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Die Verfassung : Wochenblatt für das Volk, Sonnabend, 8. Juli, Nr 27, 1865

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»N. Sonnabend,s. Juli. 1865.

Die Verfassung

Wochenblattsiir das Wolle

Ekscheintjeden Sonnabend 774 SgtqinBerlin beiallenZeitungs

DieFreiheitderReligionund derKirche.

(Artikel12und 15der Verfassung.) Wenn soenanntekonservativeLeutebehaupten,daß erade dieeifrigsten Vertheidiger unserer»beschworenen

Herfasxiiingden preußischenStaat zu einemStaate ohne eligion machen wollen, so sündigensie trotz ihrer angeblichen FrömmigkeitglradeugeendasachteGebot,

das da lautet: »Du so st ein FalschZeugnißreden

widerdeinenNächsten«Wirhabenunter uns, Gott seiesgedankt,nochMänner genug, diedurchdieThat beweisen daßsiedasGebot:»Du sollstdeinenNächsten lieben ais fett-ist«-wikrlich

gesogen-W»Ersteht

diesGebot verzeichnetimdritten » V.18)und in denEvangeliendesMatthaus(C. 22, V.39), desMarcus (C. 12, V. 31) unddesLukas (C.10,V. 27). ZusolchenMännern gehörenauchdie, welchealleihre Krafteitgetzemum zugeberZeit trotz

allerBedrohungenund efahren doch ie Rechteund dieFreiheitendesLandeszuwahren«undinJedermann

zudringen,daßer treu und gewissenhaftalleseine Pflichtenegenseinen NächstenundgegendasVater-

landerfülleGerade sie wissenesam besten,daßdie

Achtungvor demRechteAnderer unddieErfullung

dereigenen Pflichtennun und nimmer möglichist,

wenn nichtdiewahrhaftigeReliionunsere Herzenek- fülltund unsere Seelen durchdringtDochsie wissen auch, daßman keinegrößereSündegeen seine»Mit- menschenbegehenkann,alswenn man iezu wingen oderzu verführensucht, daß siemit ihren»ippen zu einem Glauben sichbekennen,von deinihrHerz nichtsweiß,unddenihre Vernunftundihr Gewissen verwirft.Gerade diejenigen,welcheunter demAnschein derReligivsitätdazu beitragen, daßdieGräuel des Lippendienstesund derScheinheiligkeitimmermehrüber- handnehmen,geradediebewirken, daßder Staat wirklichinGefahrgeräth,einStaat ohne Religion zU»werden.Denn Inmitten solcherVerwirrungder GeisterundGewissenmußman wohleinmuthiges Heköhaben,-umderVersuchungNicht dochhieund.da, oderDshc ganzundgarzuunterliegen,Ja, esgehört

Preisviertelxihrlich«pedimmnbeiallenincl«BVtMthUPreuß. Postanstalten 41X, Sgr.,6Sr. inder editionbeidenMoaußer reußisrentr « 1

JnseratedieZeile8 gkI Exp « h aße 34, A Sgr.

ucheMosis(C.19,«

enPofåanftalten

auchdann einsehrklarer undfesterVerstand dazu,um unserallerhöchstesGut,um dieReligion selbst, nicht verantwortichzu

machenfürdie ArtundWeise,wie

ihrWesenoftgenug argestelltwird.

UnsereVerfassunghatsichdahereinhohesVerdienst

erworben,daßsiesolchenMißbrauchin erWurzelab- zuschneidenversuchthat. Siehatdas-riedazubei- tragenwolleii,daßauchdieschwächerenersterund die

nochfunmundigennichtbetrogenwerden um dieFreudig- keitihresGlaubens undihrer Ueberzeugung,nichtbe- trogenum dieEhrerbietungvorderReligion,diejedes Volk in seinemHerzen trägt.Sie hat ewollt, daß die·Religionnicht gemibrau twerde urHeelungder Geisterund zurKnechng er

Gewikseitzondern si

sollteunsAllen undinsbesondereschonerheranwachsen- denJugenderscheinenkönnen alsdas,wassie nachdein Ausspruchesdes Evangeliums Johannis(C. 8,V.32) wirklichfundwahrhaftigist,nämlichals die dieWahr- heit,die uns freimacht«,und nichtzuKnechtender Menschenundauchnichtzu Knechtendereigenen sündigenBegierden.Darum hatdieVerfassungan-

eordnet, daßdie Beamten unddieGesetzedesStaates inunserereligiösenAngelegenheitennichteinmischen

en.1)Jedermann»Artikel 12undsoll15seinenstellenreligiösenausdrückliG aubenfest:frei bekennendurfenz

"

2)JedermanndarfmitAnderensichzu einerReligions- gefellschaftundzugemeinsameröffentlicherReli- gionsubungseinerUeberzeugunggemäßVeteinigeni B)Viemandemdarfum seines religiösenBekennt-

nisseswilleneinbürgerlichesoderstaatsbürgerliches Rechtentzogen werden; »»

4) Niemand darfumseinesreligiosenBekenntnisses

von einer bürgerlichenund staatsbürgerlichen Pflicht befreitwerden; - 5)Jede

Religionsgesellschaftsoll ihreAngeleen-

heitenselbbtstandigverwalten,dthohne in-

mischungdesStaates undseiner eamten·«) it)Die beidenArtikellautenvollständigundwörtlichwiefolgt- Art. 12. Die«FreiheitdesreliiosenBekenntnisses,der- BereinigungzuReligionsgesellschaftenrt.21 und32)undder

O

(2)

AlledieseBestimmungen sind eiroffen worden,weil dieUrheber unserer Verfassung ichleitenließenvon einer richtigen Einsichtin dasWesenderReliion und des Staates. Aber sie zeugen auchvon einer richtigen EinsichtindiebesondereLageunddiebeson- deren Bedürfnisse geradedes preußischenStaates Italien,SpanienundPortugal,undebenso Schweden und Norwegen sindfast·mlrvon Angehörigeneines und desselbenBekenntnissesbewohntJn Preußen dagegen istdie Einwohnerschaftzusammengesetztaus AngehörigenderallermannigfaltigstenkirchlichenBekennt- nisse. Zu den Katbolikennnd zuden Protestanten vonderlutherischenoderreformirienoderunirtenKirche kommen nochAltlutheraner,Mennoniten, Baptisten, MitgliederverschiedenartigerfreierGemeinden unddazu einegroßeAnzahlvon Juden. Alle diese haben sehr verschiedeneVorstellungenvon demWesenGottes und von der ArtundWeise,wieersichdenMenschenoffen- bart. Aber alle, insofern sie wirklichvon religiöser Gesinnungerfüllt sind, stimmen überein mit dem, was Christus selbstals das »vornehmsteund größesteGebot« für alleMenschen und als ein Gebot auchdes alten Testamentes bezeichnet hat. Wir allekennen die RedeJesu,wie sieinden drei ersten Evangelien,am ausführlichstenaber im Ev.MatthäiC.22,V.34—40 berichtetwird. Aber esist gut,wenn wir sie geradebeidieserGelegenheit uns unmittelbar vor Auen stellen. Der Evangelist erzählt: »daaber dieParisäerhöreten»daßer den Sadducäern dasMaul gestopft hatte,versammeltensie sich.Und Einer »unterihnen,ein Schriftgelehrter, versuchteihnundsprach: »Meister,welches istdasvor-

nehmsteGebotimGesetz?«Jesusabersprachzuihm:

»Dusollstlieben Gott deinenHerrn,vonganzemHerzen, von ganzer Seele und von ganzem GemütheDies ist das vornehmste und größesteGebot, das andere aber istdenigleich:DusollstdeinenNächsten liebenalsdichselbst.In diesenzweienGeboten hanget dasganze Gesetzund diePropheten«Alsnun nach demBerichtedesLukas(C. 10,V.29—3«7)derSchrift- gelehrteihnweiterfragte: »WeristdennmeinN ächster?«

da antwortete ihmJesusmitderErzählungvon dem barmherigenSamariter. Da derSchriftgelehrteaber diesegehörthatte, sobekannte er,daßderNächstedessen, derunter die Mördergefallenwar, geradederanders-

«läubigeSamaritergewesensei, »derdie Barm-

herzigkeitan ihm that«, nichtaber einer seiner Glaubensgenossen,weder derhartherzigeLevii, nochder erbarmungslosePriester

gemeinsamenhäuslichenundöffentlichenReligionsübungwirdge- währleistetDerGenußderbürgerlichenundstaatsbutgerlichen Rechte ist Unabhängigvon deinreligiösenBekenntnisse.Den bürgerlichenund-staatsbürgerlichenPflichtendarf durchdie Aus- übunglderReli· ionsfeelhei·keinAbbruchgeschehen. «

rt.15. ieevangelischeunddierömischikatholischeKirche, sowie jedeandereRellgjmxsgesellschafhordnetundverwaltet ihre AngelegenheitenselbstständigundbleibtimBesitzundGenußder für ihre Kultus-, Unterrichts-undWohlthätigkeitszweckebestimmten Anstalten,StiftungenundFonds.

zWirPreußen also,die wirsoverschiedenartigen Glaubensbekenntnissen,KirchenundReligionsgesMschafE tenangehören,habennochganzbesondersUrsache,den AnordnungenunsererVerfassunggemäßdaraufzuhal- ten,daß unsereeigeneund diereligiöseFreiheitaller Bürger unseresStaates mitalterTreue undGewissen- haftigkeitgeachtetundgeehrtwerde. Wir ganzbeson- ders habenzubedenken, daß FriedeundEintrachtun-- ter denBürgerndiesesStaates nicht erhaltenwerden kann, wenn wirwider dieLehrenderSchriftUmdes religiösenBekenntnisseswillen denEinen weniger für unserenNächstenhalten,alsdenandern,undwenn wir, die wir dieHerzenunddieNieren nichtzuprüfenver- mögen,uneingedenkdes Spruches »Richtetnicht, aus daßIhr nichtgerichtetwerdet«,wenn wirunsereWerth- schätzungund unsereGeringschätzungnachdemMaße dessenvertheilen,was auchdieZungedes Heuchler-szu plappernvermag, undwas derredlicheMann am lieb- steninderStille seinesKämmerleins vor denAugen derWelt verbirgt· Wenn, sovielwirdazubeitragen können,unserStaat undunser gesammtesGemeinwesen wirklichgedeihen,undwenn diesem Staate, sowieje- demvon uns undUnserenKindern diebestenSegnun- genderReligion gewahrtwerden sollen,dann müssen

wirmitallerKraftdenenwehren,die demKaisernicht gebenwollen,was desKaisers,undGottnicht geben wollen,was Gottes ist. Dasheißt,wirmüssenesals nicht heilsamerkennen, daßunssererVerfassungzuwider

irgendeine weltlicheObrigkeitichin dieAngelegenhei- tenderReligionundirgendein Diener derKirchemit Berufung auf sein kirchlichesAmtsichin die Anten- genheitendes Staates einmische.DieweltlicheOrig- teit ist eingesetzt,damit siedemStaate, die Beamten derKirche sind berufen,damit siederheiligen Sache derReligiondienensollen.

Freilich isteseine sehr wesentlicheAufgabedes Staates, daßermitseinemArme dieFreiheitder Re- ligion schütze;abererschütztsienicht,sondernerunter- drücktsie,wenn er»Bestimmungentreffenwillüberre- ligiöseLehre«undkirchlicheGebräucheundüber die reli- giösenund kirchlichenPflichtenderStaatsbürger.Fr- ner isteseradediesehr wesentlichsteAufgabederver- schiedenenirchenundReligions-Gesellschaften,daßsie ihreMitgliederzu derjenigen sittlichen undreligiösen Gesinnungerziehen,ohne welchenimmer ein Staatge- deihenkann. Aber über dieAnordnungenunddkeGe- setzedes Staates, überdieHandlungenderhochsten Staatsgewalten, wieüber die politischenHandlungen deseinzelnenStaatsbürgers,haben,dteGeistlichenals solche,d.h.inihremAmte,»alsDiener der Kirche- kein Urtheilabzugeben.Sie habennur zuermahnen, undermahnenmüssensiedazumitallem Eifer lede ObrigkeitundjedenBurgen ohneAnsehendesRan- gesundderPerson,daßsiein allenöffentlichenAn- gelegenheitenniemals trachten sollennackeigenerMacht

undeigener Ehre, sondern daßsiebeiaenihrenHand-

lungdeen,-gehorlsamderVerfassungund-denGesetzendes

Lans,nach estemWissenundGewissennur dasRecht-

(3)

dieFreiheit-»unddierhlsnhkt Alles im Altge haben Aber die--Gesstkchensz«,verstoßenoffenbar·gegengöttliche undmenschriche dnungwenn sie, wiedie bekannten 59Pjastoren,»mEkBerusungaufihr geistlichesAmt sich»in diepolischenAngelegenheiteneinmischenund gez-«zu RichternundAnklagernindenStreitigkeiten zwischenden oberstenGewalten imStaate sich aufwer- -eu.,-wiewirdiesinunserer vorigenNummer unseren

esern« mitgetheilthaben.

eradedieserneuesteundinderWeltbisheruner- hörteVorfall,daßeinekleineSchaarvon Stadt- und Landpfarrernes wagen darf, ohneBerufund

Auftrag,

nur aus eigener

persönlicherAnmaßungsichgaras

»Botschaf·terans Christi tatt«deinKönige»unddem ganzenLande gegenüberzugeberden;geradedieserVor- sall hatuns aii einealteVersäumnißerinnernWir hättenschonfrüherdaraufhinweisensollen,wiesehres zumNachtheilfowohlssfürdieReligion,wieauch fürdas bürgerlicheGemeinwesengereicht, daßdiedurchuusere VerfassungsbeabsichtigteTrennun von Staat« und Kirchenochimmer nichtdurchgeführtist.

. . Politische Wochenfchmp . ,

Wiss-en. Die Gerüchtevon Maßnahmen gegen einzelne«

sittlieber des Abgeordnetenhauses

haben durclefvie iösen Korrespondenten wiederneue Nah- rungerhalten;Dieselbenerklären,dieAngelegenheitseikei- neswegsaufgegeben,sie seinur nochnicht reif.Wir können trotzdemunsereAnsicht,daß solcheMaßregelnnicht erfolgen werden,nichtändern. Eswäre dies eineBeschränkungdes den« annJ und wieetnichtdie- elnzi-en

«

welche so denken,dasbeweistdieKreuzrzeitungselbtshwelevor zwölf Jahrenüber denselbenGegentandgeschrieben,unddamals unserer Ansichtwar. Damas schriebsiein ihrerNummer vom 6.März1853wörtlich: »Mit gerichtlicher Ver- folgun eines ein igeuDeutirten we enunziem- iichek ortausdr ckeschlöeman die ammern fak- tisch zu.« Heute allerdings istdasBlatt bekanntlich anderer Ansicht. Solches Gebahren istaberbei derKreuz- zeiiung nichtsNeues. ZurZeit alssiehinundwiederkon- fiszirtwurde, lühte sie auchfürPreßfreiheit.Hossentlich begenen wirihrnocheinmalindieser

holdenSchwärmerei.

Bettes-fdesVerhältnisseszu Oeterreich läßt sichin diesem Augenblickeschweretwas sagen,dadieMinisterkrisis dortnoch nicht ihrEndeerreichthat. Essteht jetztnur so- vielfest, daßdieSpannung zwischendenbeiden deutschen Großmächten,stattsichzuvermindern, fortwährendimWach-

senbegriffen ist. », »

,"WelkkeVorstellung sichgewisseLeute von derHeiligkeit eines Eiesmachen,dasgehtauseinemeingesandtenArtikel derKreuzzeitunghervor,der einenVorschlagzu einemneuen

WahlgeletzbringtDerEinsendekmachtsoEndeVorschläge:

»·1)BekechtxgtzumWählen sindnur Rentiers nnt einem

ålgewissenEinkommen. 2) Direkte

Wahlen.—- »3)Am ahltischebrauchennur diejenigenzu eIsscheinemdiedemvonderRegierungvorgeschlagenenKan-

dwathihreSTIMMEnichtgebenwollen, avon allen UebrigenmitSicherhelt anzunehmen, daß siemitder Re-

HTEFUUS,etnverstandeni 4) jedemKreise, großoder Inn-,WltdeinAbgeordnetergewählt;indengrößerenStäd- tenim»Verhältnißder

Einwohneligahlzuderdurchschnitt- licheneinesKreisen ·5) Wah omniissak-ist imakeeder

kossxikutigyelletrHEZFMQwiesie ..stäxk;exkasxlådgcdachtWer-«

rundbesitzerund

Landrath, WahlortdieKreisstadt.»——«ti)Der vonderRe—

aierung aufzustellendeKandidatmuszeinimKreise angesesfener Mann sein.—- 7)Beamte dürfen wederwählen,noch sind sie wählbar. PrüfetAllesunddasBestebehaltet.«Ab-.

gesehendavon,—daßzurEinführungeIUessolchenWahlgefetzes nicht mehrundnicht weniger alsein Verfassungs- bruch nothwendig«ist,vergißtderEinsender auch,daß bei einemliberalenMinisterium,dessenEinsetzungerdoch wahr-

scheinlichnichtzudenUnmöglicheiteiirechnenwird,dieSache sichzuUngunstenseinerParteigestaltenwürde. Auchwir,das gestehenwiroffen, wnnlcheneineAbänderungdesWahlgesetzes, abernuraufdeindurchdieVerfassungselbst vorgeschriebenen Wege,undzwarwünschenwir»eineAenderung,vonwelcherjede ParteiVortheil hat,indemsiedieWahlenganzunabhängig machtvonalleiiEinflüssen,mögendieselbennun, ivieja so vielfachbehauptetwird,herrührenvon deinZwangeder öffentlichenMeinung, oder mögensie ihrenunwillkührlichen Ursprung findeninder·ScheuvoiiAnestellten,anders zu stimmen,alsihreVorgesetzten dieswünsen. DieAenderung, welchedies bewirken kann,ist dieEinführung derge- heimenAbstimmung beiden Wahlen.

VoreinigenTagencgatdasKaminergerichtzuBerlin eiiie höchstwichtigeundhö st erfreulicheEntscheidungin derKlage- AngelegenheitdesMagistrats zuGuinbinnen gegenden RedakteurderNorddeutschenAllgemeinenZeitung,HerrnBr; getroffen.DerMagistratvonGumbinnen hatte sichnämlichdurch

einen Artikelder»N.A.Z.« über den Brand desdortigenRe-

gierungs -’Gebäudesbeleidigt gefühltunddenunzirte deshalb gegendenRedakteur derselben, Herrn A.Braß, beider Berliner Staatsanivaltschaft. Diese fand sichzumEinschrei-«

tennichtveranlaßt,so daßdeinbeleidigtenMagistratnurdie Privat -Jnjurienklage (im Wegedes Civilprozesses)übrig blieb:DerMagistrat wurde indeßmitdieserKlaevom Berliner Stadtgericht abgewiesen, indem dasselbesigchdes-

halbfur·inkoinpetent erklärte, weildieGesetzgebung keineVorschriftenenthalte, wonachJemand weenEhrver- letzungeinerjuridischeii Person oder politischenörperschafty

imCivilwegebestraftwerden könne,dader§102 desStraf- gesetzbuches,dereine solcheStrafeverfüge,nur aufstaats - anwaltschaftlicheEinschreitung zur Anwendun kommen konne. Gegendas abweisendeErkenntniß hatteder Magistratvon Gumbinnen appellirt,und das

"Kammergerichtnachverältnißmäßigerkanntekurzer Berathung,nunmehrindeindaestrigendie SacheTerininein dieersteInstanzzurück-zuweisen sei. Aus demUr- theile, dessenGrunde nochnichtbekanntsind, geht hervor, daßdasKaminergerichtdieKompetenzdesStadtgerichtsin dieserSacheanerkannt hat. DerMagistratvonGam- binenwirdalso endlichzuseinem Rechte gelangen,unddie RedaktionenderfeudalenBlätterwerden beidieser Gelegen- heithoffentlichSchleswigsHolstein.einerechtnützlicheMan Lehre erhalten.sagtdaszderGroßherzog· vonOldenburgnun doch seinenfrüherausgegebenenPlan ausführenwerdeundnachWiengehenPolle-Um dortseine KandidaturfürdeiiThronvonSchlesWIS-HolsteillPersönlich zu betreiben. Erglaubt, daß durchdendortienMinister- wechselseine Aussichten sich gebesserthaben—betErfolg haben wird, mußdieZUkUUfXlehlsens

Oestekkkich.Wiees heißt,sollen dieAenderungender Februar-Verfassung,»wel»chezurErreichungderVersöhnung mitUngarn nothwendig sind,aufverfassunsmäßiemWege, durchBeschlußdes«Gesammt-Reichsraths,hergeigefürt werden.

Malen. DieUnterhgndlungenzwischendemKönigevon ItalienunddemPapste sind gescheitert.

(4)

Das Hauptresiiltat der

tletztsenllgc. SessionunseresLand- AlsvorjetztetwasechsMonaten diepreußischeVolks- Vertretung zusammentrat,dahoffteman vielseiti,daßdie Session nicht geschlossenwerden würde, ohneda derKon- flikt,unter welchemunserVaterland so schwerleidet,sein Endeerreicht habenwürde. Vondereinen Seite erwartete man, daßderKampfinSchleswingolsteimwelcherdenLor- beerkranzunserer Armee um«einfrischesBlatt vermehrt hatte, dieGegnerderReorganisationbestimmenwürde,nichtwie- dervon Neuem aufdieAuflösungvonRegimenterxizudrin- gen, welchejeneSchlachtenmitgeschlagen,undvon deran- dernSeite hoffte«man,daßdieauf’sNeuegemachte Erfah- rung von derKriegstüchtigkeitderLandwehrinännersowohl, alsauchderein- undzweijährigenSoldaten, sowie derjun-

RnRekruten,dieAnhängerderkonsequent durchgeführten eorganisation bestimmenwerde, nicht mehr so strengander NothwendigkeitderdreijährigenDienstzeit festzuhalten,und nicht mehr dahinzustreben, daßdasKriegsheer auch schon ohne Zuziehun derLandivehrzur Führungeinesgroßen Kriegesausreichendsei.

BeideHoffnungen haben getäuscht.DasVolk konnte sich nicht durchdie gewonnenen Schlachten überzeugen,daß dieReor· anisationeineNothwendigkeitunddieRettungdes Staates ciei,undvon demWillendesVolkesgetragen,ver- warsdieMehrheitdesAbgeordnetenhauseswiederum die KostenderReoraiiisation,deren DurchführungdieRegie- runginkeinem unkteaufgebenwollte.

Da nun aberdieLösungder Militärfrageeine der Grundbedingunen zur Lösungdes schweren inneren Konfliktes icft,und dieLösung dieses Kon- fliktes dochindiesem Augenblickedie wesentlichste Auf- gabeunserer Volksvertretung zuseinscheint,sokonnte

man trotz dervielen und sürdasmaterielleWohlunseres Volkesso heilsamenGesetzeleichtzuderAnnahme kommen, daßdieabgelaufene SessionimGrunde genommen als resultatlos zu bezeichnen sei. Dem ist jedoch mich Unserer Ansicht nicht so,dieSession hat,wiewir

lauben, ein sehr wichtiges Resultat geliefert, sie

hatnämlich bewiesen, daß wir, trotzderscheinbar größer gewordenen Spannung zwischenderRegie- rung und der Mehrheit desAbgeordnetefnhauses, dennoch indem Laufe derSession derLesungdes Konfliktes

ganszedeutendnäher gekommensind,und zwar in einer eise näher gekommen, welchedieliberale Parteinur mitunetheilterFreude berüßenkann.

Woaber,so )örenwirfragen,findensichdieSpuren dieses Resultates,da inder.Rede,mitwelcherHerrv.Bis- marckdenLandtag geschlossen,sich dochkeineSpurivon einemsolchenResultateerkennenläßt?

Der Beweis, daßdieSessioneinsolches Resultat

«ehabthat, findetsich»,nachunsererAnsicht,indenVer-

handlungenüber die Anleihezum Zweck derEr- weiterun unserer Marine und»zurAnlage eines

KriegshakfensbeiKiel, sowiebeiden Verhandlun- gen über die Vorlage, welchedieRegierun«wegen Deckung derKriegskosten gemachthatte. Fesaltendan

dem Prinzip-daßman derRegierunginkeiner»Weiseirgend welchedürfe, ehe Nicht durch.außergewöhnlichendasGeldmittelZu tandekommenzur VerfFigiinTeines sudgetsstellen derLandesvertretungdie Kontro eüberdieVerwendun der

Geldermöglichgemachtvadem hatdasAbgeordnetenhaus

sowohldiegeforderteAnleihe,wieauchdieVorlagewegen

DeckungderKriegskostenverworfen.Ein solchesRe ultat hat,davonsindwirüberzeut,dieRegierungvoraus cis-hat,

undwenn siedennochdie beiden Vorlaenin dem bgeords netenhauseeingebrachthat, so

Batsiedieseinerseitsnur ge-

than,weilsieesfür ihre Pflitgehalten at,der Volksver- tretun VgrlagenüberVorschläeund länezumachen, deren usfuhrung sieals heilsamür das Landbetrachtet,und andererseits hat siebeidiesen Vorlagen nochden Zweck verfolgt, beidieser Gelegenheitin irgendeiner Form von dem Abgeordnetenhause eine «Zustimmungs- Erklärun zu der in der schleswigsholsteiuscheu Fragebefgolten Politik zuerhalten.

DiesesBesirebentritt deutlichund unbestreitbar hervor indemVorschlagebei derBerathungderAnleihe,man möge dieselbenur eventuell bewilligen,man möge sagen:Kein Kiel, keinGeld! undbei derBerathungderKriegskostens vorlageinderErklärung, daßdieRegierungmitderAn- nahmederTwesten’schenResolutiongewissermaßenzufrieden-

göstelltsein würde, obgleichdiese Resolutiondievorgeschlagene eckungderverausgabtenGelder nichtbewilligenwollte·

Wirdenken,eineRegierung, welchesichbei den Forderunen einerAnleihemiteinereventuellen ewilligungderAnlåhe

bereiterklärt,beiwelerBewilligungeineAnerkennungder bisher befolgtenPoliti ausgegrochenseinwürde,undwelche

bei einerzweiten sinanziellen orlagevongroßerWichtigkeit gleichfallseinenBeschlußdesHausesalsgenugendanerkennen will, welcherzwarihre Forderunenzurückweist,aberdoch einetheilweise ZustimmungzuiFreräußerenPolitikaus- spricht,wirdenken,einesolcheRegerungzeigt, daß ihr sehr vielaneinemsolchensustimmendeneschlußdesAbgeordneten- hauses gelegen zist· sJannihr abernuretwasdaran ,.

elegen Ieitik-·»w,«enneerkannt hat, eine wie«i«vesejit-«

PicheStntze ein sol esVotum derVolksvertretung für ihr Auftreten nach Außen hin ist.EinesolcheEr- kenntniß,so naturgemäßsieeientlichin einemkonstitutiv- nellenStaate erscheinenmuß,ann man aberoffenbarals einenFortschrittbeiunseremMinisterium betrachten, welches bis jetzt zwar oft»genugausgesprochenhat, daßesseht wünsche,bei allenseinenHandlungen sichinUebereinstimmung mitderVolksvertretungzubesinden, welchesjedochjetztzum erstenMaledurchdie

ThatdenBeweisgelieferthat,daß

eswirklicheinesolcheZutimmungalsStutzefür sein Auf-

treten für nothwendighäxt ,

Wirmüssendeshalb dieseErkenntniß,wiewünschenswerth dieZustimmungderVolksvertretungindiesereinenFrage fürdieRegierung ist,alseinen

FortsBrittansehen, welcher uns dieAussicht eröffnet, daß diese -rkenntnißauchbald aufalle anderenZweieder Verwaltun nichtmehrblos von derRegierung i)renWorten na »gesyünschtwird, sondern, daß sie auchebenso deutlichwie hier durchire HaltunDiesezeigtussicht,,daß sie dieselbefür absolutderen Verwirklichungnothwendigchaltzueiner osung desKonfliktes führenmuß,haltenwirka dasHallptresultat

derdiesmaligen SessiondesAbgeordnetenhauses,und wir glauben

Regt-zuhaben,wenn Plt»da,llelbealselUerfreuliches undeinHoung erweckendessurdieliberale Partei bezeichnen

kiLefdkristerhssfn

errn . .inB. eier enwirdieAu

sgme JhreHsunstiigxksandteuArtikels, trotzdemwir mitdemJU alt vollkommeneinverstandensind,aus denselbenGrundenver- weigern,.aus denendies,Jhrem Briefenach- Uhervon einemandernBlattebeieinemähnlichenAussatzVonIhnen geschehenist-

DruckundVerlagvon FranzYiLULstY Berlin VerantwortlicherRedakteurnndHerausgehenDe. G.LewinsteininBerlin—

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