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Marineverordnungsblatt, Nr.8, 1917

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(1)

Marineverordnungsblatt

Herausgegebenvom NeichssMarine-Amt.

48.Jahrgang. Berlin, den I.AprilI917. Ur. .8«

Gedrucktund inVertrieb bei E. S.Mittler öd Sohn,Kgl.Hofbuchhandlungin BerlinsW68,Kochstk«68-71»

Der Preisdexzahrgangsbeträgt4,00J-,vierteljährlich1,00 Ja Man abonniert bei allenPostämtem

undBuchhandlungen. . .

Beim Verkauf einzelner Nummern desMarånevårortdnungsblattesereme. .wirdJedes Blatt mit5Pfennig

Inhalt: Steuern. S.87. Jahresabschluß19ltsspS. Tragen desBandes desVerdienst- kreuzesfiirKriegshilfe S.88. Offiziergehiilter. S.·89. "-s—·VerrechnungderKosten ans Anlaßdes Hilfsdienstgesetzes S.90. GepackgetvlchtbeiDienstreisen. S.90. Abfindung fiirdieMacschtagebeiUmkoniniandierungvonMannschaften. S.90. Neue Kriegsgehälter S.91. KostenderIIberfahrtzwischen NorderneyundNorddeich.S.91.

—--— Militärdienstbriefe türkischerTruppenteile.S.92. FeldtelegranimadressenS.92. Schiffsverpflegungsgeld S.92. Begleitung vonMilitargut· S.93. Einzithng abgelaufener Urlaubsscheine. 93. BenachrichtigungvonZahlmigsempfängern.S.98.

Normpreisefür Dauerproviant. S.·94. ÄnderungderMarine-Landverpflegungs- vorschrift. S.95.—— Sanitätsoffiziergehälter. S.«95..— ·Torpederofsiziergehälter.S.95.

Feldzeichnungen. S.96. —- AusschlnszderOffentlichkeitfür Patente und Gebrauchs- muster. S.96. Arbeitszulage. S.97. Personalveriinderungen S.97.—-

Benach- richtigungenüberVerschiedene-TS.98.

Nr. 89.

Steuern.

Berlin,den18.März1917.

DieEntscheidungendarüber,welcheKriegsgebiihrpissein steuerrechtlicherHinsichtalsDienst- aufwandsentschädigungenanzusehen sind,werden wie folgt zusammengefaßtundergänzt:

Dienstanfwandsentfchädigungensind

1. dieKriegszulagen(ZulageaundbeideArten derZulage b),

» 2.diegesamtenaus Militär- (Marine-) Fonds zahlbarenGebührnissederLöhnungs- clUpfcinger

dieAufwarteentschädigung, dieeinmaligenAusrüstungsgebührnisse, dieDienstzulagenderFlaggoffiziere,

die zurBerittenniachung gewährtenbesonderenGebührnisse, dieVerpflegungsgelder (einschließlichMessegebührnisse), derServis (einscl)ließlichStallservis),

e.men derzurllnterbringungdesBurschen aufgewendete BetraginHöhedesServises für

Gemeinen (45le jährlich), .

D. »10.dieSondergebührnissesiirdenDienstaußerhalbdesStandorts Entschädigungbei Ienstreuenu.dgl.),

11.dieSonderzulageudesmarineärztlichenPersonals,

12.dieSonderzulagendesLuftfahr-,Fliegeriund Unterseeboots-Peksona1s·

cl,

DerStaatssekretärdesReichs-Marine-Amts.

-UI.1995. v.Capelle.

OØHOPPO

(2)

Nr. 90.

Jahresabschluß1916.

Berlin,den24.März1917.

Die Reichshauptkasfekann ihre AbschlußarbeitenfürdasRechnungsjahr1916 rechtzeitignur

erledigen,wenn dieletztendasabgelaufene Rechnungsjahr betreffenden Ausgabe-undEinnahme- anweisungenihr spätestensimLaufedes15.Mai1917zugehen. Sieistdaher genötigt, später eingehende AnweisungenüberKriegsausgaben (Einnahmen)zuLastendesRechnungsjahres1917 zubuchen,AnweisungenüberFriedensausgaben (Einnahmen),fdie nachdem15.Mai eingehen, überhauptzubeanstanden.Beides mußimInteresseeinerordnungsmäßigenAbrechnung tunlichst oermieden werden.

AllerechnungslegendenDienststellenwerdendeshalb aufgefordert, ihre Forderungs-und Einnahmenachweiseaus 1916 möglichstbeschleunigtund jedenfalls so zeitigan dieAnweisungs- behördeneinzusenden, daß diesedas Prüfungs-undAnweisungsgeschäftohneHemmungenund VorbehaltebiszudemvorbezeichnetenAbschlußzeitpunktzuerledigen imstande sind.

DerStaatssekretärdesReichs-Marine-Amts.

E.I.507. v.Capelle.

Nr. 91.

Tragen des Bandes des Verdienstkreuzes fürKriegshilfe.

Berlin,den 28.Februar1917.

SeineMajestätderKaiserundKönig habeninErweiterungderBestimmungenüber dasTragen

von Kriegsorden usw.vom 24. Februar1915 (A.V. Bl.S.87)zubestimmen geruht, daßzu denAuszeichnungen,derenBand imzweitenKnopfloch getragenwerden darf, auchdasBand des Verdienstkreuzes für Kriegshilfe Urkunde vom 5.Dezember1916 (A.V. Bl.S.39 für 1917) tritt.

gez.v.Stein.

Berlin,den14.März 1917.

Vorftehender Erlaß hat sinngemäßauchinderMarine Anwendungzufinden.

AufdieBestimmungenüber dasTragenvon Kriegsordenusw.vom Bl.Oktober1915 (MarineverordnungsblattSeite359)unddieUrkundeüber dieStiftungeinesVerdienstkreuzesfür Kriegshilfevom 5.Dezember1916(Marineverordnungsblatt für1917Seite19)wirdhingewiesen.

DerStaatssekretärdesReichs-Marine-Amts.

Jn Vertretung

A.Id.3112. Hebbinghaus

(3)

Nr. 92.

Offiziergehälter.

Berlin,den27.März1917.

l. Es beziehendieGebührnisseihres Dienstgrades:

(A.K. O.v.10.6.1916, 13.7.1916, 17.11.1916, 20. 2. 1917 und10.3.1917.)

L«d.

Dir Dienstgkad Name desZsTkäckktensBemerkungen

1 KapitänzurSee Schultzmai-U

Z Fregattenkapitän Wodarz 1. 4. 17

KorvettenkapitänMoll (Otto)

4 KapitänleutncgtltT. a«·cLoewen lcrz l . » . . . .

IF -

» Forstmajnn(Waltcr) l13 KaprlgMäfthk

»O V-Saldetn l1 417 11.K1asseerfolgt lediglich

7 - Kolbe Gans) l ' ' zur Weiterführungder

8 Kapitänleutnant Kontrolle und hat auf

II.KlasseVertraust (Otto) I

1g denGehalts-bezugwäh-

9 - Hahndorff (Viktok) 1 -

« «

tevnddesKriegeskeinen

10 - Hartmann (Richard) 1. 4. c ERNqu

11 Kapitänleutnant

III. Klasse Witschetzky 1. Z. 17

12 - v.derMakwitz 1.4.17

13 Marine-Oberchef- ingenieurSchiitzler 14 Marine-

r ChesingenieurKöser 10 Marine-Oberstabs-

—« ingenieur Heinsius 1, 4· 17

U) Marine-Stabs- ingenieurBarghorn 17 MarinesOber-

ingenieur Schmidt (Erust)

11.a)DerdurchAllerhöchsteKabinetts-Ordre vom 20.Februar1917unter Vorbehaltder Patentierung zum DienstgradbefördertelLeutnant zur See Stolzmann Marter-) beziehtdasGehaltderniedrigstenStufe seines Dienstgradesvom 1.Februar1917ab.

b)Die durchAllerhöchsteKabinetts-Ordre vom 10.März1917unter Vorbehaltder Patentierung zum DienstgradbefördertenLeutnants derMarineinfanterie Schulze (Gerhard),Jlling und Voß beziehendieGebührnissederniedrigsten Stufeihres Dienstgradesvom 1.März1917ab.

DieFestsetzungdesBesoldungsdienstalters erfolgt später.

Der StaatssekretärdesReichs-Marine-Amts·

Zu a)undb).

Aslc-.3833.

JnVertretung Hebbinghaus

(4)

Nr. 93.

VerrechnungderKostenaus Anlaßdes Hilfsdienftgefetzes.

Berlin,den17.März1917.

DenTitelndesKapitels64—VerschiedeneAusgaben desKriegsjahresetatsder Marine Anlage der Nr. 24 desMarineverordnungsblatts für1914 trittamSchlusseeinneuer Titel14,,Ausgaben aus AnlaßdesHilfsdienftgesetze.i«hinzu,beidemalleaus diesemAnlaß entstehenden persönlichen und sächlichenAusgaben, auch solche,dieihrerNatur nachals einmaligezuverrechnenwären, nachzuweisen sind. Ausgenommen hiervonbleiben nur Aufwendungen fürHilfsdienstpflichtige, welcheinTruppenküchenundSelbstbewirtschaftungsbetriebenbeschäftigtsind. DieseKosten sind aus denBeköstigungs-undSelbstbewirtschaftungsfondszubestreiten.

Der StaatssekretärdesReichs-Mariae-Amts.

Jn Vertretung.

E. I. 508. Brüninghaus·

Nr. 94.

GepäckgewichtbeiDienstreisen.

Berlin,den13.März1917.

NachZiffer1derVerfügungvom 2.November 16Cl-.II. 16 144—- (Marineverordnungsblatt Seite 291) sollbeiDienstreisen Gepäcknur ineinemUmfange mitgeführtwerden,derfürden Reisebedarfalsangemessenzuerachten ist.DieHöchstgrenzedesGepäckgewichtsfür Offiziere usw.

istdabeiauf100kgfestgesetzt

Unter Dienstreisen sind hierimallgemeinen solcheReisenzuverstehen,dieaus Hinreise, vorübergehendemAufenthalteamGeschäftsorteundRückreisebestehen.Wenn essich jedochum einendauernden WechselderKriegsstelleoderähnlichesKommando inderHeimat ohneVersetzung oderum einlängeresAuslandskommando (z·B.anBord derKriegsschiffein der Türkeiu.dergl) handelt,wobeinichtlediglich Reisegepäck,sonderneineVollständigeAusrüstung mitzunehmen ist, kannGepäckbiszudenimAnhang1Ziffer14unter a)und b)derMarine-Reiseordnungbe- zeichnetenHöchstgrenzenvon 150 bzw.250kg für Offiziereund von 125 bzw.150kgfür Portepeeunteroffiziereusw. mitgeführtwerden.

Für Urlaubsreisenwird Gepäckindiesem Umfange nichtzugelassen, sondernesbleibt auf100kg Höchstgewichtbeschränkt,auchwenn dieMarineverwaltung freie Reise gewährt (vgl.

ZifferlIderVerfügung Marineverordnungsblatt1916 Seite 291 Nr.268).

DerStaatssekretärdesReichs-Marine-Amts.

JnVertretung

cl-.lI.2640. Dr. Schr amm.

Nr. 95.

AbfindungfürdieMarschtagebeiUmkommandierungvon Mannfchaften.

Berlin,den15.März1917.

I.DieMarschtage rechnen künftig allgemein nochzudemalten KommandospFür diese Tage sind alsodie inderbisherigenStelle zahlbaren GebührnissezugewährenDieZahlung fälltdemabgebenden Marineteil zu.

(5)

--— 91

ll. Für Überweisungenvon und nachdemBalkan gilt jedoch folgendes:

1.Bei Überweisungen nachdeinBalkan

. DerabgebendeMarineteil findetdenKoncniandierten biszum TagedesReiseantritts U.UschließlichmitHeimatsgebührnissenab;dieempfangendeStellezahlt fürdieübrigen Reisetage dieKriegsgebührnissea.

2.BeiÜberweisungen nachderHeimat Dieabsendende Auslandsstellezahlt«Kriegsgebührnifsea a)beiBenutzungdesBalkanzugesfür2Reisetage, b)beiBenutzunganderer Zügefür5Reisetage,

denTagderAbreise mitgerechnet—.

DieneueStelle zahltalsdann die beiihr geltenden Gebührnisse·

III. AusgleichefürdierückliegendeZeit sind nicht vorzunehmen.

DerStaatssekretärdesReichs-Marine-Amts.

JnVertretung

cl-.Ill.3650. Dr. Schramm.

Nr. 96.

Neue Kriegsgehälter.

Berlin,den18.März1917.

ZurAusführungderAllerhöchstenOrdrevom 18.Januar1917(MarineverordnungsblattSeite21

Nr.26)wirdbestimmt: . "

. Soweit durchdieNeuregelungderGehälter InfolgederverändertenZahlungsweiseein einmaliger AusfallimGehalteintritt,IstderUnterschied zwischendemfrüherenunddemjetzten

Gehaltfüreinen Monat (Januar 1917)beimBesoldungstitel besonderszuverrechnen. Egie

neuen erstmaligam 1.Februar1917zahlbar gewordenen Kriegszulagenbleiben alsobei derGegenüberstellungunberücksichtigt.

Dieneubeförderten Offiziere,derenGebührnissedurchdieAllerhöchsteOrdrebesonders geregeltwordenfind,werdenhiervon nicht berührt

DerStaatsfekretärdesReichs-Marine-Amts.

JnVertretung

cl-.111.3604. Dr. Schramm.

Nr. 97.

Kostender überfahrt zwischen Norderneyund Norddeich.

Berlin,den 20.März1917.

IndemVerzeichnisaufSeite752 desMarineverordnungsblattes1911istzulaufenderNr. 4 der

eFug-desFährgeldesinSpalte3von 1Jl-auf 1,50 At-zuerhöhen vgl. Verfügungvom

-slpril1912—— cl-. .ll.2709 (MarineverordnungsblattSeite 112).

DerStaatssekretärdesReichs-Marine-Amts.

c JnVertretung.

l-. U, 4304« Dr. Schramm

(6)

92 Nr. 98.

Militärdienstbriefe türkischerTruppenteile.

Fig Berlin;den1.März1917·

Dienstbriefezwischendender deutschenHeeresleitung unterstellten türkischen Truppenteilen usw.undihren HeimatbehördenundMilitärbevollmächtigtendürfenVerschlosseneingeliesertwerden undsind gebührenfrei.

Jm Auftrage:v.Wrisberg

Berlin,den 22.März1917.

Vorstehender ErlaßwirdzurgleichmäßigenBeachtungzur Kenntnis der Mariue gebracht.

DerStaatssekretärdesReicle-Marine-Amts.

Jn Vertretung.

cl-.11·4521. Dr. Schramm.

Nr. 99.

Feldtelegrammadressen.

riiquV Berlin, den1.März1917.

Die BestimmungenüberAdressierungvon Feldpdstsendungen Erlaß vom·16.Januar 1917 (A. V. Bl.S.25) finden auch aufdenTelegrammverkehranAngehörigedesFeldheeres Anwendung

Jm Auftrage:v.Wrisberg

Berlin,den22.März1917.

s. Vorstehender ErlaßwirdmitBezug aufdieVerfügungimMarineverordnungsblatt1917 Seite50Nr.52zurgleichmäßigenBeachtungzurKenntnis derMarine gebracht.

DerStaatssekretärdesReichs-Marine-A1uts.

Jn Vertretung.

cy.Il.4522. Dr. Schramm.

Nr. 100.

Schiffsverpflegungsgeld.

sBerlin,den24.März1917.

Fürdas1.Vierteljahr1917 beträgtdas Schifssverpflegungsgeld fürdenBezirkderHeimat 135Pfennig.

DerStaatssekretärdesReichs-Marine-Amts.

Jn Vertretung.

cl-. 4708. Dr. Schramm.

(7)

——— 93

Nr. 101.

Begleitungvon Militärgut.

Kkiesm«· « . .

Nr.F73xklfie7kuxnz Berlin,den6.Februar 1917.

. 1.Eswirderneut zurPflichtgemacht,dieAufgabevon MilitärgutmitBegleiter auf IUlcheAusnahmefällezubeschränken,in denen aus

besonderen,zwingendenGründen verlangt werdenmuß, daßdieSendungenunter unmittelbarer AufsichtdesBegleitersbleiben §50,7 derMilitiirtransportOrdnungundErlaßvom 24.November191·5(A. Bl.S.539)—.

2. Militärgutunter militärischer »Begleitung ist mit Militärfahrschein, Militärgutohne Begleiter abermitFrachtbrief aufzugeben —§32, 11 derMilitärtransport- Ordnungund Erlaßvom 22.September1916(A.V. Bl.S.405)—. «

DieSainmelstationen sind angewiesen, Fälle, indenen unnötig Begleiter gestellt sind, zklrSprachezubringen.DasFahrgeld fürdieBegleiterwird dannvon denDieiiststellen,denen EINVerschuldenzurLast fällt, eingezogenwerden.

Jm Auftrage:v.Wrisberg.

Berlin,den26.März1917.

Vorstehende BekanntmachungwirdznrgleichmäßigenBeachtungzur Kenntnis der Marine gebrachtunter Hinweis ausdieVeröffentlichungenimMarineoerordnungsblattfür1915Seite405 Nr. 311undMarineverordnungsblatt für1916Seite208 Nr225.

DieBestimmungenüber die Beleitungvon ArtilleriesendungenundSendungen fürdas LUftsahrwesewinsbesonderevon Flugzeugallenusw.,werden hierdurch nicht berührt.

«

DerStaatssekretärdesReichs-Marine-Amts.

Jn Vertretung.

cl-. II» 2603· Dr.Schramm.

Nr. 102.

Einziehung abgelaufener Urlaubsscheine.

Berlin,den 28.März1917.

JmAnschlußandieVerfügungvom 12.Januar 1917—— C V.II.230 (Marineverordnungs.

blattSeite9)wirdbestimmt:

.. Urlauber sindbeiAushiindigungderUrlaubsscheineauf diedaraufvermerkten Be- stimmungenusw. hinzuweisen, insbesondere darauf, daßdieScheine nachRückkehrvom Urlaub abzugebensind. «

DieMarineteile usw.sind verpflichtet, jeden ausgestellten Urlaubsscheinnach Beendigung des Urlaubs einzuziehenundzuvernichten.

DerStaatssekretärdesReichs-Marine-Amts.

Jn Vertretung.

Ck11·4303. Dr. Schramm.

Nr. 103.

Benachrichtigungvon Zahlungsempfängern.

Berlin,den 28.März1917.

YesZahlungen·anAnweisungimPostanweisungs-,Postscheckverkehr(Zahlkarte)undimGiro- ge kannvon einer besonderenBenachrichtigungdesZahlungsempfängersseitensderabsendenden

(8)

Kasseinallenden-Fällen abgesehenwerden,inwelchenbereits einesolche Benachrichtigun durch die aniveifendeDienststellestattgefunden hat. Soweit diesgeschehen,mußesinderZahlungss

anwetsung fürdieKassezumAusdruck kommen.

DerStaatssekretärdesReichs-Marine-Amts.

Jn Vertretung

cl-. IV.4335. Dr. Schman

Nr. 104.

Normpreise fürDauerproviant.

Berlin,den 28.März1917.

Vom1.April1917 abgelten folgende Preise für Dauerproviant:

Preisfiir100kg

L d. z

NfL Gege nstand ver-Weitzollt Unver-zollt Be me rkungen

J- » »i-

l 1 KonserviertesRindfleisch. . . . 450,00-l—-

2 - Rinderpökelfleisch . 475,00? ——-

Z - Hammelfleisch . . 550,00«

4 Salzschweinefleisch. . . . . 380,00

5 Konservierter Lachs . . . . . . 220,00

6 Weizenmehl . . . . . . . . 36,50 I

7 Roggenmehl . . . . . . . . . 31,50 ohneSack.

8 Roggenfeinschrot. . . . . . . 28,50

9 Kartoffelstärkemehl·. . . . 72,00 mitSack.

10 Kartoffelwalzmehl . . . 55,00 ohne Sack.

11 Backpflaumen. . . - . 220,00

12 Essigessenz. . . . . . · 232,00 228,00

13 Erbsen, gelbeundgrüne. . · 82,00

14 Bohnen,weiße . . . . 81,00,

15 Reis . . . . . . . . . 57,00«

16 Dörrkartoffeln . . . . . . 144,00

17 Brech-undSchnittbohnen . . 50,00 —-

18 Sauerkohl · . . . . . . . 33,50

19 Pflaumenmus. · . . . . 110,00 ohne Gebindc.

20 Weizenhartbrot . · . . 65,60»

21 Roggenhartbrot . . . 56,00 nur inBremerhaven.

22 Kassee, roh . . . . 500,00 436,00

s23 Tee . . · . . . 4·75,00 382,00

24 Kakao . . . . . . 293,00 266,50

25 Zucker . . . . . . 50,00 40,00

26 Salz. . . . . . . 16,50 4,50 ohneSack.

27 Konservierte Butter . 630,00

28 FrischeButter . . 630,00 —-

29 Branntwein . . . 550,00 400,00 ohne Gebinde.

30 Rum;. . . · . . 675,00 375,00 -

31 Zitronensäure. . . . . . 1371,00

32 Konservierte Erbsen . . . . 60,00

38 Preiselbeeren . . . . . . . 120,00

34 Dörrgemiise . . . . . . . 275,00

DerStaatssekretärdesReichs-Mlarine-Amts.

Jn Vertretung

cl-;4346. Dr.Schram1n.

(9)

95 Nr. 105.

Änderung derMotive-Landt-erpflegungsvorfchrift.

Berlin,denZUMärz1917,

. l. Jn §lskZifferl- ist·hinter AbschnittJ-derStrirhpnnkt durcheinen Punkter Mzennnd derAbschnitthznftreirhen

2 Jn S:-«31Ziffer2iftderletzte Absatzzustreichen.

Das niilitärifcheKiiihenperspnalerhältkünftignur die jedem-Mann zuftehendeBer EineLluszahlnngdesVerpflegunasgeldesiftVom 1. April191"-abnichtine DieHerausgabeeinesDeckblatts bleibtvorbehalten

Pfleguna. brzulässig.

Der StaatssekretärdesReichs-Mariae-Amts.

Jn Vertretung.

cl-.l·'—.-’)(,3· Dr.Schrankni.

Nr. 106.

Sanitätsoffiziergehälter.

.

«

Berlin,den15.März1917.

Es beziehendieGebiihrniffe ihresDieiiftgrades:

(A.K. O.v. 10. :-3.1917.)

Lfd. . - « » Zeitpunktdes Befoildungs- - .

Nr, Dlenithd Jmnsp Einriickens dienstalter Stamm

1 Marine- Griinewald

l x

Assiftenzarzt · · -

1 3. 1.« 1 ;h

2 - Sakobielrih i ()

Der StaatsfekretärdesReichs-Maxim-Amts.

InVertretung.

U. A. 1()99. Uthentann

Nr. 107.

Torpederoffiziergehälter.

Berlin,sen13.März1917.

Es beziehtdieGebührnisseseines Dienstgrades:

(A.K.O.v. 1917.)

L d. .

«

.Afr-Dienstgrad Name chstklksxtensStation

N f -

l l l

l Tokpcdepnupitäw Edclhoff 1. :3.17 N-

lentnant z, D.

DerStaatssekretärdesReicle-Marine-Amts.

JinAuftrage.

B- IX.1469. Lustig.

(10)

96 Nr. 108.

Feldzeichnungen.

Berlin, den27.Illiärz1917.

Von derReichsbanf sinddiebisherigen «;3eichnungsbeftimmnngenfür .lkriegscinleil)ettdahinge- ändertworden,das; nichtnur AngehörigederFeldformationen, sondernauchAngehörigeder Heimatsdienststellen Feldzeichnungsscheine benutzenkönnennnddaßauchfür diesedieZeichnungss srist auf50X0Reichsanleihebiszu10000 biszum 16.Mai 1917 ausgedehnt wird.

Das JieichsbanksDirektoriumlegtWertdarauf,das;die«:-3eichnungenderhiernach Feld- zeichnungsbererhtigtenauch fürdie,,Feldzeichnungen«sämtlichstatistischerfaßtwerden. AlleDienst- stellen haben daher darauf hinzuwirken,daßnichtnur dieZeichnungenaus demFelde, sondern auchdieZeichnungeninderHeimat,dienochunter Benutzung gewöhnlicherZeichnungsscheine oderfür fliechnungoon FeldzeichnungsberechtigtendurchBanken, Verwandte usw.bewirkt worden sind,bei denZeichnmigsstellen unbedingtals Feldzeiehnnngen gekennzeichnetwerden«

DerStaatssekretärdesFlieichs-Marine-thnts.

Jm Auftrage.

cl-. W. its-ist« Dr. Scherben

Nr. 109.

Ausschlußder Offentlichkeitfür Patente und Gebrauchsniufter.

DerBundesrat hataufGrund des ZdesGesetzesüberdieErmächtigungdesBundesrat-I zuwirtschaftlichen Maßnahmen usw.ooni l August1914 (5lteichs-Geset3bl. :l"27)folgende Verordnung erlassen:-

§1.

DieErteilungeinesPatents findetohnejede Bekanntnnirhung statt,wenn dasPatentamt nach AnhörungderHeeres-und derMarineoerwaltung dieGeheimhaltnngderErfindung im InteressederLandesoerteidigungoderderKriegswirtschaftfürerforderlich erachtet.

Entsprechendes giltfür dieEintragnngeinesGebrauchsmufters

Das Patentwirdineinen besonderenBand derPatentrolle, dasslszebrauchsmnfterin einen besonderenBand der Gebrauchsniusterrolle eingetragen (Kriegsrolle«)..Der Inhalt der Kriegsrollelwirdnicht veröffentlichtDieEinsichtderKriegsrollesowie derAnmeldestücke,auf Grund derendasPatent erteilt oderdasGebrauchsmnster eingetragenwurde, ist, vorbehaltlich derVorschriftendes 2,nicht gestattet.

d-..-»,

DerHeeres-und derMarineverwaltung stehtdieEinsichtderKriege-wolle sowieder AktenüberdieAnmeldungoon ErfindungenundGebrauchstnustern, ioelchedieInteressender Landesverteidigungoder derKriegswirtschaft berühren, frei. «

« Anderen kanndieEinsichtderKriegsrollesowie der Aktenüberdieigemäsz§lerteilten Patente und eingetragenen Gebrauchsmuster auf AntragmitZustimmungderHeercs.nndder Marineoerwaltiingoon demPatentamt gestattetwerden.

·

ErachtetdasPatentamt nachAnhörungderHeeres und derLlliarineoerwaltungdie GeheimhaltungdesPatents oderdes Gebrauchsmustersnicht mehr für erforderlich, sorichtetsich dasweitereVerfahren nachdenallgemeinen gesetzlichenVorschriften

§·l.

WerunbefngtdieEinsichtindieKriegsrolleoderin dieAnmeldestücte,aufGrund deren geniäsz§1einPatent erteilt oderein Gebrauchsmuster eingetragen ist, sich«odereinemandern verschafftoderoon ihremInhalteinanandernKenntnis gibt,wirdmitGefängnisbiszneinem JahreundmitGeldstrafebiszufünftansendMark odermiteinerdieser Strafen bestraft

DerVersuch ist strafbar.

(11)

DieseVerordnung tritt mitdem Tageder VerkündunginKraft bestimmtdenZeitpunktdesAußerkrafttretenc«—.

Berlin, dens.Februar 1917.

Der Tiieichszkanzler

Der Stellvertreter deLs?)ieicl)st’ank,lers.

Dr.Helfferirls

Bot-stehende DU· kutnrinegebracht

Berlin,denZUMärzlltltxl Bundesratsverordmmg (Reichs-GefetzblattSeite lth wird zur Kenntnis

Der ZtaatsfekretiirdesReichss-klIkarinesAmts.

Jn Vertretung

A.Hi, Okliti;3. Heb bingha urs.

Nr. 11().

Arbeitszulage.

Berlin,denIw.Tltiiirz15)17.

DienachS56 Friedens-·--BefoldunggvorfchriftfiirdieReinigng der·-L··)lkesfelundOlbunker auf denTot-ped·o-und Unterfeebooten zahlbareArbeitszulageitnrdfurdieDauer deg-Kriegesvon 10 auf15Pfennigerhöht.Diegegen»diebisherigeAbnndungmehr gewährten Beträgesind dem Kleiderkoutoder betreffenden Mannsrhnfteu zuzuführen

DerStaatssekretärdesReichs-s)Jtarine-Amts, JnVertretung

cl-.Ill.t::27. l)r.Schramur.

Personalveränderungen.

as Ernennungen, Beforderungen, Versetzungen usw.

(A.K.O.U.12.Et.1917J Leutnant der Reserveder dllcatrofetu artillerie Marburg-, nuirs der Marine ausgeschiedenundimaktiven Sauitiits- kokpcidel«Attilcc til-JObcmrzt mit Patent vom Zö.Oktober 1916 un- mittelbar hinterdeut-Ol)erar,;t straufe vom Greu. Regt.9 -beimJnfnnterie- flicgiment 162angestellt Ernannts

« set· K. O.v.22.I-.1917.)

«"1«gurafund Graf zu Dohnn-Schlodien, stor- vettenkapitiin, unter norliiufiger·Be- lassungimMarinedtenste,zum dienst- tuenden Fliigelndjutnnten Seiner Ma- jeftiitdests.xt"aiser4.-iundKönigs-.

Vefördertx (T)l. st.O.b.27.33·1917.) sittTorpeder-Oberleutnaut-J:

s « Torpeder-Leutnant-L-i ochncwcksScheibler.

Wider-J,

Charaliterverleihung:

(:Dllle1«l).Patent v.27.Ei.1t)17.) l)r.Braun, Mnrine-Getverberat, den Charakter

als-J((-·)el)eiuierRegierungsrat erhalten.

Ernanntx

tStaatsziid. :)i. M.A.u.l:-3. Z.1917.) Degener,Buchholz, Wollcnhaupt, Freund, Peters,

Ring, Bufntk,Kollet-, Heling, Meyer-, Langcheiuc,Kcteles Dich, Voller-, Breit-, Kirkowski, LvilfsrstechnikenzuGeheimen :!Iiari11e-TechnikeruimR.M.A.

.« (Staat-Jf. d. R. M.A.u.14.23.l917.) Wingert, Admiralstabssekretiiu lzum But-entwor-

fteherbeim Adniirnlftab derMariue.

b.Abschiedsbewilligungen.

(91.0. V.27.:;. 1917.j)

. DerAbschied mit dergesetzlichen Pen- sion,derErlaubnis zum Tragen der bis- herigen Unisorm und—der Aussicht auf Anstellung imZivildienste bewilligt-

TieuiJedweder-Kamtiiicleutuaut Pfeifer·

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.«. Die Bestimmungen treten mit Ihrem Belanntwerden in Kraft. Soweit bisher anders verfahren ist, behält es dabei sein Bewenden. Den zu den Betrieben der Marine- und

Vorstehender Auszug aus dem Gesetz, betreffend die VorläufigeRegelung des Reichs- hFushalts für das Rechnungsjahr 1917, wird zur Kenntnis der Marine gebracht mit dem Hinzu- ngen,

Setzt die Satzung einer Krankenkasse den Ortslohn als Grundlohn fest, so gilt dies nicht für Personen, die im vaterländischenkHilfsdienst eine nach den

Zulage für Oberleutnants und Leutnants in Kapitänleutnants-, Hauptmanns- und Adjutantenstellen.. Berlin,

Die Aufforderung ist zuriickzunehmen, wenn die Auslösung des bisherigenBeschäftigungs- UFrhciltnisses einen übermäßigenSchaden bereiten würde, sofern nicht die Bedürfnisse des

Dienstgrads einriicken. Für neubeförderte Marine- und Torpedoingenieure, die nicht bereits vor dem 1. Januar 1917 in die bisherigen Gebührnisseihres Dienstgrades eingerücktsind,

J das englische Kriegsmittel der Aushungerung, mit dem unser gehässigster und hartnäckigster Feind das deutsche Volk.niederzwingen will, gegen ihn und seine Ver- bündetm zu kehren

die wegen einer oder mehrerer seit der Verhängiing der Strafe begangeiierHandlungen iiiit einer Freiheitsstrafe von mehr als vierzehn Tagen oder mit Geldstrafe von mehr