(Zweitc Ausgabe.)
Sonnabend, l0. Februar.
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.M 6. 1866. — Z.Jahrgang.
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« Wecheublattsitt das Welle
Preis vierteljährlichbeiallenPreuß.PostanstalteanWSgr., beiden 73x4 Sgr.,inBerlin beiallenZeitungssSpediteuren« incl.Botenlvhndie 6Sgr.,inderExpedition, Taubenstr.27, 4V2 Sgk
Zeile3Sgr. »
Jnserate
Die erste Ausgabe unseresBlattes ist von der Polizeimit Beschlag belegt wordenwegen des Leitartikels, welcherunter dem Titel: »Ein Angriff aufdie Un- vkklctzlichkcitunserer Abgeordneten«denneuestenPlenar-Beschlußdes Ober-Tribunals besprach.Wir haltenes nicht für gerechtfertigt,einEreignißvon solcherWichtigkeit fürdieverfassungsmäßigeEntwicklung unseresstaatlichenLebens mit Stillschweigenzu übergehen;da wir aber fürchtenmüssen,in einem neuen Aufsatzüber dies Thema wiederum die Grenzezu überschreiten,welchedie Behörden für dieseBesprechungen annehmen, so lassenwir hiereine Erklärungfolgen, welcheder GeheimeJustiz-und Appellations-Gerichtsrathv. Ammon über diesenGegenstandin derKölnischeuZeitung veröffentlichthat. Da Herr v. Ammon Mitgliedder Kommissionwar, welcheden Vexsnssungs-Entwurfausarbeitete,«svmuß seinerErklärungüber dieBedeutungder einzelnenParagraphennatürlicheine großeBedeutungbeigelegtwerden.
Erklärung
Die EntscheidungdesköniglichenOber-Tribunals, welchedieRedefreiheitderLandtags-Mitgliederinsofern beschränkt-AlssiederStaatsanwaltschaftundden Ge- richten-Wie esheißt,dieUnterschädungvvindizirhob ein
RednerimBewußtseinseinerBekufserfüllunggesprochen habe,oderoberdoloserWeiseausdemKreise heraus- getreten,welcherihmalsLandtags-Mitgliedgezogensei,
—
machtesmir am Abendeeinesseit nahe funfzig JahrendemDienstederGkkechtigkeitgewidmetenLebens zurGewissenspflichtZeugmßgegendieseUnterscheidung abzulegenauszwei PeriodenmeinesLebens,worines
mir beschiedenwar, unmittelbar zu derfraglichenVer- fassungsbestimmungmitzuwirken Ichglaube dadurch meinemVaterlande einenDienstzuleisten,wenn ich ein Scherfleindazu beitrage,daßeineirrige,denPrä- cedenzfällenzuwiderlaufendeundmithöchstbedenklichen FolgenverknüpfteJtltlsprudenznicht festgehaltenwerde.
GegenEnde»desMonatsMärz1848 wurde ich durchdas Minister-cumCamphausenaus meiner noch jetztinnehabendenStellungnachBerlin entboteu,um mit an der Gesetzgebungzu arbeiten· Esgalt damals, mildesOelaufdieWogenzugießen,welcheden Damm überfluthethatten,derlange derErfüllunggemachter Zusagenund berechtigterErwartungen entgegengestellt
worden war. AlserstesdringendesBedürfnißindieser Beziehungstellte sicheineehrlicheVerfassungdar. Un- bedmgteRedefreiheitder Abeordnetenin denKammern, unter deren alleinigerDiscrplinwar einesderersten Erfordernisse dieserVerfassung ZuihrerVorbereitung undBearbeitungwurde ausdenverschiedenenMiniste- rien eineKommission gebildet,welcherichSeitens des damaligenJustizministersDr·Bornemann alsMitglied beigegebenwurde.
Jn dieserEigenschafthabe ich mich wesentlichan derVorberathungdesVerfassungs-Entwurfsvom 20sten Mai 1848 betheiligtunddieFassungdes§ 57:
»DieMitgliederderKammern können weder
fürihreAbstimmunginderKammer,noch für ihredarinausgesprochenenMeinungenzurRechen- schaftgezo«enwerden«
rührtvon mirher.
AnirgendwelcheHintergedankenwurdedamals nicht gedacht,undobwohlderEntwurfinderMinister-Kon- erenzmancheAenderung erfuhr, sowurdedochdervor-
stehendeParagrapheinfachund unverändertdarin auf- genommen. —— Hätteman eineUnterscheidungwiedie obenerwähnteinReserve halten wollen, sowürdeich wenigstensmeineMitwirkungdazu,als einesehrlichen Mannes unwiirdig,rund versagthaben.DenEhre-umrin-
nern aber, welchedamals dasMinisterium bildeten,konnte icheinen solchenVorbehalt nicht zutrauen. Der Herr Generalstaatsanwalt Grimm, damals mein Kolleeim rheinischen Appellationsgerichtshofe,welcherjetzt so charf- sinnigdieobigeDistinktionhervorgehobenhatund welcherdamals mitmir zugleichemZwecke nachBerlin berufenwar,wo er mitmirdasselbeQuartier bewohnte undwo wirunstäglichüberunsereArbeiten unterhiel- ten,wenn gleicher mitdemVersassungsentwursspeziell nicht beschäftigtwar, wird sichvielleicht noch erinnern, daßman damals keineHintergedankenhegte.
So gingdennderVersassunsentwurfindie Na- tional-Versammlung,unddiesefateden-Art. 79ihres Vetfassungsentwurfsmiteiner Aenderungdahin:
»Siekönnenfür ihre Abstimmungenoderfürdie inihrerEigenschaftals Abgeordnete abgegebenen schriftlichenodermündlichenAeußerungennichtzur Rechenschaftgezogen werden«
Die Verfassungs-Urkundevom 5.Dezember1848
:
stelltedieFassungdesEntwurfesvom 20. Mai 1848 wiederher.
BeiderBerathunginderErstenundZweitenKam- mer über dieRevision dieser Verfassungwurde die Be- stimmung übereinstimmendgefaßt:
"
Sie könnenfür ihre Abstimmungeninder Kam- mer niemalszfürihredarinausgesprochenenMei- nungennurInnerhalbder Kammeraufdem Grunde der Geschäftsordnung(Art. 78.) zur Rechen- schaftgezogenwerden.
Zuerstwurde dieseFassungvon derZweitenKam- nachdemVorschlageihrerRevisions-Kommisionange-
nommen,k- derZentral-AusschußderErstenKammer schloßsichdemnächstderselbenan unddieErsteKam- mer genehmigtedieselbe ohne Diskussion
Ichwar damals VorsitzenderdesZentralausschusses zurRevisionderVerfassungund kannalssolcherZeug- nis;geben,daßweder in demselben,obwohler aus Männern sehr verschiedenerpolitischerFärbungbestand-V
—- noch in demPlenumderErsten Kammerdiegeringste AusstellungoderDeutelunggegendieseFassunggemacht wurde. Auchin derköniglichenBotschaftvom 7. Januar 1850,worin mehrere AenderungenderVerfassungver- langtwurden,war vondiesemArtikelmitkeinem Worte dieRede. So kamer denn indieVerfassungvom 31.Januar 1850,sowurdeermitderselbenvom Könige unddenAbgeordneten beschworen,undsowurde erin vollerUnbedingtheit17Jahrehindurchverstandenund gehandhabt—- bisman erstinallerneuester Zeit durch diebewegtenDistinktionen ihnabzuschwächcnsuchte.
WoaberdieGesetzgebngmitallen ihren Faktoren klas- Uudeinfachgesprochenundkeinerlei Vorbehaltnoch Unterscheidunggemachthat,dakann auchkein Staats- anwalt und keinGerichtdurchUnterscheidungenund Jnterpretationen dieUnverletzlichkeitder Abgeordneten außerhalbderKammer schwächen.
Das istmeine tiefeundinnige Ueberzeugung,mit welcherich steheundfalle.
Köln, den5.Februar 1866.
Friedrich.v..Ame-UnI .- Geheimer Justiz-undAvpellattons-Gerichtsrath.
«') Er bestandansdenAbgeordneten:v.Ammon-(Vorsitzender), v.AlvenelebemBaumstark (Berichterstatter), Camphausen,Dahi- mann, Heffter,v--Jordan, Graf v.Jtzenplitz,Kühne, Mätzke, Grafv.Pückler· Schmiirkert,v.Wittgenstcin,v.Witzleben
Politische Wochenfchau.
Preußen.Das Abgeordnetenhaus hat, seitunserm letztenWocheni-ericht,amZ.d.Mis. einePlenarsitznng
ehalten. Jnderselben theiltederPresrdentGrabow nach
ErledigungeinigergeschäftlichenSachen folgendem-vondem Abg.Hoverbeckund 186MitgliederndesHauses einge- brachtenAntragmit:
»
DasHausderAbgeordnetenwollebeschließtnöUErklakelh
»JaErwägung,daßdiegerichtlicheVerfolgungDel·Abgg TwestenundFrentzelwegen Reden,dielleUUAbgeordneten- hause gehalten haben,von derStaatsanwaltschastbeantragt, vondenGerichten ersterundzlpeltck«;511stanzzwar-abgelehnt,
von demStrafsenatdesObettklbllvaljsaberzugelassenist,un WiderspruchemitentgegenstehendenEntscheidungendieser Be- hördeaus denJahren 1803und1865.
»Ja Erwägung-«daßder Art.84derVerfassung»anord-
net: SiesdieMitgliederbeiderKaminern)könnensurihre Abstiminnngen in«derKammer niemals,fürihredarin ausk gesprochenenMeinungennur innerhalb der Kammeraus Grund derGeschäftsordnung(Art.78)zurRechenschaftge- zogenwerden.
»JaErwägung,daß«hierdurchzumSchutzederfürdie
WirksamkeitdesLandtagesunentbehrlichenRedefkelheltseder Behörde außerhalbdesLandtagesirgendeineBefugniß,wegen Reden derLandtagsmitgliedergegendieseleeleUschreitem unzweideutigabgeschnittenist, daß folglichdie-Staatsanwalt- schaftund denGerichtenkeineAusdeutung, keineCensurdes Inhalts derRedenderVolksvertretung stieth
»JaErwägung,daß jederAngriff»dieserArtdasVet·
sassungslebeninseinen Wurzeln untergrabtzerklartdasHaus
derAbgeordneten: . · «
1)DerAntragderStaatsanwaltschaftausgerichtlicheVer- iolgungder Abgg.TwestenundFrentzelwegen ihrer Reden imAbgeordnetenhsuse,sowiedieZulassungdieses Antragesvon SeitendesStafsenatsdeshöchstenvGe- richtshofes,enthalteneine Ueberschreitungderamtlichen BefugnissederStaatsanwaltschaftunddirGerichteund einen,denArt.84derVerfassung verletzendenEingriff indieRechtedesAbgeordiietenhauses.
:Z)Das HausderAbgeordnetenerhebtzur"Wahrungseiner RechteundderRechtedesnach Art.83derVerfassung
von ihmvertretenen ganzen VolkesProtestgegen diesen EingriffundgegendieRechtsgiltigkeiteines jedenVer- fahrensundjeder Verurtheilung, welcheinFolgedieses AntragesundähnlicherAnträgederSxaatsanwalkschaft
gegenseine Mitglieder ergehen mochten. ) DerAntra wurde nacheinerkurzen Debatte, welchenur dieformelle D«ehandlungdis Gegenstandesbetraf»dasich alleRedner imPrinzipdamit einverstandenerklärten,zur Schlußberathnnagestellt,und für dieselbenderAbg.v.»For- kenbeck zuinReferenten,derAbg. Aßinann zumKorre- feienten ernannt. DieVerhandlungendes«Hauses3werden
amFreitag stattfinden,undsollderJustizministeraufgefordert werden,inderbetreffenden Sitzungzuerscheinen.
Eswird daraufeinAntrag von-Reich ensperger und GenossenaufErlaß einer Adresse an den König ein- gebracht. Dieselbesoll ebenfallsdurchSchlußberathungiin Hause erledigtwerden,undwirdderAbg. Gneistzum Re- ferentenundderAbg.Dis. W alderk zumFiorreferentenernannt.
EinAntragdesAbg. Jung wegendesErlassesdes KriegsministersinBetresfderPrüfung dermoralischen Qualifikation der einjährigenFreiwilligeiLsollauf
denWunschdesAntragstellersgleichfallsdurch Schlußbe- MthUUgerledigtwerden. ZumReferentenwird derAbg.
Siavenhagen, zum Korreferentender Abg.Immer- Ulann ernannt.
DieAbgg Hanimacher undCornely habeneinen An- trageingebracht,denzwischenderRegierung und der Bergijch-Mäkkischen Eisenbahn-Gesellschaft fab- geschlossenenVertrag ausseineVerfassungsniäßigkeit·zu Wüten Derselbewird derKommission fürdie Köln-Min- denerAngelegenheitüberwiesen.
E3,briilgtdaraufderKriegsminister einenGeschmit- WUTTLU-belreffendeinen außerordentlichen Geldbe- daks HJVdieMarine. Eswirddurch denselben ganzwie inderabnlichenVorlagedesvorigenJahres,dieBewilligung
ur Aufnahmeeiner Anleihe von 10 Millionen
EhsleknSksokderisZurBerathungdes Entwurfes soll eitleKDMIUMWUVVU2lMitgliederngewähltWerden.
DerFinanzmillister übergiebtdarauf dieRechnUUgEU überdieFührungdesStaatshaushaltesfür1859, 60,61 Und 62mit denBemerkungenderOberrechnungskammer.
DieRechnungenfür1863werdenvorgelegtwerden,sobalddie- Bemertnngen der Oberrechnungskammer eingegangen sein werden. DieselbenwerdenderBudgetsKommissionüberwiesen."
Nachdem daraufderFinanzministerundderJustizininister noch einige Vorlagen,darunter denGefetzentwurfwegenall- mäliger Ermäßigungdes Zuschlages der Gerichts- kosten,eingebrachthaben,trittdasHausindieeigentliche Tagesordnungem.
Der ersteGeenstand isteine Jnterpellation des Abg. Wachsmut fwegendesEilassesdreierVerordnungen aufGrund desArtikels 63derVerfassung,deren Vorlage zur nachträglichenGenehmigungnoch nichterfolgt ist.
Diese Jnterpellatxionwird,nachderMittheilungdes Justizministers,derKriegsminifter in der nächsten Sitzung beantworten. DasgleichewirdinBezug auf dieJnteipellationdes·Abg—»V—Bonin wegen Erlassung einesGesetzentwurfesuberdieNatur«-Leistungenfür diebewaffnete Machtu.s.»w.erklärt. Es tritt das HausdaraufindieDebatte «ub»erdenAntragdesAbg.
Virchow inBetreffderVereinigung Lauercbur«smit der Krone Preußen.Der Rguinunseres slattes gestattetunsnicht,dieseDebatte ausfuhrlichzugeben,zumal wir diesen Gegenstandschon wiederholt in unserem Blatte besprochen haben.Wirhebennur hervor, daßderMinister- präsidentbestritt, daßderLandtagbeidieserAngelegenheit gefragtwerden müsse,unddaßersich dahin aussprach,die PersonalunionderHerzogthümerSchleswig-HolsteinmitPren- ßenwürde,wenn siezuerreichensei,günstigerfürunssein,als dieErlangungderFebruarforderungen. Das Resultatder Debatte war dieAnnahme desVirchow’schenAntragesmit 251gegen44Stimmen. GegendenAntraghaben,außerden Mitgliedernderkonservativen Parteigestimmt: Ministerv.Sel- chow, Freiherrv.Gablenz, GrafBethusy, Faucher, PrincesSmith, Michaelis, Reichensperger, Oster- rath.
Von denKommissions-Berathungenistnur wenigesmit- zutheilen.DieBerathungenderKommissionwegendesVertrages
mitderKöln-Mindener Bahnbesprechenwirineinembeson- derenArtikel,esbleibtuns nur nochderAntrag mitzutheilen, welchendieJustiz-Kommission inBezug aufdiePeti- tion Classen-Kappelmann’s,betr.dasKölner Abgeordne- tenfest, beschlossen«hat.DerMinisterdesInnern ließbei denVerhandlungeninderKommissiondurchseinen Kommissar erklären,erwerdedasVerfahrenderRegierung,das zwar- nicht allseitigen Beifall gefunden,iin Plenum rechtfer-
tLisgenAuf denAntragderAbgeordnetenJmmerinann und achsmuthwurden darauffolgendeResolutionen einstimmig genehmigt:
»l)DieamtlichenMaßregeln,welche aufdasVerbot nnd dieVerhinderunadesimJuli 1865 von einer Anzahlvon BewohnernderRheinlandeundWestphalensunternommenen FesteszuEhrenderAbgeordneten gerichtetwaren, stehenim WiderspruchmitAri.29 derVerfassungsurkundeund dem dazu erlassenenGesetzvom 11März 1850,betreffenddie AusübungdesVersammlungs-undVereiiiiguiigsrechtes.
2)DerMinisterdesJnnern hatseinePflichtdadurch verletzt, daßer ansdieBeschwerdevom re. keinenBescheid erlassenhat.
Z) DerMinister Jnnern war verpflichtet,diegesetz- widrigen Maßregelnteilt-DruntergeordnetenBeamten sofort zuverhindern.
4) DerOberprokurator ist verpflichtet,auf Grund deo
§315desStrafgesetzbuchesgegendenSieg-Präsidentenvon Möller unddenPolizeipräsidentenGeigerinCöln, sowie gegendenBürgermeisterEichzuLongerichundSchanrte zuDeutzwegen Mißbrauchsder Staatsgewalt diestraf- rechtlicheVerfolgung herbeizuführen.
NachderAeußerungdesJustizminifters, daßderKriegs- ministerdieWachsmuth’scheJnterpellationbeantwortenwerde, darfman annnehmcn, daß Herr v.Roon jetztdiepoli- tische Führung des Kabinets übernommen habe.
In Bezug aufdieAnsichtdesMinisterpräsidenten,die Personal-Union seivortheilhafterals die Erfüllungder Februar-Forderungen,musanwir-ZunsereAnsichtdahinaus- sprechen,daßdies,WEUUDIEHerzogthümerdabeiihre geson-
äerltlePilitairverwaltungbehalten sollen, offenbar nichtder Ia it.
,-—
DerStaat unddieAktionäre der Köln-Miasma Eisenbahn-Gesellschaft WirhabeninunseremBlatte schon wiederholtdenVer-
tragbesprochen,welchenderStaat am10.Augustdesvorien Jares mitdenAktionärenderKöln-Mindener Eisenbahn-
Gesellschastgeschlossenhat. Wirhaben stets unsereAnsicht dahin ausgesprochen, daßdasVerhältnißdesStaates zu dieser Gesellschaft,welchesdur verschiedeneGesetzefestgestellt worden ist,auchnur durch esetzegeändertwerdenkönne, unddaß deshalb jenerneue Vertrag,umrechtsverbindlichzu sein,derZustimmung sämmtlicherFaktorenderGesetzgebung bedarf. Es istdiesvon Seiten der gierung sowohlals auchderAktionärenicht fürnöthigera tet worden, undman
hatdenVertraginWirksamkeittretenlassen, ohne daßman vorherdieZustimmungder beidenHäuserdesLandtages nach- gesuchthat.
Es hatincFolgedessenderAbg.Becker imAbgeord- netenhauedenAntrag gestellt: »Das ausderAbgeordneten wollebeschließen:denzwischenderkönig ichen Staatsregierung und der Köln-Mindener Eisenbahn-Gesellschaft unter dein 10. August1865 geschlossenenund durchdie Gesetzsammlung(1865,Nr.44)veröffentlichtenVertrag,be- treffend AufhebungderdemStaate zustehendenAmortisation der Köln-Mindener Eisenbahnaktien nach seiner Verfas- sungsmäßigkeit zuprüfen.«
Dieser Antrag isteinerbesonderenKommissionüberwiesen worden,nnd diese hat nach mehrerenBerathungen,beiwel- chenVertreter derStaatsregierungzugegen waren, welcheje- dochüberdieVerhandlungen,diedemAbschlußjenesBer- tragesvorangegangen sind,keineAuskunft gegeben haben, aufdenVorschlagdesReferenten,Abg.Lasker, beschlossen, dem Abgeordnetenhauseeinen Antrag zur Annahmezu empfehlen,nach welchemdesHaus
,Jn Erwägun,
daßdieRegierung nicht befugt ist, ohne Zustimmung desLandtages solches Staatsvermögen,welchesalsEin- nahmequelledient,zuveräußern,zubelastenodersonst einerkontraktlichenVeränderungzuunterwerfen,
daß StaatsveiträgeUndRechtsverhältnissedesStaa- tes,welcheaufGrund eines besonderenGesetzeszuStande gekommenoderwirksam gemachtwaren, nur unter Mit-
xvirkungallerGesetzgebungsfaktorenabgeändertwerden onnen,
beschließt,daßdieGenehmigungs-nndBestätigungs-kaUndk, betreffenddenVertra mitderKöln-MindenekEisenbahn-
gesellschaftenbeschlossenenvom 10.Statutennachträgeverfassungswidrigugust1865und dieaufGrundunddessel-da- sher rechtsungültigsind, daß dieser Vertragunddie imJahre 1865 erfolgte zweite Emissionvon 13Millionen Stamm- AktienfürdenStaat unverbindlich sind,unddaßbiszu
eineranderweitengesetzlichenRegelungderVertragsverhältnisse diefriiheren Bestimmungenungeschmälertbestehenbleiben.
Wenn dieserAntrag,was wir nicht bezweifeln,vom
Hauseangenommen»wird,sofratessich, welchenEinfluß derselbeaufdie AktienderKöln- indenerEisenbahn-Gesell- schaftausübenwird.
«Da hörtman dennvielfachdieAnsicht aussprechen,daß dieAnnahmedesAntrageseinSchla insBlaue sei:es wurdekeinAktionär dadurch seinenBesitzgefährdetsehen, und eswürdedieser Besitz auchinWahrheit nichtgefährdet sein. Jaselbstwenn einsteinMinisteriumjn Preußen sein würde,welches sehr geneigt sei,denBeschlußauszuführen,so seieinesolcheAusführungnicht möglich,die Aktienwürden alsdann sound sooft ihren Besitzer gewechselthaben,und man könne diezufälligenBesitzer nicht mehr verantwortlich machenfür etwas, dasihre Vorgänger gethanhaben und was sieselbst nicht hättenverhindernkönnen. Wirglauben, daß elnsolcherSchluß falsch ist,unddaßwirmitdieser An- sichtnicht«alleinstehen, sondern daß sievon vielenBesitzern disserAktiengetheilt wird, dasbeweistderUmstand, daßdie Koln-Mindener Eisenbahn-AktienseitdeinTage,anwelchem derAbg.Beckerseinen Antragstellte,erheblichimPreisege-
sunken sind. ,
Es läßt sichaberauch sehr leicht nachweisen,daßdie VoraussetzungvonderUnmöglichkeit,jenen Beschlußeinstin Wirksamkeittreten zulassen, vollständigin derLuft schwebt.
VondemTagean,woderAbschlußjenes Vertragesbe- kannt wurde, hatdieöffentlicheStimme sichlautundver-
nehmlichdarüber ausgesprochen, daß derselbezu seiner Gül- tigkeit·derGenehmiungdesLandtages bedürfe,undeshat wahrlichnichtan ’rmanungen an dieAktionäregefehlt, aufder Generalversamm ung,· dieüberdie Annahmeoder Ablehnungdes Vertrages beschließensollte, gleichzeitig ihre unddesLandesRechtewahrzunehmen DieseErinabniingen sindungehörtverhallt,die AktionärehabendenVertragun- bedingtangenomtnen, undsie habenessichdaherselbstu-
zuschreiben,wenn siesicheinen nnsicherenBesitzgeschaffen
haben,derihnen einesTageswieder entzogenwerden kann.
In demselben Falle befinden sichallediejenien, welche die
neuen Aktienkaufen,dieauf Grund jenes ertra esaus-
gegebenworden sind. Siemußtenwissen,welcheUnsicherheit
jenenAktieninUeWVhUt,undwenn siedieselbentrotzdem ge- kaufthabenundnochkaufen,sohabensieeinSpekulations- geschäftgemacht-»dessenGefahren sie tragen müssen.Wann diese Gefahransieherantreten wird,dasist eineFrage,die sich heut nicht entscheidenläßt,aberdieZeit wirdkommen, wodasRecht derVolksvertretunginBezugaufdiesenVer- tragzurvollenGeltungkommenwird,unddieBesitzerjener Aktienwerden alsdann vergeblichnach einemGrundsuchen, welcherdieStaatsgewalt bestimmenkönnte, diesesRechtnicht auszuüben
Berichtigung-
JndemArtikel: der«Militlli»t-Etat,welcherinNr.4 diesesBlattes enthalten»Ist-»befindetsicheinRechenfehler, welchenzuberichtigenWlkiUr nothwendig halten«Die Summe desin den 18 Jahrenvon 1849—-—66 für das Militair ausgegebenenGeldesbeträgt nämlichnicht,wiedort angegeben,601,697,942Thlr., sondern701,489,995 Thlr., wodurchsichnaturlich auchdieDurchschnittssumineummehr alsfünfMillionen erhöht,nnd sind demgemäßalle auf diesenDurchschnittbezüglichenZahlenzu ändern.
DrucknndVerlagvonFranz DunckerinBerlin- — VerantwortltcherRedakteur undHerausgehenDr.G.Lewinftein inBerlin.