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Glückauf, Jg. 43, No. 21

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vierteljäh rlich :

"Sei Abholung in d e r Druckerei 5 ; bei P o stb e z u g u. durch

den B uchhandel 6 ; unter S tre ifb an d fü r D eutsch­

land, Ö sterreich-U ngarn u n d L uxem burg 8 - Ä , unter Streifband im W e ltp o st­

verein 9 .

B e z u g p r e i s

Berg- und Hüttenmännische Zeitschrift

Glückauf

für die 4 m al gespaltene Nonp.- Zeile oder deren Raum 25

Näheres über die Inserat- bedingungen bei w iederholter

Aufnahme ergibt der auf W unsch zur Verfügung

ste h en d e Tarif.

A n z e i g e n p r e i s :

Einzelnum m ern w erden n u r i &

Ausnahmefällen abgegeben.

Nr. 21. 25. Mai 1907 43. Jahrgang

I n h

Seite D er A b b a u d e r P h o s p h a t e in N o r d f r a n k r e i c h .

Von Dy. 0 . Tietze, Berlin ...621 D ie ( ¡ e f r i e r s c h a c h t - A n l a g e d e r G r u b e K l e i n -

R o s s e l n b e i S t i e r i n g e n ( L o t h r i n g e n ) . Von B erg a sses so r .hingst, S a a r b r ü c k e n ... 6 2 5 E r h e b u n g d e r G e m e i n d e s t e u e r im O b e r b e r g ­

a m t s b e z i r k D o r t m u n d b e i m E r w e r b o d e r U m s a t z v o n B e r g w e r k s e i g e n t u m . Von Berg- assesso.r Kesten, Kotthausen. (Schluß) . . . . 6 2 9 J a h r e s b e r i c h t d e s V e r e i n s f ü r d i e b e r g b a u ­

l i c h e n I n t e r e s s e n im O b e r b e r g a m t s b e z i r k D o r t m u n d f ü r d a s J a h r 1 9 0 6 . (Im A uszuge). 6 3 5 T e c h n i k : Grubenausbau in druckhaftem Gebirge.

Bremskorbarretierung. Vorrichtung bei Sonder- bew etterung m it L u t t e n ... 6 8 9 V o l k s w i r t s c h a f t u n d S t a t i s t i k : Bericht des

Vorstandes des Rheinisch-Westfälischen Kolilen- S yndik ats über die Monate März und April 1907.

Stein- und Braunkohlenbergbau in Preußen im 1. Vierteljahr 1 9 0 7 . Salzgew innung im Oberberg­

amtsbezirk H alle a. S. im 1. Vierteljahr 1907 . . 6 4 2

a l t :

Seite V e r k e h r s w e s e n : W agengestellung zu den Zechen,

Kokereien und Brikettwerken des Ruhrbezirks.

W agengestellung zu den Zechen, Kokereien und Brikettwerken der w ic h tig e m deutschen Bergbau­

bezirke. Kohlen- und Koksbew egung in den Rheinhäfen zu Ruhrort, Duisburg und Hochfeld.

Amtliche T a r ifv e r ä n d e r u n g e n ...6 4 4 G e s e t z g e b u n g u n d V e r w a l t u n g : Teilung des Berg­

reviers H a n n o v e r ... 6 4 5 M a r k t b e r i c h t e : Essener Börse. Düsseldorfer Börse.

Vom ausländischen Eisenmarkt. Der amerikanische Eisen- und Stahlmarkt. Metallmarkt (London).

Notierungen auf dem englischen Kohlen- und Frachtenmarkt. Marktnotizen über Nebenprodukte . 6 4 5 A u s s t e l l u n g s - u n d U n t e r r i c h t s w e s e n : Die Ein­

w eih ung der neuen Gebäude der Königlichen Berg­

akademie in C l a u s t h a l ... 6 4 8 P a t e n t b e r i c h t ...6 4 9 B ü c h e r s c h a u ... 6 5 3 Z e i t s c h r i f t e n s c h a u ... 6 5 4 P e r s o n a l i e n ... ...0 5 6 Der Abbau der Phosphate in Nordfrankreich.

Von Dr. 0. T i e t z e . Berlin.

Die bedeutendsten Phosphatlager Frankreichs liegen

■in den D epartem ents Somme, Aisne, Pas-de-Calais, Oise und Nord. Sie liefern den bei weitem größten Anteil an der französischen Gesamtproduktion von Phos­

phaten. Geologisch gehören die Phosphate der obern Kreide, dem Senon bzw. dem obersten Turon an. Ab­

gesehen von den natürlichen Anreichenmgsprodukten, den in Taschen anstehenden sog. „reichen Phosphaten“, baut m an jetzt vorzugweise nur noch die eigentliche Phosphatkreidelager ab. Der Bergbau ist zw ar recht primitiv, bietet aber wegen der bedeutenden Werte, die er liefert, immerhin ein gewisses Interesse, sodaß ein kurzer Bericht über einige der bedeutendsten Grubenbetriebe wohl berechtigt erscheint.

Den M ittelpunkt des Phosphatbergbaues in der Pikardie bildet der a u f der Grenze derbeidenDepartements Somme und Aisne gelegene Ort Boisel (Fig. 3).

W estnordwestlich 5 bis 6 km von Roisel entfernt liegt das Dorf Templeux-la-Fosse, an dessen Nordwest­

ende ein Phosphatlager beginnt (Fig. 1). Es erstreckt .sich von da bis über die Straße von Peronne nach Cambrai h in au s au f eine Entfernung von etw a 3 km in nordwestlicher Richtung. Am äußersten westlichen Ende befindet sich ein Tagebau. Dort gewann m an zuerst die Phosphatsande, die. in zum Teil bis zu 20 m tiefen Taschen anstanden. Außerdem beißt in dem

XLIII 2i

Bruch eine Bank von Phosphatkreide aus, die sich bei einer Mächtigkeit von fast 3 m nach Südosten in einer Breite von etwa 150 m mit einer schwachen Neigung von 7 : 1000 hinzieht1. Dieses Lager führt an seiner Basis Posphatknauern, deren Gehalt an Phosphorsäure jedoch nur gering ist. Am ändern Ende des Lagers befindet sich ein Bruch beim Dorfe Templeux-la-Fosse.

Von diesem Bruch h a t G o s s e l e t ein Profil in einer Notiz „Sur les gites de craie phosphatee des environs de Roisel etc. Lille 1900“ 2 veröffentlicht, das auch jetzt noch in dem eingestellten Tagebau zu beobachten ist. In einem Becken von weißer Kreide (Fig. 2), dessen Boden ziemlich unregelmäßig ist, liegt die H aupt­

bank von beinahe 6 m Mächtigkeit. Sie zerfällt in eine obere und eine untere Zone reicheren und eine mittlere Bank ärmeren Phosphates. Die untere Bank liegt auf einer etw a 1 in mächtigen Schicht stark zerfressener und durchlöcherter Kreide, die zum Teil verhärtet ist.

Die reiche Kreide enthält etw a 50 pCt Trikalzium- phosphat. Ihre Oberfläche ist eingeebnet und von weißer Kreide bedeckt. Diese bildet, darüber wiederum ein Becken, das sich in seinem tiefsten P u n k te bis beinahe auf 1 m der unten liegenden Phosphatschicht

1 Xacli 'Angaben des Betriebleiters Jaquemin.

- Ann. <1. 1. Soc. geol. du Nord XXIX 1900.

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622 G 1 ü c k a u f Nr. 21 nähert. Auch die Oberfläche dieser Kreide ist voll­

ständig durchlöchert; auf ihr liegt das zweite unten sehr reiche Phosphatlager, das oben eine arme,,Schicht führt. Auch dieses Lager ist wieder von weißer Kreide bedeckt, w o ra u f aberm als eine P h o sp h atb an k folgt, deren Ausbiß ich seitlich von dem Hügel an der Bahn, die vom Schacht nach der H ü tte führt, zu sehen bekam.

Dieses dritte Lager ist wiederum von w eißer Kreide bedeckt. Nach den Seiten hin findet in den Schichten eine A bnahm e des Phosphatgehaltes s ta tt; w o sie nicht

schon innerhalb des beobachteten Profils durch die: über sie transgredierei

i

dei

i

Schichten von weißer Kreide ab- gesclmitten werden, verarm en die B änke nach den Seiten hin derart, daß sich ein A bbau nicht mehr lohnt.

Ostnordöstlieh von Roisel liegt von Templeux-le- Guerard bis Hargicourt in einer von Nordwest nach Südost verlaufenden Linie eine Anzahl Phosphatbrüche (Fig. 3). Unm ittelbar nordwestlich von Hargicourt baut die Gesellschaft St. Gobain zwei Lager ab. die nur

Erklärung:

I I Quartärer Lehm aufden Höhen fr.-.v-l Diluvium

1 ^1 Grünsand

I feuersieinbank

lllllll Kreide m.Micraster cortesiud/narium n M. coranguinum

Phosphatf/öz

V//A Absch/emmassen

Ühersiclitkarte des Phosphiitlagers von Templeux-la-Fosse.

durch eine wenige Meter mächtige Schicht weißer Kreide g etren n t sind (Fig. 4). Das obere Lager von K alkphosphat ist 2 -3 m mächtig; die trennende Schicht von weißer Kreide ist an ihrer Oberfläche vollständig durchlöchert; das untere Lager h a t eine Mächtigkeit von e tw a 5 m.

JV Weiße Kreide, unfer d- Phosphat lagern durchbohrt Pj L a g e r fo rt arm em P hosphat, 1m

P2 A rm es P ho sph at, 1m P i S e h r re ic h e s Phosphat, ‘t-m

ß/. - - (50 pC t) 6m

K K o n g lo m e ra t y. P h o sp h a t-u . K a tk k n a u e rn

Fig. 2. Schnitt durch den verlassenen Tagebau von Templeux- la-Fosse (nach Gosselet).

Nordnordöstlich von dem Tagebau der St. Gobain- Gesellschaft lie<rl der unterirdische Abbau von K ühl­

mann. Hier stan d en ebenfalls beide Phosphatlager an, jedoch ist das obere bereits abgebaut. Südlich von diesen beiden Betrieben liegt die Pliosphatwäsche von Mommert. hinter der ein alter verlassener Phosphat- bruch sichtbar ist.

W estlich von den beiden obengenannten Betrieben bauen Mommert und P a tin in zwei getrennten Feldern dasselbe Phosphatlager ab. Den Bruch von Monnnert zeigt Fig. 5, au f der die Taschen m it reichen

Phosphaten

deutlich zu erkennen sind.

D a s L a g e r

ist bis-zu 16 m

m ächtig.

Nördlich d aran grenzt der Patinsche Bruch.

Da Gosselet von diesem Bruch noch ein Profil mit drei getrennten P h o sp h atb än k eh angibt, so ist

anzu­

n eh m en ,

daß sich die drei B änke im Fortschreiten des

Ab­

baues zu einer einzigen Bank vereinigt haben. Auf einem w eiternLager westlich von dem letztgenannten

h a t

Seree- Dreux in Roisel vor kurzem einen neuen Betrieb

er­

öffnet. Der Höhenzug zwischen

Tem pleux-le-G uerard

und Hargicourt birgt also drei nebeneinander gelegene sich von N N W nach SSO erstreckende

Phosphatbeeken.

A b b a u i n d e r P h o s p h a t g r u b e v o n T e m p l e u x - l a - F o s s e .

ln

Tem pleux-la-Fosse h a t m an am

nordwestlichen

Ausgang des Lagers einige bedeutende Taschen von

(3)

25. Mai 1907 G l ü c k a u f 623 Hftosphatsanden abbauen können. Einige reichten,

wie schon erw ähnt, 20 m tief in die Kreide hinunter.

Die Phosphatkreide, die jetzt noch dort ansteht, wird durch unterirdischen Bau gewonnen werden. Das

ganze Lager der Phosphatkreide bildet eine Mulde von 150 in Breite und etw a 3 km Länge, deren* Mulden­

linie nordwestlich streicht.' " Die größte Mächtigkeit des Lagers beträgt 9 m. wobei die untere Hälfte etw a

1. Wäsche r Mommert Z.h/äsche r Kühl mann J. Schacht r. Kühlmann

<i Bruch r S t Gobain 5 Bruch v Mommert 6Bruch r Pahn

7 Wäsche k fbtin

8 Wäsche y Pages u Camus 3 Superphosphatfabrik 10 Bruch vSeree - Oreux L I Quartärer Lehm a u f den Höhen

[Mn

Grünsand Kreide m Micraster cortestui/inarium.

u M. coranguinum

I J-__l Kreide mit Belemnitella I ' > l Abschlemmassen in den Tälern ---Eisenbahn

F ig . 3. U licrsielitk a ito der P bo sp b a tw o r jjo von T e m p le u x - le -G u c ia r d . I ' -i Glöu/tonilische Kreide m. Micraster

breuiporus

45 pCt, enthält.

die obere nur 35 pCt Trikalziumphosphat Man g ew in n t nur die untere Hälfte. Auf

A. Weiße Kreide.

B. Obere Pbosphatbank.

C. Weiße Kreide, unter der unten links die /.weite Pbosphatbank zu sehen ist.

Fig. 4. Phosphattagebau von St. Gobain.

dem ganzen Lager b auten mehrere Gesellschaften: an beiden .Enden Jaquem in, dessen Anlagen ich besichtigte.

Um den Umfang des Lagers zu untersuchen, sind eine Anzahl Schächte niedergebracht worden, die jetzt

zur Bewetterung der unterirdischen Baue^dienen. Ein seitlich vom Lager abgeteufter Schacht (Fig. 6) dient

’riKebau

zur Förderung. Von ihm aus führt ein nach dem Muidentiefsten. In derHichtung linie ist die Hauptgrundstrecke nach be

Querschlag derMulden- iden Seiten

i*

(4)

624 G l ü c k a u f Nr. 21 aufgefahren. F erner stellt die Grundstrecke m it den

W etterschächten in Verbindung.

Der A bbau erfolgt derart, daß m an das Lager durch schw ebende und streichende Strecken in Pfeiler von 8 X Ö m Seitenlänge zerlegt und d an n von den Grenzen des Lagers aus beginnt, die Pfeiler von hinten her unter Zubruchbauen des Hangenden hereinzugewinniMi.

Der Grund u n d Boden ist bei der geringen Dichte der Bevölkerung nicht so teuer w ie in B elgien; m an e n t­

schädigt deshalb lieber die Grundbesitzer und g ew in n t dafür das Lager so vollständig wie möglich. Trotzdem

ist der A bbau eine A rt R aubbau, denn m an b a u t zwar das Lager, sow eit es 45 pCt Trikalziumphosphat ent-' hält, fa st vollständig ab, lä ß t ab e r eine e tw a gleich­

große Menge P hosphatkreide von 35 püt, deren Auf­

bereitung und Anreicherung wohl möglich wäre, stehen.

Infolge des vorhergegangenen Pfeilerbaues bleibt diese in einem derartigen Zustand zurück, ((aß an eine spätere Gewinnung, kaum m ehr zu denken ist. Der H auptgrund hierfür ist in der scharfen Konkurrenz, die sich die zahlreichen Phosphatgrubenbesitzer machen, zu suchen.

Förders cha cht Fi

Fig. 6. Pfeilerbruchbau auf dem Phospliatlagftr von Templcux-la-Fosse (scljpmatiscb).

Da die Phosphate dem G rundeigentüm er ge­

hören. beginnt sofort nach dem B ekanntw erden eines Phosphatfundes ein reger W e ttb e w erb einer großen Zahl von Interessenten um den Besitz der L agerstätte, Letztere erstreckt sich aber m eist über das G rund­

eigentum mehrerer Besitzer, die jeder für sich bem üht sind, soviel als möglich aus ihrem Besitz- heraus­

zuschlagen. Das R esu ltat der Preistreiberei ist, daß die einzelnen Teile der L agerstätte a n verschiedene Interessenten fallen, die zum Teil infolge der hohen Preise, die sie bezahlen mußten, kein genügendes B etriebkapital m ehr einsetzen w o lle n , sodaß sie gew isserm aßen au f R au b b au angew iesen sind. Selbst nachdem die L agerstätte unter die Interessenten verteilt ist, vereinigen sich diese nur seifen zu einem gemein­

sam en rationellen Betriebe, b au e n vielmehr getrennt ab, sodaß jeder einzelne, obgleich alle dieselbe Lager­

s tä tte ausbeuten. sich seinen eigenen Abfuhrweg, seine eigenen Förderschächte usw., bisweilen u n te r großen Unkosten, beschaffen muß. D adurch steigen die Generalunkosten bedeutend. Bei dem verhältnism äßig geringen Anteil des einzelnen a n der Lagerstätte lohnt es sich auch nicht, eine große leistungsfähige Auf­

bereitung zu bauen, die eine erhebliche Anreicherung des Rohproduktes gestatten würde.

In dem unterirdischen Betrieb von Jaquem in sind 26 A rbeiter beschäftigt. Das ist e tw a die durch­

schnittliche Arbeiterzahl aller dieser kleinen Gruben.

Vor jedem Ort arbeiten zwei Mann, die für die Stunde

einen Schichtlohn von 40 c. bei einer Förderung von 14 W agen Phosphat; die unbedingt geliefert werden müssen, erhalten. Der W agen faßt e tw a 600 bis 700 kg.

F ü r jeden W agen über die Zahl von 14 hinaus erhält die K am eradschaft 50 c. mehr, die von Hauern und Schleppern im Verhältnis 3 : 2 geteilt werden. Die Zahl der m ehr gelieferten W a g en beträgt für den Ort bis zu 10, sodaß der Lohn des Arbeiters bis auf 7 fr.

bei 1 0 Mündiger Arbeitzeit "steigen kann. Die Grube liefert täglich 220 t P hosphat an die Hütte; die Gestehungskosten betragen einschließlich der General- unkosten für die Tonne 1,80 fr.

Zur Sprengarbeit gebraucht m an komprimiertes Schießpulver.

Eine Sümpfung der geringen Wasserzuflüsse ist nicht erforderlich.

Das Lager zieht sich unter der von Peronne nach Cambrai führenden Landstraße 'n a c h W esten hin; zu ihrem Schutz muß ein Streifen von 14 m Breite stehen bleiben. Dieser Teil der L agerstätte geht also verloren.

Man wird ihn aber mit einer Strecke durchörtern, um das jenseits der L andstraße gelegene Stück noch von demselben Schacht aus gew innen zu können.

Die R ohphosphate w erden in der in Templeux

gelegenen W äsche auf bereitet. Die Förderung dorthin

erfolgt m it einer kleinen Feldbahn, die auf zahlreichen

Umwegen, wobei auch bedeutendere Steigungen nicht

vermieden w erden konnten, nach dem

f r ü h e m

Tagebau

in Templeux führt. Die Ursache dieser kostspieligen

(5)

25. Mai 1907 G l ü c k a u f 625 Fördermethode liegt wiederum darin, daß die mark­

scheidenden Phosphatgmbenbesitzer eine Förderung durch ihr Feld und die Besitzer der Oberfläche ihrer­

seits die Verlegung der Gleise über ihre Grundstücke nicht erlauben. So muß die Bahn der Straße und den Feldwegen folgen. Die Wäsche liegt unten in dem alteii Tagebau. Die B ahn kommt in einem viel höhern Niveau an. Oben w erden die Wagen auf eine geneigte hölzerne R u tsc h b ah n ausgestürzt, auf der das Gut den Abhang hinab in Behälter gleitet, von wo aus es in die W äsche gefördert werden kann. Hier werden die aus den Taschen gewonnenen Phosphatsande, die einer weitern Anreicherung nicht bedürfen, auf einer von unten erhitzten H erdplatte in einer Schicht von 20 bis 30 cm Höhe ausgebreitet und getrocknet, wobei sie infolge ihres Tongehaltes etwas zusammenbacken.

Sie werden fe in gem ahlen und sind dann zum Versand fertig. Die Phosphatkreide, von der ein Teil des großstückigen Gutes direkt an Eisenhütten abgesetzt werden k a n n , geht durch Steinbrecher. Siebtrommeln und einfache Spitzkasten und wird schließlich auf einem Rost von erhitzten Röhren getrocknet. Die Kösteii der Aufbereitung sollen 1,80 fr. für 100 kg betragen.

Die Abfälle geringhaltigen Materials werden grün gefärbt und gehen als „phosphate de la Somme vei'di“ nach der Bretagne. Durch eine Ministerial- verfügung 'v o m 19. F ebruar 1892 ist übrigens den Phosphatproduzenten aufgegeben, den Namen, die Herkunft und den Gehalt an Düiigestoff in den von ihnen in den H andel gebrachten Phosphaten dem Konsumenten genau kenntlich zu machen.

D e r P h o s p h a t b e r g b a u z w i s c h e n T e m p 1 e ü x - l.e - G u e r a r d u n d

I I a r g i c o u r t.

Auf dem östlichsten der drei in Abbau befindlichen Phosphatlager bauen im Norden Kühlmann unter Tage und im Süden die Gesellschaft St. Gobain mittels Tagebaues. Der Betrieb des letztem ist einfach. Zwei Lager von Phosphatkreide sind vorhanden; man schafft über dem obern von 2 bis 3 m Mächtigkeit den Abraum

w eg,

g ew innt das Flöz herein, entfernt dann in gleicher Weise die 2 m mächtige Kreidebank, welche die beiden Flöze trennt, und gew innt die untere 5 m mächtige Phösphatbank. Die Aufbereitung steht gleich am Eingänge d e s Bruches. Kühlmann w ar gezwungen, seinen hinter dem Gobainschen gelegenen Anteil an der L agerstätte durch einen Schacht aufzuschließen.

Das obere Lager, dessen größte Mächtigkeit 3 m betrug, ist durch Pfeilerhau bereits vollständig hereingewonnen, das untere Lager steht im letzten Abschnitt des Verhiebes. In zwei Jah ren wird sämtliches Phosphat abgebaut sein.

Der 32 m tiefe Schacht steht mit einer im Streichen des Muldentiefsten getriebenen Grundstrecke in Ver­

bindung. Das Phosphatlager ist 5 m mächtig und wird von dem obern durch eine Zwischenlage von 5 m weißer Kreide getrennt. Es h a t an der Basis einen Gehalt von e tw a 50pC t Trikalziumphosphat, am Dach aber nur noch von 25 pCt. Man b a u t deshalb im Hangenden eine 1 m mächtige B ank an. gibt sie also verloren. Der Abbauverlust beträgt ungefähr 8 bis 9 p(Jt. Der Abbau selbst ist von dem in Templeux- la-Fosse nur wenig verschieden. Von der Grundstrecke aus ist. das Lager durch schwebende und streichende Strecken in „quartiers“ geteilt. Jedes „quartier“ wird wiederum in beiden Richtungen durchörtert, sodaß Pfeiler von 6 x 6 m Grundfläche entstehen. Diese gewinnt man von hinten herein und wirft das Hangende zu Bruch. Die Arbeiter (30 bis 32) werden nach der Zahl der gelieferten W agen b ez a h lt Die W agenkasten fassen nur etw a 340 kg und können von ihrem Unter­

gestell abgehoben werden. Diese Einrichtung ist des­

halb getroffen, weil die durch eine elektrische Förder­

maschine im Schacht gehobenen Wagen oben unter eine Drahtseilbahn laufen, an welche die W agenkästen direkt angeschlagen werden können. Die Drahtseil­

bahn verbindet den Schacht mit der Aufbereitung.

Der Arbeiter erhält für den W agen 26 c. Gefördert werden täglich etwa 110 t. Da das Hangende nicht allzu fest ist. wird viel Holz zum Verbauen gebraucht.

Man fährt daher solche Strecken, die lange offen gehalten werden müssen, in möglichst geringen Maßen auf. um das Hangende möglichst wenig zu entblößen.

Die Phosphatwäsche, deren Antrieb elektrisch erfolgt, reichert die Phosphate von ihrem Durchschnittgehait von 45 pCt auf 55 bis (32 pCt an.

Das zweite Phosphatlager wird in zwei Tagebauen gewonnen, von denen der südlich gelegene Mommert gehört. Die Art des Abbaues ist aus Fig. 5 zu ersehen.

Das Lager ist 10 m mächtig; es wird strossenweise hereingewonnen; die abgebaute Phosphatkreide wird mit Lokomotiybahnen nach dem unter Tage gelegenen Füllörtern des oben im Bilde sichtbaren Schachtes gefördert. Die W äsche liegt auf der ändern Talseite bei Hargicourt, wohin die Rohphosphate mit der Bahn gefahren werden.

Der nördlich von dem eben genannten Tagebau ge­

legene Bruch von Patin-Templeux gew innt sein Rohphosphat teils im Tagebau, teils aber auch im unterirdischen Betriebe und führt es auf einer Schmalspurbahn zu der westlich vom Bruch auf dem jenseitigen Talhang gelegenen Wäsche.

Die Gefrierschacht-Anlage der Grube Klein Rossein bei Stieringen (Lothringen).

Von Bergassessor J ü n g s t , Saarbrücken.

Die Steinkohlengrube Klein-Rosseln bei Forbach in Lothringen, die den Petits-Fils de François de Wendel Ä Cie., Hayingen gehört, errichtet zur Zeit eine neue Hauptförderanlage bei Stieringen, die an die Bahnlinie 8aarbrücken-Forbach-M etz angeschlossen werden soll.

Die Anlage w ird mit zwei Schächten ausgerüstet,

welche die Namen Simonschachl 1 und II führen sollen.

Jeder Schacht wird für eine Förderleistung von -1000 t in zwei Schichten eingerichtet und erhält einen Durch­

messer von 5,80 m im Lichten. Der Betrieb soll in

der Weise gestaltet werden, daß Schacht I die volle

Förderung von 4000 t leistet und daneben als ein­

(6)

626 G 1 ü c k a u f Nr. 21 ziehender W e tte rsch a ch t client. Allé übrigen Funktionen,

also Seilfahrt, Holzeinhängen usw. übernim m t Schacht II, sodaß Schacht I völlig en tlastet w ird und zu u n u n te r­

brochener Förderung zur Verfügung steht. Zudem bietet Schacht II eine vollwertige Reserve fü r die H a u p t­

förderung u n d dient als ausziehender W etterschacht.

W a h l d e r A b t e u f m e t h o d e . Das Steinkohlenge­

birge bei Stieringen w ird von Schichten des Rotliegen­

den u n d B untsandsteins überlagert; letztere führen außerordentliche W asserm engen, w ährend das R ot­

liegende im allgemeinen w asserarm ist. Nach den bisherigen E rfahrungen sowohl im gesam ten Lothringer Steinkohlenbezirk als auch in der nächsten N achbar­

schaft erschien ein Abteufen au f der Sohle u n ter Niederhalten der W a sse r aussichtlos. Die bei Stie­

ringen um die Mitte des vorigen 'Jahrhunderts in A n ­ griff genommenen Schächte, der M arthaschacht, bei welchem das V erfahren von Kind-Chaudron zum ersten Male, allerdings erfolglos, a n g e w a n d t wurde, und der Stephanieschacht, den m a n m it Hilfe von P um pen abzuteufen versuchte, sind nach A ufw endung hoher Kosten aufgegeben worden. Im vorliegenden Falle k am ein A bbohren des Schachtes wegen der Größe des g ew äh lten Durchmessers nicht in Betracht. Die V erw altung entschloß sich daher u n ter Verzichtleistung au f Versuche, die w enig Erfolg versprachen, zur A n­

w endung des Gefrierverfahrens, zumal die B enutzung d e r s e l b e n Gefrieranlage für beide Schächte eine w e se n t­

liche Verm inderung der Kosten ermöglichte. Da außerdem beabsichtigt w urde, zunächst Schacht I niederzubringen, von ihm au s die w eitern Ausrichtungsarbeiten vor- zunelunen und erst w ährend dieser Arbeiten den Schacht II in Angriff zu nehmen, so konnten die E r­

fahrungen im Schacht I für Schacht II v erw erte t w e r­

den, zum al bei 70 m E ntfernung vom erste m m it den­

selben Gebirgsverhültnissen zu rechnen w ar. Die Aus­

führung des V erfahrens w urde der Entreprise générale, Paris, zusam m en m it der H annoverschen Tiefbohr- gesellsçhaft übertragen. Nach dem V ertrage m it der Firm a erschien ein erheblicher K o stenaufw and für die Grube bei etw aigem Mißlingen des Abteufens ausge­

schlossen.

D e c k g e h i r g e. Das zu durchteufende Deckgebirge h a tte folgende Zusam m ensetzung:

Teufe Schichten Wasserführung

U—40 m gelblichrote Sande, stellen­

weise in zerreiblichen Sand­

stein übergehend

bei 40 in Grundwasserspiegel

40— 130 m geröllführende Sande und weiche, gelblichrote Sand­

stark wasserführend steine, die sich nach der

Teufe zu verfestigen bei 180 m Grenze zwischen Hunt­

sandstein und unterem Hot­

liegenden

-

130— 153,50 m feste Konglomerate und Sandsteine das un teren R o t:

liegenden, bei Wasserzu­

tritt schnell aufgelockert

wasserarm bei 153,50 m Grenze z wischen Rotliegen-

dem und Steinkohlenge- birge

Teufe Schichten Wasserführung

153,50—154,50m Tonschicht wasserdicht

1 5 4 ,5 0 -1 6 9 m Tonschiefer und sandige Schiefer

1G9— 187 m sehr harte und feste Kon­

glomerate, mit festem Kolilensandstcin wechsel­

lagernd

wasserarm

bei 187 m Ende der Gefrierbohrungen

Die Gefrierbohrungen sind also durch das, wie be­

reits erw ähnt, w asserarm e Rotliegende bis ins Kohlen­

gebirge niedergebracht worden. Der Grund hierfür liegt in der Beschaffenheit der Schichten des Rot­

hegenden ; denn nach den Ergebnissen der ersten Ver­

suchbohrung w a r das Vorhandensein einer zum Wassei1- abschluß geeigneten Schicht zweifelhaft. Zudem hatte m an e tw a a n der Grenze zwischen Rotliegendem und Steinkohlengebirge eine dünne Schieferlage m it Kohlen- schmitzen durchbohrt, au f welche wieder wenig mächtige Schichten des Rotliegenden folgten. D arunter legte sich von neuem Schiefer m it Kohlenschmitzen an, sodaß es nicht ausgeschlossen w ar, daß eine Überschiebung das Gebirge durchsetzte, die eine V erbindung mit den w asserführenden h angenden Schichten herstellte und den W asserabschluß im Rotliegenden illusorisch gemacht h ä tte (s. Fig. 1). Der Abschluß sollte also in einer

Fig. 1. Idealprofil.

festen Konglom eratbank des Steinkohlengebirges er­

folgen.

A u g e n b l i c k l i c h e r S t a n d d e r A r b e i t e n . Im Schacht I sind die. Gefrierarbeiten zu Ende geführt, der W asserabschluß ist erreicht und es w ird im Kohlen­

gebirge von H a n d w eiter abgeteuft. Das Flöz Henri ist m it einer Mächtigkeit von 8 m und einem Ein­

fallen von 3 5 0 nach N W durchfahren. F ü r Schacht 11 ist der V orschacht niedergebracht und die Herstellung des Gefrierbohrlochkreises nim m t ihren Anfang.

A b t e u f e n d e s S c h a c h t e s I. Die gesamten Ab- teufarbeiten im Schacht I sind bisher ohne erhebliche Schwierigkeiten u n d ohne S törung verlaufen. Ihr Gang w a r kurz folgender: Der

Vorschacht

w urde m it 10 in innerm Durchmesser bis zu 25 m Teufe niedergebracht und in provisorischen Eisen­

au sb a u gesetzt. Auf seiner Sohle w u rd e n dieGefrier- bohrlöcher angesetzt. Die Anordnung des Bohrloch­

kreises ergibt sich u n m ittelbar au s Fig. 2. Die

Bohrung ging u n te r B enutzung von

F reifallapparaten

g la tt v o n statten ; 2 Bohrlöcher w urden zum

Zwecke

(7)

5. Mai 1907 G l ü c k a u f der Feststellung geeigneter Schichten für die Keilkranz­

verlager i mg m it Diamaritbohrimg niedergebracht. Die Bohrung nahm 8 % Monate in Anspruch, wobei eine tägliche Leistung von 19,6 in einschließlich aller Nebenarbeiten und Feierschichten erzielt wurde. Um

die Abweichung der der festzustellen, wurde ...

Lottisches und Koordinatenbcstimmung der L o tsch n u r1 in Zügen von je 10 m abgelotet. Hierbei ergab sich

Bohrlöcher von mit Hilfe eines

Vertikalen zentrierten m

eine größte Abweichung von 665 mm bei Bohrloch

Fig. 2. Anordnung und Verlauf der Gofrierbohrlöuhur. Schwebende Bühne.

A und B: Materialienfördertrummc. C und D: Bcrgefördertruimne. K: Fahrtrumin. F: WetterluMontrumm.

und eine kleinste von 37 nun bei Bohrloch 23. Die Abweichungen der u n tern Bohrlochenden voneinander waren so gering, daß das Einlegen von Hilfs­

bohrlöchern nicht erforderlich war. F ür diese geringen Abweichungen bei einer Teufe von 187 m h a t sich die angew andte A rt der Lotung als vollkommen au s­

reichend erwiesen. Daß die damit erzielten Ergeb­

nisse zuverlässig sind, ergab sich später beim Ab­

teufen daraus, daß die markscheiderische Aufnahme des Bohrloches 14 auf der Schachtsohle bei Gelegenheit

seines zufälligen Freilegens die genaue Übereinstimmung mit .den Angaben der Lotung erwies.

Die Bohrlöcher wurden mit unten geschlossenen äußern Röhren versehen und zum Umlauf der Lauge fertiggestellt. Verteiluugs- und Sammelring für die Lauge wurden dicht über der Sohle des Vorschachtes verlagert. Die 27 Rohrtouren h a tte n eine Gesam t­

länge von 4400 in und eine Gesamtoberfläche von

Vgl. Glückauf 1904 S. 1548 ff.

(8)

628 G l ü c k a u f j,----

k.

Nr. 21 1520 qm. Der Durchmesser der Fallrohre m it 9 mm

W a n d stä rk e betrug im Lichten 35 mm und der 11 mm stark e Steigerohre (Gefrierrohre) 110 mm. Die K älte­

lauge zirkulierte durchschnittlich in den Fallrohren m it 0,96 m /sek und in den Steigrohren m it 0,101 m sek. Der W ä rm ea u sta u sch für 1 qm Gefrierrohr belief sich auf 200 Kal. in der Stunde. Den Gefrier­

prozeß verm ittelte eine Ammoniakkompressionsinaschine von 300 000 Kal. Stundenleistung. Der Kompressor wurde direkt durch eine mit Kondensation versehene Einzylinder-Dampfmaschine angetrieben, die 80 Um­

drehungen in der Minute machte. Der Kolbendurch­

messer betrug 300 und der Hub 650 nnu. Die Kühl­

rohre im Aminoniakkondensator h a tte n eine Gesamt­

länge von ca. 1200 m mit einer Oberfläche von 130 qm.

Begonnen w urde mit einer F üllung von 600. kg Ammoniak. Der Laugekühler besaß eine Schlangenrohr- m Länge m it 155 qm Oberfläche;

betrug die Laugenzirkulation 80 cbm V erw an d t w urden Ra. 78 000 1 Lauge leitung von 1460

durchschnittlich in der Stunde.

m i t 0.86

5 pCt Chlorkalcium, deren spezifische Wärme betrug. Die Anordnung ist in Fig. 3 schematisch

>S7m Fig. 3. Schematische Darstellung

dargestellt. Der Gefrierprozeß nahm 22/3 Monate in Anspruch; w ährend dieser Zeit w urde der Schacht zum A bteufen auf der Sohle fertiggestellt. Er wurde m it einem Förderhaspel für den Materialientransport, einem zw eiten für die Bergeförderung und einer schwebenden Bühne zum Einbringen des Tübbing­

ausbaues ausgerüstet (s. Fig. 2). Die F ah ru n g bis zur schwebenden Bühne geschah mit dem Kübel. Den V erkehr von dort zur Schachtsohle verm ittelte eine S icherheitsfahrt System Torrison 1 von 41,7 in Länge, die, zu einem vollkommen starren System verbunden, an einem H andkabel in den Schacht eingehängt war.

Da die F a h r t m it 7 Uuhebühnen ausgerüstet war, von denen jede für 5 Mann P latz bot, so konnte im Notfälle die gesam te Belegschaft auf dieser F a h rt zu Tage gehoben werden, wodurch sich der Einbau feststehender F ahrten erübrigte. Das Abteufen und

Vgl. Sammelwerk Bd. III S. 144 ff.

der Kältemaschine und ihrer Wirkungsweise.

Einbauen der Tübbings erfolgte in 4 Absätzen von 59, 87, 10 und 8 m. Der Schachtkopf wurde von 37 m Teufe (3

111

über dem Grundwasserspiegel) bis zu Tage in

Mauerung

gesetzt. Von einem proviso­

rischen Ausbau konnte bei der Standhaftigkeit des Frostkörpers m it Genehmigung der Behörde Abstand genommen werden. Der tiefste 'Keilkranz wurde in einer Teufe von 191 m verlagert. Der einzige Zwischenfall, der die Abteufarbeiten störte, w ar das bereits erw ähnte Freischießen des Bohrlochs 14. Im übrigen ging die Arbeit bei abwechselndem Abteufen und A usbauen g la tt vo n stätten u n d w ar in 11

Vs

Monaten beendet. Die erzielte Monatleistung betrug also einschließlich A usbau und Nebenarbeiten 14,65m.

Die Gesam tleistung bei den Abteufarbeiten vom Beginn der Bohrungen bis zur Fertigstellung des Aus­

baues betrug 6,4 m im Monat.

Nach Einstellen des Laugenum laufs drängten

sich geringe W asserm engen zwischen den Tübbings

(9)

25. Mai 1907 G l ü c k a u f 629 durch. Durch allmähliches Anziehen der Schrauben

wird gegenw ärtig die Dichtung vervollständigt.

Der selten günstige Verlauf der gesamten Arbeiten hat besondere Erfahrungen für den zweiten Schacht nicht, sam m eln lassen. Immerhin werden die Arbeiten in einigen P u n k te n modifiziert, damit noch günstigere Resultate erzielt werden. Zunächst wird der Vor­

schacht bis zum "Wasserspiegel, also 40 m tief, meder­

gebracht. Man h a tte bei Schacht I davon Abstand genommen, weil m an wegen des genau zentrischen Hochführens der Bohrlochröhren bis zu Tage Schwierig­

keiten befürchtete. Es hat sich gezeigt, daß diese Schwierigkeiten beim Einbau von Montage- und F üh­

rungsbühnen für die Standrohre unerheblich sind.

Auf diese. W eise werden 27 X 15 = 405 m Bohrloch und das Gefrieren eines Körpers von 15 m Teufe erspart, eine Ersparnis, neben der das Abteufen von 15 m Vorschacht in mildem Gebirge nicht in Betracht kommt. Des w eitern werden die Laugenringe bei Schacht II 3 m u n ter Tage verla g ert Dadurch ist die Beaufsichtigung wesentlich erleichtert. Zudem war mehrfach ein Undicht werden der Bleirohrver-

bindungen zwischen Laugenringen und Bohrlöchern festgestellt worden, das m an auf den Druck der über den Rohren stehenden Laugesäule zurückführte.

Das Undichtwerden soll durch die gew ählte An­

ordnung vermieden werden.

Ein Sodazusatz zu dem bei der Betonbereitung benutzten W a sser h a t auf ein Abbinden des Betons bei niedriger T em peratur nicht den erhofften günstigen Einfluß gehabt. Man wird daher, da auch Versuche mit ändern Zusätzen keine wesentlichen Erfolge er­

gaben, den Beton in gewöhnlicher Weise bereiten und.

falls er gefrieren sollte, das Abbinden nach dem Auf­

tauen des Gebirgskörpers abw arten. Nach den Ver­

suchen von J o o s te u 'is t dieses Verfahren ohne Bedenken.

Der Schacht II wird also mit überaus günstigen Aus­

sichten in Angriff genommen. Der 40 m tiefe Vor­

schacht ist bereits abgeteuft. Er wurde einschl. pro­

visorischen Ausbaues in 26 Tagen fertiggestellt. Das entspricht der beträchtlichen Monatleistung von 46 m.

1 Glückauf 1006 S. 581.

Erhebung der Gemeindesteuer im Oberbergamtsbezirk Dortmund beim Erwerb oder Umsatz von Bergwerkseigentum.

Von Bergassessor K e s t e n . Rotthausen.

(Schluß)

U n t e r s c h i e d e i n d e n S t e u e r o r d n u n g e n

h i n s i c h t l i c h d e r A r t u n d W e i s e , w ie d a s u n t e r ­ i r d i s c h e B e r g w e r k s e i g e n t u m z u r U m s a t z s t e u e r

h e r a n g e z o g e n w ird .

Die l.’msatzsteuerordnungen des rheinisch-w est­

fälischen Industriebezirks weisen in bezug auf die Art und Wfeise, wie das Bergwerkseigentum zur Umsatz­

steuer herangezogen wird, zwei Hauptunterschiede auf.

Nach der altern F assung der Umsatzsteuerordnungen ist n u r die[;BetriebgemeindeK. d. h. diejenige Gemeinde, in der auch die zum unterirdischen Bergwerkseigentum gehörenden oberirdischen Anlagen liegen, berechtigt, eine Um satzsteuer zu erheben.

Bedeutend weitergehend ist die neuere F assung1 der Umsatzsteuerordnungen, in denen das Besteuerungs­

recht lediglich von der Lage des unterirdischen oder oberirdischen Bergwerkseigentums abhängig gemacht ist, sodaß eine Gemeinde schon dann Anspruch auf die Umsatzsteuer hat. w enn das veräußerte Bergwerk auch nur unterirdisch mit einem Feldesteil innerhalb der Gemeindegrenzen liegt und keine dazu gehörigen ober­

irdischen Anlagen vorhanden sind l.Belegenheits-

g e m e i n d e “ ).

Es fragt sich nun.-ob beide Fassungen den gesetz­

lichen Bestimmungen entsprechen. In dem Erkenntnis vom 3. Oktober 1899 in Sachen Nordstern wider die Gemeinde Ockendorf2 h a t das OVG die ältere Fassung

1 Im weitem'Verlauf des Aufsatzes sollen die beiden Fassungen, um Wiederholungen zu vermeiden, als „ ä l t e r e “ und . n e u e r e “ Fassung bezeichnet werden.

- Preuß. Verw. Bl. Bd. 21, S. 149.

XLIII 21

als mit den Grundsätzen des KAG übereinstimmend anerkannt.

W enn auch über die neuere F assung der Umsatz­

steuerordnungen noch keine Entscheidungen des O V G vorliegen, so ist es doch nicht zweifelhaft, daß auch die neuere Fassung rechtlich einwandfrei ist. Das Bergwerkseigentum enthält die ausschließliche Befugnis zur Aufsuchung und Gewinnung des beliehenen Minerals.

Dieses Beeilt ist nicht abhängig von dem Vorhandensein irgendwelcher Betriebanlagen. Auch ohne diese ist das Bergwerkseigentum veräußerlich und erwerblich.

Es können die Mineralien eines Bergwerks wie es in der Praxis häufig vorkommt — auch ohne jegliche oberirdische Anlage von einer Nachbarzeche auf Grund eines Lösung

V ertrages

gewonnen und verwertet werden.

W enn es nun rechtlich nicht zulässig sein soll. Berg­

werkseigentum ohne eine oberirdische Anlage zur Umsatzsteuer heranzuziehen, so liegt kein ersichtlicher Hechtsgrund vor. w arum es dann in Verbindung mit einer solchen besteuert werden kann. Auf die rechtliche N atur des noch nicht gew onnenen Minerals und auf die rechtliche Beziehung des Bergwerkeigentümers hierzu ist das Vorhandensein einer oberirdischen Anlage in keiner Weise, von Einfluß.

Das K A G hat den Gemeinden bezüglich der in­

direkten Steuern nur ganz bestimmte Einschränkungen auferlegt. Weder im W ortlaut des Gesetzes noch in den Materialien dazu ist ein Anhalt dafür zu finden, daß das Bergwerkseigentum lediglich in Verbindung mit einer oberirdischen Anlage der Umsatz­

steuer unterliegen solle. Aus den Verhandlungen und

Kommissionsberichten der beiden H äuser des L and­

(10)

630 G l ü c k a u f Nr. 21 tages und au s dein Art. 9 der Ausführungs-Bestim mungen

zum KAG geht im Gegenteil hervor; daß dem Recht der Gemeinden, indirekte Steuern zu erheben, ein w eiter Spielraum g e w ä h rt w erden' soll. Indirekte Steuern sind begrifflich regelmäßig a n gew isse w irt­

schaftliche Vorgänge in dem Bezirk des die S teuer­

hoheit Ausübenden geknüpft. Dieses trifft auch bei der neuern F assu n g der Steuerordnungen zu. •

Nach § 50 des ABG gelten für das B ergw erks­

eigentum auch die sich a u f Grundstücke beziehenden Vorschriften des BGB soweit sich nicht w a s für den vorliegenden Fall nicht in B etracht kom m t a u s dem ABG ein anderes ergibt, Da nun für die im Gemeindebezirk liegenden G rundstücke der Eigon- lu m erw e rb sak t und mit ihm ihr wirtschaftlicher Wert, das grundlegende Moment für die Erhebung einer Umsatzsteuer bildet, so liegt kein G rund vor, w a ru m beim B ergw erkseigentum nicht das gleiche angenom m en werden soll. Der E rw e rb sa k t beim Berg­

w erkseigentum stellt gleichfalls einen w irtschaftlichen Vorgang d ar und muß als Unterlage für die Be­

steuerung angesehen werden. Die Beledenheit der Betriebanlage, die a n sich kein Bergwerkseigentum bildet, k an n bei der Umsatzsteuer, die das Berg­

werkseigentum treffen soll, ebenso wenig in B etracht kommen, w ie bei der V eräußerung von Grundeigen­

tum. V erkauft z. H. ein Gutsbesitzer, dessen Gutshof in der Gemeinde A belegen ist. w ä h ren d ein Teil der Ackergrundstücke in der benachbarten Gemeinde B liegt, sein gesam tes Gut, so k a n n er sowohl in der Gemeinde A als auch in der Geiheinde B zur Umsatz­

steuer herangezogen werden, u n d zw ar je nach dem W e rte des in jeder Gemeinde gelegenen Gutsteiles, wenngleich sich die B etriebstätte in der Gemeinde A befindet, in der sich der eigentliche wirtschaftliche Betrieb abspielt.

Nach obigen A usführungen ist mithin der Schluß gerechtfertigt, daß der Genehmigung von Umsatz­

steuerordnungen, die das Bergwerkseigentum be­

steuern, sow eit es über oder u n te r der Erde innerhalb des Bezirks des die Steuerhoheit ausübenden K om m unal­

verbandes liegt, rechtliche B e d e n k e n . nicht entgegen­

sieben. Die oben aufgeworfene Frage, ob beide Be­

steuerungsarten sich m it den Bestim m ungen des K A G vereinbaren lassen, ist demnach rückhaltlos zu bejahen.

F ü r die Gemeindesteuern, vor allem für die G ebühren und Abgaben, h a t das KAG den Grund­

salz „von der Leistung und Gegenleistung“ aufgestellt, der sich w ie ein roter F a d e n durch das ganze Gesetz zieht. Selbst w e n n m an annim m t, daß dieser G rund­

satz auch für die indirekten Steuern zutrifft, daß also die U m satzsteuern in erster Linie ein Äquivalent für die von den Gemeinden zugunsten' der S teuer­

pflichtigen gem achten A ufw endungen bilden sollen, so k ann doch n u r der neuern F assung der Vorzug gegeben werden.

A uf den ersten Blick scheint es allerdings, als ob der B ergw erkbetrieb - es kommen zunächst n u r in Betrieb befindliche Bergwerke in B etracht — nur in der Gemeinde, in welcher die Schachtanlage liegt, auf das wirtschaftliche Leben einw irkt und ihr Lasten

verursacht, und daß dem entsprechend auch nur diese Gemeinde besondere A ufw endungen (Schul-, Armen-, W egelasten usw.) für den Bergwerkbetrieb machen muß und daher allein ein Anrecht au f die Gegen­

leistung in G estalt der U m satzsteuer hat. Diese Voraussetzungen treffen bei der altern Fassung nur in dem gewiß außerordentlich seltenen Falle zu, daß eine Schachtanlage ungefähr in der Mitte der Gemeinde liegt, welche die U m satzsteuer erhebt, so- daß sich auch die Kolonien und sonstigen Arbeiter­

w ohnungen zum w e ita u s größten Teil innerhalb der Gemeindegrenzen befinden. E in derartiger Fall — einen Idealfall möchte m an ihn nennen — kommt bei den in der Regel geringen Ausdehnungen der Gemeinden des rheinisch-w estfälischen Industriebezirks und bei den unabhängig von den Gemeindegrenzen verlaufenden Markscheiden der Grubenfelder k a u m vor. Es ist bei den vielen Verkäufen von Bergwerken kein Fall bek a n n t geworden, wo die oben dargelegte Besteuerungs­

a r t gerechter W eise A nw endung finden und die Um­

satzsteuer n u r der Betriebgemeinde h ä tte zugesprochen w erden können. Aber auch in einem solchen Falle wird die neuere F assu n g den V erhältnissen völlig gerecht, da ja die Betriebgem einde d ann den größten 'Peil des Grubonfeldes und die Schachtanlagen zur Besteuerung überwiesen erhält.

Die wenigen Verkäufe, d,ie lediglich nach Lage der oberirdischen Anlage b esteu e rt worden sind, w ürden jedenfalls eine noch gerechtere Verteilung nach der neuen F assung erfahren haben. So h a t z. B. die Gemeinde H am m e (Landkreis Bochum) beim Verkauf von Karolinenglück allein die ganze U m satzsteuer im Betrage von 63168,21 J t erhalten, da die Steuer­

pflicht in den in B etracht kom m enden Gemeinden an die Lage der oberirdischen Anlagen gebunden war, und diese n u r in der Gemeinde H am m e liegen. Das Bergwerkfeld von Karolinenglück liegt nun zum allergrößten Teil in der Gemeinde H am m e und greift nu r in geringem Umfange auf die Gemeinden Hof­

stede, Günnigfeld und Hordel über. Von der Beleg­

schaft w ohnen e tw a 60 pCt in H am m e und die übrigen in den b en ach b arten Gemeinden. Nach der neuern F assung w ü rd e H am m e w iederum den größten Teil der Steuer erhalten haben, aber auch die be­

nachbarten Gemeinden h ä tte n entsprechend dem geringem Einflüsse des Bergw erkbetriebes auf ihre G em eindeverhältnisse wenigstens eine geringe Steuer- suinme erheben können.

W esentlich ungünstiger gestalten sich die Ver­

h ä ltn is s e

nach der altern F assu n g

fü r

die Gemeinden ohne ■ Betriebanlagen, w enn die Schächte in der Nähe der Gemeindegrenzen niedergebracht sind und die au f der S chachtanlage arbeitenden Leute

sich

dem nach ebensowohl in der Bet^iebgemeinde als auch in den Nachbargemeinden ansiedeln. Die Folge ist natürlich,

daß

die benachbarten Gemeinden

annähernd gleich

hohe oder unter besondern U m ständen noch größere A ufw endungen zugunsten der

Steuerpflichtigen

zu m achen haben, als die Betriebgeiheinde selbst.

Diese ungerechtfertigte Begünstigung der Betrieb­

gemeinde w ird durch die neuere F assung

völlig

ver­

mieden. Liegt die B etriebanlage in der Nähe einer

(11)

25. Mai 1907 Gr 1 ü c k ä u f 631 Gemeindegrenze, so wird sich, da die Schächte stets

in einer gewissen Entfernung von den Markscheiden angesetzt werden, immer ein beträchtliches Stück des Grubenfeldes über die Nachbargemeinde erstrecken, die dann durch Besteuerung des betreffenden Teiles des Grubenfeldes eine Leistung für ihre Auf­

wendungen erhält, w ährend sie nach der alten Fassung;

selbst w enn sie gleich hohe oder höhere Lasten durch die betreffenden Bergwerke bat, leer ausgeben würde.

Es liegt k lar auf der Hand, daß nicht allein der Betriebgemeinde '.durch den Steuerpflichtige» kommu­

nale Lasten erwachsen, sondern auch den benachbarten Gemeinden. Die Betriebgemeinde h a t außerdem durch die Lage des Schachtes .einen großen Vorteil vor den benachbarten Gemeinden und besitzt in ihr ein Ä quivalent für die hohem Aufwendungen, weil sie von sämtlichen auf der betreffenden Schachtanlage anfahrenden Arbeitern ohne Rücksicht auf deren Wohnsitz, die Kopfsteuer1 erbebt, und weil sie sodann noch säm tliche Einkünfte des Bergwerks, ohne Rück­

sicht auf die unterirdische Belegenheit der Enverb- quelle besteuert, wenigstens wenn das Bergwerk nur in der betreffenden Betriebgemeinde eine ober­

irdische Anlage hat.

Nach der altern Fassung kann endlich beim Ver­

kauf eines unaufgeschlossenen Bergwerkeigentums Umsatzsteuer nicht erhoben werden, da die ober­

irdischen Anlagen die ausschließlichen Merkmale der Steilerpflicht und des Besteuerungrechtes bilden. Dieses ist eine unberechtigte Bevorzugung gegenüber den­

jenigen Bergwerken, welche eine oberirdische Anlage besitzen.

Eine weitere Schwierigkeit bietet bei der älteru 1 Fassung noch die Beantwortung der Frage, welche betrieblichen Einrichtungen zu den oberirdischen An­

lagen im Sinne der Umsatzsteuerordnung gerechnet werden sollen, da diese nicht ohne weiters den Betrieb­

s a r te n des § 35 des KAU gleichgestellt werden können;

wenigstens bietet der W ortlaut, der Umsatzsteuer- Ordnungen hierzu keine Handhabe, Liegt z. I>. eine Aufbereitungsanstalt, die zweifellos ein wichtiger Bestandteil der oberirdischen Anlage ist, fern von der Sehachtanlage in einer benachbarten Gemeinde, so entsteht die Frage, ob beide Gemeinden zur Erhebung der Umsatzsteuer, nach der ' altern Fassung berechtigt sind oder nicht; dies trifft gleichfalls zu, wenn die Grubenanschlußbahn durch mehrere Gemeinden geht.

Näher hierauf einzugehen, würde zu weit führen, da sich diese F rage doch nicht allgemein regeln läßt, sondern von F all zu Fall entschieden werden muß.

Wenn auch

aus

den obigen Ausführungen zu ent­

nehmen ist, daß das Belegenheitsprinzip unstreitig von beiden B esteuerungsarten den Vorzug verdient, so soll damit nicht gesagt sein, daß: es stets eine gerechte

Verteilung der

S teuer ermöglicht. Auch hierbei ist der Fall denkbar, w enn auch nicht so leicht wie bei der ältern Fassung, daß eine Gemeinde, der durch den

Bergwerksbetrieb

große Lasten erwachsen, nichts oder

nur

.verhältnism äßig wenig erhält.

l.!

nter Zuhilf e-

1 Di ft Kopfsteuer ist fast in allen Gemeinden als besondere tie\vei'besteiiei'«eingefuiirt wurden.

nähme des i; 53 des K A G ist jedoch einer solchen Gemeinde, der ein Besteuerungsrecht nach § 3 5 a, a, 0.

nicht zusteht, der aber hesondre "Ausgaben für Zwecke des öffentlichen Volkschulwesens oder der Armenpflege durch den Bergwerksbetrieb der benachbarten Ge­

meinde erwachsen, immerhin die Möglichkeit gegeben, von der Betriebgemeinde einen angemessenen Zuschuß zu verlangen. Allerdings darf nicht, verkannt werden, daß bei der praktischen Anwendung des § 53 des K A G in mehrfacher Hinsicht Schwierigkeiten hervor­

getreten sind. Die Möglichkeit, ein Besteuerungs­

recht nach § 35 a. u, 0. geltend zu machen, ist z. B.

dadurch ausgeschlossen, daß die in Frage kommende gewerbliche Unternehmung in der Arbeitwohnsitz - gemeinde einen Nebenbetrieb von ganz geringfügigem Umläng eröffnet hat; sodann bat auch die ein­

schränkende Rechtsprechung des OVG der Anwendung des S 53 Schwierigkeiten bereitet, veranlaßt durch die im 53 enthaltenen dehnbaren Begriffe: „erheblicher Umläng der Mehrausgaben“, „Überbürdung der Steuer­

pflichtigen“, „angemessener Zuschuß“ usw.

Schließlich ist zu bedenken, daß die indirekten

■ 'Steuern nur in erster Linie nach dem Grundsatz von

„Leistung und Gegenleistung“ aufgebaut werden sollen, und in zweiter Linie die Leistungsfähigkeit berück­

sichtigt werden muß. Wollte man nur den erstem Grundsatz gelten lassen, so wäre die Berechtigung zur Besteuerung des nnaufgeschlosseiien Bergwerkeigentums undenkbar, da dieses den Gemeinden in keiner Weise Ausgälten verursacht, Wie eine Reihe andrer Steuern soll auch die Umsatzsteuer neben ändern Zwecken enie Finanzhilfe sein, um den Gemeinden eine Deckung ihres Steuorbedarfs zu ermöglichen, ohne die'- Steuer­

pflichtigen zu sehr durch koifumuiale Zuschläge, zu der staatlichen Einkommensteuer zu belasten. Es findet also auch bei der Umsatzsteuer der alte Erfahrungsatz Anwendung, „daß sowohl aus guten Gründen des Rechts als auch der Billigkeit dort aus den Steuer­

quellen geschöpft wird, wo sie fließen“.

B e r e c h n u n g s w e i s e d e r U m s a t z s t e u e r . Alle Steuerordnungen enthalten für die Berechnung der Umsatzsteuer folgende Bestimmungen: „Im Falle der Veräußerung': von Grund- oder Bergwerkseigentum ist der gemeine W ert zur Zeit des Eigentumerwerbes entscheidend. In keinem Falle soll außerdem ein ge­

ringerer W ert versteuert werden, als der zwischen Erwerber und Veräußerer bedungene Breis m it Ein­

schluß der vom Erwerber übernommenen Lasten und Leistungen beträgt,“

Die Veranlagung zur t msatzsteuor erfolgt durch

den

Gemeindevorstand bzw. Magistrat oder durch den ev. bestehenden Steuerausschuß. Um diesen die nötigen Unterlagen zu liefern, . legen die Steuerordnungen den Beteiligten unter Androhung von Strafen die \ er- pflichtimg auf, alle Erwerbfälle anzuzeigen und auf Verlangen die betreffenden Urkunden über den Erwerb vorzulegen, sowie jede weitere Auskunft über den der Umsatzsteuer unterworfenen Gegenstand schriftlich einzureichen oder zu Protokoll zu geben. W ird hierbei eine Einigung mit den Steuerpflichtigen nicht erzielt, so ist der veranlagende Ausschuß berechtigt, die zu

2*

(12)

032

G 1 ü

c k a u

f

Nr. 21 entrichtende S teuer nötigenfalls nach dein G utachten

eines Sachverständigen festzusetzen.

Der E rw erbpreis eines B ergw erks s te h t n u n nicht ohne w eiters fe s t, es sei denn, daß ein Bergwerk, das einem Alleineigentümer oder einer Gesellschaft (Gewerkschaft. Aktiengesellschaft usw.) gehört, ganz oder teilweise v eräußert wird.

In sehr vielen F ällen w erden aber, da zum V erkauf des Bergw erks hei Gewerkschaften u n d Aktiengesell­

schaften die gesetzlich vorgeschriebene 3/.,-Majorität aller K uxe oder Aktien vorhanden sein muß, die Anteile nach und nach einzeln erworben. D urch die Vereinigung säm tlicher K uxe oder Aktien in einer H and w ird nach der heutigen Rechtsprechung die Aktiengesellschaft oder G ew erkschaft nicht aufgelöst. Von einem Abschluß des Kaufgeschäftes k an n also erst im Augenblicke der Auflassung, in welchem auch die Um satzsteuer fällig wird, die Rede sein. Als Erw erbpreis w ird m an zweckmäßigerweise die Sum m e der einzelnen K auf­

preise für die Anteile zugrunde legen.

G eht ein Bergw erk im Wege der Fusion auf einen ändern Eigentüm er über, so bilden die für das au f­

genommene W e rk g ew äh rten Anteile (Aktien usw.), un ter Berücksichtigung des K ursw ertes z. Z. der Fusion, den Erwerbpreis.

ln allen diesen Fällen wird der Erw erbpreis unter Umrechnung der auf dem Bergw erk ruhenden Lasten (Grundschulden usw.), sofern diese nicht im Kaufpreise enthalten sind, stets dem gemeinen W e rt entsprechen, da unter dem gemeinen W e rt einer Sache der objektive, d. h. derjenige W e rt verstanden wird, den die Sache fü r jeden Besitzer nach ihrer objektiven Beschaffenheit hat und der durch den V erkaufw ert gebildet wird.

Bei einem unaufgeschlossenen Bergwerk w ird der ganze Kaufpreis, u n ter Eirtrechnung der e tw a vor­

handenen Grundschulden und Anleihen in gleicher Weise wie beim Grundeigentum, zur U m satzsteuer zu veranlagen sein. Anders jedoch hei einem au f­

geschlossenen und im Betrieb befindlichen Bergwerk.

Hier ist der Kaufpreis bei V eräußerungen oder der E i n b r i n g u n g s p r e i s bei Fusionen und ähnlichen Über­

tragungsgeschäften bedeutend höher, d a außer den Immobilien und e tw a vorhandenen Grundschulden oder Anleihen die natürlich bei Veranlagung zur Umsatz­

steuer allein in Frage kommen auch Mobilien und der W e rt von übertragenen Rechten, welche nicht Zu­

behör des Bergw erkeigentum s zu sein brauchen, im K aufpreis en th a lte n sein können. So ist z. B. von mehreren Bergwerkbesitzern bei den Zechenankäufen, die m it R ücksicht au f die Beteiligung beim Kohlen- S y n d ik a t vorgenommensind, d erW ert dieser Beteiligung, der im Kaufvertrage besonders g en a n n t worden ist, und der naturgem äß den bei weitem größten Teil der K aufsum m e ausm acht, bei Berechnung der Umsatzsteuer von der Kaufsum me abgesetzt worden.

Dieses Verfahren ist bei E rhebung des staatlichen Immobilienstempels eine der kom m unalen U m satz­

steuer entsprechende staatliche Steuer — von den Gerichten gebilligt worden.

Die Gerichte halten das Vertragsrecht „die Betei­

ligung beim K o h len-S yndikat“ nicht für ein Zubehör des B ergw ekrs: es k a n n daher Gegenstand beson­

derer Abm achungen sein. Ob eine Ü bertragung dieses V ertragrechtes zulässig ist u n d oh sie ohne Einwil­

ligung der Gegenpartei erfolgen kan n , ist für den vor­

liegenden Fall gleichgültig, da es sich lediglich uni die Bestimmung des gemeinen W e rtes des

Bergwerk­

eigentums handelt, ohne R ücksicht au f jenes persönliche Vertragsrecht, das dem bisherigen Eigentüm er zustand.

Der Anteil einer Zeche a n dem Absatz des Kohlen­

syndikats —• „die B eteiligung“ grü n d e t sich zwar auf die Leistungsfähigkeit, indessen ste h t die Leistungs­

fähigkeit in keiner Beziehung zu dem eigentlichen W e rt des Bergwerks. Die Zeche k a n n z. B. ziemlich leistungsfähig sein und demgemäß eine hohe Betei­

ligungsziffer b esitze n : da sie aber trotz dieser keine A usbeute baut, so w irft sie auch niem als eine Rente ab, nach welcher der K a p ita lw ert bemessen werden könnte. F ü r eine derartige Zeche ist die Beteiligungs­

ziffer an sich wertlos, sie erh ält erst dadurch einen W ert, daß die Zeche einen K äufer findet, der die Be­

teiligung,sziffer auf sein eigenes leistungsfähiges und zugleich Ausbeute bauendes W e rk überträgt. Da die Gerichte, w ie oben dargelegt, den Abzug des Wertes der Beteiligungsziffer beim Immobilienstempel für rechtlich zulässig erklärt haben, so w ird das gleiche Verfahren auch bei der U m satzsteuer zulässig sein.

Im Einklang hierm it steht eine Entscheidung des OVG vom 2. April 1898 II C 4, nach welcher ein neben dem Gr undstückpreise vereinbarter besonderer Preis fü r ein auf dem G rundstück betriebenes Geschäft nicht ohne weiters als Teil des Grundstückpreises angesehen w erden darf.

W ie sich aus dem vorstehenden ergibt, werden sich bei der Frage, welche W e rte des Kaufpreises zu den der U m satzsteuer unterw orfenen Immobilien gehören, zuweilen Schwierigkeiten einstellen, die nicht leicht zu überwinden sind. N äher hierauf einzugehen, erübrigt sich, da sich die F rage doch nicht generell b ea n tw o rten läßt, sondern von Fall zu Fall ent­

schieden w erden muß. Jedenfalls m üssen derartige W e rte und der W e r t der Mobilien von dem Erwerb­

preis abgesetzt werden, um den G esam tw ert der Immobilien ermitteln zu können, d. h. den W e rt des gesam ten Bergw erkeigentums, bestehend aus der Grubenfeldberechtsam e und den Grundstücken, die als B estan d teile1 dem Bergwerk zugeschrieben sind, sowie den W e r t des m it dem B ergw erk erworbenen Grundeigentums, n eb st den e tw a aufstehenden Ge­

bäuden und Maschinen, sow eit letztere Zubehör sind.

Es han d e lt sich also im w esentlichen um die auf der A ktiva-S eite der B ilanzen aufgeführten Werte,

In der Regel liegt das gesam te Bergwerkseigentuni nicht in einer Gemeinde. Nach der neuern und even­

tuell auch nach der altern F assung der Umsatzsteuer­

ordnung ist daher eine E rm ittlung sowohl des G esam tw ertes der Immobilien als auch der in den einzelnen Gemeinden liegenden Teile nötig, um den Gemeinden eine richtige Grundlage zur Veranlagung

1 Nach § SSW Abs. 2 des BGB können Grundstücke einem Berg­

werk zugesch rieben werden. Sie verlieren dadurch ilire Selb­

ständigkeit und gehen in der hohem Einheit des B e r g w e r k s

auf. Jltro Griindliuchhlätter werden beschlossen.

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Straße, hat Urzidil, der diesen Teil des Böhmerwaldes wegen seiner Weite besonders liebte und nicht nur viele Sommer in Glöckelberg verbracht hat, sondern sogar

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