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[Obwieszczenie] : Statut betreffend die Erhebung von Marktstandgeld in der Stadt Bromberg

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Academic year: 2021

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Statut

lirtreffrnd dir Erhebung von Marktstandgeld

m der Stadt Drmndery.

8t.

Auf Grund des Gesetzes vom 26. April 1872 (Gesetzsammlung für 1872 Seite 513) wird in der Stadt Bromberg

auf denjenigen öffentlichen Plätzen und Straffen, welche znm Feilbieten von Waren bestimmt sind, an den Wochen­

markttagen ein Marktstandgeld erhoben.

Diese Abgabe ist eine Gegenleistung für den Gebrauch Ser öffentlichen Plätze und Straffen '.um besagten Zwecke

82.

Tas zn entrichtende Marktstandgeld beträgt:

1. Für eine Bude, ein Stangengerüst, einen Tisch, einen Hansen für das Quadratmeter 26 Pf.

2. Für Schuhmacherwarcn nn» gärtnerische Erzeugnisse, auch wenn dieselben auf einem Handwagen feilgeboten werde», ans Sem ein Gerüst ansgebaut ist, für das Quadratmeter 10 Pf.

3. Für einen Hansen Kien, Pilze, Waldbeere» oder Waldkräuter, welcher mehr als eine« Quadratmeter Raum

einnimmt, für das Quadratmeter 5 Pf., für kleinere derartige Hansen wird ein Marktstandgeld nicht entrichtet.

4. Für Ton-, Holz- und Korbwaren für das Quadratmeter 5 Pf.

5. Für einen Tragkorb, einen Kasten, eine Tonne, einen Aischbehälter und andere gröffere Behälter 5 Pf.

6. Für eine» Handkorb, einen Sack und andere kleinere Behälter 3 Pf.

Zu Nr. 5 und 6 unbeschadet Ser

Bestimmungen unter Nr. 3.

7. Für einen Handwagen oder einen von Hunden gez enen Wagen 10 Pf.

8. Für einen durch ein anderes Tier gezogenen Wage 20 Pf.

Für einen Snrch zwei andere Tiere gezogenen We

' Pf.

Für einen durch mehr als zwei andere Tiere ge -agen 40 Pf.

0. Für ein Hnhn, eine Ente, ein Rebhuhn, ein 's Hühner, ei» Paar Tauben, ein Kaninchen 2 Pf.

10. Für eine Gans, eine Pute, ein Ferkel, einen f.

11. Für ei« Reh, ein Kalb, ein Schaf, ein Schwein, ge 10 Pf.

Werden Sie vorstehend unter Nr. 9 und 10 aufge, ren Tiere auf Wagen, auf Stangengerüsten, in Körbe»

oder in anderen Behältern feilgeboten, so wir» SaS Marktstandgeld nicht von der Anzahl der Tiere, sondern

von Sen Behältern nach Maffgabe Ser Bestimmungen u iter Nr. 1—8 erhoben.

Überragt Ser Umfang der Ware die Unterlage, ans der sie sich befindet, so wird das Marktstandgeld nach

dem Umfang der Ware entrichtet.

Wo ein besonderer Marktstandgeldsatz nicht angegeben ist, beträgt er für den mit Ser feilgebotenen Ware eingenommenen Quadratmeter-Ranm 20 Pf.

Als Minimal

-

Einheitsfläche für Sie Berechnung SeS Marktstandgeldes gilt das Quadratmeter. Für iiber- schieffende Minderslächen wird ein Marktstandgeld nicht erhoben.

83.

Das Marktstandgeld wird von Einheimischen und Fremden entrichtet.

84.

Das Marktstandgeld ist ans Erfordern des Empfangsberechtigten oder dessen Vertreters sofort zu zahlen.

Tie darüber zu erteilende Quittung ist ans Erfordern des Empfangsberechtigten, dessen Vertreters oder des

revidierenden Beamten vorznzeigen.

83.

Eine Tafel, enthaltend den Wortlaut Siescs Statuts, muff währens Ser Marktzeit auf »en Marktplätzen

lesermanns Einsicht ausgestellt sein.

86.

Wer MarktstanSgelS erhebt oder erheben läfft, von welchem er weiff, Saff es gar nicht »Ser nur in geringerem

entrichten ist, hat Sic im 8 6 des Gesetzes vom 26. April 1872 angedrohte Strafe (Geldstrafe bis

1»0 Mark, «u Nnvermögenssalle verhältniSmSffigc Hast) zu gewärtigen.

87.

Dieses Statut tritt vier Wochen nach seiner Verkündigung in Kraft.

Bromberg, den 21. September 1883.

Der Magistrat,

gez

Gmenaucrsche Buchdruckerei Richard Krahl Bromberg.

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