Deutsche
.Smulgesejz TSammlUU
zubeleben durch allePoftanstalten undstuchbandluugenzum Preise Von2Neichsmark25Pfenn· (1 Fl- 13Kr.ostr.)vierteljährlich.Ein- selneummern, soweitvorräthig,
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Beilagegebühr12Reichsmari- Tr.EduardKtllrttzSeminar-Lehrer a.D.
(Berlin,Michaellirchplestz6.)
Vl. Jahrgang.
Inhalt: KönigreichBaUe r n:
Berlin,den 17.Mai 1877.
Statut undLehrplanderKreis-Lehrerinneubilduugsanstalt für Niederbanern.
Ur. 20.
Vom9.Februar1877. (Schluß.)— KönigkelchPreußen; Gesetz,betreffenddieTheilungderProvinz Preußen.Vom19.März1877.—«Erkeuutniß·desKöniglichenOber-Verwaltungsaerichts, denHandarbeitsunterrichttnderVolksschuleundzwar dieBefugnißderUnterrichts-VerwaltuugzurEinführung,dieKompetenzzurBestellungderIndustrie- LehkeUUUUVBeltragspfllchtdesGutsherrnbetreffend.Vom2.Dezember1876.— KönigreichSachsen. Seminarordnung fürdieLehrerinnen-Semmare.
Vom29.Januar 1877. (Fortsetzung).—- Anzeigen. —-
tsrönigreirhBayern.
Statut undLehrplanderKreis-Lehrerinnenbildungsanstalt für Niederbayern. Vom9.Februar1877.
(SchlußausNr.19, Spalte285.) Il.Stufe.
Kurze Wiederholungdesimersten Jahre Vorgenommenen.
FortsetzungderRhythmik. ZertheilungderTakttheileinTakt- glieder (alsoderViertel inAchtel, Triolen, Sechzehntelu. s. f.).
Diedadurch sich ergebenden schwierigerenrhythmischenBildun- gekl. Fortsetzungder rhythmischenLeseiibungen. Fortsetzung derJntervalliibungen. Quint, Sextund Septime. Einstim- migeUebungsstückeinC-dur über das nun erweiterte Mate-
rialund dahinbezüglicheVolksmelodien. DieUebungsstüeke tuderI· und Il.Stufe sind ausdenitalienischenSilben zu singen,alleJntervallübungen dagegen zunächstmit deutscher Benennung,dann mitderBezeichnungjedes einzelnenTones durchdieentsprechende Ziffer. Jm zweiten Jahre istdieLehre von den Tonarten zubeginnen,dieKenntnißsämmtlicherDur- Tonleitern vorzubereiten. .
Ill. Stufe.
Rekapitulationdesindenersten zwei Jahren Vorgenom-
Welle-M Fortsetzungder allgemeinen Musiklehre. Fortsetzung
DerkhythmischenUebungen.Lehrevon den Dur-Tonarten.
UebungeninsämmtlichenDur-Tonleitern unterBenennung der
«
Töne VFIVchdie ihnen zukommenden deutschenNamen sowie PUkchZiffern-— UebertragungderfrüherenJntervalltibungen Istandere Dur-Tonarten KenntnißderinderDur-Tonleiter lIegeUDeUIntervalle inihrer Anwendung auf sämmtlicheDur- Tonarten Leichtezweistimmigeuebuugen in Duk. Beginn derUebungenmitText. Leichteein-undzweistimmigeVolks- liederund ChoräleausschließlichinDuk.
1V.Stufe.
Rekapitulationder allgemeinen Musiklehre, soweitsie TU denersten dreiJahrenvorgenommen wurde. Fortsetzungund Abschlußder Rhythmik.Fortgesetzterhythmische Uebungen.
Der·,Dreikla!1g—Lehrevon den drei Hauptdreiklängen.Ak- kOWUVUUgenin sämmtlichenDur-Tonarten. Quint-verwaudte Tonarten. Verhältnißderselbenuntereinander und die daraus sich ergebendenerstenAnfängederModulation
Das Mollsystem:DieMoll-Tonleiter entwickelt aus der gleichnamigenDur-Tonleiter Kenntniß sämmtlicherHeu-Ton-
leitern,wobei dieharmonischeMoll-Tonleiter alswesentliche, diemelodischealszufällige behandeltwird.
JntervallübungeninMoll vergleichsweisemitdenentspre- chenden Uebungenin Dur. Uebungenin sämmtlichen Moll- Tonarten. AkkorditbungeninMoll. Die chromatischeTonlei- ter. Die in einer Melodie vorkommenden zufälligen Ver- setzungszeichen. FortsetzungderzweistimmigenUebungen. Leichte zweistimniigeLiederund ChoräleinallenDur- und Moll-Ton- arten. AnfängedesStudiums einerknnstreichen Schattirnng
und einergutenTextaussprache. — —
v. Stufe.
Rekapitulation des Früheren. Akkordübungenin Durmit Hineinziehungder Nebendreiklängeaufder·2., 3.,6.und 7.
Stufe. DerDominantseptimenakkord und dessen Verwendung beiden Akkordübungen.Modulation in dieParalleltonarten derTonika, Ober- und Unterdominant. Fortsetzungder Ak- korditbungeninMoll mitBenutzungderdreiHauptdreiklänge unddesDominantseptimenakkordes, HereinziehungderNeben- dreiklängeund des verminderten Septimenakkordes. Ueber- gängeinentferntereTonarten. Uebergänge durch enharmoni- scheVerwechslungdes übermäßigenDreiklangsund verminder-
derten Septimenakkords. «
Zweistimmige UebungenVon Bertalotti. Zweistimmige UebungenzurErzielung einerkunstgerechtenSchattiruug· Zwei- nnd dreistimmige GesängemitTextunter besonderer Durchbil- duug einer guten Ausspracheund richtiger Betonung. Chor- solseggiengrößererSchwierigkeit
Einführungin diemethodische BehandlungdesGesanges inderVolksschule.
b)Klavier.
JmKlavier sinddieSchülerinnenunter Zugrundelegung des fürdieAschaffenburger höhere weibliche Vildungsanstalt festgestellten Stufengauges (DeutscheSchulgesetz-cammlung Jahrgang 1875 Nr. 35u. ff.) soweitzufördern, daß sie den Gradus adparnassum von Clementi (Tausig-Ausgabe) oder ein aufgleicher Stufe der Schwierigkeit stehendesan- deres Werk mit Verständnißund Fertigkeitzu spielenim Stande sind.
c)Violine.
Jm Violinspiele sinddie Schülerinnen nacheinem von dem Lehrer sestzustellendenStufengange unter Benutzungvon
299 Bauern: LehrplauderLehrerinnenbildungsanstalt.Vom9.Februar1877.
»Hohmann’sViolinschule« soweit auszubilden, daß siedenGe- sangunterricht in der Volksschule mittelst der Violine ange- messen unterstützenkönnen.
X11.Weibliche Handarbeiten.
A.Ziel.
Rationelle Grundlegungund ErweckuugdesVerständnisses für dietechnischeAusführungderweiblichen Handarbeiten durch streng stufenmäßigesErlernen deran denNutzgegenständenvor- kommenden Elemente
Sodann Ausbildungder technischenFertigkeitbis zuei- nem Grade, welcherdieSchülerinnenbefähigt,alleimhäusli- chenLebenvorkommenden Arbeiten selbstständigauszuführen.
EinführungindieMethode diesesUnterricl)tsfaches.
B.Stoffvertheilung.
I.Präparandinnen-Kurs.
1)Strickent Vorübungen. HandbewegungenmitdenNa- deln unter Benennung der Bewegungen. Belehrungen überdas AufnehmendesGarns undVerschlingen dessel- benzurMasche Erlernung der rechten Masche(Rechts- stricken)und Erlernungder linken Masche(Linksstricken) amUebungsstreifenvon 32MaschenBreite. — Erlernung desAuf-fund Abnehmens. — Fersenstrickenund Stricken des Strumpfes nachderVon der Lehrerin aufgestellten Regel, sowieinveränderten Größenverhältnissen.
L)Häkeln: Vergleichungder Häkelmaschemit der Strick- masche.Erlernungderluftdichten, einfachenund doppel- ten Stäbchenmaschenam Häkelübungsstreifen Häkeln
geometrischer Grundformen. Das gleichseitigeundgleich- schenkligeDreieckvon der Basisund von derSpitzeaus begonnen;das Quadrat und Rechteckvom Mittelpunkte aus begonnen;derKreisvom Mittelpunkte begonnen.
Der Unterricht in diesem und dem folgenden Kurse ist durchweg Klassenunterrichtund zumgroßen TheilemitAnwen- dungderTaktmethode.
11.Präparandinnen-Kurs.
1) Nähem Vorübungen fürdas Weißnähen. Erlernung dertechnischen FertigkeitimNähenan einem Stramin- Uebungsftreifen, diewichtigsten Sticharten enthaltend.
Jnsbesondere: Vorstich, Steppstich, Hinter-, überwindlicher, Saum- und Gegenstich,dann fürdas eigentlicheStra- minnähen:Kreuzstich, sowie doppelter Kreuz-und Gitter- stich; fürdasWäschezeichnen:Buchstabenund Ziffernim gewöhnlichenKreuzstich, sowie auchimdoppeltenKreuz-- stich,und endlich für’sStopfendesGestrickten und Ge- wobenen: Maschen-undWeberstich
2)FortsetzungdesStrickens undHäkelns Ill. Präparandinnen-Kurs.
1) Nähenvon Weißzeug: Erlernung desFadenziehensund desFadengeradmachens. Anwendungderindervorigen Klasseerlernten Stiche. VerbindungderStichezu Säu- men undNähten. Jnsbesondere:dergewöhnliche Saum, derStep·psaum,derenglischeoderLochsaum.
Nähte:dieSteppnaht, dieUeberwindlingsnaht, die Kappnaht. Allediese Uebungenwerden am Nähiibungs- tuchegemacht, schließlichkommtnochderKnopflochstich, derFestonstich. Anwendungdererlernten Fertigkeitenan Nutzgegenständen.
2)EinftrickenderFersenundFlickender Strümpfe.
I.Seminar-Kurs.
Zuschneiden, ZusammensetzenundVollenden vonBettwäsche,
, Tischwäsche,sowie Unterhosen, Kinderhemden, Frauenhemden.
Baneru: LehrplauderLehrerinnenbildungsanstalt.Vom9.Februar1877. 300
AusstückelnderWäschegegenständeaus Leinwand und an- dern Stoffen. Repetitionsarbeiten imStricken (Kunststricken), Häkeln,Flickenund Einstrickenu. s.w.
11.Seminar-Kurs.
Das StopfeninDamastund andern Stoffenam Muster- tucheerlernt. Festonirenund Kordoniren, Repetitionsarbeiten.
Anleitung zurmethodischen Unterrichtsertheilungin den Handarbeitenan Volksschulen.
Xlll. Turn e n.
A.Ziel.
NaturgemäßeEntwicklungundKräftigungdesKörpersmit besondererBerücksichtigungderAthmungsorgane; natürliche schöne HaltungdesKörperssund wohlanständigerSchritt; Entwicklung des Schönheitssinnesund insbesondere des Geschmackes für eine leichtegefällige Bewegung. JmSeminar Einsichtindie Methodedes Turnunterrichtes
Bemerkung: AlleUebungen, welche plötzlicheundbedeu- tende Kraftanstrengungen verlangen, oder den Gesetzenedler Weiblichkeitzuwiderlaufen, bleiben von dem Mädchenturnen grundsätzlichausgeschlossen.
DerGesangbildet aufallenStufen einwichtiges Hilfs- und’BelebungsmitteldesTurnunterrichtes.
B.Stoffvertheilung.
l.Präparandinnen-Kurs.
Elementarfreiübungen. Regelrechter Schritt. Ein- fache Schritt-,Lauf-undHüpfarten. SprungvorübungenBil- dungund Ordnung der Reihen. Abstandnehmen, Ziehenin verschiedenen Ganglinien. Reihungen in Paaren. Drehen, Lanf-und Ballspiele. Einfacheund leichterekombinirteBewe- gungen derArme,Beine unddesRumpfes;Verbindungenzu rhythmischen Formen.
Stabübungen: Heben, Stoßen.— Ueberheben,Winden.
Langes Schwungseil. Gehenund Springen über das ruhiggehalteneSeil. — Uebungenaus demStand imSeil.
—- Durchlaufenaus demStand außerdem Seil.
Wagrechte Leiter (alsHanggerüste), Hangsiehen.Ue- bungendurchund indenHang. AuchmitBeiordnung pas- senderBeinthätigkeiten. Hangelnan undvom OrtemitNach- und Uebergriff.
Anzwei Stangen. Uebungen durchundin denStreck- undBeugehang.
Rundlaus.
dieses Geräth.
Wagrechte Leiter (als Stützgerüst). Uebungen durch den Seitstreckstütz.
11.Präparandinnen-Kurs.
Kombinirte Freiübungen. Regelrechter und aus- dauernder Schritt, Fortsetzungund Erweiterungder einfachen Schritt-, Lauf-undHüpfarten, Sprungvorübungenund Frei- springen; Windungender Reihe. ReihungeninReihenund Reihungen zweiterArt. Rad, Mühle, Schwenken,Stern.
Reigenschreitungenund Reigen,Ball- und Laufspiele.
Stabübungen. Führungenund HaltungendesStabes inVerbindung mitRumpf-undBeinthätigkeiten.Verbindun- genzuStabreigen.
Langes Schwungseil. UebungendesHüpfensausdem.
Stande außerdemSeil. Uebungenunter zwei Schwungseilen.
"
Wagrechte Leiter (alsHanggerüst).Hangen,Hangeln, undHanghüpfen in«verschiedenen Formen. - —
ZweiStangen. Hangund Hangeluan und von Ort.
Beugehang.
Uebertragen der einfachenSchrittarten an
301 Preußen: TheilungderProvinz Preußen.Gesetzv.19.März1877.
R undlau f.
diesesGeräth.
Wagrechte Leiter (alsStützgerüsi). Uebungen durchden Querstütz."Schräginnensitz,WechselzwischenSitz, StützundStand.
Ill. Präparandinnen-Kurs.
Freiübungen. Verbindungenvon Arm-, Rumpf-und Beinbewegungen, von Lauf-, Hüpf-und Sprungarten zu schwierigeren Uebungsformen.
und Sprungarten. Freispringen. Regelrechterund ausdauern- der Schritt.
WechselreicheVerbindungenvon Reihungen, Schwenken, DrehenundSchlängeln. Reigen. Ball- und Laufspiele.
Stabübungen. FührungendesStabes inVerbindung mitGang-und Hüpfarten. Stabreigen.
Wagrechte Leiter (als Hanggeriist). Verbindungenvon HangelnundHanghüpfen,auch imBeugehang.
ZweiStangen. Hang, HangelnundHanghüpfen,auch imBeugehang. Wechsel zwischenBeuge-undStreckhang
Rundlauf. Uebertragung schwierigerSchritt-, Lauf-und Hüpfartenan diesesGeräthe. AuchmitDrehungen. Auchim Hangan einem Arme.
Wagrechte Leiter (als Stiitzgerüst). Uebungen im Streckstütz,Beugestütz.
"
I.und II. Seminar-Kurs.
DerTurnunterricht beschränktsichinden beidenSeminar- kursen insbesondere aufdieWiederholung desUnterrichtsstof- fes derPräparandinuenfchule Hierbei mußabervon denZög- lingen dieregelrechteund mustergiltige Ausführungderein- schlägigenUebungenund deren richtigeBezeichnung verlangt werden. Dieselben müssen ferner die Uebungen entwickeln, methodisch aneinanderreihenund befehlenlernen.
Jm I.Seminarkurs erhalten dieZöglingeeinen kurzen Unterrichtüber dieGeschichteund SystematikdesTurnens
JmIl.Seminarkursewerden dieZöglingeindieMetho- dik desTurnens eingeführtundinderErtheilungdesTurn- unterrichtesgeübt.
Bemerkung: Zöglingederbeiden Seminarkurse, welche aufGrundeines ärztlichenZeugnissesvon dem Turnen dis- pensirt sind,könnenvon derAnwesenheitinderTurnstunde undvon demtheoretischenUnterrichtenicht befreitwerden.
Verschiedene Schrittarten übergetragenan
Königreichpreußen Gesetz, betreffenddieTheilungderProvinz Preußen.
«
Vom 19.März1877.
WIVWIUYEIIMFORGottes Gnaden Königvon Preußen2c.
VCWWUSJLMltZustimmungbeiderHäuserdesLandtagesder Monarchie,was folgt:
§-I— Aus derProvinzPreußenwerden diebeidenPro- vinzeu:
Ostpkeußen-bestehendaus denKreisenderRegierungsbezirke Königsbergund Gumbinnen,und
Westpreußen,bestehendaus den KreisenderRegierungswe-
,zirke Danzigund Marienwerder, gebildet.
» §»-2· DieEinrichtungder erforderlichenneuen Behörden fürdie
Staatsverwaltungin den neu gebildeten Provinzen
(§-»1.)erfolgt Nach näherer Vorschriftder bezüglichengesetzlichen Bestimmungenund derFestsetzungenimStaatshaushalts-Etat.
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Anstrengendere Laus-, Hilpr
Preußen: TheilungderProvinz Preußen. Gesetzv.19.März1877. 302
Bis zur erfolgten Einrichtungbleiben diegegenwärtigen staatlichenOrganederProvinz Preußenfür beideneuen Pro- -vinzeninWirksamkeit
§.3. Jede der neuen Provinzen Ostprenßenund West-
preußenbildet einen mit denRechteneinerKorporation aus- geftattetenKommunalverband zurSelbstverwaltung seinerAn- gelegenheiten nach Maßgabeder Vorschriftender Provinzial- ordnung vom 29. Juni 1875 (Gesetz-Samml.S.335) und derdieselbeergänzenden Gesetze.
Die Zahlder MitgliederderVertretungen (Provinzial- Landtage)der neugebildetenProvinzen bestimmt sich nach den«
im§.10 derProvinzialordnungvom 29.Juni 1875 fürdie Provinz Preußen gegebenen Vorschriften.
Es bleiben jedochdiegegenwärtigen MitgliederdesPro- vinzial-Landtages derProvinz Preußenbiszum Ablaufe ihrer Wahlperiode(§.19derProvinzialordnung) dergestaltinWirk- samkeit, daßdieAbgeordnetender zudenNegiernngsbezirken Königsbergund Gumbinnen gehörigen Kreisedie Vertretung derProvinz Ostprenßen,dieAbgeordnetender zudenRegie- rungsbezirken Danzigund Marienwerder gehörigenKreisedie iVertretungder Provinz Weftpreußenbilden.
§. 4. Die Theilung derProvinz Preußentritt mit dem l.April1878 inVollzug.
Von diesem ZeitpunkteabgehendieRechteund Pflichten desbisherigen Provinzialverbandes von Preußen ausdieneuen Provinzialverbändevon Ost-und Weftprenßenüber,undzwar nach näherer BestimmungeinesUebereinkommens,welches,un- beschadetaller PrivatrechteDritter, unter Genehmigungdes Staats-Ministeriums, zwischendenVertretern Ostpreußensei- nerseitsund den Vertretern Westpreußensandererseits (§.Z Absatz Z)zutreffenist.
Zu diesem Behnfe treten dieselbenin gesondertenVer- sammlungen zusammen,aufwelchedie§§.26bis33derPro- vinzialordnung sinngemäßeAnwendung finden.
Wenn einsolchesUebereinkommen bis zum15.Oktober 1877nichtzuStande kommt, erfolgtdiebetreffende Regelung durch Gesetz
Streitigkeiten, welchebeiAusführungdesUebereinkom- mens entstehen, unterliegenderEntscheidungdes Ober-Ver- waltungsgerichts.
§.5. Die Vertheilungder ausdieAusführungoderUn- terstützungvon ChaufseebautenbezüglichenVerpflichtungendes Staates, inwelchederProvinzialverband von Preußen nach
§.4Absatz2des Gesetzesvom 8.Juli 1875 (Gesetz-Samml.
S. 497)eingetreten ist, hat nachdem im§.2desgedachten Gesetzes bezeichneten Maßstabezuerfolgen.
§.6. Bis zuder inGemäßheitder§§.4und 5dieses Gesetzesbewirkten Auseinandersetzungund biszurEinrichtung der entsprechendenOrganefürdie kommunale Verwaltung der
neuen ProvinzenOst- und Westpreußenbleiben diebisherigen
kommunalen OrganederProvinz Preußen fürdiebeiden neuen
ProvinzeninWirksamkeit
Urkundlichunter UnsererHöchsteigenhändigenUnterschrift nnd beigedrucktemKöniglichenJnsiegel
Gegeben Berlin,den l9. März1877.
(L. s.) Wilhelm.
Fürstv. Bismarck. Camphausen. Gr. zuEulenburg.
Leonhardt. Falk. v.Kameke. Achenbachs FriedenthaL v.Bülow. Hofmann.
303Preußen:Handarbeitsunterrichtin derVolksfchule.Vom2.Dezbr.1876.
s
Preußen: Handarbeitsunterricht in derVolksschule.Vom2.Dezbr.1876.304
ErkenntnißdesKöniglichenOber-Verwaltungsgerichts,denHand- arbeitsunterrirht inder Volksfchuleund zwardieBefugnißder UnterrichtssVerwaltungzurEinführung,dieKompetenzzurBe- stellungderIndustrie-Lehrerin undBeitragspflichtdesGutsherrn
betreffend. Vom2.Dezember1876.
JmNamen desKönigs.
Jnder Verwaltungsstreitsache
desMajoratsbesitzers Grafenv.W.auf O»Klägersund Revisionsklägers,
wider
den Vorstand der katholischen SchulezuB., Beklagten und Revisionsbeklagten,
hat das Königliche Oberverwaltungsgericht inseiner Sitzung
vom 2.Dezember 1876, .
an welcherec.ec.Theilgenommen haben, fürRecht erkannt,
daßauf dieRevision desKlägersdas Erkenntnißdes Königlichen BezirksverwaltungsgerichtszuBreslau vom 16.Juni 1876 zubestätigenund die Kostendes Revi- sionsverfahrens, Unter FestsetzungdesWerthes desStreit- gegenstandesauf246 M. 75Pf. dem KlägerzurLast zulegen.
Von Rechts Wegen.
Gründe.
Die SchulaussichtsbehördehatdieAnnahme einerIndu- strielehrerinfürdiekatholische SchulezuB.angeordnet. Zur Vesoldung derselben sollder Grafv.W., als Gutsherrvon B»aus Grund deskatholischen Schulreglements vom 18.Mai 1801 einen jährlichen Beitrag von 9M. 87Ps.leisten. Er hältsichhierzu nicht für verpflichtet, währendder Schulvor- stand zu B.seine Heranziehung für gesetzlichbegründet erachtet.
DerGrafv.W. riefinFolge dessendieEntscheidungdes KreisausschussesdesKreisesO.an,welcheunterm 1.März1876 dahin erging, daß KlägerzurZahlungdesftreitigen Veitrages verpflichtetsei,indem alsseststehendangenommen wurde, daß dieGemeinde B.imgutsherrlich-bäuerlichenVerbande mitder HerrschaftO.gestanden habe. DerKläger legte hiergegenBe- rufungeinund machte geltend, daß
1)er keinen Grundbesitzund keineDienstleuteimSchulbe- zirke habe;das Herrschaftsverhältnißin Wegfall gekom- men sei,einDominium inB.nicht exist"ire, L)das Schulreglement vom 18. Mai 1801 dieHerrschaft
nur zurantheiligenBesoldungdes öffentlichenLehrers- nichteiner Industrie-Lehrerin verpflichte- B)dieIndustrie-Lehrerin durch Privatvertrag von derGe-
meinde ohneseineZustimmungund Genehmigungderbe- willigten Besoldungseiner Seits angestellt sei.
EineGegenerklärungdesbeklagten Schulvorstandes ging nichtein.
NachdemderKlägerim Termine zurmündlichen Verhand- lung noch ausdrücklichanerkannt hatte,daßdieHerrschaftO.
von jeherdieBeiträge zum GehaltedesLehrersinB.gezahlt habe,erkannte das Königliche Bezirks-Verwaltungsgericht zu Breslau am 16.Juni 1876 dahin,
daßdieEntscheidungdesKreisausschusseszuO.vom 1.
März1876 lediglichzubestätigenund demBerufungs- klägerdieKostenundbaaren Auslagen desVerfahrens, sowiediebaaren Auslagender Berufungsbeklagtenzur Lastzulegen,derWerthdesStreitgegenstandesaber auf 230 M.festzusetzen.
Dasselbe rechtfertigte seineEntscheidung folgender Maßen:
NachdemderIndustrie-Unterricht obligatorischgeworden, haben diejenigen, welchenderUnterhaltderSchule obliegt,die hierzu erforderlichen Mittel aufzubringen, indem sowohldie
§§.29—33 A.L. R.lI·12., als das katholische Schulregle- ment von 1801 diePflichtdesUnterhaltes ohneEinschränkung den Gemeinden und Gutsherrschaften auflegen.
Eskann hiernach auchkeinemBedenken unterliegen, daß für die Vertheilung des Gehaltes die provinzialrechtlichen Grundsätzedes§.19a.desReglementsvon 1801 zur Anwen- dungkommen.
Wenn Verusskläger seine EigenschaftalsGutsherr von B.
in Abredestellt, so sind allerdingsdieeinzelnen Rechteder dor- tigen Gutsherrschaftinihren wesentlichenBestandtheilen, viel- sleicht sogar vollständig durchdieGesetzgebungnachEmanation
desLandrechtes fortgesallen,undeshatdieKreisordnungins- besondere dienochverbliebenen obrigkeitlichenund ständischen Rechte beseitigt;es sindjedochdieGutsherschasten als solche an sich nicht für beseitigtzuerachten, und esmuß daherder Fortbestanddermitdenselbenverbundenen Pflichtenangenom- men werden. Wenn nun dieLeistungvon Beiträgenzudem LehrergehalteinV.ausdrücklichanerkannt ist,so kann derBe- rufungsklägersich hiernachderBeitragspflichtzumGehalteder Industrie-Lehrerin nicht entziehen.
Die übrigen angeregten Fragen,obdiejeweilige Lehrerin rite berufenunddie durch EinigungderSchulgemeinde«mit derLehrerinermittelte HöhedesGehaltes angemessen ist,kön- nen nicht GegenstanddesVerwaltungsstreitversahrens sein, sind vielmehrimAussichtswegezurErledigungzubringen«
GegendieseEntscheidung hatKläger fristzeitigdieRevi- sioneingelegtund beantragt:
«
unter AbänderungdesErkenntnissesdesKöniglichenBe- zirksverwaltungsgerichtszu Breslau vom 16.Juni 1876 zuerkennen, daßerzuBeiträgenzurUnterhaltungder Industrie-Lehrerinan derkatholischen Schulezu nicht verpflichtet sei.
ErwirftdemVorderrichtervor Verletzung a)des §.19des Schulreglementsvom 18.Mai 1801 und
der§§.29«——33 Tit. 12Th.11. A.L. R.durchunrichtige Anwendung,
b)desArtikels 25derVerfassungs-Urkunde durch Nicht-An- wendung,
c.desRechtssatzes
res inter alios acta aliis nec nocet nec prodest.
Erbestreitet seineEigenschaftals Gutsherrvon B.,wo er weder AckernochLand besitzeundwo ihmnur das Auenrecht zustehe.Aus seinenLeistungen fürdenLehrer seidieGuts- herrlichkeitnichtzufolgern,dadieseeinenanderen Rechtsgrund habenkönnten. Uebrigens habedie Gemeinde zubeweisen, daß er Gutsherrsei.
Der beklagteSchulvorstandhatin seinerGegenerklärung noch bemerkt, daßdieGemeinde B.bisindieneuere Zeitder Gutsherrschastzu O. robottpflichtig gewesen;dieRobottpflicht seidurchErlegungeinesKapitales abgelöst, nichtaberdie Ver- pflichtungder Gutsherrschastgegen ihreUnterthanen Sein Antraggeht auf BestätigungderangegriffenenEntscheidung Diesem Antragehat sichdervon demMinisterdergeist- lichen, Unterrichts- undMedizinal-AngelegenheitenzurWahr- nehmungdes öffentlichenInteresses bestellte Kommissar, welcher imTermine zurmündlichen Verhandlungden obligatorifchen CharakterdesUnterrichtesinden weiblichen Handarbeiten her-