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Volk und Rasse, 13. Jg. Februar 1938, Heft 2.

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Academic year: 2021

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Volk und Rasse

Illustrierte Monatsschrift für deutschesVolkstum

Rassenkunde Rassenpflege

Zeitschrift des Reichsausschusses fürVolksgesundheitsdienstund

der DeutschenGesellschaft fürRassenhygiene.

set-ausgeben Pras. Prof. Astel (Weimar), ReichsministerR. W. Darr 6(Berlin),Min.- Rat sehrle (6eidelberg), Reichsamtsleiter Dr. Walter Groß (Berlin), Min.-Dir. Gütt (Berlin), Kultusministeri.R.Hartna cke(Dresden), Prof. Helbok(Leipzig), ReichsführerSS Himmler (Berlin), Prof. Mollis on (München), Prof. Reche (Leipzig), Prof.Rüdin (München),Dr.Ruttke (Berlin), Dr.J.Schottky (Hildburghausen), Prof.A.Schultz (Königsberg)- DozentB.K.Sch ultz (Berlin), Prof.SchUltze-NaU mburg(Weimar), Prof.S taemmler (Breslau), Prof. Ticala (München), Prof.Wrede (Kdln),

Prof. Zeiß (München).

Schriftwart: Dozent Dr. Bruno li. Schultz Neubabelsberg beiBerlin,KohlhasenbrüchNeue Kreisstr.35

13.Jahrgang Heft2 Februar 1938

Inhalt:

Umfchlagbild: Deutsches SportmädeLAufn. CrichNetzlaff.

Bildbeilagem Jungarbeiter. Aufn. Crich Netzlaff . . . . . . . . Seite 33 Jnduftriearbeiterin. Aufn. Crich Netzlaff . . . . . » 34

Feinmechaniker. ,, ,, » . . . . . ,, 35

Feinmechaniker. ,, » » . . . . . » 36

Das Problem der erbkranken nnd der asozialenFamilien und ihrerBe- handlung. Von AniversitätsprofessorDr. M. Staemmler, Vreslau . » 37

Wer eine Welt willwenden ....Von LotharStengelv. Nutkowski » 44

Hunnen nnd Germanen. VonAniversitätsprofessorDr. Wilhelm Capelle,

Hamburg . . . . . . . . . . . . . . « 45

Dieempirische Erbprognofe derPsychopathie. Von Dr. FI. Niedel . . » 56 Aus Nassenhygienennd Bevölkerungspolitik . . . . . . . . . . » 59 Zeitschriftenspiegel. . . . . . . . « . . . . . . . . . . . ,, 63 Buchbefprechungen. . . . . . . . . . . . . · . . . . . . » 64

Be U Breis vierteljährlich RM.2.—,sinzelheft RM.—-.7o. PostfcheckkontodesVerlags Münchenxz9;

. zgp Postsparkassenkonto Wien59594zPostscheckkonto BernNr.1114845zKreditanstaltder DeutscheninPrag,Krakauer Gasse«(Postscheckkonto Prag 627 Zo).

J. F.Lehmanns Verlag - München x5- Paul Seyse-Str. 26

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Aufn.ErichRetzlaff,Berlin

Jungarbeiter Vorwiegend Fälifch VolkundRasse. Februar1938.

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Aufn.ErichRetzlaff,Berlin

Feinm chaniker Vorwiegend Nordifchmitfälifchem Einschlage

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Volk und Rasse, 13.Jahrg.1938, Heft2

J.s. LehmannsVerlag, München-Berlin

Das Problem der erbkranken und der asozialen Familien und ihrer Behandlung.

Gedanken und Vorschlägevon UTStaemmler, Breslau.

Rassenpflegetreiben heißtimmer wieder,Auslese halten,dasGutefördern,das Schlechte zurückhalten.

Wird durchirgendeinen ProzeßdasWertvolle gehemmt,oderdasSchlechte, Minderwertige,Kranke gefördert, so entsteht Gegenauslese.

Wir müssenUns alsobeiallen rafsenhygienischen Maßnahmendarüber im klarensein,welche Volksteile alswertvoll, förderungswürdig, gesundundwelche anderen alsminderwertig oderkrank anzusehen sind.

Dabei werden oftdieGegensätzenichtso eindeutigvor Augen liegen,wiees hieraufdemPapier erscheinenmag. Am einfachstenliegendieVerhältnisse noch, wennessichum Unterschiedehandelt,die indenBereichderHeilkundefallen, also in dieGegensätzekrank oder gesund.

Hierhaben wir aufdereinen Seite gesunde Menschenaus gesunden,un- belasteten,bewährtenFamilien, Menschen,dieinihremganzen Vorleben gezeigt haben,daßsieauchselbstetwas zuleisten imstande sind.Sie sindohne weiteres positivzubewerten und dementsprechendzufördern.Dasheißt,man wird nach Möglichkeitdafürzusorgen haben, daß sie frühzeitiginStellungenhineinkommen, indenen sieheiratenundihrErbgutfortpflanzenkönnen. Man wird versuchen, sieihremWerte entsprechend bevorzugtzubehandeln.

Ebenso eindeutig liegendieVerhältnissebeisichererbkranken Menschen,z.B.

solchen,diean Schwachsinn,erblicherGeisteskrankheitusw.leiden. Wir wollen siegewißalskrankeMenschennichtmißachten,wirhaben Mitleid mitihnenund werden versuchen,ihnendieLastihresErbgutes zuerleichtern,aberwir dürfen undwir müssenverhindern, daßsieihre Krankheit weiter vererben. Siewerden unfruchtbar gemacht.AlleMaßnahmenderFörderung (Ehestandsdarlehen, Sied- lung, besondere samilienunterstützung) fallenbeiihnenfort.

Dazwischen liegt eine dritte Gruppe: Menschen,die selbst gesundund leistungsfähigsind,biszudemTermin derEntscheidung (ob Förderungeintreten solloder nicht) ohnejede Krankheitszeichen, aberaus belasteterFamilie stammend, dasheißtmit einer gewissen,oftzahlenmäßig feststellbaren Wahrscheinlichkeit selbstmit krankhaften Erbanlagen ausgestattet, die zwar bei ihnen verdeckt schlummern,aber ineinerdernächsten Geschlechterfolgenwieder zum Vorschein kommenkönnenOsrbträgermitspalterbigen,überdeckbaren Anlagen).Unter diesen Nichtkranken,aber aus belastetensamilienStammenden könnensogarMenschen sein,dieselbstdievollen Krankheitsanlagen insichtragen, aberselbst vorläufig (vielleichtwegen sehlens irgendeiner AuslösungdurchdieUmwelt) nochgesund sind: Schizophrenievor demerstenAnfalle, HuntingtomKranke vor demAusbruch derKrankheit, Zirkuläre,beidenen dieerste melancholische Phasevielleichterstin dreioder vier Jahren eintritt.

Wir könne-ndiefe Menschenalsrezessive Erbträgeroder unmittelbar vom AusbruchderErbkrankheit Bedrohte meistnicht erkennen. DasGesetzzurVer- hütungerbkranken Nachwuchses, das janur dasgrobeKranke erfassenwill und DerVerlagbehält sichdasausschließliche RechtderVervielfältigungundVerbreitungder

indieserZeitschriftzumAbdruck gelangendenOriginalbeiträgevor.

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38 Volkund Rasse 1938,II

soll, sieht siealsgesundan. Das Ehegesundheitsgesetzhat auch keineHandhabe, irgendwiegegen sie vorzugehen, weil auch diesGesetzinseinen praktischenAus- wirkungenan das Vorliegeneiner Erbkrankheit gebunden ist;und dochmüssen wiruns darüber imklaren sein,daßdiese Menschenvom praktischen Standpunkt

aus anders behandelt werden müssen,alsvoll Erbgesunde.

Das heißt,wir wollen und dürfen sienichtausschalten, aber wir dürfen ihnenauchkeine besondere Förderung zukommenlassen.

Wenn esalso gilt,Auslesegruppen herauszusuchen für besondere Formationen (sür SS, für Neubauernsiedlungen, fürdenNachwuchs derpolitischen Leitung, Adolf Hitlerschulen usw.), so müssen diese Menschen(als wahrlich nicht vollerb- gesund)zurücktreten!Schwierig istaber dieFragezulösen,wann imEinzelfall einMenschindiesemSinn alsbelastetbezeichnet werden soll.Beispiel: Gesunde Eltern, 6Kinder,darunter eines,das anangeborenem Schwachsinn leidet oder aneinerSchizophrenieerkrankt ist.NachunserenKenntnissenvon derVererbung derSchizophreniewerden von denGeschwisterndesKranken 2X3auchwenigstens einekrankhafte Anlageinsichtragen, 1X3wird erblich unbelastetsein.Ent- sprechendes gilt fürdie anderen sich rezessivvererbenden Krankheiten. Wenn wir das wissen,können wir dieGeschwisternicht als voll gesundansehen,müssen sie alsoaus einerbesonderen Bevorzugung ausschließen. Ihnen deshalb das Ehestandsdarlehen zuversagen,sievon Kinderbeihilfenauszuschließen,halte ich nichtfür berechtigt.Dasheißt, sie sollenandengewöhnlichenHilfsmaßnahmem die derStaat fürdieärmerenVolksgenossenanwendet, teilhaben, sollennur nicht indieAuslesegruppen hineingehören.

Sind dagegenineiner Familieineiner Geschwistergenerationoderinzwei aufeinanderfolgenden Generationen Eltern und Kindern) mehreremitschweren Erbkrankheiten behaftet(beide Elternteile odereinElternteil undeinesodermehrere derKinder),so sollteman auch mitgeldlichen Unterstützungen dieserFamilien sehr vorsichtig seinund nicht durchGewährungvon Ehestandsdarlehen an gesunde Anwärter aus einem solchenGeschwisterkreisdieEheschließungeines so offenbar schwerer Belasteten fördern.

Das Gesetzzur Verhütungerbkranken Nachwuchses kennt nur erbgesunde underbkranke Menschen. BeiderFragederAusleseundFörderung müssenwir darüber hinauseinegrößereRücksichtaufdieFamilien legenundunterscheiden zwischen

Z.erbgesunden Familien, z.erbbelastetenFamilien, Z.erbkranken Familien.

DieMitgliederderersterensindvoll zufördern (sofern sie selbst gesundund leistungsfähig sind),dieMitgliederderzweitenGruppekönnenan dengewöhn- lichengeldlichen Unterstützungsmaßnahmen (einschließlichEhestandsdarlehen) teil- nehmen(alsoauchKinderzulagen erhalten), sie sindaberaus denMaßnahmenaus-

lesender Förderung auszuschließen.

Mitgliederderdritten Gruppe dürftenauch nicht durchGeldunterstützungen Förderung erfahren.

Man darfaberdenBegriffderBelastungnichtsoweit ausdehnen, daßnun

jedein einerSippe nachweisbare Erbkrankheit aufGenerationen hinauseinesolche Belastungbedeutet.

AlsbelastetindiesemSinne würde ich immer nur diejenigeGes chwister- s chaft ansehen,dieinsicheinerbkrankes Mitgliedenthältodervon einem erb- kranken Elternteil abstammt. Wenn sichnur indenNebenlinien (unterVettern undBasen,Onkels undTanten)Erbkranke finden,würde ichdiese Menschennur dann indiesemSinne für belastetbezeichnen,wenn dieErbkrankheiten inden Nebenlinien mehrfach auftreten.

Jn denBereichdesmedizinisch Faßbarensindallediese Unterscheidungennoch verhältnismäßigleichtdurchzuführen.

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1938,II M.Staemmler,DasProblemdererbkr.u.derasozialcn samilien 39 Wiestehtes nun mit dencharakterlich Kranken, denMinder- wertigen im eigentlichen Sinne, denAsozialen?

«Auchhiermüssenwir klare Begriffeaufstellenund versuchen,klare Ent- scheidungenfürdenEinzelfallzutreffen.

I.Wer istasozial?

« Jeder, der sichnachfeiner gesamten Verhaltungsweise nicht in·dieVolksgemeinschaft einfügt, der sichim Leben nicht be- Wahrt und nicht fähig oder nicht willens ist,den ihmzukommen- den Platz in der Gemeinschaft auszufüllen.

, Nichtauf einmaligeEntgleisungen, aufeinmalige(selbstnichtimmer auf wiederholte) Verstößekommt esan,sondern aufdenGrundzug, das eigentliche seundamentdes Charakters, aus dem dieEinzelhandlungen sichdann zwangs- laufig ergeben.

Unter denAsozialenkönnenwir zweiGruppenunterscheiden:

a) DieVerbrecher (Antisoziale), imbesonderendieGewohnheitsver- brecherund dieBerufsverbrecher. Zuihnengehörenauch diegewerbsmäßigen Betrüger,dieSchieber, Spieler, ebensoeinTeilderTrinker.

b) Die S chmarotzer,dasheißt Menschen,die dieSorge fürihr Leben und dasihrerFamiliengrundsätzlichanderen überlassen,dieauf Kostenderanderen leben undsichbereichern (Landstreicher,Bettler,Arbeitsscheue, Prostituierte, Zu- hälter, Trinker, Rentenschmarotzer usw.).

JnihrenKreisen findetman selten Verbrechergrößeren Stils, dafür gedeiht hierdiekleine Kriminalität (Diebstahl, Mundraub, Betrügerei, sundunterschla- gung usw.).

Völlig falsch erscheintesmir, zwischen »unsozial«und »asozial«zuunter- scheiden. Wen-n derUnternehmer keinVerständnis fürdie Arbeit seinerMitarbeiter hat,wenn ersie aussaugt und sichdamit aufihreKosten bereichert, so ister genau soals asozialerSchmarotzeranzusehen,wie derjenige,dernichtarbeiten will und sichvon anderen unterhalten läßt.

AntisozialeVerbrecher undasozialeSchmarotzer gibtesin allengesellschaft- lichenundsozialen Schichten. Nur zeigensie indeneinzelnenSchichten einver-

schiedenes,,Erscheinungsbild«. sür unsere Auffassung istesgleichgültig,obdas Schmarotzertumim srack(alsGlücksritter und Spieler)oder inLumpen(als Vagabundund Landstreicher)auftritt.

sürdieBeurteilungimEinzelfall mußmaßgebend sein,obderMenschin seinem ganzen Wesen, seinem Kern, seinergesamtenVerhaltungsweise sichals minderwertig erweist undnicht,obereinmal aufAbwegegeraten ist.

Das gilt fürdenErwachsenen ebensowie für Jugendliche. Gewißkann man

oft schonim jugendlichenAlter denKern derUnterwertigkeit erkennen und ein Urteil überdenMenschen fällen. Jmganzen mußman aber geradehierbeivor- sichtig sein,WeilvorübergehendeEinflüsse(auchkörperlicherArt)zueinem zeit- weisen Abgleiteneines Menschen führen können,dasnachvollständiger Reifung mitsestigungdesCharakters wieder überwunden wird.

Wir könnenesalsoeinemJugendlichennicht immeransehen,oberkriminell geworden ist,aus innersterAnlage,obaus Verführung,ob vielleichtinfolgeVer- sagens gewisser körperlicher Kräfte.

Aberim ganzen wird esdoch nicht allzuschwersein,bei längerer B eob- achtun g über einenMenscheneinrichtigesUrteil zugewinnen,oberingröberer Weiseals antisozialer Verbrecher oder alsasozialerSchmarotzer anzusehen ist.

II.Begleiterscheinungen der Asozialiät.

»

Jn vielen Fällen ist Asozialitätnur eineTeilerscheinung allgemeiner geistiger Minderwertigkeit.Eine beträchtliche Rolle spieltbeidenAsozialenderange- borene Schwachsinn. Das siehtman besondersbeidensogenannten Ver-

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40 Volkund Rasse 1938,II wahrlosten, schwerErziehbaremdenjugendlichen Kriminellen,wieesGruhle, Lund, Mönkemöller, Wemmer gezeigthaben(vgl. Lange, Dieeugenische BedeutungdesSchwachsinns). Man übertreibt wohlkaum,wenn man sagt,daß sichunter denAsozialenund Kriminellen imDurchschnittetwa ZoO,-"oSchwach- sinnigefinden.

Die zweiteGruppe geistig Defekter,dieeinebeträchtlicheAnzahlAsozialer stellt, sinddiePsychopathem Unter ihnenkannman (nach Birnbaum) in derHauptsache folgendeTypen unterscheiden:

a) Diehaltlos enPsychopathem MenschenohneRückgrat, willensschwach, passiv, indolent,diesichvon jedem ausnützenund verführen lassenund damit baldvorübergehendetwas Gutes leisten(wennsie geradeingutenHänden sind), bald aufdieBahn desVerbrechens geraten, wenn dieVerführungan sieheran-

xrictltJndieseGruppe gehörteingroßerTeilderTrinker undanderer Rauschgift- ü,tiger.

Diese asozialenPsychopathen stellen einen großenTeil der asozialen Schmarotzer, derBettler und Vagabunden, derProstituierten (soweit sienicht schwachsinnig sind).

b)Dieaffektiven Psychopathem Menschenmit höchster,übersteigerter Empfindlichkeit,dieaufdieleichtesten ReizemitsinnlosenReaktionen antworten unddadurchbalddurch immer wiederholte affektive Handlungen mitdemStaats- anwalt inKonfliktgeraten, bald alsOuerulanten einendauernden Kampfmit VorgesetztenundRichternführen.

c) Dietriebkranken Psychopathem MenschenmitschwerenDefektenim Gemütsleben,denen das Gefühl für RechtundUnrechtvöllig fehlt, oft schonin derJugendvon einerdemnormalen Menschen unverständlichen RoheitundGrau- samkeit,die,,geborenen Verbrecher«,diemeistschonimJugendalter denKern ihresWesensverraten (Mora1 insanity, moralischerSchwachsinn).

Jmganzen sindallediese PsychopathenMenschenmiteiner abnormen psy- chischen Konstitution,aufGrund derensie aufdiegewöhnlichenReizederUmwelt in abnormer Weise reagieren (sowiederMenschmiteinerabnormen körperlichen Konstitution eineandere Reaktion aufEinwirkungen derUmwelt erkennen läßt).

Es sindnichtGeisteskrankeimeigentlichen Sinne, siezeigen meistkeineDefektc derIntelligenz, sindaberdoch nicht als psychisch gesund anzusehen;imVorder- grund stehenbei ihnen dieStörungendesGefühlslebensundderWillensleistung, bald imSinne schwerer Defekte,bald imSinne übersteigerterReizbarkeit,un- genügender Hemmungen. Psychopathenkönnengleichzeitigschwachsinnig sein, dochits;ldasdurchaus nicht dieRegel.Vielmehr ist vielfachdieIntelligenz voll entwi et.

DiepsychopathischeVeranlagung spielt,das geht besondersaus denUnter- suchungenvon Birnbaum, Aschaffenburg u.a.hervor,beiderEntstehung desVerbrechertums einehervorragende Rolle.

Der kriminelle Psychopath verdient unter denAsozialenganz be- sondere Berücksichtigungl

Ill. Wie entsteht Asozialität?

Wir haben imVorhergehendenzwei Säulen kennen gelernt, aufdenensich dieAsozialität aufbaut: Schwachsinnund Psychopathie.

Beides sind zunächsteinmal in ihrerüberwiegendenMehrzahl erbliche Krank- heiten.sürdenSchwachsinn istdas durchdas GesetzzurVerhütungerbkranken Nachwuchsessoweit anerkannt, alsessichum dieangeborene sormhandelt. sür diePsychopathie giltdasGleiche. Wenn sieimGesetzzurVerhütungnicht mit aufgeführt ist, so liegtdasdaran,daß diePsychopathieeineso schwer abgrenzbare, mitdemGesunden einerseitsundmitdemschwer Geisteskranken andererseitsdurch tausend Ubergängeverbundene Krankheit ist,daßesfurchtbarschwer istzusagen,

wo dieGrenzen gezogen werden sollen. Von dem leichtpsychopathischemreiz-

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1938-II M.Staemmler,DasProblem dererbkr.u.derasozialen Familien 41 baten,affektiv empfindlichen Künstler, Gelehrten, Erfinder, dessenGesamtwerte weit über dem Durchschnitt liegen können, gibtesebenalle Ubergängezudem vollständig minderwertigen psychopathisch amoralischen Roheitsverbrecher. Die Grenzen sind so fließend, daßesunmöglich erscheint,diepsychopathischeKom- ponentevom Medizinischenaus zufassenundso dieseerbkranken Menschenmit m dasErbgesundheitsgesetz hineinzunehmen.

» DaßbeiFürsorgezöglingenund jugendlichen Verbrechern ingroßer Zahl geistige Störungenbei denEltern nachgewiesenwerden können, habendie Unter- sUchungenvon Land, Gruhle, Mönkemöller u.a. gezeigt. DaßdasVer- brechertum selbst überwiegend auf endogen-erblicher Grundlage entsteht, zeigen vor allem dieZwillingsuntersuchungen von J. Lange undseinenMitarbeitern.

Also sowohl die beiden häufigsten Geistesstörungen,diezur Asozialität führen, Schwachsinnund Psychopathie müssen überwiegendalserblichbedingt angesehenwerden. Aberauch dort,wo sie selbst nicht nachgewiesenwerden können, beruhtdieNeigungzurKriminalität vorwiegendauferblicherGrundlage.Das- selbekann imganzen von denasozialenSchmarotzern gesagtwerden.

Wenn in manchenFamiliendieasozialenElemente einenso besondersbreiten Raum einnehmen, daßdaraus ganze Geschlechtervon Verbrechern, Vagabunden, Landstreichern usw. entstehen(essind ja zahlreiche derartige Familien beschrieben worden), so liegtdasdaran,daß sichimmer wieder Minderwertig mitMinder- wertigem indenEhenzusammenfindet und daß sodurchganz besondereAus- lesevorgängeHäufungenderminderwertigen Anlagen zustandekommen. Jcher- innere an dieVagabundenfamilie Zero, an dieUntersuchungen,dieneuerdings von Ritter aufderSchwäbischenAlbvorgenommen worden sind (eineSippe aus herumziehenden KesselflickernUndZigeunern,inihrerersten Entstehungzum Teilaufdenberühmtenalten Schinderhannes zurückzuführen).Undendlich spielt natürlichbei derEntfaltung dieserErbanlage auchdasMilieu eineRolle,in dem dieschondurch dieAnlage minderwertigenKinder nun aufwachsen. Sie werden zum Betteln,Vagabundieren, Stehlen erzogen; sie sehenvon ihrer frühesten Jugendan, daß ehrlicherArbeit imHauseihrerEltern kein Wert zugemessen wirdund kommen sovon vornherein (ihrenAnlagen entsprechend)indieab- schüssige Bahn desAsozialenhinein. Alkohol und andere Rauschgiftekönnen dieses Herabsinkennochunterstützen.So kann eskeinWunder sein,wenn aus erblicher Anlageund ungünstigerUmwelt in denFamilienderAsozialeneinefast planmäßig ablaufende ZüchtungimgleichenSinn zustandekommt.

Wenn wir fragen,welcheSchlußfolgerungenwir aus diesen Erkenntnissen ziehenmüssen,sokönnen wir zunächstnur sagen:Die Asozialen sind unter die erblich Geschädigten zurechnen. Sie stellenneben den Erb- kranken diegroße Gruppedererblich Minderwertigen dar.

Neben ihrercharakterlichen Minderwertigkeit zeigen sie oft Züge geistiger Störung (Schwachsinnund Psychopathie). Aberauchwo diese fehlenodernicht soklarhervortreten, müssenwir sowohl dieantisozialen Verbrecher wie die asozialen Schmarotzeralserblichminderwertig ansehen.

IV. Wie haben wir uns zuden Asozialen zu stellen?

Wie beidenerblichKranken müssenwir zunächst ausgehenvom Einzel- menschen.Wer hier alsantisozialoder asozialzubezeichnen ist, habenwiroben auseinandergesetzt.

Was kann mitihnengeschehen?

a) Nach dem geltenden Gesetz: Jstereingefährlicher Gewohn- heitsverbrecher, sokann erdurchVerwahrung unschädlichgemacht werden (vgl.Gesetzgegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher und überMaß- regelnderSicherung undBesserungvom 24.Nov. 3933).Dadiese Verwahrung unter Umständen lebenslänglich ist, istdamit zugleichdieSicherheitgegeben, daß die krankeErbmassesichnichtforterbt.

voxk undnasse. Februar1938. 4

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42 VolkundRasse 1938,II AhnlicheMittel sindgegen Trinker (H)eilanstalt)und Arbeitsscheue (Arbeitshaus) anwendbar, allerdings immer nur zunächst auf beschränkteZett.

Eine solcheUnterbringung wird denVersuchmachen,denAsozialen aufdenrich- tigen Wegzubringen.Sie wird damit in derRegel nicht allzuviel Erfolgauf- weisen (wennessichwirklichum einenkonstitutionell bedingten Asozialen handelt).

DaderTrinker wiederArbeitsscheueaberinderRegelnacheiniger Zeitwieder.

entlassenwerden muß,bleibtihm(auchwenn dieFreiheitnichtallzulangedauert) Gelegenheit, für Weitervermehrung seiner krankhaftenAnlage Sorge zutragen.

Eine erbgesundheitlich-rassenhygienische Ausschaltung des Asozialen als solchem gibtesnachderheutigenGesetzgebung nicht.Durchdas GesetzzurVer- hütungerbkranken Nachwuchses sind sienur zufassen,wenn siegleichzeitig schwachsinnig, geisteskrank (epileptisch)oder Trinker sind.Es wird deshalb einebesonders wichtigeAufgabe sein,unter denasozialen FamilienUm- schaunachdenjenigen Personenzuhalten, dieschonheuteunter das Gesetzzur Verhütungerbkranken Nachwuchses fallen.Es ist,daswird jeder einsehen,ganz besonders wichtig, daß Menschen unfruchtbargemachtwerden,bei denensich außer der ungenügenden Begabung (demSchwachsinn) nochZeichen charakterlicher Minderwertigkeit finden.Sie sinddieeigentlichen Schädlingeund müssendes- halb mitradikaler Einstellungunfruchtbar gemachtwerden.

GegendiePsychopathen oderreinAsozialen istdasGesetzzurVer- hütungerbkranken Nachwuchses zurZeit nicht anwendbar.

Sie fallenhöchstensunter das Ehegesundheitsges etz.Denn Ehe- schließungensollenunterbleiben beimVorliegenvon Geistesstörungen,die die Ehe nicht imInteressederVolksgemeinschaft wünschenswert erscheinen lassen,Es ist ohne weiteres klar,daßunter dieseretwas weiteren FassungPsychopathemVer- brecherund asozialeSchmarotzer unterzubringen sind.Es ist also nachdem heutigenGesetzdurchaus möglich,ihnendieErlaubnis zurEheschließungzuver- weigern.Eine andere Frage ist,ob damit irgendein Nutzen gestiftetwird. Gerade beidenhaltlosenoder moralischdefekten Asozialenund Psychopathenwird an Stelle derstandesamtlich geschlossenen Eheeinewilde Ehetreten,oderzum min- destenwird esnichtmöglich sein,eineZeugungvon unehelichenKindern zuver- hindern. Daßunter denunehelichenKindern solchevon asozialenElementen eine beträchtlicheRolle spielen, ist ja allgemeinbekannt.

b)Als Vorschlag fürdie Zukunft.

Es bleibt alsoeineLücke.Wir müssen zugeben, daßdieheutigen rassen- hygienischen Maßnahmennichtausreichen,um dieFortpflanzungderVerbrecher und derschwer-asozialen Psychopathen inausreichender Formzuunterbinden.

Esbedarfdeshalb einerbesonderen (vielleichtvom Gesetzzur Verhütung erbkranken Nachwuchseszutrennenden) Gesetzgebung,dieaufdieseErbminder- wertigen anzuwenden ist. Eine solcheGesetzgebung darfaber nicht nur die schweren Gewohnheitsverbrecher miteinbeziehen, sondernauchgeradedieasozialen Schmarotzer (Landstreicher, Bettler, einen Teil derTrinker, Prostituierte, Zu- hälter),diewohl oftindieGruppederkleinen Kriminalität hineinfallen, aber nicht so grobe Straftaten aufzuweisenhaben,daßsieunter das Verwahrungs- gesetz fallen. Wenn man diegesetzliche Bestimmungetwa so faßte,daß die- jenigen asozialen Psychopathem bei denen sicheineerbliche Belastung nachweisen läßt, unfruchtbar zumachensind, sowird esaufdereinenSeite gelingen,denKreis weit genug zuziehen, aufderanderen wird esverhütet werden,daß dieVerordnungdurchfalsche Auslegung eineAnwendung erfährt, die über das,was derGesetzgebererreichenwill,hinausgeht. Esistdabei genau zuformulieren,was unter ,,Asozialen««zuverstehenist, nämlich

a) Rückfallsverbrecheraus Willensschwäche, Gewohnheit oderBeruf.

b)Arbeitsscheue,deren ganzes Verhalten zeigt, daß sie nicht imstandeoder willens sind, sichoderihreFamiliemiteigenerArbeit zuerhalten.

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