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Deutsche Schulgesetz-Sammlung..., 6. Jahrgang, 2. August 1877, Nr. 31.

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(1)

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Deut

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Schulgesetsz

ZUbeiehcn durchallePostanstalten undBuchhandlungensumPreise von2Reichsmark25stifemn(1Fl.

13

Krziöftr.)vierteljährlich.Ein- zelnemumern-20Pfenn.soweitvorräthig,

Central-Organfürdas gesammte SchulwesenimDeutschen Reiche,

inOesterreichundin derSchweiz.

RedigirtVon

scy

! sp - «

ammlung.

Erscheint jeden Donnerstag- AnzeigendiegespaltenePetitzeile

oderderenRaum30Pfenn.

B eilagegebüh—r12Reichsmart Ir.EduurdKrust,Seminar-Lehrer a.D.

(Berlin,Michaelkirchplatz6.)

W. Jahrgang Berlin, den 2.August1877. ur. 31T

Inhalt: Deutsches Reich: Kaiserliche Verordnung,betreffenddiegebührenfreieBeförderungvonTelegratnmen.

reich Bauern: VomZ.Juni 1877. König-

Minifterial-Erlaß,dieUmzugsgebührenderProfessorenund-Studienlehrerbetreffend.Voml.Juli1877.—- KönigreichPreußen: Aus- zugausdemGesetze, betreffenddenAnsatzunddieErhebungderGerichtskostenVom10.Mai1851.—- Kaiserthnm Oefterreich: VerordnungdesMiss- niftersfürKultusnndUnterrichtvom 8.März 1877, Z· 2123, betreffenddieEinführungeinerSammlung plastischer LehrmittelundAnschauungsbehelfefiir den ZeichenunterrichtunMittelschulen,

len.—-

Auzeigen.

(Tages-)-Ge1oerbeschulen, Lehrer-undLehrerinnenbildungsanstalten,Bürgerschulenundgewerblichen Fortbildungsschu--

DeutschenReich.

KaiserlicheVerordnung, betreffenddiegebührenfreieBeförderung von Telegrammen.Vom2.Juni1877.

WirWilhelm,von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser,Kö- nigvon Preußen2c. ,

verordnen imNamen desDeutschen Reiches,aufGrund der Artikel48und 50derReichs-verfassung,über diegebührensreie Beförderungvon Telegrammen,was folgt:

,§-1— Auf sämmtlichenTelegraphenliniendes Deutschen ReichesgenießendieGebührenfreiheit:

1)«Telegraw,»welche«—-v.on-·-.deu.-.—regierendenFürst-enin den Staaten desDeutschen Reiches,sowievon denGemahlinnen Und Wittweu dieserFürsten aufgegebenwerden. DieseGe- bührenfreiheiterstreckt sich auch auf diejenigenTelegramme, welcheimAustrageder genannten AllerhöchsteuundHöchsten Herrschaftenvon denBeamten, derUmgebung,demGefolge oderdenHofstaatenzurAuslieferunggelangen;

L)Tetegramme, welchevon den Bevollmächtigtenzum Bundesrathe während ihrer AnwesenheitinBerlin inBundes- rathsangelegeuheiten aufgegeben werden,oder welchean diese Bevollmächtigtenaus anderen Orten desDeutschen Reichesin Bundesrathsangelegenheiteneingehen;

Z)Telegramme von demReichstageundan denselbenin reinenNeichs-Dienstangelegenheiten;

4)Telegraunnevon oder an Reichsbehördeninreinen Reichs-Dienstangelegenheiten;

5)Telegrammevon oder an Militär- nnd Marinebehör- dendesDeutschen Reiches,mitEinschlußdersolche Behörden vertretenden einzelnen stiziere und Beamten, inreinen Mi- litär-und Marine-Dienstangelegenheiteu;imFalleeiner Mo- bilmachungauchdiejenigen Telegramme, welchevon einzelnen mitdienstlichen Aufträgenkommandirten Militärperfonenoder BeamtenderMilitär- nnd MarineverwaltungdesDeutschen Reichesinreinen Militär-· und Marine-Dienftangelegenheiten ausEgehenoderan solche MilitärpersonenoderBeamte gerich- tetsind;

»S)Telegrammeder Eisenbahnverwaltungen,Eisenbahn- statIOUenund Eisenbahnbeamtenan vorgesetzteBehördenüber vorgekommeneUnglücksfälleund Betriebsstörungen

WelcheTelegrammederEifenbahnverwaltnngen2e.außer- VCMgebührensreizubefördern sind, ist durch besondereVer- einbarungen festgesetzt

§.2. Die GebührenfreiheitderTelegrammeerstrecktsich nur aufdieTelegraphirungsgebühren,-nichtaberaufdiebau- ren Auslagen für Weiterbefördernngüber dieTelegraphenli- uienhinaus.

Die baaren.Auslagensind vielmehr nachden betreffenden verordnungsmäßigen Bestimmungenentweder von den auf- gehenden PersonenundBehördenoder bondenEmpfängern zuentrichten.

"

Stadttelegramme genießendieGebührenfreiheitnicht.

Gebührenfreiheiten, welche aufden mit demAuslande abgeschlosseuenStaatsverträgenoder Konventionen beruhen, bleiben"··aufrechterhalten. me Uebrigen findet beiden nach dem Auslande gerichteten Telegrammeneine Gebührenfreiheit für dieBeförderungsstreckeinnerhalbdesDeutschen Reiches bz.

desdeutschen Reichs-Telegraphengebietes nicht statt.

§.Z. DiezurAufgabe gebührenfreizubefördernderTe- legramme befugten Behördenund Beamten habensichzuihrer amtlichen Korrespondenznur indenwichtigstenund dringend- stenFällenderTelegraphenzu bedienen unddieTelegramme in gedrängtesterKürzemitVermeidungallerentbehrlichenTi-»

tulaturen 2c.abzufassen. «

§.4. Zur Anerkennungder Gebührenfreiheitdurchdie Telegraphenanftalten ist erforderlich, daßdieTelegramme:

a.mitamtlichem SiegeloderStempel, b. mit einer dieBerechtigungzurGebührenfreiheitaus-

drückendenBezeichnungals,,KöniglicheAngelegenheit«,-

,,GroßherzoglicheAngelegenheit«,»Reichsdieustsache«,

»Mi1itaria«n.s.w.

versehen sind.

Dievon denAllerhöchstenoderHöchstenHerrschaften her- rührenden Telegramme sind, auchwenn sievon Personen aufgegeben werden, welchezu demGefolgeoderdenHofstaaten. gehören, sofernüber diePersondesAufgebersoderdieEcht- heit seiner Namensunterfchriftbei den Telegraphenanstalteu keinZweifel obwaltet, ohneBeglaubignngdurch Siegeloder Stempel,sowie ohneweitere BezeichnungzurBeförderungan- zunehmen.

Die gebührenfreizubeförderndenTelegrammevon Zwil- behörden sind-in derRegelmit demNamen des Vorstehers odereines derleitenden Beamten derBehördezunnterzeichnen, können aber eintretendenfalles von dem mitder Anfertigung

«

beauftragtenBeamten dahin beglaubisgt sein, daß sievon dem

(2)

I-

475 Bauern:Umzugsgebühnd.Professorenu.Studienlehrer.V.1.Juli1 77. Preußen: AnsatzUndErhebungderGerichtskosten.Vom 10. Mai1851. 476

VorsteherderBehörde ausgehenund inseinem Auftrage mit seiner Ramensunterschrift versehenworden sind.

Bei den von den Militär-und Marinebehörden ausge- henden, gebührenfreizu befördernden Telegrammen genügt neben derBezeichnung ,,Mi1itaria«und der Beidrückungdes amtlichen Siegels oder Stempels als UnterschriftdieFirma der absendenden Behörde,z.B. Garde-Füsilier-Regiment.

Wenn der Aufgeber sich nicht im Besitzeeines amtlichen SiegelsoderStempels befindet, so hatderselbedie,,Erman- gelungeinesDienststempels«mitUnterschriftdesNamens und BeisetzungderAmtseigenschaftzubefcheinigen.

§. 5. Jn allen Fällen,indenen aus dem Telegramme hervorgeht, daßinmaterieller odersormeller Hinsichteine miß- bräuchlicheBenutzungdesTelegraphen vorliegt, müssen solche Telegrammevon den Telegraphenanstalten an dievorgesetzte

·Ober-Postdirektions abschriftlich eingereichtwerden. Jn dem Begleitberichtezuden Abschriften sinddieGründe derEinseit- dung näherzuerörtern.

§.6. Aufdieunter eigener militärischerVerwaltung ste- henden Telegraphenlinien findendieBestimmungen dieserVer- ordnungkeineAnwendung.

§.7. Gegenwärtige Verordnung tritt mitdeml. Juli dieses Jahres inKraft. Mit diesem Tageverliert dieVer- ordnung desReichskanzlersvom 8.November 1872 über die gebührenfreieBeförderung telegraphischer Depeschen ihreGil- tigkeit.DieBestimmungen dieserVerordnungfinden ausden inneren Verkehr inBayern und Württembergkeine An- wendung.

Urkundlichunter Unserer HöchsteigenhändigenUnterschrift undbeigedrucktemKaiserlichen Jnsiegel.

Gegeben Berlin,denL.Juni 1877.

"

(L.s.) Wilhelm.

Fürstv.Bismarck.

KönigreichBayern.

«

Ministerial-Erlaß,dieUmzngsgebührenderProfessorenundStu- dienlehrer betreffend.Voml.Juli 1877.

Staatsministerium des Jnnern für Kirchen- und Schulangelegenheiten und Staatsministerium der, Finanzen. DieindenMinisterial-Entschließungenvom SO.

Dezember1820 Num. 19460 und vom 26.Juni 1851 Num.

4616, dieBezahlungderdenProfessorenan denStudienan- sialtenbewilligten Umzugsgebührenbetr. (Administr.-Verordn.-

Samml. Bd. IX.ThL2S.805 und Bd. XXIV. S. 221)

enthaltene Ausnahmsbestimmung, nach welcherdie demPerso- nalderStudienanstalten imFallederVersetzung gemäßder AllerhöchstenVerordnungvom 16.August1817 (Reggs.-Blatt 1817 S.835u. f.) gebührenden Umzugsgebührenvon jener Anstalt,an welchedieVersetzung stattfand, zuleistenwaren, wirdmitRücksichtaufdieinzwischen eingetretene Veränderung derVerhältnissehiermit außer Wirksamkeit gesetzt.

Demzufolge haben künftigalleBestimmungenderAller- höchstenVerordnungvom 16.August1817auchbezüglichder UmzugsgebührendesbezeichnetenPersonales ausnahmslos An- wendungzufinden,und sind dieseGebührenvondeneinschlä- gigenk.Regierungs-Fina«nzkammernnichtblosfestzustellen,son- dern auch auf Rechnungderdurchdasneue Budget-undRech-

nungs-Schemahierfüreröffnetenbesonderen PositionzurZah- lunganzuweisen.

München,den l.Juli 1877.

An Dr.v. Lutz. v.Berr.

diek.Regierungen,Kammeer des DerGeneralsekketär:

Jnnern undderFinanzendann -« .-

audie Studien-Rektorate. Mlmsteualrath

Nr.5611. v.Bezold.

KönigreichPreußen.

Auszugaus demGesetze, betreffenddenAnsatzunddieErhebung derGerichtskosten.Vom10.Mai 1851.

(AnlagezudemGesetzvom21.Juli1875,dieKosten, StempelundGebiihren inVormuudschaftssacheubetreff. DeutscheSchulges.-Samml. Jahrg.1877 Nr.29.)

§. 7. JnRücksichtaufdieunter Vormundschaft stehenden minderjährigen,taubstummen und geisteskrankenPersonenwird Folgendesbestimmt:

l) Währendder Dauer derVormundschaft können ohne RücksichtaufdieHöhedesVermögensdes Pslegebefohleneu aus demselben erhobenwerden:

a.alle Kosten, welchevor Einleitung der Vormundschast entstanden, insofern sienichtfür vormundschaftsgericht- licheAkte zuentrichten sind, welcheinRücksichtaufdie einzuleitende Vormundschaft vorzunehmenwaren;

b.allebaaren Auslagen (§. 6)undKalkulaturgebühren, diese jedochnur soweit,alsdas Vermögendes Pflege- befohlenenzurZeitder angefertigtenKalkulaturarbeit 50Thlr. nachNr.5übersteigt;

c.dieinderRegelaus denbetreffendenMassenzu ent- nehmendenKosten seines durchAdjudikatoria beendigten SubhastationsprozessesundderKaufgelderbelegung,und deserbschaftlichenLiquidationsprozesses,wenn undfo- bald sicheineUnzulänglichkeitdesVermögenszurBe- friedigungder Gläubiger ergiebt.

2)MitderEinziehunganderer Kostensollen dieselben wäh- rend der Dauer derVormundschaft verschont bleiben,wenn und soweitdiese nichtaus den nachBestreitung desUnterhaltes undderErziehungetwa übrigbleibenden UeberfchüssenderRe- venüen ihres Vermögensgedecktwerden können. Sobald aus deram SchlusseeinesJahres oder sonstgelegten Rechnung sicheinsolcher Ueberschußergiebt,kann derselbezurDeckung derbisdahinentstandenen Kosten,jedochunter derMaßgabe, daßdaraus zunächstdienochnichtberichtigtenbaaren Ausla- genzuentnehmen sind,verwendet werden.

Z)Wenn in Folge letztwilliger Verordnung-,oder nach Provinzial-oderStatutarrecht, odernach besonderenVerträgen derMutter odereinemDritten derNießbrauchoderdievon der AufsichtdesGerichtes befreite VerwaltungdesVermögenszu- steht, so istvon demvormundschaftlichen Gerichte nach Verneh- mung desVormundes undnach billigem Ermessenzubestimmen, ob undwelcherRevenüenbetragalsUeberschußanzusehen ist.

4)Wenn dieGrmittelung deshalb unthunlich ist,weildie AngabedesVermögensvon Demjenigen, welchervon Einrei- chungeinesJnventares befreitist, verweigert wird, sofindet dieErhebungderinderVormundschastssache selbst entstandenen KostennachMaßgabeeines durchArbitrium der Vormund- schaftsbehördeund nachVernehmungdesVormundes festzustel- lenden Betrages statt, vorbehaltlicheiner künftigenNachliqui- dation beimFortfalledesHindernisses;andere Kosten sind so- fortzuerheben.

»

5)Diegestundeten Kosten sind nachbeendigterVormund- schaftzuerheben;demgewesenenPslegebefohlenenmußjedoch

(3)

477 Oestekkeich:EinfühueinSammi.piastisch.Leykmikiei2c.Mäk31877.

———»..——...—.———..——————————————O—-—s-

außerdemBettzeuge,denKleidungsstiickenund Geräthschaften, welche ihmzuseinem persönlichenGebraucheetwa schonverab- folgtoderangeschafftsind,einreines Vermögenvon 50Tha- lern belassenund der demzufolge nichteinzuziehendeBetrag seiner Kostenschuld muß niedergeschlagenwerden.

6) Aufeine Stundung derKostenkönnenweibliche Pfle- gebefohlene, sobald sie sich verheirathen, unddiejenigen Pfle- gebefohlenen, hinsichtlich welcherdie Vormundschaftüber- die Zeitder erlangten Großjährigkeitaus einemanderen Grunde, als dem einervorhandenen erheblichen Gemüthsschwächever- längert wird, von diesem Zeitpunktean nicht ferner Anspruch

machen. « .

7)DieVerjährung beginnt rücksichtlichdervon denPfle- befohlenenzubezahlendenKostenerstmitdemAblaufdesjeni- genJahres, in welchemdie übersiegeführte Vormundschast beendigt ist.

§.«10. 3)Jii Vormundschasts-und Kuratelsachen, inso- weitletztere nichtlediglichmitder Abwickelungeineseinzelnen Geschäftes beendigt werden, sinddievom Kapitalvermögender Pflegebefohlenen nachdemTarif§.42zuerhebendenSätzebei BeendigungderVormundschaftoder Kuratel, dievon denRe- venüennach§.43desTarifes zuerhebenden,aberam Schlusse eines jeden Jahres, inwelchemdieselben fälligwerden, wenn aber eine Rechnungslegung beim«vormundschaftlichenGericht stattfindet, nach Eingang und AbnahniederRechnungzuli- quidiren.

"

-—————-——.——-.

KaiserthumOesierreich Verordnung des Ministers fürKultus und Unterrichtvom 8.

März 1877, Z. 2123, betreffenddieEinführungeinerSamm-

·lungplaftifcher LehrmittelundAnfchauungsbehelfefürdenZei- chenunterrichtanMittelschulen, (Tages-) Gewerbefchulen,Lehrer- undLehrerimienbildungsanstalten,Bürgerschulenundgewerblichen

Fortbild-ungsschuleu.f

Um dem dringendenBedürfnisse nacheiner systematisch angelegten, nachdenUnterrichtsftufen fortschreitendenSamm- lungvon Anschauungsbehelfenund plastischenModellen fürden Zeichenunterrichtan Gymnasien, Realgymnasien, Realschulen, (T«ages-) Gewerbeschulen, Lehrer-undLehrerinnenbildungsan- stalten, Bürgerschulenund gewerblichen Fortbildungsschulenzu genügen, habe ichmichbestimmtgefunden,dieAnfertigungei- ner derartigen, theilsaus Draht-, theilsaus anderen plasti- schenModellen bestehenden Sammlunganzuordnen.

Dieselbe bestehtaus fünf Serien,und zwar:

l.Serie: Perspektivische Apparate, elementare Draht- und Holmodelle.

Serie: rchitektonischeElemeiitarformen (Holzmodelle).

Serie: ArchitektonischeStylformen (Gypsmodelle).

Serie: Ornamentale Stylsormen(Gypsmodelle).

V.Serie: FiguraleGypsmodelle.

MitRücksichtaufdieLehrzieleder vorgenannten Anstal- ten sindfür GymnasienundRealschulen, sowiefür Gewerbe- schulen (Tagesschulen), sämmtlichefünf Serien; für Lehrer-Und LehrerinnenbildungsanftaltenundBürgerschulendie l.undIl.;

für gewerbliche Fortbildungsschulen (Abend-oder Sonntags- schulen)die1., II»III.und 1v.Serie bestimmt.

ZurErleichterungderUebersichtwerden nebst.einem,nach den fortlaufenden Nummern derzuden einzelnenSerien ge- hörigenModelle,beziehungsweise Apparate geordneten Ge- sammtverzeichnisfederganzen Sammlung auch Nornialverzeich-

Il.

IlI.

IV.

Oesterreich: Einführ.ein. Samml.piastisch.Lehrminei2e.V. 8.März1877. 47 8«

nisse jener·Modelle oderApparate veröffentlicht,welche für jede einzelne Kategorieder obgenannten Lehranstalten unumgäng.- lich nothwendigunddaher aufjedenFallanzuschaffensind.

Die ineinem solchenNormalverzeichnissenicht aufgeführ- tenModelle oderApparatewerden übrigens fürdiebetreffen-- denAnstaltenalszulässigerklärt, selbstverständlichmitderBe- schränkungauf diejenigenModelle oderApparate, welcheüber- haupteiner derfürdiebetreffende Anstalt vorgeschriebenenSe-

rien angehören. . v

DieAiischaffuiigder ganzen Sammlung, beziehungsweise derindeneinzelnen Normalverzeichnissen ausgeführtenModelle und Apparateist fürdieobengenannten Anstalten insoferne obligatorisch,als dieselbenimInteresseeinereinheitlichenOr- ganisationdes Zeichenunterrichtes hiermit angewiesen werden, wenn sieeineLehrmittelsammlung fürdenZeichenuiiterrichtan- zuschaffenindem Falle sind,dievorerwähnte Sammlung zu

beziehen. .

DasGesammtverzeichnißderModelle, beziehungsweiseAp- parate derbisjetzt fertig gestellten1. und II.Serie, sowie die bezüglichenNormalverzeichnisse folgenunten iind wird deren Fortsetzung nach Maßgabeder Vollendungder übrigenSe- rienerfolgen.

I.Gesammtverzcichnifz dezurI—undII.Serie derSammlung ge-.

hörigcn Mode e,beziehungsweise Apparate.

Z reis

Gegenstand «P Größe.

.:-s- —-———-—s

ehe-) fl.skrf

I.Serie.

Nerli-entwischeApparatg elementare Draht- undHolzinodelle

»Hi.Apparate .

1PerspektivischerVersuchsapparatmitder Glastafel lastaiel saiiiiiit3Stäbchen . . .12 65Embr» 50Cm,h.

2-76kleineperspektivischeAnschauurisappa- ratezurVersinnlichungder wi tigsten

·tell1ingenparallelerGeraden gegen

»dieBildfläche,a3fl.50kr.. . . .20 8EisernesStativ fürDraht-Und einige

HolziiiodellederI.Serie. . . . .10 9DazudieKlemmstanemit3Sichubern250 10ModelltischHolzmodellezurundAizgtelluugodellgruppeneinzelner«..28—-

, B. Drahtmodelle

11Getheilte Gerade mit3Markeii. . . 150 120Cni.lg.

123parallele Gradezurersten Einübung

derperspektivischeiiGrundsätze.. . 160 70Cni. lg.

13Winkelmitbeweglichem Schenkel 110 S.70Cni.lg.

14einQuadrat .. . . .. 160 S.50Cni.

15eingleichseitigesDreieck. .. 150 S.60Cm.

16ein regelmäßigesSechseck.. 160 Dchni.60Cni.

17ein » Fünfeck 160 Dchin.60Cm·

18ein »,, Achteck 160 Dchin.60Cni.

19einKreis.». . . . . . . 120 Dchni.60Cni.

20einKreis untunischriebeneni Quadrate

und2Durchmesserii. . .. . . 3 Dchm.50Cni.

21LykouzeritrischeKreise iiiitLDUrchniessern 3—- Dchm.50Cni.

22einWürfel.«.. . . .. . . . 250 S. 45Em.

23einParallelopiped. · . . .. . 25060Cm.h.,30Cm.br.

24einLyliiider.. . . . . .. . . 26060Cni.h.,30Cni.br.

25eine vieiieitigePyramide 250 55-35 Cni.

26ein «·egel.. . ,. . . . 250 55X38 Cni.

273gleich großerechtivinkliauntereinander verbundeneKreiselAeauatorund2

Meridiaiie).. . . . . .. . . 4 Dchni.60Cni.

28DieMeridiaueKugelgestalt,und3dargestellt durch2

Parallelkreise . 7 Dchm.60Cni.

ic· Cleineiitare Holzmodelle

29einvollerWiirfel . . .. . . . . 330 S.45Cni.

30einhohlerWürfel. . 380 S.45Cni.

31einVolkes iarallelopipea 280 60,-30Em.

32ein hohles arallelopiped 3—- 60X30 Cm.

33einvoller ylinder. 450 60Z30 Cni.

34einhohlerHalbcylinder «. I «. J I 310 60Z30 Cm.

(4)

479 Ocstekreich: Einführ.ein Summe pcastischekLehkmikte12c.V. 8.Miikz«1877.

II

·

reis· ,

zs Gegenstand P Große

c-i

zip-z ft.skxx

35feinsechsseitigesPrisma. . . 3 60,-s19«-«'2Cin.

36jeinepollevierseitigePyramide 3 55Z35 Cur

37einhohler Pyramidenstutz 280 35J35 Cm.

385ein voller Kegel. .. . 4—- 55X38 Cm.

39IeinhohlerKegel. 5s— 40-25Cin.

40xeinevolleKugel. . . 7 m.

41"eine hohleHalbkel .. 6 40Cin.

42eine quadratifchelatte . . .·. . 190 40-"9 Cin.

433eine FreisrundePlatte mit kleiner

;«Oesfnungv. .«. . ».» 240 4(),-9Cm.

44IeineauadratischePlatteuntkreisförmi- IfgeuiAusschmtt. . .-.. . 250 40X9 Cin.

45eineachteckigePlattemitquadratischeuis

;Ausschnitt·. . . . .. . . . 250 40-"9Cur.

46-eineKombinationdes hohlen Halbcvlin-

; derssammteinem Stäbchen 280 Cm.

. II-Serie

ArchitektonischeGleineniarformen I» ·«» (Hol-imodelle). » 1leinpieueitigerPfeileruntauadratischer

J·Dezfpla»tte. .·. . .. . . 370 54Cul.b.

2ein»vierseitigerPfeilermitelementarem

"

«··Oockel... .4— 54C»m·h.

EzzeinPylou.».». . . . 5 60Curh.

Nein gothxscherGortel. ».». . . . 460 54Cin.h.

5Eein" »vierseitiggr,Pfeilermit einfachge-

·gliederterSimsplatte . . . 4—- 54Cm. h.

6 seineinfachaegliederterSockel. . . 590 54Curh.

7eincylindrischerOchaftuntkreisrunder

« ',Deckpl·atte»..« ..« . . . 60 51Cin. h.·

eine cyLndrifcheNischcunt Abschluß ,und»«Oockel. .. . . . . . 580 73Cm. h.

9eux

prismatizchesDoppelkrenzmitStu-

«fen,zerlegar». . . .. . . . 7 70Cin. h.

10eint cannelirtes

«äuleustückuntquadra-

»tisc,h»erDeckplatte·. . ..» . . . 5i90 54Cin.b.

11ein SäulenstückuntRundstaben und

««quadratischer»Deckplatte,.·. .. 5 ;90 54Cin.h.

12Ieine architektonische Kombination. 6l50 60Qui.h.

-13Das Tonnengewölbe.f. . . . 5—- 40Cmh.

14IDas röuiischeKreuzgewolbe 780 45Cm. h.

15lDasgothische Kreuzgewblbe 780 45Cmh.

161DieKuppel . . . . . . .1060 45Cmh

II-Normalvcrzcichniise der Modelle,beziehungsw.Apparate l.nndII«

Seric, welche fürjedeeinzelneKategorie der unten angeführten Lehranstalten alsunnmgiingliih nothwendig erklärtwerden:

1.Normalverzeichniß für Realschulen und (Tages-) Ge- werbeschulen.

Für diese Anstalten sind sämmtliche indemGesammtperzeichnisse ausgeführtenModellenndApparatenothwendig.

2.Normalperzeichniß für Gymnasien und Realgymnasien »

I.Serie. ,

A.ApparateNr.1-—7, Statip Nr.8,NiodelltischNr.10.

B.Drahtmodelle Nr.11,12, 13, 14,15,16, 19, 20, 21, 22,23, 24, 25,

26,27.

C.Holzmodelle Nr. 29, 30, 31, 32, 33, 34, 36, 38, 40, 41, 42, 43, 44,46.

II. Serie.

ModelleNr.1,2, 4, 7, 8, 9, 10, 11,13.

3.Normalperzeichniß fürLehrerbildungsanstalten.

Serie A.ApparateNr.1—7, Statip Nr.8, ModelltiscbNr.10.

B.Drahtmodelle Nr.11, 12,13, 14, 15, 16, 19,»20,21, 22,27.

C.Holzmodelle Nr. 29, 30, 31, 32, 33,34,v36,37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44,46.

ModelleNr.1,2, 7,8,9.

l.Normalperzeichnißjür Lehreriunenbildungsanstalten 1.Serie.

A.ApparateNr.1—7,Statip Nr.8,ModelltischNr.1().

B.Drahtmodelle Nr.11, 12, 13, 14,15, 16, 19, 20, 21,22.

C.Holzinodelle Nr. 29, 30, 31, 32, 33, 36, 38, 40, 41, 42, 43,46.

II.Serie.

I I i I

480

11·Serie.

Anzeigen

NiodelleNr, 8, 9,'12.

5.Normalperzeichniß fiirBürgerschulen.

I-Serie.

Ä—ApparateNr.1—7, Stativ Nr.8, PtodelltischNr.1().

B.Drahtmodelle Nr.11,12,13, 14, 15, 19, 20,22.

"

C-Holzinodelle Nr. 29, 30, 31, 32, 33, 36, 38, 40, 41, 42, 43,46.

Il- Serie.

NiodelleNr.1, 2, 4, 7, 8,9.

6.Normalverzeichniß für gewerbliche Fortbildungsschiilen.

I.Serie.

ApparatNr.1, Stativ Nr· 8, Modelltisch Nr.10.

B.Drahtmodelle Nr.11, 12, 13, 14, 15, Itz, 17, 19, 20,22.

C.Holzmodelle Nr.29, 3(), 31, 33, 35, 36, 38, 40, 41, 42, 43,H.

Il.Serie Nr.1,2, 4, 6, 7, 8, 9, 10, 13, 14,-15,16.

Anmerkung Die Sammlung, beziehungsweisedas Ge- sammtverzeichnißund diebetreffenden Normalverzeichnisseer- scheinen somitflir Lehrer-und Lehrerinnenbildungsanstalten, sowie fiir Biirgerschulenbereits alsabgeschlossen

Die,,Deutfche Schulzeitung«, Central-OrganfürganzDeutschland, herausgegebenvon

Fr. Eduard Keller,

enthältinNr.30:.Amtliches. Leitartikel: EineReform ausdemGe- bietedesMusikuiiterrichtesvon OttoWiesner. UeberdieschädlichenEin- fliissedesNachmittagsunterrichtes aufdieGesundheitdesSchulkindes. Kor- Vespvlldenzcllk Berlin (Kirchen-undSchulabtheilungderKönigl.Regie- VUUS zUDüsseldka); Königsberg (Der WegfalldesNachmittagsunterrichtes);

Waldau i.Ostpr.(Unglückssall);AusderProv.Posen (DiesystematlscheUm- änderungderpolitischenOrtsuamen indeutsche);Breslau (Die»7.General- VersammlungderGesellschaftfür Volksbildung EntschädigungsurthUUUS lI;)C’-izlltlg);Delitzsch (Prüfuugenam Seminar); Flensburg(Kreislehrerver- ein. Lesebuch. PensionderLehrer);Köln(Botanisireniststrafbar):Koblenz (Aussetzendes Schulunterrichtesan heißen Tagen); Aus Elsaß-Lothr·mgen (SchulbildungderBevölkerung);Bremeu(Unterbringung verwahrloster Kinder-.

RkalschUI-Lehrervel·ein);Gera (KörperlicheZüchtigung); Nürnberg (Verwahr- lvtungderJugend-UAusBöhmen(Ferien. Geh. Ministerialverordnung Milde-Feier);New-York (Washington’sGeburtstag. FinanzberichtdesNew- Yorker Schulraths). Berliner -Nachrichten Vermischtes. Köln.

Guben. Graudenz. Teplitz.Versammlung deutscher Zeichenlehreri.Köln.

Vakante Lehrerstellen. DieBeilage (Organdes Vereins deutscher LehrerinnenundErzieherinnen) enthält:Berichtüber dieVersammlungdes Vereins deutscher LehrerinnenundErzieherinnenam3.Juli1877imRath- haufe.Ueberitalienische Kunstschätze,Vortragv.Elis.Fürsten

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