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Der Heimatdienst : Mitteilungen der Reichszentrale für Heimatdienst, 12. Jahrgang, 2. Novemberheft 1932, Nr 22.

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Hoffnung fürdendeutschen Wald,vonStaatssekretära.D.Dr.R.von Kühl- Ckschejm zwei-Ins monzksich mann JDanziginNot,vonprofessokDr.Bruno Rauecker ,Zahl und Bild. Durchjedeskommtzubeziehen

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(2)

Der Heimatdiensi

Der

Der am Z1.Juli 1932mit 608 Ub-

Bei der Eigenart der Anwen- dungderVerhältniswahl imReichs- tagswahlverfahren mit Verbindung derWahlvorschlägeund Verrechnung der Reststimmenin den« Verbänden undaufReichswahlvorschlagkommen erfahrungsgemäß starke Verschiebun- geninnerhalb derParteien beikurz- fristig aufeinanderfolgenden Wahlen kaum vor. Immerhin zeigt der Reichstag der VII. Wahl- periode ein zum Teil ver- änderte sB i l dgegenüber seinem Vorgänger. Verfügtenindiesemdie Nationalsozialistenmit Zentrum und

»Bayerischer Volkspartei überdieab- soluteMehrheit (zusammen327 von 608 Sitzen), so istdie Möglichkeit einer gesicherten arbeitsfähigenKoalis tiondieser Parteien im neuen Reichs- tag nicht mehrgegeben. DiesedreiPar- teien, als schwarz-braune Koalition bezeichnet, verfügennur nochüber

;

285 Sitzebeieiner absoluten Mehr- heitvon292 Stimmen. Will derReichs- tagzueiner fuchtbringendenArbeit gelangen,müssendaherneueKoas litionsmöglichkeitenerwogen werdens Trotzder sommerlichenFeriem

siebente Reichstag

Von Ministerialrat Dr. Kaisenberg

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Urlaubs- und Erntezeitwar beiderJuliwahl dieerfreulich hohe Wah l beteilig ungvon 83,5 v.H.erreichtworden.

Bei der Novemberwahl, dem fünften Gange zur Wahlurne innerhalb neun Monaten (zwei WahlgängederReichspräsidens tenwahl, indenmeisten deutschenLändern eineTandtagswahl und die Juli-Reichstagswahl), blieb bedauerlicherweise ein TeilderWähler wahlmüdeundresigniertzuHause.Sowurde nur eine Beteiligung von 79,5v.H.erreicht,immerhin noch die dritthöchste Wahlbeteiligungsziffer bei denachtReichsparlamentswahlen nach derStaatsumwälzung.

DieobenstehendeÜbersichtzeigtdieabsolute nZahlenan Stimmen undSitzen, dieidieParteienbeiderNovember-

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geordneten gewählte Reichstag verfiel schon »

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SiHe , VII-gen-

jnseiner zweiten Sitzungam 12.September Parteien (o.Nov. 1932 ·-Zi.Juli 1932 6.Nov.x932I Zx.Julix932übTJkteUgIZZa der 21ufl ösung durch den Reichs- überhauptv.H. überhauptv.H.sahstv.H. Ist sv.H. L100 präsidenten. Bei der Neuwah l

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am ! 2 z 4 5 6 7 8 , m

o. November wurden 583 Abgeordnetege- « » 4

wählt,diesich auf folgendeParteien vers Nationalsozialistenu737185 ZZJx37791u ZM 196 ZZ,6 2Zo 37,8 tu

teilen: Sozialdemokraten. 725x suo 20,47959 7s2 ehe s2x 20,8 szz 2t,9 5,0

Kommunisten.... 5980 240 16,95369 698 WZ 100 17,2 89 We -I-17,8

Nationalsozialisten . . . 196Sitze :x39Zogtå,;4sägTZHs2,Z 69 u,8 75 12,Z: M

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Kommumsten. . Wo » ngtesrchkollssgkxseiiisesxu i6 Ux Z,4 20 Z4 22 Z c Z,s

ZOIMUM « i 69 part-i......... 660672 H 456 oH s,2 U (,9 7 x,2-I-58,Z

Deutschnationale . . 51 » Christcichssozialer «

Bayerische Volkspartei » 20 » Volksdienst UZWx (,2«364 542 no 5 o,9 Z o,5-I-80,o

eu«scheo»Sp«et » ,

» » U « partei...... Hy005 o,4 137 iZZ o,4 Z o,Z 2 0,Z-l-cis-e

ChrIstIIchsSOzmlek VOIdetenst . 5 » Staatspartei. .... ZZs542 o,9 ZIZZZs no 2 o,Z 4 o,7 —- ZU Deutsche Bauernpartei . 3 » girrttstchcchtspartebUo343 o,5 146875 M 1 o,2 2 o,Z ZZ,Z

DeutscheStaatspartei . . . . 2 » U » UUMU -

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weingärtnerbund 105iss oZ 96 851 0Z 2- o,Z o Z i

WurttkmlsergkscherBauern· Und Thür.Landbund. . so065 oI2 54 893 est x o,2 i os2 Weingartnerbund . . . 2 » Deutsch-Hautso-

Wirtschaftspartei-s . . . . »1Sitz Lvergchellpartei...anvo 64 00446504 o,2ox 46Zsaax929 o,xo,i x o,2 —- -s-koo,o-

FHUJMSEVTandbund « .« « I « Volkskechtspartei. 46 129 on 40825 0-1 —- t 0-2 l00i0 eUsch«HannoVerscheParU« « I «

SonstigeParteien. 109 085 0,Z 61 604 o,2 - -

585 Sitze. 35468coZx00,0Zo882Zsix 100,o 583 too,o 608 x00,0 wahl und beider Juliwahl er- halten haben. Gleichzeitig zeigtdiese ÜbersichtfürdieStimmen unddieSitze den Hundertanteil dereinzelnen Parteien an der Gesamtzahl der Stimmen und Sitze.DieletzteSpalte 10 zeigtdieZu-und UbnahmedesAnteils an denParlamentssitzen und damit am EinflußimParlament, wobei imVer- gleichzurRovemberwahl der Hundert- anteil an der Sitzzahl derJuliwahl

100 gesetztwurde.

,

Jnteressanter ist eine Unter- suchung überdieZu- und Ab-

nahme der Parteien. Dabei

würde es zu falschen Ergebnissen führen,wollte man die absoluten Stimmen- und Sitzzahlen der No- vemberwahl gegenüberstellenden ab- solutenZahlenderIuliwahl. Viel- mehrmußbeieinem Vergleichüber dieParteiversschiebungendie ge rin-

gere Wahlbeteiligung in-

Rechnung gestelltwerden. Verfährt man so««),so zeigt sich, daß aufdas ganze Reichsgebiet umgerechnet an Stimmen die Nationalsozialisten 11,5 v. H., die Sozialdemokraten 5,6v.das Zentrum 4,9v.H.und dieBayerische Volkspartei 2,9v.H.

verlo renhaben, während dieKommunisten16,5v.H.und dieDeutschnationalen 47,5v.H.gewonne n haben.

DieNationalsozialisten haben in allen 35Wahl- kreisenStimmen verloren, am meisten in Hamburgmit 19,Zv.H.und inMerseburg mit 19v.H.-,am geringstenin derbayerischenPfalzmit2,7v.H.undinHessensNassaumit DieSozialdemokraten habensichimWahl- kreis Liegnitzgehalten, in vier Wahlkreisen (Ostpreußen, Oppeln, Köln-Rachen und Koblenstrier) zugenommen, in denübrigen Wahlkreisenaberabgenommen. Dieprozentualen O) MitRücksicht auf Mummansel istes.leider nichtmöglich,bietdienach 35Wabltreifenunddensechsgrößten Parteien aufgeteilteübersiehtzubringen.

5,5v.H.

(3)

Ver Heimatdienst

Abnahmezahlen schwankenzwischen 1,9 in Südhannovers Braunschweigund 14,7v.H.imWahlkreisBerlin. Die Kom-

mun iste nals drittstärkste Partei habennur inOppelndie geringeAbnahme von 0,6v.H.aufzuweisen,währendsiem allen übrigen54 Wahlkreisen sehrerheblich zugenommen haben. In fünf Wahlkreisen beträgtdieZunahme mehrals 30 v.H.,nämlichLiegnitzZo,3 v.H.,Wefer-Ems Zo,4 v.H., Württemberg31,8v.H., SüdhannoversBraunschweig32,1v.

OberbayernsSchwaben 33und Hessen54,3.v.H. Das Zen- trum hatsichimWahlkreis Leipzig gehalten,indenWahl- kreisenBreslau und Oppeln geringeGewinne von 2und Z,2v.H.,indenübrigen27WahlkreisenmiteigenenWahl- vorschlägen Verlustezubuchen. DieVerluste schwanken zwi- schen0,6v.H. fürWürttembergund

25v.H. für Mecklenburg,blieben aber

in21Wahlkreisenunter 10v.H. In DieParteien im Reichsioc

hatweder einen Kreis- noch einenVerbandssitzerhalten, wird aber aufGrund ihresWahlabkommens mit derBayerifchen

«

Volkspartei aufderen Reichswahlvorschlag füreinen ihrer Bewerber einen Sitz zugewiesen erhalten. Einschließlich der unverwerteten Stimmen der kleinen Mittelparteien und der überhauptnicht zumZuge gekommenen Splitterparteien blieb rund einehalbeMillion Stimmen unverwertet.

Zusammengefaßt läßt sichdas Ergebnis derWahldahin bewerten, daßinderGrößenordnung derParteien gegenüberdem letzten Reichstageine Änderungnichteinge-«

treten ist.DieNationalsozialisten habenüberwiegendeineEin- bußean Stimmen undSitzenerlitten. AuchdieSozialdemo- kraten, dasZentrum und dieBayerische Volkspartei haben verloren, wenn auch ihre Verluste nichtvon erheblichemAusmaße sind.

der Pfalzwaren Zentrum undBay- erischeVolkspartei zusammengegans gen. Ihr Verlust bemißt sichdortauf« 5,5v.H. Indendreirechtsrheinischen bayerischen Wahlkreisen hatdieBay- erische Volkspartei durchweg

JnWolle-Abqeordneten erhielten-;

Diesen Parteien gegenüber stehendie Gewinnparteien, zunächstdie Kom- munistenund dann mitihremerheb- lichenStimmenzuwachs dieDeutsch- nationalen. Bemerkenswert ist, daß dieKommunistische Parteian Stärke

etwas verloren, in Oberbayerns

Schweben 3,Z, Niederbayern-Ober- pfalz1,9v.H.undFranken 1,2v.H.

DieDeutschnationalen können überall Gewinne insehr erheblichem Ausmaßebuchen. Nurinsechs Wahl- kreisen liegen die Gewinne unter

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Zov.H., in allen übrigendarüber.

DieGewinne steigenbiszu 72,7v.H.

inder Pfalz,7Z,Zv.H. inNieder- bayern-Oberpfalz,77,5v.H.inFran- kenund 80,8»v.H.inHamburg.

Die kleinen Mittelparii teien habenzum Teil gewonnen, zum Teil verloren. Die Deutsche Volkspartei hateinen nichtunerheb- siqtx.

lichenStimmenzuwachs von51,5v. pOIHA·

der ThristlichsSoziale Volksdienst wz»- einensolchenvon10,8v.H.,dieDeutsche Bauernparteieinenvon 8,7v.H.zuver-

- Nov.»1052

Juli 1052

Sept1930

denSozialdemokratensehr nahege- rücktist, fernerdaßvon 583 Abge- ordneten nicht weniger als 417 sozialistischer Prägung huldigem denen nur 166 Abgeordnete bürger- licheroder privatkapitalistischer Rich- tunggegenüberstehen.Von 417Ab- geordneten dieseroder jener sozia- listischen Richtungbekennen sich221 zurmarxistischen Richtung.

UmallenWählerndieStimmabgabe zuermöglichenundzuerleichtern, waren bei derIuliwahl erstmalsdieBahn- hofswahl und die Bordwahl eingeführtworden.Beide Einrichtungen haben sich bewährt und wurden auch beiderNovemberwahl angewandt. Auch diesmal erfreuten sichBordwahl und Bahnhofswahl eines lebhaften Zu- spruchs,der dieZweckmäßigkeit dieser DLD Einrichtungen um so mehr unter-

zeichnen.DieStaatsparteihat9,3v.H.,die . "

Wirtschaftspartei 24,9 v.H. verloren. Die Deuts che Vol kspart ei war einWahlabkommen mit derDeutsch- nationalen Volkspartei eingegangen, wonach die Deutsch- nationalen eine Reihe volksparteilicher Bewerber auf ihren Reichswahlvorschlaggenommen hatten. So ist dieDeutsche Volkspartei in der Lage,obwohlsienur vier Verbandssitze erringen konnte,ihreStimmen durchZuteilung von weiteren siebenReichslistensitzenvollauszuwerten. Der Deutf chen St aatspart ei blieb es versagt,ein ähnliches Wahl- -abkommen eingehenzu können. Siehatnur inWürttemberg- Baden einen Verbandssitzerrungen, kannalsonur einenReichs-s Iistensitz zugewiesenerhalten undmußdieStimmen für weitere

»vierSitzeunverwertet lassen.Die Wir tschaftspartei

streicht,als derNovember keineigent- licher Reisemonatist.AnderBordwahl waren acht deutsche Über- seedampfer beteiligt,beidenen mehrals"IoooStimmen abgegeben wurden. Bei derBahnhofswahl wurden u. a.inBerlin 15U, in München1292Stimmen gezählt.

« Derneugewählte Reichstaghat nach derVerfassungzum erstenMale spätestensasmZo.Tagenach derWahl zusammen- zutreten. Die wahltechnischen Abwicklungsarbeiten werden nichtvor demZ.Dezember ihrEnde gefunden haben. Es ist daherdamit zurechnen,daßderReichstagam 5.oder6.De- zember zusammentretenwird. A l terspräsi de nt.wird diesmal derGeneral derInfanterie a.D.Karl T itzmann

sein,derals SpitzenkandidatderNationalsozialistischen Partei imWahlkreis Frankfurta.d.Oder gewähltworden ist.

HicherslellnnggeordneterZinnnzgedarnngin denGemeindennndGemeindeverbänden

VonMinisterialdirektorDr.Suren imPreußischenMinisteriumdesInnern In derVerordnungdes ReichspräsidentenzurSicherung

von Wirtschaftund Finanzenvom 5.Iuni 1931wurde die Beteiligung der Bezirksfürsorgeverbände(Stadt- und Tand- kreise)an denneu ausgeworfenen Zuschüssendes Reicheszu denAusgabenfür dieWohlfahrtserwerbslosen u. a.von der

«satzungsmäßigenSicherstellungeiner regelmäßigen Prüfung der Haushaltsrechnungen durcheine geeignete unabhängige Stelle und von dersatzungsmäßigen Sicherstellungeiner Be- kanntgabe der Prüfungsergebnisse abhängig gemacht. Die Verordnungdes ReichspräsidentenüberMaßnahmenzur Er- haltungderArbeitslosenhilfeundderSozialversicherung sowie zurErleichterung der Wohlfahrtslasten der Gemeinden vom 14.Iuni 1952erweiterte diese Voraussetzungen fürdieBe- teiligung an dengleichzeitig erhöhtenDotationen, indem sie

diesatzungsgemäße Feststellungeiner Haushalts-, Kassen-und Rechnungsordnung forderte. Die for-maleund verwaltungss mäßige Sicherstellungeiner geordnetenundsparsamen Finanz- gebarung isteine Forderung, dieunabhängigvon derFrage einer Beteiligung an Reichs- oder Staatsdotationen gegen- über allen Gemeinden und Gemeindeverbänden erhoben werden muß,«und zwar auchindereneigenem Interesse, weil dies einewesentliche Voraussetzung fürdieWiederherstellung desöffentlichenVertrauens indieFinanzwirtschaft derKom- munalverbände bildet. In dieserErkenntnis hatdiekom- missarische preußische Staatsregierung im Anschlußan jene reichsrechtlichen Normen und inenger Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbändenunter dem 2.November 1932zwei füralle preußischenGemeinden und Gemeinde-

339

(4)

Der Heimatdienst

verbändegeltendeVerordnungen erlassen,nämlich die Ver- ordnung über die Haushaltsführungder Gemeinden und Gemeindeverbände (Gemeindefinanzverordnung

—- GesetzsammlungS. 341 und die Verordnung

über die Aufstellung von Stellenplänen in

Gemeinden und Gemeindeverbänden —- Gesetzsammlung S.347). Derwesentliche Inhalt dieserbeiden Verordnungen istüber denRahmen des speziell preußischen Rechtshinaus von allgemeinem Interesse.

Wie ein roter Faden ziehtsichdurch die Gemeinde-

finanzverordnungdieTendenzzuerreichen, daßdiefürein geordnetesHaushalts-, Kassen-und Rechnungswesenerforder- lichen Beschlüsseunter klarer Herausstiellungder Verant- wortung von denGemeindeorganenselbst gefaßtund dadurch dieindenletzten Jahren so oft notwendig gewordenen un- mittelbaren oder mittelbaren Eingriffe derAufsichtsbehörden aufdieFälle beschränktwerden können, in denen dieSelbst- verwaltung in allen ihrenInstanzen, also restlos, versagt.

Diese Tendenz findetihren bestenAusdruck darin, daßim Zusammenhang mit den Vorschriften über das Haushalts-, Kassen-und Rechnungsweseneine Vorschrift derPreußischen Sparverordnung vom 12.September 1931 (Gesetzsammlung S.179) geändertworden ist,durch die »dieVe rw alt un gs- organe der Gemeinden und·Gemeindeverbände berechtigt wurden, alleMaßnahmenzutreffen,diezum Ausgleichder Haushalte der Gemeinden (Gemeindeverbände)erforderlich seien. Diese Vorschriftbedeutete eine völlige Ausschaltung der Vertretungskörperschaften (Stadtverordnetenversamms lungen, Kreistage, Provinziallandtage usw.) in den dies- bezüglichen Angelegenheiten. Nunmehr finddieVertretungs- körperschaftenwieder an dieersteStelle gesetzt. Die Ver- waltungsorgane dürfenan Stelle derVertretungskörperschaft erst beschließen,wenn dieseeinen zur Sicherungeiner geord-

neten undsparsamen Haushaltsführung notwendigen Beschluß

nichtinnerhalb dervon demGemeindevorstande zustellenden Frist faßt. DieGemeindevertretung wird also injedemein- zelnenFallevor die Fragegestellt, obsie wahre Selbst- verwaltung durch Übernahmeder Selbstverantwortung be- tätigenoder sichum siedrückenwill. Um dasbeiVersagen derVertretungskörperschaft eingreifende Ers atzbeschluß- recht möglichst lange im Rahmen der Selbstverwaltungs- sphärezuhalten,gehtdieBefugniszur Ersatzbeschlußfassung in den Fällen,indenen auchein aus mehreren Personen bestehender Gemeindevorstand (oderderKreisausschußoder der Provinzialausschuß usw.) versagt,nichtsofortaufdieAuf- sichtsbehörde,sondern zunächst aufdenVorsitzendendes kolle- gialenOrgans, alsoden Bürgermeister (Oberbürgermeister) bzw.denLandrat oder beiProvinzialverbändennachaus- drücklicher Vorschrift—- aufdenLandeshauptmanm über, und.

erstwenn auch dieser sichzudemnotwendigen Beschlussenicht aufraffen kann,muß die AufsichtsbehördedasJhrigetun.

Jn entsprechender Weiseistdas sogenannte Wider- spruchsrecht bei Aufstellung, Feststellung und Ausführung dses Haushaltsplanes ge- regeltworden. Die Aufstellungdes Entwurfs zum Haus- haltsplan erfolgtdurch denGemeindevorstand (Kreisausschuß, Provinzialausschuß). Er darf nur solche Ausgaben auf- nehmen,diefürdieAufrechterhaltungderVerwaltung sowie zur Erfüllungder rechtlichen Verpflichtungenund der Auf- gabender Gemeinde notwendig sind. Handeltes sichum einen kollegialen Gemeindevorstand, sokann der Vorsitzende gegen Beschlüsse,durch die gegen seineStimme Ausgaben eingesetztoder Ausgabenansätzeund Einnahmeschätzungener- höht werden, Widerspruch erheben,soweiter infolge dieser BeschlüssedenAusgleichdesHaushaltsplanes nichtmehr für gesicherthält. Der Widerspruch hatdie Wirkung, daßder Ansatzder Ausgaben oder die Erhöhung von Ausgabe- ansätzenund Einnahmeschätzungenunterbleibt. Gegen die Erhöhungvon Ausgabeansätzenund Einnahmeschätzungenso- wiedieEinstellungneuer AusgabenbeiFestsetzungdesHaus- haltsplanes durchdieVertretungskörperschaftkann der Ge- meindevorstandunter dergleichen Voraussetzungund mit der gleichen WirkungWiderspruch erheben;machter von diesem Rechtekeinen Gebrauch,dann gehtdasRechtaufdenVor- sitzendendes Gemeindevorstandes über,so daßauch hierein Eingreifen derAufsichtsbehördeindieletzteLinie gestellt ist.

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Entsprechendes gilt fürBeschlüsse,diena chFeststellungdes Haushaltsplanes den.Haushaltsausgleich gefährden. Jn diesem Zusammenhang istauch die Vorschrift von besonderer Bedeutung, daßbeider Beratung und nachFeststellungdes Haushalts Anträge,diezueiner Mehrausgabe oderMinder- einnahme führenwürden,inderVertretungskörperschaftund imkollegialen Gemeindevorstandenur erörtert werden dürfen, wenn ihnengleichzeitigein Vorschlagüberdie Deckungder dadurch entstehenden Mehrausgaben oder Mindereinnahmen beigefügt ist,dernach dem geltendenReichs-undLandesrecht rechtlichzulässig istund einewirkliche Deckungenthält. Da- durch werden rein agitatorische Anträge imKeime erstickt.Dasalles gilt entsprechend fürsdieGemeindeverbände.

Die Publizität der gemeindlichen Fi- nanz gebarungwird dadurch erhöht,daßder Entwurf des Haushaltsplanes wahlberechtigten Angehörigender Ge- meinde (desGemeindeverbandes)auf VerlangeninAbschrift gegen ErstattungderKostenzuüberlassen ist. Größere Spar- samkeitwird insbesondere auch dadurch sichergestellt, daß überplanmäßige und außerplanmäßige

Ausgaben sowie Haushaltsvorgriffe grund-

sätzlichdervorherigen Zustimmung derVertretungskörperschaft bedürfen.DieBeamten derGemeinde oder desGemeinde- verbandes sind für diese Vorschriften außeracht lassende Zahlungsanweisungen undMaßnahmen s chade nse rsatz- pflichti«g, ähnlichwie es hinsichtlichder Rei sbeamten inderReichshaushaltsordnung vorgeschriebenist. enn sich imLaufedesRechnungsjahres zeigt, daßderimHaushaltss plan vorgesehene Ausgleichinerheblichem Umfangenichtver- wirklicht werden kann,dann darfnichtunbeirrt und planlos weitergewirtschaftetwerden, sonderndannsind unverzüglichdie erforderlichen MaßnahmenzurSicherung desHaushalts (in- ersterLinie durchetwa nochmögliche Ausgabensenkungund nötigenfallsdurch die Aufstellung eines formalen Rach- tragsetats)zuergreifen.

Eine sachlichere Erledigung gemeindlicher Geschäfteer- möglichen Vorschriften,nachdenen dieBeschlußfassungfür bestimmteGeschäftszweigeoder dieErledigungeinzelnerGe- schäfteund dieBeschlußfassungüberAngelegenheitenvonBe- trieben auf nichtöffentlich tagende Gremien übertragenwerden kann.

Die Kassen der Gemeinden und Gemeindeverbände müssenmonatlich mindestens einmal ordentlich und jährlich mindestens zweimalunvermutet geprüftwerden. Gemeinden und Gemeindeverbände von mehr als 25ooo Einwohnern müssenzur Vornahme der«örtlichenRechnungsprüfungein unabhängiges Rechnungsprüfungsamt ein- richten. Jede Gemeinde und jederGemeindeverband muß

Mitglied eines überörtlichen Prüfungs-

v e rbande ssein.Dieüberörtliche Prüfung isteine Ord- nungsprüfung (regelmä-ßigePrüfungdesHaushalts-, Kassen-·und Rechnungswesens) und eine Wirtschafts-

prüfung(Prüfungder Verwaltung, derUnternehmungen und Betriebe aufihreWirtschaftlichkeitund aufdieZweck- mäßigkeitderOrganisation). Es ist beabsichtigt,alssolche überörtliche Prüfungsverbände Organisationen anzuerkennen, dievon den kommunalen Spitzenverbänden inzwischenans-.

gebahnt worden find,natürlichnur unter der selbstverständ- lichenVoraussetzung»daß sie tatsächlich unabhängig sind,ihrer Aufgabenachjeder Richtunghingerechtwerden und einaus- reichendes Teilnahme-, Kontroll- und AufsichtsrechtderAus-- sichtsbehördensichergestelltwird. DienäherenformalenVor- schriftenüber das Haushalts-, Kassen-und Rechnungswesen

-indeneinzelnenGemeinden und Gemeindeverbänden sollen in jederGemeinde und in jedemGemeindeverband durcheine Finanzordnung-geregeltwerden, derenErlaß, Änderung oderAufhebungderGenehmigungderAufsichtsbehördebedarf.

Hierfür werden Mustero rdnunge n ausgearbeitet werden, von denen nur indennichtgrundsätzlichen Punkten nach Maßgabe besonderer örtlicherVerhältnissewird ab- gewichenwerden dürfen.

JnGemeinden undGemeindeverbänden,indenenhaupt- amtliche besoldeteBeamte und Angestellte angestellt find, ist von dem Gemeindevorstand ein Stellenplan zuent- werfenund nachAnhörungder Vertretungskörperschast fest- zustellen,nachdessen tatsächlichem Bedarf die Besoldungs-

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