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Die Zukunft, 11. November, Jahrg. XX, Bd. 77, Nr 6.

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xx. Jahrg. Juli-IIde 11.stammt-er1911. It.6.

Hieran-geben Maximilian Hart-m

Inhalt:

Seite

Voruttktrkuklxung .............., ....... ....171

Ein wehzurSicherung dts Rechtes-. VonAdolf Zeiler .......177«

Vers-. vonErnst cissauer ..............,.......182

Bis-much unddiewelk. VonEmil cudwig ........... ..184

Zwei Brief-. VonAch-ed RosentlkacundGen-hart Heinc .... ..197

Italiens Dachtmitfel ..........,.......... ....199

Nachdruck verboten;

f Erscheint jeden Sonnabend.

Preis vierteljährlitls5stark. dieeinseer Nummer 50Pf.

Berlin.

Verlag der Zukunft

WilhelmftraßeZa.

1911.

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Berlin, den 11.November 1911.

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Voruntersuchung

«.rtikel16desamviertenNovember1911unterzeichneten(auch mit derJämmerlichkeitseinesStils über alleje erschaute Leistung europäischerDiplomatievorragenden) »Deutsch-Fran-

-zösischenAbkommens, betreffenddiebeiderseitigen Vesitzungen inAequatorial-Afrika«lautet wörtlich:»FürdenFall, daßdie territorialen VerhältnissedesvertraglichenKongobeckens,wie sie inderVerliner Aktevom sechsundzwanzigstenFebruar 1885fest- gelegtsind,vonSeiten deseinen dervertragschließendenTheile geändertwerden sollten,werden diese sowohlmiteinander wie auchmit denübrigenSignatarmächtendererwähntenBerliner Akte darüberins Benehmentreten.« Wie vieleReichsbürger, selbstunter denen,die der Ekel bisandasEnde dieses traurigen Machwerkesgelangen ließ, habendenSinn desSatzes erfühlt, denwohl bewußteAbsicht verriegeltund verhängt hatte? Nicht viele,scheints,sogarunter denzuöffentlichemUrtheilBerufenen;

sonstwäre einAbsätzchenaus derNede, die derfranzösischeMi- nisterpräsidentam fünftenNovember in Saint-Calais hielt,als zu demArtikel 16gehörig erkanntundnichtals einnochunlös- bares Räthselbegucktworden. Herr Caillaux sprach: »Einerder Leitgedanken,diewährendderVerhandlungen unserThunund Lassen bestimmten,kam aus derErkenntniß,daßinCentralafrika dieStellungen derMächte nichtalsendgiltigzubetrachten sind; vieleeuropäischeMächtemüssen,wenn sieeineklugeundweit- sichtigePolitiktreiben wollen,indiesemTheilder Erde eineAb- rechnungundeinenGebietsaustaus ch(echanges) vorbereiten und

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172 « DieZukunft»

dabeitrachten,denerreichbarenVortheil einzuheimsen.«Diesen LeitgedankenhatderflinkeFranzos, durchjdenVots chafter Paul Eambon, ausLondon bezogen.Unter denzahllosenLügen,mit denen derSommer desMißvergnügensunsofficiosissjmespeiste, war auchdie leisvonOhrzuOhr getragene Behauptung: »Agadir bringtuns eingewaltiges, zusammenhängendes Kolonialreich;

wirbekommen denFranzösischenKongo,von derJKüstebis ans rechte UferdesUbangi,dieportugiesischen Kolonien, Spaniens JnselchenunddieErsteHypothekausdenbelgischenKongostaat.

Von FernandoPobisnachDar-es-Salaam wirdAlles deutsch.

Abgemacht.Aber reden Sie,bitte, jetzt noch nichtdarüber.« Der Zweifelsfrage,obFrankreich,das doch nichtwider Englands Willen handle, sein Vorkaufsrecht ausdenKongostaatgeradeuns abtreten werde,antwortete das stolzeLächeln gelassenerUeber- legenheit. ,,Abgemacht.«Nun istdieMißgeburt sichtbar:und wir erfahren, daßDeutschlandundFrankreich»sowohlmiteinander wieauchmitdenübrigen SignatarmächteninsBenehmentreten werden«,wenn »dieterritorialen Verhältnissedesvertraglichen KongobeckensvonSeiten des einendervertragschließendenTheile geändertwerden sollten«.Den wahrscheinlicheren Fall, daßdie Aenderungvon Englandodereiner vorgeschobenenFilialmacht erwirkt wird, erwähntderVertragstext nicht.DieRede desHerrn Eaillaux aberlehrt auchdenletztenZweifler, daßdieWestmächte inEentralafrika einenVesitzwechselvorbereiten (der uns,versteht sich,nur Vortheil bescheren kann). GreyundNicolson habenzu ihremPaulEambon wohl gesagt: »Dieschlechtesten,ungefun- desten,unwegsamstenStücke Eures Aequatorialgebietes könnt Jhr,wenn JhrMarokko erlangtundinNordkamerunEure Jlagge zeigen dürft,denDeutschenimmerhin geben.Jhrverliert nichts;

seideineLastlos.UndxdieThatsache,daß Deutschland seineAb- sicht aufdasVelgiererbeentschleiert hat,wäremiteinemDutzend Millionen nicht zutheuer bezahlt.Wird unsin Europa,im Dunst- kreisallerneutralen Staaten,noch mehr nützenalsinAfrika.Die Hoffnung,dasBorkaussrechtzuerlisten, hatdieVerliner inDumm- heiten getrieben,die(nichtnur inBrüsseOihrenKredit schmälern müssen. Rache für1871:ruftJhrzwirflüstern: Rache für1884.«

FranzösischenMissionarenundHändlern,dieschonimacht- zehntenJahrhundertdieKongobezirkedurchstreift hatten, war

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Vorunterfuchung.« 173 1888 Hauptmann Vouet-Willaumez gefolgt,derseinenLands- leuten eineProviantstation sicherteundvondenhäuptlingendas RechtzurLandung und Siedlung einhandelte. Osfiziereund Forschererklärten,ausdiesemheißen,verseuchtenVoden seinichts zuholen.HerrdeBrazza,einblutjunger Schiffsfähnrich,den 1872 einZufallin dasNeuland brachte,wurdebaldandererMeinung Das ersteZiel seinerWünsche,einen vonderKüsteandenschiff- baren KongoführendenWeg,erreichternoch nicht; glaubtaber andieZukunftdesLandes,trotzdemesihnmitFieberngepeinigt undfürMondeentkräftet hat,undträgt,mitdemErgebnißseiner Forscherarbeitam unteren Kongobecken, diesenGlauben 1878 nachFrankreichheim.Dahörter,daßauchderNachbarsich-mit demKongobeschäftige.KönigLeopoldvonBelgienhatdie civi- lisirtenVölkerzweier ErdtheilezumKreuzzuggegendieSklaven- schmach·Mittelafrikasaufgerufen.,,Europas Ehre fordertdieCi- vilisirung dieser Riesengebiete«: so sprichterimSeptember 1876 zuGelehrtenundPolitikern,dieernach Brüsselgeladen hat,und bittetsie,indiesem»KreuzzugderWissenschaft,derMens chlichkeit unddesFortschrittesadieFührerzu werden. SeinWillegründet die Association Internationale Africajne,derer präsidirtundinder Quatrefages Frankreich,Gustav Nachtigal Deutschlandvertritt.

Stanley,der imHochsommer1877anderKongomündung aufge- taucht ist,wird vonLeopoldsLegateninMarseille abgefangen.

und mitGoldfädchenan die,,großeSachederHumanität«ge- knüpft.UmdieAufmerksamkeitabzulenkenundeinfürdasschwie- rigeWerkbrauchbares Personal zuwerben, fährterzunächst,in denerstenWochendesJahres 1879,nachSansibar; istaberschon imAugustwieder an derKongomündungund bahnt sich,durch Sumpf,Urwald undFels, mitunermüdlicherZähigkeiteinen WegbisandenSee,denerStanley-Pool tauft.Wird derJour- nalistNeichsgründer2SchonwillerdiebelgischeFlagge hissen:

daerblickenseineLeuteFrankreichsTrikolore am Nordufer des Sees. Brazza ist ihmzuvorgekommen.Derhat sichdenLockrufen Leopoldsversagt,diepariserNegirung vorStanleys Plänenge- warnt, schonimSeptember 1880denPoolerreicht,demKönig MakokoeineKonze ssionentschmeicheltund eineStation geschaffen (ausder dann Vrazzaville,dieHauptstadtdesCongoFrangais,ent- stand).AlsStanley mitseinenfünfDampfern, s"einemHeerundGe-

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DieZukunft.

schützanlangtunddas rechte Seeuferunter dasZeichenbelgischer Oberhoheit stellen will,begrüßtihnSergentMalamineim Namen Frankreichs.DerfrankosbritischeKampfum denKongo beginnt.

Noch ist Stanley zwarinbelgischemDienst; hataberrasch erkannt, daßderWerbekrafteines neutralen Staates nichtzu trauen ist, und verpflichtet sichimHerbst1883 denVriten. Diehabenim KongobeckenkeinbeträchtlichesHandelsinteressezdoch sie dürfen nicht dulden, daßdieHerrschaftüber einen schiffbaren,indenAt- lantischenOzeanmündenden Strom eineranderen Großmachtzu- falle.Hat Portugalnichteinhistorisches,einVierteljahrtausend altes Recht auf diesesStromgebiet? SoehrwürdigeRechtezu

wa«hren,ist,immer undüberall,Englands heiligste Pflicht. Der anglo-portugiesischeVertrag vomsechsundzwanzigsten Februar 1884 bestätigtdenlissaboner Anspruch,giebteiner aus Englän- dernundVortugiesenzusammengesetzten Kommissiondie Strom- polizeiunddieRechtederZollbehördeundsichertdenVritenfreie SchiffahrtundMeistbegünstigungDieNachrichtschlägtwie eine Vombe inBrüsselein. Was nütztderFluß,wenn Albion über dieMündunggebietet?DererschreckteLeopoldbittetden Kanzler desDeutschenNeichesumHilfe.Diewirdihmgewährt.Bismarck läßtinLondon undLissabongegendenFebruarvertragBeschwerde einlegen, erklärt, daßderbelgische Planihm vernünftigundbil- lig scheine,undladet dieMächtezu einerKongo-Konferenznach Berlin. Frankreich(die Republik Ferrys) folgtdem deutschenVei- spielundtauscht fürdieAnerkennung dervonder Association ek- worbenen VesitzrechtedieVerpflichtung ein,derRepublikdas Vorkaufsrechtzusichern,»si par des circonstances impråvuesl’Asso—

ciation lntemationale Africaine åtajt amenåeunjouråräalisersespos- sessions.« DeutschlandundFrankreichvereint? DieVorstellung stimmtVritenherzennichtsrohAmsechsundzwanzigsten Juni fagt Bismarck imNeichstag: ,,Zwischenunsund derfranzösischen-Re- girungherrschtvolles Vertrauen aufdieEhrlichkeitundAufrich- tigkeitdergegenseitigen BeziehungenundaufdasWohlwollen, mitdem wirjedefranzösischeBestrebungbetrachten,dienichtgerade aufdieWiederherstellungderfrüheren unnatürlichen Einricht- ung,dievonLudwigdemVierzehnten her datirte, gerichtetwäre.«

Nocham selbenTagkommt ausLondon dieErklärung,dasMi- nisteriumhabe beschlossen,denanglo-portugiesischenVertragder KöniginnichtzurNatifikation vorzulegen. Velgien hat gesiegt;

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Voruntersuchung 175 und wird zehnJahrelangnun von den Briten gehätschelt. Erst nachdemAbschluszdesfranko-belgischenVertrages,der,am fünf- tenFebruar1895,FrankreichsBorkaufsrecht aufdenKongostaat bestätigt, blästausdemForeignOfficewieder einrauherWind.

Dieses Borkaufsrecht,sagtSirEdward GreyimUnterhaus, ist hierwederangemeldetnochanerkanntworden. Unddiebriisseler Kongoverweser habenseitdemaus London oft harteWorte ge- hört. Sind EnglandundFrankreichauchüberdiesen Punktnun einiggeworden? Hat deshalbHerrJules Eambon denCongo Frangaisals den zurKompensationdeutscher Ansprüche geeigneten Bezirk empfohlen?OhnedieZustimmung seinesBruders hätte ersnichtgethan.Derweiß,wiewichtigdenBritenjedeKongofrage ist.Derkennt ihrenWunsch,dieNiederlagevon 1884 zurächen.

BrazzahatdenFranzoseneinReicherobert,dessenderKüste fernerHaupttheilihnen nochnieeineFreudebescherte. Stanley hatfür«BritanienamKongonichts mehrzuerlangen vermocht.

DochdiemittelafkikanischenStellungen derMächte sind ja nicht alsendgiltigzubetrachten;eineklugeundweitsichtige Politikbe- reitet dieAbrechnung undnützlichenGebietsaustausch vor. Zu diesenBorbereitungengehörtdieAufstellung einerDeutschenfalle.

Daßdie Berliner hineintappen, wirdnirgends bezweifelt.Sie wollten FrankreichsBorkaufsrecht an sichreißen.Sieforderten Zipfelchen,die bisandenKongo reichen.Siebedrohendenneu- tralenStaat,der imNamen desallmächtigenGotteszumHeilder Menschheitgegründetward.Nur umdenLandbesitz diesesStaates ists ihnenzuthun; diezackigen Fetzen,dieFrankreichihnen jetzt giebt,wären deraufgewandtenMühe ja nicht werth.Dieschlau begründeteRede hat schongewirkt.DerbelgischeBürger siehtin demDeutschen ReichdenErzfeind,derdas vonLeopoldhinter- lasseneGut rauben will. Nun, heißtsinLondon undBrüssel, wirdauch offenbar-,warum Bismarck 1884 fürdenSchwächsten optirte. Erdachte,diebelgische Herrlichkeitwerde nicht lange währenund Deutschland ihrErbesein. Dachteerswirklich?Der Mann, dessen Hauptsorgestets war,diezweistärkstenWestmächte einanderfern zuhalten, sie nichtinneuer Gemeinschaftdes Hasses zu einen? Er könnteauchanders gedacht haben.DiePflicht,der deutschenIndustrie überseeischeAbsatzmärktezuschaffen,mußte einesTagesdasfreundlicheVerhältnisszuEnglandtrüben.Klug- heit empfahl, fürdiesenTageinengroßenBissenaufzusparen,der

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176 DieZukunft.

demMagenVkitaniens wieder Etwas zu verdauen gab.Das wichtigsteStromgebiet Centralafrikas: damit ließ sich mancher SchmerzdesvomMarktkampf Enttäuschtenlindern. Auch diese Hoffnung müssenwirnun bestatten.Wir habenzufrüh geschrien

Wer denneuen Vertrag liest, muß glauben, daß hinterderhäß-

lichenPapierwand dieAbsicht aufdenbelgischenKongostaatlauert.

UnddielauteAnkündungeines Raubversuchestrautmanuns zu.

come toHecuba! Nein. Wenn diesesHeft erscheint,wirdHerr von VethmannimReichstag geredet haben.Dann werden wir wissen,was uns zuwissenfrommt.Alles. WarumjustdieKaiser- licheNegirung denFranzosen dieHerrschaftüber Marokko anbie- tenundverschaffen mußte, fürdessenUnabhängigkeitund Unan- tastbarkeitderDeuts cheKaisersichalsBürgeneingesetzt hatte.Wa- rum dreiKriegsschiffebemüht,ungeheure Vermögenswerthezer- störtund dieVerhandlungen vierMonate lang hingeschlepptwur- den, da, ohne Druck,dasjetztErlangte dochschonam elftenJuni- tagzuhabenwar. (AllesirgendwieWesentliche.Herr Cambon wärein Berlin kreditlos geworden,wenn erseinVersprechen,jedes Ministerium zumAbschluß aufdervereinbartenBasis zubringen, nicht eingelöst hätte.)Warum alfoderlangwierige Vluff selbstmit einemMilliardenpreis nichtzutheuerbezahltschien.Warum und

vonwem WilhelmderZweiteinden Glauben gedrängtward,das (bequem erreichbare) Endziel derAktion,dersein Jnstinktwider- strebte, seiderGewinn desbesten Theiles derAequatorialpro- vinzund derhöhereeines deutsch-französischenVündnissesWar- um nachhundertvierzig Zwiesprachen(sovielewarens ;undnicht immer gingsdabei sänftiglich zu)derHerrenCambon undvon Kiderlen unserErtragsoschmalaussahund inallenSchichten desNachbarvolkes dochder GrollgegenDeutschlandso jähange- schwollenwar, daß selbsteinMann von derWesenskultur und demWeltruf Pauls Leroy-Beaulieufsichschnaubendwider »die deutscheErPressung«aufbäumte.WarumEnglandaufeinekorrekte FrageerstAntwort bekam,als essie,infrech herausforderndem Ton, öffentlich wiederholthatte.Warum Herrnvon Lindequist eineLügezugemuthet und,alseraufrechtinseinerUeberzeugung blieb,dasreine Amtskleid besudeltwerden mußte.Das Alles (und manchesAndere noch)wird derKanzlererklären. Sicher.

Nichtsverschweigen-Nichtshinzusetzen.Sowahr ihmGotthelfe.

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EinWegzur Sicherung desRechtes. 177

Ein Weg zur Sicherungdes Rechtes.

MrthümlicheinfachwiedieAnfänge desmenschlichen Zusam-

·

menlebens waren dieNormen, dieesregelten. Diese glück- lichen ZeitendesRechtes, »dasmitunsgeboren is«odermindestens jedem Volksgenossen verständlichwar,sindunwiederbringlichda- hin.Diefortschreitende Entwickelunghateinimmer mehrinsEin- zelne gearbeitetes Rechtsgebäudeund damit eineFülle vonRsechts-s

normen gebracht,dieheutekaum mehrdemFachmannübersehbar

ist.Der Laiewillsichindiesen Zustand nicht schicken.Sein naiver Glaube, inseinem Vedürfniß nach Rechtssicherheit,ist: fürjede Rechtslage könneund müsse ihmdasGesetzdieklare Auskunft geben. DieserGlaube istleidereitel,derWunsch nachvoll-erRechts- sicherheit unerfüllbar,die GesetzgebungeinSchwanken zwischen zwei Gegensätzen.Bald eine Beschränkung aufdieallgemeinen Nichtlinien mit einem weitgehenden Vertrauen inden Richter, baldkleinlichgenau gefaßte Einzelbestimmungen,diejeder richter- lich-en ,«Willkür«vorbeugenwollen. Aufdereinen Seite also eine Gefahr fürdieSicherheitdesRechtes,aufderanderen dienicht minder große GefahrseinerFesselungdesVerkehrsund derrRechts- anwendung. Dasrichtige Mittelmaßzutreffen, istdemGesetzgeber versagt,weilernicht vorherzusehenvermag, wiedasGesetzinder Rechtsanwendung wirken wird. Dahermein Vorschlag,ineinem Gerichtshof fürbindende GesetzesauslegungeinMittelglied zwi- schendieGesetzgebungund dieRechtsanwendung einzuschieben.

«

Wo das GesetzLücken und Unklarheiten zeigt,wo Zweifels- und Streitfragen in derRechtsanwendung auftauchen, sollder vorgeschlagene Gerichtshof prüfen,ob esnicht möglich ist,dieUn- klarheit,dieStreitfrage zubeseitigen.Wo esmöglichist,ohne daß daraus derEntwickelungdesVerkehrsund derRechtsanwendung die Gefahreiner Fesselung entsteht,istdieStreitfrage zubeant- worten. DieEntscheidungen werden, wiedasGesetz, veröffentlicht und habenbindende Kraftfüralie Nechtsbeziehungen, dienach dieser Veröffentlichung entstehen.

Der Gerichtshof soll sichauseinem Stamm von ordentlichen und einer Anzahlvon außerordentlichen Mitgliedern zusammen- setzen.Die ordentlichenMitglieder, meistPraktiker verschiedener Nechtsgebiete (etwa zwölfbisfünfzehn), haben ständigbei der Ent- scheidungaller Fragen mitzuwirken, während für Fragen beson- derer Art (Veispiele: Grundbuchrecht, Handelsrecht, Prozeßrecht) diefürdieeinzelnen Rechtsgebiete ernannten außerordentlichen Mitglieder beizuziehen sind, so daß,.jenachdem Gebiet, aufdem die Streitfrage liegt,dieZusammensetzung zum Theilwechselt.

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178 DieZukunft.

DerVorschlagistnicht ohne Vorgang. JrnGegentheil: die ZahlderVersuche,diedurchdasGesetznievollerreichbare Rechts-·- sicherheit aufanderem Wegezuerreichen, ist recht stattlich.

Was unser geltendes deutsches Recht bestimmt,um dieEin- heitlichkeitder Rechtsprechungzufördern, läßtdenErfolg voller Rechtssicherheitvermissen. Denn wenn auchdieErfahrung lehrt, daß sichdieUntergerichteindenmeistenFällenderRechtsprechung derhöchstenGerichte,vorAllem desReichsgerichtes,anzuschließen pflegen, sokanndochRiemand mitSicherheit darauf rechnen. Auch wenn man von derVielheit der höchstenGerichte (Reichsgericht, Oberlandesgerichte, Oberverwaltungsgerichte, um nur diewichtig- stenzunennen)absieht:ihrenEntscheidungen fehltdiebindende Kraft fürkünftige Fälle. Ohne solchebindende Kraftaberist eine volleSicherheit desRechtes nichtzuerreichen. Darum sollendie SprüchedesAuslegungsgerichtshofes für künftige Fällebindend sein.Wenn aberdiePräjudiziengesetze früherer Zeiten bestimmten (undimenglischen Recht heute nochdieBestimmung gilt),daß dieUrtheilederobersten Gerichte für künftige FälledieRichtschnur zubieten haben, so ist diese Vorschrift wissenschaftlich verfehltund praktisch bedenklich,einerohe, mechanische Einrichtung. UnsereGe- richte habenimmer nur denEinzelfall mitseinembesonderen That- bestand,mit all seinenEigenthü«mlichkeiten,zuentscheiden; der Richterbeantwortet nie eine Rechtsfrage, sondern er entscheidet einen konkreten Streitfall. Erthatweder Grund noch Berufung, zu prüfen,ob dieRechtssätze,dieerbeiderEntscheidung desRechts- streitesformulirt, allgemeine Geltung fordern können;darum ist esgefährlich, durchein Gesetz solchen»Rechtssätzen« allgemein-e Geltung beizulegen;ebenso ungerechtfertigt,wie(außerhalbeines bestehendenPräjudiziengesetzes)dernicht selten geübte Präjudi- zienkultus verwerflich ist, jenes blinde Rachbeten von ,,Rechts- sätzen«,dieindenEntscheidungen der höherenund höchstenGe- richte ausgesprochen sind, ohne daßdieVesonderheiten der Fälle beachtet werden, bei deren Entscheidung diese Sätze entstanden.

Nur dieBehandlung, dievon denBesonderheiten desEinzelsalles absieht,die das Typischezu erfassen sucht,die die Rechtsfrage sich vorlegt und zubeantworten sucht,wiesiederGesetzgeber,in dieZukunft schauend, ansieht«und regelt:nur einesolche Behand- lungkanneineLösung schaffen,derallgemeine Geltung zukonunt.

SoaberhättederAuslegungsgerichtshof zuarbeiten. Richts, Anderes wäreseinWirken alsdieErgänzungDessen,was der Ge- setzgeberbeiderSchafqug derGesetze nichtbisinsEinzelne ge- regelthat;sei es, daßerdieFrage,dieheute Entscheidung heischt,

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EinWegzurSicherung desRechtes. 179

nicht kannte, vielleicht nochgarnichtkennen konnte, oder, daßersie überfah, daßer ihre Regelung für unnöthigoder für nichtoder noch nicht möglichhielt Alsonicht mehrals eine Rachholung Dessen,was derGesetzgeber selbst gethan hätte,wäre ihmdiejetzt sichtbare Entwickelung bekannt gewesen.

Die innere Berechtigungaber,mitdieserRachholung eine eigeneStelle zubetrauen, liegt darin,daßderGesetzgeberbeider Schwerfälligkeitund Unsicherheit seiner Arbeitwesise außerStande ist,auchnur halbwegsin einer denBedürfnissengerechtwerdenden WeisedasVersäumte selbst nachzuholen,und daß,wenn nichtder VerkehrJahrzehntelangunter derStarrheit deseinmal erlassenen Gesetzesund unter derUnsicherheit seiner Auslegung leiden soll, eine Jnstanz dieMöglichkeit haben muß,dasMachtwortzuspre- chen,dasdenVerkehrvon derStreitfrage endgiltig befreit.

Einen Auslegungsgerichtshof abernenne ichdievorgeschla- gene Stelle,weilseinWirken nachder hauptsächlichstenFunktion rechtlichalseine (authentische) Auslegung desRechtes anzusehen wäreundweilseineMitglieder,diedemGesetzund seiner Ausle- gung und Behandlung genau wiedieRichtergegenüberstünden, auchgenau diestaastsrechtliche Stellung unserer heutigenRichter bekommen müßten.

Ein solch-erGerichtshofsoll nichtetwa an dieStelle unserer Gerichte treten, seineSchaffungkeinNiißtrauensvotum fürunsere höchst-enGerichtebedeuten. Erhat sichinkeiner Weiseindielau-—- fendeRechtsprechung einzumischen. Auch künftig hatnur der-Rich- terdeneinzelnen Streitfall zuentscheiden;und erhat ihnzuent- scheiden, ohne sichirgendwoher Weisungen erholenzumüssen.Ge- rade an diesem Punktzeigt sich-,wie himmelweit mein Vorschlag von einer Einrichtungentfernt ist,dieheute nochdenJuristen aus demGebiet despreußischenLandrechtesbös in denGliedern liegt:

derEinrichtung, wonachderRichterbeim Auftauchen von Ausle- gungzweifelnsichder eigenenGesetzesauslegung enthaltenunddie Rechtsfrage der»Gesetzeskommission«vorlegenmußte.

Der Gerichtshof istauch nicht dazu bestimmt,die Funktion unsererhöchsten Gerichte auszuschalten,dieman alsdieWahrung derRechtseinheit bezeichnet. Richt,weilerein »besserer Rechts- ausleger«wärealsetwadasReichsgericht, sollereingeführtwer- den. Wohl aber,weilnach unserem Rechtund nachderNatur des Reichsgerichtes alseines GerichtesdieWirkung seinerArbeit be- grenztistund dasReichsgerichtDasnicht leisten kann,woran doch derVerkehreinso großes Jnteresse hat, nämlichdiejeweiliger- reichbare höchsteSicherungdesRechtes.Und zwar weder quanti-

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