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Die kommunalen Organisationen Schlesiens

Von Ersten Bürgermeister a. D. S a 1 o m o n , Geschäftsführer des Schlesischen Städtefages.

Der kommunale Organisationsgedanke — in der Vorkriegszeit nicht viel mehr als eine Attrappe und eine Ge­

legenheit zur gegenseitigen Aussprache leitender Persönlich­

keiten — hat in der Nachkriegszeit eine außerordenlliche Förderung erfahren. Während früher eine geordnete Gcseß- gebungsmaschinerie sowie konsolidierte Verhältnisse im pri­

vaten und öffentlichen Leben, ferner eine tief im Innern der Volksseele wurzelnde Staatsautorität, die Leitung der Ge- meindegeschäfte zu einer, wenn auch schwierigen, so doch dankbaren und erfolgreich zu lösenden Aufgabe machten, haben die Verhältnisse nach dem Umsturz hierin eine grund­

legende Aenderung hervorgerufen.

Die politische Umschichtung, ein schon jeßt als ungesund und zu weitgehend empfundenes Wahlrecht — nicht nur der Frauen, sondern der fast Jugendlichen —, die Bildung einer Unzahl neuer Parteien, die sich gegenseitig befehden, schließlich die weitgehende Politisierung auch der Ge­

meindeverwaltung, hat die kommunalen Verwaltungsverhält­

nisse außerordentlich komplizier! gestaltet. Dazu kommt, daß der rasche Wechsel politischer Minister die schon im Frieden bekämpfte Geheimratswirtschaft zu einer derartigen Macht hat anwachsen lassen, daß der Geschäftsführer des Deutschen Städfetages, Oberbürgermeister Mißlaff, einmal mit Recht den Saß aufstellen konnte: „Der größte Kriegs­

gewinnler ist die staatliche Bürokratie“ . Diese Bürokratie, von jeher fern dem Geiste Steins, des Schöpfers der Selbst­

verwaltung der Gemeinden, hat jede sich bietende Gelegen­

heit, diese Selbstverwaltung einzuengen, benußt, so daß die Gemeinden seit dem Umschwung in einem ständigen Kampf um die Erhaltung ihrer verbrieften Rechte auf Selbstverwal­

tung der städtisdien Angelegenheiten stehen. Weiter hat das neue Staatswesen eine Reihe neuer Aufgaben den Städten als Auftragsangelegenheiten zugewiesen; andere, bisher rein gemeindliche Gebiete, wie das mustergültig ge­

ordnete Armenwesen, sind durch geseßliche Neuordnung mehr oder weniger Staatsangelegenheiten geworden. Zum mindesten ist durch die Bildung der Bezirksfürsorge­

verbände, den unter Leitung des Landrats als staatlichen B e ­ amten stehenden Kreisausschüssen eine Note gegeben worden, die zum mindesten in ihrer Auswirkung nicht selbst­

verwaltungsfreundlich ist. Die vielen Fälle der Neubcseßung der Stellen von Landräten, Regierungspräsidenten und Oberpräsidenten haben, da die neuen Herren sich immer erst neu in ihrem Amt orientieren mußten, die Zahl der persönlichen und sachlichen Konflikte in einem Maß­

stabe vermehrt, daß die Gemeinden auf Abwehr zu sinnen gezwungen waren. Aus diesem Grunde mußte die Organisation der Städtetage — wie oben erwähnt, im Frieden von nicht mehr als repräsentativer Bedeutung — zu einer Abwehrstellung umgewandelt werden, um nament­

lich den Leitern mittlerer und kleinerer Gemeinwesen die B e ­ ratung und den Schuß zu gewähren, ohne die sie ihr ver­

antwortliches Amt oft sachgemäß nicht weiter führen könnten.

Kommt dann hinzu, daß außenpolitisch neue Grenzziehungen die Verhältnisse erschwerten (in Schlesien, in der Provinz Oberschlesien die unnatürliche Abtrennung des Hultschiner Ländchens und des ostoberschlesischen Gebiets, in der Provinz Niederschlesien, die, wenn auch geringe Gebiets­

abtretung in den Kreisen Groß-Wartenberg, Namslau und Guhrau), so werden die Verwaltungsverhältnisse noch be­

sonders verschärft, da die Zerreißung der Wirtschaftsgebiete sidi naturgemäß in einer erheblichen Erschwerung der V e r­

waltung auswirkt, und namentlich der gar nicht abreißende Zustrom flüchtiger Deutscher, die von der tschechischen wie polnischen Regierung drangsaliert, den Weg in die alte Heimat suchen, das Wohnungselend und die Erwerbslosigkeit in kaum zu übertreffendem Maße gesteigert hat. Da für diese leßfgedachten Fälle Reich und Staat helfend ein- greifen müssen, aber leider dies ohne den Zwang der öffent­

lichen Meinung nicht tun, muß auch hier die Organisation durch Aufklärung und Einwirkung auf die Parlamentarier den Städten ihr Recht vielfach erst erkämpfen.

Zur Lösung all dieser Aufgaben ist der Schlesische Städtetag, der auch nach der Abtrennung der Provinz Ober­

schlesien unverändert sämtliche Städte der beiden Provinzen Ober- und Niederschlesien und in leßter Zeit eine große An- z.ahl [19) von Industrie-Landgemeinden mit städtischen Inter­

essen umfaßt, seit dem Jahre 1922 systematisch ausgebaut worden. Die im Mai 1922 tagende Hauptversammlung hatte die Schaffung einer Geschäftsstelle beschlossen, sowie die Annahme eines Geschäftsführers. Dank dem Entgegen­

kommen des Magistrats Breslau wurde ein Magistratsrat,

der früher lange Jahre Leiter eines größeren Gemeinwesens gewesen war, gegen Erstattung des halben Gehalts durch den Städtetag an den Magistrat Breslau mit den Funktionen des Geschäftsführers und Leiters dieser Geschäftsstelle be­

traut. Die günstigen Erfahrungen, die namentlich durch die Schaffung der Rechtsauskunftsstelle von den mittleren und kleinen Gemeinwesen gemacht wurden, haben dann dazu ge­

führt, die Geschäftsstelle zu verselbständigen und den bisher nebenamtlichen Geschäftsführer nach seinem Ausscheiden aus dem Dienst des Magistrats Breslau zum hauptamtlichen Geschäftsführer mit der Stellung und den Bezügen eines M a­

gistratsmitgliedes nach der Preußischen Städteordnung auf 6 Jahre zu wählen. Die Geschäftsstelle hatte von vornherein eine straffere Zusammenfassung der einzelnen Gemeinwesen und die Heranziehung noch außenstehender Gemeinwesen dadurch zu erreichen versucht, daß sie zunächst ein Organ, die „Mitteilungen des Schlesischen Städtetages“ schaffte, das, 14tägig erscheinend, die neuesten Ministerialerlasse und Geseße usw. brachte, auch die allgemein interessierenden Fälle darin besprach, schließlich in einer Spruchbeilage aus den maßgebenden Fachzeitschriften allgemein inter­

essierende Entscheidungen wiedergab. Durch Anlehnung an die Spißenverbände (den Deutschen und Preußischen Städte­

tag, sowie den Reichsstädfebund) wurde die Geschäftsstelle auch in die Lage verseßt, entfernter liegende Rechtsfragen zu klären. In Konfliktsfällen mit Aufsichtsbehörden konnte sie vermittelnd eingreifen und ausgleichend wirken. Seit Ende 1923 wurde dann in den „erweiterten Vorsiandssißun- gen“ die Möglichkeit geboten, die Bürgermeister der Mit­

gliedstädte zu gemeinsamer Aussprache zusammenzuberufen.

Dabei wurden Referate über allgemein interessierende kom­

munale Fragen, namentlich Gemeinde-, Verfassungs- und Steuergeseßentwürfe von sachkundigen Referenten als Kernstück der Verhandlungen geboten, die dann in einer leb­

haften Aussprache zur Klärung von Zweifelsfragen Gelegen­

heit boten. Leider ist es ja eine Eigentümlichkeit unserer neuzeitlichen Geseßmacherei, daß die neuen Geseße wohl sehr rasch erlassen werden, daß aber mit der Beschleunigung die Gründlichkeit nicht immer Schritt hält und fast jedes Geseß kurz nach dem Inkrafttreten schon Lücken und Un­

klarheiten aufweist, so daß der überlastete Bürgermeister einer Stadtgemeinde bei der Ausführung der neuen Geseße auf Hemmungen stößt, die zu beseitigen eine solche Aus­

sprache die erwünschte Gelegenheit bietet.

Neben dem Schlesischen Städtetage bestanden von jeher in den drei Regierungsbezirken des früher ungeteilten Schle­

sien Bezirksstädietagc, so der Ober-, der Mittel- und der Niederschlesische Städtetag, die auch weiter ihre Tätigkeit beibehalten haben, um in rein regionalen Fragen Gelegenheit zur Aussprache der Bürgermeister der vertretenen Städte zu geben. Von diesen Unterstädtetagen hat sich der Ober­

schlesische Städtetag wohl als Provinzial-Städtetag kon­

stituiert aber erfreulicherweise an seinem Verhältnis zum Schlesischen Städtetag nichts geändert.

In diesen Unterverbänden finden gleichfalls etwa alle zwei Monate Bürgermeisterkonferenzen statt, bei denen vielfach der Geschäftsführer des Schlesischen Städtetages aus der Praxis der Geschäftsstelle interessante Fragen zum Vortrag und zur Besprechung bringt und bei denen die ein­

zelnen Bürgermeister akute Fälle aus ihrer Verwaltung gleichfalls vortragen.

Ueber die wachsende Tätigkeit der Geschäftsstelle gibt der Jahresbericht Aufschluß, welcher der Hauptversammlung des Schlesischen Städtetages im Januar 1925 in Breslau er­

stattet wurde und den folgendes zu entnehmen ist:

Es gehören dem Schlesischen Städtetage als Mitglieder an: 132 Städte als ordentliche Mitglieder mit rund 1860000 Einwohner; 3 Städteverbände als ordentliche Mitglieder mit rund 1 130 000 Einwohner; 19 Landgemeinden mit wesent­

lichen städtischen Interessen als Gasimitglieder mit rund 210 000 Einwohner.

Die wesentlichste Betätigung der Mitglieder liegt in der Teilnahme an erweiterten Vorstandssißungen (Bürgermeister- Konferenzen). Solche haben in den leßten beiden Jahren staltgefunden:

Schlesien, Kultur und Arbeit einer deutschen Grenzmark 33

Am 14. Januar 1924 in R e i c h e n b a c h : Themen:

1. Behebung der Kreditnot der schlesischen Städte durch Ausgabe einer Obligationsanleihe; 2. einzuschlagende Wege bei Neuordnung des Prov.-Steuerwesens bei Durchführung des Beamten-Abbaugeseßes in der Provinzialverwaltung;

3. die Frage der Krankenversicherung der Gemeindebamten.

Am 29. Februar 1924 in L i e g n i t z : 1. die Preußische Personal-Abbauverordnung; 2. Bauaussichten für 1924;

3. über Bebauungspläne.

Am 14. März 1924 in B r i e g : 1. Die Neuordnung des Wohlfahriswesens; 2. die Dritte Steuernotverordnung; 3. ge­

meindliche Haftpflichtversicherungen.

Am 26. April 1924 in B r e s l a u : 1. Durchführung der Reichsverordnung über die Fürsorgepflicht; 2. Aussprache über die Dritte Steuernotverordnung.

Am 30. August 1924 in S a l z b r u n n : 1. Entwurf einer Reichssfädteordnung; 2. Wege zur Bekämpfung des Bettel­

unwesens; 3. Technische Nofhilfe.

Im Anschluß hieran sei erwähnt, daß am 9. Mai 1924 i n B r e s l a u eine Bürgermeisterkonferenz für Vertreter der kreisangehörigen Städte mit folgender Tagesordnung statt­

gefunden hat: 1. Finanzlage; 2. aktuelle Fragen der neueren Geseßgebung; 3. Rechtslage bei den Kommunalwahlen am 4. Mai 1924.

Am 27. März 1925 in B r e s l a u : 1. Stand des neuen Finanzausgleichs, die neuen Steucrgeseßentwürfe und das Schicksal der neuen Städleordnung; 2. Bekämpfung des Bettelunwesens; 3. die schlesischen Städte und der schlesische Vcrkchrsverband.

Am 6. Juni 1925 in L a n d e c k : 1. der Gemeindever- fassungsgeseßentwurf und unsere Forderungen dazu; 2. die Erwerbsloscnfürsorge und die Gemeinden.

Am 7. September 1925 in F r i e d I a n d : 1. die Aus­

wirkung des neuen Finanzausgleichs; 2. vom Fluchtlinien- geseß von 1875 bis zum neuen Slädtebaugeseßentwurf.

Am 21. November 1925 in B r e s l a u : Einkammer- oder Zweikammersystem.

Diese Konferenzen erfreuten sich großer Beliebtheit und waren durchschnittlich von über 100 Teilnehmern besucht.

ln seiner Sißung am 13. Juni 1924 hat der Vorstand be­

schlossen, zur Vorberatung von Beamienfragen einen Aus­

schuß, den Personalausschuß, zu bilden. Dieser hat bisher drei Sißungen abgehalicn. Der Personalausschuß, verstärkt um drei Vertreter der Beamtenschaft, war auch als Sclueds- stelle bei Einsprüchen von städtischen Beamten in Breslau gegen ihren Abbau in zwei Sißungen in der Berichtszeit tätig.

In der Vorstandssißung, am 2. Oktober 1925, in G r ü n - b e r g , wurde beschlossen, einen Finanzausschuß und einen Organisationsausschuß zu bilden, ln beide Ausschüsse wur­

den je acht Bürgermeister bzw. Stadtverordnetenvorsteher aus beiden Provinzen gewählt zuzüglich des Geschäfts­

führers.

Die Ausschüsse haben die Aufgabe, Geseßentwürfe durchzuarbeiten, um in Entschließungen auf die Stellung­

nahme der Spißenbehörden und der geseßgebenden Körper­

schaften in Staat und Reich einzuwirken. Die beiden Aus­

schüsse sind bis jeßt einmal zusammengefreten.

W eiler wurde (nach Vorbereitung durch den Geschäfts- Führer) die Schaffung eines Arbeitsausschusses der vier Grenzprovinzen beschlossen.

Der Arbeitsausschuß besteht aus je zwei Vertretern der vier Grenzprovinzen: Ostpreußen, Grenzmark, Nieder- und Oberschlesien und dem Geschäftsführer des Schlesischen Städtetages als Geschäftsführer.

Der Arbeitsausschuß hat am 13. Oktober 1925 im Land­

tagsgebäude in Berlin seine erste konstituierende Sißung ab­

gehalten und sodann in einer Aussprache mit den Mitgliedern des Ostausschusses des Preußischen Landtages sein Pro ­ gramm entwickelt. Der Arbeitsausschuß beschloß auch, die Landkreisverbände zur Mitarbeit einzuladen.

Die Tätigkeit der Geschäftsstelle erstreckte sich vor allem auf die Erteilung von Auskünften an Mitglieder und die Abgabe von Rechtsgutachten; auf die Llntersfüßung der Mitglieder bei Provinz-, Reichs- und Staatsbehörden, z. B.

Konflikten mit Aufsichtsbehörden; auf die Schaffung eines

Archivs von Steuerverordnungen, Ortssaßungen, Dienst­

anweisungen usw. sowie die Herausgabe der Mitteilungen.

Außerdem war es die Aufgabe der Geschäftsstelle, all­

gemeine städtische Interessen zu vertreten. W ir führen nur folgende bearbeiteten Angelegenheiten an: Besoldung der kommunalen Schul- und Fürsorgeärzte; langfristige Kredite (schles, Taler); kurzfristige Kredite; Beseitigung des Bei- trittszwanges der Rektoratsschulen zu der Landes-Mittel- sehulkasse; Gemeindehaftpflichtversicherung; Gemcindc- beamten-Krankenversicherung; Erhöhung der Gebühren für die Einziehung der Landwirtschafiskammerbeiträge; E r ­ langung von Mitteln aus der Deutschen Nothilfe; selbständige Verwaltung der Hauszinssteuer. Monographien: Gleiwiß, Görliß, Waldenburg, Beuthen, Neiße, Sonderheft „Schlesien“ . Ferner ist es die Aufgabe des Geschäftsführers gewesen, die Interessen der Schlesischen Städte bei den zahlreichen Sißungen der Deutschen Nothilfe, der Arbeitsgemeinschaft der schlesischen Wohlfahrtsanstalten, des Mittelschlesischen Bilderbühnenbundes, des Verwaltungsausschusses des schlesischen Ausschusses für Kinderspeisung, im Ober­

präsidium wegen Verteilung von Mitteln zur Gewährung von Zuschüssen und Krediten an Anstalten und Einrichtungen der privaten Wohlfahrtspflege zu vertreten. Außerdem hat der Geschäftsführer an den Bürgermeisterkonferenzen der Be- zirksslädtetage feilgenommen.

Die Mitteilungen, das Organ des Schlesischen Städie- tages, sind in der Berichtszeit weiter ausgebaui worden. Es sind im Jahre 1925 23 Nummern erschienen.

Der Schlesische Städtetag betrachtet sich als Unterver- band sowohl des Deutschen und Preußischen Städteiages, der die kreisfreien Städte umfaßt, wie auch des Reichs­

städtebundes, der im wesentlichen die kreisangehörigen Städte zu Mitgliedern zählt. Er hat auch in dem Vorstand und fiauptausschuß dieser drei Verbände seine Vertreter entsprechend der Einwohnerzahl der ihm angeschlossenen Gemeinden, so daß er in vollstem Umfange die Interessen der angeschlossenen Gemeinden auf allen Gebieten wahr­

nehmen kann. Zur Festigung der Organisation ist der Städtetag als Verein in das Vereinsregister eingetragen worden. Damit kann Schlesien, d. h. die Provinzen Ober­

und Niederschlesien für sich in Anspruch nehmen, als einzige unter den preußischen Provinzen eine straffe Organisation sich geschaffen zu haben. Das Bestreben des Schlesischen Städtetages geht nunmehr dahin, eine Art Arbeitsgemein­

schaft mit den Städtetagen der Provinzen Grenzmark und Ostpreußen anzubahnen, um in allen durch die unruhige öst­

liche Grcnzlage gegebenen außen- und innenpolitischen Fragen der Staats- und Reichsregierung gegenüber gemein­

sam auftreten zu können.

Von weiteren KÖmmunalorganisationen isl zu bemerken, daß die Landkreise entsprechend ihrer Zentralorganisation auch für Mittel-, Nieder- und Obersehlcsicn sich zu Verban­

den zusammengeschlossen haben, die bisher aber eine überbezirkliche Organisation noch nicht haben. Auch die Landgemeinden haben sich in den leßten Jahren straffer organisiert; während im oberschlesischen Landgemeinde- Verband zunächst nur die Industrielandgemeinden des ober­

schlesischen Indusfriebezirks vertreten sind, hat der Pro ­ vinzialverband Niederschlesien im Verband der Preußischen Landgemeinden sich seit Jahresfrist in Breslau eine G e­

schäftsstelle mit einem hauptamtlichen Geschäftsführer ge­

schaffen und dadurch ebenfalls seine Organisation außer­

ordentlich verbreitert und ausgebaut.

Daß daneben als rein wirtschaftlicher Verband und Unterverband der Deutschen Girozentrale sich die Schle­

sische Girozentrale mit der Kommunalbank für Schlesien als Exponent gebildet hat, sei hier nur erwähnt, da der Artikel wesentlich die kommunalpolitischen, nicht die wirtschaftlichen Verbände zu besprechen beabsichtigt.

Die Zukunft unseres armen gequälten Vaterlandes ist mit Rücksicht auf die ihm auferlegten untragbaren Lasten finan­

zieller und moralischer Art noch so ungewiß, daß sie sich in politischen Kämpfen und vielfachem Wechsel in Politik und Geseßgebung auswirken wird. Demgemäß wird nach dem oben Gesagten, Verbänden und Gemeinden nur eine wirk­

same Organisation den Schüfe ihrer wesentlichen Belange ge­

währleisten können, denn die Zeit, zu der einmal die Selbst­

verwaltung wieder so stark aufgerichtet sein wird, dafe sie eines Schufees nicht mehr bedarf, ist leider noch in weiter Ferne zu suchen.

Bis dahin wird die Organisation immer steigende Auf­

gaben zu erfüllen haben, denn im Kampfe gilt immer das Wort:

EIN IG KEIT MACHT ST A R K!

Die kommunale Finanzwirischafl und