• Nie Znaleziono Wyników

Marineverordnungsblatt, Nr.22, 1917

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2021

Share "Marineverordnungsblatt, Nr.22, 1917"

Copied!
28
0
0

Pełen tekst

(1)

—- 267 —-

Marineverordnungsblatt

Herausgegebenvom Neichs-Marine-Amt.

48«Jahrgang vernic, den 1. Oktober 1917. Ur. 22.

GedrucktundiiiVertrieb bei E. S. M i t tleröd Sohn,KgL Hosbnchhandlungin Berlin SW68,Kochstxz68-71«

-P .-E rans-beträ t4,00M,vierteljiihrlich1.00 »Z.Man abonniert bei allenPostiimtern

DerPre« deaoahg g, g

undBuchhandlungeir . . «

NeimoKerkauf einzelner Nummern desMarineverordnungsblattes wird 1edesBlatt mit5Pfennig

« «

berechnet.

Inhalt: Gesihäftsverteiluugim Reichs-Marine-9»lmtszS. 267.·—Ei·oberungsgelder.S.«267. GefechtsteilnehnierderKaiseilichenMarine imLandtriege 268. Gesechtsteilnehrner

der KaiserlichenMariue imSeekriege.«S.270. OsjiziergehalteinS.271. Normpreise für Dauerprobiant. S.272.—- BeschassimgundZutveisungvonLeder.S.273.—- Gnaden- gebiihrnisse.S.274. ErgänzungderKriegs-Verpslegungsvorschrift. S.274. Dienst- prämjederKriegs-Hilfsbeamten. S.275·.·—Kapitulationen.S.275. ErlaffeinVer- sorgungsangelegenheiten. S.276. SaiiitätsosfiziergehaltenS.276. Abänderungder Bestimmungen »Artilleriemechanikerpersonal«Berlin 1912. S.277. Behandlung von FUUdsllcheUs277s ErgänzungderWerftdienstordnungS.278. VerkehrmitEisen- bahnverwaltungen. S.278. ZuständigkeitderReichsbekleidungsstelle. S.278. Bak- geldloserZahlungsverkehr.S.279.»—Rapportsiihrung. S.279. AbgrenzungdesKriegs- gebiets. S.279. Personalveranderungen. S.280. BenachrichtigungenüberVer- schiedenes. S.284.

Nr. 262.

GeschäftsverteilungimReichs-Marine-Amt.

Berlin,den 22.September1917.

JmVerfolgderBekanntmachung»vom16.Juni1899-— M.2465 (Marineverordnungsblatt Seite177)wird anliegenddersurdie Dauer desKriegesgültigeGeschäftsverteilungsplandes Neichs,Makjne-A111ts,Jiu InteressewelchereinesambeschleunigtenGeschäftsbetriebesist1.Oktober1917inKrafttritt,esdringend erforderlich,daßbekanntgegeben. dieW» demReichs-Marine-AmtenachgeordnetenBehördeninallen Angelegenheiten von unter- geordneter Bedeutung unmittelbar mitdenDepartementsundselbständigenAbteilungender ZentralbehördeverkehrenunddementsprechenddieAnschriftinnen undaufdenBriesumschlägen nach MaßgabederobenangegebenenVerfügungvom 16.Juni1899wählen.

DerStaatssekretärdesReichs-Marine-Amts.

M.5356. v.Capelle.

Nr. 263.

Eroberungsgelder. .

FZTYFFJZFIITUM Berlin, den 20.August1917.

Dke AnträgeanfZuerkennungderdurchdieAllerhöchstenKabinetts-Ordres vom 20.Oktober 1914 (A.V.Bl. Seite377),29.März1915 (A.V.Bl. Seite 139)und 21.September1915 (A.V. Bl.Seite395) festgesetztenEroberungsgelder sollen fürdieZeitbiszum1.August1915 derAllerhöchstenEntscheidungunterbreitet werden.

-

X

(2)

Soweit aus dieser Zeit noch Anträgezustellenoder soweitüber bereits oorgelegte AnträgedienachdemErlaßvom 19.Juli1915 Nr.617X7.15.Z. 1 zusammelndenUnter- lagenzurFührungdeserforderlichen Nachweises beschafft sind, hat alsbaldigeVorlage aufdem DienstwegeandasKriegsministerium (Nachrichten-Abteilung)zuerfolgen

DieAnträge auf Zuerkennungvon Eroberungsgeldern fürdiespätere Zeitsind wie bisher monatlich Vorzulegen

BeiVorlagevon Anträgen istzubeachten:

Für jedes Geschützusw. muß zweifelsfrei ersichtlich gemachtwerden, obsämtlicheAller- höchstfür ZuwendungdesEroberungsgeldes festgesetztenBedingungen erfüllt sind, also

1.derungefähre Zeitpunkt,biszudem dasinFragekommende Stückwährend der Kainpfhandlunggegen denAngreiferinFeuertätigkeitgeblieben ist lwährend seines Gebrauchs);

dieArt desWiderstandesseitensder Bedienungoderanderer Feindegegen die Besitzergreifung(bei feindlicher Gegenwehr);

beiLuftfahrzeugendieBewaffnungdesbekämpftenFahrzeugsundderGebrauchder WaffengegendenAngreifer;

derOrt,beidemdieKampfhandlung stattgefunden hat,und derTagderKampf- handlung;

derVerbleib der genommenen Stücke,AblieferungsbescheinigungenoderMeldungen über denVerbleib sind beizufügen Fallssolche nicht vorhanden, ist künftigeine Bescheinigung erforderlich, daßdie eroberten Stücke nichtwieder inFeindeshand gefallen, sondernindeutschem Besitz geblieben sind;

«

6.ob es sichum wirkliche Maschinengewehreoderum automatische Gewehre,fusils

Bitt-;aklleurs,Lewis-Gewehre, sogenannte leichte Maschinengewehreoderdergleichen

anet;

7.« beiMinenwerfern,obvollwertigeoderbehelfsmäßigeStückeinBetrachtkommen; in letzterem Falle istdieKonstruktiondeserbeuteten Stücks undsein ungefährerWert anzugeben.

P(

o.Stein.

Berlin,den19.September1917.

Vorstehender Erlaßwird unter Beziehung aufdieVeröffentlichungenvom 24.Februar 1915 (Marineoerordnu«ng-««, Seite 67X68),vom 12.Juni 1915 (Marineverordnungsblatt Seite 173)und vom 3.Dezember1915 (MarineoerordnungsblattSeite395)zurgleichmäßigen BeachtungzurKenntnis der Marine gebracht.

DerStaatssekretärdesReichs-Marine-Amts.

A.Id. 10248. v.Capelle

Nr. 264.

GefechtsteilnehmerderKaiserlichenMarine imLandkriege.

Berlin,den24.September1917.

NachstehendeErlassedesKöniglichPreußischenKriegsministeriums (vgl. Armee-Verordnungsblatt 1916Nr.551und1917 Nr.168)werden hiermitzurKenntnis gebrachtmitdemBemerken,daß siesinngemäßAnwendung finden aufdie imLandkriegeoerwendeten Truppenund Behördender KaiserlichenMariae.

JnErweiterung dieser Erlassewirdbestimmt:

1.Für diejenigen heimischenMarinelandformationen,dieMarinebefehlshabernamLande unterstehenund an der«Abwehreines feindlichen Angriffesaktiv beteiligtwaren, treffendie zuständigenMarine-Stat(onskommandos dieerforderlichen Festsetzungen Für Flalbatterienund Marmelandflugstationen ist dasjenigeStationskommando zuständig,demdiese Formationen zur taktischen Verwendung unterstehen

(3)

- 269

L. JnKurland werden dieentsprechendenFestsetzungen (iviezu1.)vomBefehlshaber derMarineanlagenin Libaugetroffen (in zweifelhaftenFällen nach Benehmenmitdemvorgesetzten

Stationskommando). · » .. . . . -

FürdieBezeichnungdermitgemachtenGefechte usw. treffen soweit nicht ZifferIV deskriegsministeriellenErlassesvom August1916

Anwendungfindet biszur»Herausgabe

desGefechtskalendersdurchdenAdmiralstabder Mai-me die etrefsenden Jmmediatftellender KaiserlichenMarine dieerforderlichenAnordnungen· » » «

s Jn zweifelhaftenFällenvon grundsätzlicherBedeutung istmeine Entscheidungherbei-

suu -. .

Fihrm

DerStaatssekretärdesElieichs-Maruie-Auits.

A.IV.1()4(3(3. v.Capelle.

Kriesminiteriuin. · »

J.-Nr716877ss1sz»Al. Berlin,den23.August1916.

I.FürdieEintraguiigenindenSpalten»MitgemachteGefechte«derKriegsranglisten undKriegsstammrollensetzenfest:

-

a) die Armee-Oberkoinniandos: »

welcheunterstelltenStäbe,Korpsund selbständigenTruppenverbände,u.U. auch Etappenformationen;

b) die Generalkonimandos und selbständigenTruppenverbände (selbständigeDi-

visionen usw.): .

welche unterstelltenStäbe»undTruppenteileeinschließlichKolonnen und Trains ganzoderteilweiseandeneinzelnenOperationsabschnitten, SchlachtenundGefechteii beteiligtwaren;

-

e)diestellvertretendenGeneralkonimandos:·

welche Formationenganzoderteilweise auszerhalbdesKriegsgebietsanderAbwehr einesfeindlichenLuftangrisfsaktivbeteiligtwaren·

II.Aus GrunddieserFestsetzungen sindalsGesechtsteilnehmeranzusehen:

a)AlleOfsiziere,BeamtenndMannschaften,diezur ZeitderKampfhandlungim Bereich ihresodereines anderen, am Gefecht beteiligten höherenStabes oder Truppenteils dienstlich anwesendwaren, gleichvielobderDienst aufdemGe- fechtsfeldeselbstoderaußerhalbseines Bereichs stattgefundenhat.

h) AngehörigederFeldverwaltungsbehörden(einschl. Feldpost),wenn der ganze Stab, demsieangehören,nachdenFestsetzungenzul.amGefecht beteiligtwar, undsie

am TagedesGefechts sichanihrer Dienststelle befanden.

c) Offiziere,BeamteundManns chaftenderKolonnenundTrains,wenn ihre Formationen nachdenFestsetzungenzuI. am Gefecht beteiligtwaren, undsie sichamTage desGefechtsbeiihrer Formation befanden.

·

d)Offiziere,Beamteund Mannschaftenvon Etappenformationen,diebis indas Operationsgebietvorgezogenwerden, wennihre Formationen nachdenFestsetzungen

zul.amGefechtbeteiligtwaren, undsie sichamGefechtstagebeiihrer Formation befandenzbeieinzelnen,nichtimVerband ihres Truppenteils beteiligten Personen nach EntscheidungderzuständigenArmee-Oberkoinmandos injedemEinzelfalle e)Die»außerhalbdesKriegsgebietsan derAbwehreinesfeindlichenLuftangriffsaktiv

« beteiligten Heeresangehörigen III. a) Für einzelne Angehörigedernach·vorstehenden

Festfexuigenan Gefechten usw.

beteiligtenTrupventeileundFormationentrifft,wenn die eilnehmerschaftzweifelhaft ist,dernächstemit

DiskrplinarstrafgewaltverseheneDienstvor esetztedieEntscheidung b) Einzelnen Heeresangeörigen,dieausdienstlicherVeranlas

unåsich vorübergehend in dasKriegsgebietbegebenundaneinerSchlacht,einemGefet, eineinStellungs- kampfodereiner Belagerunteilgenommenhaben, istüber die eilnahmeansolchen KampfhandlungeneineBescheinigungdesBefehlshabersderfechtenden Truppe oderdesfürdasKommandoverhältniszuständigenVorgesetenauszustellen. Diese Bescheinigunglegendie Kommandierten ihrer vorgesetzten ienststellevor,diehier- nach entsprechend-IIIazuentscheidenhat.

(4)

M— 270 —-

Iv. FürdieBezeichnungdermitgemachten Gefechte usw. sindnur dieNamen an-

zuwenden,die inAusführungdesErlassesdesChefsdesGeneralstabesdesFeldheeresvom 4.Mai1915 Nr. 21976 festgesetztworden sind.

- v. Mit Ausnahmevon Einzelfällen,indenen sich aufGrund besonderer Entscheidungen nachderganzenSachlage ÄnderungenoderVervollständigungenderbisherigenEintragungenals notwendig erweisen,kannesfürdierückliegendeZeitbeidenbisherigen Eintragungenverbleiben.

Jn Vertretung:v.Wandel.

Kriegsministerium. « » « -

HJL Nr»33375-16.Al· Berlin,den18.Februar191«.

Jn ErgänzungdesErlassesvom 23.August1916(Armee-VerordnungsblattSeite863) wirdbestimmt:

—-Die unter ZifferIIlb desErlassesausgeführtenHeeresangehörigenkönnennur dann alsGefechtsteilnehmerangesehenwerden,wenn tatsächlichdieTeilnahmeaneinerKampfhandlung stattgefundenhat.

Begleitervon Ersatztransporten,dienach ÜbergabedesTransportesandenFeldtruppcnteil zumErsatztruppenteil zurückkehren,ohne selbstan einerKampfhandlung teilgenommenzuhaben, erfüllen diese Voraussetzung nicht.

Jm Auftrage:v. Wrisberg.

Nr. 265.

Gefechtsteilnehmer derKaiserlichenMarine imSeekriege.

Berlin,den25.September1917.

I.ZwecksEintragungvon mitgemachten SchlachtenundGefechten,von kriegerischen UnternehmungenzurSee sowievon Unternehmungen auf Luftschiffenund Flugzeugenindie PersonalpapierederOffiziereundBeamten undindieNationale derMannschaften, setzendie TeilnahmeandenobengenanntenKampfhandlungenundUnternehmungen fest:

a) fürSchiffe, Torpedoboote,U-Boote, MinensuchbooteUndFahrzeuge sowie fürdie eigenen bzw. unterstelltenStäbe:

DievorgesetztenVerbandskommandos (biszurFlottille einschließlich)-Befehls- haberund Führer (unter EinschlußderMarinestationskommandos und des Generalkvmmandos desMarinekorps);

b) fürdie keinerderzua) genanntenStellen unterstehenden Auslandsseestreitkräfte:

DerChefdesAdmiralstabesderMarine;

o) fürdieMarineluftschiffe:

»DerFührerderMarineluftschiffeUndderMarineluftschiffleiter Ost;

d) fürdieMarineflugzeuge:

DerKommandeur desLuftfahrwesens Flandern, dasSonderkommando in derTürkei, dieMarineabteilungenWarna undKonstanza,dieMarineseeflieger- abteilungen (letzterenur fürdieheimischenundinKurland verwendeten See- flugzeuge)-

II. AufGrund dieser Festsetzungen sindalsGefechtsteilnehmer anzusehenalleanBord derbeteiligtenSchiffe, Torpedoboote,U-Boote, MinensuchbooteundFahrzeuge sowieanBordder LuftschiffeundFlugzeugederKaiserlichenMarine zurZeitderbetreffenden Kampfhandlung usw.

dienstlich eingeschifftenOfsiziere,Beamten undMannschaften.

Ill. a)Für einzelne Angehörigedernach vorstehenden FestsetzungenanSchlachten,Ge- fechten usw.beteiligtenSee-undLuftstreitkräftetrifft wenn dieTeilnehmerschaft zweifelhaft ist dernächstemitDisziplinarstrafgewalt verscheneDienstvorgesetzte dieEntscheidung

b) EinzelnenMarine- und Heeresangehörigen,dieaus dienstlicher Veranlassung vorübergehendaufeinem an einer Schlacht,einem Gefecht usw. beteiligten

(5)

271 —-

Schiff usw« LustschiffoderFlugzeugeingeschifftwaren, istüberdieTeilnahme

an solchen KampfhandlungeneineBescheinigung durchdiebetreffenden Schiffs- oder Verbandskoinmandos, Befehlshaberoder Führerauszustellen. DieseBe- scheinigunglegendiebetreffendenKommandiertenihrer vorgesetztenDienststellevor, diehiernach entsprechendIlla zuentscheiden hat.

IV. FürdieBezeichnungdermitgeniachtenSchlachten,.Gefe·chteusw. treffenbiszur HerausgabedesGefechtskalenders durchdenAdmiralstabderMarine diebetreffenden Jinmediqt.

stellenderKaiserlichenMarine dieerforderlichenAnordnungen.

V.Mit Ausnahmevon Einzelfällen,indenen»sichaufGrund besonderer Entscheidungen nachderganzenSachlageÄnderungenoder Vervollständigungender»bisher·igenEintragungenals notwendig«erweisen,kannesfürdierückliegendeZeitbeidenbisherigen Eintragungenverbleiben·

v1» Jn zweifelhaften Fällen istdieEntscheidungdernächstvorgesetztenDienststelleein- zuholen.Dieseistzur Überwachungdervon« dennachgeordvnetenStellenaufGrund dieses Etlasses getroffenenFestsetzungensowiezurErteilungdiesbezüglicherallgemeinerAnweisungenan

sie befugt. Jn zweifelhaftenFällenvon grundsätzlicherBedeutung istmeine Entscheidungherbei- U"l .

zfunen

DerStaatssekretärdesReichs-Marine-Amts.

A IV.10465. v.Capelle.

Nr. 266.

Offiziergehälter.

« Berlin,den26.September1917.

l."Es beziehendieGebührnisseihres Dienstgrades:

(A.K. O.vom 26. 4. 1917 und19. 9.1917.)

. . eiunkt

FifikDlemtgrad Name desZEtiiIirückens

1 Korvettenkapitän Schniidt (Walter) 1. 9.17

2 - Frhr.v.Weizsäcker 1.10. 17

3 Kapitänleutnant Klasse Collmann (Otw)

1»

4 - Höring s«« 17

5 Beitzenmichs-km

-

6 , Elsässer ;1.10.1-

7 Kapitänleutnant

II.Klasse Clauson v.Kaas

8 - v.dem Borne

-1.9.17

9 -

Figmmer

10 - ett ,

n - Hack s1.10.1-

12 Kapitänleutnant III.Klasse Ancker

13 - Schwede

14 - Gerß 1. 9.17

15 - Rhein s

16 - Kaestner

17 Marine-Stabs- ingenieur Scheele

18 Mariae-Ober- l -

ingenieur Beckniann 1- los

19 - Schacht

(6)

» 272

II· Die durchAllerhöchsteKabinetts-Ordre vom 17.September1917 unter Vorbehalt der-PatentierungzumDienstgrad befördertenLeutnants zurSee desJahrgangs1915 Albrecht,

v.Arnswaldt, Aßmus,Bahte, Becker (Pau1), Begemann (Ulrich),Benecke (Kar1),Bonne,

vom Brocke,Brocksie«n, Daniel, Drascher, Droege (Rudolf),Dünnhaupt, c’5alck,Flesche, Fröhlich, Füsmann, Gelpke, Göbell (Kurt), Gößling, Grünefeld, Hain, Jmmich, Knphahn, Kaulen, Kayser(Günther),Kern, Kölle,Krügex, Lengner, Linnemann, Lucht, Magnussen, Mann (Wilhelm),Mantell (Albert),Mardersteig, Marggraff, Maydorn ·;Otfkied), Messerschmidt, Meyer (Gerhard), Middeldorpf, Möller (-öa11s),Möller (.Kurt),Nicolai, Paulus, Peters (Johannes), Piltz, Quitmann, Rautenberg, Richter (Friedkich), Roever, Rudolphi, Rübel, Sauerbrei, Schmidt (Kurt),Schuster, Schwarte, Singer, Stachow, Stimmin ,Stoltenberg, v.Studnitz, Tapolski, VoßGans Erich),Waldeck, Woisin, Behlen, ieterich, Goertz, Hübener, Kosa, Frhr. v.Linden, Plate, Richter (Leo), Rospatt, Schenke,Schmeling, Schmidt (Eduard), Schüder, Stoephasius, Back (Weknet), Brandt (Günther),v.Bülow, Erdmann (Haus), Goebel Gurt Fritz),Gregor, Hauth, Kay, Köhler(Ben),van de Loo,Offenberg, Schellong, Schwoerer, VogtGans)undWahl(Ludwig), und die Leutnants derMarineinfanterieStockmann, Zimmermann (Gottfried) und Steuer beziehendieGebührnisfederniedrigsten Stufe ihres Dienstgradesvom 1.September1917 ab.

Das Besoldungsdienstalterwirdspäter festgesetztwerden.

DerStaatssekretärdesReichs-Marine-Amts.

Jn Vertretung

A.1(-.11285. Hebbinghaus

Nr. 267.

Normpreise für Dauerproviant.

Berlin, den19.September1917.

Vom1.Oktober1917 abgeltenbisaufweiteres folgende NormpreisefürDauerproviant:

Preis für100kg

Lfd. , oder!

N .

Nr. Gegenstand ver- «mwer- «emerkungen

zollt ? zollt

»- s «-

l 1 KonserviertesRindfleifch. . . . . 450,00s 2 - Rinderpökelfleisch. . 475,00;

3 - Hammelfleisch . . . 550,00 i

4 Salzschweinefleisch. . . . . . ." 380,00( 5 Konservierter Lachs . . . . . 220,00s

6 Weizenmehll. . . . . . . . 33,58j

7 Ro enmeh . . . . . . . . 2,0 I .,

.

, ·

8 Kastkissselstärkemehl. . . . . . 72,00s PMO ohne»Ok-

9 Kartoffelwalzmehl . . . . . . 55,50 l

10 Backpflaumen. . . . . . - . 226,00

11 Essigeffenz. . . . . . . . . . 329,00 301,00 12 Erbsen,gelbeundgrüne. . . . 80,00

13 Bohnen,weiße . . . . . . . . 81,00

14 Reis. . . . . . . . . . . 63,50 63,50

15 Dörrkartoffeln . . . . . . . . 144,00 16 Brech-undSchnittbohnen . . . . 80,00

17 Sauerkohl . . . . . . . . . . 34,50

18 Pflaumenmus. . . . . . . . 111,00 ohne Gesinde.

19 Weizenhartbrot . . . . . . . . 70,50

20 Roggenhartbrot . . . · . . . . 56,00; nur inBremerbaven.

(7)

—— 273

Preis für100kg Nr..

Gcge «»and

ver-.sunver- zollt f zollt

»i- ! J-

Bemerkungen

21

«

. 525,00! 464,00

22 CI «h. . 478,00I 382,00

23 Kakao . . . . 293,00? 266,50

24 Zucker. . . . . 56,00, 44,00 ·

25 «Sacz.. . . . . · 16,50k 4,50 Preis ohneZack,

26 Konservierte Butter . . SZLHOFI

27 FrischeButter . . . 40;ool

28 L 1·n . . . 00 , , .

29 Kklglilintnei . . 675,00 33500lohneGebinde.

30 Zitronensäure. :

. . . 1371,00I12-o,00

31 KonservierteErbfen . . . 80,00

32 Preiselbeeren. . . . . . 1s1,00;

83 Dörrgemiise. . . . . . 2-1,00

«

DerStaatssekretärdesReicle-Marine-Amts.

Jn Vertretung

cl-·14348. Dr.Schriiniin

Nr. 268.

Beschaffungund Zuweisungvon Leder.

Berlin,den20.September1917.

1. Zuweisungvon Leder an beauftragte Liefcrer.

Die amtlichenBeschaffuiigsftellenderMarineoerwaltuiig,·diekünftigeinenAuftrag aufledernc oder lederhaltige Erzeugnisseunmittelbaran dieIndustrieoderdasHandwerk vergeben, haben gleichzeitigmitderZustellungdesAuftragesandenbeauftragten Lieferereinezweite Ausfertigung mithinzugefügterBerechnungdererforderlichenLederniengendemLeder-Zuweisungs-Amt(L.Z.A.), BerlinW9,BudapesterStraße-MAYeinzureichen. Handeltesfichuin Aufträge,bei denender Auftrag selberdieNotwendigkeitderVerwendungvon Ledernichterkennenläßt, so istdem Leder- Zuweisungs-AmtanStelle AbschriftdesAuftragesnur eineAngabeüber dieerforderlichenLeder- inengeii einzureichenunter DarlegungdesZweckes, fürdendasLeder benötigtwird. Fürdie Anforderungwerden zweckmäßigvom Leder-Zuweisungs-A1ntzubeziehendeFormulareverwendet.

Das Leder-Zuweisungs-AnitwirddieausgegebenenLederniengennachprüfenunddembeaustragten LiefetetdaserforderlicheLeder·bzw. fertige ZuschnittezumAnkan überweisen. Lehnen beauftragte Lieferer nachträglichdie·Ausfuhrungsolcher Aufträgeganzoderteilweise ab, so habendieauf- tragerteilendenStellendiesdemLeder-Zuweisungs-Amtunverzüglichmitzuteilen.

ÜbersämtlicheVon beauftragtenLieferern eingegangenenFertigfabrikate habendie Be- fchaffungsftellenpünktlichzum 10.IedenMonats fürden Vornionat demLeder-ZUWeisUUgs-Amt exneItaåljweisungunterBenutzungdesvom Leder-Zuweisungs-AmteinzuforderndenFormularsBIIb

einzureien. » »

AnforderungenaufZuweisungvon Lederfür beauftragte Liefererzustellen, findnur folgende Dienststellenbefugt:

DasReichs-Manne-Amt,

dieMarinebekleidungsämterKiel undWilhelmshaoen, dieKaiserlichenWerftenKiel,WilhelmshaoenundDanzig, dieTorpedowerkstattFriedrichsort,

dieMarine-JntendanturenKiel undWilhelmshaoen,

(8)

274 --—

die Sanitätsämter derMarinestationen derOst- undNordsee,

dieArtilleriedepots Cuxhaven, Friedrichsort, Geestemünde,Helgoland, Wilhelmshaven, dieMinendepots Cuxhaven, Friedrichsort, Geestemünde,Wilhelmshaven, dasMunitionsdepot Dietrichsdorf..

FürdieBenennungderanzuforderndenLederarten kommennur diein derLeder-Höchst- preis-Verordnung enthaltenen BezeichnungeninFrage. Unter»Blankleder« sind folgendeLeder- artenzusammengesaßt:Blankleder,aasbraunes Leder,Patronentaschenleder,Krausleder,Riemchenleder.

2. Zuweisnngvon Treibriemen,Treibriemenleder nnd technischenLedern (Manfchetten).

DieBewirtschaftung dieser ErzeugnisseundLederarten erfolgt ausschließlichdurchdie Riemen-Freigabe-Stelle,BerlinW85,Potsdamer Straße 1228Xb.

AlleAnträge auf Zuweisung solcher ErzeugnisseoderLederarten, seiesunmittelbar für Dienststellender Marine,seiesfiir beauftragte Lieferer, sind ausschließlichandieRiemen-Freigabe- Stelle zurichten.

3. Zuweisnngvon Leder unmittelbar an DienftftellcndcrMarine für ihren Eigenbedarf.

AlleAnträge auf Zuweisungvon Leder sindan dasLeder-Zuweisungs-Amtzurichten.

Ausgenommen hiervon istLeder, dasvon derdeutschenGerbervereinigung für Marinebedarfzu beziehen ist. Seine Anlieferung erfolgt nachwievor aufGrund unmittelbarer Vereinbarungder

DienststellenmitderGerbervereinigung. -

Zum Bezugvon LederfürdenEigenbedarf sowohlvom Leder-Znweisungs-Amtwievon derGerbervereinigung sind ausschließlichbefugt:

dieMarinebekleidungsämterKielundWilhelmshaven, dieKaiserlichen Werften Kiel, Wilhelmshaoenund Danzig, dieTorpedowerkstatt Friedrichsort.

Alleanderen Dienststellen habenetwa benötigtesLederbei einer deroorgenannten Dienst- stellen anzufordern.

DerStaatssekretärdesReichs-Marine-Amts.

JnVertretung

cl-.1.13406. Dr..Schram1n.

Nr. 269.

Gnadengebiihrnisse.

Berlin,den21.September1917.

. . DieZulagen für solche OffiziereimRangederOberleutnants undLeutnants, diesich

mKapitänleutnants-,Hauptmanns-oder Adjutantenstellen befinden (Nr.2und3derBeilage3 zurKriegs-Geldverpflegungsvorschrift)sind fürdie Dauer desKrieges auchalsGnadengebührnis zahlbar.Dies gilt auch für rückliegendeFälle.

DerStaatssekretärdesReichs-Marine-Amts.

Jn Vertretung

cl-.HI.14531. sDr. Schman

- L-

Nr. 270.

Ergänzungder Kriegs-VerpflegungsvorschrifL Berlin,den213September1917.

Anlage1lZiffer3derKriegssVerpflegungsoorschriftist aufSeite46 wiefolgtzuvervollständigen:

Hinter ,,grüneBohnen,oder«ist anzufiigen:

frischeGurken oderSalz-nndEssiggnrken,oder

(9)

—275—-

2. inter»efalzener SpiiiatinFässern« istanzufügen: .

linerSaglzsalahoderRot-,Wirsing-, Blumenkohlin Salz,oderKarotten inSalz.

DerStaatssekretärdesReicljssMarine-Amts JnVertretung-

cl-.14685. Dr. Schrainm.

Nr. 271.

DienstprämiederKriegs-Hilfsbeamten.

Berlin,den 22.September1917.

Die widerrufliche BeleihungmiteinerBeaniteiistellegemäß«AllerhöchfterOrdre ooni25.Juni1917 (MarineverordniingsblattSeite 181) gilt nichtalstiibertrittinStellen Pon·Marinebeanitenoder alsAnstellungim Sinne derZiffer2des§78derFriedeiisbesoldungsoorfchriftDieDienstpisämie ist alsoaus diesem Anlaß noch nicht zahlbar

Der StaatssekretärdesReichs-Marine-Aints.

Jn Vertretung.

cl-.llI.14-")9ij. Di-.Schraan

Nr. 272.

Kapitalationen.

Berlin,den16.September1917.

JUderVerfügungVOMSiJuli 1917 A.Ib. 1292»6X16 (Marineoerordiiuiigsblatt1917 Seite 205) istinderZifferVII Zeile7anstatt ,»,Anspruche'szusetzen:»Versorgungsansprüche«.

GleichzeitigwirdinErgänzung dieserZifferV1IhinsichtlichderWahrungdervon den Kapitulaiitenbereits erworbenenVersorgungsanspriichefolgendesbestimthAus derVerzögerung derEntlassung infolgederKriegsverhciltnissesolldenausdein·KapitulationsverhältnifseAusge- schiedencn fürdieVersorguiigkeinSchaden»erwachsen,dieBetreffendensollen mindestens diejenigen Versorgungsgebührnisfeerhalten5aufdiesieimFall-eder·EntlassungbeiAuflösungdesKapitalations- verhältnissesAnspruchgehabthatten.lDeiiigemäßsind·diesämtlichenVerforgungsgebührnisse,aufdie dieBetreffendenalsKapitulaiiteninfolgevon Dienstzeitoderinfolgevon Erwerbsunfähigkeit Anspruch gehabt hätten,wenn ihre·EntlassungalsKapitulantzurZeitderLösungdesKapitulatioiis- VerhältnisseserfolgtWäre-denjemgekkVekfvtgpngsgebührnissengegenüberzustellen,aufdiesiebei derspäterenEntlassungalsNichtkapitulanten infolge ErwerbsunfähigkeitAnspruch haben.

DiegünstigereVersorgungwirdgewährt·

Die VersÜgUZIgVom Juli 1917 A— ID—12926X16 ZifferVll istiiiiteinem handfchriftlichenHinweiszuversehen.

DerStaatssekretärdesReichs-Mariiie-Aints.

Jii Vertretung.

E.Ilb. 2417. Briininghaus.

Cytaty

Powiązane dokumenty

»Stellt sich ein Fahnenflüchti er innerhalb sechs Wochen, im Felde innerhalb einer Woche nach erfolgter Fahnenflucht,,- so kann die an sichrerwirkte Zuchthaus- strafe

Wo auch für Unterbeamte die erste etatmäßigeAnstellung von dem Bestehen einer Prüfung abhängt, oder wo für die Beförderung in eine höhere Stelle das Bestehen einer

.«. Die Bestimmungen treten mit Ihrem Belanntwerden in Kraft. Soweit bisher anders verfahren ist, behält es dabei sein Bewenden. Den zu den Betrieben der Marine- und

Vorstehender Auszug aus dem Gesetz, betreffend die VorläufigeRegelung des Reichs- hFushalts für das Rechnungsjahr 1917, wird zur Kenntnis der Marine gebracht mit dem Hinzu- ngen,

Von der Reichsbanf sind die bisherigen «;3eichnungsbeftimmnngen für .lkriegscinleil)ettdahin ge- ändert worden, das; nicht nur Angehörige der Feldformationen, sondern auch

Setzt die Satzung einer Krankenkasse den Ortslohn als Grundlohn fest, so gilt dies nicht für Personen, die im vaterländischenkHilfsdienst eine nach den

Zulage für Oberleutnants und Leutnants in Kapitänleutnants-, Hauptmanns- und Adjutantenstellen.. Berlin,

Die Aufforderung ist zuriickzunehmen, wenn die Auslösung des bisherigenBeschäftigungs- UFrhciltnisses einen übermäßigenSchaden bereiten würde, sofern nicht die Bedürfnisse des