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Der Heimatdienst : Mitteilungen der Reichszentrale für Heimatdienst, 10. Jahrgang, 2. Septemberheft 1930, Nr 18.

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Academic year: 2021

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ängäbe gestattet MilckpoerbrauchzJohannes Blum, Das MilchgesetzzDr. Bruno·Nein· Erscheint zweimal moaatllch

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dort, Jugendwandern undJugendherbekgenalsWegezurStaatsbejahung. muchjeckuPoch-mzu beziehen

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(2)

und.-der

Ver Heimatdiensi

, gDer Reichstagder V. Wahlperiode.

VonDr.Kaise nbe rg,MinisterialratimReichsministeriumdesInnern.

DerneugewählteReichstagsetztsich nachdemvorläufigen amtlichenErgebniszusammenaus folgenden Parteivertretern: - Sozialdemokratische Partei Deutschlands . . 143

"

Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei, . ."107 Kommunistische Partei Deutschlands .—. . . .v 76 Deutsche Zentrumspartei . . . . . ..·. . .

«

68 Deutschnationale Volkspartei . . . . «. . . . LU Deutsche Volkspartei ... ., . . . .«« . . . 30 Reichspartei des Deutschen Mittelstandes (Wi.rt-.

«schaftspartei)

«. . . . . . . . . . 25

«

Deutsche Staatspartei . . . . . . . . . . 20 Bayerische Volkspartei . . ; .- . . . .«

19 DeutschesTandvolk .— . . . .

,. ; . . . . 18

ChristlichiSozialer Volksdienst «. . ... . . . ja Deutsche Bauernpartei . . . . .. . . . 6 Konservative Volkspartei . . . .- . . . . . 5 .

Landbund . . . . . . . . . . . . . . Z

DeuHchsHannoverschePartei . . . . . . . . Z zusammen «576 Bis aufdasZentrum und dieBayerische Volkspartei haben alleParteien, die hinterder Regierung standen,ab- solutan Stimmen, zumTeil erheblich, verloren. Zentrum und Bayerische Volkspartei konnten zwar ihre absoluten Stimmenzahlen vermehren, schneidenaber auchrelativ mit

einem Verlustab. v

Zum erstenMale seitderNationalversammlungswahlist wiederum einelebhafte Wahlbeteiligung festzustellen·DieZahl der«Stimmberechtigten dürfte schätzungsweise42,9·Millionen betragen haben. Rechnetman 450000 ungültigeStimmen (beider Maiwahl 1928wurden 428aszungültige Stimmen ermittelt), so ergibt sicheineWahlbeteiligung von 82,5 v.H.,

. die fastan dieWahlbeteiligung beiderNationalversamms

-

lungswahl("83v.H.)herankommt

»-

Der ZuwachsanStimmen, dersicheinmalaus »dererj-(

-höhten Wahlbeteiligung, dann aber auch aus demZuwachs der StimmberechtigteninfolgederBevölkerungszunahmeund

-

dessEintrittsjindasWahlmündigkeitsalter ergibt, ist fastaus-v schließlichdenradikalen Parteien rechtsund links zugutegei kommen. WelchenAnteil dieeinzelnen Parteien anderGe- j--samtzahlderAbgeordneten beiderMaiwahl 1928, beiAuf-

—lösungdes alten Reichstags, und beider-Wahl am letzten Sonntag hatten, ergibtdienebenstehende Übersicht. ,»

«

.Vergleicht man dieAnteilssätze dereinzelnen Parteien an der Gesamtzahlder Abgeordnetenmit denAnteilssätzen beider Maiwahl 1928,so zeigtsich,. daßbis aufdiebeiden extremen FlügelparteienalleParteien-im Parlament anEin- flußeinbüßen,auch dieParteien, die, wie dasZentrum und dieBayerische Volkspartei, absolutan Sitzengewonnen oder,

. wie dieWirtschaftspartei, ihrebisherigeSitzezahl behauptet

haben. Dem steht gegenüberein prozentual sehr hohesAn-

—-wachsen« desEinflussesderKommunistischen Partei (20v.H.) Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei

: (6?5 v.H.).

BeiAuflösungdesReichstags bekannten sich4Abgeord- nete zumChristlichsSozialen Volksdienst,derjetztmit 14Ab- geordneten im Reichstag vertreten ist.Zu der Christlichs NationalenBauern- undTandvolkparteibekannten sich10 Ab- geordnete des letzten Reichstags, währendauf Landvolklisten

,jetzt18Abgeordnete gewähltwurden. Von den8Vertretern

"der Volkskonservativen Vereinigung des alten Reichstags kehrennur 5Vertreter derneuen Konservativen Volkspartei wieder.

DieZahlderam Wahlkampf sich beteiligenden Parteien ist gegenüberdenMaiwahlen 1928etwas zurückgegangen,näm- 286

.

Deutsche

DeutschesLandvolk

Jnsgesamt: . ...

lichvon 35 auf27,was eineVerminderung um 22,9v.H.

bedeutet. Von diesen Parteien werden nur 15imReichstag vertreten sein. DieVolksrechtpartei, dieimletzten Reichstag mit2Abgeordneten vertretenwar unddiesmal 27x951Stim-

men" aufgebrachthat, wird keinen Sitz erhalten.

AufEdie Kreiswahlvorschlägeder nationalen Minder- heitensind76ass, aufsonstigeParteien 64654Stimmen ab- gegebensworden Die Zahl derhiernachwirkungslos ab- gegebenenStimmen beträgt41502Z, alsoein wesentlicher Rückganggegenüberderauf Splitterparteien beiderMaiwahl 1928entfallenenStimmen mit832soz. AuchdieAuswert-.

barkeit der Stimmen ist günstigerals 1928,besondersdurch dasZusammengehenmehrerer Parteien auf gemeinschaftliche Kreis- und Reichswahlvorschläge.DieKonservative Volks- partei z.B..rväre völlig ausgefallen, wenn sienicht mit der .Tandvolkparteiund denWelfeneinen gemeinsamenReichs-

wahlvorschlag eingereicht hätte.

aufdemReichswahlvorschlag

Der, Rückgangder Stimmenzersplitterung ist einer der wenigenTichtpunkte der Wahl,als deren Sieger dieradikalen staatsverneinenden beiden Parteien der Kom- munistenund Nationalsozialisten hervorgegangen sind.

. vergleichende Übersicht über dieStärkeder Parteien 1928 und 1930.

Sieerlangt ihre5Sitzenur

vZahlderu e- ·

AbgeordnetenzatftotIMM- dis chYIPSYZYUYM

» nachdemWah- MAuflösungd—vorläufigenCo Parte t e n ergeht-is 1928.Mich-MS-parteihabenbekanntZIIEvomgekni-dekwohl»so

ab- iu- ab

haustv.H. hat-Jv.H. hat-;h.

Sozialdemokratischepars«

,tei Deutschlands .. 153 31,2 152 31,0 143 24,8

-

DeutschnationaleVolks-

·

vpart-ei.,. .. 73 14.9 58 11,8 41 7,1

DeutscheZentrumsparte 61 12,4 60 12,2 68 11,8

Bayerische Volkspartei. 17 3,5 17 3,5 19l 3,3

DeutscheVolkspartei.. 45 9,2 45 9,2 30 f5,2 KommunistischePartei

Deutschlands....

demokratische

--—Partei—-Deutsche »

»

Staatspartei .... 26 5,1 25 5,1 20 -"ö,5 ReichsparteidesDeut-«

schen Mittelstandes

(Wirtschaftspartei) . 23 4,7 23 4,7 23 4,0

54 11,0 54 11,0 76 13,2—

(Christl.Nat.Bauern-

u.Landvolkpartei).. 10 "2,0 10 2,0

KonservativeVolkspartei .. . 8 1,6 26 4’5

Deut - annoversche

PairckieiH...... 3 0,6 4 0,8

Christlich-Sozialer -

, Volksdienst. .... . . 4 0,8 14 2,4

Tandbund...... »

3 0,6 3 0,6 , 0,5

SächsischesLandvolk.. 0,4 2 0,4 -k- i-

·

Uationalsozialistische

" ,

DeutscheArbeiterpartei 12 2,4 12 2,4 107 18,6

Deutsche Bauernpartei. 8 1,6 8 1,6 6 1,l

Volksrechtspartei... 2 0,4 2 0,4 —- -—-

BeikeinerPartei. . . . . 4 0,9 —-

491 l1oo,o 491 l1oo,0 576 Ioo,o

(3)

Ver heim-töteten

Der neueWahlaesetzeniwursderReichsreaierung.

Von Dr. Kaise nberg,MinisterialratimReichsministeriumdesInnern.

Der ForderungnachWahlreformhat dieReichsregierung entsprochen. Sie hatdemvom Reichsinnenminister Dr.Wirth dem Kabinett vorgelegten Entwurf eines Reichswahlgesetzes zugestimmt. Der Entwurfwirdbeimneugewählten Reichstag alsbald nachseinem Zusammentritt eingebrachtwerden.

Zunächst darfichaufdiefrüherenund dasjetzt geltende Wahlverfahren kurz eingehen. Der Reichstag desKaiser-

reiches wurde nachdem Mehrheitswahlsystem ge-

wählt. Das ganze Reichwar in597Wahlkreise eingeteilt.

JnjedemWahlkreis wurde einAbgeordneter gewählt.Esent- schieddiefabsoluteMehrh ett der Stimmen; wurde diesenichterreicht,so fand zwischenden beiden Kandidatem dieinder Hauptwahl diemeistenStimmen erhalten hatten, eine Stichwahl statt,inderdierelative Mehrheit denAusschlag gab.

Bei der Wahl zur Nationalversammlung

wurde nachdem Verhältniswahlsystem gewählt.

DasReichsgebietwar in35 Wahlkreise eingeteilt. Für jeden Wahlkreis war eine bestimmte,nach·derZahl derEinwohner · abgestufte Zahlvon Abgeordneten zuwählen.Im Wahlkreise wurden dieAbgeordnetensitze aufdieeinzelnenParteien ver- teilt nach dem sogenanntenHöchstzahlenverfahren d’Hondt, benannt nach dessen Erfinder, dem Belgier Viktor d’Hondt.

fürdieeinzelnenWahlvorschläge,also fürdieeinzelnenPar- teien abgegebenen Stimmenzahlen nacheinander durch die ZahlenI,2,Z,4usw. geteilt. Aus densichhierbeiergebenden Teilzahlenwerden derGrößenachso vieleHö chst zahlen

«ausgesondertalsAbgeordnetezuwählen sind. JederBewerbers listewerdensoviel Sitze zugeteilt,alsaufsie Höchstzahlenent-

fallen.Dieses System bewährt sichüberallda,wo dieWahl

in einem Wahlkörpervorgenommen wird,versagtaber,wenn

derWahlkörper,wie beipolitischenWahlen ingroßenGe- bieten, in einzelneTeile (Wahlkreise) aufgegliedert werden muß. Bei der Wahlder Nationalversammlung zeigte sich, daßauf die einzelnen Wahlkreise und Parteien ganz ver-

schieden

«

hohe Verteilungszahlen entfielen. So wurde das Stimmengewicht des einzelnen Wählers rechtverschieden.

Die Nationalversammlung hat sich sehr eingehendmit der Frage eines dem Grundsatz der Wahlgleichheit ge- rechter werdenden Verhältniswahlverfahrens beschäftigt.

Bei den Beratungen in Weimar kam man zu dem Entschluß,dem neuen Reichswahlrecht das automa- tische Wahlverfahren zugrunde zu legen. Dieses System bestehtdarin, daß auseine festbestimmte Zahlvon Stimmen,"im ReichzurZeit60000, einAbgeordnetensitzent- « fällt. Richt verbrauchte Stimmen, Reststimmen,werden zum Ausgleichinnerhalb derParteienimWahlkreisverbande, dann aufdenReichswahlvorschlagderPartei verrechnet. DieWahl- kreiseinteilung blieb imwesentlichen die. gleichewie beider

Nationalversammlungswahl. -

«

So sehrauch das neue VerhältniswahlsystemseineVor- zügehat,so zeigten sichdoch auchNachteile,diedieForde- rung nach Reformdes Reichstagswahlrechtslaut werden ließen. Weite KreisederWählerschaftlehnen dieAuswirs kungendesheutigen Wahlrechts ab. Als besonders mißlich wird empfunden, daß nichtder Wählerwählt, sonderndie Parteiorganisation,die die Wahlvorschlägeaufstellt. Diese Listenaufstellungbereitet besondere Schwierigkeiten,da die Parteien von allen Jnteressenverbänden bestürmtwerden, einem ihrer Vertreter einen gutenPlatz aufder Listeein- zuräumen. Wer von der Organisation einen bevorzugten Platz aufder Tiste zugewiesen erhält, hat Aussicht aufein Mandat.So beteiligen sich meistnur dieSpitzenbewerber ernstlicham Wahlkampf. BeiihremAusscheiden aus dem Parlament'treten als Ersatzleute Bewerber -ein, die der Wählerschaftkaumbekannt sind.

Bereits daszweiteKabinett Marx hattin-«August1924, alsovor sechsJahren,ndemReichstageineWahlreformvor- gelegt. JnfolgeAuflösungdesReichstagskam derGesetz-

«

hat.

Nach dieser Berechnungsweisewerden die.

entwurfimReichstag nichtzurBeratung Seitdem hat jede Reichsregierung sichdie Wahlreform zur Aufgabe gesetzt.

Reichskanzler Hermann-·Müllerhat bei Antritt seinesAmtes

am.3. Juli 1928erklärt: »DieWahlreformwirddieReichs--

regierungerneut·in Angriffnehmen. Es istbekannt, daß das geltende WahlrechtMängel aufweist,diezueiner Ent- fremdungdesGewähltenvon denWählern undzu einer Zer- splitterungdesParteiwesens führen.Es wird Aufgabeder Reform sein, das- verfassungsmäßig festgelegte Systemder Verhältniswahl aufrechtzuerhaltemaber zugleicheine engere BeziehungdesAbgeordnetenzudenWählernsicherzustellen.«

Die allgemeinenpolitischen Verhältnisseverhinderten bisher die.Verwirklichung der Reformpläne.«Das Kabinett Brü- ninghat nunmehr dieReforminAngriffgenommen.

Die Kritik wendet sich in ersterLinie dagegen,daß der Wählerkeinen EinflußaufdieAuswahl der Bewerber

Dies Lolgtaus dem Systemderlangen gebundenen. Listen, dieirerseitsaufdieübergroßen Wahlkreise zurück- gehen-. Der Wähler hatkeine Fühlungmit dem Bewerber.

DieWahl ist unpersönlich.:DerWahlakt bedeutet nur noch die Ablegung desBekenntnisses zueinem parteipolitischen Prinzip,zueinerPartei. DierestloseAnwendungdesauto- matischen Verrechnungssystems biszur mathematisch richtigen Auswertungauch derfür kleinste Wählergruppenabgegebenen Stimmen führtzu einer nichtmehr tragbaren Parteizersplittei rung. Diesewird nochbegünstigt dadurch, daßderStaat den Stimmzettel liefert. Sowirkt sichdas heutigeSysteminder Begünstigungder Parteizersplitterung und im Anwachsen langerBewerberlisten aufdereinen Seite, imNachlassender Wahleifrigkeit aufder anderen Seite aus, wie ichdies in meinem Artikel «Zur Neuwahl desReichstags«inderletzten Nummer des»Heimatdienst«durchZahlenundbildlicheDar- stellungennäherdargelegthabe.

Bevor ichaufdas ZielderWahlreformeingehe, mußich dieGrenzen der Wahlreform abstecken.Wenn man von Wahlreform spricht,so verstehtdereine bald dies,der anderebald jenesdarunter. Dereinewill eineErhöhungdes Wahlalters von 20 auf21oder 25 Jahre. Der andere will eine Abschaffungder Verhältniswahl, alsoBeseitigung des Proporzes,und damit Übergangzum Mehrheitswahlsystem, wiewir esvor demKriegehatten, oder zumenglischenWahl- recht, wonachdierelative Mehrheit imWahlkreisedenAus-.

schlag gibt. Demgegenüber mußbemerkt werden, daßdie Reichsverfassung sowohldas Wahlrecht der Zwanzigjährigen wiedieWahlunter BeachtungderGrundsätze derVerhältnisi wahlvorschreibt Will man diese. Verfassungsgrundsätzever- lassen, sokönnte diesnur imWegederVerfassungsänderung geschehen. Verfassungsänderungenkommen-imsReichstagnur zustande,wenn zwei Drittel derAbgeordnetenanwesend sind undwenigstenszwei Drittel derAnwesenden zustimmen·Die Geschichtealler Wahlreformenlehrt,wieschwierigesist,eine Wahlreformim Parlament durchzusetzen. Jcherinnere an die großen Kämpfeum Einführungdes allgemeinenund gleichenWahlrechtsinPreußen,um Abschaffungdespreu- ßischen Dreiklassenwahlrechtzeine Frage,die währenddes Kriegesaus einerpreußischenzu einer allgemeinendeutschen Frage gewordeirsvau Will man die Wahlreform einiger- maßen aussichtsreich gestalten, sowird man sievon allen

Verfassungsänderungenfreihalten.

ScheideteineBeseitigungdesProporzesund eineAnde- rung desWahlaltersaus denReformplänenaus, sokann essichnur darum handeln,dieVerhältniswahl sozu gestalten, daßbei ihr die Vorzüge der Einer- wahl möglichstzur Geltung kommen. DieWahl- reform mußdas Zielhaben, durchBeseitigung der langen Listenund der großen Wahlkreiseder früherenEinerwahl möglichst nahezukommen. Gleich-zeitig mußder Zersplittes rung derParteieneinRiegel vorgeschobenwerden, um klare MehrheitsverhältnisseimParlament zuschaffenund sodent Parlament seine Aufgabe,dem Staate dieFührungzugeben, nicht zuerschweren

287

(4)

Ver Oeimatdiensi

Ziel der Reform muß also die Abschaffungder Listenimbisherigen Sinne sein. Dies gilt fürdie Kreis- wahlvorschläge,wie besondersfürdieReichsliste. Der Re- formentwurf schafftkleine Wahlkreise. Er verläßt damit dielangenListenundstrebt soan,diedurch dasgeltende System hervorgerufene Entpersönlichungund Mechanisierung derWahlzubeseitigen. Eswerden 162Wahlkreisemitdurch- schnitt-lich385ooo Einwohnern oder 255ooo Stimmberech- tigten gebildet.. Rechnetman miteiner Höchstwahlbeteiligung von 80 v.H.,sowürden imWahlkreis 205000 auswertbare Stimmen abgegebenwerden. Gelingt es einer Partei, die Hälftealler gültigenStimmen im Wahlkreis zugewinnen, sokönnten ihrunter Verwendung ·von Reststimmenbenach- barter Wahlkreise zwei Sitze zufallen. Wenn siealle Stim- men bekommt, sokönntesievielleichtdrei Abgeordnetedurch- bringen. DajederParteidieChance,möglichstalleSitzezu bekommen, durchGesetznicht genommen werden soll, läßtder Entwurf zu,daßeinStimmzettel biszudrei Bewerber auf- führenkann. Eine solchekleine Tiste ermöglichtdieBe- rücksichtigungvon Vertretern verschiedener Richtungeninner- halbeiner politischen Organisation und läßt soden wün- schenswerten Interessenausgleich zu. Auchwird damit »den Schwierigkeiten begegnet, die der Herausstellung einer

Frau als Alleinbewerberin im Wahlkreise ent-

gegenstehen.

Die 162Wahlkreise sindzuVerbänden zusammengefaßt.

Im allgemeinenbilden dieheutigen35 Wahlkreisediekünf- tigen31Verbände. DochsinddieGebiete bisheriger über- großer Wahlkreise untergeteiltz dieGebietederbeiden klei- nen Wahlkreise Hamburg und Mecklenburg sindineinem Verband vereinigtworden.

Die innerhalb eines Verbandes füreine Parteiauf- gebrachtenStimmen werden zunächstimVerband zusammen- gerechnet ,DieParteierhältsosvielSitze,als dieVerteilungs- zahlinderStimmensumme enthalten ist. DiefürdiePartei im Verbande ermittelten Abgeordnetensitzewerden aufdie Bewerber dieser Partei in den einzelnen Wahlkreisennach Maßgabe ihres Wahlerfolgesverteilt. Hierbeiwird wiederum das Höchstzahlenverfahrennachd’Hondt angewandt. Dieauf dieeinzelnen Stimmzettelentfallenden Stimmenzahlenwerden nacheinander durchl,2undZgeteilt. Aus densoermittelten Teilzahlenwerden soviele HöchstzahlenderGrößenachaus- gesondert,als Sitzezu verteilen sind. Auf jeden Stimmzettel werden sovieleSitze zugeteilt, alsHöchstzahlenaufihnent- fallen. Praktischbedeutet dies,daßdieaufeinen Stimmzettel entfallendenStimmen zunächstdemBewerber zukommen,der an ersterStelle in einem Stimmzettel aufgeführt ist. Der zweiteund dann derdritte Bewerber werden erst berücksichtigt, wenn dieser Stimmzettelnach den ausgesonderten Teilzahlen wieder zum Zugekommt.

Daein Verband durchschnittlichZbis 7Wahlkreisehat, einemittelgroße Partei aus demganzen Verbande aber höch- stenszweioder drei Sitzeherausholen wird,wird man gegen dasneue Systemeinwenden, daßesandieStelle derheutigen vertikalen diehorizontale Liste setzt. DerKampfwerde nicht mehrum denPlatz aufder Liste, sondernum dieZuteilung günstiger Wahlkreise gehen. DieserEinwand ist richtig,aber nicht durchschlagend.DerKampfum dieZuteilung günstiger Wahlkreise unterliegt inverstärktem MaßederKontrolle der Wählerschaftin den Wahlkreisen sowie dem Wettbewerb zwischendenParteien inder Auswahl hervorragender Be- werber fürdieeinzelnenWahlkreise. Sowird auch derEin- flußder Interessentengruppen, dieohneKampfeinMandat haben möchten,gehemmt. Diepolitische Gesamtpersönlichkeit tritt mehr alsbisherindenVordergrund.

Den Grundsätzender Verhältniswahl würde ausreichend Genüge geleistet sein,wenn dieStimmen im Verbande zu- sammengerechnet und die den Parteien zukommendenSitze

unter Berücksichtigungder im Verbande fürdiePartei ab-

gegebenenStimmen ermittelt werden würden. Hierbeiwürden indessendoch noch«große Reststimmen unberücksichtigtbleiben.

Die Wahlreformsschafftdahernoch einen Ausgleichingrö- ßeren Ausgleichsverbänden. Man läßt also sonoch einmal«den Grundsatz derVerhältniswahl zur Geltung kommen,indem mehrere VerbändezuAusg lei chsver- 288

b ändenzusammengefaßtwerden. Diese Ausgleichsverbände schließen sichan dieLandes« und provinzielle Gliederung an und werden daher ,,Lände rgrup pen« genannt, deren zwölf geschaffenwerden: Ostpreußen-Pommern,Branden- burg, Schlesien, Mitteldeutschland, Nordmark, Uiedersachsen, Hessen,Rheinland, Westfalen, Bayern,SachsenundSüdwest- deutschland. DieGebiete derneuenüändergruppendeckensich imwesentlichenmitdenBezirkenderLandesarbeitsämter.

DieWahlreformlegtihrSchwergewicht auf starke Par- teien und will zuparteipolitischer Konzentra- tion führen. Innerhalb derLändergruppewird daherein Ausgleichnur fürdieParteien zugelassen,dieSitzeimVer- bande erlangthaben. Damit wird dieörtliche Verbundenheit zwischenWähler undAbgeordneten verstärkt.

Die Reichsliste istdem Verfassungsgrundsatzder Un- mittelbarkeit derWahlkaum nochgerecht geworden und hat wesentlichzur Entfremdung zwischenWählerund Abgeord-

neten beigetragen. Im Reformentwurf wird sie daherbe-

seitigt. Ihre bisherige Funktion, die Verwertung großer Reststimmenzuermöglichen, geht aufdieTändergruppeüber.

DieinderLändergruppe sichergebendenweiteren Sitze fallen zurückindieWahlkreise mit denbesten, noch nichtberücksich- tigten Stimmenzahlen.

DieWahlreform erhöhtdieVertei lungszahlvon 60000 auf70000. Schon durchden WegfallderReichsliste

vermindert sich die Zahl der Abgeordneten.

Dies verstärkt sichdurchdieErhöhungder Verteilungszahl auf70000. DieVerkleinerung derMitgliederzahl desReichs- tags wird sichallmählich durch den aufder Bevölkerungs- zunahme beruhenden Zuwachs an Stimmberechtigtenaus- gleichen.

Deramtliche Einheitsstimmzettel, wie er 1924 eingeführtworden ist,hatdas ÜberhandnehmenderSplitter- parteien wesentlich begünstigt.Wenn die Parteikon- ze ntratio ngefördertwerden soll, so ist Abhilfevor allem durch Abschaffungdes Einheitsstimmzettels möglich. Die Stimmzettel sindnach dem Wahlreformentwurf, wie dies 1924Übungwar, außerhalbdes Abstimmungsraumes hand- schriftlichoder imWegederVervielfältigung auszufüllen.

DieStimmzett elmüssendenNamen desBewerbers enthalten, dem der Wähler seineStimme gebenwill. Sie könnenauch zweioderdreiBewerber aufführen.DenNamen derBewerber kann ihre Parteihinzugefügtwerden. Inner- halbeinesWahlkreises dürfenunter derselbenParteibezeichs nung nicht verschiedene Stimmzettel bestehen. Die Ein- reichungvon Wahlvorschlägen entfällt. Damit istdas Wahl- verfahren außerordentlich vereinfacht.Diepolitischen Organis sationenerhalten eingrößeres Maßvon SelbständigkeitDie Reformwill diePersönlichkeit zur Geltung bringen.

Deshalb sollenauchEinzel be we rbe rum das Vertrauen ihrerMitbürgerwerben können.

DieWahlberechtigung als öffentliches Recht stellt zugleich eine staatsbürgerliche Pflichtdar. Ob dieErfüllung dieser Pflicht zwangsweisedurchOrdnungsstrafen verlangtwerden soll, isteine politische Zweckmäßigkeitsfrage. Manchewerden vermissen, daßdieWahlreformdie Wahl pfl ichtnichtge- bracht hat. Durch Ordnungsstrafen politischen Sinn und Geist wachrufenzuwollen, erscheintmir ein aussichtsloscs Unternehmen. Die BedeutungderWahlden Staatsbürgern zum Bewußtseinzu bringen, kann nichtSachedes Straf- richters sein,sondern istSachederstaatsbürgerlichenEr- ziehungund staatspolitischen Aufklärung.

Vielfachistdie Einerwahl, dieWahl im Ein- mannwahlkreis, gefordert worden. Es fehlt auch nichtan Vorschlägen,dieEinerwahl mit derVerhältniswahl zuverbinden. Ichselbst habe- hierfüreinen Vorschlagge- macht: Kleine Wahlkreisezukleinen Verbänden zusammen- gefaßt. In denWahlkreisenkönnennur Einzelbewerber zur.

Wahl gestelltwerden. Innerhalb eines Verbandes sinddie Bewerber dergleichen Partei untereinander verbunden. Die Gesamtzahlder für eine Partei imVerband abgegebenen Stimmen, geteilt durchdieVerteilungszahl, ergibtdieMan- datszahlderParteiimVerband. AufdieeinzelnenBewerber werden dieSitzenach derStimmenzahlverteilt.

DerUnterschied zwischenderreinen Einerwahl und der vomKabinett Brüning vorgeschlagenen Reform ist nicht groß.

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