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Deutsche Schulgesetz-Sammlung..., 6. Jahrgang, 30. August 1877, Nr. 35.

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Schulgesetygammluug

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ZubegehendurchallePostanftalren nnd uchhandlungenumPreis von2Reichsmarl25fenn.(1Fl.

13Kr.öftr.)vierteljährlich.;Ci·n- selnestumme-m-foweit vorrathig

soPfenn.

Central-Organ fürdas gesammteSchulwesenimDeutschenReiche,Asnggtgkgsgtssnggxsszgzle

inOesterreichundin derSchweiz. oderderenHm»soMena-

RedigirtVon Beilagegebühr 12Reichsmarr

TkiEDUTIWKkllktySeminar-Lehrer a.D.

(Berlin,Michaellirchplatz6.)

Ist.Jahrgang Berlin,den30.August1877. Ur. 35.

Inhalt: Großherzogth.Baden: Landesherrliche Verordnung,dasMittelschulwesen fürdie weibl.Jugend betreff.V. 29.Juni1877.

Lehrplan fürdie höh. MädchenschulealsMittelschule fürdie weibl.Jugend.V. 14.Juli1877.—-Königr· Preußen: Minist.-Erl.,dieunentgeltliche BesorgungderRendantur nnd RechnungsführungbeiPräparandenanstaltendurchdenVorsteher,wie denAusschlußderAnnahmeeinesAnstaltsarztesbeidiesenAnstalten betreff.V. 18.Juni1877.

Minist.-Erl.,dieTagegelderundReisekosten,wie dieAnwendungdesGesetzesv· 24.März1873nuraufdieunmittelbaren Staatsbeamten,wieauch Vergütun- genfür kommissarisch&c.im unmittelbaren Staatsdienfte beschäftigteGeistlicheu.Lehrer betreff.V. 20.April1877.—-Minist.-Erl.,dieErtheilungdesTurnunterrich- tesanhöh.UnterrichtsanstaltendurcheinenLehrerderAnstalt innerhalb seiner Pflichtstunden,wie dieBedingungen für HeranzithngeineranderenLehrkraftn.dieHöhe derRemunerationbetreff.V. 30.April1877.—-

Minist.-Erl.,dieAnstellungder v.anßerpreußifch.Prüfungsbehörd.imdeutsch.Reiche geprüft Schnlamtskandidatenu.

Lehreri.Preuß.betreff.V. 5·Juni1877.-—Verfüg.d.Königl.Regier.z.Frankfurt,denSchulunterr.a.d.TagenderReichstagswahl.u.derUrwahl.z.Landtaged.Monarch.

betreff.V. Z.März1877.—-Kaiserth.Oeste r r eich:Gef.v.18.Juni1877, wirks.f.d.Herzogth. Krain, wodurch einige Paragr.d.Landesges.v.29.April 1873, betreff.die RegelungderRechtsverhältn.desLehrstand.a.d.öffentl.Bollsschul., abgeändertwerden.Ges.v.29. Mai1877, wirks. f.dieMarkgrafsch.Jstrien,womit der§.6 desLandes- ges.v.21.Febr. 1873, betreff.dieAufheb.desNormalschulfondsbeitragesu.dieEinführungeinesSchulbeitragesausdenBerlafsenschaften,abgeändertwird.Anz ei gen.

s

GroßherzogthumBaden.

LandesherrlicheVerordnung,dasMittelschulwesen fürdie weib- liche Jugend betreffend. Vom29.Juni 1877.

Friedrich, von Gottes Gnaden Großherzogvon Baden, Herzogvon Zähringen. Zur FörderungdesMittelschulwesens fürdieweibliche Jugend habenWir ausdenAntrag Unse- res Ministeriums desInnern und nach Anhörung Unseres Staatsministeriums beschlossenundverordnen,was folgt:

§.l. Unser Ministerium desInnern istermächtigt;Ge- meinden, beziehungsweise Stiftungen, welcheeinehöhereMäd- chenschulealsMittelschulefür dieweibliche Jugend aufGrund nachstehender Bestimmungen einrichten, nach Maßgabederhier- fürzurVerfügung stehendenMittel jährlicheBeiträgeaus der Staatskassezugewähren.

I. Einrichtung dieser Schulen.

§.2. Die höhereMädchenschulealsMittelschule fürdie weibliche Jugend hateinensiebenjährigenLehrkurs, welcher sich ineine untere und obereStufe,jenemitvier,diesemitdrei Schuljahren abtheilt.

§.3. Jedes Schuljahrbildeteinebesondere Klasse.

ZurAufnahme indieunterste (Vll.) Klasse istdas zu- rückgelegte9.Lebensjahrerforderlich.

§. 4. Die Lehrgegenständeder fraglichen Schulesind:

Religion, Deutsch,Französisch,Englisch, Geschichte-Geographis- Größenlehre,Naturkunde, Kalligraphie, Zeichnen,Gesang,Tür- nen undweibliche Nadelarbeiten.

§. 5. DerUnterrichtwird inallen wissenschaftlichenGe- genständeninderRegel für jede Klasse gesondert ertheilt.

§.6. EinmitGenehmigungdesMinisteriums desJn- nern vomQberschulrathezuerlassender Lehrplanwird die Vor- schriftenüber denUmfangdesUnterrichtesund dieEinthei- lungderUnterrichtszeitfeststellen.

Modifikationen desselbenaus besonderenGründen imein- zelnen Falle bedürfenderZustimmungderOberschulbehörde.

»

So langeeinebesondere Schulordnung nicht erlassen ist, nnd dieallgemeinen fürdieöffentlichenSchulen geltenden Grundsätzemitden durchdie Natur derMädchenschulenge- botenen Aenderungeninanaloge Anwendung zubringen.

II. Schulgeld.

§-7. Der Betragdesvon einer Schülerinzuerhebenden

jährlichenSchulgeldessollaufderunteren Stufe dieSumme von 80 Mark und aufderoberen dievon 120 Mark nicht übersteigen.

EineErhöhung dieser Beträgekann nur mitGenehmigung desMinisteriums desJnnern eingeführtwerden.

11L Zusammensetzung des Lehrkörpers.

§.8. DieZahlderakademisch gebildeten Lehrer mußein- schließlichdesVorstandes wenigstensdreibetragen.

· §. 9. Außerdiesen-Lehrkräftenssindwenigstens zweiwei- tereans derKlassedersogenanntenReallehrerund die erfor- derlicheAnzahl geprüfter Lehrerinnen anzustellen.

§. 10. DieAnzahlderakademisch gebildeten Lehrerund dersogenanntenReallehrer ist entsprechendzuerhöhen, sofern dieBildungvon Parallelklassendiesnöthig macht.

§. 11. Für den UnterrichtimGesang,imSchreiben,Zeich-

nen undTurnen könnenNebenlehrer beigezogen werden, doch sollwo möglichauch dieser UnterrichtderHauptsachenach durch Lehrkräftegegeben werden,welchederAnstaltganzangehören.

1V. Anstellung der Lehrkräfte.

§.12. DieAnstellungderakademisch gebildeten Lehrer erfolgt nach MaßgabedesGesetzesvom 16.Februar1872.

§.13. Die Reallehrerwerden aufPräsentation seitens der betreffenden Gemeindebehörde,beziehungsweise Stiftungs- vertretung von dem Oberschulrathemit den imGesetzevom 11.März 1868,beziehungsweisevom 25.Juni 1874 bezeich- neten Rechten angestellt.

§. 14. DieLehrerinnen stellt nach EinholnngderGeneh- migungdesQberschulrathesdieGemeindebehörde beziehungs- weiseStistungsvertretungan.

UnserMinisteriumdesJnnern wirdjedoch ermächtigt,so- bald dasBedürfniß dazu sich ergeben hat, hierinabändernde Anordnungzutreffen.

v. Leitung und Beaufsichtigung

§.15. Dieunmittelbare Leitungund VertretungderAn- staltliegtdemVorstande ob, welchem einzelneMitgliederdes übri- genLehrpersonaleszurUnterstützungbeigegebenwerden können.

§.16. Die örtlicheAussicht führteinAussichtsrath, des- senMitglieder nach EinholnngderZustimmungdesOberschul- rathesvon dem Stadtrathe (Gemeinderath), beziehungsweise von derStiftungsbehördeernannt werden.

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531 Baden: Leykplan fürdiehöhere Mädchenschute.Vom24.Juli1877. Baden: Lehrplan fürdiehöhereMädchenschule.Vom24.Juli1877. 532

Der VorstandderAnstalt istMitglieddiesesAufsichtsra- thes,auchkönnenFrauenindenselben berufenwerden. Das Ministerium desInnern kannfürdieAnstalt einenInspektor ernennen, welchembei denSitzungendesAussichtsrathes, des- sen Mitgliederist,derVorsitz zusteht.

Eine besondere Instruktion bezeichnetdieBefugnisseund PflichtendesAufsichtsrathes.

§.17. Die ganze oberepädagogischeLeitungund Auf- sichtsführungbezüglichdesUnterrichtes,derSchulordnungwie der Dienstpolizeiüber dieLehrkräftekommt dem Oberschul- rathezu.

Vl. Vollzugsbestimmung.

§.18. Unserem Ministerium desInnern bleibt über- lassen,ingeeigneten Fällenwegennicht vollständigerErfüllung der vorgenannten Anforderungen vorübergehendNachsichtzu gewähren.

GegebenzuKarlsruhe,den29.Juni1877.

Friedrich.

Stösser.

AufSeiner KöniglichenHoheit höchstenBefehl:

Gaier.

Lehrplan fürdiehöhereMädchenfchulealsMittelschule fürdie weibliche Jugend. Vom24.Juli 1877.

ZumVollzugedes§.6der landesherrlichen Verordnung vom 29. Juni 1877 werden mit Genehmigungdes Ministe- riums desInnern folgendeGrundzüge"einesLehrplanes fürI diegedachten SchulenzurNachachtungverkündet:

I.Die Uut"errichtszeit.

§.1. Fürdie in§4dererwähntenlandesherrlichenVer- ordnung aufgeführtenLehrgegenständewirdfolgendeStunden- zahlfestgesetzt:

Klassen. BLINDE-«FHEZOSHZIZHZZOZZZZZis- »Es-»Was-

- -«5-OVZE.G:QE.YHOZZDFJuggosspdssgkg O-

XGHOWYOOZGOOH BE

Kl.vn. 266——2312s—22 430

»v1.276———2322,—22432

»V« 255—223224212432 ,,Iv. 266——2232—»212432

»m. 24542132—212432-

»II. 24542122—21(2)(4)25 bezw.31.

»l. 244512—22—21(2)(4)24 » 30.

§. 2. DieTheilnahmean demUnterrichteimTurnen und inden weiblichenNadelarbeiten istbezüglichderSchülerinnen der11. und I.KlassedemErmessenderEltern beziehungsweise derStellvertreter derselben anheimgestellt.

11.Behandlung des Lehrstoffes.

§.3. Religion.

(Hierüberwird aufGrund einer Vereinbarung mitden Kirchen Näheres festgesetztwerden.)

§.4. Deutsche Sprache.

DerUnterrichtinderdeutschen Sprache hatdiedoppelte Aufgabe:

a. dieSchülerinnenzueinem gewandten, richtigenund stilistisch angemessenen mündlichenund schriftlichen Gebrauch derMuttersprachefähigzumachen,

b.dieselbenindieKenntnißderhervorragendsten Erzeug- nisse unsererNationalliteratur einzuführenund dadurch mit dem Gefühle fürdas Edleund SchönedieHochachtungvor

demGeisteslebendesdeutschenVolkeswiedieVaterlandsliebe

inihnenzu wecken und zunähren.

Zur Erreichung dieses Zielesundinsbesonderedererstge- nannten Hälftedesselben istzwar dieMitwirkung sämmtlicher übriger Lehrfächererforderlich;derspezielle Unterrichtinder deutschenSprache erstrebtesaber,indem erbei denSchülerin- nen aufeindialektfreies,laut- und sprachreines Sprechen,und aus ausdrucksvolles,dasVerständnißdesInhaltes beurkunden- desLesendringt, siezu einemklaren Verständnisseder Gesetze derMuttersprache führtund ihnenaus demReichthumeder vorhandenenGeistesschätzedas Schönsteund Besteauswählt und innerlich nahe bringt.

Beidieser Auswahlwird mitderäußerstenGewissenhaf- tigkeit aufdas für Mädchen Passendezuachten,dabei aber doch auchmitjener Freiheitzuverfahren sein, welcheimvol- lenBewußtseindeseigenen sittlichen Ernstesund derinden Schülerinnen sorgsam gepflegten sittlichen Reinheit das wirk-«

lich SchöneundGutekleinlichenundinnerlich unwahrenRück- sichtenzumOpferzubringen nicht geneigtist.

BezüglichderVertheilungundBehandlung des Lehrstos- fes aufdenbeidenStufen sind folgende Grundsätzefestzustellen.

1.Untere Stufe.

a.IndererstenHälftederunteren Stufe istdemLesqu- terrichtedieaufmerksamstePflegezuwidmen. Jnsbefondere ist daraufzusehen, daß neben vollständigerGeläufigkeit, rich- tiger AusspracheundBetonung auchdasVerständnißdesIn- halteserzieltwerde. Essoll daher nichtsgelesenwerden,was fürdiebetreffende Alterssiusean sich nicht verständlichistoder mittelst der erklärendenBeihilfe desLehrers nicht verständlich gemachtwerden kann.

Andie LektüreistdemgemäßdieBesprechungdesLese- stückesinderArt zuknüpfen, daßdieSchülerinnen aufden inneren Zusammenhang desselbenzuachtenunddenInhaltklar und deutlichinsprachlicher Form wiederzugebenlernen.

Neben demprofaischen Lesestückesoll auch hier schondem poetischen, jedochunter AusschließungallerErzeugnisseeiner ungesunden, empfindsamenundsüßlichenLyrik,derihm gebüh- rendePlatz eingeräumtwerden.

Einzelne gute Gedichte sind, nach vorhergegangenerErklä- rung memorirt, mitgenauer deutlicherAussprache,mit dem Ausdrücke der imInhalte begründetenEmpfindung,aberohne alleanspruchsvolleDeklamation rezitirenzulassen.

DieschriftlichenUebungen sind auf dieser Stufe imAn- fangenur Diktate zumZweckederUebunginder Orthogra- phie. An dieselben knüpft sichdienöthige Unterweisungüber diejenigensprachlichenPunkte, diehiereiner Erörterungbe- dürfenundfähigsind.

Den Diktaten folgen leichte Nacherzählungen,deren Kor- rekturvor allem dieHerstellungdes sprachlich Richtigenin’s

Augezufassen hat. ,

Die hierbeizurBesprechünggekommenen sprachlichenEr- scheinungenwirdderLehrer,dem esüberdiesobliegt,denWör- terreichthumder Schülerinnen durch Hinweis aufsynonyme Ausdrücke,aufdieMöglichkeitverschiedenartigerSatzverbindung

u.s.w.planmäßigzuerweitern,imLaufedesSchuljahresin einengewissenZusammenhang bringen.

Uebrigenswerden diegrammatischenUnterweisungen auf derunteren Stufesoweit möglichmitdemUnterrichteimFran- zösischeninVerbindung gesetzt, jedenfalls aber, auchwoihnen einegrößereSelbstständigkeitzugewiesenwerden will, aufana-

-lytischem Wegezubetreiben sein.

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533Baden: Lehrplan fürdiehöhere Mädchenfchule.Vom24.Juli1877- BodensLehrplan fürdiehöhereMädchenschule.Vom24. Julif1877.534

b-Jnderzweiten Hälftederunteren Stufe (V.und IV.

Klasse)verbindet sichmitderUebungimmündlichenundschrift- lichenErzählendie Anleitungzur Beschreibung,deren Stelle auchder phantasievollerenSchilderung zuweilen eingeräumt werden kann.

Ueberall aberistdabei unter Fernhaltungeinesunnützen- oder garden Mangelan Gedanken verhüllen sollendenWort- geprängesdielogische Ordnung strengzuwahren-

JnderoberenKlasse dieser Stufekannsichan die bereits genannten UebungendieEntwerfung leichterAbhandlungen Übergeschichtliche,geographischeoderdermenschlichenLebens- erfahrungangehörigeStoffe anschließen.

2.-Obere Stufe.

Aufderoberen Stufe beginntdie Lektürezusammenhän- genderpoetischerWerke, währenddiehierzubehandelndenpro- faischenStückeschon reflektirenderArt und in gewählterem Stile gehalten seinwerden.

Von den ersterenwird vor allemWilhelmTellgeeignet fein. DieepischePoesiekanninderLektüreausgewählterAb-.

schnitteeinerpassendenHomerübersetzungzuihremRechtekom- men. Diedazu nöthige Erläuterungwird sichaberaufdas zumVerständnisseNöthigezubeschränkenhaben.

Ueberdies werden imerstensJahreskurse dieser Stufe die meisten Schiller’schenRomanzenzubehandeln sein, während Uhland’scheBalladen schoninder vorhergehenden Klasseam

Platze sind, ,

Jnden beiden oberenJahreskursen können einzelne Par- tiendes Nibelungenliedes,überwelcheseinejedenfallsmög- lichst kurzgehaltene literarischeEinleitunggegebenwerden mag, sowie einigeLiedervonWalthervonderVogelweidenebst pas- sendenStücken aus Gudrun, woran sichdieDarstellungdie- serundderverwandten Sagenkreise nebsteinersummarischen Uebersichtdermittelalterlichen Literatur schließenwürde,zur Behandlungkommen-

Ausderneueren Literatur, fürdie einZeitraumvon etwa anderthalb JahrenzurVerfügungstehenwürde,wäreeiniges von Klopstockund Herder,von Lesfingaber dieHauptpartien desLaokoon nebstausgewählten TheilenderDramaturgie so zulesenund durchzuarbeiten, daßderGedanken-Inhaltzum geistigen EigenthumederSchülerinnenwird.

Andieletzterewird dieLektüreund dieErklärungmin- destensEiner altgriechischenTragödieundetwa einesgeeigne- ten Stückesvon ShakespeareinguterUebersetzungsichan- schließen·

Außerdem sindMinna vonBarnhelm, Nathan, Götz, Iphi- genie, HermannundDorothea, Wallenstein sowie schwierigere GedichtederKlassikerzulesen, währendüber dieNachgoethe’- fcheLiteratur einrascher Ueberblick, jedochmitbesondererBe- rücksichtigungderpatrivtischen Lyrik, genügenkann. Sowird dieGeschichtederLiteratur nichtalsfelbstständige,ausgedehnte Disziplin- sondern Vielmehran denhervorragendstenliterari- schenErscheinungen,dieschließlichallerdingsineinenZusam- menhangzubringen sind,zurBehandlungkommen.

Ebenso ist bezüglichdernöthigen UnterweisunginRhe- torikundPoetikzuverfahren. s

DieAuffatzübungenwerden auf dieser Stufe vorwiegend an dieGegenständederLektüreangeschlossen.Sowohldiese letztere aber,wiedieBesprechungderschriftlichenArbeitenwird

dem«LehrerGelegenheitgeben,dieerkannten sprachlichenEr- scheinungeningrammatifchen Zusammenhangzubringen,eine deutliche EinsichtindieGrundbedeutungderWörterundRe-

densarten zuvermitteln und sinnverwandte Ausdrücke unter- scheidenzulehren.

§.5. FranzösischeSprache.

DerUnterrichtimFranzösischenhatinder höherenMäd- chenschulenichtblosdenZweck,dieSchülerinnenbiszu einem gewissenGrade fürdiemündlicheund schriftlicheHandhabung dieserSprache fähigzumachenundihnendamit denZutritt zuderneueren französischenLiteratur zueröffnen, sonderner soll zugleichdenMittelpunktdesfremdsprachlichenUnterrichtes in derArtbilden, daßerdenSchülerinnendieErkenntniß der inaller Grammatik wiederkehrenden Erscheinungenund Verhältnissevermittelt. Esist daher seine Aufgabe, auf der Elementarstufe jeweils zugleichdieErscheinungenderMutter- sprache vergleichend heranzuziehen.

Hiernach ist fürdieuntere Stufezwardiegrammatikali- sche Behandlung als diemaßgebendebezeichnet; jedochkann dabei derfürdieAusrüstungderSchülerinnenmiteinem an- gemessenenWörterschatzeund fürderenSprachfertigkeit gewiß förderlichewesentlich praktische Wegetwa derBefprechungvon Anschauungsbildern wohl nebenher gehen.

Jedenfalls istdempraktischen Bedürfnisseauch auf dieser Stufe durch sorgsame Pflegeeiner gutenAusspracheundgeeig- nete Sprechübungenernstlich Rechnungzutragen. «

DiezurGewinnungderSicherheitinderAnwendungdes Gelernten erforderlichen schriftlichen Arbeiten,aus deren Kreis jedochdie reinmechanischenwiedieAnfertigungvonParadig- men auszuschließensind, bleiben thunlichst aufdieUnterrichts- stundenselbst beschränkt. Aufdermittleren Stufewerden die Schülerinnen geleseneStückeauchimZusammenhange,jedoch nicht aufdem Wege mechanischen Memorirens, wiedergeben lernen und hieranwerden sich"'«allmählichimmer freier gestaltete Sprechübungen schließen,denen entsprechende schriftlicheAusar- beitungenzurSeite gehen.

AufderoberenStufewerden diesezuvölligfreien Aufsät- zen über eingegebenesThema.DerStoffder Lektüre wirdauf derunteren Stufe möglichstnachliterarischen Gesichtspunkten zweckmäßigangelegtenEhrestomasthienentnommen, während aufderoberen felbstständigeWerke, zunächstprosaische, sodann abernamentlich auch dramatische Dichtungen gelesenwerden.

Durchweg istbei derAuswahlundAusdehnungderLek- türedarauf Bedachtzunehmen, daßdie imletzten Schuljahre zugebendeUebersichtüber dieneuere französischeLiteratur seit LudwigXIV. andembehandelten Lesestoffeeinefeste Stütze hat.

Derelementare grammatische Unterrichtwirdmitdem vier- tenSchuljahre seinen Abschlußerhalten.DeroberenStufeda- gegen wird dieAufgabe zufallen,das Gelernte tieferzube- gründenundentsprechendzu erweitern.

§.6. Englifche Sprache.

Der Hauptzweckdes englischen Unterrichtes liegt fürdie höhereMädchenschuleinderEröffnungdesZutrittesderSchü- lerinnen zuden Schätzenderfürdie intellektuelle undethische Bildung hervorragend bedeutsamen englischenLiteratur. Dane- benaberhaterauchdie imvorigen Paragraphen fürdasFran- zösischebezeichneteAufgabe, dieselbenzummündlichenundschrift- lichen GebrauchedesEnglischen,soweit thunlich, fähigzumachen.

JmHinblicke aufdie imvorhergehenden Paragraphenan- geordneten StellungdesFranzösifchenzumgrammatifchenUn- terrichteund mit Rücksichtaufdiegeringen Schwierigkeiten, welchedieEinprägungderenglischenFormenlehre bietet,wird der grammatische ElementargangindieserSprachemitmög- lichster Rafchheitzudurchlaufen sein.

«-

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535 Baden: Lehrplau fürdiehöhere Mädchenfchule.Vom24.Juli1877.

Sorgfältige Pflegeeiner richtigen Aussprache, Einübung derschwierigenOrthographie durch Diktirübungenu.s.w.sind von Anfangan durchausernstlichin’s Augezufassen.

Das Hauptgewicht liegtaber nachdemObigen aufder Lektüre,derimWesentlicheneineChrestomathie, sodannaber auchganze SchriftenzuGrunde zulegen sind.

BezüglichderAuswahldesStoffes giltdas fürden fran- zösischenUnterricht Gesagte, so daßdasLiterarhistorische,das übrigensinderobersten Klasse ebenfallsinZusammenhangzn bringen ist, schonbei der Lektüre zuseinem Rechtekommt.

Schriftlicheund mündlicheUebungeninHandhabungder Sprachewerden ähnlichwie imFranzösischenvorgenommen.

§.7. Geschichte.

DerUnterrichtinderGeschichte ist aufderunteren Stufe vorbereitender Art. Jn demersten Jahre, inwelchemerauf- tritt (Kl. VI.),wirderinnerhalbderdemDeutschenzugewiese- nen Stunden ertheilt undbeschränktsich aufdasGebiet der Sagemit besondererBetonungderhomerifchenundderdurch antikePoesieund Plastik dargestellten Stoffe.

Andiese schließensichindennachfolgenden Schuljahren derunteren StufeErzählungeninsbesondere aus derdeutschen Geschichte,bei deren AuswahlaufdieBedeutsamkeit desStof- fesbezüglichderWichtigkeitder zurDarstellungkommenden Personenund Kulturbilder wiebezüglichder Vereigenschaftung zur Förderungder allgemeinen geschichtlichenOrientirung ge- bührendeRücksichtzunehmen ist.

DieobereStufeumfaßteinenKursusderallgemeinenGe- schichtemitausgedehnterer Behandlungdervaterländischen.

Ueberall sinddiepolitischen Verhältnissenur in denGrund- zügen,dagegendieEntwickelungderKunstund des Kulturle- bens imAllgemeinenmöglichsteingehendzurDarstellungzu bringen.

Bei allemgeschichtlichenUnterrichte istdem geographischen SchauplatzediegebührendeAufmerksamkeitzu widmen.

§.8. Geographie.

Dieser Unterricht hataufbeiden Stufen unter Verzichtlei- stung auf unwichtigeund leichtdemVergessen anheimfallende EinzelkenntnissedieErzielungeiner deutlichenundzusammen- hängenden AnfchauungimAugezubehalten, so daßdas ge- rade behandelteLand inseinen Umrissen,in derGliederung seiner Bodenverhältnisse,dem dadurch bedingtenLaufeder Flüsse,derLagederwichtigstenStädte klarvor derSeele steht·

DiezurErreichung dieses Zieles nöthigen Uebungenim Kar- tenzeichnen sind,wo immer thunlich,unter den Augendes Lehrersundindereinfachsten Weise vorzunehmen.

Lebendige,an geeigneterStelle eingeschobene Schilderun- gen werden auchderPhantasiederSchülerinnendieentspre- chende Nahrung geben.

DerUnterricht beginntmiteinergenauen Behandlungder Heimath,anwelcher zugleichdieunentbehrlichstenVorbegriffezur Erläuterung kommen,undgeht nach der,soweit hier möglich, gewonnenen Einsichtüber dieallgemeinen VerhältnissederErd- gestaltundErdoberflächezurBesprechungvonDeutschland über, auf welcheeinein großen Zügen gehaltene Topogravhieder

fünf Erdtheile folgt. .

Miteiner eingehenderen Behandlungvon Europaundei- ner weiter ausgeführtenwiederholtenDarstellung Deutschlands schließtdieuntere Stufeab.

Auf der oberen Stufe tritt der geographische Unterricht mehrindenZusammenhangmit demgeschichtlichenund zwar inder Art, daßderGeschichtejedesLandes einegeographische

Baden: Lehrplan fürdiehöhereMädchenschule.Vom24.Juli177.536

A

Ueberficht,beiwelcher aufdasfrüherGelernte Bezuggenom- men,derStoffaberunter höhereGesichtspunktegebracht wird, vorangeht.

Wenn immer thunlich ist hierderUnterrichtindieHand

desGeschichtslehrerszulegen. ,«

§.9. Größenlehre.

DieGrößenlehrebehandelt auchinderhöherenMädchen- schule sowohl ZahlgrößenalsRaumgrößen.

MitdemUnterrichteindenletzterenwerden Uebungenim Zeichnenverbunden.

Derselbe hatüberall das Erkennen unddasKönnen gleich- mäßigzufördernundzwarso, daßderErkenntnißstoff mög- lichstvon den Schülerinnen selbst aufgefunden,unter Beihilfe desLehrersin bündiger FormzurRegelgestaltetund durch vielfältige mündlicheundschriftliche UebungzumjederzeitVer- fügbaren Eigenthumewerde. Möglichsthäufige Wiederholung wird hierzu unerläßlich sein.

Nach Maßgabederfürdie dreiersten SchuljahrederVolks- schule geltenden BestimmungenderVerordnungvom 24.April 1869, denLehrplan fürdieVolksschule betreffend, würde der StoffwiefolgtzurVertheilungkommen.

KlasseV11.

Erweiterungdes Zahlengebietesvon 1000 au. Die4 Speziesinunbenannten undgleichbenannten Zahlenmit vollkommen sicherer Einübungdes(jedoch nichtzume- morirenden) großenEinmaleins bis 10.20. Allmähli- ches aufdieAnschauung gegründetes Vorführender deutschenLinien- und Hohlmaße, GewichteundMün- zen. Verwandlung höhererSorten in niedereund

. umgekehrt.

Klassevl.

Die4Speziesin ungleichbenannten Zahlenmitfort- gesetzter BenutzungdesgroßenEinmaleins. DieKenn- zeichenderTheilbarkeitz Primzahlen; Faktorenzerlegungz gemeinsamesMaßundVielfaches mehrerer Zahlen. An- fängedesRechnensmit gemeinen Brüchen: Entstehung;

Werthänderung;Formenänderung;Addiren und Sub- trahiren. Schlußrechnungenvon der Einheit aufdie Mehrheitund umgekehrt.

«

Klassev.

AbschlußdesRechnensmit gemeinen Brüchen. Dezi- mal-Brüche (mit Vermeidungderperiodischen).Bedeu- tung derKommaverschiebungzLesen und Schreibenals gewöhnlicheBrüchezdie4Spezies. Anwendung der Dezimal-Brüche-aufMaß, GewichtundMünze. Schluß- rechnenvon einer Mehrheit aufeineandere unter Bei- ziehungderBrücheund Anwendung aufdie Verhält- nissedesVerkehres. Einfache Prozentrechnung(Zins, Rabatt, Gewinn,Agio, Kurswerthu.s. w.).

Klasse1v. «

Verwandlung gewöhnlicherBrücheinDezimal-Brüche.

BedingungenderEntstehung periodischerDezin1albrüche.

Rückverwandlungderselben. Abkürzung periodischerDe- zimalbrüche. Mehrgliederiger Zweisatz (Arbeits- und Zinsrechnungen).

Klasse1II. .

WiederholungdesZweisatzesundFortführungdesselben mitschwierigeren,eineVerbindungvon Einzelaufgaben insich schließendenBeispielen;ZerlegenindieElemen- ,

tara-ufgaben. «

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