WI« st. Sonnabend, 5. August. IRS-.
Die Verfassung.
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Das verfassungsmäßige Versammlungs- und Vereinsrccht.
Es it i erli die Aufgabe einer Regierung, daß sie das Lanii IecZiertchin Eintracht mit dem Volkeund
sekttenVertretern Aber die letzten Vorgange
mKVIU haben wieder
undrecht hand reiflich gezeigt, daß Unsere jetzigeRegierung die große
-iehrzahl der Abgeordneten nicht als ihre Mitarbeiter
amWohle des Landes, son- dern als ihre Feinde betrachtet. Wären aber die Ab- geordneten in Wahrheit ihre Feinde, dann müßten
auR wir es sein, die wir dieseAbgeordnetengewählt ha Wie und mit. welchem Rechte- dies Regierung
zu
einersolchen Meinung gekommen ist, brau
enwir
nicht zu untersuchen. Sie »ist einmal da, Undi
reWir- kungen können nicht ausbleiben. Wo auch die Schuld liegen mag, wir haben keine Eintracht zwischenRegie- rung und Volksvertretung, Und einen solchen Zustand kann ein Land nicht lange·e1·kkkth.11- demp wie der Evan- gelist Lukas sagt: »ein iegliches,Reich» so es mit sich selbst uneins wird, das wird wust, und ein Haus fällt über das andere«
Wir wollen
vondem Verhalten der Regierungs- behörden bei dem Kölner Abgeordnetenfeste sprechen.
Veranlaßt ist dasselbe» offenbar durch die wachsende Zuneigung,welche die freisinnigen Abgeordneten bei dem Volke finden, und durch die Besorgnisse,welche diese Zuneigung unserer jetzigen Regierung einflößt. Für
Vreclötfertigt ehör en
nurdann aber halten, könnten
wennwir es das mit Verhalten dem Geiste der und dem Buchstaben unserer Verfassung und unserer Gesetze sich-M«Uebereinstimmung befände. Denn nach Pem Erde des Königs (Art. 54 der Verf.) darf
III
Preußen »Um in Uebereinstimmung mit der Verfassung Und deuGefetzen des Landes regiert werden. DazlkhaPeU (Art. 108) alle Beamten ge-
schwvrem daß ske dse
Versifassun gewissenhaft be-
oachteti wollen«
»Daß
eoerpfszichtet find, mit der
erfassUUg auch alle
Ubkssen Gesetze des Landes gewissen-
haft zu bellbachtelh Vetste t skch für· den gesunden«Men- schenveksth ganz
vonselbst. Man braucht das nicht
erst aus der Verfassung oder dem All emeinen
-rechte oderdema Strafgesetzbuche zu lerneLii Land
Bei denKolner Vorgängen handelt es sich
nunda- rum, ob die Behorden das nach Verfassung und Gesetz allen Preußen zustehendeVersammlungs- und Vereins-
recht so,
wiees dem Geiste der Verfassungentspricht e andhabt haben oder nicht. Das Recht der Staats;
urger, zu Jedem Zwecke, den das Strafgese nicht
ver-bietet,sich zu versammeln oder in Gesellschaßten zu
ver-einigen, ist
einso naturliches, so selbstverständliches Recht daß es unsere altdeutschen Vorfahrenstets besessen haben!
Ja, fie»wurden fich, so zu sagen, im Grabe umdrehen,
wenn
sie horten, daß die absoluten Regierungen dieses Recht uns genommen haben, und daß erst das Jahr 1848 hat«kommen mussen,
um esunswieder zu verschaffen Seitdem enthalt unsereVerfassung in den Artikeln 29 30 und 39 vornehmlichfolgendeBestimmungen:
«1) »Alle Preußensind berechtigt, i
one vor-gaugige obrigkeitliche Erlaubniß frsiglich hund ohne Wa
en ingeschlossenen Räumen zu
ver-sammeln.«
2) »DieseBestimmungbeziehtsich nicht auf Ver- sammlungen unter freiem Himmel, welche auch in Bezug auf vorgängigeobrigkeitliche Er-
laubniß der Verfugung des Gesetzes unterworfen find. Das betreffende Gesetz
vom11. März 1850 bestimmt im § 9, daß diese Erlaubniß
»nur versagt werden darf,
wennaus der Ab-
haltung der Versammlung Gefahr für die öf- fentliche Sicherheit oder Ordnung zu be- fürchten is .« Dasselbe gilt nach § 10 auch
von»öffentlichen Aufzügen in Städten und Ortschaf- ten oder auf öffentlichen Straßen«
Z) »Alle Preußen haben das Recht, sich zu solchen Zwecken,» welche den Strafgesetzen nicht zuwider- laufen,
mGesellschaften zu vereinigen.«
4) Nach Art 39 sinden die Bestimmungen der Ar- tikel 29 und 30 auf das Heer
nurso weit An-
wendung, »als die militärischen Gesetze und Dis-
ciplinarvorschriften nicht entgegenftehen.«
Eine andere Beschränkung der Regelung des Ver- sammlungs- und Vereinigungsrechtes, als die bereits
an-zeführten,enthält die Verfassung selbstnicht-. Doch be- timmt sie, daß das Ges erz, nicht aber, daßAnordnungen der Polizei oder anderer Behörden die Ausübung dieser Rechte »regeln«sollen. Ferner gestattet sie, daß »poli- tische Vereine«, aber ebenfalls nur »im Wege der Ge- setzgebung« beschränkt oder für
einevorübergehende Zeit verboten werden können. Ein Verbot der letz- teren Art ist jedoch niemals im Wege der Gesetzgebung erlassen worden. Dagegen enthält das schon erwähnte Gesetz
vom 11.März l850 theils eine »Regelung«, thcils Enthält
esgewisse »Beschränkungen« auch für Ver- sammlungen in geschlossenenIliäunien,« »in welchenös- fentliche Lüigelegenheiten erörtert oder berathen werden sollen, und ebensofür »Bei-eine, welchebezwecken, politische Gegenstände in Jersainmlnngen zu
er-örtern«
'Es versteht sich
vonselbst, daßJeder, der in solchen Versammlungen und Vereinen irgend eine im Straf- gesetzbuch verbotene Handlung begeht, dafür nach den Gesetzen bestraft wird. Ebenso ist
esselbstverständlich, daß Jeder, der die Bestimmungen des Gesetzes
vom 11.März 1850 übertritt, diejenigen Strafen erleiden muß, welche in eben diesem Gesetze dafür angedroht werden. Dagegen hat die Polizeibehörde
nurin ganz bestimmten Fällen das Recht, eine Versammlung aufzu- lösen, und zwar immer
nureine solcheVersammlung, in welcher »öffentliche Angelegenheiten
erörtertoder berathen werden sollen.« Diese Fälle sind:
I)
wennkeine Bescheinigung darüber lseigebracht werden kann, daß die Versammlungrechtzeitig der Polizei angezeigt ist;
»wenn in der Versammlung Anträge oder Vor- schläge erörtert werden, die eine Aufforderung
oderAnreizung zu strafbaren Handlungen ent- hanen«;
»wenn in der Versammlung Bewaffnete erschei- nen, die der Aufforderung des Abgeordneten der Obrigkeit entgegen, nicht entfernt werden«;
wenn
in den Versammlungen uud Sitzungen
»politischer Vereine-« Frauenspersonen, Schüler und Lehrlingeerscheinen, und auf die Aufforde- rung des anwesenden Abgeordneten der Obrigkeit nicht entfernt werden.
Von allen diesenFällen konnte bei dem Abgeordneten- feste in Köln aus einem sehr einfachen Grunde kein einziger eintreten. Der Haupttheil des Festes, das große Festmahl im Gürzenich,hat gar nicht stattgefunden, weil die Polizei dasselbe im Voraus verhinderte. Daß aber die Polizei eine Versammlung
ingeschlossenen Räumen im Voraus verbieten oder verhindern darf, davon steht auch keine Silbe weder in der Ver- fassung noch in dem Gesetze
vom11. März 1850. Aufgelöst nnd dann mit Hülfe des Militärs aus dem Lokale vertrieben ist dagegen die Tischgesellschaft im zoologischen Garten der-»Bur ermeisterei Longerich, und zwar, wie die ,,Provinzial- orrespondenz« sagt, wegen
2)
Z)
4)
»politischerTischreden.« Aber
woin der Welt hat man jemals davon gehört, daß eine Tischgesellschaft zu
einer
»Versammlung, in welcher öffentlicheAngelegen-
heiten erörtert oder berathen
werdensollen«,dadurch wird, daßeinzelnePersonen ,,politische Tiså)reden««hq1ten?!
Hgtte und behielte die Polizei hier Recht, nun-dann
warenwir ja alle Tage in Gefahr, aufgelöst zu werden, nicht blos in jeder Gaststube, sondern
andem Eljiittagg- oder Abendtische unseres eigenen Hauses. Wenn ferner jedes Zusanimensein oder Zusammensitzen
vonMenschen als eine »Versammlung im Sinne des Ge- setzes«ausgelegt werden darf, so dürften
nurein- mal unserer drei oder vier anf der Straße oder in irgend einem Garten zusammenstehen oder sitzen und mit einander selbst über ganz andere Dinge sprechen, als über Politik, oder
was mansonst noch »öffentliche Angelegenheiten« nennt, und wir hätten dann zu ris- kiren, daß die Polizei uns für eine .,V-.«12sammlung Unter freiem Himmel« erklärt, zu der wir nicht 4«8 Stunden vorher
umErlaubniß gebeten haben, nnd daß wir dafür mit Geldbuße bis zu 50 Thalern oder auch mit 8 Tagen Gefängniß bestraft werden.
Weiter hat die Kölner Polizei mit Hülfe der Militär- gewalt auch die großeSpazierfahrt auf d.-m Rheine
ver-hindert. Die »Kreuzzeitung« erzählt, es sei Las geschehen, weil diese Spazierfahrt ein nicht erlaubter ,,öfsentlicher Aufzug im Sinne des Gesetzes«sein sollte. Wird der Polizei auch in diesem Punkte Recht»gegeben, nun, so
müsen
wir unskünftig
vor allemSpazier-zufahren
mitmehr als einein Wagen oder mehr als einem Schiffe hüten,ja, wir dürfenauch gar nicht mehr mit irgend einer etwas größerenGesellschaftspazierengehen,
essei denn, daß wir nach § 9 des Gesetzes
vom11. März 1850 die Erlaubniß dazu 48 Stunden vorher bei der Polizei erbeten und auch erhalten hätten.
Wahrlich, es muß auch den eifrigsten Freunden der Regierung sehr schwer fallen, die erzählten Maßregeln zu rechtfertigen; denn die »Provinzial-Korrespondenz«
berichtet dieselbe der Sache nach eben so wie wir; aber ein Gesetz, durch welches sie gerechtfertigtwerden sollen, führt sie nicht
an.Ja, ein anderes regierungssreundliches Blatt, die ,,Norddeutsche Allgemeine Zeitung«, erklärte neulich sogar, die Gesetzlichkeit jener Maßregel wäre für politische .Männer eine reine Nebens ach
e.Freilich für eine andere Maßregel des Kölner Polizeipräsidcnten führt die »Provinzial-Korrespondenz-« diesellse»kat’tze?- stelle an, wie der Herr Präsident selbst»— NLWJlch sle sagt, der Polizeipräsidenthabe das, Koliierkrestkoniite
mit Recht geschlossen, weil dasselbe
ein»politischer Ver-
ein« gewesen wäre, und weil· § 8 Pes Gesetzes
VDMIl. März 1850 der Polizei dre» vorlausigeSchligßung eines solchenVereines bis zur richterlichen Entscheidnn gestatte Nun aber hat nach jenem § 8 die Polizei eine solche Befugniß
nurdann,
wennder betreffende Verein vFMUEUSPTTlOUWi Schüler und Lehklmge als Mitglieder aufnimmt, oder
wenn er.mit anderenVer-
einen gleicher Art zu gemeinsamen Zwecken
MVerkn-
dung tritt. Daß zu dem KomiteauchFrauenspersonen,
Schüiee und Lehxiiage geh-»F Zsttesnsnigjsaugkkte
»Provinziai-Kokkeip0ndenö
aerms
. · Vbehau tet auch nicht und konnte
aunicht behaupten, daß sag Komite mit anderen Vereinen gleicher Art
wirklich in Verbindung getreten ist. Ueberdies ist das Keknite überlaupt gar kein Verein im Sinne des »Ge- setzes«, und sicherlich ist
erkein »politischer«Verein«
gewesen. Daß also zur Auflösung des Komites gar kein Grund vorhanden gewesen ist, sagen nichtblos wir, sondern genau eben so haben die Kolnischen Gerichtshöfe beider Jiistauzen geurtheilt·
.Ob diese GerichtshöfedagegenGelegenheit haben werden ihr Urtheil über die-anderenMaßregeln der Polizei« ab ugeben, das können
wirnicht wissen.Die Beamten können wegen ihnen vorgeworfenenNiiszbrauchv ihrer Amtsgewalt ja
nur vonden Staatsgnwalten an- geklagtwerden, und die Staatsanwalte musseii den An- weisungen des Justizministers Folge leisten.
'Dagean steht es fest, daß alle dieseMaßregelnnicht dazu gedient haben, die Eintracht in unserem Staate zu fördern und die Zahl der Freunde der jetzigen Regierung
zu vermehren. Unser alter Mahnruf:« »So-haft
endlich Frieden iiii Lande!« muß noch vtel lautet ertönen.
Politische Wochenfchau.
«· »Preußen. Die Wogen
derAufregung,welchediefKoliier Vorgänge erzeugt, haben sich nochnichtberuhigt; dsese Ereig- nissegebennoch immer Stoff zur Besprechung
indenofsentlichen
Blättern. Daß diese Vesprechung der Regierungnicht ganz angenehm ist, geht
ausfolgendem Reskript hervor, welches
von
hieraus-an die-betreffenden Behörden- versaridt
wordenist:
»Nr.
1222. AusAnlaß
desbeabsichtigten Abgeordneten- festes in Köln haben
dieZeitungen zahlreiche Mittheilungen namentlich Schreiben
desFestkoinites, sowie einzelner Mit- glieder der eingeladenenAbgeordneten ebra t, welche
un-zweifelhaftVerstöße geilen Vas« Strafgesetzbu
-zumal SFSFU
§ 101 nnd
102desselben enthielten. Der Fortsetzung dieses Mißbrauchsist entschieden entgegenzutreten
undsind alle Blätter, welche iin Zusammenhange mitjener Angelegenheit Kundgebungenstrafbaren Inhalts, sei es»
ineigenen Artikeln, sei
esdurch Abdruck anderweiter Veröffentlichungen Reden
u.
s.
w.bringen, rechtzeitig UFit Beschlagzu belegen. Das Königliche Regierungs-Prasidium»wolle die Polizeibehörden schleunigst mit entsprechenderWeisun versehen. Berlin, den
22.Juli 1865. Jm Auftrage: (gez.
v.Klützow.
Ob dieses Reskript die vielen Beschlagnahmen verursacht hat, welche in der letzten Woche in allen Theilen
derMonarchie erfolgt sind, das wollen wir nicht behaupten, aber
wirkönnen diesen polizeilichen Beschla nahmen gegenüber die erfreuci
eT- at·a
emitt eilen, daß s
onjetzt ein sehr großer Thell tssefer lgiseichcsagnahnlien die gerichtliche Bestätigungnicht erhalten hat.
«Juzwischen hat das Appenaiioae ekichi in Köln das Urtheil erster Instanz
inSachen des erbotes des Abgeord- netensestes bestatigt.Dadurch ift die Schließung des Fest- kv»niites als
einespvlltijcheii Vereins für ungerechtfertigt
er-kiakL Allerdings kann lebt dieses Urtheil auf die Abhaltung des Festes selbst nicht mehr
vonEinfluß sein, aber
esfragt Z
werträ t
nunPctl materiellen Schaden, welchen eine Stolze Anzahl
vonPersonen dUkch»eine,
vomGericht für
un-SFkkchtscktlgt erklärte Maßregel ekcltteu haben. Es fehlt in dieser Beziehung noch immer bei
uns anscharf-a gesetzlichen
Bestimmungen« obgleich die Nützlichkeit derselben wohl allseitig anerkannt wird. Ganz gewisz würde ein Polizeibeamten welcher durch seine Stellung eine sehr große Gewalt hat, wie sich dies iii Köln gezeigthat, doppelt vorsichtig in An- wendiing derselben sein,
wenn erwüßte, dan, falls seine Handlungsweise gerichtlich nicht gerechtfertigt »wird,
erfür
denverursachten materiellenSchaden haftbar bleibt. Hoffen wir, das; bei einer Reform unserer Gesetzgebung dieser Gesichts- punkt nicht außer Auge gelassen wird.
Inzwischen hat Per Oberbürgermeister
vonBotm»das Seinige gethan,
nindie»Popularität, welche sich Herr Clas s
en-Kclpslelmccntl
All6KLEan so reichem Masze erworben hat,
zuer)öhen. Am
29.Juli fand in Bonn die Enthüllung
desArndt-Denkiiials statt. Die Feier selbst konnte wegen des beschränktenBaumes auf dem Platze,
wo dieBildsäule
deswackere-n deutschen Patrioten aufgestellt wurde, keine sehr großen Dimensionen annehmen. Dennoch betheiligle sich
dasPublikum sehr stark
an derFeierlichkeitz Früh Morgens
10Uhr bewegte sich
derFestzug durch die festlichgeschiiiückten Straßen
derStadt nach
deinaltenZoll,
wo dasDenkmal seine Stelle gefunden hat. Voran ein Musikkorsis, gefolt
von den
Gesellen
derbei Aufstellung
desDenkmals beschäf-
tigt gewesenenGewerke, sodann das Arndt-Koinite, die Mit- glieder
derUniversität
und derBehörden, die Gesangvereine, Depiitatioiieii
derStiidireiiden, der Veteraiienverein, Schützen- verein, Tiirnverein
undTiirnerfeuerivehr. Nachdem der Zug sich aufgestellt hatte, trugen
dieGesangvcrcine den
vonK. Siinro ck gedichteten,
vomMusikdirektor Brainbach kom- ponirten Festgesaiig vor; hieran schlos; sich nach einigen einlei- tenden Worten des Kurators Bes
eleralsdesVorsitäenden
desLlriidtlioinites die Festrede des Vleellatioiicigerichtisraths
vonA
in in o nausKölii,in
derbesondere- Arndts Verdienste
uiiidieEr- weckung
desdeutschenNationalgeistesgebührend hervorgehoben
wurden.Nach Absingung
desArndt’sii)enLiedes:., Was ist
desDeutschen Vaterland?«
wurde dieschöneFeier durch Uebergube
desMonuments
andieUniversität geschlossen. Damit
wardie eigentliche Feier, soweit sie
vomKoniits veranstaltet war, geschlossen, doch reihte sich ihr
ainfolgendenTage ein Turn- und Gesangsfest
an.Die Betheiligten vereinigten sich
zueinem großartigenFestzuge,welcher sich nach
demArridt-- Denkmal begab. Dort hielt
derfrühereAbg. Prof.
v.Sybel die Festrede. Er führte ans, weshalb
derDahiiigeschiedeiie gefeiert werde,
ererinnerte
anseine Ideale,
anseine Ansich-
tenüber die wahre Freiheit,
alsnothwendige Stütze
derMonarchie und bewies durch Citate
ansseinen Schriften den unerschütterlichen Glauben Arndt’s
andie schließliche Errin- giing
derEinheit. Darauf folgte ein großes Schaiiturnen
Ist-ein Sänger-tag,
demsich Abends ein Gartenfest an- os3.
Soweit in kurzen Worten der Verlauf des Festes. ZU
demselben hatten sich
ausdein benachbarten Köln als Ab-
geordnete der dortigen St.rdtvrrrrdiieteiis Veksammlung die
Herren Hospelt, Maiirer
undClassellsKCPPelIFtkllU
eingefunden Zu Ehren dieser
dreiHerren
War voneinigen
bonner Bürgern für
den31.Isle
MFellessen arrangirt
worden. Kaum
wardiese Nachricht
zudenOhren
desHerrn
Oberbürgermeisters Kaufmann gedrungen,
alsererklärte,
falls CsassewKarpelinann
in deinzur Festlichkeit
bestimmten Lokatieerichtenh
werde er denFort-
gang
desFestes sofort verbieten. Die Folne
davonspuk, daß Classen sich vorlausig zurückzog. DzisEssen hat-
stattgefundenohne die Herren
ans.ilötii, aber iiberwaibt
von demdazu kommandirtenPolizeikoniiiiissar,«
derebenfalls
denAuftrag gehabt haben soll,
das weitereFest aiitznlösen,
sobald-dort Classeu’s Name genannt wurde. So-
war
denn Herr Classen-Kappelriiann
vonder Feierlich- keit ausgeschlossen, das hinderte aber eine roße Anzahl
vonStudenten nicht, ihn
vonseinem Gasthosze in Poppelsdors in festlichemZuge mit Fahnen zum Bahnhofe zu geleiten-
Die Stadtverordneten-Versammlung in Königsberg hat bekanntlich, nachdem die erste Wahl des Abg. Hagen zum Oberbürgermeister dieser Stadt nicht bestätigt worden,
den-selben zum zweiten Male gewählt. Wie mitgetheilt wird, ist auch diese zweite Wahl nicht bestätigt worden, und soll die Regierung jetzt einen Regierungskoniniissar für diese Stelle
ernannthaben- Als die dafür auserlesene Persönlichkeit be- zeichnet
man denLandrath
v.Eulenburg, welcher zur Zeit als Hülfsarbeitct
imMinisterium des Innern
beschäftigt ist.
Schlestpig-Holstein. Der Verhaftiing
desReda teurs ,May ist
dieAnsweisung des Abg.
Dr.Frese, welcher sich in Kiel aufhielt, auf dem Fuße gefolgt. Es wird demselben Schuld gegeben, daß
erim antipreußischen Sinne in den Herzogthiiinern geivirkt habe, doch ist anderweitig
voneiner solchen Thätigkeitnichts bekannt geworden. Die einzige öf- fentliche politischeHandlung, welche
vonihm während seines Aufenthalts in Schleswig-Holstein
demgrößerenPublikum bekannt geworden, ist eine Rede zum Lobe der preußischen Armee und
derpreußischenMarine, mit welcher
erbei
derFahrt
derzum deutschen Kiinstlerfeste in Kiel vereinigten Kunstgenossen nach Alsen eine Sammlung zur Ausschmückung der preußischen Militärgräber in
denElbherzogthüinern ein- leitete. Diese Sammlung hat gegen
200Thit.
ereben.
Die Spannung zwischenPreußen und Oesterreich scheint sich noch immer nicht gemindert
zuhaben. Der österreichische Zivilkommissarius hat mit großerEntschiedenheit gegen die Verhaftung Mayfs
und dieAusweisiing Frese’s rotestirt, ohne daß dieser Protest
bisjetzt
einenErfol gehabt hat.
Ob
untersolchen Verhältnissen
dieZusammen nst zwischen den Monarchen vonspOesterreich und Preußenstattfindenwird, muß zweifelhafterscheinen.
lOesterretch. Auf den Schluß des Reichsrathes ist die Einführung des
neuenMinisteriums sehr schnell gefolgt.
Dasselbe hat in einem Rundschreiben
andie Behörden den- selben
diePflichten eines politischen Beamten auseinander-
esetzt, und ihnen
voralleni die Achtung
vor derfreien Meinungsäußerung
derPresse empfohlen. Daß
esmit dieserEmpfehlung ernst gemeint ist, zeigt die gleichdaraus erlassenevollständigeAmnestiesür allePreßvergehen
Ueber die Thätigkctt unserer Abgeordneten ist
unter demTitel: »Die gewählte preußische Volks- vertretung im Jahre 1865« im Verlage
vonAlex.
Jonas eine kleine Broschüre erschienen,auf welche wir unsere Leser ganz besonders aufmerksam machen. Dieselbe stellt mit klaren Worten das zusammen, womit sich unsere Vertreter in der vergangenen Session beschäftigthaben, und führt so durch Thatsachen den deutlichen Beweis, wie. grundlos der Vorwurf ist, den
Manfv Oft-in seudalen Blättern findet, das Abgeordnetenhaus habe nicht in jeder Beziehung seine
Pflicht gethan.
. · .Wir lassen hier,
umunseren Lesern
eineProbe dieser Broschüre zu geben, das folgen,
wasder Verfasser
vonden Debatten über die
MarinesVorlage
undüber die
KriegskostensVorlagen sang Es etßt, nachdem die Gründe der«Ablehnung beider egierungsvorlagenkurz zu- sammengefaszt sind-
»Nachunserer Ansichtliegt nämlich der Hauptschwerpunkt der Debatten über diese beiden Gegenstände»,— welchedem Hause Gelegenheitgaben, sich mit der auswärtigenPolitik
zu
denbeschäftigen, darin, daß bei ihnen in einer aufsamm- Weise das Bestreben des Ministeriums her- vortrat, durch irgend ein Votum des Abgeordneten- hauses eine Billigung seiner Politik
zuerhalten.
Die» Re ierun verlangt eine Anleihe
von10 Millionen und erklart sizch zu ieden,
wennihr dieselbe auch
nureventuell bewilligt werden würde. »Kein Kiel, kein Geld!« Das schlagt Herr
v.Bismarck dem Hause selber vor, oder wie
er esinder Kommissionssitzung noch deutlicher ausdrückt, die Abgeordnetenmögen den Feldherrnstab über die Martern
vonKiel werfen,
manwerde ihn wiederholen. Man sieht, ein Votum des Hauses zu Gunsten der schleimig-hol- stein'schen Politik, das
wares,
wasdas Ministerium bei der Debatte über die Anleihe, deren Verwerfung
eswohl voraussehen konnte, wünschte.
Alsdann bringt die Regierung eine Vorlage ein
we.ender Deckung der Kriegskosten, während
mannicht in Zweifel
seinkonnte, daß das Haus
ansRücksicht auf den Streit
umdas Budgetrecht die Regierungsvorlage verwerer werde, und bei der Debatte machte die Haltung des Ministeriums den Eindruck, als würde
esvollständigzufrieden sein,
wenn dasHans folgende,
vondemAbg. Michaelis eingebrachte Re- solution annehme:
»Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen zu erklären:
Das Interesse Preußens und Deutschlands fordert, daß die desinitive Regelung der Verhältnisse Schleg- wig
-Holsteins schleunigst herbeigeführtwerde, daß jedoch eine staatliche onstituirung der Elbherzog- thümer
nurunter solchenMaßgabenstattfinde, welche eine unlöslicheVerbindung zwischen denselben und Preußen fe stellen,
diedenSchutz
derNordgrenzen Deutschlan
,stunddie-«Erttvickelnn einer-Akhtllng ge-
bietendenMarine unter der dem Jerhciltniß der
bei-derseitigen Kräfte entsprechenden Mitwirkung der Elb- herzogthümer iii Preußens Hände legt
unddie zu diesem Zwecke nöthigen territorialen, finanziellen,
ma-ilritänten
undmilitarischen Vorbedingungen gewähr-
eie.«