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Marineverordnuii
Herausgegeben vom Reichs-M esAmt.
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48.Jahrgang. Berlin, den 15.September1917. Ur. 21.
GedrucktUnd inVertriebbei-E. S. M i t tleröd Sohn,KgL Hofbuchhandlungin Berlin SW68, Kochstr.68-71.
DerPreisdes Jahrgang-S beträgt 4,00M,vierteljährlich1,00 M. Manabonniert bei allenPostämtern
undBuchhandlungen. . ·
BeimVerkaufeinzelner Nummern desMarånevgordnungsblattesere net- wird jedes Blatt mit5Pfennig
Jnhqkkz KkiegsgebührnisseS.259.— Anträgean denStaatssekretärdesReichs-Marine-Amts.
S,260· —- HerabsetzungderLöhnungundVerpflegungfiir Untersiichungsgefangene. S.260.
— Freie FahrtbeiUrlaubsreisen. S.261.— Marineordthsng 2,6,1-— Ladefristenfür militäkische Stellen mitGleisanschluß.S··261.f Ladefristenfur militärischeStellen ohne Glejsanschluß.S.262·—- 7.DeutscheKriegsanleihezS.262.— Mannschaftsversorgungsi gesetz·S.263. — Bekanntgabevon Verfügungenim ,,Kriegsamt,Amtliche Mitteilungen undNachrichten«·S.263. — Personalberänderungen S.264.
Nr. 252.
Kriegsgebiihrnisse.
Jchbestimme:1.Vom1.Januar·1917abbeträgtdas.monatliche Kriegsgehalt a) fürneu be- förderte Marine-Stabsingenieure vierhundertdreiundachtzigMark 331XZPfennig,b)fürneu be- fördem Makine-Jngenieure ohne FamiliedreihundertdreiMarkZZIXZPfennig. 2·Die §§3,1 Und12,2 derKriegs-Geldverpflegungsvorschriftfürdie Marine werden wiefolgt ergänzt:»Ein UichtaktiverGehaltsempfängererhältIedochdie GebührnissedesdurchvCharakterverleihungerworbenen höherenDiensthdes frühksteklserstzugleichmitseinemaktivenHintermann.«3. Der»Servis- tarif für Mannschaften,dieim Standortauf Selbsteinmietun angewiesen sind«,tritt mitdem 1. Oktober1917fürdie Dauer des Kriegesallgemein außer ’raft.DerSerois istvon diesem Tageabdurchweg nachdem,,Tarif furNaturalquartierservis«zuzahlen.SiehabendasWeitere zuveranlassen.
Großes Hauptquartier,den 27.August1917.
Wilhelm.
In VertretungdesReichskanzlers.
v.Capelle.
An denReichskanzler(Reichs-Marine-Aint).
Berlin,den 6.September1917.
VorstehendeAllerhöchsteOrdre bringe ichzurKenntnis derMai-ine. DieVorschriften werden berichtigtwerden·
DerStaatssekretärdesReichs-Mariae-Amts.
cl-.lII.10222. v.Capelle.
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Nr. 253.
AnträgeandenStaatssekretär desReichs-Marine-Amts.
Berlin,den1.September1917.
DieVorlagevon AnträgeninKriegs-Gebührnis-und sonstigenVerwaltungsangelegenheitenhat einen derartigen Umfangangenommen, daßderSchriftwechselimReichs-Marine-Amtnichtin angemessenenZeiträumen erledigtwerdenkann. DieAnträgewerden außerdemInderRegel ohne Sachdarstellungund StellungnahmeUrschriftlich mitallenVorgängendemStaatssekretärdes Reichs-Marine-AmtszurEntscheidung vorgelegt.
. FürdieZukunftwirdbestimmt,-daßnur solche AnträgedemStaatssekretärdesReichs- Marine-Amts vorzulegen sind,dieaufGrund dererlassenenBestimmungenvon denVorinstanzen nicht entschiedenwerden können.
Unbedingtzu unterbleiben hatdieVorlagevon Anträgen,die mitdemklarenWortlaut derBestimmungunvereinbar sindunddeshalbdieGenehmigungdesStaatssekretärsdesReichs- MarinesAmts nicht erhaltenkönnen. -"
.
Wird hiernacheineVorlagean denStaatssekretärdesReichs-Marine-Amts überhaupt nötig,so sindvon derletztenDienststellekurze Ausführungenüber denSachverhaltinklarer,knapper Form einzusenden.DieBeifügungdesvorangegangenen Schriftwechsels hatimallgemeinenzu unterbleiben.
DerStaatssekretärdesReichs-Marine-Amts.
cl-.111.13294. v.Capelle.
Herabsetzungder Löhnungund Verpflegungfür Untersuchungsgefangene.
Berlin,den3.September1917.
Entsprechendder aufGrund AllerhöchsterKabinettssOrdrefürdasHeer erlassenen Anordnung
— A.V. Bl. 1917 Nr. 586— wirdfürdie Marine folgendes bestimmt:
a)Diebei denManne-GerichteninUntersuchungshaftbefindlichenOffiziere,Beamtenund Mannschaften,diedieKriegszulageabzw.die Kriegslöhnungabeziehen, erhalten,wenn sie auf Magazinverpflegung angewiesen sind,bisaufweiteres eineBeköstigungsportionnach folgenden Sätzen:
.Brot: 500g,
.Fleisch: 75grohes (friscl)es,gesalzenesodergefrorenes.)Fleisch nebst10gFettoder 50gSpeck, Rauchfleischusw.oderFleischkonserven,
.Gemüse:110gReis,Graupe, Grütze usw.oder 110gHülsenfrüchte(oder Mehl)oder
60gDörrgemüfeoder 125gGemüfekonservenoder 500gKartoffeln,
.Salz: 15g,
Kassee: 10g(davonIJZinErsatzmitteln).
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b)Die zua)genanntenLöhnungsempfängererhalten währendderUntersuchungshaftan StellederLöhnungadieLöhnungl). DerBezugderniedrigen Löhnungtrittmit- Beginndes nächstenMonatsdrittels ein,dasdemEinlieferungstcigindieUntersuchungshaftfolgt. BeiEnt-
laffgngaus derUntersuchungshaft stehtdiehöhereLöhnungvom Tagedervaketlkltlssungab
wie erzu.» » »
AnderungderVorschriftenwirdvorbehalten.
DerStaatssekretärdesReirljssMarine-Amts.
cl-. Ill. 13488. v.Capelle.
-—— 261--s
Nr. 255.
Freie FahrtbeiUrlaubsreifen.
Berlin,den11.September1917.
DieVerfügungvom 25.November 19·15——«cl-. 11.1623«1··—wird inErinnerung gebracht.
Jnsbesonderewirdauf lfd.Nr.1und-Zhingewiesen«wonachOsftzieren,Beamten,DeckoffiziekenUsm freie Fahrtnur dann zusteht,wenn siealsKriegsteilnehmerzurWiederherstellungderGesundheit, d.h.zurErhaltungoderHerstellungderDienstfähigke1t,beurlaubt werden(vergle1cheauchMurme- verordnungsblatt1917, Seite108,Bemerkung3,ergänzt gemäßSeite178,Nr.175).
DerStaatssekretärdesReichs-Marine-Amts.
cl-. 11. 13918. v.Capelle.
Nr. 256.
Marineordnung.
Berlin,den 8.September1917.
Die Marineordnung istergänztworden. Deckblätter werden ausgegeben.
DerStaatssekretärdesR"eichs-Marine-Amts.
Jm Auftrage.
A.Ic.10540. Brökeltnann
Nr. 257.
LadefristenfürmilitärischeStellen mit Gleisanschluß.
Kriegsministeriunr. .
Allgemeine-JKriegs-Departement. Berlin,den 21.August1917·
Nr.3088-7.17.AB.
DieLinienkommandanturen sindvon demChefdesFeldeisenbahnwesensimEinverständnismit demKriegsministerium beauftragt, nach Benehmenmit denEisenbahnverwaltungenfür jeden militärischen Gleisanschluß dieLadefristen unter BerücksichtigungderBedienungszeitenund sonstigenVerhältnissedesAnschluffes besonders festzusetzen.
DieEinhaltungderfestgesetztenFristenwirddenmilitärischenAnschlußgleisinhabernzur Pflichtgemacht-
. Jm Auftrage: Grautoff.
Berlin,denBl.August1917.
VorstehenderErlaßwirdzwecksgleichmäßigerBeachtungzur Kenntnis derMarinegebracht.
DerStaatssekretärdesReichs-Marine-Amts.
. JnVertretung.
cl-.11. 13391. Dr.Schramm.
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Nr. 258.
Ladefristen fürmilitärische Stellen ohne Gleisanfchluß.
Kriegsministeriuni.
AllgeuieinesKriegs-Departement. Berlin,den 27.August1917.
Nr.108X8.17. AE.
Fürdiejenigen militärischenEmpfänger-,diekeineAnschlußgleisehaben,wird hinsichtlichder bei Ent-undBeladungderEisenbahnwagen einzuhaltenden Ladefristenfolgendes bestimmt:
1.Dievon denEisenbahnverwaltungen fürdenöffentlichenVerkehr festgesetztenLade- fristen geltenimallgemeinen auch fürdieuiilitärischenStellen.
2.Bei besonders schwierigen Verhältnissenkann eineFristbiszu12Stunden
zugestandenwerden. »
DieFristvon 12 Stunden istalsHöchstgrenzeaufzufassen,dienur dann erreichtwerden darf,wenn zwingendeGründe, derenbesonderePrüfungbereitsan-
geordnet ist, dafür vorliegen. Keinesfalls darf sicheinemilitärischeDienststelle,die tatsächlichfrüher hätteentladen können,darauf berufen, daß ihreineLadefristvon 12Stunden zustehe.
JmAuftrage: Fleck.
Berlin,den8.September19l7.
Vorstehender ErlaßwirdzwecksgleichmäßigerBeachtungzurKenntnisderMarine gebracht.
DerStaatssekretärdesReichs-Marine-Amts.
Jn Vertretung.
cl-. Il.usw Dr. Schramm.
Nr. 259.
7.DeutscheKriegsanleihe.
Berlin,den11.September1917.
ZurBestreitungderdurchdenKrieg erwachsenen Ausgabenwird MitteSeptember1917 eine neue (siebente)"Kriegsanleihe—
50X0Deutsche Reichsanleihe,
41J20J0Deutsche Reichsschatzanweisungen,auslosbar mit1100X0bis1200Jo—- ausgeschriebenwerden. Zeichnungsfristvom 19·Septemberbis18. Oktober 1917mittags1Uhr;
für Feldzeichnungen,aber nur auf 50X0Reichsanleihebis zu10000 »G, verlänert sichdie Zeichnungsfristbis20. November 1917. SpätestensandiesemTage müssendieZeichnungsscheine
an dieVermittlungsstellen abgesandtwerden. Feldzeichnungsscheinesind auchvon sämtlichen AngehörigenderHeimatdienststellenzubenutzen; für sie gilt daher ebenfallsdie verlängerte Zeichnungsfristbis20.November 1917.
Wiebeidenfrüheren Kriegsanleihen darf auchbeidieserdenGehaltsempfängernder Marine zurErleichterungderZeichnungen auf AntrageinVorschußbiszurHöheeinesViertel- jahresgehalts gewährtwerden. Unter Gehalt istdie ganzeBesoldung, also auchWohnungsgeld- zuschuß,Kriegszulagen usw.zuverstehen. AuchanOffizier-undBeamtenstellvertreterundeventl.
anälterePortepeeunteroffizierekönnenderartige Vorschüssegewährtwerden. Desgleicheniftgegen VorschußzahlungenanRemunerations- undVergütungsempfängerbiszurHöhedesdreimonatigeii Einkommens nichts einzuwenden Die FestsetzungderHöheund weiterer Bedingungenim Einzelfalle muß jbei diesen VorschußzahlungendemErmessenderDienstftellen überlassenwerden.
Die Vorschüssesindmit50X0zuverzinsenund spätestensbis1.Januar 1919 durch ratenweiseEinbehaltungbeiZahlungderBezügezutilgen.DieHöhedereinzubehaltenden Tilgungsbeträgeinrunden, durch10teilbaren Beträgen istvom Vorschußnehmermitseiner Zahlstellezu vereinbaren-.
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V
BiszurTilgungdesVorschussesverbleiben dieKriegsanleihestückeimPfandbesitzeder erwaltun .
IgJieZeichnungen müssenbeiderdasGehalt usw. zahlenden Kasseerfolgen,die mit den erforderlichenZeichnungsscheinenzuversehenist. Zur Deckungdes erstenBedarfsderDienst- stelleninderHeimatundbeimMarinekorpsistdenJntendaiiturenfdurchVermittelungderZeich- nungsstellederReichsbankeineentsprechendeAnzahlZeichnungsscheine,»Bedingungen,Zusammen- stellungenundAnleitungen—- auf letzterewerdendieKassenbesondershingewiesen— zurweiteren Verteilungübersandtworden. Mehrbedarf istbeimKriegspresseamt,Berlin,Luisenstraße31a,an-
uordern.
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MöglichsteFörderungdeereichnungen imvaterländischenInteresse geboten. An- meldungen sind dahervon allen«Dienststellen(Ka»sseii)sofortentgegenzunehinenBeteiligungdes ständigenArbeitspersonals istwiederumsehrerwünschtAufpunktlicheEinhaltungderEinzah- lungstermine istzuachten,imübrigen istallesNahereaus denZeichnungsscheinenundBedin-
gungenersichtlich. , » « . « «
NachZeichnungsschlußsind furdieverschiedenenBefehlsbereichediegesammeltenMeldungen dereinzelnenZeichnungsstellenvüberdenZeichnungserfolg,undzwar»uberdieHöhedererfolgten Gesamtzeichnungenundüber dieHöhederZeichnungenaufVorschussedeinReichs-Marine-Amt einzureichenSoweitMarineangehörigenochbeianderenZeichnungs(Vernnttlungs)-stellen(Banken, Sparkassen pp.) gezeichnethaben, sinddieBeträgein denMeldungen nach Möglichkeitmitzu berückt tiichäsegenen. derZeichnungenderbeimReichs-Marine-Amt,Marinekabinett undAdmiralstab koinmandierten Offizierepp.,wegen rechtzeitigerAusführung»derEinzahlungen, Aufbewahrungdek KriegsanleihestückeundAusfertigungder schriftlichenVerpfändungserklärungenfür ivelchedie Stempelabgaben erlassen sind,wird schließlichausdieRundverfugungen anläßlichfrühererKriegs-
anleihen hingewiesen. « « «
·
DerStaatssekretärdesReichs-Marine-Amts.
Jni Auftrage.
cl-.IV.13722. Dr. Scherber.
Nr. 260.
Mannschaftsversorgungsgesetz.
Berlin,den11.September1917.
Das Ve·hökden-Handbuchzum Mannschaftsversorgungsgesetzvon MeieriDemmig istin zweiter Auflage erschienen.EsenthältdiefürdieMannschaftsversorgungwichtigen,bisindie Neuzeitergangenen Bestimiiiungen.
WegenderBeschaffungdesBuchesaus amtlichenMitteln giltdieVerfügungvom 2.September1916 — E.IIb. 2281 — (MarineverordnungsblattSeite 235,Nr.205). Der Preisfürdiezweite Auflage beträgt für Marinebehördenbeiunmittelbarem Bezugevom Verlag o,75Js.
DerStaatssekretärdesReichs-Marine-Amts.
JmAuftrage.
E.Ilb. 2809. Grauer.
Nr. 261.
Bekanntgabevon Verfügungen im »Kriegsamt,Amtliche Mitteilungenund Nachrichten«.
Berlin,den9·September1917.
JnZukunftwerden indemvom Kriegsamtheraus-gegebenenBlatt »Kriegsamt, AmtlicheMit- teilungenundNachrichten«Erlasse erscheinen,dieausanderemWege nicht mehrzur Kenntnis der
s— 264 ·-
··Bel)ördengelangen.
versandt«gekennzeichnetwerden.
DerartigeErlasseWerden durchdieÜberschrift»Einzelabdrückewerden nicht
DerStaatssektetärdesReichs-Marine-A1nts.
JmAuftrage.
F.111«.23403. Erler.
Personalveränderungen.
sa. Ernennungen, Beförderungen, Versetzungen usw.
Erstaunt-
(Allerh. Bestallung v.27.8.1917.) Dr.-Jng.Föppl, Technischer Hilfsarbeiter, Diplom-
Ingenieur, zumMarine-Maschinenbau- meister.
(Staatss.d. R. M. A. v. 31. 8.1917.) Rosc,· Preußischer Gerichtsassessor,zum Mai-ine-
Jntendanturassessor.
Schmidt, Obermaschinist a. D., zum Weist- maschinisten1.Klasse- Versetzte
(Staatss. d. R.M.A. v.1. 9.1917.) Hitzegtad,Rechnungsrat,mitdem1. Oktober 1917
vonKielnach Hamburg.
b.Ordensverleihungen.
(A.K. O. v. 22. 7.1917.) ZuEhrentittetn des SohannitersOrdens
ernannt:
ElchxnzzgknsxmckRmv IKapitätiletttnailts, v.Hans, KapitänleutnantderReserve.
(A.K. O.v.20.8.1917·) Die Schwerter zumRoten Adlerorden
2.Klasse·mitEichenlanb nnd der KöniglichenKrone:
Oskar GrafvonPlaten-Halletmund, Vizeadmiral,«
ä la suite derMarine.
(A.K. O.v.27.8.1917.) Den KöniglichenKronenorden 2.Klasse
mit Schwertern:
Schultz(Karl),KapitänzurSee;
das Ritterkrenz des Königlichen Haus- Ordens von Hohenzollern mit Schwertern:
Franck-Lindheim I v.KalinowskilMal-Urk-
Schallcr is Aldcfcld 1HAUpkleUte,
Grucncwald, HauptmotivderReserveder Motive- infanterie.
(A.K. O.v.30.8.1917.) Den Orden pour lemerkt-e- Strasscr(Peter),Fregattenkapitän
(A.K. O.v.31,8.1917.) Den KöniglichenKronenorden 2.Klasse
mit Schwertern:
v.Restorsf, KapitänzurSee.
(A.K.O.v.3. 9.1917.) DieSchwerter zumRoten Adlerorden 2. Klasse
tnit Eichenlaub nnd dem Stern:
;Jacobscn, Vizeadmiralz.D-;
EFrist-.v.Rössing
i«Dominik Tv.Weise
denRoten Adlerorden 2.Klasse mitEichen- laub und Schwertern:
Jasper, VizeadmiraL v« Ammon
IKontreadmirale;
denRoten Adlerorden 2.KlassemitEichen- lanb und Schwertern amzweimal schwarz-
und dreimal weißgeftreiften Bande:
Wedding, Kontreadmiral;
denKöniglichen Kronenorden 2. Klasse mit Schwertern:
Verlet, Oberst, mit dem Range alsksBrigade- kommandeur,
;KapitänezurSee;
das Ritterkreuz desKöniglichenHans- Ordens von Hohenzollern mit Schwertern- Sicwctt, Fregattenkapitänz. D.
(A.K.O.v.9.9.1917.) DenRoten Adlerorden 4.Klasse
am schwarz-weißen Bande:
v.Ditfnrth, Hauptmann derReservederMarine- infanteriez
denKöniglichenKronenorden 4. Klasse amschwarz-weißenBande:
Machs, Leutnant derMarineinfanterie, Heimel »
)LeutnantåderReserve-der Weinerthobern Mannemfanterie.
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Nachruf.
Um 50.21ngnst i9i7 starbinKiel infolgeeiner Nierenentzündnngiin Lis·Lebensjahre der znr Banbeaufsichtigung des Reichs-z1«(aki»e.21mtz bei der Germaniawerft inKiel kommandierte
KaiserlicheRiarineBsaurat
Inhaber des Eisernen Kreuzes II.Klasse.
Das Reichs-U«larine-21mt,dein der Verstorbene in den Jahren t912 bis s9H angehörte,betrauert denVerlust eines hervorragend tüchtigenpflicht- treuen Banbeamten. Seine vortrefflichen Charaktereigenschaften nnd seinliebens- wiirdiges kasneradschaftliches Wesen sichern ihmeinehrendes Andenken.
Berlin, denZ.September t9t?.
Der Staatssekretärdes Reichs-Marine-Umts.
v.Capelle.