEifenbahnwagen. S.6. Feldpostveikehrzwischen denBesatzungstruppen inLuxeinburg,·BelgiennndRußlandmitdem feindlichenunddein neutralen Ausland sowie-nachBulgarienundnachderTärkei.S.6. Kontrollzettelbei Eiieiibahnfahrten. S.6. MilitärischeFrachtbxiefpruiung S.»7.« Benutzungvon Schnellzügen durch beurlaubte MilliarpersonenS.7. CilgutniaßigeBeförderungvon Militärgut. S.8. Militärgursendungenim Verkehrzwischen Eisenbahnen und Klein- bahnen. S.9.—- Militärfahrscheine.»S. Urlaubsscheine.S.9. Schwärzendes Lederzeugs. S.10. Dienstanweisung zurBeurteilung der Dienstfähigkeit fürdie Marine usw. S.11. PersonalveränderungenS.11.

Benachrichtigungen über Ver- schiedenes.S.12.

Nr. 1.

SteuererklärungenfürdieVeranlagung zur Staatseinkommensteuer inPreußen.

Berlin,den11.Januar 1917.

» §6 desziteußischenGesetzesebetreffenddieErgänzungdesEinkommensteuergesetzesvom 30.Dezember191 (Ges.«Samml.1917S.1)bestimmt:»

Eineneue Veranlagung ist vorzunehmen,wenn dieVermehrungdes Einkommens dadurch eintritt, daß nachdemAusscheidenaus dem MilitärdienstodernachderWiederaufhebungder

Kriegssormation « s «

1.Steuerpslichtigeaus neu aufgenommener gewerblicherTätigkeitodergewinnbringender BeschäftigungEinkommenbeziehen,oder

2.OffiziereoderBeamteindenGenußderFriedensbezügetreten.

Dadurchist für denÜbergangin dasFriedensverhältnisbesondereVorkehrun getroffen, wonachesderbisherigenVeranlagungderHeeres-(Marine-)angehörigenwährend des iegesmit ihrem Friedens-Diensteinkommennicht mehr bedarf. Die zum aktivenHeere bzw.zur aktivenMarine gehörendenOffiziere, MannschaftenundBeamten 88AbisOdesReichsmilitärgesetzesvom 2.Mai 1874) brauchen daherinderErklärung währenddesKriegesdas Militäreinkommen überhauptnichtmehranzugeben,unddieZivilbeamten (mit Ausnahme derjenigenderuliilitäv Marine-]vcrwaltung),diezum Heeresdienst einberufen sind,nur das im vorausgegangenen alende1·1ahretatsächlich bezogene, zutreffendenfallsumdenvorgeschriebenenTeil(7X10usw.)des Militäreinkommens gekürzte Zivildiensteinkommenaus anderen als Militär-(Marine-)ver- waltungsfonds

·

Soweit imübrigen trotzderFortdauerdesKrieges tatsächlicheineEinkommensquelle zurZeitder Veranla ungvorhanden ist, istdasEinkommen aus ihrzu erklären.

a 7geseingangs bezeichnetenGesetzesistnunmehrvon denUnteroffizierenund MannschaftendesBeurlaubtenstandes,diemit einem dem Einkommen vonnicht mehrals3000 .-t

.-«

(4)

—2——

entsprechenden Steuers atze veranlagt sind,-fürdie Monate, indenen sie sichimaktiven Dienst befinden,dieveranlagteSteuer nichtzuerheben.Das gleiche gilt fürdieUnteroffiziereund

MannschaftendesLandsturms »

Mit vorstehenden Abweichungen findetdie Bekanntmachungvom Januar 1916

M.I.12 —- (MarineverordnungsblattSeite4) aufdiefürdasSteuerjahr 1917abzugebenden SteuererklärungenentsprechendeAnwendung. " --«

DerStaatssekretärdesReichs-Marine-Amts.

Jn Vertretung.

M. I. 133. Seebo hm.

Nr. 2.

Erledigung von Erinnerungendes Rechnungshofes.

Berlin,den 8.Januar 1917.

Im JnteressederFörderungderBearbeitungderKriegskostenrechnungenhatderRechnungshos aufdierückständigenBeantwortungenvon Prüfungsverhandlungenund EntscheidungenzuRech- nungen aus derFriedenszeitimallgemeinen vorläufig verzichtetDieEntschließungundBekannt-

gabedarüber,welche Verhandlungen usw.etwa ganzoderzumTeil zubeantworten sind,und innenwelcher Fristendiesgeschehensoll, hatderRechnungshof sich vorbehalten.

DerStaatssekretärdesReichs-Marine-Amts.

JnVertretung.

cl-. 11.17097. Dr. Schram.m.

...---.»—«--.--.—--—-—- »-

Nr. 3.

BesoldungdernichtaktivensDeckoffiziere-,«Deckoffizierleutnantsusw.

Berlin,den11.Januar 1917.

1.NichtaktiveOberdeckoffiziereundDeckoffizieresind nach ihrer tatsächlichzurückgelegten DienstzeitwieAngehöriedesFriedensstandesin« diedurchv diedritte Ergänzung-desBesoldungss gesetzes geschaffenenBesoldungsstufen(Marineverordnungsblattfür1916 Seite 155sNr.141)

einzureihen. - -- .

.AlsDienstzeit istdieseitderBeförderungzum DeckoffizierimaktivenFriedens-»und Kriegsdienst zugebrachte Zeit anzurechnen;dieMonate, in denen die-Verabschiedungund die Wiedereinstellungstattgefunden hat, sinddabeimitzurechnen.

2.Die DeckoffizierleutnantsundDeckoffizieringenieuresind, sofernesfür sie günstiger ist, soabzufinden,alswenn sie OberdeckoffiziereoderDeckoffizieregebliebenwären. Daneben werden dieAusrüstungs-, Reise-und Verpflegungsgebührnissewie bisher nachdemSatze fürLeut- nants gewährt.

DieDienstzeitalsDeckoffizierleutnantoder-ingenieur ist fürdas Aufrückeninhöhere Gehaltsstufen mitanzurechnen.

3.Vorstehendes giltmitWirkungvom 1.April1916 ab.

DieAusführungsbestimmung5aufSeite157desMarineverordnungsblatts für1916 ist miteinemHinweis hieraufzuversehen.

DerStaatssekretärdesReichs-Marine-Amts.

JnVertretung.

cl-. III. 18853. Dr. Schramm

(5)

,—- 3 —.

Nr. 4.

Ausstellungvon Bezugsfcheinenzur

Elfilsangungvon Schuhwaren fürMurme-

ange rtge.

Berlin,den11.Januar 19179 Jm Anschlußan dieVerfügungvom 22.November 1916 cl-.1. 16227 (Marine- verordnungsblattSeite297)wird bekanntgegeben:

Gemäß §1 derAusführungsbekanntmachungderReichsbekleidungsstellevom 23.De-

» 10·Juni19l6 » ,

zember1916 zu§§1, 11 und12derBundesratsverordnungvom

HW Ubekdxe

Regelung des-VerkehrsmitWeb-, Wirk-, Strick-undSchuhwarenfindetder§ 10, Ziffer1 bis4 und Ziffer6derAusführungsbekanntmachungderReichsbekleidungsstellevom 31. Oktober 1916 auch aufdieBeschaffungvon Schuhwaren Anwendung

DerStaatssekretärdesReichs-Marine-Amts.

JnVertretung.

cl-. 1.412. Dr. Schramm.

Nr. 5.

Torpeder-Offiziergehälter.

Berlin,den 6.Januar 1917.

EsbeziehendieGebührnifseihres Dienstgrades:

(A.K.O.v.21.12.1916.)

L d. . -

eit unkt des .

L Dienstgrad Name ZEinückensStation

1 Torpeder-Kapitän-Dobinski 0

leutnant

I1. 12. 16

2 Torpeder-Leutnant Je ntzen 0

3 - Reinke , ()

4 Lange il·1-« 0

Der StaatssekretärdesReichs-Marine-Amts.

Jm Auftrage.

B. va. 9643. Schnur. .

Nr. 6.

KostenfürEisenbahnfahrten desPersonalsder Soldatenheime.

Berlin,den6.Januar 1917.

Die Kosten fürCisenbahnfahrteiidesnichtinilitärischenPersonalsderandenFrontenundin denbesetztenGebieteneingerichteten SoldatenheimebeiDienst-undUrlaubsreisenkönnenaufden

KMgstUds«—KapitelspösTitel 2desKriegsjahres-Etats übernommen werden.

Die BeurteilungderNotwendigkeitderartigerReisen,dievon dembei denbetreffenden Soldatenheimenbereitstätigen Personal ausgeführtwerden, unterliegt, soferndiehöherenKom- mandobehorden fur ihren Befehlsbereichnichtanders bestimmen,demfürdasinFragekommende

(6)

Nochscv

HeifnzuständigenmilitärischenBefehlshaber,derauch fürdieAusstellungderMilitärfahrfcheine

zuorgen a. -

. DieFahrscheine für—daszum;erstensMal ausreisende- Personal sindvon demfür den AusreiseortzuständigenBezirkskommando auszustellen,undzwar aufGrund einerBescheinigung desdieEntsendung veranlasseudenVerbandes überdenZweckunddieNotwendigkeitderReise.

Sind mehrere Bezirkskommandosan einem Orte, sowird daszuständigeBezirks- kommandovon demstellvertretendenGeneralkommando bestimmt.

Der—StaatsfekretärdesReichs-Markie-Amts.

Jn Vertretung.

cläILMk Dr-.Schramm

Nr. 7«.

MeiftgewichtderFeldpoftfendungenvom Feldheer.

Berlin,den 8.Januar 1917.

Das Meistgewichtdernicht amtlichen Feldpostsendungen (Feldpostpäckchen)vom Feldheer nachderHeimat ist, entsprechenddenfürdenVerkehrinentgegengesetzterRichtungbereitsbe- stehenden Gewichtsstufen,von 250auf500gerhöht,so daßunterZubilligungeineszehnprozentigen Übergewichtsfortan Sendungenbis zum Höchstgewichtvon 550gzugelassensind. DieFeld-

Fostsenducöigenüber 275 bis 550g(e»inschließlichdesÜbergewichts)sindvom Absendermit20Pf.

reizuma en.

Nr. 178Seite297 desMarineverordnungsblattes für1914isthandschriftlichmiteinem Hinweiszuversehen.

DerStaatssekretärdesReichs-Marine-Amts.

Jn Vertretung- Dr. Schramm.

Nr. 8.

Bezettelung militärifcher Wagenladungen.

Berlin, dens91Januar 1917.

I.DerjetzigeLadezettel (vgl. §51 derMilitärsTransportordnungund«das-«.Musterauf clÄll.220.

end SeiteX derAnlagezuNr·21 desMarineverordnungsblatts 1915) wirddurchnachstehendes Musterersetzt.Er istmit demEisenbahn-Wagenladungszettelunddem roten Zettel ,,Heeres- interessel Bevorzugtzu befördernl« vereinigt, wodurch sichein mehrmaligesBekleben der Wagen erübrigt.

DerLadezettel für Eilqut in Wagenladungen istdurchrote Umrandung,derfür Proviantladungen durchdenZusatz ,,Proviant« besonders gekennzeichnetDerWageninhalt istinallgemeinerFormzubezeichnen.Bei-allenProviantladungen mit Begleiter bleibtdie Zeile ,,Jnhalt««unausgefüllt;beidenSendungen ohne Begleitung istderInhalt beispielsweise wiefolgt anzugeben:

,,Backgut«für BackmehlundBacksalz, ,,Zwieback«s,

,,VerderblichesGut«für Speck, Dauerfleisch usw«

..,,.L)altbaresGut«für Fleischkonserven,

»Gemüse«füralle Arten GemüseeinschließlichGemüfekonfervenundSpeisemehh

»Salz«,

.,-Sprit« füralleArten Spirituosen,

,«Leichtverderbliches Gut«fürKäse,Butter, Schmalz, Schmalzersatz,Murmelade,

»Gewürz« füralleArtenGewürz, SpeifeölundEssig«

f ·

»Fische«für HeringeundFischkonferven,

»Hafer«für Haferundanderes Hartfutter

(7)

5

, Bei denSendungenvon Kassee,Tec,ZuckerundKakaoistinderSpalte,,Jnhq1t«

Ulchts anzugeben » « «

DieLadezettelwerden grundsätzlich- auch·InderGewichtsangabe—- durchdiemill- tärischenAbsendestellen ausgefülltxBei Stellen mit umfangreichemVersand(Proviantämter, Yrtilleriedepotsusw.) sind sievon diesenauch anzukleben. DerLettungsweg(Übergangsstationen) istvon denAbscndestellen stetsdannanzutragen wenn er durcheinenvon derLinienkommaup danturaufgestellten Beförderungsplanfestgelegtodersonst—— nach BenehmenmitderVersands

Itatton zuverlässigbekanntist. » » .. .

II,DerumfangreichegelbeBeklebezettel,,F-urMumtconsferngung«wirddurch folgendes Mustervon gleicherFarbe (gelb.) ersetzt:

I

cm

9cm

Die-neuen Beklebezettelkönnenvon derWaisenhaus-Buchdruckerei-in Gassel bezogen

werden. Etwaige Bestände« desbisherigen Ladezettels sind Iedoch aufzubrauchen DerStaatssekretärdesReichs-Marine-Amts.

Jn Vertretung.

Cy- Il- 74, Dr. Schram.m.

Muster-desLadezettelåz (Größe- 18X20scm«.)

Heeresintereffest

Beoorzugt zubefördern!

.

em

f

Schwarzer

Druck

an rot

«

Unter-grant-

Nr.u.Eigent.desWagens

Gesamtgewicht... ... ».

(Lade-u. EigengewichtdesWagens)

Proviant -Ladezettel

tsDtU

Fahrtnummer: Wer

ckj Absender-:...

Versandstation:

Inhalt: ... »

Empfänger:

Veftimmungsftativn-:- über-)

»Hqu Beladen

«««««««««««« »

«) VomAbfender· auszufullen,« wenn von derLmIenkommandantur«" einBeorderurc« ·sl aUfgestelltoderderLeitungswegsonst zuverlässig bekanntist. f gpan

(8)

6

Nr.

·

9.

Bezettelung der Eisenbahnwagen

Berlin,den 9.Januar 1917.

Vei Entdeckungvon Beraubungen ist aufgefallen, daßdasmitgenauer Jnhaltsangabe versehene LadeverzeichnisVielsachanderAußenseitederEisenbahnwagen angeklebtwar.

» DasLadeverzeichnis ist stetsimWageninnern anzubringen AnderAußenseite sinddieWagen dagegenmitdemLadezettel zubekleben (ng. §51,2und militärischeAus- sührungsbestimmung89,5derMilitär-Transportordnungsowie VerfügungVom 6. Oktober1915 cl-.II.13560, Marineverordnungsblatt1915 Seite327,und vom 9.Januar 1917 cl-.II.74, Marineverordnungsblatt1917Seite 4).

DerStaatssekretärdesReichs-Marine-Amts.

In Vertretung

cl-.Il.75. Dr.Schramm.

Nr. 10.

FeldpostverkehrzwischendenBesatzungstruppeninLuxemburg,BelgienundRußland mit demfeindlichenund demneutralen Ausland sowienachBulgarien und nach

derTürkei.

Berlin,den9.Januar 1917.

FürdenFeldpostverkehrderBesatzungstruppen inLuxemburg,denGeneralgouvernements BelgienundWarschau,demPostgebietdesOberbefehlshabers OstunddemEtappengebietder 4.Armeemitdemfeindlichenundneutralen Ausland sowie Bulgarienundder Türkeigeltendie fürdenFeldpostverkehrdesFeldheeresmitgenanntemAusland inderVerfügungVom 29.No- vember 1916(MarineverordnungsblattSeite304) gegebenen Bestimmungen.

Die Ziffer2 derletzterwähntenBestimmungen bezieht sichauf den Feldpostverkehr zwischendemFeldheerunddenBewohnerndesbesetztenGebiets.

DerStaatssekretärdesReichs-Marine-Amts.

InVertretung

cl-.11.226. Dr. Schram1n.

Nr. 11.

Kontrollzettel beiEisenbahnsahrten.

Nknzsgsttjlkkfäesfuxk Berlin,den 6.Dezember1916.

KontrollzettelzuMilitärfahrscheinennach Anlage4derMilitär-Transportordnungsind nachBe- endigungderFahrt entsprechenddemVordruckinjedem Fallan denStationsbeamten abzugeben, fallsdieAbnahme durchdenZugbeamtenoderanderBahnsteigsperreunterblieben sein sollte.

WegenderReisenins besetzteGebiet gilt Ziffer3desErlassesvom 28.September 1916(A.V. Bl.414), wonachdieKontrollzettelbereits anderGrenze abgenommenwerden.

Jm Auftrage.

v.Wrisberg

(9)

is-

«-

Berlin, den9.Januar 1917.

Vorstehende Anordnungwird mitBezugaufdieVerfügungvom 27.Oktober 1916 Cl-.II. 15656 zurgleichmäßigenBeachtungzurKenntnis derManne gebracht

DerStaatssekretärdesReichs-Marine-Amts.

Jn Vertretung

cl-.II.227. Dr.Schramm.

Nr. 12.

Militärische Frachtbriesprüfung.

Berlin,den9.Januar 1917.

Dur die militäri' eevratbriefprüfungderEisenbahnseiidungendürfenVerzögerungenimWagen-

ciblaucfhin keinemFckällezeinckretenSieistdeshalhregelmäßlgIVzuVeranlslssencdaßdieBegleit- napiere nach BeendigungderBeladung derErseanhnabfertlguthgeprpft Ubexgebepwerden können Jstdiesausnahmsweise nichtmöglich,so ist nachden furdergleichendringliche Fälle in derVerfügungvom 12. November 1916(MarineverordnungsblattSeite 28b) gegebenenGrund- e

" . . .

tznzuverfahren

DerStaatssekretärdesReichs-Marine-Amts·

Jn Vertretung

Cl-.II.231. Dr- Schramms

Nr. —13.

Benutzungvon Schnellzügendurchbeurlaubte Militärpersonen.

Berlin,den 9.Januar 1917.

UnterBezugnahmeauf-die-Verfügungvoni Mai 1916 cl-. 11.6249 (Marineverordnungs- blattSeite 101)wirdfolgendes bestimmt:

1.Jm allenieinenkann der beurlaubende VorgesetztedenUrlauberuz gleichvielobsie auf

MilitärfahrscheinoderMilitärfahrkarteteljenydurch entsprechendenVermerk auf demMilitärfahrscheinoderUrlaubsschein,gegeoeiienfalls durchAusstellungeinesroten

·--Urlaubsscheins Verfügungvom 17.Februars1904«c1-.—II-.1039(Marineverordnungsblatt Seite88)-—, dieBerechtigungzurBenutzungvon Schnellzügenerteilen, sofernderUr- laubsort mindestens100kmentfernt ist.undnachderLagedesFahrplansSchnellzüge benutztwerden müssen,um denZweckdesUrlaubserreichenzu können.

Ob hiernacheinBedürfniszurSchnellzugbenutzunganzuerkennen ist, mußin allenFällenpflichtmäßiggeprüftwerden,und zwarnichtnur beiAusstellungvon

Militärsahrfcheinen,sondern auchbeiReisen auf Militärfahrkarten.

Beihäufiger wiederkehrendem Urlaub (Sonntagsurlaub unddergleichen) istdasBedürfniszurBenutzungvon Schnellzügeiibesonders strengzuprüfen. Jn diesen Fällen darfdiekurzeDauer desUrlaubs allein fürdieGewährungderVer- günstigungnicht entscheidendsein;esist vielmehrimmer festzustellen,ob derZweckdes Urlaubs nicht auchbeiBenutzungVonPersonenzügenzuerreichenist, besonderswenn dieReise schonamVorabend deserstenUrlaubstages angetretenwerden kann.

U. WährendderFestzeiten istdenaus-denHeimatgarnisonen beurlaubten, auf Militärfahrkartereisenden MannschaftendieBenutzungvon Schnellzügen(auch Eilzügen) rundsätzlichnur dann zugestatten,wenn dieVoraussetzungendermilitärischenAus-

hrungsbestimmung108Ziffer»»»5»g»zunLWilitärtarifgegeben sind.

(10)

8 P

MI. Einenachträgliche Genehmigung zurBenutzungvon Schnellzügenwährendder Festzeiten s. Abschnitt11 —- auchEilzüge·n) darfdurch den Bubnhofss kommandanten —-«oderinErmangelungeinessolchen durchdenBähnhofsvorsteher

allen (an MilitärfahrscheinoderMilitärfahrkartereisenden)llrlaubern nur ausnahms- weiseindringenden Fällen Cbei ·Anschlußversäumnis,plöHlicherErkrankung usw.)bei einerMindestentfernungvon 100km erteiltwerden.

DerStaatssekretärsdesReichs-Marine-Amts.

·Jn Vertretung.

cl-.II.262. Dr·Schramm.

Nr. 14.

EklgutinäßigeBefkrderungvon Militärgut

WANT-is .A ··«sK·s-D ten«t· .. .

eg mssmustHERR-IIÄYS eparem Berlin,den4.Dezember191—6.

DiemiterhöhtenFrachtkostenverbundene eilguttnäßigeBeförde vonMilitärgut ist trotz mehr-«« facher Hinweise noch nicht genügendeingeschränktEinzelne Verfandstellen liefern fastalleSen- dungenalsEilgut auf. Dabei wird außer acht gelassen, daß auf kurze Entfernungendie Be- förderungalsEilgut vielfach nichtnur keinennennenswerten Vorteilgegenüberderfrachtgutmäßien bietet, sondern sogar NachteileimGefolge hat. Sotrifftz. B.dasmBerlin Stettiner BahnTof

fürStellen derSammelstationStettin aufgelieferte

Eilgutspäterbei denEmpfangsstelleneinals Frachtgut. Diegleichen Verhältnissebestehen fürSenungen von CölnnachderWeiterleitungss stelle DüsseldorfDielangsame BeförderungdesEllguteserklärtsichdabeiaus dernotwendigen Überführungvon denHauptperfonenbahnhöfennachdenentfernt gelegenen Bahnhöfender Sammel- stationen,währendFrachtgutsendnngenunmittelbar auf diesen entlaufen EQ

» Umauch eilige Sendungennur insolchen FällenalsEilgut aufzuliefern,in denendie eilgutmäßigeBeförderungmerklicheVorteilebietet, istmit denörtlichenEisenbahnsGüterabfertiungen engereFühlungzunehmen DortsinddiegünstigstenAufliefersmgszeitenfür Frachtgutzuerscagenx

dieaufdieBeförderungsdauervon großemEinfluß seinkönnen

» « Tnnlichst anzzuvermeiden istdieeilgutmäßigeAuslieferungvonWagenladungen,deren Beförderung-Kastenaufetwa den6-bis 7fachen Betrag erhöhen.Eineannähernd gleich

rasåzeBeförderungürFrachtgutwagenladungenwirdsich vielfach auch auf größereEntfernungen du feste Beförderimgdspläneerreichenlassen,diefürhäufig benutzte Verkehrsverbindungenbei derLinienkommandantur zubeantragen sind.

JrnAuftrage.

Fuhrv.Schoennich

Berlin,den10.Januar 1917.

Vor-stehendeAnordnungwird zurgleichmäßige-jiBeachtungzur Kenntnis der Marinegebracht.

DerStaatssekretärdes«Reichs-Mctrine-Amts.

InVertretung

cl-.II."224. Dr.S chrnmrn

(11)

T9 Nr. .15.

MjlitäkgutsendungenimVerkehrzwischenEisenbahnen und Kleinbahnen.

Berlin, den10.·Januar 1917.

AberdieAbfertigungundAbrechnung derMilitiirtransportenach,von und über Kleinbahiien sindam 1.Oktober1916Vereinbarungenianxaftgetreten,nachdenenesnicht mehrnötig ist, daß für MilitärgutsendungenaufFrachtbriefun Verkehrmit lKienibahnenTür die Eisenbahn unddieKleinbahn besondere Ausweise ansgefertigtwerden. Bei»Militcirtransporteiinach, von UndüberKleiubahnenaufMilitärfahrschein sindzwargrundsatzlichfür»dieEisenbahnund dieKleinbahn besondere Ausiveiseauszufertigen·;furdieDauer desgegenwärtigenKriegesaber braucht dieser Grundsatznur soweitalsinoglichbefaxgtzuwerden. - Vgl.Verfügung vorn T.Juni1915 cl-.11.8498 (MarineverordnungsblattSeite MAX----

Der StaatssekretärdesReichs-Marine-Aints.

Jn.Vertretung-

cl-. ll.2(«-1. Dr. SchraninL

Nr. 16.

Militärsahrscheine.

Berlin,denit. Januar 1917.

Die Verfügungvom ZUOktober1916cl-. II. t-)85·8(MarineverordnungsblattSeite291)wird dahin ergänzt, daßetwa vorhandene BeständeanfarbigenMilitarfahrskhemen (VereinfachteMuster-) noch bisEndeMärz1917 aufgebrauchtwerden dürfen.

DerStaatssekretärdesReichs-2112arine-Amts.

Jn Vertretung

cl-.11.320. Dr. Schramin.

Nr. 17.

Urlaubsscheine.

Berlin,den12.Januar 1917.

Währenddeszirieges sind künftigllrlaubsscheineinOktaoformat nach folgendemMusterzuverwenden.

Beständean abweichendenFormularen sind aufzubrauchenundnötigenfallshandschriftlich entsprechendzuergänzen

Wenn für Hin-undRückfahrtSchnellzugbenutzunggenehmigt ist, sindimallgemeinen Tote Urlaubsscheine auszustellen—- Verfügungvom 17.Februar 1904,Marinenerordnnngsblatt

Seite 88—.

« «

DerStaatssekretärdesReicIJs-R(’(1riiie-Amts.

JnVertretung

cl-.U.230. 1)r. Schranim.

(12)

10-

Oberer Rand:Länge 161,«-«.(-—m. Morden-Mc) Muster«

.

Urlaubsschem.

Der(Dienstgrad,Vor-nndZuuaines vonder(,Kouip., Ratnswyi

wirdhiermitvoiu biseinschließlich . .191 nachts Uhr

-«.nach. beurlaubt.

S

F AlleBehördenwerden ersucht,ihuungehindert reisenzulassenundilunnötigenfallsSchutz

J nudHilfezugewähren

? J 191

O tell .

XX

Dienstsiegel . » « « ·

lecgenhandigeUnterschriftDienstgrad undDienststellung) 1.DerUrlaubsscheinistbeimLösenderMilitiirfahrtarte deinSchalterbeamteu ohneAufforderung undoffen vor-

zulegen,währendderFahrtauf Verlangen vorziizeigeuundnachRückkehrvomUrlaub abzugeben 2.Nicht ausfragen lassenlNichtiiberinilitärisehe Dingereden! (Spiouengefahr!) s.BeiReisenzuErwerbsnoeckeu stetsFahrtarten desöffentlichen Verkehrslösen.

ObererRand. iRiietseitei

Besondere Angaben: (z. V.vciAustaudsukiauvp

Vor Aushändtgung des Urlaubsscheins beim Truppenteil auszufüllen:

.ObMtlitärfahrtartezulösen:

.Obfiir bin-undRiiekfahrtjeeinenMilitärfahrseheiuerhalten:

.ObZchnellzugbenutzung genehmigtist:

.Löhuungs-undVerpfleguugsgebiihrutfsesind ausgezahltbis:

.ObEintragung desUrlaubs iudasSoldbnrh erfolgtist:

.ObErlaubnis zumZiviltrageu erteiltist:

OUIAONH

Veschetnigungen und Abstempelung-en der Behörden usw.

Nr. 18.

Schwärzendes Lederzeugs.

Berlin, den12.Januar 1(.)1·7.

Jn ErgänzungderVerfügungvom ö. November 1916 CI-.l.15629 (",Marineverordnungsblatt Seite 283Nr.251)s— wirdbestimmt, daß künftig—-— entsprechenddemVerfahrenbeiderArmee sämtlichesHandwaffenlederzeug sowohlinderHeimatalsauchimFelde geschwärztzutragenist.

Hierzu gehören nichtdieGewehr-undKarabinerriemen, dieauch weiterhin ungefchwärzt

zutragenfind. « . .

DerStaatssekretärdeskiieichs-Mar1ne-Amts.

cl-. l. 282. v.Capelile

(13)

W-34-L·sp-

-

.—-

11 Nr. 19.

Dienstanweisung zur Beurteilung der DienstfähigkeitfürdieMarine usw.

D.E. Nr.249.

Seite 135Anlage 2.

Berlin, den12.Januar 1917.

Alsneue Nummer tritt hinzu:

27a. GleichseitigeHalbblindheitmitlieiderseitigeinErhaltenseiiiderzentralenSehschärse ist hinsichtlichdesEriverbsuiifähigkeitsgrades im allgemeinenwie einseitige Blindheitzube- iverten, d.h.inderRegelmit881-,,,0J0. Dieser Satz erhöht sich entsprechend,ivemi aufdem einen halbbliiiden AugedieSehschärsewenigeralsV, derregelrechten beträgt

DerStaatssekretärdesReichs-Manne-Amts.

JiiVertretung

(i.l.107. Utheinann.

Personalveränderungen.

a. Ernennungen, Beförderungem Verfetzungen usw.

Ernanntg

(Stcmtss. d. R. Pi.A. v. 23.12.191(i.)

Zweittunert « » .- l, ».- .-

Fischer(Fraiiz)

«Burmugehmen ·’«

Publigkklmh

Pelzing I,

" «

PiepeyWerftbiirhsühreraiiwärter sStaatss d. R.M.A. v. l.1917.) Zum-!- Kniizleidiätau zumWerftkanzlisten.

("Staatss-d. R. M. A. v. 9. 1.1917.s) Dellitlp,Werftverivaltuiigssekretariatsassistent, zum

Werftverivaltuiigssckretäi·.

versetzt-

» (Stacit·3s.d.R.M.A.v.23.12.1916·) ' ·

Takt-Z,Ober-Werstbuchführer,mitdem April 1917vonDanzignachWilhelmshavem Mattcrn,Ober-Werftbuchfiihrer,mitdem1.April

1917von Wilhelmsbaven nach Danzig

b. Abschiedsbewilligungen.

Mit der gesetzlichen pension in den Ruhestand versetzt:

« » lStaatss. d. R. M.A.v.27.12.191(j.) LsostcemMariiie-Wei«kiiieister.

(Stacitss.d.R.M.A.v.28.12.1916.) Schneider-, Ober-Werftbuchfi·il)rer.

(Staatss. d.R. M. A. v. 29.12. 1916.) Mcynch !1.1i’ciriiie-Werliiicister.

lStimtss d. R.M· A. v. 30.12.1916J Christen,Werstschiffsfiihrer.

c. Ordensverleihungen.

(A. K. O.v.27.11.191(i.) Den Königlichen Kronenorden 4.Klasse am

Bande derNettungsmedatlle:

Lcnsch, Oberleutnant zurSee:

dieNettungsmedaille am Bande:

Stoszberg (-6cilinut),Leutucint zur See.

(A.K· O. v. 21. 12·1916.) DasNitterkreuz desKöniglichen Haus-Otdens

von Hohenzollern mit Schwertes-m Bertrnin (Otto«i,sikapitänleutnant

(A.K.O.v.26.12.1916.) Den Orden pour lemeinte- Valciitiiier (8.)Jkari,Kapitäiileiitnaiit

(14)

12 Benachrichtigungen

über

Verschiedenesll

UnterBezugnahme aufdieVeröffentlichungimMarineverordnsungsblatt für1916Seite261 Nr. 327 wird bekannt gegeben, daßderweitereBedarfderMarjnebehördenanMerkblätternund TransportbefehlenbeiderRegistraturderKavallerie-Abteilung des PreußischenKriegsminijteriums

anzufoxdemist. ,ss · . « . ·»

Marincvcrotdnungsblatt«1916Nr.227ist haudfchriftlichmit ei11c11x«Hi11weiszuoerkeheth

Hierzu:Titelblatt und Alphabetisches Sachregisterzum47. Jahrgang.

-

Todesfälle.

Martin, Mariae-Werkmeister,am 2:-3.Dezember1916inBraunschweig gestorben.

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