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Der Heimatdienst : Mitteilungen der Reichszentrale für Heimatdienst, 10. Jahrgang, 2. Augustheft 1930, Nr 16.

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Jahrgang x Its-. 16 « 2FAugusthefi1930

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regierungsratDr.Weichmann,Was brint dieOsthllfer DieStruktur des s.m. «

Reichs-entfä«surBelmamlenlt letzten Reichstag-;RegierungsratDr.Fifcgher,DieNeuregelungderUrbeitsi zennalveriagVOVOOBerlinw nächsplcklämmchcf Zeinägc lofensundKrankenversicherung;RegierungsprästdentDr.F. Fri ed e n - burg, ödwisksgchHöfemaka«Iävmch7712iomu-

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Ajtgustinus

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Der Heimatdiensi

Werteschasfende Arbeitslosensürsorge

Zur Gründung der Deutschen GesellschaftfüröffentlicheArbeiten VonDr. S yrup, präsidentder Reichsanstalt für Arbeitsvermittlungund Arbeitslosenversicherung Am 1.August istinBerlin dieDeutsche Gesell-

schaft-für öffentliche Arbeiten miteinem Aktien- kapitalvon 150Millionen RM. undausgewiesenen Rücklagen imBetragevon 105Mill. RM. gegründetworden. Zweck derGesellschaft ist,dieErrichtungund denAusbau werte- schaffender Anlagen zufördern,und zwar durchAufnahme von Anleihenund Darlehen imJn-und Ausland unddurch dieGewährung von Darlehen im Jnlande an öffentlich- rechtlicheodergemischt-wirtschaftliche Unternehmungen. Die Annahmevon Depositenund der Betrieb von Bankgeschäften istderGesellschaft nicht gestattet. DieTätigkeitder Gesell- schaft ist gemeinnützig Ihre Geschäftewerden auftragsweise durch dieDeutscheBau- und Bodenbank A.-G. inBerlin be- sorgt. Die Gesellschaft unterstehtderAufsichtdes Deutschen Reiches,diedurcheinen Reichskommissarausgeübt wird.

Der allgemein gehaltene Rame derneuen Gesellschaft, Deutsche Gesellschaft für öffentliche Ar- beiten, hat ZweifelüberihrAufgabengebietaufkommen lassen.Esseideshalbhier betont, daßdieGeschäftederGe- sellschaft sich ausschließlich auf dem Gebiete sogenannter

«wertschaffenden Arbeitslosenfürsorgei be- wegen werden.

Es isteinallgemeinanerkannter Grundsatz, daßdieFür- sorge fürArbeitslose sichnicht darin erschöpfen darf,die Arbeitslosen zuunterstützen.Siemußvielmehr bemühtsein, dieArbeitslosen wieder derwertschaffendenArbeit im Wirt- schaftsleben zuzuführen.Das Gesetzüber Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung legt diesenGrundsatzderReichs- anstaltals ersteund vornehmste pflicht auf.

Diesem Zweckdient zunächstdieArbeitsvermittlung Wo aber dieArbeitsgelegenheiten, welchedieWirtschaftdarbietet

—- wie in der jetzigen Zeit nicht ausreichen, mußdie Arbeitslosenfürsorgedaneben auch bestrebt sein, zusätzliche Arbeiten inGangzubringen. Diedeutsche Arbeitslosenver- sicherunghatdaherschoninihren Anfängenals Erwerbs- losenfürsorgedieUnterstützungder Arbeitslosen durchBe- schaffung zusätzlicherArbeit ergänzt.

Worin liegtnun derbesondere sozialpolitischeWert der Notstandsarbeiten fürden Arbeitslosen, worin dieRecht- fertigung fürdieerheblichenfinanziellenAufwendungen,die mit ihr verbunden sind?

Vor allem entziehtdieüberweisungzur Notstandsarbeit denArbeitslosen, wenn auchauf beschränkteZeit,dem seeli- schenDruckunddengeldlichen Schädigungen,welcheArbeits- losigkeitvon längererDauer unausbleiblich zurFolge hat.

DerArbeitslosegelangtwenigstens fürdieZeitseinerBe- schäftigungbei der Rotstandsarbeit wieder zuregelrechtem Arbeitsverdienst, da die Rotstandsarbeiter bei normaler Arbeitszeitund Arbeitsleistung auch tariflichenund ortsüb- lichenLohnerhalten. Der Arbeitslose hat daherdieMög- lichkeit,den Verfall seiner wirtschaftlichen Existenz,dieihn und seine Familie bedroht,abzuwehren. Sein Arbeitswille,

der unter denFolgenlangerUntätigkeitnichtseltenzuer- lahmenbeginnt,erhält einen neuen Antrieb. Das Vertrauen aufdieeigeneKraftund Arbeitsfähigkeit,welchesdurchdie lange Entwöhnungvon geregelter Tätigkeit vielfachemp- findlich beeinträchtigtworden ist,wird wieder gestärkt.

Damit bessern sichauch dieAussichten,denArbeitslosen inabsehbarerZeit wieder im freien Wirtschaftsleben unter-

zubringen. s«

DieNotstandsarbeiten sindaber nochaus einem anderen Grunde eine unentbehrliche Ergänzung der Arbeitslosen- versicherung Esist verständlich,daßbei einerEinrichtung, wie dieArbeitslosenversicherung dieso große Kreisedes Volkes umfaßt,und beideres derNatur derDingenach so schwierig ist, einwandfrei festzustellen,obdieVoraussetzungen fürden Eintritt derVersicherungtatsächlichgegebensind, 254

mancherleiFällevon AusnutzungderVersicherungvorkommen.

Zweifellos istdie weit überwiegende Zahl der Arbeits- losen durchaus arbeitswillig Siesindimweitesten Umfange zurAufnahme jederArbeit bereit,um sichvon demseelischen DruckderUntätigkeitzubefreien. Aber esfindet sichunter ihnendochimmer eingewisser prozentsatzvon Personen,die sichunter denverschiedenstenVorwänden der Annahme von Arbeit zuentziehen suchen,oderdieneben dem Bezugder Unterstützungzugewissen Zeiten nochirgendeine mehroder weniger regelmäßigeArbeit —- eine sogenannteSchwarz- arbeit ausüben. Wenn auch derGesetzgeberimletztenJahre der ReichsanstaltmancheHandhabenzur Bekämpfung dieser Mißbräuchegegeben hat, unddieReichsanstaltindieserRich- tungumfangreiche Kontrollmaßnahmengetroffenhat,sokönnen dochallediese Maßnahmenbeiderungewöhnlich hohen Zahlder Arbeitslosennur begrenzten Erfolghaben. Die besteund wirksamsteKontrolle istdieMöglichkeit,dieArbeitswilligkeit durch Angebotvon Arbeit prüfen. ReichendieArbeitsmögs lichkeitenaufdemfreienArbeitsmarkte hierzunicht aus, wie esjazurZeitderFall ist, so müssendieArbeitsämter zusätzs liche Arbeitsgelegenheiten anbieten können. Das wichtige Hilfsmittel, das dem Arbeitsamt in solcher Zeitzur Ver- fügung steht, istdieZuweisung des,,unsicheren Arbeitslosen«

zueiner Notstandsarbeit.

DieBedeutungder Notstandsarbeitenfürden Arbeits- markt erschöpft sichaber nichtdarin, daß sieeinem Teil der Arbeitslosen füreinegewisse ZeitArbeit gewährenund eine Ausscheidung arbeitsunwilliger Personen aus derArbeits- losenversicherung ermöglichen. Die werteschaffende Arbeits- losenfürsorge trägtauch imübrigenviel zur Entlastung des Arbeitsmarktes bei. Bei vielen Rotstandsarbeiten werden neben denArbeitslosen andere Arbeitskräfteverwendet, wie z.B.dieStammarbeiter derUnternehmer, welchedieBau- ausführungübernommen haben, oder Facharbeiter, die für bestimmte Verrichtungen gebraucht werden und aus den Reihen der Arbeitslosen nichtentnommen werden können.

Bei der technischenund finanziellenVorbereitung und Abs- wicklungderArbeiten finden technischeundkaufmännischeAn- gestellte Beschäftigung

FürdiemeistenRotstandsarbeiten sind fernerumfang- reiche Materialbeschaffungen notwendig; siedienen daherin sehr erheblichem Umfange auch einer Belebung der Jn- dusirien,diedieseMaterialien liefern,wie z.B.der Stein-·

industrie,derZementindustrie, Holz-,derEisen- und Maschi- nenindustrie.

Jn Würdigung dieser sozial-und wirtschaftspolitischen Gesichtspunkte hat sichdieReichsanstalt bisher nichtnur um dasZustandekommenvon Rotstandsarbeiten bemüht,sondern derartigeMaßnahmenauchfinanziell gefördert.DieReichs- anstaltwird diesauch jetztnachGründungder ,,Deutschen Gesellschaft für öffentlicheArbeiten« ingleichem Maßeund Umfange weitertun.

Die finanzielleStützungder Rotstandsarbeiten seitens derReichsanstalt richtet sich begreiflicherweisenachder er- sparten Arbeitslosenunterstützungd.h.nachder Zahl der Tagewerke,dievon denArbeitslosen beiderRotstandsarbeit

geleistetwerden. .

Werden z. B.an einem Straßenbau,deralsRotstands- arbeit durchgeführtwird, 500 Arbeitslose je100 Werktage beschäftigt, sohatdieReichsanstalt für500X100= 50000 Tage Arbeitslosenunterstützung erspart. Rechnet man im Durchschnitt füreinen Arbeitslosen mitzweiFamilienange- hörigeneinen Unterstützungssatzvon etwa ZRM., sohat die- Reichsanstaltbei 50000 Tagen 150000 RM. an Unter- stützungen erspartund stellt diesen Betrag demTräger der Notstandsarbeit zumeistinFormeines verlorenen Zuschusses, gelegentlichinFormeines gering verzinslichen, langfristigen

Darlehns zur Verfügung »

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Ver deimatdieusi

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Wäre es möglich, auf dieser finanziellenGrundlageRot- standsarbeiten inFlußzubringen, so beständenkeine Be- denken, alleunterstützten Arbeitslosen beiRotstandsarbeiten zubeschäftigen;denndieUnterstützungsbeträgewerdenJain diesen Fällen ,,werteschafsend«angelegt. Leider istjedochmit diesen BeträgenkeingenügenderAnreizzurInangriffnahme

von zusätzli che n Notstandsarbeiten zu schaffen- ZUMUI

wenn diese Notstandsarbeiten von größerer wirtschaftlicher Bedeutung sein sollen. DieWirtschaftlichkeitderNotstands- arbeiten istaberderwichtigste Gesichtspunkt.Dieaus Mitteln der werteschaffenden Arbeitslosenfürsorge geförderten Maß- nahmen sollennichtnur durch die Arbeit selbstdieArbeitslosig- keitverringern. Sie sollenauch nach ihrerFertigstellungfür dieVolkswirtschaft produktivenWert haben. Daherwerden solche Maßnahmen bevorzugtbehandelt, diegeeignet sind,die Mengen einheimischer Nahrungsmittel, Rohstoffeoder Be- triebsstoffe zuvermehren. So ergebensichals Rotstandss arbeiten inderHauptsacheMeliorationen, Flußregulierungen, Kraftgewinnungsanlagen, Straßenbautenund sonstige Tief- bauten. Alles Arbeiten, beidenen dieMenschenkraftbeider Bewegung großer ErdmasseneineüberragendeRolle spieltund beidenen einegroße Zahlvon Arbeitslosen gleichzeitigein- gesetztwerden kann. UmeinBild von derarbeitsmarktpolis tischenBedeutung dieser genannten Arbeiten zugeben, darf ich einige wenigeZahlennennen. In drei Jahren, nämlichvom I.Januar 1927bisZi.Dezember1929,wurden beiderartigen gefördertenRotstandsarbeitenmehr als45Millionen Arbeits- losentagewerke geleistet, 15 Millionen entfielen auf den Straßenbau,9Millionen aufMeliorationen und Flußregus lierungen, 7Millionen aufKraftgewinnungsanlagenu. dgl.

und14Millionen Arbeitertagwerke auf sonstige Tiefbauten.

Nach den Erfahrungen und Feststellungender letzten Jahre konnten wir im Laufeeines Jahres rund 250000 Arbeitslose (fürdreiMonate oderauchlänger)zuNotstandss arbeiten heranziehen,ohneBerücksichtigungder Arbeitslosen, denen indirektindenBetrieben derStein-, Holz-, Eisen-und Maschinenindustrie Arbeitsmöglichkeitenerschlossenwurden.

Aus derAufzählungder Arten von Rotstandsarbeiten ergibtsich, daßals TrägerderRotftandsarbeiten (alsBau- herrn)öffentliche Körperschaftenoder gemischt-wirtschaftliche Unternehmungen inBetracht kommen. Private, ausErwerb gerichtete Unternehmungen sindvon der Förderung aus- geschlossen.Die werteschaffendeArbeitslosenfürsorgekann nicht zueinem Subventionsinstitut für einzelne industrielle Werke werden. Eine Ausnahme von diesem Grundsatzbildet imwesentlichennur dieFörderungvon Landarbeiters wohnunge n,die derBekämpfungderLandslucht dient;—- eines der schwierigstenund dringlichsten probleme derdeut- schenArbeitsmarktpolitik. Dazu istzubemerken, daßbis zumEnde vorigen Jahres mitMitteln derwerteschaffenden Arbeitslosenfürsorgemehrals56000Tandarbeiterwohnungen gebautwurden.

III

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Diese Ausführungenund diewenigenZahlen, diehier gegebenwerden konnten, genügen,einungefähresBild von der Bedeutung der werteschaffenden Arbeitslosenfürsorgezu ermitteln. Dabei ist,wie bereits ausgeführtwurde, zube- achten,daßesnichtmöglich ist,allein mitbegrenztenMitteln derReichsanstalt, große zusätzlicheRotstandsarbeiten inGang zubringen. Diegenannten ZRM. fürdasArbeitslosentages werk bietenkeinebefriedigende finanzielle Lösung.Etwa zwei Drittel aller Rotstandsmaßnahmen erfordern eine weitere finanzielle Hilfe. Diese zusätzlicheFörderung erfolgtbisher zugleichen Teilen aus Mitteln desReichsundderLänder in Formvon niedrig verzinslichen, langfristigenDarlehen. Auch deren Höhe istim Grundsatzvon derZahlder Arbeitslosen- tagewerkeabhängig.Dabei dürfen Darlehendes Reichsund derTander zusammeninderRegeldenvierfachen Betragder erspartenUnterstützungnichtübersteigen; zusammenmitder Grund örderungderReichsanstalt dürfen sienicht mehrals 80v. .derGesamtkostenderArbeit ausmachen. Tatsächlich deckendieDarlehenderwerteschaffenden Arbeitslosenfürsorge

—- zusammenmit denZuschüssenderReichsanstalt—- selten mehr als50v.H.derGesamtkoftcneinerNotstandsarbeitzder

mittel hereinzuholen.

Rest istvon denTrägern selbst aufzubringen. ImLaufeder Jahresind fürdieZweckederwerteschaffenden Arbeitslosen- fürsorgevomRei chetwa 400Millionen RM. inFormvon Darlehenausgegeben worden. Diese Forderungendes Reiches sind gut. Zinsenund Amortisationsraten sind von sehr geringenAusnahmen abgesehen fristgemäßvon denDar- lehnsnehmernandieReichsanstalt gezahltworden. Sieflossen derReichskassezu.

DieEntwicklungderReichsfinanzenhat aber nun leider dazu geführt, daßtrotz der außergewöhnlich steigenden Arbeitslosigkeitinderletzten Zeit fürdieZweckederwerte- schaffenden Arbeitslosenfürsorgeimmer weniger Haushaltss mittel vom Reichzur Verfügung gestelltwerden konnten.

Während indenfrüheren Jahren rund 100 Millionen RM.

Reichsmittel imIahre fürdiewerteschaffende Arbeietslosen-.

fürsorge ausgegebenwurden, konnten fürdasneue Rechnungs- jahrnur noch 45Millionen RM. bereitgestelltwerden, von denen aber ein erheblicher Teil für den Tandarbeiters wohnungsbau festgelegtwerden mußte.DieRotstandsarbeiten, beidenen,wie ichausführte, früher im·Laufeeines Iahres rund eineViertelmillion Arbeitslose beschäftigtwerden konnte, sindindiesem Jahre aus Mangel an Reichsmitteln fastzum Erliegengekommen.

Wird berücksichtigt,daß,wieausgeführt,das Reichaus denMaßnahmen der werteschaffenden Arbeitslosenfürsorge einVermögenvon rund 400Millionen RM. angesammelthat, dasin inländischenDarlehnssorderungen bestehtund bisher von derReichsanstaltverwaltet wurde,so lagesnahe,, diesen Vermögensstockzumobilisieren,um dieunzureichenden Haus- haltsmittel durchAnleihemittel zuergänzen. «

Zudiesem Zweck habendie Reichskreditgesellschaftund dieDeutscheBau- und Bodenbank imAuftrageder Reichs- regierung Verhandlungenmit ausländischen Geldgebern auf- genommen, diegünstige Aussichten eröffnethabenund nun- mehrvor demAbschluß stehen«Beidiesen Verhandlungen hat es»sichaber alsnotwendig erwiesen,dieDarlehnsforderungen des Reiches, dieals Grundlageder Auslandsanleihe dienen.

sollen,ineineGesellschaftdesprivatenRechteseinzubringen.

Diese Gesellschafttritt künftig alsoals Schuldnerin derAus- landsanleihe und als GläubigerinderinländischenDarlehns- nehmerauf.

Auf diese Weise istes möglich,in den nächsten zwei bisdreiJahren etwa 180bis200 Millionen RM. Auslands-

Zudiesen Beträgentreten dann noch dieEinnahmen derGesellschaftanZinsenund Tilgungsraten aus denihrübertragenen400 Millionen RM. Darlehen, die mitdenJahren ansteigenundihrzurWiederverwendung lau- fendzur Verfügung stehen. Sowerden künftigwieder, wie früher,ausreichende Mittel fürdiewerteschaffendeArbeits- losenfürsorgebereitstehen.Eswird uns wieder möglich sein, Tausende von ArbeitskräftenbeiNotstandsarbeiten zuv be- schäftigenund ihnen regelrechte Verd ie nstmögli ch· keiten zueröffnen. Daß gleichzeitigdieWirtschaft,"ins- besonderedas Tiefbaugewerbe und dieBaumittelindustrien durchdiese Notstandsarbeiten einen beachtlichenAntrieb er-

fahrenwerden,braucheich nicht besonderszu betonen.

Dieam 1.August gegründete »Deutsche Gesellschaft für öffentlicheArbeiten« wird ihre Arbeit bereits indennächsten Tagen aufnehmen. Die Reichsanstalt hat bereits mit den Tandesregierungen Fühlunggenommen und hatihre Landes- arbeitsämter angewiesen,unverzüglichaus dergroßen Zahl derbisher zurückgestelltenförderungswürdigen Anträgevon Rotstandsarbeiten diewichtigstenProjekte,deren Ausführung sofort möglichund wirtschaftlichvertretbar ist,zur Vorlage zu bringen. Wir hoffennoch indiesemMonat beachtliche Arbeiten inFlußzubekommen.

Dieneue Gesellschaftwird sich zunächstmiteinem Pro- gramm von Rotstandsarbeiten fürdie kommenden Monate zubefassenhaben, fürdas sieetwa 50 Mill. RM. auf- zubringen haben wird. Die von der Gesellschaftan die TrägerderRotstandsarbeiten(öffentliche Körperschaftenoder gemischt-wirtschaftliche Unternehmungen) ausgegebenen Dar- lehenwerden mit günstigen Bedingungen ausgestattet sein,

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nämlichmit einem Zinssatz von 5bis HH.und einer Tilgungsdauer biszu25Jahren. Zu diesen50Millionen«RM.

Darlehen derGesellschafttreten 50Millionen RM. Darlehen derLänder undetwa 25Millionen RM. ZuschüssederReichs- anstalt. Insgesamt stehen alsofür die nächstenMonate 125Millionen RM. zurVerfügung.Da dieTrägerderNot- standsarbeiten annähernddie gleicheSumme aufzubringen haben, werden alsoNotstandsarbeiten mit einem Gesamt- kostenaufwandvon etwa 200 bis250Millionen RM: innaher

Zeitin Flußkommen. ,

So wichtig diese nahen Zukunftsaussichten beiderz.Z- trostlosen TagedesArbeitsmarktes auch sind, ebenso wichtig erscheintdieerfreuliche Tatsache, daß künftigdie Reichs- mittel für die werteschaffende Arbeitslosenfürsorgeun-

abhängig sindvon derVerabschiedungdes Reichshaushaltes.

Wirtschaftliche Maßnahmen, wie die Notstandsarbeitem können,wenn sieihrenZweck erfüllen sollen, nichtaus dem Boden gestampftwerden. Sie bedürfeneiner sorgfältigen Vorbereitung. Vorbereitende Maßnahmenwaren besondersim letzten Jahre jedochnichtmöglich,dadurch dieBindungder Darlehensmittel an den Reichshaushalt bis zur Ver- abschiedungdes Reichshaushaltsgesetzesweder dieHöheder Mittel, noch derZeitpunkt ihrer Inanspruchnahme feststand.

Nunmehr kann ein Kreditprogramm auf längereSicht festgelegtwerden, und dieMaßnahmenderwerteschaffenden Arbeitslosenfürsorgekönnen sorgfältigvorbereitet und zur rechten-Zeit entsprechendder LagedesArbeitsmarktes zur

Durchführunggebrachtwerden. -

Was bringt die Osthilfek

VonOberregierungsrat Dr.Weichmann.

Mit dem Erlaß einer Rotverordnung desReichsräsidenten übervorläufigeHilfsmaßnahmen fürdienotleidensdenediete des Ostenskann dieOsthilfe nunmehrseitensderReichsregierung und seitens der Preußischen Regierung unverzüglichinAngriff ge-

nommen werden. DaabernotwendigüberdemErlaßderAus-

führungsbestimmungennocheine gewisse Zeit vergehen wird, ent- sprichtes dem unmittelbaren Interesse des notleidenden Ostens, schonjetztmit möglichster Genauigkeit zuerfahren,inwelchem RahmendieOsthilfeeinsetzenwird.

·

DieHilfsaktion fürdieLandwirtschaft wird auf zwei Wegenerfolgen, durchdieeigentlichelandwirtschaftliche Hilfsaktion und durchdensogenanntenVollstreckungss schud

Die landwirtschaftliche Hilfsaktion zerfällt wiederum inzwei Teile,indiesogenannte Umschuldungund indieBetrie-bssicherung.

DieUmschuldungsaktion hatden Sinn, Darlehen für solchelandwirtschaftliche, forstwirtschaftliche, gärtnerische oder fischeteiwirtschaftlicheBetriebe zurVerfügung zustellen,diein ihremBestand gefährdet sind,abernach LagederVerhältnisse noch erhalten werden können,und beidenen dieLeitungdesBetriebes hierfür Gewähr bietet. Sanierungsfähigkeitund Sanierungswürs digkeitbilden alsodieVoraussetzungfürdieGewährungvon Um- schuldungsmaßn-ahmen.Auchkann dieHilfevon einer wirtschaft- lichenKontrolle desBetriebes und gegesbenenfalls auchvon einer weiteren Überwachung abhängig gemachtwerden. Im übrigen ist grundsätzlich jeder landwirtschaftliche Betrieb fürein-eUmschuldung zugelassen ohne Rücksicht auf seine GrößeundBetriebs-art.

AnerstenMitteln fürdieUmschuldungsaktionist eine Summe von 100 Millionen RM. vorgesehen,fürdieReichund Preußen anteiligdieBürgschaft übernehmenwerden. Wahrscheinlichwerden jedochdiese100 Millionen RM. nichtvollständiginbarzurAus- ziahlungkommen. Man dürfte auchbeiderUmschuldungsaktion

aufGrund der Rotverordnung das SystemderAblösungsscheine

einführen,dasbereits indemOsthilfengesetz vorgesehenwar. Ein gewisserTeilvon Gläubigern, insbesonderewerden hierdie organi- sierten GläubigergruppeninBetracht kommen,wird nicht»die Aus- zahlung seiner Schuldeninbar,sonderninvom Reich undPreußen garantierten Ablösungsscheinen erhalten, dieerstimTaufevon

fünfJahren zurEinlösung gelangen.

Organischmit der Umschuldung verknüpft ist weiterhin die Zinssenkungsaktion als Teil des Umschuldungspro- gramms. DieUmschuldungkannihren ZweckderHilfeleistungnur erfüllen,wenn siezutragbarenZinssätzenerfolgt. UmdieseZins- sätze aufeinfürdenletztenKreditnehmer tragbares Maß,etwa 70v.H., herabzudrücken,sind öffentliche Zuschüsseerforderlich. Zu diesem Zweck sindindenRotetat7 Millionen RM.-eingesetzt,und esistgleichzeitig durch die Notverordnung Sorgedafür getragen, daß diese Zuschüsse aufdieDauer von zehnJahren gewähr- leistet sind.

Einen besonderen Teil der landwirtschaftlichen Hilfsaktion

bildet sodanndieBetriebssicherung. Sie hatden Zweck,

Darlehen oderZuschüsse zur SicherungderFortführunglandwirt- schaftlicher, forstwirtsschsaftlicherund gärtnerischer Eigentümer-und Pächterbetriebe,dieinihremBestand gefährdet sind,zurVerfügung ustellen.Voraussetzungfür die Bereitstellungbildet auch hier die otwendigkeit, daßdieBetriebe nach LagederVerhältnisse noch erhalten werden können,und daßdieLeitungdesBetriebes hier- für ausreichende Gewährbietet. DieBetriebssicherungkann selb-

.ständig, siekann aber auchimZusammenhang mit derUmschuls dungsaktion gewährtwerden. In zahlreichen Fällen wirdes zur Erhaltungund rationellen Instandsetzung desBetriebes notwendig sein, Umschuldungund Betriebssicherunggleichzeitiganzuwenden.

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Die hierzu erforderlichenMittel findimEtat inbar inHöhe von 50Millionen RM. zurVerfügung gestelltunddürften auchaus- reichen,um alleberechtigtenAnsprüchedernächsten Zeit zube- friedigen.

Der Vollstreckungsschutz dient dazu,durch Aussetzung von bereits eingeleiteten Vollstreckungsmaßnahmen Zeitfürdie Umschuldungzugewinnen, vorausgesetzt, daßdiedurchZwangs- vollstreckung gefährdetenBetriebe nochumschuldungsfähig sind. Auch mußdiegesicherte FortführungdesBetriebes sowohlimInteresse desBetriebsinhabers alsauch seiner Gläubiger liegen. DieWir- kungdesVollstreckungsschutzes ist aufdieDauer von dreiMonaten begrenztund nur bis51.Dezember1930zulässig.Erfindetnach einer soeben erlassenen Verordnung indenProvinzenOstpreußen, Grenzmarkund Westpreußen,imübrigenin Pommern imRe- gierungsbezirk Köslin und dem Kreis Labes, inBrandenburg in den fünfder Grenzezunächstgelegenen Kreisenund in Nieder- schlesien rechts derOder Anwendung.

ZurAusführungdergesamtenlandwirtschaftlichen Hilfsaktion istdieEinführung von Tandstellen vorgesehen. Die Landstellen werden unter derLeitungeinesbesonderen Kommissarsstehen,der gemeinsamvon ReichundPreußenernannt und mit denerforder- lichenbehördlichen Rechtenausgestattet wer-den wird. Eine gut- achtlicheMitwirkung derGläubiger-und Schuldnerkreiseistvor- gesehen.Bis zurendgültigen Einrichtung derLandstellenwerden diedringendenAufgaben Zwischenstellen übertragen werden, als welche diebestehenden preußischen Verwaltungsbehörden zunächst

inAussichtgenommen sind. (

Ein besonderesGebiet derOsthilfe stellt sosdanndieTastens s enkung dar. SieistinderNotverordnung indemselbenUm- fangübernommen worden,indemsie imOsthilfengesetzbereits vor- gesehenwar. Es sindimEtat hierfür37Millionen RM. vor- gesehen,von denen 7Millionen RM. auf OstpreußenundZoMil- lionen RM. aufdieübrigen Ostprovinzenentfallen. DieTasten- senkung wird sich hierbei nicht nur aufdielandwirtschaftliche Grundvermögenssteuer,

fondernauchaufdiegewerblichen Steuern erstrecken.Diezur VerügungstehendenMittel dürftenausreichen, um denwirklichnotleidenden Gebieten alsbald eine fühlbareEr- leichterungzuteilwerden zulassen.

Neben der Tastensenkungwird alsdann auchk die Fracht- erleichterung fortgeführt, wofür12Millionen RM. vorge- sehen find. 10Millionen RM. sind hiervon für Ostpreußenge- bunden,so daß2Millionen RM. übrig bleiben, dievoraussichtlich fürdiepommerschen Grenzkreise Verwendung findenwerden.

FürHilfsmaßnahmenauf kulturellem, gesundheitlichemund sozialemGebiet sind8,ZMillionen RM. zurVerfügunggestellt.

DasisteineimVerhältniszu derGrößedesGebietes außerordent- lichbeschränkteSumme. Esergibtsich hieraus dieNotwendigkeit, nur dienotleidendstenGebiete, dieunmittelbar durchdieGrenz- ziehung betroffensind,zubedenken.

Zu dieserSumme werden freilich nochetwa 10Millionen RM.

hinzutreten,dieimpreußischenEtat zurBehebungderNotlagein den GrenzgebietenzurVerfügung gestellt sind.

.

Wie technischnun imeinzelnen verfahrenwerdesoll, welches genaueGebiet inFrage kommt,wohin Anträgezurichten sind,wie diese Anträgeabzufassen sind, durchwendiePrüfungundBetriebs- kontrolle erfolgt,wer als Kommissarbestellt wird,das alles sind Fragen, die die Ausführungsbestimmungenklären müssen. Die Vorarbeiten hierzusindaber bereits zwischenden zuständigen Reichs-und Staatsresforts währendderBeratung desOsthilfens gesetzesin Angriff genommen worden. Essteht danachzuer- warten, daß auchinKürzedieAusführungsbestimmungen erlassen werden, dieauch praktisch die nunmehrendlichgesicherte Osthilfe insRollen bringen.

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