M sez 1866.
—3. Jahrgang.
DÆLZLzskkaEL
Die Verfassung.
Techeuslatt sur dar-H Welle
Erscheint jeden Sonnabend. Preis vierteljiihrlich
beiallenPrenszzPostinistalten 472 Sgr.,
beidenaußer
c——
7·-4 Sgr.,
inBerlin beiallenZeitungs-Spediteuren
incl.Botenlohn
dieZeile
26Sgr.
Sgr., inderErpediiion, Taubenstr. 27, ägskosthsgkttx
«
Mit dem 1. Oktober 1866 beginnt für unser Blatt ein neues Abonnement Unser Blatt
wird nach wie
vorin volksthümlicher nnd leicht faßlicher Weise alle unser Verfassungsleben berührenden Fragen im Sinne der entschieden liberalen Partei besprechen, und hoffen wir daß die Leser des Qlattes demselben auch feriierhiii»treu bleiben und es in feinem Kampfe füit Wahrheit und Recht unterstützen werden
Jn der Versendung tritt insofern eine Aenderung ein, dasz das Blatt
vom1. Oktober
an am
Sonntag Nachmittag versandt nnd in Berlin
amPiontag früh ausgegeben wird und
werden die neuesten Nachrichten« welche Sonntag-s eingehen, in dem Blatte Aufnahme
finden, Da der Preis unverändert bleibt, so wird unser Jlatt fortan die billigsteMontagszeitung fein, nnd dürfte sich besonders Denen empfehlen, welche eine
nursechs Mal wöchentlich erschei- neude Zeitung halten.
Wir bitten, die Abonnements möglichstrechtzeitig bei den Postanftalten anzumelden, da sonst die vollständige Nachlieferung der erschienenen Exemplare nicht versprochen werden kann.
«
DervierteljährlicheAbonnementspreisbeträgtbei allen preußischenPostanstalten 41X2Sgr.
bei den übrigen deutschen Postanstalten 73X4 Sgr.; in Berlin in der Expedition, Taubenstraße 27«
4I,-2 Sgr., bei sammtlichen Zeitungsspediteuren 6 str. Einzelne Nummern 6 Pf. Jnserate welche
bei der großen Auslage des Blattes
imganzen Lande Verbreitung finden, die gespaltene Petitzeile 2 Sgez bei öfterer Wiederholung wird ein angemessener Rabatt bewilligt.
TH- Die erste Nummer desneueii Abouuements (Nr. 40) wird
am7.« Oktober mit den Abendziigen vers andt. In Berlin wird sie
amMontag, den 8. Oktober-, früh ausgegeben.
Der Amnestie-Erlaß.
Der königliche Gnaden-Erlaß, dessen wir in unserer letzten Nummer kurz erwahut haben, lautet voll- ständig wie folgt:
Wir Wilhelm,
vonGottes Gnaden König
vonPreußen
Ic.WUlleU-
ausAnlaß des ruhmvoll Wiederhekgeltellten Friedens, allen denjenigen Personen, welche bis zum heutigenTage
wegen hochverrätherischer und laudesverrätherischer Hand- langen, Beleidigung der Majestät oder eines Mitgliedes
desköniglichenHauses, oder feindseliger Handlungen« gegen befreundeteStaaten,
wegen Verbrechen und Vergehen in Beziehung auf die Ausübung
derstaatsbürgerlichen Rechte,
wegender
in
den§§3
87bisl)3einschließlich,
und inden
97bis 103 einschließlich des jetzt geltendenStraf- gesetzbuchs als Widerstand gegen die Staatsgewalt
undals Verletzung
deröffentlichen Ordnung bezeichnetenVerbrechen und Vergehen,
«oder wegen irgend
eineranderen, mittelst der Presse be-
gangenen, oder in dem Gesetz über die Presse
vom 12.Mai
1851(Gefetz-Sammluug S. 27:-z) und in der das Ver- sammlungs-und Vereinigungsrecht betreffendenVerordnung
vom 11.Marz 1800 (Gesetz-Sammlung S. 277)
unterStrafe gestellten strasbaren Handlung, öU Clnex Freiheits- oder Geldstrafe
vonUnseren Gerichten rechtskraftigverurtheilt worden sind, diese Strafe, so weit sie Noch unvollstreckt ist, in Gnaden hierdurch erlassen, ihnen auch,
unterNiederschlagung
dernochrückständigeu Kosten, die Etwa entzogene Ausübung
derbürgerlichenEhrenrechte wie- derverleilien
unddieetwa übersie verhängteStellung
UnterPolizei-Aufsicht aufheben.
Wegen derjenigenVerurtheilungen der vorbezeichnetenArt, WelcheErst Nach
demheutigen Tage wegen einer
vordem- selben begangenen,
unter dengegenwärtinen Erlaß fallenden ltrafbaren Handlung rechtskräftig erfolgen möchten, wollen Wir die
vollAlllkklvrgell zu stellendenAnträgeUnscres Justiz- Mlnilleks Vdeli
MUUDie Vernrtheilung durch ein Militärge- Tllht (’1«fDIgl- UkllU·«’S Kriegs-Ministers
erwarten.In leichen sind Unserer Entschließung diejenigen Fälle zu nnterüreitem
in welchen wegen einer
unterden gegenwärtigen Erlaß fallen-
den, und zugleich wegen einer anderen strafbaren Handlung eine
dasniedrigste gesetzliche Strafmaß fur die letztere über- schreitendeStrafe rechtskräftig erkannt tst,.ohne daß
ausdein Erkenntnisseerhellt, wieviel
von derStrafe aus jede einzelne der strafbaren Handlungen gerechnet Ist.
Unser Staats-Ministerium hat für die schleunige Bekannt- machung
undAusführung dieses Unseres Gnaden-Erlasses Sorge zu tragen.
Berlin,
'den
s 20.September 1866.
W
Il h
elin.
Graf
v.Bismarck Freiherr
v.d.Heydt.
v.Roon.
Gras
v.Jtzenplitz.
v.Mühler. Graf zur Lippe.
V-
Selchom Graf zu Eulenburg.
An das Staats-Ministerium
Wir, und mit uns wohl das ganze preußische Volk freuen uns, daß die Regierung so durch ein Allen
ver-ständliches Zeichen erklärt hat, daß sie die Beilegung des Konfliktes, unter welchem unser Vaterland seit fünf Jahren leidet, mit vollem Ernste und im weitesten Sinne erstrebt.
Als einen Beweis solchen Strebens nehmen wir den Erlaß auf, und
wennwir hier unser Bedauern aussprechen, daß einige Klassen
vonpolitisch Verurtheil- ten nicht mit in den Gnaden- Erlaß eingeschlossensind, so thun wir dies nicht, uman dem Worte des Königs zu mäkeln und zu deuteln,— sondern weil wir durch den Erlaß selbst die Ueberzeugung gewonnen haben, daß es nicht in der Absicht des Königs lag, solche Ausnahmen walten zu lassen, und daß
nurein bedariernswerther Zufall
einesolcheAnsschließung herbeigeführthat.
Da sindzuerst alle diejenigenPersonen ausgeschlossen, welche wegen Hoch- oder Landesverrath zum Tode
ver-urtheilt sind. Es sind dies
nurwenige Personen. Aus der neuesten Zeit befindensich darunter die beiden Polen
v.Guttry und Gr. Dzialynski. Ihre Genossen sind im Polenprozeß
nurzu leichter Freiheitsstrafe
ver-urtheilt worden, sie, die Abwesenden, traf nach dem Gesetz die Todesstrase, und in Rücksichtauf die Ver- urtheilung ihrer Genossen können wir nicht
andie Ab- sicht glauben, beidiesen beiden Personen die Todesstrafe zu vollstrecken. Zu diesen beiden Personen kommen aber noch drei andere, welche in Preußen zum Tode verurtheilt sind: die Herren Ludwig Simon, Schilly und Rüstow. DieTodesurtheile dieser drei schreiben sich aus dem Jahre 1849 her, sie
wareneine Folge des Strebens jener Männer nach deutscherEinheit. Kann
manheut noch
andiesen Männern die Todesstrase voll- strecken lassen? Wir glauben nicht, und daß
manes auch nicht will, dafür bürgt uns ein kleiner Vorfall
ausder neuesten Zeit. Die Mutter Ludwigs Simons, welche in Trier wohnt, lag auf dem Sterbelager und es drängte den Sohn, die geliebte Mutter noch einmal zu sehen.
Er suchte in Berlin die Erlaubniß nach, auf kurze Zeit nach Triek reisen zU können, und
ererhieltumgebend aus dem Kabinet des Königs telegraphisch die Erlaubniß,sich 14 Tage insTrier aufhalten zu dürfen. Wir glauben auch nicht, daß
manden Männern, welche durchsiebzehn- jähriges Exil für ihr
zufrühes Streben nach deutscher Einheit gelitten, die Rückkehr ins Vaterland verbieten
will, wir sehen also keinen Grund, der uns die Aus- schließung dieser funf Männer erklärt·
An diese wenigen Personen schließt sich aber noch eine andere zahlreiche Klasse
vonpolitischVerurtheilten an, welche der Gnade nicht theilhaftig werden, und welche doch wegen gleicher, oft wegen derselben Ver- gehen wie die Amnestirten bestraft worden sind,
nurmit dem Unterschied,daß sie weit härter
vonder Strafe ge- troffen worden sind. Es sind das diejenigen Gewerb- treibenden (Buchdrucker), welchen in Folge mehrmaliger Bestrafung wegen Preßvergehens die Konzession zum Gewerbebetrieb entzogen worden ist. Die Verurtheilten dieser Kategorie sind in ihrer bürgerlichen Existenz aufs Schwerste getroffen worden, schwerer als es durch Ge- fängniß- oder Geldstraer geschehen kann, und zwar fast in allen Fällen nur, weil sie zugleich Redakteure und Verleger
waren.Sollen sie, nachdem die Ehrenstrafen fur Preßvergchen »doch ausdrücklichdurch die Amnestie aufgehoben sind, sur immer des Rechtes eines jeden
un-bescholtenenBürgers, ungehindert sein Gewerbe zu be- treiben, beraubt bleiben? Die Preßvergehen,
umdie
essich hier handelt, find durchaus nicht anders geartet als die großeZahl derjenigen, auf welche die Amnestie An- wendung findet. Sollen diese Gewerbtreibenden allein ausgeschlossen bleiben, weil sie es versäumten oder weil zufällige Umstände ihnen nicht gestatteten, den Namen
von
vielleicht
nurnominellen Redakteuren zwischenihre Verlegerkonzession und den Spruch des Gerichtes zu schieben? Wir glauben sicherlich, daß
dieArnnestie, welche die als Zubehör zu den Geld- und Gefängniß- strafen ausgesprocheneAberkennung der Ehrenstrasen aufhebt, auch diesen Zubehör der Strafe aufheben will, aber wir können dies nicht, wie
esdas offiziöse Organ unseres Ministeriums thut, so·ohne weiteres annehmen, denn eine Amnestie ist ein Gnadenakt, welcher
nurdenen zu Gute kommt, die ausdrücklich erwähnt werden.
Möge deßhalbrecht bald eine Deklaration der Amnestie Seitens der Regierung den Betheiligten die freudige Gewißheitgeben, daß auch sie eingeschlossensind in die königliche Gnade.
Politische W"ochenfchau.
Preußen. Die Empfanggfeierlichkeiten, welche die Hauptstadt den heimkehrendenTruppen bereitet hat, haben an«GrosJartigkeit Alles übertroffen,
wasin, dieser Be- ziehung bis jetzt geleistet worden ist: aber so glänzendauch dieser offizielleEmpfang war,
erverschwindetlgegeniiber der herzlichenAufnahme, welche den einzelnen Soldaten
von denBerliner Bürgern bereitet worden ist. Die Bürger stkitteu sich förmlich
umdie Bewirthnng der heimkehrenden Sieger- Jeder wollte mindestens Einem Gastfreundschafterweisen.
man
wollte den Tapferen, welche
denKrieg
vonunseren
heimathlichen Fluren fern gehalten hatten, auf·diffe Weise
gleichsam für die Festtage eine
neueHeimatb schaffen. Es
zeigt dies, und deshalb legen wir einen solchen Werth auf
diese Erscheinung, nicht
nur,daß
derBürgerstand
einetiefe
Dankbarkeit gegen die Soldaten fühlt, sondern
eszeigt, wie
sehr bei
UnsHeer und Volk eins ist. Einem Söldner-
heere, wie
esja die Heere
derandernStaaten mehr
oderweniger sind, wäre ein solcher Empfang niemals zu Theil
geworden. Eine solcheAufnahme kann der Bürgerstand
nureinem Volksheere bereiten, weil in jedem EinzFlnen
dasGefühl wach ist, daß der Soldat ein freiek Buraer des Staates ist, welcherauf diese Weise seine Burgerpflicht
ek-füllt«
Sotritt auch hier wieder
derSegen unseres Land- Wehkspstemsaufs deutlichstehervor.
Von den
oiellen Aktenstücken, welche auf diese Festtage Bezug haben, fhiciben wir
denAmnesixe-Erlaß» vorstehend abgedruckt; den Erlaß wegen Stiftung
einesEr- innerun skxeuzes für diejenigen, wel»che den Feldng mit- gemacht gaben, haben
wirschon erwahnt,
undlassen
wirhier noch zwei Kundgebungen des Königs folgen.
Der erste Erlaß beziehtsichauf die Aufopferung, welche während
desganzen Krieges sich überall
imLande gezeigt hat, und lautet wie folgt:
»Aus Anlaß des soeben beendeten siegreichemKrieges sind Mir
vonallen Seiten und
ausallen Theilen des Landes sowohl
vonGemeinden, Korporationen und Ver- einen,
alsauch
vonPrivatpersonen sozahlreiche und wohl- thuende Kundgebungen der Treue, Hingebung und Opfer- freudigkeit für König und Vaterland zugegangen, daß
esMeinem Herzen Bedürfnißist, nicht
nurdiese «Thatsache, sondern auch Meinen Königlichen Dank öffentlich auszu- sprechen. Die unzerstörbareEinhelt VPU FUFst Und Vle
deren
hervorragende Bethäti ung
denjetzigen
wie«alle großen Momente unserer ruhmreichzen Geschichtekennzeichnet, wird auch in
derneuenEpoche, welche mit dem Friedensschlusse eröffnetist, alle Unterschiede und Gegensätze in; der Liebe zu dein gemeinsamen Vaterlande
undin der Bethätigung
deshistorischenBerufes Preußens in Deutschlandversöh-
nenund nutzbar machen. Und wie Jch beim Beginne des Krieges Mich mit Meinem Volke
vorGott gebeugt, so
willJch auch
inVerbindun mitihm
den-Danköffentlich bekennen, daß Gott so Großes
anunsgethan,
undunser Thun so sichtbar gesegnet.
Gott allein die Ehre!
Berlin, den
19.September 1866.
Wilhelm.
Der zweite Erlaß- spelcher den Dank ausspricht für den Empfan der TTUPPCU
MVetllld ist
anden Magistrat der Stadt
Serlin gerichtet und lautet:
Den schweren Tagen des Kampfes und Sieges sind die frohen Tage
derHeimkehr und des Wiedersehensgefolgt.
Jm Bewußtsein dessen,
wasdie Armee für sie gethan,hat Preußens Bevölkerung den heimkehrenden Kriegern überall einen jubelndenEmpfang bereitet. So auch Meine Haupt- und Residenzstadt Berlin. Kein vorübergehender Sieges- rausch,
nurdie Fülle
UUddek AUSbVUch tief begründeter pa- triotischer Gefühle konnte solchewahren Volksfesteschaffen,
alsBerlin sie in den letztenTagen gesehen hat. Hoch Und Niedrig,Reich und Arm, Alt
UndJung beeiferte sich, wäh- rend des Kampfes in nicht ermüdender Thetigkeit
undOpfer- ivilligkeit die Leiden des Krieges zu mildern: sie alle bethei- ligten sich mit Herz und Hand, als
esin diesen Tagen galt,
denTapferen, welchen
esvergönnt
war,das theueise Vater- l»and wieder zu sehen, die Gefühle herzlicher Freude auch außerlichentgegen zu tragen.
.Jch danke dein Magistrat
undden Stadtverordneten, Jch danke der Bevölkerun
vonBerlin für den Empfang, deFI sie Mir, Meinen Heerführern
undMeinen Trnppen be- reitet haben. Solche Momente verbinden,
wasverbunden War- Uvchfester, denn sie stellen das Ziel in immer helleres
Licht,
wasWir einmüthig,beharrlich und, zu jedem Opfer bereit, verfolgen:
Berlin, den
22.September 1866.
»das Wohl des Vaterlandesltt
»
Wilhelm.
Das Gesetz über die Annexion des Königreichs Hannover, desKurfürstenthums Hessen-Kass'el,
desHerzogthuins Nassau und der freien Reichsstadt Frankfurt ist
am22. d. M. publizirt worden. Der Kurfürst
vonKassel hat seine Unterthanen
vondem ihm- ge- leisteten Eide entbunden.
—Jn Hannover wohnt noch
iminerdie Gemahlin
desvertriebenen Königs Georg;
erselbst hält sich in Wien auf und lebt noch fortdauernd der Hoffnung, wieder den Thron seiner Väter
zubesteigen. Bei Gelegen- heit des Geburtstages des Kronprinzen fanden sallerhand Demoiistrationen Seitens der legitimistischeii Partei statt.
Das Gesetz über die der Regierung ertheilte Jndemni- tät für die budgetlofe Verwaltung in den Jahren 1862-bis 1865, in welchen zugleich der Regierung der Kredit
zurFührung
desdies-jährigenStaatshaushalts in Höhe
von 154Millionen Thalern bewilligt wurde, ist jetzt publizirt.
Dein Gesetz sind
dieUebersichten
derStaats-Einnahmen
undAusgaben für die Jahre 1862 bis 1865 beigefügt; die Einnahmen schließen in Summa ab init 1862:
149,030,215 Thlr.; 1863: 158,484,951 Thlr.; 1864:
171,540,078 Thlr.; 1865: 173,934,739 Thlr.; die Aus- gaben iiiit 1862: 144,284,393 Tl)lr.; 1863: 154,227,146 Thlr.;
1864:169,125,785 Thlr.;
1865: 169243,365 Thlr.
Wir können nicht unterlassen, darauf aufmerksam
zumachen, daß dieses Jndemnitätsgesetz, obgleich
esschon lange
vonbeiden Häusern des Landtages genehmigt worden, erst nach der Ainnestie als Gesetz publizirt worden ist. Es ist dies, wie
unsscheint, eine höchst anerkennenswerthe Rück- sichtsnahme auf
dasGefühl
desVolkes, welches die Amiiestie
alseineFolge
derJndemnitäts-Ertheilung ansah.
Das Abgeordnetenhaus hat sich in seiner Sitzung
am 24.d.
M.
rnitdem Vertrage über den Verkauf der
westphälischen Staatseisenbahn
andie bergisch-mär-
kischeEisenbahngesellschaftbeschäftigt. Die Kommission, der
derVertrag zur Vorberathungüberwiesen war, hatte sich für
Genehmigung ausgesprochen, nachträglich
warenjedoch, be-
sonders in den Kreisen der Abgeordneten
ausWestphalen, so
gewichtige Bedenken gegen diesen Vertrag laut geworden,
daß
manallgemein der Debatte mit großerSpannung entge-
gen sah. Die Abgg. Ham—macher,
v.Kirchmann, Elven,
v.Vincke (Hagen), Berger (So«lingen) und
Dr.Becker
sprachen gegen die Annahme des Vertrages. Das Motiv der
schnellen Geldbeschaffung, welches die Regierung zu dein Ab-
schluß des Vertrages geführt habe, sei, Dank
denSiegen
Unserer Armee, fortgefallen,
undmankönne gegen den Ver-
trag stimmen, ohne
derRegierung finanzielle Schwierigkeiten
zu bereiten. Die westphälische Bahn, und in dieser Aus-
führung scheint
uns derHauptschwerpunkt der Gründe
gegen die Genehmigung
desVertrages zusliegen,
warzur
Zeit, als
derVertrag abgeschlossen wurde, eiiie vereinzelte
Staats-Bahnstrecke, welche für sich allein verwaltet werden
Mußte, heut, Nach der »Annexion
vonHannover
undKur-
hessen,ist sie ein Theil eines Netzes
vonStaatsbahnen
voneiner Länge
vonungefähr 200 Meilen. Aus diesem Netz
wolle
man UUN ausder Mitte ein Stück herausreißen
und aneine Gesellschaftverkaufen, welche einem großen Theilder
übrigenStaatsbahnen Konkurrenz mache- Außerdem les
dlewestphälische Bahn in diesem Augenblick grade
an einemWendepunkt ihrer Entwickelung angekommen.Gegen das
Prinzip der Staatsbahnen sprachensich die Redner sammtlich
aus, und
war vomAbg. Hammacher auch beantra t, die Regierung aufzufordern, einen Plan über die beabsi tigten Veräußerungen
vonStaatsbahnen vorzulegen, bis dahin aber
denVerkauf einzelner Vahnstrecken auszusetzen Die Ver- theidiger des Kommissionsantrages, die Abgg. Heise und Michaelis, betonen theilt-»daß
man andemVertrage,
wel-chen die Regierung
zuemin ungünstigen Zeit abgeschlossen habe, jetzt,
wodie Zeiten besserseien, festhalten solle, theils beziehen sie sich aus die frühere schlechte Rentabilität
derwestphälischen Staatswle welche
denbewilligten Preis als vortheilhaft erscheinen lasse. Der Handelsminister selbst
undsein Kommissargeben sich viel Mühe, dem Hause die An- nahme
desVertrages zu empfehlen. Der Minister
ent-wickelt dabei auch die Vortheile, welche die Staatsbahnen dem Verkehr bieten, allerdings eine
etwasauffallende Manier,
umdie Genehmigung des Verkaufes einer Staatsbahn
aneine Privatgesellschaft zu rechtfertigen. Nach einer
etwavierstiin- digen Debatte versagt das Haus mit sehr großer Majorität
demVertrage die Genehmigung Es stimmen für den Vertrag
nurein Theil der Konservativen.
Den Schluß der Sitzung füllte der Anfang der Debatte über die Anleihe-Vorlage
aus.Die Kommission schlägt
demHause vor, eine geringere Summe,
alsdie Regierung gefordert hat (nur
30Millionen) zu bewilligen, da
eswirth- schaftlich und auch
vomStandpunkt des konstitutionellen Lebens nicht zu rechtfertigensei, daß der Staatsschatz durch eine Anleihe gefüllt
werde.Es sprachen die Abgeordneten
v.Kardorff und Professor Glaser für die Bewilligung der
vonder Regierung geforderten Summe, während der
Lllbgeorduete Reichensperger
denKommissionsantrag
ver- t)eidit.JLii
derSitzung
am 25.wurde diese
Debattefortgesetzt.
Zuerst sprach
derFinanzminister. Derselbe verlangt die Genehmigung
derVorlage als Vertrauensoot11m,
ererklart aber, daß die Regierung mit der Annahme des Aineudements
derAbgg. Roepell-Michaelis, welche eine gesetzliche Ve- schränkuug
desStaatsschatzesauf Höhe
von 30Millionen vorschlagen, zufrieden gestellt sei. Die Abgg. Virchow und Twesten sprachen gegen die Bewilligung der Regierungs- vorlage und gegen das Amendement. Virchow verlangte An- nahme
desKommissionsantrages, Twesten die Annahme
eines vonihm gestellten Amendements, welches zwar kein Geld für
denStaatsschatz bewilligen, aber der Regierung, ange- sichts
derdrohenden Lage, auf drei Jahre
30Millionen zur Verfügung stellen will. Virchow hielt dem Verlangen nach einem Vertrauensvotum entgegen, daß die Regierung,
wennsie ein Vertrauensvotum verlänge,auch der Landesvertretung
dasVertrauen schenkenmöge, daß sie zur rechten Zeit
dasRichtige beschließen
werde.Die Ansicht, daß
derStaats- schatz eine ökonomischeEinrichtung sei, widerlegte Twesten, indem
erzeigte, wie leicht die Zinsen, die verloren gehen, bedeutend die möglicherweise
zubewilligendeKursdifferenz bei einer Anleihe übersteigen. Man sagt immer, daß
manim Mai
undJuni
nurimmer mit sehr großenVerlusten eine Anleihe hätte aufnehmen können,
abermanhätte
esja schon im Februar thun-können. Damals stand kein diplomatischer Grund entgegen,
dennderMinisterpräsidenthat damals wie- derholt geäußert, das Verhältniß zu Oesterreichmache eine Kriegsbereitschaft nothwendig Der einzige Grund gegen eine Anleihe
wardamals
dasVerhältniß der Regierung
zureige-
nen
Landesvertretung,
undsollten wir jetzt wieder
derRegie- rung eine Waffe gegen
unsselbst in die Hand geben? Man muß
alsnormales Verhältniß nicht den Zwiespalt, sondern
dasEinverständnißzwischenRegierung
undLandesvertretung voraussehen, und dann braucht die Regierung nicht davor
zurückzuschrecken, vonder Landesvertretun die Gene
«einer Anleihe zu fordern. g hmlgung
·
Der Ministerpräsident Gr. Bismarck, welcher so leidend ist, daß
erjetzt auf einige Zeit Berlin verlassen mußte,
er-schien trotzdem wegen
derWichtigkeit der Sache auf kurze Zeit iin Abgeordnetenhause,
undempfahl dem Hause
dieVe- willigung
desKredits mit ungefähr folgenden Worten: Jch bitte diese Vorlage weniger als
eiuerechnungsmäßige, son-
dernalseine Frage zu behandeln,
obSie Vertrauen
zurLeitung
derauswärtigen Politik haben,
unddaß ganz Preußen bereit ist, das begonnene Werk mit allen Kräften durchzu- fuhren. Jch hoffe, daß die Zukunft
unsnicht zwingen wird,
dasGeld zu brauchen, aber
inWien ist mit dem Frie- den ni·cht der Geist der Versöhnung eingezogen.
Die orientalischeFrage kann sich friedlich lösen, aber sie kann
unskriegerischeVerwickelungenbringen. Sollte der Fall nicht eintreten, so verspreche ich im Namen der Regierung, daß das Geld zu keinen anderen Zwecken als zur Landesvertheidigung benutzt
wer-d»en s oll. an diesem Sinne bethätigen Sie, daß die Ver- sohuungder Geister aufrichtig das Wohl des Vaterlandes
zufordern,
einedauernde. ist,«und daß die auswärtigePolitik im jetzigen Sinne fortgeführt werden soll.
Das Haus bewilligte darauf mit sehr großer Mehrheit (230 gegen einige
70Stimmen) das geforderte Geld und zwar in der
vonMichaelis und Roepell vorgeschlagenen Form.
Die beiden ersten Paragraphen des Gesetzes lauten:
§.
1.Der Kriegs-
undMarinesMinister wird zu den durch den Krieg gegen Oesterreich und in Deutschland
ver-anlaßten außerordentlichen Ausgaben ermächtigt.
§.
2.Deut-Einemminifterlzhat
derMilitär-
undMai-ine- Verwaltung
dienötigen
Geldmittel zudiesen Ausgaben (§. 1) zu überweisen.
Dieselben sind, soweit sie nicht
ausden verwendbaren Besiänden der General-Staatskasse und
ausdem Staats- schatz, ferner
aus denKriegskontributionen und Kriegsent- schädigungs-Geldernentnommen, oder durch Verwerthung versügbarerEffekten »der Staatskasse bereit gestellt werden können, bis zur Höhe
vonSechszsg·MillionenThalern im Wege
desKredits zu beschaffen.
Aus
denKriegsentschädigungs-Geldern ist jedochzunächst
ger Staatsschatz mit 2772 Millionen Thalern wieder
zuotiren.
Die dem Staatsschatzedurch die KabinetssOrdres
vom 17.Januar 1820 (Ges.-S. S. 21)
und 17.Juni
1826(Ges.-S. S. 57) übereigneten Einnahmen fließen, sobald die
baarenBestände desselben durch fernere Einziehungen über dreißig Millionen Thaler erhöht werden würden,
denallge- meinen Staatsfonds als Einnahmen, welche
indenStaats- haushalts-Etat als Deckungsmittelaufzunehmen sind, zu.
So weit über dieselben nicht als Deckungsmittel im Staatshaushalts-Etat des betreffenden Jahres oder ander- weitig
unterZustimmung der beiden Häuser des Landtages verfügt wird, sind sie zur Tilgung
vonStaatsschulden zu
vFEwenden
und andie StaatsschuldeniTilgungskasseabzu- sll
ren. —Jn
derSitzung
am26. verlangte die Regierung
vomHause die Genehmigung zu einer länger als vier Wochen dauernden Vertagung, das Haus ertheilte dieselbe nnd wird der Landtag
vom27. September bis zum
12.November vertagt.
Das Herrenhaus hat das Pensionsgesetz, das Darlehnskassengesetz und
dasAnleihe-Gesetz so,
wie esausden Berathungen der Regierung hervorgegangen ist,
Hierzu eine Beilage.
Beilage zu Nr. 39. der »Verfassung« vom 29. September 1866.
genehmigt. Bei Gelegenheit der Genehmigung
despon dem Abgeordnetenhause angenommenen Gesetzentwurfes uber die Darlehnstassen konnte die erste Kammer
esnicht unterlassen, dem Könige
Unddder Regierung
denDank auszusprechen
een
Erri
tunie
er aen. «w
gUeber che Värhcindluiigen mit Sachsen werdendie verschiedenstenGerüchte in Umlauf gesetzt- Nach »dem
SMEUsoll
derFriede dem Abschlusse Fahesel«11- Un·d» iPlÅ
1UZwiel- ben dem Königreich Sachsen
einegewisse mrlitarischeSelbst- ständigkeitzugesichert sein. Das ofsizioseOrgan unserer
die
Norddeutsche Allgemeine Zeitung dementirt
ierun » ·
i]ndessxeii, drei Tage nach einander alle uber diese Ver-«
andlungen umlaufenden Gerüchte auf das Bestimmteste.
n
Sa sen elbt hat
man imVolke anoch
denfesten Glau-
Fem das;h der sankiestammte Herrscher nachstens
ander Spitze einer französischen Armee Sachsen
vonden Preußen besreien
ede.
wrNach
denAeußerungen des Ministers über die Ver- tagung
desAbgeordnetenhauses und die Dauer der Sitzungen des Abgeordnetenhauses,
wennes im November seine Arbeiten wieder aufnehmen wird, ist
derZusammen- tritt des Reichstages für den norddeutschen»Bund
etwa
im Februar nächsten Jahres
zuerwarten.Moge das Volk also,
dadie Wahlen
derAbgeordneten zum Parlament ziemlich nahe bevorstehen, sich deshalb
immerumsehen nach tüchtigen Männern, welche die Rechte
desVolkes
ImParla- mente vertreten können.
Frankreich. Louis Napoleon hat seine friedfertigste Miene angenommen;
erspricht sehr viel
vonder einein Lande
ansder Verminderung der Militärkräfteerwachsenden Ersparniß, aber
erbetont die Nothwendigkeit der Reorgani- sation
derfranzösischenArmee,
um allen Eventualitäten ge-wachsen
zusein.
Dasheißt auf gut Deutsch nichts
andersals: Wenn ich
nurerst das Zündnadelgewehr
inmeiner Armee eingeführt habe, dann
werdeich Deutschen schon zeigen,
wasich
amRhein
zurKompensationfordern muß.
Aber
wenn nunNapoleon wirklich in seiner Armee das Zündnadelgewehk einfühktshat
etalsdannauch gleich eine Armee, in welcher
nur etwa 2bis 30x0 nicht lesen und schreiben können? Wir glauben nicht, und deßhalbsehen wir auch
denAnsprüchenNapoleons ziemlich ruhig entgegen.
Es könnte ihm
inDeutschland so gehen, wie
esseinem Onkel
indenJahren
1813bis 15 gegangen ist.
Mexiko. Man
erwartettäglich die Rückkehr des Kaisers Max
vonNapoleons Gnaden nach Europa.
Der Staat als Industriellen
.
Es ist ein durch die Entwickelung der Volkswirihschast ziemlich allgemein zur ErkenntmßAEFVMMEUET Grundsatz- daß
derStaat in keiner Weise Jndustrieller sein soll. Man hat Jahrhunderte lang dem entgegkngesebken Glundiatze ge- huldigt. Der Staat hat in den verschiedenstenLäudern große industrielle Institute errichtet, Fabriken und Vergwerksunteri nehmungen, besonders Eisenwerke entstandenauf Gefahr und Rechnung des Staates, welcher sich so zum Konkurrenten selner Unterthanen machte-. Ostich
nundiese industriellen Etablissements scheinbar dem Staate sehr großen Gewinn brachten, so kam
mandoch bald,
als manlernte, richtige Rechnungen aufzustellen, dahinter, daß dieser Gewinn ein sehr illusorischer ist. Ein glänzendes Beispiel hierfür liefern z. B. die Württembergischen Eisenhütten,welchescheinbarsehr F Schaden leidet.
gut rentirten, bis
mandahinter kam, daß der ganze Gewinn seinen Grund darin hatte, daß den Staatshochöfen
dasHolz
ausden Staatswaldungen viel billiger berechnet
wurde alsPrivatleuten. Nahm
manfür
dasverbrauchte Holz
denac-wöhnlichenMarktpreis
alsmaßgebend
an,so zersiel der ganze Gewinn der Württembergischen Eisenwerke in Nichts.
Derartige Beispiele ließen sich
ausder Staatsindustrie noch
vieleanführen, aber auch abgesehen
vonsolchen Meißel-folgen spricht gegen die Staatsindustrie der Umstand, daß
mandie Finanzen
desStaates wirthschaftlichenZufälligkeitcn
Unter-wirft, denen sie bei geregeltenVerhältnissen entzogen sein sollen. Macht ein industrielies Etablissemeut glänzende Ge- schäfte,so hat der Staat Einnahmen
voneiner Höhe-,welche sich nicht im Voraus berechnen lassen, geht ein Etablissement schlecht, so treten vielleicht Ausfäile in den Einnahmen
einweiche auf das Budget
vonnachtheilig-kmEinfluß sein kön:
nen.
Allerdings
werdenin einem größeren Staate, welcher bei einem sehr bedeutenden Budget
nurwenig industrielle Etabiissements besitzt, solche Zufalligkeiten
nureine
unter-geordnete Rolle spielen, welche
manindeß immerhin zweck- mäßiger zu vermeiden suchen wird. Aber in der Neuzeit ist ein Zweig
derStaatsindustrie allgemein geworden, dessen Betrieb auch bei den größerenStaaten, welche sich viel mit demselben abgeben, meist
vonwesentlichem Einfluß ist. Es ist dies
derBau und Betrieb der Eisenbahnen durch den Staat. Man hat das Jnstiiut der Staatsbahnen vielfach durch Vergleich mit den Chausseeu, welche ja auch
zumgroßenTheil der Staat baut, gerechtfertigt, aber mit Un- recht, und
umgleich diesen Beweis für die Uebernahme der Eisenbahnendurch den Staat zu beseitigen, wollen wir
nurdarauf aufmerksam machen, daß der Staat die Chaussee baut
undnachher
kannsie Jeder beliebig
mitseinem eigenen Fuhr-
werkbenutzen, während
dies beidenEisenbahnen nicht
derFall ist. Sehr wesentlich aber,
unddiese Seite
derFrage wollen wir heute-hervorheben,spricht gegen die Staat-Beiseit- bahnen
dieRücksicht auf die Konkurrenz, die der Staat
derPrivatindustrie macht. Zu dein Bau
vonEisenbahnen ist eine Konzessiounothwendig und der Staat, welcher als Jn- dustrieller eine Eisenbahn betreibt und die Konzession
zurAnlage einer Konkurrenzbahngeben oder verweigern kann,
wirdnatürlichgroßeNeigung haben, diese Konzession im Ju- teresse der Rentabilität seiner Bahn
zuversagen. Nun wird aber nicht
nurder Verkehr
unddamit auch der Wohlstand
desLandes durch
dieAnlage recht vieler Eisenbahnen ge- hoben, sondern die Eisenbahuenselbst können
demPublikum erst dann
denwahren Nutzen leisten,
wenndurch eine erhöhte Konkurrenz die Preise, welche jetzt besonders für den Per- sonenverkehr noch sehr hoch sind, auf
einbescheideneresMaß herabgedrückt werden. Schon dieser Grund allein muß gegen die Belassung
vonEisenbahnen in
denHänden des Staats sprechen, denn sobald die Industrie
vonallen hemmenden Fesseln befreit ist, muß auch für
dieVerkehrswege, welche ja wichtigeFaktoren der Entwickelung der Industrie sind, eine möglichst freie Entfaltung gestattet werden.
»
Bei dem Wege, welchen die Staatsregierung jetzt bei
uns mPreußen eingeschlagen hat, steht zu hoffen, daß trotz
dergegeniheiligen Vetilchetnngdes Minister-s doch
dasPrineip,
der Staat soll nicht Jndustrieller in Beng auf die Eisen-
bahnen sein,
innicht allzuferner Zeit
zurGeltung gelangt,
und wird
essich
nurdarum handeln, die dazu nothwendigen
Schritte so zu thun, daß die Finanzlage des Staates keinen
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Danzig,
imSeptember
1866..
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