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Deutsche Bauhütte : Zeitschrift der deutschen Architektenschaft, Jg. 45, H. 8

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Academic year: 2022

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D a i t f d t c B a u h ü t t e

3 e ttrd |tift öer iieutfchen /Ird iite k te n rd lttft

H erausgeber: C urt R. V incerit|. — 6eTcbäftsbaus: H annover, Hm S d n ffgrab en 4 1. Alle Rechte Vorbehalten.

W i e d e r R e i c h s w o h n u n g s k o m m i s s a r d e n F ü h r e r e r l a ß s i e h t .

r7 w eifello s hat die A uslegung, die gerade der R eichswohnungs- kom m issar dem Führererlaß über den N euen D eutschen W oh­

nungsbau gibt, die größte praktische Bedeutung. Gerade jetzt in der Zeit der neuen Siege!

Das Sachgebiet w ird nun vom Geschäftsführer des R eichs­

wohnungskom m issars (Dr. W agner in Heft 5 des „Sozialen W oh­

nungsbaues") folgenderm aßen auf gegliedert: 5 Grundforderungen sind gestellt:

1. In absehbarer Zeit muß der Bedarf des V olkes an W ohn- raum gedeckt sein; so v iel W ohnungen sind zu erstellen.

2. D ie neuen W ohnungen m üssen in ihrer Gestalt der b ev ö lk e­

rungspolitischen Zielsetzung der Partei entsprechen.

3. G eringst m öglicher A ufw and an Material und Arbeit.

4. Das V olk muß die M iete bezahlen können.

5. Einfache Organisation des W ohnungsbaues.

Zu 1. B e d a r f : W iev iel W ohnungen fehlen bereits heute? — W elch e Fehlm enge tritt in den kom m enden Jahren hinzu (N eu­

bedarf)? — W o (in w elch en Orten) fehlen diese W ohnungen? Die erste Frage soll nach einer Forderung des R eichsleiters Fiehler, M itglied des A u ssch u sses zur Vorbereitung des Führererlasses, durch ein e neue R eichsw ohnungszählung geklärt werden, da Schätzungen bisher nichts G enaues ergaben. Ob diese Zählung w ährend des K rieges stattfindet oder hinterher, ist z. Z. noch nicht entschieden. — Den Neubedarf, zusammen m it dem „angestauten”,

nimmt

man jetzt mit 5 000 000 bis 6 000 000 W ohnungen an. — Zur dritten Frage sind bereits B e r i c h t e d e r e i n z e l n e n G a u e auf eine Rundfrage des Reichswohnungskom m issars eingegangen, w ie v ie l W ohnungen jeder Gau für sich beansprucht. Die Einzel­

w ünsche decken sich ungefähr, so hat es sich ergeben, mit dem obengenannten Gesamtbedarf. — 7 bis 9 W ohnungen je 1000 Ein­

w ohner w erden gaumäßig im D urchschnitt verlangt. D e r O s t ­ r a u m , und nicht nur der neu eingegliederte, wird gebieterisch sein e R echte verlangen. A lle R eichsgaue des W estens und der M itte w erden — so m eint der Geschäftsführer des Reichskom ­ m issars — ihre Interessen einordnen m üssen in die Bedürfnisse der Ostgaue. Das Interesse des Ganzen unter Berücksichtigung der dynam ischen Kräfte unserer w irtschaftlichen Entwicklung kann hier w eder doktrinär (von vornherein) noch statistisch voraus­

gesagt w erden, sondern es muß den jew eilig en Entschlüssen des Kom missars überlassen und anvertraut bleiben. D eutlich wird hier, w ie der W ohnungsbau nur dann v o llen Erfolg haben kann, w enn er als Ganzes g eseh en und gelenkt wird.

Zu 2. G e s t a l t : W ir brauchen die Vierkinderfam ilie. Die W ohnungen für diese können nicht erst zu bauen angefangen werden, w en n diese Fam ilien bereits da sind. D ie W o h n k ü c h e hat bereits ein en w eiten M einungsaustausch hervorgerufen, der zu dem Ergebnis geführt hat, daß es auch noch als W ohnküche an­

geseh en wird, w enn K ochteil und W ohnteil durch ein e leich te W and von einander getrennt werden. A uch über die D usche ist die D ebatte geführt und entschieden: Es kann auch ein Bad her­

gestellt werden, w o die W anne nicht entbehrt w erden soll. — A b­

stellraum und Speiseschrank rechnen nicht in die M indestw ohn­

flächen ein. — Der Reichskommissar hat sich zunächst m it der Ent­

wicklung von sog. „Vortypen" (V orschläge für Typen) für G eschoß­

w ohnungen befaßt. D iese sollen schon 1941 ausprobiert werden.

Für das Eigenheim und die K leinsiedlung sollen aber auch Typen ent­

w ick elt und ausprobiert werden. Die Typen schließen auch größere W ohnungen für gehobene W ohnansprüche ein, nicht etw a nur die M indestgrößen, die der Führererlaß qm-mäßig herausstellt. Ein­

tönigkeit soll verm ieden w erden dadurch, daß auf die Landschaft Rücksicht genom m en und daher k ein e R eichstypen über Bausch und Bogen, sondern Landschaftstypen vorgeseh en w erden, vor allem bei Eigenheim, Kleinsiedlung und bei den Landarbeiter­

wohnungen.

Besondere Aufm erksam keit w ird die Entwicklung des V olk s­

kühlschrankes beanspruchen. Der Reichskom missar hat angeordnet, daß mit größter Beschleunigung an diese A ufgabe heranzugehen ist.

D ie Frage des L u f t s c h u t z r a u m e s w ird zunächst durch einen W ettbew erb des NSBDT geklärt werden, sie ist noch nicht diskussionsreif.

Zu 3. M a t e r i a l a u f w a n d : Muß man mit dem für den W ohnungsbau zur Verfügung stehenden Sektor „Material und A r­

beit" haushälterisch um gehen, w ie dies nach dem Kriege in Deutschland angesichts der sonstigen A ufgaben erforderlich sein wird, so m üssen die M assenbedürfnisse, mit denen sich der soziale W ohnungsbau gerade befassen wird, durch Serienherstellung be­

friedigt werden. Der Reichskommissar entw ickelt in diesem Zu­

sam menhänge den sozialen W ohnungsbau begrifflich anders, als er früher verstanden w orden ist. N icht der private Bau ist der G egen­

satz, sondern derjenige, der ein „ E i n z e l b e d ü r f n i s ' befriedigt.

Der soziale W ohnungsbau befriedigt dagegen M assenbedürfnisse und ist als solcher n ie bestritten, gleich viel ob ein gem einnütziges Unternehm en baut oder ein Privater. Der Umfang der Normung, so verheißt der Reichskom missar, wird v ie l w eiter gehen m üssen, als man sich das gem einhin vorstellt. Sollen aber ganze Frontteile gegossen werden? D ie unbedingt notw endige V erbilligung der H erstellungskosten muß sich als Ergebnis aller Bemühungen beim sozialen W ohnungsbau einstellen. D enn nur so kom m en w ir auf dem W ege der „organischen M ietensenkung' auf Beträge, die das V olk bezahlen kann.

Zu 4. B a u p r e i s e u n d M i e t e : Hier ist interessant, daß der R eichskom m issar bei der Herabdrückung der H erstellungs­

kosten vor allem zw ei Momente berücksichtigt w issen w ill. Um­

fang und Tempo des Bauens müssen auf die jew eils gegeb en en m enschlichen und technischen M öglichkeiten ab gestellt w erden.

N icht nur im R eichsganzen, sondern auch schon gaumäßig dürfe man nicht mehr anfangen, als man nicht auch Zug um Zug v o ll­

enden könne. — Außerdem bedürften die Baupreise der scharfen U eberw achung durch den Preiskom missar.

(Schluß folgt.)

(2)

8 6

D E U T S C H E B A U H U T T E 1941

S o n n e n h a u s a u f d e r S c h w ä b i s c h e n A l b .

A

uf der Schwäbischen Alb erlebt man den wohltuendsten Zu­

sammenklang steigender bunter W iesenhänge, fruchtbarer Tal­

senken und leichter Waldansätze als Weitbild. Der Architekt, der innerhalb dieses Gebietes den Bauauftrag erhielt, arbeitete ihn mit dem schönsten Einfühlungsvermögen für diese besondere Landschaft aus: zwischen Hügeln und Weiten, wo die Landschaft selbst zur Poesie geworden ist! — Von der W estseite führt eine Treppen­

anlage zum Eingang, im Norden läuft der Weg. Eine große Terrasse steht über der Landschaft. Die Dachform gibt mit ihrer höchst persönlichen Besonderheit dem Ganzen einen reizvollen Abschluß.

An der Ostseite steht ein Gartenhaus mit offenem Liegeraum.

Das ganze Haus hat etw as in seiner Landschaft von dem hohen Reiz der D ichtergedanken A dalbert Stifters, von jenem W eltgefühl, das zwar m itten in der heiteren Natur thront, aber doch getrennt von allem Lärm und H astverkehr ist. Die innere Einrichtung lebt mit dem B ew ußtsein der süßen Schöne in W aldesnähe und den entzückenden Fernsichten. Hier hat ein Bauherr ein großes Stück Verm ögen in Bauarbeitslöhne um gew andelt, hat alle Lockun­

gen einer angeberischen R epräsentation verm ieden, und der Architekt hat mit seinem streng disziplinierten G estaltungsw illen ein Bauwerk hingestellt, dessen edle Einfachheit gegenüber so vielen verschw enderischen Bauten geradezu ein Vorbild bedeutet.

Aufnahmen-, Franz Fels, Stuttgart.

Verputzter Backsteinbau.

Türgewände, Fenster­

gew ände und Freitreppen in M uschelkalk - N atur­

stein. H eller edler A ußen­

putz. Bodenplatten Bunt­

sandstein vom Schwarz­

wald. D achdeckung engo- bierte Biberschwänze.

Baukosten 144 600 RM

(3)

87

Würdevolle Giebelfront mit edler Fensterteilung, ein Treppenaufgang der diese Würde unterstreicht, eine Rah­

mung eines großen grünen Platzes mit gartenkünstlerisch

feinsinniger Beschränkung von Pflanzenpartien, die nahe an die Sicht der Fenster- und Liegeplätze gestellt sind. Die Liegeterrasse ist mit Sandsteinplatten belegt.

Landhaus auf dem Hügel. Architekt : Paul Darius, Stuttgart.

(4)

8 8 D E U T S C H E B A U H Ü T T E 1941

G r u n d r i s s e n e u g e m e s s e n .

■pvie Aufgabe des sozialen W ohnungsbaues mit all ihren Tat- Sachenfragen der berechneten Bodenfläche für die M öbel, für die Aufenthaltsnutzung, für die Größe als Voraussetzung für das A uf­

kommen der M iete, ist schon im Jahre 1939 von Dr. Ley mit den entscheidenden Einzelheiten vor die O effentlichkeit gestellt. Mit dem Steigen der Produktionkosten war man schließlich bei der Grundlage in der Vierraumwohnung für eine deutsche V ollfam ilie mit 59 qm W ohnfläche zu gew issen Norm ierungen gekommen. Bei dem V olkswohnungsbau war die Höchstgrenze für Kinderreiche mit 53 qm festgelegt, w obei bezüglich Aufmaß der einzelnen Räume höhere M indestforderungen gestellt wurden, die von Dr. Ley nach­

drücklich als solche vertreten-und als A usgang der künftigen W oh­

nungspolitik gefordert wurden. A uch der RA.-Minister Seldte hatte diesem Grundsatz zugestimmt. Es waren das Häuser mit einer m onatlichen M iete von 45 bis 50 RM. einschließlich Zinsen und Tilgungslasten, laufenden Unkosten, V ersicherungsbeiträgen, A us­

gaben für Reparaturen u. dgl. Es handelte sich also um gew isse Typengrößen. So z. B.:

Typ I qm

W o h n r a u m ... 13,20 E lte r n sc h la fz im m e r ... 13,08 K in d ersch la fzim m er... 9,90 K in d ersch la fzim m er... 9,58 K o c h n is c h e ... 5,40 N e t t o - W o h n f lä c h e ... 51,16 F l u r ... 3,61 B a d ... 3,06 N e b e n r ä u m e ... 6,67 Brutto-W ohnfläche 51,16 plus 6,67 gleich 57,83 qm.

Die Schornsteine sind in der Fläche nicht mit eingerechnet.

Wohnzimmer mit offenem Kochraum, zwei Schlafräume, Bad, Abort als Schalldämmraum bei dünner Trennwand. Unnötige vordere Stärke der Trennwand, wenn Dämmstoffe benutzt. Schornstein an dieser Stelle ist technisches Rätsel. Ersatz der fehlenden Speise­

kammer durch Brüstungsnischen. Bad vom Elternschlafraum nur erreichbar durch Wohn- und Kochraum; warum bei dem kleinen Kochraum kein Eingang zum Bad vom Flur aus? Durchlüftung günstig. Zwei Steigleitungen möglich. Der Flur ist ausreichend.

Sorgfältige w irtschaftliche U eberlegungen für den Bau, billiges Rohland, genaue Berechnungen aller konstruktiven Bedingungen und dann die finanzielle Durchführbarkeit haben die Grundriß­

bearbeitungen von Jahr zu Jahr w eitergeführt. W ertvolle Studien sind über die Ausführung der W ohnungsbauten erfolgt. W ir haben die ungleichen Q uellen für die V erteuerung des Bauw esens kennen­

gelernt. Wir sehen als neuestes, daß die Verwendung französischer Bauarbeiter und Kriegsgefangener w esentlich verteuernd auf die H erstellung einwirkt, um so mehr als diese m ittels eines stummen Druckes geneigt sind, ihre Ansprüche emporzuschrauben und ihre Leistungen zu vermindern.

Das w esentlichste für den Bau der Drei- und Vierraumwohnung ist die Anpassung des M enschen innerhalb gew isser Lebensgew ohn­

heiten in den verschiedenen Gauen des Landes. Bei dem Entwurf ist das mit sehr kritischem Gefühl zu bewerten, fast ebenso w ie die

vernünftige bauhandwerkliche A natom ie und die A npassung der sozialw irtschaftlichen A ufgabe von unbrauchbaren Formen abzu­

halten. Der M iethausgrundriß ist nicht einfach ein leich t zusam m en­

setzbares Flächengefüge für eine M öblierungsm öglichkeit. Dann muß auch w eiter daran gedacht werden, daß in der Zeit nach dem Kriege mit dem ungeheuren Strome der junggetrauten K riegsteil­

nehmer bei steigenden Ansprüchen mit einer Senkung der ge­

sam ten Lebenskosten einschließlich der Kleidung W ünsche erfüllt w erden sollen, die wir noch immer nicht ganz auf ihre Durchführ­

barkeit übersehen können.

Sorgfältig berechnete Flächen für räumliche Behaglichkeit. Halbe Durchlüftung bei Reihenhausgrundlage, noch eben zureichende Küche. Wohnzimmer groß, wenn es nicht durch zu viel Möbel verstellt wird, gute Heizmöglichkeit, gut ausreichender Duschraum.

Es gibt schon heute eine ansehnliche A nzahl von A rchitekten, die sich nach der V eröffentlichung der neuen Reichsbauformen S a m m l u n g e n v o n n e u e n G r u n d r i s s e n angelegt haben.

Sie w ollen sich damit die errechneten V orteile aller Studien über Vier- und Fünfraumwohnungen zurechtlegen. Wir sahen mehrere Grundrißbücher. Da waren rechts die Grundrisse eingetragen, da­

zu die Maße jedes einzelnen Raumes, links aber die kritischen Be­

m erkungen zu jedem einzelnen Grundriß. Es ist die begreifliche U nsicherheit der w andelnden Baukosten, die m ögliche V erteuerung durch die Z iegelsteine, denn die Ziegelindustrie w ill natürlich durch höhere Löhne mehr Arbeiter an sich heranziehen. — Nun sollen diese N orm alw ohnungen später eine g e n o r m t e M ö b ­ l i e r u n g bekommen. Die A usstellungen sind schon in v ielen Städten zu sehen. Aber jede Art Kleinw ohnung leid et unter dem unangenehm en Zustande der Geräte-Vermehrung. D ie halb­

erw achsene Tochter oder der junge Sohn schaffen sich dies oder jenes an, der b escheidene Schrank genügt nicht mehr, es muß ein besserer Glasschrank oder ein kom binierter Radioapparat sein. Da­

zu w erden Bücherregale notw endig. B ildergeschenke stellen sich auch ein. So kom m en v ie le W ohnungen zur Ueberfüllung. Das Vor­

bild der Grundrißtypen hat also keinen Dauerwert.

Eingebauter Zeilengrundriß, geräumige Küche, alle Wohn- und Schlafzimmer, bei sechsköpfiger Bewohnung noch ausreichend.

Durchlüftung günstig.

(Fortsetzung folgt.)

(5)

" P \a s Häuschen, das der Bauherr bestellte, soll Vater, Mutter und eine Tochter aufnehmen. (Niederramstadt bei Darmstadt.) Es soll obendrein w andelbar sein. W enn die Tochter verheiratet ist, soll das junge Ehepaar die obere Etage in Besitz nehmen. In der R egel ist es um gekehrt. Schw iegerm ütter sollen nicht so wohnen, daß ihre stündliche Passage sichtbar bleibt. Aber daß es m öglich ist, draußen auf der Höhe, ein solch k lein es Gartengrundstück zu erhalten, das ist natürlich auch nur auf kurze Zeit m öglich. Ein Haus w ie das andere, denn ein Bau zieht andere nach sich. Von allen Seiten sichtbar, strahlt alles in blendender W eiße in die Landschaft. Die neuen V orschriften sagen, so etw as soll nicht sein.

Dann hilft sich der M ieter dadurch, daß auf das W eiß ein rötlicher O ckerton aufgespritzt wird, oder daß eine grüne Berankung die w eißen Mauern bedeckt. Der k lein e Balkon und der Erker darunter waren notw endig, um dauernd die schöne A ussicht zu genießen.

Der H auseingang liegt an der N ord-O stseite des Hauses. Die Treppe zum O bergeschoß w en d elt sich unmittelbar nach Betreten des Flurs nach oben, da später, nach Verheiratung der Tochter, die Räume im O bergeschoß als W ohnung für d ieselbe eingerichtet w erden sollen. Im Erdgeschoß-Flur w ird dann, gleich nach der Treppe, ein Glasabschluß eingesetzt, der Erd- und O bergeschoß­

Aufnahm en : F. H orst, Darmstadt.

w ohnung trennt und gleichzeitig als W indfang dient. Im W ohn­

zimmer wird tagsüber gelebt und gearbeitet. Die Hausfrau hat von hier direkte Verbindung zur Küche und von da zur Terrasse, in den Gemüse- und O bstgarten und unmittelbar in die W aschküche, deren Vorraum mit G lasbausteinen überdeckt ist und so gegen Regen geschützt, trotzdem reichlich belichtet wird. Der Erker im Speisezim m er dient als kleiner W intergarten für Blumen und Pflanzen.

Säm tliche Schlafräume, ein W ohnzim m erchen für die Tochter und ein geräum iges Bad mit Klo liegen im O bergeschoß. D ie Be­

heizung säm tlicher Räume, mit A usnahm e von Küche und Bad, erfolgt durch Kachelofen-W arm luftheizung, die vom Flur aus bedient wird. Das Bad hat K ohlen-W andbadeofen. D ie Kellerm auern bestehen aus 40 cm st. Bruchsteinbetonpackung, H aussockel ist mit lager­

recht behauenen Bruchsteinen verblendet. Das aufgehende Ge­

schoßm auerwerk besteht aus 30 cm st. H ohlblockziegelsteinen. Die D achschrägen (Innenflächen) in den Obergeschoß-Räumen (Knie­

stock) sind zw ischen den Sparren mit 1,5 cm st. und auf den Sparren (im Innern der Räume) mit 2,5 cm st. Leichtbauplatten isoliert.

D a s H ä u s c h e n a u f d e r H ö h e

für 8400 RM.

G e s a m tb a u k o s te n f ü r den u m b a u te n R a u m . 20 R M . pro c b m .

fenij-Wli/iu lil.miiiiLinll.iilil

A r c h ite k t: F r it z H o rst, D a rm s ta d t.

(6)

90

D E U T S C H E B A U H Ü T T E 1941

G e b ü h r e n b e r e c h n u n g u n d h ä u f i g e F e h l e r q u e l l e n . Von D r. jur. S t e i n b e i ß e r .

(Schluß.)

Z e i t l i c h g e t r e n n t e A b s c h n i t t e .

D

ie Unterbrechung von Bauarbeiten infolge des Krieges hat vielfach zu einer falschen A uslegung und A nw endung es

§ 13 ArchGebO. geführt. Ein Bauvorhaben wurde bei K riegsbeginn eingestellt. Im Sommer 1940 wurden die A rbeiten w ieder auf genommen, und während der W interm onate 1940/41 w u r d e n s ie wieder eingestellt, um nunmehr zu Ende geführt zu w erden Dafür berechnete der planende und bauleitende A rchitekt folgende Ge-

b ü h r e n : B a u k la s s e

IV

1. „Abschnitt" (bis Kriegsbeginn) Kosten 10 000 RM.

2. „Abschnitt" (Sommer 1940) Kosten 5 000 RM.

3. '.Abschnitt" (Frühjahr 1941) Kosten 20 000 RM.

Gebühr für 1. 9,5 Proz. von 10 000 RM. 950,— RM.

Gebühr für 2. 10,0 Proz. von 5 000 RM. 500,— RM.

Gebühr für 3. 9,0 Proz. von 20 000 RM. 1800,— RM.

Gesamtgebühr 3250,— RM.

D iese Rechnung wurde mit Recht beanstandet. Zunächst ist vorausgesetzt, daß § 13 überhaupt A nwendung findet — diese Be­

stimmung falsch angew endet worden. Eine Gebührenerhöhung kann nach § 13 immer nur für Oberleitung und Bauführung berechnet werden. Sie ist deshalb falsch, w enn die ganze Gebühr i. S. v.

§ 6 ArchGebO. nach den Herstellungssum m en der einzelnen Ab­

schnitte errechnet wird. (Vgl. dazu folg. Beispiel.) Im oben ge- nannten Fall kommt aber § 13 überhaupt nicht zum Zuge; denn er betrifft nur Bauwerke, die in zeitlich getrennten A bschnitten aus­

geführt werden. Dabei liegt die Betonung auf „Abschnitt". Eine Unterbrechung der an sich einheitlichen Bauarbeiten teilt das W erk nicht in Abschnitte. Voraussetzung für die Gebührenberechnung nach § 13 ist vielmehr, daß einzelne Bauabschnitte vorhanden sind und diese zeitlich getrennt ausgeführt werden. Das ist z. B. der Fall bei einem W ohnblock, der in mehreren Etappen errichtet wird, zunächst der eine Flügel, dann der andere usw. Im übrigen ist die Anwendung des § 7 (mehrere Bauwerke) neben § 13 durchaus m ög­

lich. Es kann sein, daß ein Auftrag mehrere Bauwerke umfaßt und gleichzeitig eines dieser W erke in zeitlich getrennten A bschnitten gebaut wird.

W ird w ie im nachstehend geschilderten Fall ein Bauvorhaben in zeitlich getrennten A bschnitten durchgeführt, so muß die Ge­

bührenberechnung nach folgenden Grundsätzen aufgestellt werden:

Herstellungssum me 60 000 RM. Bauklase III.

I. Gebühr für Planarbeiten (§§ 4, 15 Ziff. la — le 6 ,7 .6 0 000 . 70 gleich 70 Proz. der ganzen Gebühr)

100 100

II. Gebühr für Oberleitung und Bauführung:

1. I. Bauabschnitt Herstellungssum m e 20 000 RM.

(§§ 4, 15 Ziff. 1 f, 16 Abs. 2 gleich 30 Proz. der ganzen Gebühr für Oberleitung, 25 Proz. für

7,5 . 20 000 . 55 Bauführung)

2814,— RM.

100 100

2. II. Bauabschnitt Herstellungssum m e 40 000 RM.

(§§ 4, 15 Ziff. 1 f, 16 Abs. 2 gleich 30 Proz. der ganzen Gebühr für Oberleitung und 25 Proz. für

7 . 40 000 . 55 Baufuhrung)

825,— RM.

100 100

1540,— RM.

Gesamtgebühr mithin 4179,— RM.

Auffällig und zur Vermeidung von Fehlern zu beachten ist an dieser Berechnung noch, daß die nach § 13 erhöhte Gebühr immer nur für die T eilleistungen „Oberleitung" und „Bauführung"

verlangt werden kann und zur Berechnung der Gebühr für die ein ­ zelnen Bauabschnitte stets die Bauklasse des Gesamtbauwerkes, nicht etwa die des betr. A bschnittes m aßgebend ist.

F ä l l i g k e i t d e r A r c h i t e k t e n g e b ü h r e n .

Während nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 614, 641 BGB. die Vergütung grundsätzlich nach der Leistung der Dienste bzw. nach der Abnahme des W erkes fällig wird, bestimmt

§ 14 der ArchGebO., daß die Architektengebühren in Teilbeträgen entsprechend dem Fortschreiten der Leistung beansprucht werden können. Das hat gerade heute besondere Bedeutung. Unterbleibt z. B. die Bauausführung w egen des Krieges oder wird sie auf un­

bestimmte Zeit aufgeschoben, so ist es dem A rchitekten nicht zu­

mutbar, mit seinen Gebühren für die bereits geleisteten Plan­

arbeiten bis zur Fertigstellung des Bauwerkes zu warten. Hat der Architekt in solchem Falle die Abrechnung nach der ArchGebO.

vereinbart, so kann er ohne w eiteres, allein unter Berufung auf

§ 14,

die entsprechenden Teilgebühren fordern, während er bei An­

w endung der oben erw ähnten gesetzlichen Bestimmungen immer erst nachw eisen müßte, daß i. S. v. §

641

BGB. das W erk in Teilen abgenom m en w orden ist bzw. abzunehm en ist. Schon nach Ab­

lieferung des V orentw urfes oder Entwurfes kann demnach gemäß

§ 14

die Teilgebühr des §

15

Ziff. la bzw. b beansprucht werden.

Das gleich e gilt für die übrigen T eilleistungen. Um sich diese Vor­

teile zu sichern, w ird daher jeder A rchitekt die ArchGebO zur Grundlage sein es A rchitektenvertrages machen.

Zum Schluß sollen noch w esen tlich e Fragen der Anwendung der A rchitektengebührenordnung kurz w iederholt werden:

Die Honorarberechnung nach der ArchGebO ist eine unbe­

dingte S t a n d e s p f l i c h t des A rchitekten. Jeder ist es sich selbst und seinen Berufskam eraden schuldig. V erstöße führen ent­

w eder zu H onorarprozessen oder A n zeigen bei der Reichskammer der bildenden Künste, die ihrerseits mit recht unangenehmen Maß­

nahmen, die in schw eren Fällen einem Berufsverbot gleichkommen, einschreiten kann.

Der Auftrag über ein e G e s a m t l e i s t u n g (Planung und Oberleitung) begründet stets den A nspruch auf die ganze Gebühr (§ 6 ArchGebO ). Dabei ist zu beachten, daß zunächst die Verein­

barung mit dem Bauherrn — der Auftrag — für den Gebühren­

anspruch m aßgebend ist und nicht etw a die tatsächlich ausgeführte Leistung. D ies w irkt sich vielm ehr nur auf die Abzüge (durch Nichtausführung gem achte Ersparnisse, die nach §

15

EinhArchV

40

Proz. des Honorars für die nicht ausgeführten Arbeiten betragen) aus.

V on der G esam tleistung zu unterscheiden sind einmal die T e i l l e i s t u n g e n , zum anderen die S o n d e r l e i s t u n g . Was T eilleistungen sind, sagt §

15

A rchGebO ganz deutlich. Wird eine dieser T eilleistu n gen bestellt, so entsteht damit der Anspruch auf die entsprechende T eilgebühr — doch m it zw ei Ausnahmen: werden näm lich ein V orentw urf oder ein Entwurf als Teilleistung bestellt, d. h. allein in Auftrag gegeben, so ist das eine S o n d e r ­ l e i s t u n g i. S. v. §

11

ArchGebO,, für die eine erhöhte Gebühr beansprucht w erden kann.

Die S o n d e r g e b ü h r e n des §

10

haben mit der erhöhten Gebühr für Sonderleistungen nichts zu tun. Sie sind vielmehr eine Vergütung für A rch itektenleistungen, die nicht mehr im Rahmen der üblich erw eise einem A rchitekten zufallenden Arbeiten liegen.

Die Berechnung dieser Sondergebühren nach der GebO für In­

genieure oder nach A rbeitsstunden (je Stunde 6

,

— RM. gem. §

19

ArchGebO ist zu em pfehlen.

Bei H erstellung m e h r e r e r E n t w ü r f e sind sofort folgende Fragen zu prüfen:

1.

sind die Entwürfe b estellt oder im Einver­

ständnis des Bauherrn h erg estellt worden;

2.

sind sie für dasselbe W erk bestimm t;

3.

sind sie nach grundsätzlich verschiedenen An­

forderungen gefertigt? W ird die erste Frage verneint, so entfällt natürlich ein Gebührenanspruch. Bei V erneinung der zweiten Fragen — m ehrere Entwürfe für v ersch ied en e W erke — ist für jeden Entwurf die v o lle T eilgebühr zu berechnen. Werden die Fragen

1

bis

3

bejaht, so findet §

12

Anwendung, d. h. für den ersten Entwurf die halbe Teilgebühr und für den zur Ausführung gekom m enen Entwurf die v o lle Teilgebühr. Vor einer Verwechs­

lung mit §

7

ist zu warnen.

M e h r e r e W e r k e i. S, v. § 7 liegen vor, w enn sich ein und derselbe Auftrag gleich zeitig auf mehrere gleich e Bauwerke auf gleichem G elände usw. bezieht. Vor A nw endung des § 7 muß das V orliegen säm tlicher V oraussetzungen geprüft werden; denn schon w enn ein e fehlt, ist der Anspruch auf die v o llen Gebühren für jedes Bauwerk gem. §

7

Abs.

1

Satz

2

begründet.

Schließlich nehm en U m b a u t e n , V e r ä n d e r u n g e n u nd I n s t a n d s e t z u n g e n einen besonderen Platz in der ArchGebO ein. Oberster Grundsatz bei der A nw endung der hier in Betracht kom m enden Bestim m ung des § 8 a. a. O. ist, daß auch hier der Auftrag m aßgebend ist und daß die Bestimmung nicht etwa nur für die A usführung von Umbauten usw., sondern genau so für die Planung gilt. A lso auch der Architekt, der für Umbauten usw. nur die Pläne herstellt, hat A nspruch auf die nach § 8 erhöhte Gebühr.

Damit sind die A llgem ein en Bestimmungen und Teil A der A rchGebO ein geh en d besprochen, ohne daß der Anspruch auf V ollstän d igk eit erhoben wird. Die im Laufe der Zeit eingegangenen Rückfragen, A nregungen und Aeußerungen aus dem Leserkreis bew eisen vielm ehr, daß noch manche „wunde S tellen vorhanden sind. D iese zu heilen, wird späteren Ausführungen Vorbehalten bleiben, bis zu deren Erscheinen Fragen und Entscheidungen aus der Praxis aufs neue gesam m elt werden.

(7)

91

D i e D i f f e r e n z t r e p p e i m L a d e n r a u m , e i n e s c h w e r e B a u s ü n d e .

M

an ist in neuerer Zeit immer mehr und mehr dazu über­

gegangen, die Stufen vor der Ladentür zum Fußweg oder der Straße auszumerzen. H iervon w erden nicht nur große G eschäfte berührt, sondern auch die Läden kleiner Handw erksbetriebe, der Fleischer, Bäcker, L ebensm ittelgeschäfte usw., w o llen immer mehr und mehr ihren Ladenraum dem Kauflustigen recht bequem zu­

gänglich machen.

Leider ergeben sich b ei dem Versuch, die Ladenzugänge m ög­

lichst ohne V orlegestufen auszuführen, auch b ei neueren Bauten große N achteile, die v o n sehr v ie le n Baufachleuten nicht richtig erkannt w erden, die d esw egen immer und immer w ieder gemacht werden; und das neue Geschäft hat schon beträchtliche N ach teile in sich, ehe es richtig eröffnet wird. Der Fußboden des Erdgeschosses liegt m eist etw a 72 cm über dem Fußweg; w ird also der Fußboden im Ladenraum zu einem in gleicher Höhe mit dem Fußweg lieg en ­ den Ladenzugang ausgeführt, dann lieg t der Ladenfußboden höchstens um Schw ellenhöhe, etw a 10 cm höher als der Fußweg

Durchfahrt

Zimmer

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■ _-e': Hof

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Gang

1

Laden

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Wir&küche Garage

der Straße, dafür aber 62 cm tiefer als der Fußboden der übrigen Räume des k lein en G eschäftes, der W erkstatt, der Küche, der Backstube, des Schlachthauses usw . So muß also diese Differenz zw isch en den beiden Fußbodenhöhen durch eine im Laden liegende k lein e Treppe au sgeglich en w erden, die sich aber als ein be­

sonderes U ebel für die M eistersfrau herausstellt, die ja den Laden bedient. D iese sogenannte Differenztreppe muß von der M eisters­

frau oder dem Bedienungspersonal am Tage hunderte M ale be­

gangen w erden, b ei jedem Kunden muß die Frau die Treppe her­

unter und w ieder herauf, v ie lle ic h t liegt die W erkstatt, Backstube oder W urstküche usw. gar im Hof im Anbau, dann muß die W are v o n dort über den Gang über eine zw eite k lein e Treppe herauf und dann zum Laden w ieder herunter getragen w erden, diese A nord­

nung ist aber ein schw erer N ach teil für die täglich e A rbeit im Laden, und w enn es auch nur ein paar Stufen sind. Besonders die G esundheit der M eistersfrau muß durch d iese falsche Treppen­

anordnung leiden. W ohl kann man nicht den gesam ten Erdgeschoß­

fußboden bei derartig klein en G eschäften tiefer legen, aber in solchen Fällen, w o dies nun nicht m öglich ist, da muß man eben die drei oder vier V orlegestufen in Kauf nehmen, dem Kunden schadet dies nicht v iel, aber dem Ladenpersonal ist damit eine große U nzuträglichkeit genommen.

Abb. 1 zeigt den Grundriß des Erdgeschosses einer Fleischerei.

Der Ladenraum ist an sich v ie l zu klein, der Kundenraum wurde noch durch das A u fstellen ein es Eisschrankes verengt, so daß der Ladenraum schon v o ll ist, w en n drei, v ier Kunden im Laden stehen Vom Flur und v o n dem k lein en W ohnraum fuhren dazu aber zum Ladenraum noch je ein e D ifferenztreppe mit v ier Steigungen oder Stufen zum Ladenraum hinab, w e il der Ladenzugang in gleicher H öhe m it dem Fußw eg eingerichtet wurde, die noch w eiter den Raum veren gen . D ie W urstküche usw. lieg t hinten im Hof, man kann hier nur über ein en Gang und eine Differenztreppe in den H of gelangen, die E rzeugnisse m üssen also bis zum Laden erst über zw ei kurze Treppen herauf und herunter geschafft w erden.

Eine K ühlanlage fehlt ganz. D ie Planung ist also m angelhaft durch­

geführt und kann die B edingungen, die ein neuzeitlicher Betrieb stellt, nicht erfüllen. D as Bauwerk ist erst kurz vor dem Krieg ausgeführt worden, und derartige Planungen gibt es leider auch heute noch, sie m üssen aber unbedingt verhindert w erden, w enn nicht die M eistersfrau an jedem Tag erm üdet und matt am A bend aus dem Laden kommt und schließlich ein B einleiden davon tragen

soll. D ie richtige Planung zeigt Abb. 2 für den gleichen B austellen­

raum. A llerdings wurde hier zuerst w eniger für einen um fang­

reichen W ohnungsbedarf gesorgt, sondern die Betriebsräum e mit dem Laden richtig g ep la n t Man kann hierbei auch einen be­

quemen Ladenzugang schaffen, indem man den Vorplatz ein bis zw ei Stufen höher als den Fußweg legt und dann vor der Laden­

tür nur noch eine Stufe anordnet; so hat man dann vom Laden­

fußboden bis zum anderen Fußboden des E rdgeschosses nur noch eine Stufe zu gehen, die man kaum als besonders lä stig em pfinden wird. Man w ird dann nach dem H of zu die Fußböden im Gang und Vorraum und zur W urstküche je eine k lein e Stufe tiefer leg en und nach dem Hofraum vom Vorraum zur W urstküche auch eine Stufe verlegen, um die Differenz auszugleichen. Die H offläche liegt dann noch ein w en ig höher als der Straßenfußweg, w as gut durch Auffüllung erreicht w erden kann, die Durchfahrt im Haus steigt ein w enig nach dem H of an, und die als lästig em pfundene Stufen­

bildung ist verm ieden, trotzdem ist aber ein bequemer, w en n auch nicht vollkom m en stufenfreier Ladenzugang geschaffen. Sonst ist der Grundriß noch auf die A rbeitsbedingungen einer vorstädtischen Fleischerei ein gestellt, es ist eine K ühlanlage vorhanden, es gibt einen Räucherraum, und neben einem klein en Raum für die Ge­

folgschaft gibt es auch Bad und WC. D ie M eisterw ohnräum e liegen im 1. O bergeschoß, die Schlafräume für die G efolgschaft im ausgebauten D achgeschoß. Das 2. und 3. Obergeschoß w erden zu M ietw ohnungen genutzt.

Abb. 3 zeig t im Schnitt a—a nochm als die falsche A usbildung mit Differenztreppen zur A n lage eines ebenerdigen Ladenzuganges, w obei gleich zeitig noch b ew iesen wird, daß auch die Kellerräum e nicht gleich tief lieg en können. D ie Ausführung wird außerdem noch dadurch verteuert. D ie richtige A usführung zeig t der Schnitt b— b, w o die Stubenanordnung so getroffen wurde, daß der A usgleich zw ischen Erdgeschoß und Fußwegoberkante langsam

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Schnrtt a-a

4

Hof

erfolgt. Man kann dabei den K ellerfußboden in einer H öhe aus­

führen und dadurch auch noch ein e ganze M enge G eld sparen.

N ach teile in gesundheitlicher B eziehung ergeben sich dabei für die M eistersfrau nicht, auch Ermüdungen durch unaufhörliches Treppensteigen sind nicht zu befürchten, w eil die k lein en A bsätze spielend und unm erklich begangen w erden. D iese Stufenanordnung nach Abb. 2 kann man auch bei Um bauten durchführen und damit v ie l K osten sparen. W ichtig ist jedenfalls noch, daß der Laden­

raum nicht zu k lein ausgeführt wird, damit die Kundschaft sich auch beim Einkauf rühren kann.

(8)

t)2 - - - . u i i u u u i m m i

B A U F O R S C H U N G

D e r S c h a l l s c h u t z z w i s c h e n I n d u s t r i e s u n d W o h n b a u t e n .

i.

r \ ie Bebauung größerer Orte und Städte bedingt leider die Nutzung der W ohnbauten mit zerstreuten gew erblichen Be­

trieben. Hier, wo neben einer Reihe W ohnungen auch einige Industriebetriebe ihre Behausung haben, m üssen die Forderungen nach einem ausreichenden S c h a l l s c h u t z unbedingt beachtet und auch erfüllt werden.

Bei dieser gem ischten Bebauung wird es oft durch Um- und Anbauten an bestehende Fabrikbauten nicht zu verm eiden sein, daß auch einmal ein A rbeitssaal, in dem Erschütterungen und starken Schall ausströmende Arbeitsm aschinen aufgestellt werden, w ie z. B. W ebstühle, Drehbänke, Pressen, Druckm aschinen usw., an die Brandmauern von Wohn- oder Bürobauten stoßen. Dann müssen bauliche Vorkehrungen getroffen werden, die die starken Geräusche und Erschütterungen auf die benachbarten Miet- oder Bürohäuser nicht übertragen. Besonders die oben genannten M aschinen er­

zeugen so große Geräusche, die bei ungeschützten Brandmauern das W ohnen oder A rbeiten im Büro fast unm öglich machen würden, w eil die Geräusche sich unerträglich steigern dürften.

Hier m üssen also in erster Linie bauliche Vorkehrungen g e ­ troffen werden, die die Schallausbreitung über das ganze Gebäude und auf die N achbargebäude verhindern oder w enigstens auf ein erträgliches Maß einschränken. Hier gilt es in erster Linie, die Schallstrahlung der D ecken und Wände, besonders der Brand­

mauern zu beschränken und zu bekämpfen. Luftschall, Trittschall und hörbare Schwingungen, die durch das A rbeiten der M aschinen hervorgerufen werden, sind hierbei die w esen tlich sten Schall­

erzeuger. Planung und Ausführung solcher Baulichkeiten müssen daher in schalltechnischer H insicht zw ei A nforderungen erfüllen.

So muß das Bauwerk erstens bautechnisch so ausgebildet werden, daß seine Wände und D ecken nur ein Minimum der erzeugten Schallenergie leiten; und zw eitens m üssen alle Bauteile so geplant und ausgeführt werden, daß sie nicht selbst als die besten Schall­

strahler w irken können. Man muß also einm al die Schallquellen im Gebäude selbst m öglichst dämmen und die A usbreitung des Schalles verhindern, und die Wände und D ecken entsprechend in ihren Bauteilen dim ensionieren.

Es sind hierzu verschiedene bautechnische Maßnahmen w ichtig und man muß besonders beachten, daß die Schalldurchlässigkeit der Bauteile von ihrem G ewicht abhängt. Je leichter ein Bauteil, desto größer ist m eist seine Schalldurchlässigkeit. D iese Erkenntnis muß also bei allen Planungen im Schallschutz leitend sein. Man muß darum zum Zwecke eines ausreichenden Schallschutzes schw ere Bauteile w ählen und außerdem verhindern, daß die Schall­

schwingungen auf nachbarliche Bauteile übertragen werden, w eil Körper großer G ew ichte w eniger leicht in Schw ingungen versetzt werden können, als leichte Körper. Bauten für gew erbliche Zwecke werden nun m eist in Eisenbeton hergestellt; und hier ist durch die enge Zusammenhängung zw ischen D ecken und Tragwerk die Ge­

fahr der Schallbelästigung von N achbargebäuden besonders groß, wenn nicht die Schall-Leitung durch geeign ete Z w ischenlagen zwischen dem Schwingungserreger und dem Tragwerk abgeschirmt wird, w as bei Eisenbetonkonstruktionen an sich sehr leicht möglich ist, aber nur selten beachtet wird. Es m üssen also grundsätzlich zw ischen die s c h a l l h a r t e n geeign ete s c h a l l w e i c h e Zwischenschichten eingeordnet werden. Dadurch wird zwar die Schallübertragung nicht vollkom m en unm öglich gemacht, sie wird aber doch so gründlich vermindert, daß die M enschen der N ach­

barbaulichkeiten den ankommenden Schall kaum noch als Ber lästigung spüren und ihn auch in Verbindung mit dem Schall des Straßenverkehrs nicht wahrnehmen.

Die T abelle zeigt ein ige D äm m stoffe für D ecken und ihre V er­

besserung gegen die Trittschallübertragung und auch die erforder­

liche Estrichstärke an, die über der D äm m schicht anzuordnen ist, ohne daß d iese bricht.

Nr. Dämmstoff Nenn­ stärke mm

Größe m

Trittschall­

übertragung vermindert um phon

Erfordert.

Stärke eines Zement- od. Gipsestrichs

cm

1

B itu m en filz... 1,5

1

X

20

3 2 —2.5

2

K orksteinplatte m it Bi­

tum enpappe abgedeckt.

20

1X0,5 9

1

4*

3 K o rk m a tte ...

8

l x i o 15 3,5—4 4 Schlackenw ollem atte

W ellp ap p e... auf

8 1

x

10 20

4 —4,5

5 S eegrasm atte... 13 1X25 23 4,5—5

6

G la sw attem atte...

20 1

X

10

25 5,5—6 7 S eegrasm atte...

20

1X25 25 5,5—6

8

H o lzw olleleichtplatte. 2,5 0,5X2,0

35

1 3 —5

M attenartige Dämmstoffe schm iegen sich den Unebenheiten der M assivdecken und der Wände an, so w eit nicht grobe Buckel vorhanden sind, hier braucht man dann k ein e A usgleichschichten, w ährend bei plattenartigen Dämmstoffen fast immer gew isse Aus­

gleichschichten aus M örtel oder Teer- und Bitum enpaste notwendig sind.

Die praktische N utzanw endung dieser Erkenntnisse zeigen die nachfolgenden A usführungen in Verbindung m it entsprechenden Planungs- und A usführungsvorschlägen für einen Fabrikanbau an ein Großm ietwohnhaus, w o besonders die Brandmauer geschützt w erden muß, damit die Geräusche und Erschütterungen der Arbeits­

m aschinen die im N achbargrundstück w ohnenden V olksgenossen nicht über Gebühr belästigen. D ie Frage hierbei, ob überhaupt diese B elästigungsgefahr besteht, muß nach den vorher gemachten A usführungen unbedingt bejaht w erden. D ie B elästigungen können sich bei unzureichendem Schutz bis in das U nerträgliche steigern.

Entsprechende Schallschutzm aßnahm en in Verbindung mit den bau­

p olizeilichen Vorschriften sind also notw endig. Abb. 1 zeigt den G r u n d r i ß a n d e r B r a n d m a u e r n a c h d e r v o l l ­ k o m m e n u n z u r e i c h e n d e n , ja geradezu f a l s c h e n A u s ­ f ü h r u n g , die auch den baupolizeilichen A nordnungen nicht ent-

(9)

95

spricht. A n die nachbarliche Brandmauer, die ein e D icke von 25 cm hat, w urde nur ein e 1 j Stein dicke Mauer m it einer 1,5 cm dicken Bitum enschicht angeblendet, obw ohl nach den b a u p o l i z e i ­ l i c h e n V o r s c h r i f t e n z w i s c h e n d e n H a u s t r e n n ­ w ä n d e n b e i G e b ä u d e n m i t z e r s t r e u t e n g e w e r b ­ l i c h e n B e t r i e b e n e i n 5 c m b r e i t e r s e n k r e c h t e r L u f t s c h l i t z a n z u o r d n e n i s t . der an den Fronten durch entsprechend vorg ezo g en e Steinschichten gesch lossen w erden muß.

D iese R egelung gilt auch für die zugehörigen Fundamente. A ußer­

dem sind die anstoßenden U m fassungsm auern des A nbaues nicht durch sch alldammende Schichten geschützt und die Eisenbeton­

säulen in die gelassen en Schlitze an der Nachbarbrandmauer ein ­ geordnet, ohne daß auch d iese mit Schalldäm m stoffen geschützt wurden. Bei dieser Ausführungsart w aren zwar Raumsparfragen leitend, aber die Schalldäm m ung w urde in keiner W eise b ea ch tet und die ankom m enden Sch allw ellen w erden nicht nur über Wände sondern auch über die D ecken und E isenbetonsäulen und -balken außergew öhnlich stark übertragen, w ie es die Schall-Linien S zeigen. D ie G eräuschbelästigung der im angrenzenden Haus lebenden Bewohner steigert sich zur U n erträglichkeit

D ie r i c h t i g e A u s f ü h r u n g a n d e r B r a n d m a u e r unter Beachtung der obengenannten B aupolizeivorschriften zeigt Abb. Z Hier w urde an die 25 cm dicke Nachbarbrandmauer eine neue Brandmauer mit 12 bis 25 cm D icke und m it vorgeschriebener Luftschlitzdicke a n g eb len d et die nur an den U m fassungen mit der W ohnhausbrand­

mauer durch 12 cm breite, aber mit S challschluckiso li- rung versehenen Z iegelschichten V erbindung h a t die den Luftschlitz schließen, w ie es in Abbild. 3 noch näher erläutert wird. Bei ganz gro­

ßer Geräuschbe­

lästigung wird man an die beiden Brandmauern u. U.

noch eine Dämm­

platte von H olz­

w olleleichtplatten mit hoher Schall­

schluckfähigkeit anblenden, w ie es in den Abb. 7 u. 8 noch genau darge­

stellt i s t D ie Eisen­

betonrandsäulen haben mit der

N achbarb rand­

mauer k ein e Verbindung, sie sind außerdem gegen die eig en e neue Brandmauer mit Schallschluckerstoffen g e sc h ü tz t Der Raumverlust für d iese A usführung beträgt allerdings über 20 cm in der Gebäude- breite, doch ist dieser Streifen, der w ohl für die richtige M aschinen­

aufstellung w ichtig i s t durch entsprechende Planung bestim m t aus- zugleichen.

Abb. 3 zeig t die r i c h t i g e t e c h n i s c h e A u s f ü h r u n g d e s K n o t e n p u n k t e s d e r B r a n d m a u e r v e r b i n d u n g an den U m fassungen nach vorgeschriebener W eise. In der Breite, w ie die Brandmauern zusam m enstoßen, um den Luftschlitz zu schließen, ist ein sch allw eich er Däm m streifen bis zu 2 cm D icke einzuordnen, Putzrisse an der Außenfront verm eidet ein etw a 20 cm breites, die Fuge überdeckendes D rahtgew ebe oder besser ein D rahtziegelstreifen. D ie neue Brandmauer erhält ein e große S ch allsch lu ck fäh igk eit w enn hinter der H olzw olleleich tp latte eine Luftschicht von 1 bis 3 cm oder ein e Schallschluckm atte, w ie Glas-

A b b . 5

w atte auf A sphaltpapier. Seegrasm atte oder Bitumenfilz, angeordnet wird. Eine andere Ausführung zeig t Abb. 4, hier wird die Luft­

schicht durch ein e 5 cm dicke H olzw olleleichtplatte mit beider­

seitiger Bitumen- oder ungesandeter Teerpappe mit D ichtungspaste ausgefüllt und an der neuen Brandmauer ein e 3,5 cm dicke Holz­

w olleleich tp latte als Schallschlucker eingeordnet, wodurch die Schalldämmung gegen das N achbargebäude ebenfalls beträchtlich i s t Man kann u. U.

dann, w ie die Abb.

klar zeigen, auch die Anordnung einer schallschluckenden Dämmschicht in der W andseite der N ach- barbrandmauer w e g ­ lassen. man verm ei­

det dadurch Eingriffe in die W ohnungen und B elästigungen der Be­

w ohner durch ent­

sprechende Bauarbei­

ten. Der U ebergang an der V erbindungs­

stelle der U m fassun­

gen ist so auszufüh­

ren. daß auch der Einbindeschlitz der neuen Um fassungen gut durch schallschluckende Z w ischenschichten allseitig getrennt wird. Die Fuge ist w ieder durch D rahtgew ebe zu überbrücken.

(Fortsetzung folgt.'

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1

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ndmauer Damrncra+t*

(10)

D b U T S L t i b B A U H Ü T T E 1941

94

E r f a h r u n g s a u s t a u s c h u n d A u s k u n f t e i .

A lle a u s d e m L e s e r k re is e g e s te llte n fa ch lic h e n F r a g e n w e rd e n , so w e it sie fü r d ie G e sa m th e it v o n W ic h tig k e it sin d , a n d ie se r S te lle b e a n tw o rte t.

B e a n tw o r tu n g e n d e r L e s e r kö n n en a u c h in k u r z e r P o s t k a r t e n fo r m er­

fo lg en . — B e z u g s q u e lle n (F ir m e n - ad resse n ) k ö n n en , d e n V o r s c h r ifte n des W e rb e ra te s en tsp re c h e n d , den L e s e rn n u r s c h r iftlic h gen a n n t w erd e n .

A n f r a g e n e rsch ein e n

im A n z e ig e n te il d e r Z e its c h r ift.

N r. 3 7 15

,

A b b lä t te r u n g an K l i n ­ kerpfeilern,

Die U rsache der A bblätte­

rung ist zweifellos darin zu suchen, daß es sich um unvollkom m en gebrannte K linker handelt, die W asser ansaugen, was bei Ia K linkern nicht Vorkommen darf. D ie m it W asser vollgesaugten K lin­

ker frieren bei Frost ein; tritt dann T au ­ w etter ein, m uß das in den Poren der Steine vorhandene Eis sich ausdehnen und eine Zerstörung der K linkerm asse hervor­

rufen, was sich durch A bblättern äußert.

Z ur H erstellung dauerhafter Pfeiler sind entw eder bessere, frostbeständige K linker zu beschaffen, oder die bisher verw endeten K linker nach einem längeren trockenen W etter zunächst m it einem w asserab­

weisenden Sylikatanstrich (Fluat) zu ver­

sehen und dann erst zu verm auern in Zem entm örtel

1

:

3

. A uch die Fugen sind zu fluatieren.

N r. 37 16 . D achkonstruktion f ü r Ziegelanbau.

Die D äm m ung der D eckenuntersicht des Zw eizim m er-A n­

baues erfolgt zweckmäßig m it H olzwolle- L eichtbauplatten.

W enn es sich um eine H olzdach­

konstruktion handelt, w erden diese Platten unterseits der Balken oder Sparren ange­

nagelt und verputzt; eine 3

Y2 c m

dicke G üte-L eichtbauplatte bew irkt einen W är­

m eschutz, der dem einer

35

cm starken Ziegelm auer entspricht; bei

5

cm dicken Platten ist eine G leichw ertigkeit m it einer

50

cm starken Ziegelm auer gegeben. Bei A nordnung des N agelungsuntergrundes ist auf einen M ittenabstand von

1

m zu achten. Z ur E rfüllung höherer w ärm eschutz­

technischer A nforderungen besteht zudem die M öglichkeit, auch zw ischen die Balken­

felder H olzw olle-Leichtbauplatten noch zusätzlich einzuschieben. Die Platten sollten dabei ober- und unterseitig dünn m it M örtel verstrichen w erden, weil durch die A bdichtung der Poren das D äm m ver- mögen in vollem U m fange ausgenutzt w erden kann. G egen die R aum seite zu werden die Platten am besten m it einem K alkm örtelputz versehen. Auch B eton­

flachdächer lassen sich m it Holzwolle- L eichtbauplatten unter- oder oberseitig in praktisch einfacher und w irtschaftlicher W eise gegen H itze-_und K älteeinw irkung däm m en.

Nr. 3721. Rosten von Heizungsrohren in feuchter Wand.

W enn die Verjährungsfrist einmal abgelaufen ist, kann der Bauherr Beseitigung der Mängel nie mehr vom Unternehmer fordern. Er kann allerhöch- stens gegenüber dem Anspruch des Unter­

nehmers auf Zahlung seines W erklohns die Zahlung insoweit verweigern, als er wegen der vorhandenen Mängel zur Minderung des vereinbarten Preises berechtigt ge­

wesen wäre. Zu diesem Zwecke muß der Bauherr aber nachweisen, daß tatsächlich solche Mängel bestehen, für die der Unter­

nehmer einzustehen hat. Der Bauherr hat aber doch seihst ein Interesse daran, mög­

lichst bald Abstellung der M ängel herbei­

zuführen. Er schädigt sich selbst, wenn er den mangelhaften Zustand dauernd be­

stehen läßt. Es läßt sich nicht ohne w eite­

res übersehen, ob der Unternehm er schaden­

ersatzpflichtig gemacht werden kann dafür, daß die in die feuchten M auern verlegten Heizungsrohre rostig geworden sind und deswegen einen vorzeitigen Verbrauch aus­

gesetzt sind. Grundsätzlich besteht eine Schadenersatzpflicht nur für einen solchen Schaden, der vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt ist. Ob diese Voraussetzung vorliegt, können wir nicht ohne weiteres beurteilen. Zum mindesten scheint doch für den entstandenen Schaden auch ursächlich der Umstand gewesen sein, daß die Hei­

zungsrohre keinen Isolieranstrich hatten.

Hierfür könnte neben dem Unternehmen der Lieferant der Heizungsrohre, der Maurermeister, der Bauleiter oder derjenige verantwortlich sein, der die Rohre verlegt hat. Ueber diese Frage kann Ihnen aber nur jemand gültigen Aufschluß geben, der über den ganzen Sachverhalt unterrichtet ist, der Zweifelsfragen durch mündliche Rückfragen klären kann. Auch deshalb ist die Zuziehung eines Rechtswahrers unbe­

dingt notwendig.

Der Bauherr kann keine Ansprüche dar­

aus herleiten, daß er fünf Jahre lang den Schlendrian sich gefallen ließ, beim Regen Geschirr unter die durchlässigen Dachstellen stellte und sich dadurch den Eindruck der W ohnung verschandeln ließ. Der Bauherr hätte selbst längst energisch durchgreifen müssen und nicht fünf Jahre lang alles hin- schlüren lassen dürfen.

Nr. 3722. Feuchtigkeit in ländlichem Gebäude.

Es wird wahrscheinlich der Innenputz des Lagerraumes beschädigt und erneuerungsbedürftig sein. Er ist vollständig zu beseitigen, worauf die W ände und die Decke abzuwaschen sind. Diese sind als­

dann mit einem Kalkputz zu versehen, der nach eingetretener Trocknung mit Bitumen oder Teer anzustreichen ist, auf den grober Sand einzustreuen ist. Nach vollendeter Erhärtung wird auf den W and- und Decken­

flächen ein weiterer Kalkputz aufgebracht, der an den eingestreuten Sandkörnern wird gut haften können.

Nr. 3723. Lohnfragen.

Als Unkosten­

zuschlag auf die 60 Proz. Lohnauszahlung bei der Schlechtwetterregelung kann der Unternehmer 20 Proz. als lohngebundene Unkosten in Ansatz bringen. Abrechnungen gleicher Art sind von Heeresbauäm tern an­

erkannt und gezahlt worden.

Die Bezahlung der Feiertage ist Sache des Unternehmers, die er als Geschäfts­

unkosten selbst zu tragen hat. Eine Rück­

vergütung durch den Bauherrn kommt nicht in Frage.

Der Unternehmer kann nach der Preis- stopverordnung keine Einheitspreise ohne Genehmigung des Preiskommissars erhöhen.

Im vorliegenden Falle kommt eine Er­

höhung der Vertragspreise überhaupt nicht in Frage. W erden dem Unternehmer qualitativ minderwertige A rbeitskräfte zu­

gewiesen, so hat er den Ausfall durch M inderleistung als Eigenverlust auf sich zu nehmen. Ein Antrag beim Preiskommissar auf Preiserhöhung verspricht kaum Erfolg.

Nr. 3724. Preiserhöhung bei erhöhten Geschäftsunkosten?

Preiserhöhungen sind auch für das Baugewerbe grundsäztlich verboten. Für Preiserhöhungen, die durch höhere Löhne, Geschäftsunkosten usw. ver­

ursacht werden, muß eine Ausnahmebewil- ligung des Preiskommissars eingeholt w er­

den. Nach einem Erlaß des Preiskommissars vom 24. 1. 1938 — III C 1223/468 — wird

jedoch die Ausnahmebewilligung nur er­

teilt, wenn höhere Lohn- und lohnabhängige Unkosten vorliegen. Diese Voraussetzung ist in dem m itgeteilten Fall nicht gegeben;

denn der Eintritt eines Gesellschafters oder dgl. erhöht den Gewinnanteil. Der höhere Gewinn darf aber niemals zur Erhöhung der Preise führen. Der Gewinnanteil der M itarbeiter muß sowohl von Ihnen als auch von den M itarbeitern persönlich versteuert werden. Allerdings können Sie die Gewinn­

anteile bei der Einkommensteuerveranlagung als Geschäftsunkosten (Löhne und Gehälter) vom Einkommen absetzen. Das bisherige Verfahren (Verbuchung auf das Gehalts­

konto) ist zulässig, darf aber nicht zur Preis­

erhöhung führen; d. h. die erhöhten Ge­

schäftsunkosten dürfen den neuen Kalku­

lation nicht zugrunde gelegt werden.

Nr. 3725. Fußbodenpreise.

Der Preis für 1 qm geh., ges. Fußboden aus mögl. ast­

freien kief. Stam mbrettern liefern und ver­

legen einschl. Auflaschung setzt sich wie folgt zusammen:

1 qm 1" strk. nord. Hobeldielen

N. u. F. frei B a h n ... 2,30 RM.

10 Proz. Zuschlag für Kiefer . . 0,23 „ 20 Proz. Zuschlag für Aussortie­

rung, mögl. a s tf r e i...0,46 ,, N ä g e l...0,03 „ Auflaschhölzer je nach Höhe . . 0,08 „ 3,10 RM.

10 Proz. Nut- und Federverlust . 0,30 „ 5 Proz. V e rsch n itt... 0,15 „ Gewinn- und sonstige Unkosten

usw. 10 Proz... 0,35 „ Lohn einschl. Gewinn usw. . . . 0,85 ,, 4,75 RM.

2 Proz. U m sa tz ste u e r 0,10 ,, Angebotspreis 4,85 RM.

Also der Preis von 3,20 dürfte etwas anderes besagen, da damit kaum der An­

schaffungspreis gedeckt wird.

Nr. 3726. A uslösungs- und Trennungs­

gelder.

W enn Sie bei der Ausarbeitung des Angebots Auslösungs- und Trennungsgelder nicht berücksichtigt haben, so berechtigt dies nicht zu einer Erhöhung des verein­

barten Baupreises. Die Lage der Baustelle war Ihnen bereits vorher bekannt, und Sie konnten schon vorher damit rechnen, daß Auslösungen und Trennungsgelder zu zahlen sein werden. Ein unvorsehbares Ereignis, das Ihre Kalkulation beeinflußt hat, liegt daher nicht vor.

Nr. 3728. Abrechnung nach Aufmaß oder Positionen?

Bauleistungen sind grundsätz­

lich nach Aufmaß abzurechnen; d. h. der Unternehm er kann nur die Bauleistungen bezahlt verlangen, die er tatsächlich er­

bracht hat. Eine Ausnahme w ird nur ge­

macht, wenn eine Pauschsumme (Festpreis) vereinbart ist. Diese Voraussetzung ist aber bei Ihnen nicht gegeben; denn aus dem Auftragsschreiben ergibt sich nicht, daß Sie, gleichgültig ob die Arbeiten teurer oder billiger ausfallen, die Summe von 9756,66 Reichsmark erhalten sollten. Die Abrech­

nung hat daher nach folgenden Grundsätzen zu erfolgen: 1. Bei sämtlichen Arbeiten werden die Aufmaße festgestellt und die im Kostenanschlag veranschlagten Einheits­

preise eingesetzt. 2. M ehrleistungen werden ebenfalls aufgemessen und für sie die ent­

sprechenden Einheitspreise eingesetzt. Die Endsumme darf jedoch die im Kosten­

anschlag vereinbarte Endsumme nur um die Summe der Kosten für M ehrleistungen über­

steigen.

H erausgeber un d verantw ortlicher H auptsch riftleiter:

C U R T R . V I N C E N T Z . B au tec h n ik : H e l m u t H i l l e , K arlsruh e.

B ild te c h n ik : A L F R I E D G A R B E . G eschäftsstelle : H annover, Am Schiffgraben 41

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Hier kann daher besonders das Spritzverfahren em pfohlen werden, w obei auch viel geringere M aterialverluste eintreten und eine große G leichm äßigkeit der

nommen werden; Man kann diese A rbeiten nicht einfach mit im glatten M auerwerk verrechnen, denn es ergebend sich, wie schon gesagt, beträchtliche M ehrarbeiten

den die Formlinge herausgenom m en, um in Trockenräum en oder Schuppen abzubinden und zu erhärten. Die Anwendung von M itteln zur Beschleunigung des Abbindens ist

raum soll reichlich Fenster haben und recht hell gestaltet sein. Eine breite Türanlage öffnet den Raum nach dem G artenspielplatz hin. W ichtig ist jedenfalls, daß

verband angewendet, der zwar bei der Schornsteinwanddicke von 12 cm nicht auf die Verwendung von Quartieren verzichten kann, der diese aber so im Verband

geschnitten sind und so eine W assernase bilden. Muß doch eine w aagrechte Leiste angeordnet werden, die den Schalungsabschluß am Sockel bilden soll, dann bringt

Dies ist aber immer nur dann möglich, wenn der ausführende Fachmann schon bei der Planung den Bauleiter auf derartige Notwendigkeiten einer werkgerechten

Abb. Man führt diese Dämmung nach Abb. Man führt diese mit Schalldäm m ung nach Abb. 11 aus, indem man über die H olzbalken eine D rahtziegelgew ebem atte hängt,