• Nie Znaleziono Wyników

Marineverordnungsblatt, Nr.21, 1917

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2021

Share "Marineverordnungsblatt, Nr.21, 1917"

Copied!
8
0
0

Pełen tekst

(1)

259 —- ,-

i

Marineverordnuii

Herausgegeben vom Reichs-M esAmt.

littt

48.Jahrgang. Berlin, den 15.September1917. Ur. 21.

GedrucktUnd inVertriebbei-E. S. M i t tleröd Sohn,KgL Hofbuchhandlungin Berlin SW68, Kochstr.68-71.

DerPreisdes Jahrgang-S beträgt 4,00M,vierteljährlich1,00 M. Manabonniert bei allenPostämtern

undBuchhandlungen. . ·

BeimVerkaufeinzelner Nummern desMarånevgordnungsblattesere net- wird jedes Blatt mit5Pfennig

Jnhqkkz KkiegsgebührnisseS.259. Anträgean denStaatssekretärdesReichs-Marine-Amts.

S,260· —- HerabsetzungderLöhnungundVerpflegungfiir Untersiichungsgefangene. S.260.

Freie FahrtbeiUrlaubsreisen. S.261. Marineordthsng 2,6,1- Ladefristenfür militäkische Stellen mitGleisanschluß.S··261.f Ladefristenfur militärischeStellen ohne Glejsanschluß.S.262·—- 7.DeutscheKriegsanleihezS.262. Mannschaftsversorgungsi gesetz·S.263. Bekanntgabevon Verfügungenim ,,Kriegsamt,Amtliche Mitteilungen undNachrichten«·S.263. Personalberänderungen S.264.

Nr. 252.

Kriegsgebiihrnisse.

Jchbestimme:1.Vom1.Januar·1917abbeträgtdas.monatliche Kriegsgehalt a) fürneu be- förderte Marine-Stabsingenieure vierhundertdreiundachtzigMark 331XZPfennig,b)fürneu be- fördem Makine-Jngenieure ohne FamiliedreihundertdreiMarkZZIXZPfennig. Die §§3,1 Und12,2 derKriegs-Geldverpflegungsvorschriftfürdie Marine werden wiefolgt ergänzt:»Ein UichtaktiverGehaltsempfängererhältIedochdie GebührnissedesdurchvCharakterverleihungerworbenen höherenDiensthdes frühksteklserstzugleichmitseinemaktivenHintermann.«3. Der»Servis- tarif für Mannschaften,dieim Standortauf Selbsteinmietun angewiesen sind«,tritt mitdem 1. Oktober1917fürdie Dauer des Kriegesallgemein außer ’raft.DerSerois istvon diesem Tageabdurchweg nachdem,,Tarif furNaturalquartierservis«zuzahlen.SiehabendasWeitere zuveranlassen.

Großes Hauptquartier,den 27.August1917.

Wilhelm.

In VertretungdesReichskanzlers.

v.Capelle.

An denReichskanzler(Reichs-Marine-Aint).

Berlin,den 6.September1917.

VorstehendeAllerhöchsteOrdre bringe ichzurKenntnis derMai-ine. DieVorschriften werden berichtigtwerden·

DerStaatssekretärdesReichs-Mariae-Amts.

cl-.lII.10222. v.Capelle.

(2)

-—— 260

Nr. 253.

AnträgeandenStaatssekretär desReichs-Marine-Amts.

Berlin,den1.September1917.

DieVorlagevon AnträgeninKriegs-Gebührnis-und sonstigenVerwaltungsangelegenheitenhat einen derartigen Umfangangenommen, daßderSchriftwechselimReichs-Marine-Amtnichtin angemessenenZeiträumen erledigtwerdenkann. DieAnträgewerden außerdemInderRegel ohne Sachdarstellungund StellungnahmeUrschriftlich mitallenVorgängendemStaatssekretärdes Reichs-Marine-AmtszurEntscheidung vorgelegt.

. FürdieZukunftwirdbestimmt,-daßnur solche AnträgedemStaatssekretärdesReichs- Marine-Amts vorzulegen sind,dieaufGrund dererlassenenBestimmungenvon denVorinstanzen nicht entschiedenwerden können.

Unbedingtzu unterbleiben hatdieVorlagevon Anträgen,die mitdemklarenWortlaut derBestimmungunvereinbar sindunddeshalbdieGenehmigungdesStaatssekretärsdesReichs- MarinesAmts nicht erhaltenkönnen. -"

.

Wird hiernacheineVorlagean denStaatssekretärdesReichs-Marine-Amts überhaupt nötig,so sindvon derletztenDienststellekurze Ausführungenüber denSachverhaltinklarer,knapper Form einzusenden.DieBeifügungdesvorangegangenen Schriftwechsels hatimallgemeinenzu unterbleiben.

DerStaatssekretärdesReichs-Marine-Amts.

cl-.111.13294. v.Capelle.

Herabsetzungder Löhnungund Verpflegungfür Untersuchungsgefangene.

Berlin,den3.September1917.

Entsprechendder aufGrund AllerhöchsterKabinettssOrdrefürdasHeer erlassenen Anordnung

A.V. Bl. 1917 Nr. 586 wirdfürdie Marine folgendes bestimmt:

a)Diebei denManne-GerichteninUntersuchungshaftbefindlichenOffiziere,Beamtenund Mannschaften,diedieKriegszulageabzw.die Kriegslöhnungabeziehen, erhalten,wenn sie auf Magazinverpflegung angewiesen sind,bisaufweiteres eineBeköstigungsportionnach folgenden Sätzen:

.Brot: 500g,

.Fleisch: 75grohes (friscl)es,gesalzenesodergefrorenes.)Fleisch nebst10gFettoder 50gSpeck, Rauchfleischusw.oderFleischkonserven,

.Gemüse:110gReis,Graupe, Grütze usw.oder 110gHülsenfrüchte(oder Mehl)oder

60gDörrgemüfeoder 125gGemüfekonservenoder 500gKartoffeln,

.Salz: 15g,

Kassee: 10g(davonIJZinErsatzmitteln).

LND I-«

00

X-

b)Die zua)genanntenLöhnungsempfängererhalten währendderUntersuchungshaftan StellederLöhnungadieLöhnungl). DerBezugderniedrigen Löhnungtrittmit- Beginndes nächstenMonatsdrittels ein,dasdemEinlieferungstcigindieUntersuchungshaftfolgt. BeiEnt-

laffgngaus derUntersuchungshaft stehtdiehöhereLöhnungvom Tagedervaketlkltlssungab

wie erzu.» » »

AnderungderVorschriftenwirdvorbehalten.

DerStaatssekretärdesReirljssMarine-Amts.

cl-. Ill. 13488. v.Capelle.

(3)

-—— 261--s

Nr. 255.

Freie FahrtbeiUrlaubsreifen.

Berlin,den11.September1917.

DieVerfügungvom 25.November 19·15——«cl-. 11.1623«1··—wird inErinnerung gebracht.

Jnsbesonderewirdauf lfd.Nr.1und-Zhingewiesen«wonachOsftzieren,Beamten,DeckoffiziekenUsm freie Fahrtnur dann zusteht,wenn siealsKriegsteilnehmerzurWiederherstellungderGesundheit, d.h.zurErhaltungoderHerstellungderDienstfähigke1t,beurlaubt werden(vergle1cheauchMurme- verordnungsblatt1917, Seite108,Bemerkung3,ergänzt gemäßSeite178,Nr.175).

DerStaatssekretärdesReichs-Marine-Amts.

cl-. 11. 13918. v.Capelle.

Nr. 256.

Marineordnung.

Berlin,den 8.September1917.

Die Marineordnung istergänztworden. Deckblätter werden ausgegeben.

DerStaatssekretärdesR"eichs-Marine-Amts.

Jm Auftrage.

A.Ic.10540. Brökeltnann

Nr. 257.

LadefristenfürmilitärischeStellen mit Gleisanschluß.

Kriegsministeriunr. .

Allgemeine-JKriegs-Departement. Berlin,den 21.August1917·

Nr.3088-7.17.AB.

DieLinienkommandanturen sindvon demChefdesFeldeisenbahnwesensimEinverständnismit demKriegsministerium beauftragt, nach Benehmenmit denEisenbahnverwaltungenfür jeden militärischen Gleisanschluß dieLadefristen unter BerücksichtigungderBedienungszeitenund sonstigenVerhältnissedesAnschluffes besonders festzusetzen.

DieEinhaltungderfestgesetztenFristenwirddenmilitärischenAnschlußgleisinhabernzur Pflichtgemacht-

. Jm Auftrage: Grautoff.

Berlin,denBl.August1917.

VorstehenderErlaßwirdzwecksgleichmäßigerBeachtungzur Kenntnis derMarinegebracht.

DerStaatssekretärdesReichs-Marine-Amts.

. JnVertretung.

cl-.11. 13391. Dr.Schramm.

(4)

—262—

Nr. 258.

Ladefristen fürmilitärische Stellen ohne Gleisanfchluß.

Kriegsministeriuni.

AllgeuieinesKriegs-Departement. Berlin,den 27.August1917.

Nr.108X8.17. AE.

Fürdiejenigen militärischenEmpfänger-,diekeineAnschlußgleisehaben,wird hinsichtlichder bei Ent-undBeladungderEisenbahnwagen einzuhaltenden Ladefristenfolgendes bestimmt:

1.Dievon denEisenbahnverwaltungen fürdenöffentlichenVerkehr festgesetztenLade- fristen geltenimallgemeinen auch fürdieuiilitärischenStellen.

2.Bei besonders schwierigen Verhältnissenkann eineFristbiszu12Stunden

zugestandenwerden. »

DieFristvon 12 Stunden istalsHöchstgrenzeaufzufassen,dienur dann erreichtwerden darf,wenn zwingendeGründe, derenbesonderePrüfungbereitsan-

geordnet ist, dafür vorliegen. Keinesfalls darf sicheinemilitärischeDienststelle,die tatsächlichfrüher hätteentladen können,darauf berufen, daß ihreineLadefristvon 12Stunden zustehe.

JmAuftrage: Fleck.

Berlin,den8.September19l7.

Vorstehender ErlaßwirdzwecksgleichmäßigerBeachtungzurKenntnisderMarine gebracht.

DerStaatssekretärdesReichs-Marine-Amts.

Jn Vertretung.

cl-. Il.usw Dr. Schramm.

Nr. 259.

7.DeutscheKriegsanleihe.

Berlin,den11.September1917.

ZurBestreitungderdurchdenKrieg erwachsenen Ausgabenwird MitteSeptember1917 eine neue (siebente)"Kriegsanleihe

50X0Deutsche Reichsanleihe,

41J20J0Deutsche Reichsschatzanweisungen,auslosbar mit1100X0bis1200Jo—- ausgeschriebenwerden. Zeichnungsfristvom 19·Septemberbis18. Oktober 1917mittags1Uhr;

für Feldzeichnungen,aber nur auf 50X0Reichsanleihebis zu10000 »G, verlänert sichdie Zeichnungsfristbis20. November 1917. SpätestensandiesemTage müssendieZeichnungsscheine

an dieVermittlungsstellen abgesandtwerden. Feldzeichnungsscheinesind auchvon sämtlichen AngehörigenderHeimatdienststellenzubenutzen; für sie gilt daher ebenfallsdie verlängerte Zeichnungsfristbis20.November 1917.

Wiebeidenfrüheren Kriegsanleihen darf auchbeidieserdenGehaltsempfängernder Marine zurErleichterungderZeichnungen auf AntrageinVorschußbiszurHöheeinesViertel- jahresgehalts gewährtwerden. Unter Gehalt istdie ganzeBesoldung, also auchWohnungsgeld- zuschuß,Kriegszulagen usw.zuverstehen. AuchanOffizier-undBeamtenstellvertreterundeventl.

anälterePortepeeunteroffizierekönnenderartige Vorschüssegewährtwerden. Desgleicheniftgegen VorschußzahlungenanRemunerations- undVergütungsempfängerbiszurHöhedesdreimonatigeii Einkommens nichts einzuwenden Die FestsetzungderHöheund weiterer Bedingungenim Einzelfalle muß jbei diesen VorschußzahlungendemErmessenderDienstftellen überlassenwerden.

Die Vorschüssesindmit50X0zuverzinsenund spätestensbis1.Januar 1919 durch ratenweiseEinbehaltungbeiZahlungderBezügezutilgen.DieHöhedereinzubehaltenden Tilgungsbeträgeinrunden, durch10teilbaren Beträgen istvom Vorschußnehmermitseiner Zahlstellezu vereinbaren-.

(5)

—263—

V

BiszurTilgungdesVorschussesverbleiben dieKriegsanleihestückeimPfandbesitzeder erwaltun .

IgJieZeichnungen müssenbeiderdasGehalt usw. zahlenden Kasseerfolgen,die mit den erforderlichenZeichnungsscheinenzuversehenist. Zur Deckungdes erstenBedarfsderDienst- stelleninderHeimatundbeimMarinekorpsistdenJntendaiiturenfdurchVermittelungderZeich- nungsstellederReichsbankeineentsprechendeAnzahlZeichnungsscheine,»Bedingungen,Zusammen- stellungenundAnleitungen—- auf letzterewerdendieKassenbesondershingewiesen zurweiteren Verteilungübersandtworden. Mehrbedarf istbeimKriegspresseamt,Berlin,Luisenstraße31a,an-

uordern.

zf

MöglichsteFörderungdeereichnungen imvaterländischenInteresse geboten. An- meldungen sind dahervon allen«Dienststellen(Ka»sseii)sofortentgegenzunehinenBeteiligungdes ständigenArbeitspersonals istwiederumsehrerwünschtAufpunktlicheEinhaltungderEinzah- lungstermine istzuachten,imübrigen istallesNahereaus denZeichnungsscheinenundBedin-

gungenersichtlich. , » « . « «

NachZeichnungsschlußsind furdieverschiedenenBefehlsbereichediegesammeltenMeldungen dereinzelnenZeichnungsstellenvüberdenZeichnungserfolg,undzwar»uberdieHöhedererfolgten Gesamtzeichnungenundüber dieHöhederZeichnungenaufVorschussedeinReichs-Marine-Amt einzureichenSoweitMarineangehörigenochbeianderenZeichnungs(Vernnttlungs)-stellen(Banken, Sparkassen pp.) gezeichnethaben, sinddieBeträgein denMeldungen nach Möglichkeitmitzu berückt tiichäsegenen. derZeichnungenderbeimReichs-Marine-Amt,Marinekabinett undAdmiralstab koinmandierten Offizierepp.,wegen rechtzeitigerAusführung»derEinzahlungen, Aufbewahrungdek KriegsanleihestückeundAusfertigungder schriftlichenVerpfändungserklärungenfür ivelchedie Stempelabgaben erlassen sind,wird schließlichausdieRundverfugungen anläßlichfrühererKriegs-

anleihen hingewiesen. « « «

·

DerStaatssekretärdesReichs-Marine-Amts.

Jni Auftrage.

cl-.IV.13722. Dr. Scherber.

Nr. 260.

Mannschaftsversorgungsgesetz.

Berlin,den11.September1917.

Das Ve·hökden-Handbuchzum Mannschaftsversorgungsgesetzvon MeieriDemmig istin zweiter Auflage erschienen.EsenthältdiefürdieMannschaftsversorgungwichtigen,bisindie Neuzeitergangenen Bestimiiiungen.

WegenderBeschaffungdesBuchesaus amtlichenMitteln giltdieVerfügungvom 2.September1916 E.IIb. 2281 (MarineverordnungsblattSeite 235,Nr.205). Der Preisfürdiezweite Auflage beträgt für Marinebehördenbeiunmittelbarem Bezugevom Verlag o,75Js.

DerStaatssekretärdesReichs-Marine-Amts.

JmAuftrage.

E.Ilb. 2809. Grauer.

Nr. 261.

Bekanntgabevon Verfügungen im »Kriegsamt,Amtliche Mitteilungenund Nachrichten«.

Berlin,denSeptember1917.

JnZukunftwerden indemvom Kriegsamtheraus-gegebenenBlatt »Kriegsamt, AmtlicheMit- teilungenundNachrichten«Erlasse erscheinen,dieausanderemWege nicht mehrzur Kenntnis der

(6)

s— 264 ·-

··Bel)ördengelangen.

versandt«gekennzeichnetwerden.

DerartigeErlasseWerden durchdieÜberschrift»Einzelabdrückewerden nicht

DerStaatssektetärdesReichs-Marine-A1nts.

JmAuftrage.

F.111«.23403. Erler.

Personalveränderungen.

sa. Ernennungen, Beförderungen, Versetzungen usw.

Erstaunt-

(Allerh. Bestallung v.27.8.1917.) Dr.-Jng.Föppl, Technischer Hilfsarbeiter, Diplom-

Ingenieur, zumMarine-Maschinenbau- meister.

(Staatss.d. R. M. A. v. 31. 8.1917.) Rosc,· Preußischer Gerichtsassessor,zum Mai-ine-

Jntendanturassessor.

Schmidt, Obermaschinist a. D., zum Weist- maschinisten1.Klasse- Versetzte

(Staatss. d. R.M.A. v.1. 9.1917.) Hitzegtad,Rechnungsrat,mitdem1. Oktober 1917

vonKielnach Hamburg.

b.Ordensverleihungen.

(A.K. O. v. 22. 7.1917.) ZuEhrentittetn des SohannitersOrdens

ernannt:

ElchxnzzgknsxmckRmv IKapitätiletttnailts, v.Hans, KapitänleutnantderReserve.

(A.K. O.v.20.8.1917·) Die Schwerter zumRoten Adlerorden

2.Klasse·mitEichenlanb nnd der KöniglichenKrone:

Oskar GrafvonPlaten-Halletmund, Vizeadmiral,«

ä la suite derMarine.

(A.K. O.v.27.8.1917.) Den KöniglichenKronenorden 2.Klasse

mit Schwertern:

Schultz(Karl),KapitänzurSee;

das Ritterkrenz des Königlichen Haus- Ordens von Hohenzollern mit Schwertern:

Franck-Lindheim I v.KalinowskilMal-Urk-

Schallcr is Aldcfcld 1HAUpkleUte,

Grucncwald, HauptmotivderReserveder Motive- infanterie.

(A.K. O.v.30.8.1917.) Den Orden pour lemerkt-e- Strasscr(Peter),Fregattenkapitän

(A.K. O.v.31,8.1917.) Den KöniglichenKronenorden 2.Klasse

mit Schwertern:

v.Restorsf, KapitänzurSee.

(A.K.O.v.3. 9.1917.) DieSchwerter zumRoten Adlerorden 2. Klasse

tnit Eichenlaub nnd dem Stern:

;Jacobscn, Vizeadmiralz.D-;

EFrist-.v.Rössing

Dominik Tv.Weise

denRoten Adlerorden 2.Klasse mitEichen- laub und Schwertern:

Jasper, VizeadmiraL v« Ammon

IKontreadmirale;

denRoten Adlerorden 2.KlassemitEichen- lanb und Schwertern amzweimal schwarz-

und dreimal weißgeftreiften Bande:

Wedding, Kontreadmiral;

denKöniglichen Kronenorden 2. Klasse mit Schwertern:

Verlet, Oberst, mit dem Range alsksBrigade- kommandeur,

;KapitänezurSee;

das Ritterkreuz desKöniglichenHans- Ordens von Hohenzollern mit Schwertern- Sicwctt, Fregattenkapitänz. D.

(A.K.O.v.9.9.1917.) DenRoten Adlerorden 4.Klasse

am schwarz-weißen Bande:

v.Ditfnrth, Hauptmann derReservederMarine- infanteriez

denKöniglichenKronenorden 4. Klasse amschwarz-weißenBande:

Machs, Leutnant derMarineinfanterie, Heimel »

)LeutnantåderReserve-der Weinerthobern Mannemfanterie.

(7)

265

Nachruf.

Um 50.21ngnst i9i7 starbinKiel infolgeeiner Nierenentzündnngiin Lis·Lebensjahre der znr Banbeaufsichtigung des Reichs-z1«(aki»e.21mtz bei der Germaniawerft inKiel kommandierte

KaiserlicheRiarineBsaurat

Inhaber des Eisernen Kreuzes II.Klasse.

Das Reichs-U«larine-21mt,dein der Verstorbene in den Jahren t912 bis s9H angehörte,betrauert denVerlust eines hervorragend tüchtigenpflicht- treuen Banbeamten. Seine vortrefflichen Charaktereigenschaften nnd seinliebens- wiirdiges kasneradschaftliches Wesen sichern ihmeinehrendes Andenken.

Berlin, denZ.September t9t?.

Der Staatssekretärdes Reichs-Marine-Umts.

v.Capelle.

(8)

Cytaty

Powiązane dokumenty

- Nach Abzweigung des Minen-, Sperr- und Sprengwesens von der Jnspektion der Küstenartillerie und des Minenwesens ist von Jhnen das Weitere wegen entsprechender Änderung des §4, II

»Stellt sich ein Fahnenflüchti er innerhalb sechs Wochen, im Felde innerhalb einer Woche nach erfolgter Fahnenflucht,,- so kann die an sichrerwirkte Zuchthaus- strafe

Wo auch für Unterbeamte die erste etatmäßigeAnstellung von dem Bestehen einer Prüfung abhängt, oder wo für die Beförderung in eine höhere Stelle das Bestehen einer

.«. Die Bestimmungen treten mit Ihrem Belanntwerden in Kraft. Soweit bisher anders verfahren ist, behält es dabei sein Bewenden. Den zu den Betrieben der Marine- und

Vorstehender Auszug aus dem Gesetz, betreffend die VorläufigeRegelung des Reichs- hFushalts für das Rechnungsjahr 1917, wird zur Kenntnis der Marine gebracht mit dem Hinzu- ngen,

Von der Reichsbanf sind die bisherigen «;3eichnungsbeftimmnngen für .lkriegscinleil)ettdahin ge- ändert worden, das; nicht nur Angehörige der Feldformationen, sondern auch

Setzt die Satzung einer Krankenkasse den Ortslohn als Grundlohn fest, so gilt dies nicht für Personen, die im vaterländischenkHilfsdienst eine nach den

Zulage für Oberleutnants und Leutnants in Kapitänleutnants-, Hauptmanns- und Adjutantenstellen.. Berlin,