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Volk und Rasse, 17. Jg. April 1942, Heft 4.

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H. H. schubert:

17.Jahrg.1942 s Heft 4 April .I. F.Lehmanns Verlag, München-Berlin

Errichtung einer Volkstumsgrenze

asBewußtwerdendesVolkes alseigenständiger Wert neben dem Staat ist erstdasErgebnis der

neueren Zeit. Daswahre Weseneines Volkes konnte

aber erstmit derErkenntnis der Gesetzevon Rasse und Vererbung erfaßtwerden. Die früheren Ver- sucheeiner Begriffsbestimmung »Volk« bleiben daherauch mangels rassischer Fundierung inunbe- friedigendenTeilerkenntnissen, insbesondere ineiner UberbewertungderUmweltfaktoren, stecken. Rürzlich hatdieAuseinandersetzung hierübereine wertvolle BefruchtungdurchdieArbeit von Sten gelv.Rut- kowski1)erfahren.

Es ist erstaunlich, daß diese Frageimpolitischen Schrifttum bisher nicht stärkere Beachtung gefunden hat, zumal aus einer eingehenden Begrisssklarheit über das Wesendes Volkes wertvolle Erkenntnisse sowohl fürdiepraktische Rassen-undBevölkerungs- politikwieauch fürdieVolkstumspolitik abgeleitet werden können. WährendesAufgabe der Rassen- und Bevölkerungspolitik ist, die Mehrung und Besserungder deutschen Blutssubstanz durchÜber- windung der Geburtenschwäche und der Gegen- auslesezubewirken, istesAufgabe derVolkstums- politik,dieAuseinandersetzung desdeutschenVolks- körpersmit fremdem Volkstum an der Vielzahlder gegebenen Berührungsflächenzusteuern.Das heißt zum großen Teil die Unterbindung vielfältiger Unterwanderungstendenzen,zum kleineren Teil die planvolle Einbeziehungwertvoller Blutselemente in dendeutschenVolkskörper; dieVolkstumspolitik hat aus »densich hierbei ergebenden rassischen, außen- polctischen, sicherheitspolizeilichenu. a. Gesichts- punkten dienotwendige Synthese zufinden.

DieheutigeUmsetzungvon grundsätzlichenEr- kenntnissenin diepraktische Gestaltung läßt deutlich WerdkmWelche Wandlung derVolksbegriss mitdem Nationalsozialismuserfahren hat. Denn ent-

scheidendfürdas Leben sind noch nichtdiewissen- schaftllchen Erkenntnissean sich, sondern erstderen Anerkennungund Verwirklichung in der Politik.

Andererseitskann diePraxis dieRichtigkeit ihrer Maßnahmenwiederum ständigan den grundsätz- llchen ErkenntnissenderWissenschaft überprüfen.

Esliegt nahe, daßder Wandel inder Wesens- bestimmung»Volk« sichmit am stärkstenan den Grenzzonen eines Volkskörpers bzw.beivölkischen Grenzziehungenoffenkundigwerden muß.Esdürfte daher reizvoll sein,einesolche Frage näherzuunter- suchen.Diesseiam BeispieldervolkspolitischenBe-

I) Lothar Stengel v.Rutkowski: Was isteinVolk?

Erfurt 1940.Hierzus. auch denArtikel von Lemme, Volk und RasseI941-S.157.

handlung derWohnbevölkerungin den eingeglieder- ten Ostgebieten (Gaue Danzig-Westpreußen und Wartheland, Reg.-Bez. Zichenau und Kattowitz, Kreis Sudauen, BezirkSoldau) durchgeführt.

DiebeiEingliederung dieserGebiete ins Reich vorgefundene Bevölkerung gehörte verschiedenen Volkstümern an. Neben Deutschenund Polenleben Masuren, Kaschuben, Wasserpolen und Slonsakenz daneben sind noch einigekleine Volkssplitter vor- handen, wie Litauer, Weißrussen, Tschechen usw.

Ohne den Einschnitt der nationalsozialistischen Re- volution wäre esselbstverständlichgewesen,an die alte preußisch-deutscheTradition von vor 1918an- zuknüpfen,dienur durch kurze2Jahrzehnte unter- brochen worden war. Das hättedievolle Gleich- stellungderPolenmitdenDeutschenvor Rechtund Gesetz bedeutet, alsodieAnerkennung als deutsche Staatsangehörige. Betrachten wir kurz das da- maligeZustandsbild: Das Volkstumsbekenntnis war sozusagenPrivatangelegenheit wie die Konfessiom undesstand jedem Staatsangehörigen frei, sich durch Wechsel seines Bekenntnisses einem anderen Volks- tum zuzuwenden. DerWechsel zwischenden Volks- tümern hinüberund herüber istdenn auchbis auf denheutigen Tageineständigeund starke Bewegung gewesen.Seitens derVölker hathierbeieine wertende Kontrolle derUmvolkungen, insbesondere soweit sie äußerlichzu Gunsten des eigenen Volkstums er- folgten, nie stattgefunden. Vornehmlich dieStaats- völker waren und sind ohne Ausnahme bemüht, alle erreichbaren Individuen der in ihremBereich lebenden Fremdvolkgruppen zusich herüberzuziehen und umzuvolkenz sie steheninihremDenken gleich-

samunter einem Absorbierungszwang. Derwesent-

licheSinn derGrenzlandarbeit undVolkstumspolitik ist danach das Herüberziehen fremdvölkischerMen- schenzur SchwächungderMinderheiten. Betrachten wir dieheutigenVolkstumsgrenzen, so sehenwir ohne jedeAusnahme die Gültigkeit dieser An- schauung. Allein der Nationalsozialismus hat dank seinesBlutsgedankens dieblutliche Wertung des Menschen sichzum Maßstab gesetztundist nichtge- willt, auch eine freiwillige Bereitschaft fremd- stämmigerMenschen zu einem Bekenntnis zum Deutschtum anzunehmen; es seidenn, daß rassische Ausleseforderungen erfüllt find. Wohl kaum ein Problem läßtdieAuseinandersetzung zwischendem alten etatistischenDenken unddemneuen biologischen Denken so deutlicherkennen wie diese Umvolkungs- frage!

Abgesehen von politischen Gesichtspunkten ver- bietet alsoprimärder deutsche Blutsgedanke die DerVerlagbehältstehdasausschliesucbe RechtderVervielkältigungundVerbreitung derindieserzeitlchrlft zumAbdruck gelange-wen Originalbeitrige vor·

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st- Volk-Nüsse

Gleichstellung der Polen. Die Aufrichtung klarer Grenzen zwischen deutschemund polnischemVolks- tum bedingtnun dieTrennung derBevölkerungder eingegliederten Ostgebieteindiesebeiden Gruppen.

Bei oberflächlicher Betrachtung mag diesleichter- scheinen,indem esnur dieRegistrierung derVolks- deutschen durchzuführengilt. Eine solcheAb- grenzung allein nachdem Bekenntnisprinzip wäre aber den schwierigenVolkstumsverhältnissen und Vermischungsformen nicht gerechtgeworden. Ziel mußteaber sein, scharfe Grenzen zwischen Deutsch- tum undPolentum aufzurichten;von dengenannten kleinen Volkstumssplittern abgesehen.

Zu diesemZweckwurde die,,Deutsche Volks- liste« geschaffen. Auf Grund der Anordnung des

»Reichskommissars für die Festigung deut- schen Volkstums« vom 12.9.1940erschiendie

»Verordnung über die Deutsche Volksliste und die deutsche Staatsangehörigkeit in den eingegliederten Ostgebieten« vom 4.Z.

l941, RGBl. I,S. 118. DieDeutsche Volksliste (in folgendem mit DVL. bezeichnet) ist je nachden politischen Voraussetzungen beiden einzelnen Per- sonenkreiseninvierAbteilungen gegliedert.Umeine beschleunigteund zuverlässige Erfassung der deut- schen Volkszugehörigen sicherzustellen, sindbeiden Reichsstatthaltern (Oberpräsidenten) Zentralstellen, bei den Regierungspräsidenten Bezirksstellen und

beiden unteren Verwaltungsbehörden (Landräte,

Oberbürgermeister) Zweigstellender DVL. errichtet worden. DieZweigstellennehmen dieAnträge ent- gegen und entscheideninl.Instanz. Esliegt nahe und ist auchbeisorgfältigster Entscheidung derAn- träge aufAufnahme indie DVL. nichtzuver- meiden, daßvieleAntragsteller glauben, mitdervor- genommenen Eingruppierung nicht einverstanden seinzukönnen. Aufgabe der in jedemGau vor- handenen zwei Berufungsinstanzen (Bezirksstellen undZentralstelle) ist, diese Einzelbeschwerden nach- zuprüfen,wieauch durch ihreEntscheidungen für dieHerstellung einer Einheitlichkeitbeider Arbeit der ihnen nachgeordneten Zweigstellen Sorge zu tragen. Fürdiegesamten eingegliederten Ostgebiete istdiesdieAufgabe desbeim ,,Reichskommissarfür dieFestigung deutschen Volkstums«, Berlin, einge- richteten ,,Obersten Prüfungshofes fürVolkszuge- hörigkeitsfragen«. Seine Entscheidungen in ty- pischen Einzelfällen werden BeispielfürdieAus- richtung der Entscheidungen aller Dienststellender DVL. sein.In den Zweig-,Bezirks- und Zentral- stellenwirken neben denjeweils beteiligten Staats- und Parteistellen und den Dienststellendes Reichs- kommissars fürdieFestigung deutschenVolkstums auch bewährteVolksdeutsche mit,dieaus eigener Erfahrung dieoft schwierigen Fragen derWertung volkspolitischen Verhaltens zupolnischer Zeit ver- sönlichbeurteilen können.

Verhältnismäßig einfach istdieAbgrenzung des deutschenVolkstums, soweit es sichum Volks- deutsche handelt. Als solchekönnen nur dieper- sonen bezeichnetwerden ,diesich ihr Deutschtum nach- weislich bewahrt haben.DiesesBekenntnis liegtins- besonderevor, wenn essichum Angehörigevon deut-

I OIOZ

schen Organisationen handelt. Hierzu gehören nicht nur diebekannten politischenOrganisationen (wie Jun gdeutsche Partei, Deutsche Vereinigung,Deutscher Volksverband), sondernneben konfessionellen auch deutsche marxistische Vereinigungen. Denn es geht bei dieserFrage nicht um ein Bekenntnis zum Nationalsozialismus, sondern zum Deutschtum schlechthin. Die Gewinnung für die national- sozialistische Weltanschauung istdiezukünftige Auf- gabederPartei an diesen Menschen. Grenzfälleent- stehenbesonders aus zwei Gründen: einmal war dasStreudeutschtum gezwungen, ohne Verkehrmit deutschen Nachbarn und fernvon deutschen Organi- sationen stetsnur inpolnischer Umgebung zuleben undindiesen Kreisen auchdenpersönlichen Umgang (Nachbarschaftshilfe!) zusuchen; deutsche Schulen

waren gleichfalls nicht vorhanden. Zweitens waren

inverstärktem Maße auch jene Volksdeutschen zu äußeren Bindungen an das polentum gezwungen, dievon diesen beruflich bzw. wirtschaftlich weit- gehend abhängigwaren, also Beamte, Kaufleute, Handwerker usw. Die Zugehörigkeitzupolnischen Berufsverbänden, Vereinen usw. ist deshalb kein Gegenbeweis, soweitessich nichtum ausgesprochen deutschfeindliche Organisationen handelt. Es sind zahlreiche Fälle zufinden, wo äußere Bindungen nachbeiden Seiten vorliegen, Aufgabe der Praxis istes,jeneGrenzezufinden,wo dieBeziehungen zur polnischenSeite zumenschlich-politischen Bindungen wurden, dieeineLösungaus dem deutschenVolks- bewußtseinbedeuten.

Bei dieser Abgrenzung der Volksdeutschen sind zweiFragen zum Thema ,,Volkund Rasse«von Interesse. Einmal istes das Verhältnis von Be- kenntnis und Abstammung beider Festlegungvon Volkstumsgrenzen. Esistbereits betont worden, daß der Nationalsozialismus aus seiner Grundhaltung heraus auch ein sozusagenfreiwillig angebotenes Bekenntnis fremdvölkischer Menschenzum Deutsch- tum, ohneEinschaltungeinesengen rassischen Siebes, ablehnen muß.Damit rückt bei derAbgrenzung des Volkstums das Kriterium der Abstammung ent- scheidendinden Vordergrund. Eine Einschränkung fordern aber diebesonderen Bedingungen der Be- währungsprobeinjenenneuen Reichsgebieten, die imLaufederletztenJahre zumReich gekommen sind.

Währendder Zugehörigkeitzudritten Staaten war ein Bekenntnis zumDeutschtum fastimmer miterheb- lichen Nachteilenundfreiwilligen Opfernverbunden.

Ein solchesBekenntnis zum Deutschtumsozusagen invölkischenKampfzeiten istalsvollgültigerBeweis

zuwerten. Das heißt praktisch, daß auch personen,

diez.B. aus einer deutsch-polnischenoder deutsch- tschechischen Mischehestammen, oder kaschubischer oderwasserpolnischerAbstammung sind,alsVolks- deutscheanerkannt werden können,wenn sie sichin polnischerZeit eindeutig zum Deutschtum bekannt haben.

Als sehr wesentlich ist hierbeiaberzubetonen, daß ein solchesBekenntnis zum Deutschtum allein zu polnischerZeit Wert hat,als esmit Nachteilen ver- bunden war. Ein Bekenntnis zumDeutschtum nach derEingliederung derOstgebieteinsReich istwertlos

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-unddamit fürdie DVL. uninteressant. Vielmehr ist zubeobachten, daßweite TeiledespolnischenVolks- tums mitzunehmendem Abstandvon denSeptember- tagen 1939bemüht sind,sichdurchdeutschesStaats- bzw.Volkstumsbekenntnis zutarnen und vor wirt- schaftlichenNachteilen zu schützen.Dieslawische Sprachbegabung sowie das Verblassen der Ein- drückeaus der volkspolitischen Kampfzeit machen einegenaue Beachtung dieses Grundsatzes beider Bewertung desBekenntnisses zum Deutschtumnot- wendig. Die Novemberereignisse 1918 haben uns tausendfach Beweise geliefert, daß preußischeUnter-

tanen polnischer Abstammung (oft nicht einmal

äußerlich polnischer Zunge),dieals Beamte und Soldaten inihrem Verhalten bestensbeleumundet waren, sich plötzlichals bewußte Polenentpuppten, janur zuoftaktive Trägerderpolnischen Aufstände wurden undauch fortandiegrößeren Deutschenfeinde, imVerhältnis zuden ,,Kongressern«,blieben. Des- halbsind auch innerpolnischeAuseinandersetzungen, z.B. die teilweise heftige Ablehnung der »Kon- gresser« durchdie ,,preußischen Polen« keineswegs als prodeutsche Einstellung zu werten. Auch eine

»angenehme Erinnerung« oder frühere Loyalität gegenüberdem preußischenStaat hat mit einem deutschenBekenntnis nichtszutun. Oder wenn z. B.

inAbleistungseiner damaligen WehrpflichteinPole imWeltkrieg 1914X18 ausgezeichnetworden ist, so ist hiermit natürlichweder eine Voraussetzung füreine deutsche Volkszugehörigkeit noch für eine Ein- deutschungsfähigkeit gegeben. Kriegerische Völker gibtesinallen Rassenebensowietüchtige,arbeits- same Menschen; unser Blutsgedanke bewahrt uns heute davor, solche Eigenschaften etwa bereits als

»wünschenswertenBevölkerungszuwachs«anzusehen, wie«es einliberalistischesZeitalter getan hat, das allein das Individuum bejahte, aber dieWertung aus demBlut ablehnte.

Es bedarf keiner näheren Begründung, daßdie Volksdeutschen ohnePrüfung desrassischenWertes des Einzelnen, soweit Deutschblütigkeit vorliegt, auchstaatsrechtlichin diedeutsche Volksgemeinschaft aufgenommenwerden, dersie volkspolitisch-geistig

immer angehört haben. Sowiebei derUmsiedlung

unsererVolksgruppenaus demöstlichen Vorfeld des Reicheswerden auchdieVolksdeutschen der preußi- schen Ostgebiete mit Licht und Schatten in den Kreis derdeutschen Staatsangehörigen eingegliedert.

Wenn z.B. inder volksdeutschen Familie E.

mehrere Fälle von erblicher Taubstummheit vor-

kommen,so istesnicht Aufgabe der DVL., durch VerweigerungderAufnahme das Eindringen dieser Erbbelastung zu verhindern; dies ist Sache des GesetzeszurVerhütungerbkranken Nachwuchses.

Außer jenen Volksdeutschen, dieihr Deutschtum bewahrt haben, gibtesaber auch deutschstämmige Menschen, die Bindungen zum Polentum einge- gangen sind,dieüber den Druck derVerhältnisse hinausgingen; seies aus Charakterschwäche,aus politischer Lauheit oder infolgeverwandtschaftlicher Beziehungen.Sie können nicht sofortmit vollen Rechtenund PflichtenalsTeilderdeutschenVolks- gemeinschaft anerkannt werden. An ihnen istzur

li.- li.Schubert, Errichtung einer Intuition-grenzt II

Rückgewinnung fürdas Deutschtum einepolitische Erziehungsarbeit zu leisten.Voraussetzung istdie nachgewiesene Deutschstämmigkeit, alsodieAb- stammung von Vorfahren, die demdeutschenVolks- tum angehört haben. Im völkisch gemischten Ost- raum hat das Zusammenleben der beiden Volks- tümer seit Jahrhunderten aberzuvölkischen Misch- ehen geführt.DaesGrundsatzsein muß,keinwert- volles deutschesBlut infremdes Volkstum verloren gehenzulassen, müssenbeidieser Gruppe auch solche Personen nochvon derDVL. erfaßt werden, die in ihrer Ahnentafel ein oder zwei Vorfahren auf- weisen,dienichtdemdeutschenVolkstum angehört haben. Eine erbbiologischeUberprüfung hat aber sicherzustellen, daß nicht durchdas fremdeVolkstum derdeutscheBlutsanteil rassisch völligentwertet wird.

Liegen solche völkischen Mischehen zur Ein- ordnung in dieDVL. vor, so ist sinngemäß sehr wesentlich, welcher Ehepartner sichbei der Er- ziehung derKinder volkspolitisch durchgesetzt hat.

Sind dieseindeutschem Geisterzogen worden, so ist der deutsche Ehepartner als Volksdeutscher anzu- sehen, währendderfremdvölkischeTeilals,,Zwischen- schicht« gleichfalls aufgenommen wird,um dieEin- heitderEhesicherzustellen,denn esgehtvor allem um dieKinder.

Wenn dieBindungen deutschstämmiger Menschen an dasPolentum einen Grad angenommen haben, daßeinvölliges Aufgehen imPolentum vorliegt, so bezeichnetman diese Personengruppe als Rene- gaten. Hierunter werden also Personen verstanden, die»wider besseres Wissen« ihr angestammtes Volks- tumsbewußtsein zuGunsteneines Bekenntnisses zum Staatsvolk völlig aufgegeben haben. Typisch hierfür istderBeitritt zudeutschfeindlichen polnischen Organisationen. Das polnischeVolk, insbesondere seine militärischen, politischen,wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Führungsschichtenwaren seitIahr- hunderten durch deutschesBlut befruchtet worden, wie u. a. eine Fülle deutscherNamen in diesen Kreisen beweist.

Aber nicht jeder deutschstämmigePole ist Renegat.

Nicht selten liegtdieUmvolkung schoneine oder mehrere Generationen zurück.Dieheutigen Nach- kommen, soweit sie abstammungsmäßig noch deutsch- stämmig sind, haben eine polnische Erziehung ge- nossenund sind nichteinem ursprünglichen dem deutschen—- Volkstum entfremdet geworden. Dies trifft vielmehr für jene ihrer Vorfahren zu,dieihr Volkstumsbekenntnis gewechselt haben. Für den WechseldesVolkstumsbekenntnisses sind sehrver- schiedeneGründe zusuchen,die zurWertung dieserBe- völkerungsteile abgewogen werden müssen.Einmal erleben wir an allen Volkstumsgrenzen, daßdie haltungsmäßig schwächstenElemente mit den ge- ringsten seelischen Widerstandskräftenzuerst,ohne Rücksicht auf nationalpolitische Situationen, um- volken, zumal wenn materielle Vorteile dies be- schleunigen;einzuerstvielleichtnur äußeres Lippen- bekenntnis wandelt sichlangsam zurwirklichenUm- volkung. Eine genaue Prüfung der Umvolkungs- vorgänge zeigtaber auch, daß spezielldiedeutschen Siedler im östlichenund südöstlichen Vorfeld des

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ReichesimfremdenStaatsvolk aufgingen,·weil ihr Blutserbe siezudenstaatlichen Ordnungselementen drängteund weilder soziale Aufstiegallein über das Staatsvolk führte. Dieser soziale Aufstiegwar aber fürden im slawischen Raum lebenden deutschen Menschen zwangsläufig. Weiterhin istzu berück- sichtigen, daßdas Volkstumsbewußtsein erstim l9.Jahrhundert zuseiner heutigen Kraft erwachte, währendinfrüheren Jahrhunderten an seinerStelle derstaatliche Untertan, das Landeskind usw. stand;

sosetzte um einBeispielzunennen —- auch Fried- richderGroßebeider ,,Peuplierung« seinerLande durchausnichtnur deutscheBauern undBürgeran.

Daneben hatauchdasVersagenderstaatlichenVolks- tumspolitik mancheSchuldam Aufgehen deutscher MenschenimPolentumz esseinur aufdasBeispiel derBamberger beiPosenhingewiesen.Bei deutschen Menschenkatholischer Konfession ging dieseUm- volkunginsPolentum früher oft sehr schnellvorsich.

Das bisherige etatistischeDenken hättenie eine Notwendigkeit zur Rückvolkung dieser Menschen anerkannt. Anders derBlutsgedanke desNational- sozialismus. Er kann aufdieRückgewinnung dieses deutschenBlutes nicht verzichten, soweiteserhalten geblieben ist. Grundsatz muß sein, daßkeinTropfen wertvollen deutschen Blutes verlorengeht. Anderer- seits ergibtsichaus dem gleichen Blutsdenken, daß eineRückgewinnungvon durchVerbindungen mit minderem Blut wertlos gewordenen deutschenBluts- teilen nur eine unverantwortliche Belastung des deutschen Volkskörpersbedeuten würde,indemihm stammesfremdes Blut zugeführt wird. Uber der Rechtung despolitischenVerhaltens desEinzelnen imVolkstumskampf steht dieNotwendigkeit, um der Kinder und Kindeskinder willen das erhalten gebliebene Blut zurückzuführenin den deutschen Volkskörper.Damit wird dem Polentum gleichzeitig deutschesBlut als eigene Leistungsgrundlage ent- zoen.

LNebendenDeutschenundPolen sind zahlenmäßig noch jene Bevölkerungsgruppen mitslawischer Haus- sprachevon Bedeutung, die zwar im Kern slawischer Herkunft sind,aber starke deutsche Blutseinschläge aufweisen und politischzum deutschenKulturkreis neigen.EssinddiesdieMasuren, Kaschuben, Wasser- polenund Slonsaken. Esgibt theoretisch zwei Wege für ihre Einordnung: entweder die zur Umvolkung geeigneten unddiedeutsch versipptenFamilien aus- zuwählen, oder diezur Eindeutschung ungeeigneten Teile auszuscheiden. DiePraxis hat letzteren Weg gewählt. Personen aus diesen Bevölkerungsteilen, diesichbereits vor dem 1.9. 1939 eindeutig zum Deutschtumbekannt haben,geltenalsVolksdeutsche.

Andererseits sindam linken Flügel diejenigenTeile nichtindieDVL. aufzunehmen, dieeine Belastung des deutschen Volkskörpersbedeuten würden, seies aus rassischen,erbgesundheitlichen oder politischen Gründen. Insbesondere dieerbbiologische Eignung istvon ausschlaggebenderBedeutung, was durcheine entsprechende Uberprüfung durch Fachkommissionen imEinzelfall sinngemäß sicherzustellen ist.Aktive polnische Einstellung scheidetvon einer Aufnahme indieDVL. aus.

Ist Wenn dieEinordnung dieserBevölkerungsgruppen bzw.Einzelpersonen durchdieAufnahme desdeut- schen bzw. rückzudeutschendenTeiles in dieDVL.

durchgeführt ist, gibteseineklareTrennung zwischen dem deutschenund polnischenVolkstum (vonden oben genannten geringfügigen fremdvölkischenMin- derheiten abgesehen).Esverbleibt dann nochals Auf- gabederpolitischen Menschenführung dieNotwen- digkeit, auchdiemenschlich-psychologischen Grenzen zuvertiefen.

Aus dem bisher Gesagten ergibtsich, daßeine Rückvolkung verpolter Personen nur beideutsch- stämmigen Menschen Aufgabe der DVL. ist.Das setztden Nachweisder Abstammung von deutschen Vorfahren durchUrkunden oder sonstige schlüssigen Beweisevoraus. Es wurde aber schon darauf hin- gewiesen, daßimOstraum seit Jahrhunderten deut- schesBlut in fremdem Volkstum aufgegangen ist, ohne daßdie Nachkommen sich heute dieser Ab- stammung besinnen oder sie nachweisen könnten.

Ja darüber hinaus sind indiesemRaum wahr- scheinlich nochaus der Völkerwanderungszeitger- manische Elemente seßhaft geblieben oder mit Wikingern, Schweden usw.indiesenRaum gelangt.

Dies gilt besonders fürdasWeichseltal.Wollte man darauf verzichten, auch diese Menschen fürdasDeutsch- tum zugewinnen, so hießediesdem Polentum die Blutsgrundlagen füreinspäteres Führertumzube- lassen,das aus deutsch-germanischerWurzel stammt.

Esist daher heute weiterhinAufgabe, diesewertvollen Blutselemente zuerfassen, auchwenn diedeutscheAb- stammung nicht mehr nachweisbar istunddahereine Zuständigkeitder DVL. nicht vorliegt. Auslese- maßstab mußindiesen Fällen daher dierassische Eignung sein,indem esgilt, vorwiegend Nordisch- Fälische Rassenelemente auszumustern und umzu- volken. Wenn essich hierbei auchum dieZuführung rassischguterElemente in dendeutschen Volkskörper handelt, so stellt diese Umvolkung aber primärkeine bevölkerungspolitische Aufgabe dar, um dem deut- schen Volkskörperetwa aus Mangel an eigenenAr- beitskräften ingroßem Umfange neues Blut von außenzuzuführen.DieFragederZahl tritt eindeutig hinter der FragedesWertes zurückund gibt dieser Aufgabe daher zuersteinrassenpolitisches Gesicht; von denvolkspolitischen·u.a.Gesichtspunkten abgesehen.

DiePraxis hatbereits bewiesen, daßnur sehr geringe Hundertteile die Voraussetzungen füreine solche Umvolkung erfüllen.Den Laien mag dasangesichts der bei allen Ostvölkern vorherrschenden hellen Komplexionen vielfach verwundern, indem ihn diese hellen Formen (Haar-undAugenfarbe)über dieeigent- liche RassenzugehörigkeitdesosteuropäischenRaumes hinwegtäuschen.Die bereits stark belastete rassische Substanz desdeutschenVolkes fordert aber gebiete- rischdieAnwendung eines strengen Maßstabes, den allein das rassische Zuchtzieldes deutschenVolkes bestimmen muß.

Auch hier zeigt sich wieder, daß erst völlige Klarheit über das Wesen»Volk«und seineGesetzmäßigkeiten dierichtige Einordnung auch dieser Aufgabe indas völkischeGesamtgeschehenvermittelt. Diesumsomehr, als wirdurchdieKenntnis derBlutsgesetzeerkannt

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