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Deutsche Bauhütte : Zeitschrift der deutschen Architektenschaft, Jg. 43, H. 24

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Academic year: 2022

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ü c u t f d i e B a u h ü t t e

J e i t f d i r i f t d e r ö e u t f d i e n f t t c h i t e k t e n C d i a f t

Herausgeber: C urt R. Vincent}. — OeTchäftsbaus: Hannover, Hm Sdnffgraben 41.

¡Alle Rechte Vorbehalten.)

W o h n u n g s b a u s o l l i n d e r K r i e g s z e i t n i c h t e r l i e g e n !

A

ls die Planungsstellen der B auäm ter suspendiert worden waren, erschienen aus den W ohnungsbaukreisen viele ängstliche Fragen. M an verwies auf den durch die Gegeben­

heiten des K rieges sich m indernden W ohnungsbedarf. Hierzu war nun gleich richtigzustellen, daß wir zwar im Weltkriege eine Mietenbaisse gehabt haben, aber n u r in den teueren W oh­

nungen, daß dagegen m it der H eim kehr unserer Soldaten sofort ein wahrhafter S turm au f die K leinw ohnungen einsetzte. Die große W ohnungsnot, u n te r der w ir dann jahrzehntelang gelitten haben, ist recht eigentlich u nm ittelbar nach Friedensschluß geboren worden. Bei K riegsausbruch 19 3 9 sahen wir uns noch einem großen W ohnungsbedarf gegenüber, das Reichsarbeits­

ministerium forderte noch im Som m er 19 39 von H errn D r. T o d t die Aufstellung einer gewissen D r i n g l i c h k e i t s s k a l a , um dem Wohnungsbau innerhalb des Vierjahresplans „ L u ft zu m achen“ . — Der g e m e i n n ü t z i g e W o h n u n g s b a u ließ sich inzwischen wie folgt vernehm en: E rnste Sorgen w erden die F ortführung be­

gonnener N eubauten bringen. Vor übereilten M aßnahm en sei gewarnt. D ort, wo alle M aßnahm en einer sorgfältigen Vor­

bereitung der D u rch fü h ru n g eines Bauvorhabens getroffen worden sind u n d die N otw endigkeit der E rrichtung von A rbeiter­

wohnstätten im R ahm en des V ierjahresplanes oder der W ehr­

wirtschaft bejaht w ird, d a rf es auch heute keinen Stillstand im Bauschaffen geben.

Auch eine dem D e u t s c h e n G e m e i n d e t a g nahestehende Stimme ist erklungen. Z unächst müsse der hohe Bauüberhang aus 1938, der nich t einm al bis A ugust 19 39 habe aufgearbeitet werden können, zu E nde gebracht w erden. (Leider gibt es insoweit keine neuen A rchitektenaufträge!) L eicht ist übrigens auch diese Aufgabe z. B. für den T räg er einer Arbeitersiedlung keineswegs. Die Schwierigkeit der M aterialbeschaffung läßt ihn gewissermaßen überall u n d nirgendw o erscheinen. Das Schlimmste, die A b r e c h n u n g derartiger, gewisserm aßen in ein Prokrustusbett gesteckter, durch die Z eit ausgeweiteter, d. h. ver­

teuerter Bauvorhaben, steht diesen T rä g ern erst noch bevor.

Der Deutsche G em eindetag weist w eiter darauf hin, daß die Kriegs-Bausperre u. a. auch auf den s o z i a l e n W ohnungsbau keine Anwendung findet, so daß A rbeiterw ohnungsbau — nach den Vorschriften wenigstens — w eiter getrieben w erden kann.

Praktisch w ird allerdings in der B a u s t o f f - K o n t i n g e n t i e r u n g ein beträchtliches H indernis erblickt. Es ist hier n un alles der Initiative des einzelnen T räg ers überlassen, seinem Spürsinn, und die Praxis zeigt da m itu n te r ganz überraschende Erfolge.

Weit schwieriger ist es, daß m it dem A rbeiterw ohnungsbau (der, wie erwähnt, allein noch privilegiert ist), eine Bauform dazu berufen w ird, gew isserm aßen „allein das R ennen zu machen“ , die im m er noch große Schw ierigkeiten finanztech­

nischer Art aufweist. Es gibt noch zahlreiche Plätze, wo die Rentabilität im m er noch d aru n ter leidet, daß die verhältnis­

mäßig wenigen W ohnungen in den n u r zweigeschossigen H äusern die Lasten schwer aufbringen können. Es w ird in diesem Z u­

sammenhänge eingewendet, daß selbst an breiten Straßen eine Aufzonung um ein Geschoß auf Schw ierigkeiten stößt. Das Dogma feiert im m er noch T riu m p h e , obschon das R A -M ini- sterium gerade von solcher Schem atisierung schon m ehrfach abgerückt ist. Es gibt hier leider in der Praxis noch m anchen Fall, der nu r so zu m eistern ist, daß sich ein kühner T räger einfach ans Bauen m acht, obschon in der F inanzierung noch

Lücken sind, in der Hoffnung, die oder jene Stelle der Gem einde werde ihm schon das Fehlende besorgen. M eist geht es um die Anliegerkosten, auf die natürlich von Rechts wegen nicht ver­

zichtet werden kann. Die Beträge m üssen dann eben „nach- verwilligt“ werden, oder man überläßt es der Zukunft, ob die Siedlung sie „abzahlen“ kann. N atürlich haben solche Posten kaum einen Raum in der Rentabilität.

K ein W under, daß da gewisse seriöse U nternehm er beiseite stehen und Verlust-Bauvorhaben nicht suchen, daß sich aber andererseits Neulinge einen N am en zu m achen suchen, die hoffen, die Finanzlücken so oder so überspringen zu können, ohne daß das Ende, zu dem dies führen m uß, heute schon sicht­

bar wird.

D er Deutsche Gemeindetag will dem w ehrw irtschaftlichen und dem Bau innerhalb des Vierjahresplanes die ersten beiden Plätze eingeräumt wissen. Als dritter soll aber der W ohnungs­

bau aufrechterhalten werden. „ D e r Gefahr, daß der W ohnungs­

bau erliege, könne wenigstens in bestim m tem Um fange vor­

gebeugt werden.“ Es wird nicht gesagt, was m it diesem „ b e ­ stim m ten Um fange“ gemeint sei. Soll das heißen: rein zahlen­

mäßig, weniger W ohnungen, oder soll es heißen: im Umfange des A rbeiterw ohnstättenbaues ?

Das erstere sollte gelten, denn nur so können die ohnehin bestehenden materialmäßigen Schwierigkeiten behoben werden.

Soll nu r m ehr der A rbeiterw ohnstättenbau als „d ritt-d rin g lich “ gefördert werden, so würde das bedeuten, die U nternehm er auf eine Planung beschränken, die auch noch finanztechnische Schwierigkeiten, wie oben beschrieben, in sich birgt.

W ohlverstanden: A rbeiterw ohnstättenbau ist n u r nach den Finanzrichtlinien für Reichsbürgschaft so riskant. Es kann für A rbeiter und andere m it kleinem Geldbeutel gebaut w erden, nur m uß der Bauherr bestim m t alle Ausgaben durch die M ieten hereinbringen können. D er Kampf, diese oder jene Posten im Wege eines leichten Druckes auf die Behörde noch „ u n te r­

bringen“ zu können, m uß endlich aufhören. F ü r 40— 50 R M . M onatsmiete läßt sich schon etwas bieten, auch in der V i e r - r a u m - W o h n u n g (vgl. die vielen M uster in der „D eutschen B auhütte“ ). Aber diese Sätze werden gewöhnlich n u r für Berlin geduldet. In der Provinz wollen die Behörden, daß eine 46 qm V ierraum -W ohnung m it 34 RM . M onatsm iete abgegeben w erde, und das ist eben oft unmöglich und fü h rt zu jenen bedauerlichen Umwegen, zu Anträgen an die Bauämter, ihnen Sonderzuwei­

sungen für Anliegerleistungen zu m achen, an die G rundstücks­

verwaltungen, ihnen das G e lä n d e u n t e r P r e i s abzulassen usf.

W enn dann in G eschäftsberichten von „großzügigen M aß­

nahm en“ bestim m ter Plätze, „d en W ohnungsbau vorw ärtszu­

treib en “ , gesprochen wird, so ist das, bei L icht besehen, kein L ob des W ohnungsbaues an diesem Platze, sondern n u r eine V erneinung des G rundsatzes, daß wir H äuser bauen m üssen, die sich selbst tragen.

Gerade der K rieg und der Wille, den W ohnungsbau auch in ihm aufrechtzuerhalten, bietet Gelegenheit, Fesseln abzu­

streifen, deren hindernde W irkung wir doch n un schon reichlich lange gespürt haben. Jetzt bedarf es wirklich aller K räfte, die was vom W ohnungsbau verstehen; ein großer Teil von ihnen, und gerade die m it langer E rfahrung, werden sich diesen Auf­

gaben aber nur zuwenden, wenn m an von ihnen nicht finanz­

technisch unmögliche Planungen verlangt. D r. R. H e r m a n n .

S c h i c k t d i e B a u h ü t t e i n s F e l d l

(2)

296 D E U T S C H E B A U H Ü T T E 1939

B estech u n g sfä lle in d er B a u w irtsc h a ft.

E in te u re r E rh o lu n g su rla u b .

E

in A rchitekt wurde nach langer Arbeitslosigkeit als Angestellter eines Bauamts eingestellt. E r bezog ein auskömmliches G ehalt, von dem er allerdings seine kostspieligen persönlichen N eigungen — schöne Reisen und Frauen — nicht bestreiten konnte. Er verfiel daher auf den G edanken, für B auunternehm er

„N eb en arb eiten “ für einen angemessenen L ohn zu erledigen.

Die „A rb eiten “ des Architekten sahen zunächst auch noch ganz reell aus — er fertigte Pläne an, m achte statische Berech­

nungen u. dgl. m ehr — ; dann wurde ihm das aber zu unbequem und er verband seine dienstliche Tätigkeit mit den N eben­

arbeiten, indem er fü r B auunternehm er die Schlußabrechnung anfertigte. D adurch nahm er natürlich dem U nternehm er viel Arbeit ab, und auf der anderen Seite brauchte er die Schluß­

abrechnungen im D ienst nicht m ehr lange zu prüfen; denn sie stam m ten ja von ihm u nd waren „künstgerecht“ aufgestellt.

D ann tat er noch ein übriges: er sorgte dafür, daß dem U n te r­

nehm er Abschlagszahlungen früher ausgezahlt und G arantie­

sum m en nicht so lange einbehalten wurden. Das brachte ihm Lebensm ittel aller Art, Zigarren, Rum u n d sogar einen Erholungsurlaub an der schönen Ostsee ein. Von dem Bargeld von 500— 600 R M . ganz zu schweigen. So schön und ver­

lockend diese Tätigkeit auch erscheinen mag: es war wirklich nu r ein Schein; denn 2 Jahre 6 M onate Gefängnis können auch den schönsten O stsee-U rlaub nicht aufwiegen.

D ie D a rleh n sza h lu n g a u f der To ilette.

Etliche U nternehm er und Architekten verfallen doch m it­

unter auf seltsame A benteuer, wenn es gilt, einen fetten Auftrag bzw. eine schöne „G ehaltsaufbesserung“ zu bekommen. So ließ sich ein bei einer W ehrm achtsbaustelle angestellter Architekt auf der T oilette eines Bierlokals von einem interessierten Bau­

unternehm er 300 RM . zustecken, wofür er ihm die A usschreibungs­

bedingungen früher als anderen U nternehm ern m itteilte und ihm den Kostenanschlag so anfertigte, daß er m it dem niedrigsten Angebot herauskam. D aß hier ein ganz schwerer Fall der aktiven u nd passiven Bestechung vorlag, hatten offenbar auch die Angeklagten gemerkt. Sie versuchten es deshalb vielleicht auch m it dem Lügen, indem sie näm lich vor G ericht behaupteten, die 300 R M . seien als D arlehn (auf der T oilette!!) gegeben worden. Daß sie m it Gefängnis- u nd G eldstrafen belegt und ihre Ausrede nicht geglaubt wurde, unterliegt wohl keinem Zweifel.

Sp ick g än se fü r A rch ite k te n -K o n tro lle .

Lebensm ittel erfreuen sich neuerdings besonderer Beliebtheit bei gebe- bzw. nehm efreudigen A rchitekten und U nternehm ern.

Es mag sein, daß ein beam teter Architekt m it seinem G ehalt keine großen Sprünge m achen kann und daß er gegen kleine Zuw endungen nicht abgeneigt ist. Kein Verständnis kann man aber dafür auf bringen, daß er sich die Zuw endungen ausgerechnet von U nternehm ern geben läßt, deren Bauunterlagen er dienst­

lich zu prüfen und deren Bauarbeiten er dienstlich zu ü b er­

wachen u nd abzunehm en hat. E r kann deshalb auch nicht be­

dauert werden, wenn er strafrechtlich zur V erantwortung gezogen wird, weil er sich Spickgänse, ein halbes Schwein, selbstgemachte W ürste u. a. m. dafür hat geben lassen, daß er die Schlußabrechnung aufstellte und schneller — richtiger:

überhaupt nicht m ehr — prüfte und anwies.

D a r f denn ein A rch ite k t ü b e rh a u p t nichts annehm en?

Diese Frage drängt sich uns in diesem Zusam m enhang natürlich auf. Verfolgt man die w iederholten Berichte der

„D eutschen B auhütte“ über das Bestechungsunwesen in der Bauwirtschaft, so kom m t man auch leicht zu dem Schluß, daß ein angestellter oder beam teter Architekt ein besonders bedauerns­

wertes Geschöpf ist, der sich von allem fernhalten muß und sich einem U nternehm er kaum nähern darf. So ist es aber nicht: Gegen einen persönlichen V erkehr und gegen die üblichen Höflichkeitsgeschenke, wie sie unter V erw andten u nd Bekannten üblich sind, wird solange niem and etwas einzuwenden haben, solange dienstliche Belange streng getrennt werden. F reu n d ­ schaftliche oder gar verwandtschaftliche Beziehungen eines Architekten zum U nternehm er sind nicht verboten. N u r muß in solchen Fällen der angestellte oder beam tete Architekt auch den geringsten Schein einer Bevorzugung seines F reundes ver­

meiden. Er m uß, um wirklich gerecht zu bleiben, sogar bem üht sein, bei seinem Bekannten besonders strenge A nforderungen zu stellen oder, wenn er das nicht kann, die Bearbeitung ablehnen und einem Kollegen übergeben. So viel M anns m üßte ein wirklich verantw ortungsvoller Architekt schon sein!

W ie m an z u m n ied rigste n A n g e b o t k o m m t ! D aß bei einer beschränkten A usschreibung U nregelm äßig­

keiten dadurch begangen werden können, daß nur ganz be­

stim m te F irm en zur Abgabe von Angeboten aufgefordert und so andere von vornherein ausgeschlossen werden, ist bekannt.

Bekannt ist auch, daß bei solchen Ausschreibungen häufig persönliche Neigungen der betreffenden Angestellten mitsprechen ob die eine oder andere F irm a aufgefordert wird. Daß aber im Wege der beschränkten A usschreibung, bei d e ru . a. auch mehrere dem A ngestellten nicht bekannte U nternehm er zur Abgabe von Angeboten aufgefordert w erden, ein ganz bestim m ter U n ter­

nehm er im m er das niedrigste Angebot hat, dürfte doch etwas verblüffen. Schaut m an hinter die Kulissen, so findet man sehr schnell des Rätsels L ösung: Ein bei einem W ehrm achtsbauam t angestellter A rchitekt wollte einem bekannten U nternehm er, der ihn mit „ D a rle h n “ von 500 R M . und m ehr geschmiert hatte, einen Auftrag verschaffen. Die beschränkte Ausschreibung wurde gewählt und 4 U nternehm er aufgefordert. Die Angebote waren rechtzeitig und form gerecht eingegangen und wurden er­

öffnet. D er dem Architekten bekannte U nternehm er blieb M indestbietender. A ber wie? D er Architekt hatte zunächst selbst das Angebot ausgearbeitet und sich aus „V ersehen“ beim Zusam m enrechnen verrechnet: statt 8750 RM . 7580 RM . 7580 RM . war das niedrigste Gebot. W ar auch der richtige R echnungsbetrag von 8750 RM . noch das niedrigste Gebot, so wurde einfach der Schreibfehler nachträglich verbessert, und die Sache ging in O rdnung. Lag aber ein zweites Angebot zwischen der tatsächlichen R echnungssum m e und dem verrechneten M indestgebot, so entfernte der Architekt die Ausschreibungs­

unterlagen, ließ den U nternehm er ein neues Angebot schreiben und so kalkulieren, daß es unter dem niedrigsten reellen An­

gebot blieb.

D er A rchitekt arbeitete aber auch noch m it einer anderen M ethode: vor einer beschränkten Ausschreibung wälzte er alte V erdingungsunterlagen, um festzustellen, wie die ihm persönlich nicht so nahestehenden U nternehm er (!) kalkulierten. Er suchte die teuersten heraus — m itu n ter auch solche, von denen er w ußte oder annehm en konnte, daß sie sich an der Ausschreibung nicht beteiligen w ürden — u nd teilte seinem „G eschäftsfreund“

die K alkulationsgrundlagen der K onkurrenten m it. Es war dann keine besondere K unst, das niedrigste Angebot abzugeben. Es kam heraus, daß ein Angebot entnom m en und ein neues Angebot ein­

geheftet worden ist. D am it kam der Stein ins Rollen und brachte dem A rchitekten eine Gesam tzuchthausstrafe von 2 Jahren ein!! D er U nternehm er kam m it 3 M onaten Gefäng­

nis davon.

S c h m ie rg e ld e r w erd en d u rch Sch ecks z u rü c k g e z a h lt!

Die Ausrede der Angeklagten, es seien keine Schmiergelder, sondern lediglich D arlehen gegeben worden, zieht im allgemeinen überhaupt nicht m ehr. Die Beteiligten sind auf G rund dieser Erkenntnis offenbar zu einem neuen T rick übergegangen: Sie wollen durch das Ausstellen und Aushändigen eines Schecks oder Wechsels den G erichten die D arlehnshingabe beweisen.

Es sind zum Glück aber schon m ehrere Fälle bekannt geworden, in denen auch solche M anöver durchschaut und die Beteiligten wegen aktiver u nd passiver Bestechung bestraft worden sind.

E in angestellter Bauleiter räum te gegen Zahlung von erheblichen Barbeträgen, Bezahlung eines K uraufenthalts und gegen andere Vorteile einem F u h ru n tern eh m er beim Bau eines Flugplatzes eine M onopolstellung ein. U m die Zuw endungen nicht als Schm iergelder kenntlich zu machen, w urden Wechsel und Schecks gegeben, und im Prozeß behauptete das K onsortium natürlich, daß unentgeltliche Zuw endungen nicht gemacht worden seien.

D er Bauleiter habe alles, was er erhalten habe, „bezahlt“ . Da die Bezahlung aber so aussah, daß die Schecks und Wechsel beim F u h ru n tern eh m er im Schubfach oder im Papierkorb lagen und niemals präsentiert w orden waren, erkannte auch hier das G ericht auf em pfindliche Freiheitsstrafen wegen aktiver und passiver Bestechung.

750000 R M . G e ld stra fe im H olzhandel.

D er Reichskom m issar für die Preisbildung hat wegen zahl­

reicher fortgesetzter schwerwiegender Verstöße gegen die Preis­

vorschriften der V erordnung über die Preisbildung für in ­ ländisches N adelschnittholz vom 11. O ktober 1938 gegen die Firm a Katz u. K lum p A. G., Sägewerk und H olzhandlung, Berlin, eine O rdnungsstrafe in H öhe von 750 000 R M ., gegen die Firm a Friedrich H intz K . G ., Sägewerk und H olzhandlung, Berlin, eine O rdnungsstrafe in H öhe von 500 000 R M . u nd gegen eine weitere Berliner H olzhandelsfirm a eine O rdnungsstrafe in Höhe von 25 000 RM . verhängt sowie für den Fall weiterer Zuw ider­

handlungen gegen die P reisvorschriften die Schließung der Be­

triebe androhen lassen. D r. jur. S t e i n b e i ß e r .

(3)

Die neue U eb ungsschule bei der H ochschule für Lehrerbildung in W ürzburg.

E n tw u rf und Bauleitung: H o c h b a u a m t d e r S t a d t W ü r z b u r g .

Bei der U m w andlung der ehe­

maligen L ehrerbildungsanstalt in eine Hochschule fü r L e h re r­

bildung ergab sich die M öglich­

keit, das längst vorhandene Bedürfnis nach einem neuen Volksschulgebäude dadurch zu befriedigen, daß die Stadt W ü rz­

burg in räum licher V erbindung mit der Hochschule für L e h re r­

bildung die neue Volksschule als U e b u n g s s c h u le der H ochschule für Lehrerbildung errichtete.

Man ging dabei in städtebaulicher Hinsicht von dem G edanken aus, das Straßenbild . im Südw esten der Hochschule, das von einer bisher engen Straße m it ver­

wilderten Vorgärten zu beiden Seiten bestim m t w urde, in einer mehr befriedigenden Weise zu gestalten. D adurch w urde den bereits bei der E rbauung der alten L ehrerbildungsanstalt auf­

genommenen Gedanken der Schaf­

fung eines neuen Städtebaulichen Aufnahmen-, H. Klute, Wur~burg.

D er Verkehr findet heute eine breite, an der Straßeneinm ündung in die Friesstraße übersichtliche Bahn und die Gesam tlösung ver­

m ittelt einen dem C harakter öffentlicher Bauten entsprechenden weiträum igen Eindruck. D ankbar zu begrüßen ist es, daß auch eine Freiplastik (K nabe m it Füllen) von dem erfolgreichen W ürzburger Bildhauer Sonnleitner jun. im R ahm en der N eugestaltung A u f­

stellung fand. Im w eiteren A us­

bau soll die Baugruppe in der Weise ihre E r g ä n z u n g erfahren, daß im Anschluß an den südöst­

lichen K opfbau der Volksschule ein Erw eiterungsbau zur Volks­

schule, ihr gegenüber im H ofe eine T urnhalle fü r die Volks­

schüler, im Anschluß an den H örsaalbau eine solche fü r die H ochschule für L ehrerbildung ge­

baut wird. D ad u rch entsteht ein dritter geschlossener Innenhof, der Schulhof der Bertholdschule.

Schon im A eußeren kom m en klar die Zw eckbestim m ung des

U

m die Jahrhundertw ende w ar am östlichen Stadtrand die Lehrerbildungsanstalt au f leicht ansteigendem Gelände in freier Lage ihrer bestim m ungsgem äßen Bedeutung entsprechend als monumentaler A bschluß einer in südwestlicher Richtung aus der Stadt herausführenden Straße erbaut worden, die neuerdings zur Ausfallstraße für den V orort­

verkehr der in dieser G egend stark anwachsenden Stadt gew orden ist.

M ittelpunktes auch an der Südwestseite der G ebäudegruppe weiter­

geführt. Im H inblick auf diese Zielsetzung w urden die raum zer­

schneidenden Einfriedigungen der V orgärten zu beiden Seiten der L uxburgstr. niedergelegt und die Bepflanzung in den V orgärten der­

art gelichtet, daß die w andbildendenElem ente der Gebäudefassaden wirksam in Erscheinung treten.

(4)

298 D E U T S C H E B A U H Ü T T E 1939

Bauwerkes u nd seine innere G liederung zum Ausdruck.

D er südöstliche K opfbau enthält in seinem erhöht gelegenen Erdgeschoß die Eingangshalle m it dreiteiligem Portal und breiter Freitreppe u nd einen M usik- u n d Tonfilmsaal, im Obergeschoß die durch hohe Fenster gekennzeichneten Räume für Schul­

leitung und Lehrkörper, im U ntergeschoß die Räume fü r L u ft­

schutz, Heizung u nd Fahrradaufbew ahrung.

Die G rundstücksgröße und Lage zwang zu einer doppel­

bündigen Anlage des Längsbaues an der Luxburgstraße. In ihm sind die eigentlichen Schulräum e untergebracht, und zwar im ersten Obergeschoß die acht Knabenklassen, im zweiten die M ädchenklassen. Außerdem sind in diesen Geschossen noch kleinere Ausweichsäle für besondere Zwecke, Zeichensaal, Bücherei und E lternsprechzim m er eingeteilt. Im noch gut beleuchteten Untergeschoß befinden sich Spezialsäle, wie die L ehrräum e für Physik u nd Chemie, Werksäle für K naben, die Schulküche und ein H andarbeitssaal für M ädchen sowie alle

nötigen N ebenräum e u nd eine geräumige Hausm eisterwohnung.

Das H aupttreppenhaus im K opfbau soll später auch den E r ­ w e i t e r u n g s b a u erschließen. Ein zweites T reppenhaus ist im W esten des Schulgebäudes an der N aht m it dem Gebäude der Hochschule für L ehrerbildung vorhanden.

Gediegene K onstruktionen bei Verwendung hochwertiger Baustoffe, sowie eine vorbildliche, neuzeitliche Einrichtung und A usstattung geben dem einfachen, vornehm en und zweckschönen Bau den entsprechenden inneren G ehalt. D urch Kleinplastiken in den T reppenhäusern, W andbrunnen u nd Bilder wurde für eine anheim elnde Ausgestaltung gesorgt. Sie soll durch ein Reliefbild in dem m it M uschelkalkplatten ausgestatteten Raum beim H aupteingang vollendet werden, das eine Darstellung des Lebens u n d Sterbens des m ainfränkischen Fliegerhelden und Freiheitskäm pfers R udolf Berthold zum Them a hat. E ntw urf u nd Bauleitung lagen in den H änden des H ochbauam tes der

Stadt W ürzburg. J o s e f P e ile r .

G estaltung des Bauw ichs.

T )ei der Aufstellung von A ufbauplänen für Siedlungen aller Art

" spielt auch die Gestaltung des Bauwichs eine erhebliche Rolle.

I n den Baupolizeiverordnungen ist vorgesehen, daß der Bauwich auf beiden Seiten gleichmäßig ist (Abb. i). Diese Regelung stam m t noch aus früherer Zeit, in der z. B. die Garagenfrage noch keine Rolle spielte, man auf A ufbaupläne kein sonderliches Gewicht legte, bzw. sie überhaupt nicht

kannte und die H äuser im allgemeinen Att<

größer waren. Auch nahm man damals auf die Ausnutzung der G ärten kaum Rücksicht.

Die Aufbaupläne geben n un heute die Möglichkeit, die Starre der Bauwich-Vor­

schriften zu lockern. Die Ausnutzung

der Gartenfläche läßt es als erw ünscht erscheinen, möglichst die ganze Freifläche des G rundstücks gärtnerisch anzulegen. Bei einem Bauwich von 4 m — wohl der Regelfall — w ird dies auf der einen Seite kaum möglich sein. H ier geht das Traufpflaster und der Zuweg zum hinteren T eil des G rundstücks, u. U . sogar die Zufahrt, von der Breite des Bauwichs ab, so daß

fü r gärtnerische Anlagen nu r ein sehr schmaler Streifen übrigbleibt. Bei ungünstiger Himmelslage, N ord-S üd-R ichtung der Straße, liegt außerdem der eine Bauwich im Schatten, so daß bei der ge­

ringen Breite eine gärtnerische Ausnutzung kaum möglich sein wird. W enn m an n un die G ru n d ­ stücke nicht breiter schneiden kann, was sich

aber wegen der höheren G rundstückskosten u nd der höheren Anliegerbeiträge vielfach verbietet, w ird es sich empfehlen, die Breite des Bauwichs veränderlich zu gestalten. Dabei wird aber im m er daran festzuhalten sein, daß die Summe beider Bau- w ichbreiten zum m indesten der doppelten Breite des vorge­

schriebenen Bauwichs entspricht.

P I URI ff

« H L * I B I« 11

Das hat den Vorteil, daß eine G ruppierung der kleinen H äuser eintritt, w odurch das Straßenbild abwechslungsreicher gestaltet wird, als w enn die kleinen, in ihren Abmessungen meist gleichen H äuser im gleichen Abstand aneinandergereiht sind.

A uf diese Weise ist es auch möglich, den größeren Bauwich gärtnerisch besser auszunutzen u nd so die Bepflanzung auch für das Straßenbild nutzbar zu machen, da der Schatten des Hauses nun nicht m ehr den ganzen Bauwich bedeckt und auch die Pflanzung größerer Bäume möglich wird, ohne durch überm äßige Beschattung das Haus zu gefährden. F ü r den schmaleren Bauwich wird man m it Rücksicht auf die G aragen eine Breite von 3 m wählen.

Bei kleineren H äusern w ird m an den Zusammenbau zweier Garagen vorschreiben, um so im m er je zwei H äuser zu­

sammenzufassen und der H äusergruppe eine größere Masse und dam it eine bessere W irkung zu geben. (Abb. 2.) A uf jeden Fall w ird man verm eiden müssen, die Garagen im m er an der gleichen Seite zu errichten, da hierdurch die E in­

förmigkeit noch gesteigert wird.

Wo G aragen nicht in Frage kommen, kann man noch unter dieses Maß heruntergehen, namentlich wenn in der Hauswand nach dieser Seite zu keine Fenster außer von N ebenräum en liegen. Eine solche Lösung wird vor allem bei Straßen in Frage kommen, die von N orden nach Süden laufen. H ier wird man den schm aleren Bauwich nach der N ordseite verlegen. D er breitere Bauwich ist dann der Sonne voll ausgesetzt, ebenso ist die Anlage von Fenstern nach der Südseite besser möglich, wenn die N achbar­

grenze weiter en tfern t ist. In diesem Falle w ird allerdings die E ntfernung säm tlicher H äuser gleich sein, d. h. mindestens der doppelten Breite des Bauwiches entsprechen (Abb. 3). M.

(5)

D ie M etz ig in O b ereh nh eim .

F r a n k r e ic h w ü rg t alte elsässisch e Städ te ab.

"Viur wer Frankreich aus langen A ufenthalten kennen- gelernt hat, weiß, w arum dieses L and den E ngländern hörig sein muß, um selbst einen K rieg mutwillig heraufzubeschwören, die jetzt das gute, schöne Elsaß preiszugeben raten. H u n d ert­

tausende von E inw ohnern sind in alle möglichen Elends­

provinzen im Süden u nd O sten abgeschleppt worden. Sie werden niemals w ieder zurückfinden, denn der Elsässer bleibt für den Franzosen halber „B oche“ , u n d er soll n u n in der Feme völkisch vom Franzosentum elim iniert werden.

So ist es auch m it dem Schicksal dieser alten Stadt O berehn­

heim, m it ih ren m ittelalterlichen Stadtbefestigungen, ihren T ürm en und festen T oren. Es war einst ein H auptsitz der staufischen Macht, etwa um 12 4 0 gebaut. D a w urden tüchtige Bürger dorthin gebracht, und sie bauten sich ihre H äuser und Gewerbegassen.

Dieses Straßenbild zeigt das große, alte Haus der Metzig, also das Schlachthaus, ein m ittelalterliches m onum entales Werk.

Für die H äuser hatte sich ein überall ähnlicher T yp heraus­

gebildet, gutes B ruchsteinm auerw erk, darüber ein Fachwerk­

geschoß, davor eine stolze G iebelfront u n d sonst ein hoher Kornboden. Es war ein w underbarer Z eitgeist, m erkw ürdig und interessant, ein Bekenntnis der schönsten E inheit des K ultur­

gefühls aus deutschem Blute. Solch ein Straßenbild gab es gleichartig in H ildesheim , in G oslar wie d o rt im Elsaß.

Die Baugesinnung jener Zeit, die in so weit auseinander­

liegenden G ebieten die E inheitlichkeit oder wenigstens doch die große Aehnlichkeit der B auform en schuf, war ein bürgerliches Gefühl, das sich im G egensatz befand zu dem Repräsentations­

prunk der sogenannten H erren u n d der K leriker. Auch die Metzig oder das Schlachthaus, für eine solche Stadt weiträumig gehalten, folgte diesem Ideenkreis. In dem H ause w aren W oh­

nungen untergebracht fü r respektable L eu te. A ber der M iet­

preis war nicht nach der R entabilität berechnet, denn das Haus war eine zweckbedingte N otw endigkeit. Es bestand keine

Sorge wegen billiger H erstellung. H andelt es sich auch 11m kleine Häuser, so waren sie gut und deftig. Von den reichen K irchen wurde das Baugeld geliehen. Das w irtschaftliche Flechtwerk zur E rhaltung allen Besitzes war von schönster Großartigkeit.

Die einstigen Bewohner waren alte K äm pfer. A hnherren der städtischen Freiheit, die sie dem königlichen oder bischöf­

lichen S tadtherm stückweise abgehandelt hatten. Sie lebten als G rundbesitzer und bildeten Patriziat der Stadt. Sie besetzten den Rat, der nun das Ganze leitete, aus ihren R eihen. Die Ratsherren taten so, als gehörte die Stadt ihnen. D och war grundsätzlich ein Bürger dem anderen gleich. Kaufleute und H andw erker waren alles freie L eute. N ach der sogenannten großen französischen Revolution u nd ihren ungeheuerlichen G ew alttaten hat sich später das Elsaß, von N apoleon I. fasziniert, m it Frankreich in behäbiger Weise abgefunden u nd schickte seine Söhne gern und willig zu ihnen hinüber. Es hatte sich auch seinen Spruch ausgesucht, an den es felsenfest glaubte,

„d aß es die große hum ane V erm ittlerrolle zwischen der Franzosen­

welt und den Deutschen auszufüllen berufen sei“ . Dieses Schm us­

wort kehrte überall wieder. Jetzt pfeift dort ein anderes Winle.

D er Franzose m uß ja dem Engländer stram m gehorchen, denn in diesem Lande ist das Judentum in einer so erstaunlichen Weise in Land und W irtschaft, in Blut und Beruf, in K om m ando und K ram eingesickert, daß es nicht die kleinste Position gibt, wo irgend echte nationale Selbständigkeit möglich ist. So haben die Juden die Evakuierung durchgesetzt. N iem and in Deutschland will den Franzosen etwas zuleide tu n , aber England befiehlt über einen Volkskörper, der seit 200 Jahren den reichsten Acker für die jüdischen Schm arotzer abgibt. Das elsässische L an d wird bestehen, das elsässische Volk aber w ird geopfert werden. Das ist das Echo auf die dum m e Rede von der geistigen Verm ittlerrolle.

(6)

3 0 0 D E U T S C H E B A U H Ü T T E 1939

W I C H T I G E K U R Z B E R I C H T E

B eteiligu n g an k riegsw ich tig en B au ten .

D er Generalbevollmächtigte für die Regelung der Bauwirt­

schaft hat an alle bauvergebenden D ienststellen ein Schreiben gerichtet (G. B. 8037 vom 3 0. Oktober 19 3 9), daß neben den Großfirm en auch das Handw erk zu berücksichtigen ist. D adurch soll der bewährte A ufbau der deutschen Bauwirtschaft aus Handw erk und Industrie gesichert, die Leistungsreserve im Handw erk ausgenutzt und das Bauhandwerk leistungsfähig erhalten werden.

D ie Frage der Gerätebeschaffung steht dem Einsatz des Handwerks nicht im Wege.

Es besteht die G efahr des A bsterbens der kleineren Betriebe des Bauhandwerks. Sie werden bei Vergebung von größeren Kriegs- und lebenswichtigen A ufträgen weniger berücksichtigt und schneiden bei Zuweisung von Arbeitskräften für andere Bauvorhaben verhältnism äßig schlecht ab.

Dabei stehen gerade in den Reihen des Handwerks sehr leistungsfähige u nd facherfahrene U nternehm er m it einem sehr guten Aufsichts- und Facharbeiterpersonal.

Es entspricht der Einstellung des Reichswirtschaftsm inisters und des G eneralbevollm ächtigten für die Regelung der Bau­

wirtschaft, daß das Bauhandwerk nicht in noch stärkerem Maße abgedrosselt wird.

D er Generalbauinspektor für die R eichshauptstadt hatte in ähnlicher Weise bereits vorgesehen, bei der N eugestaltung von Berlin das deutsche Handw erk zu beteiligen.

Es wäre erwünscht, daß auch andere Bauherren m it staats­

politisch bedeutsam en A rbeiten neben der Beauftragung von Großfirm en Aufträge an das Bauhandwerk geben. N achdem nunm ehr bei G erätebedarf die Verm ittlung der Bezirkswirt­

schaftsäm ter bzw. der Bezirksgruppen der Bauwirtschaft vor­

gesehen ist, muß bei N euvergebungen weit m ehr das zur Ver­

fügung stehende A ufsichts- und Facharbeiterpersonal eines U nternehm ens oder einer Arbeitsgem einschaft den Ausschlag geben.

P rü fa u ssch u ß fü r h äu slich e und k lein gew erb lich e Feu e ru n gsa n lag en .

D er Reichsarbeitsm inister hat bestim m t, daß vom x. Januar 19 40 an in allen Fällen, in denen bestim m te H aus- u nd G ru n d ­ stückseinrichtungen u nd Einrichtungsteile im Zuge der D urch­

führung baupolizeilich genehmigungspflichtiger B auarbeiten ein­

gebaut werden sollen oder der Einbau selbst der baupolizeilichen G enehm igung bedarf, in der Baugenehm igungsurkunde (Bau­

schein u. dgl.) als Auflage vorgeschrieben wird, daß nur solche Einrichtungen und Einrichtungsteile verwendet werden dürfen, deren T ypen m it Erfolg geprüft w orden sind.

Zu diesen E inrichtungen u nd E inrichtungsteilen gehören u. a.

auch häusliche u nd kleingewerbliche Feuerungsanlagen und deren Zubehör, m it deren Prüfung der „Prüfausschuß für häus­

liche und kleingewerbliche Feuerungsanlagen und deren Z u­

behör“ bei der Reichsarbeitsgemeinschaft für W ärmewirtschaft, e. V., Berlin SW 1 1, Saarlandstraße 96, beauftragt ist.

Dieser Prüfausschuß hat nunm ehr die G rundsätze für den Bau und die P rüfung von R auchrohrdrosseleinrichtungen, Schornsteinreinigungsverschlüssen, Zugbegrenzern für F euer­

stätten, Glutfänge für Oefen und H erde, Schornsteinaufsätze fertiggestellt, die vom Reichsarbeitsm inister anerkannt sind.

Die G rundsätze können zum Preise von 1 RM . bezogen werden.

M an gel an A rb e itsk rä fte n w ird behoben.

Auch im W ohnungsbau, nam entlich solcher, der von den Behörden, von den Luftgauen, betrieben wird, nämlich, um ansässige H andw erker in der Nähe der Verwaltung dazu be­

günstigen, können baugewerbliche Betriebe die Zuweisung von Kriegsgefangenen Bauhandwerkern beantragen, so daß diese im Verhältnis zu den deutschen Bauarbeitern bis zu einem Viertel der Gesamtbelegschaft erfolgen können. Besonders dann, wenn solche Arbeitskräfte in den Betrieben zum H eeresdienst ein­

berufen worden sind.

D a s O rga n isie ren von W o h n b au vo rh ab en

ist oft gehindert durch unzureichende Baumaterialbeschaffung.

H andelt es sich aber darum , Arbeitsgem einschaften einzurichten, die die Planung von W ohnbauvorhaben übernehm en, solche, die sofort begonnen werden u nd die nicht genügend A rbeits­

kräfte beschaffen können, so wird auch bei der Beschaffung von Benzin für Lastkraftw agen nachgeholfen, besonders mit Rücksicht auf eine A nordnung von Generalfeldm arschall Göring (7. A nordnung). Diese A nordnung trifft auch zu für alle Be­

seitigungsarbeiten von K riegsschäden und A ufbauarbeiten in den besetzten G ebieten. D azu gehören auch die W ohnbauten für die Gefolgschaften der beteiligten Werke, der W ohn- und W irt­

schaftsbauten und um die A nsiedlungsarbeiten der großen Anzahl von N eubauern, auch w enn sie nicht über größere Eigen­

m ittel verfügen.

Auch D ienstverpflichtige können als Arbeitskräfte aus dem Protektorat beantragt werden.

A b sch la g sza h lu n g e n fü r B au a rb e ite n .

Es w ird darüber geklagt, daß an m anchen Stellungen Stockungen eingetreten sind. Das Baugewerbe hat die be­

treffenden Stellen darauf hinzuweisen, daß der Generalbevoll­

mächtigte D r. T o d t ausdrücklich fordert, Abschlagsbeträge zu zahlen. D adurch erhält die L iquidität der Baubetriebe eine wesentliche V erbesserung, befähigt nam entlich kleine und m ittlere Betriebe zu einer erw ünschten stärkeren M itarbeit. A uf Veranlassung des Reichsarbeitsm inisters und auch neuerdings, wo in einem Bezirke m ehrere Baugenossenschaften tätig sind, w urden die U nternehm en zu Arbeitsgem einschaften zusam m en­

geschlossen.

A u sfü h ru n g d er VO ü b e r K ü n d igu n gssch u tz fü r M ie t- und P a c h tr ä u m e vom 26. 9. 39 (S. 1944).

Die VO regelt u. a. Zuständigkeitsfragen. Sie bestim m t ferner, daß rechtskräftige Entscheidungen der Preisbehörden, die auf G rund der VO über M aßnahm en der Preisbehörden bei K ündigungen von M iet- und Pachtverhältnissen vom 19. 4. 39 (RGBl I S. 799) erlassen sind, auf A ntrag für vollstreckbar zu erklären sind. Die VO betrifft nicht die Ostmark und den Reichsgau Sudetenland.

H J.-H e im -B a u m it V o lk ssch u lb a u a u f einer Stu fe.

D er H auptreferent in der Reichsjugendführung, Dr. Steimle, erörtert in der „N S .-G em ein d e“ die Folgerungen, die sich für den H J.-H eim bau der Gem einden aus der Jugenddienstpflicht ergeben. Die G em einden hätten die sachlichen G rundlagen hierfür in derselben Weise zu schaffen wie für die Schule. Dem Bau des H J.-H eim s komme insbesondere im kleinen D o rf und hier wiederum vor allem in dem im Zuge der Schaffung neuen Bauerntum s entstehenden N eubauerndorf besondere Bedeutung zu. Das Problem des H eim baues lasse sich in den finanz- und leistungsschwachen, rein bäuerlichen kleinen und K leinst­

gem einden nu r im Zusam m enhang m it einer grundlegenden N euregelung unseres Finanz- und Lastenausgleichs lösen. Das durch D r. Frick erm öglichte G renzlandheim -Beschaffungs­

program m aus M itteln des Ausgleichsstocks der preußischen G em einden habe bereits u nd werde im Laufe der nächsten Rechnungsjahre noch m ehreren hun d ert ausgesprochen finanz­

schwachen dörflichen G renzgem einden an der Ost- und W est­

grenze des Reiches schöne und zweckmäßige H J.-H eim e bringen.

B a u p fle g e a m t fü r W estfalen .

Die V erwaltung des Provinzialam tes von W estfalen hat ein Baupflegeamt eingerichtet, das in die provinzielle Kulturpflege eingegliedert ist und im E invernehm en m it dem Provinzial­

konservator arbeitet. Zum Landesbaupfleger w urde Professor G ustav Wolf, M ünster, bestellt. E r ist auch L eiter des Bauern­

hofbüros der Fachgruppe Bauwesen im N S .-B und D eutscher T echnik. D er Baupfleger soll im m er wiederkehrende Fehler­

quellen schlechter Baugestaltung, die die A rbeit der Baupolizei erschw eren, herausschälen und örtlichen Stellen ein Rüstzeug für ihre A rbeit geben.

G a ra n tie rü ck ste llu n g e n im B a u g e w e rb e in ste u e rlich e r H in sich t.

Es besteht keine Anweisung an die Finanzäm ter, Rück­

stellungen für G arantieverpflichtungen nur in der Höhe bis zu 2 Proz. der R echnungssum m e zuzulassen. N ach den E rfahrungen genüge aber dieser Satz für den Regelfall. Eine U eberschreitung sei nu r beim Vorliegen besonderer Verhältnisse gerechtfertigt.

Die Tatsache, daß der A uftraggeber einen höheren Betrag als 2 Proz. für mögliche G arantieverpflichtungen zurückbehält, genügt noch nicht zur A nerkennung einer steuerlichen Rück­

stellung in Höhe des zurückbehaltenen Betrages, da die W ahr­

scheinlichkeit einer Inanspruchnahm e der Lieferfirm a m it der Zurückbehaltung noch nicht begründet ist. — M itteilung des Reichsfinanzmin. vom 5. 1 0. 1 9 3 9 (S. 2 1 9 4 — 222 III).

(7)

Z w eiw ohnungsh aus in N ieder?R am stadt b. D arm stadt.

A rch .: F ritz Horst, Darm stadt.

Aufnahmen: R. Rost, Darmstadt,

"P \ie T rennung in zwei abgeschlossene W ohnungen er- folgte erst nach der endgültigen Planung, w odurch das T reppenhaus eingeschränkt w erden m ußte. Die Außenm auern des E rd- u nd Obergeschosses bestehen aus Vielloch-Backsteinen; die D achschrägen sind zwischen und auf den Sparren-D achschrägen m it 1,5 bzw. 2,5 cm starken L eichtbauplatten isoliert. Säm t­

liche Zwischenwände sind 1 2 cm starke Backstein­

wände m it Bandeiseneinlage in Z em entm örtel. Soweit im Obergeschoß D achschrägen in Erscheinung treten, wirken sie nicht störend, da ein Kniestock von 1,7 0 m ausgeführt wurde. Kellergeschoß: B ruchsteinbeton­

packung m it Bruchsteinsockelverblendung. Die Garage befindet sich u n ter dem Schlafzim m er, daneben Trocken- und Bügelkeller. Etagenheizung vom K eller aus. W armwasserversorgung für Som m er u n d W inter.

Fußboden- und W andplatten für Bäder, K üche, W C, Garderobe und T reppenhauseingang. V eranda u nd Terrasse erhielten halbgeschliffene resp. bruchrauhe unregelmäßige Solnhofener Platten. Baukosten ein­

schließlich Heizung, E infriedigung und A rchitekten­

honorar rund 34 000 RM .

(8)

3 0 ? D E U T S C H E B A U H Ü T T E 1939

b a u f o r s c h u n g

Einfache D achanschlüsse.

i.

Z ur Zeit, wo die elem entaren Baustoffe n u r im Rahm en beschränkter Zuteilung verfügbar sind, ist auf deren sparsame Verwendung besonderer W ert zu legen u nd schon in der Planung, d. h. in der D etaillierung der Einzelausführungen die einfachste handwerksgerechte A usführung u nd Fügung bzw. V erbindung zu wählen. Es m acht sich bezahlt, wenn in allen Fällen D etail­

blätter angefertigt werden, aus denen die konstruktiven Einzel­

heiten für die beteiligten Handw erker deutlich erkennbar sind;

es erleichtert die Berechnung der M assen und die Veranschlagung und gestattet die Wahl der geringsten Q uerschnitte im Holz­

verbrauch ohne Verluste.

Abb. l

Abb. 1 a

Abb. i . Einfaches Kastengesims. Stirnverkleidung und Unter­

sicht aus einseitig gehobelten, gespundetenBrettern, a m H irnholz und m ittels V ierkantlatten an den Sparren befestigt. E in­

faches Vorstoßblech (Traufenblech) a u f der ersten Papplage.

Eingelassene Rinneisen. Doppelte Pappdeckung, Stö ß e und Ueberdeckungen geklebt.

A bb. i a. D etail der dichten Verbindung von Vorstoßblech und Pappdeckung und der Rinnenbefestigung.

Abb. 2 . Das gleiche Gesims m it Pappunterlage unter dem Vor­

stoßblech und doppelter Papplage, über dasBlech hinweggeführt.

Abb. 2 a. D etail von Bech- und P appanschluß m it reichlicher U eberdeckung bzw .U eberlappung und Anordnung der Rinneisen.

Abb. 3 . Sparrenüberstand fü r die A nbringung der Untersichts­

verschalung waagerecht geschnitten. Doppelte Papplage und geklebte, reichliche Ueberdeckung.

Abb. ga. D etail m it handwerksgerechter, verdeckter Nagelung der ersten Papplage am Stoßblechanschluß und des Rinneisens und Bleches selbst.

Abb. 4 . Traufbohle a u f Steinschrauben befestigt, die vorher und gleichzeitig m it der Betonausführung eingesetzt werden (keine S tem m a rb eit).

Abb. 6a

Abb. 6b

Abb. 6c Abb. 5. D achanschluß an eine begrenzende W and m it M etall-

Winkelblech, Ueberhangstreifen m it Fugenkantung u nd ver­

zin k te n B e f estigungshaken. Die N agelung wird durch die obere Papplage verdeckt.

Abb. ga . D etail des Anschlusses von W inkelblech, U eberhang- streifen und Befestigung.

Abb. 6 a. M etallsparende O rteindeckungen a u f Dachschalung m it D reikantleisten. D oppelte P appdeckung m it oberer Fugen­

deckung durch W inkelblech.

Abb. 6 b. D oppelte P appdeckung; die erste Lage ist über die D reikantleiste als Sicherung hinw eggeführt.

A bb. 6 c. E in besonderer P appstreifen als Unterlage des ab­

schließenden W inkelblechs fü h r t zw ischen die doppelte P app­

lage der Flächen.

Abb. 9 Abb. 7. A nsch lu ß eines F alzziegeldaches an ein Pappdach.

D ichtung ohne M e ta ll a u f A nschlußleiste m it schrägem Längs­

schnitt. E infache handwerkliche A usführung m it sicherer Dichtung.

Abb. 8 . Breiteres Traufenblech, am A b la u f einfach gekantet.

V ierkantleisten-D ichtung m it M e ta ll u nd Pappe und ver­

deckter Nagelung.

A bb. 9 . D reikantleisten-D ichtung m itV e rstric h der gefährdeten Fuge durch F aserkitt.

Im Sinne der Bauaufsicht ist so ebenfalls leichter und wirt­

schaftlicher zu disponieren. Es können beispielsweise die auf­

geklauten Steinschrauben für die Befestigung der Traufenbohlen vorzeitig angefertigt u nd gleichzeitig m it der Einstam pfung des Betongesimses eingesetzt w erden; die spätere Stemmarbeit kom m t also in Fortfall. Auch die verschiedenen Dachleisten und Bohlen der Anschlüsse u nd T rau fen können vorher im richtigen Profil u nd Q uerschnitt vom Z im m erm ann geschnitten und ohne U nterbrechung der A rbeitsvorgänge laufend angebracht werden.

Abb. 11

A bb. 1 0 . M aueranschluß eines Pappdaches ohne M eta ll wii bei A bb.7. D ie herausgestreckte schräge Ziegelflachschicht is in verlängertem Z em entm örtel oder in hydraulischem K alkm örte vollfugig z u vermauern.

Abb. 1 1 . Pappdachanschluß an eine M auerbrüstung m it Drei- kantleiste. D o p p elte Pappdeckung. M etallblechdeckung de1 B rüstung a u f Bohle, an der A u ß e n k a n te befestigt. A b tro p f­

sichere eckige A u fk a n tu n g (N a se ) m it A b sta n d .

In nachstehenden D etails w erden D achanschlüsse gezeigt die die einzelnen A rbeiten der H andw erker klar erkennen lassen

(Forts, folgt.

(9)

%

ü».)

B A U T E C H N I K U N D A R B E I T S V E R F A H R E N

Sch utzvorrich tu n gen fü r die S c h o r n ­ ste in re in igu n g.

lieber die A nbringung von Schutz­

vorrichtungen fü r Schornsteinfeger sind als Ergänzung der am i. April 19 39 in Kraft getretenen U nfallverhütungsvor­

schriften der Berufsgenossenschaft der Schornsteinfegermeister des D eutschen Reiches R ichtlinien erlassen worden, die dem planenden A rchitekten und aus­

führenden U n tern eh m er A nregungen für die konstruktive A usführung der Schutz­

vorrichtungen geben sollen. Es besteht die Verpflichtung, diese unfallverhütenden Konstruktionen anzubringen. D urch die Anbringung ist gleichzeitig dem Schorn­

steinfeger die G elegenheit gegeben, seine Leistungen zu steigern.

LAUFBOHIE a& METALLE/nQEC^unCj

Bei M etalldeckungen sind jedoch bei allen Dachneigungen Laufbohlen anzu­

bringen.

Diese Abbildungen zeigen verbotene Laufbohlenstöße auf den Stützen (Schräg­

stoß, gerader Stoß, Stoß auf untergenagel­

tem Bohlenstück).

Hier wird eine befestigte, gegen A us­

gleiten gesicherte L eiter zu r Aussteige- ölfnung gezeigt. D ie L eiter ist erforderlich, wenn die Oeffnung über 1 m vom Fußboden entfernt ist. L ichte A bm essungen der Aussteigeöffnung m indestens 50/60 cm;

Dachfenster D IN 1 1 0 9 u n d 1 1 1 0, G röße 3; Verglasung D rahtglas. D er Zugang zur Oeffnung ist stets freizuhalten.

H ier sind dagegen richtige Stöße auf U nterlagsstück und Einfachstütze oder auf D oppelstütze.

Angenagelte K anthölzer bilden keine unfallsiche­

ren Auflager für Laufbohlen.

— p -

1 li ^/

• “d z II L

Die Laufbohle in richtiger Höhe zum Schornsteinkopf ist wichtig. L eitern zum Kopf sind möglichst zu verm eiden. Die Laufbohle soll im m er unterhalb der Höhe des Firstes liegen, 25 cm breit u n d m in ­ destens 5 cm dick hergestellt w erden;

rauhe Oberfläche (Sägeschnitt), gesundes Holz m it wenig Aesten, Im prägnierung mit Karbolineum , das nicht verharzt.

Aussteigeöffnung u nm ittelbar ü b er der Bohle.

Bei Dachdeckung unter 1 5 G rad N ei­

gung sind keine Lauf bohlen erforderlich.

Der durch die ausge­

setzte Schicht strö­

mungstech­

nisch falsch ausgebildete Schornstein­

kopfist stark den W etter­

einflüssen ausgesetzt und daher wenig halt­

bar. Die A nbringung der Bohlen auf un­

sicheren A uflagern, wie in den letzten beiden Fällen, sollte schon bei der bau­

polizeilichen Abnahme bestraft werden, nicht erst, wenn Unfälle eingetreten sind.

D ie vorgenannten Richtlinien sind durch die Schornstein-Berufsgenossen­

schaft, Berlin-W ilm ersdorf, Hohenzollern- dam m 29, zu beziehen.

K ü n ftig G u m m i als D ä m m s to ff?

Jede Verkehrszunahm e bringt größeren L ärm . E rhaltung der Volksgesundheit bedingt Lärm bekäm pfung. D er Straßen­

lärm wird durch Polizeimaßnahmen und V erordnungen bekämpft. Verkehrser­

schütterungen treten durch fortschreitende

A sphaltierung im m er m ehr zurück. Die G eräuschübertragung und Fortpflanzung der E rschütterungen auf G ebäude und deren Isolierung bzw. D äm m ung, beson­

ders in den gepflasterten Straßen m it festem U nterboden, ist noch ein unge­

klärtes Problem geblieben. D ie unge­

heuren Verluste und Schäden an volks­

wirtschaftlichen W erten sollte den wissen­

schaftlichen Stellen — M aterialprüfungs­

äm tern — Veranlassung geben, durch U n ter­

suchungen energischer als je das Problem zu lösen. G rößere U nterschiede der ver­

schiedenartigen geologischen Bodenschich­

ten in der Erschütterungsfortpflanzung hat man bisher nicht entdecken können.

Gestein und M ergelboden überträgt eben­

sogut wie T on, Lehm und loser Sand­

boden. Bodenschichten m it fester S truktur und zusam m enhängendem Gefüge, so hieß es früher, übertragen Geräusche hem m ungs­

los. Loser Boden — Sand, Kies — ver­

ursacht in sich durch Reibung des Korns neue Geräusche und verstärkt die U eber- tragung, so heißt es neuerdings. M an kennt sich nicht m ehr aus in diesem D urcheinander. Aus den Schützengräben wissen wir, daß der Erdboden, ganz gleich welcher Struktur, ein vortrefflicher Ge­

räuschleiter ist. W urde dieser Eigenschaft durch H orchverstärker nachgeholfen, so waren aus größeren E ntfernungen auch kratzende und schürfende Bewegungen hörbar. M essungen, die auf Zurück­

werfen gleichmäßiger Schall-Schwingungen beruhen, sind auch in den verschiedensten Bodenschichten durchgeführt und möglich, wobei allerdings auch H em m ungen — sagen wir: Isolierungen — aufgetreten sind. W arum sollte also das Problem der Geräuschisolierung und -däm m ung bei Gebäuden nicht gelöst werden können?

M an weiß von den Kraftlastzügen, daß kom prim ierte L u ft in elastischen G um m i­

hüllen der Reifen Stoß, Schlag und E r­

schütterung nahezu restlos in sich auf­

nim m t und gegen U ebertragung auf den Straßendam m isoliert. G um m i hat also auch in anderer H insicht eine große Z u ­ kunft. W ir können ja nicht die Gebäude und H äuser auf Gum m ireifen stellen, aber wer weiß, vielleicht findet sich ein anderer Weg, dieses wertvolle M aterial dem Zwecke der Gebäudeisolierung z u ­ zuführen. E rleichtert wird dieser Weg durch die umwälzende Erfindung der synthetischen G um m iherstellung, die uns vom Ausland in der Rohstoffbeschaffung

— K autschuk — unabhängig m acht. W ir werden auch im Bauwesen später auf stärkere V erwendung des G um m is rechnen können.

G asb ack o fen .

In vielen Fällen w erden für kleine und m ittlere Bäckereien N euanlagen für G as­

backöfen ohne kostspielige U m arbeiten verlangt. Eine solche Einrichtung ist der Debag-Gasofen. Die Backfläche ist in diesem Falle in übereinanderliegende H erde aufgeteilt, die so eingerichtet sind, daß die Herddecke eines untenliegenden Herdes die H erdplatte eines d arü b er­

liegenden Herdes ist. Die Beheizung erfolgt durch W arm luft, die durch einen Ventilator umgewälzt wird. Die Billigkeit liegt im Heizsystem, das die V erbrennungs­

gase nach dem O berteil leitet, wo ihr W ärmegehalt zur Aufheizung eines W arm ­ wasserbehälters ausgenutzt wird. Die Sicherung des D ebag-Gasbackofens erfolgt durch den Junkers Gasschalter, wo V er­

puffungen bei der Zündschlangesicherung ausgeschlossen sind.

(10)

304 D E U T S C H E B A U H Ü T T E 1939

Erfahrungsaustau sch und A uskunftei.

Alle aus dem Leserkreise gestellten fachlichen Fragen werden, soweit sie für die Gesamtheit von Wichtigkeit sind, an dieser Stelle beantwortet.

Beantwortungen der Leser können auch in kurzer Postkartenform er­

folgen. — Bezugsquellen (Firmen­

adressen) können, den Vorschriften des Werberates entsprechend, den Lesern nur schriftlich genannt werden.

Anfragen erscheinen

im Anzeigenteil der Zeitschrift.

N r. 3519 . M isch b in d em ittel un ter W asser. T raß in M ischung m it Kalk ist stark hydraulisch, erreicht schon nach kurzer Zeit große Festigkeit und ist billiger als Zem entm örtel. T raß wird in Pulverform (gemahlen) in Säcken geliefert.

Die Traßkalkm örtel werden unter Wasser fester als in der L u ft; sie eignen sich be­

sonders für Bauten, bei denen es sich um große M auermassen handelt, da sie die Eigenschaft haben, längere Zeit elastisch zu bleiben als re ire r Zem entm örtel, was z. B. ein Vorteil ist bei T alsperrenbauten;

auch ist ihre Dichtigkeit sehr groß. Die üblichen M ischungen sind:

1 y2 Raumteil T raß + 1 R .-T . K alk­

teig + 1% R .-T . Sand, 1 y2 Raumteil T raß + 1 R .-T . Kalk­

teig + 2 R .-T . Sand, 1 Raumteil T raß + 1 R .-T . K alk­

teig + 2 R .-T . Sand, 1 Raumteil T r tß + 2 R .-T . K alk­

teig + 3 R .-T . Sand bzw.

500 L iter T raß + 340 1 gelöschter Kalk + 560 1 Sand + 140 1 Wasser, 488 L iter T raß + 325 1 gelöschter Kalk + 650 1 Sand + 150 1 Wasser, 350 L iter T raß + 350 1 gelöschter Kalk + 700 1 Sand + 140 1 Wasser, 185 L iter T raß + 370 1 gelöschter Kalk + 925 1 Sand + 150 1 Wasser.

Die Festigkeit des m eistverwendeten M örtels (1 y2 + 1 + 1%) kann im M ittel nach 6 W ochen auf Zug zu 15 kg/qcm, auf D ruck zu 100 kg/qcm, nach 18 W ochen auf Zug zu 21 kg/qcm, auf D ruck zu 180 kg/qcm gerechnet werden.

G. T r o ß b a c h . N r. 3520. Ist der R o h rd eck en - und F a ch w erk p u tz v o rsc h riftsm ä ß ig a u s­

gefüh rt ? W enn es sich bei den Rissen im Deckenputz nicht um netzartige H aar­

risse (Ueberarbeitung des Gipsmörtels) handelt, so ist die natürliche Bewegung des Holzes die Ursache, da der Putz nach Ihrer Angabe sonst hart geworden ist.

Aber auch die unvorschriftsmäßige A n­

bringung der Schalung (Aufspaltung und Abstände ist Bedingung) kann die Veran­

lassung zu der Rissebildung gegeben haben.

Es ist zweckmäßig, nachzuweisen, daß die Putzausführung nach D IN 19 64 Ziff. 14 der VOB (handwerksgerechte V errohrung mit 1 cm Abständen der Rohrstengel und Drahtzügen in 20 cm Abständen, alle 10 cm befestigt, die untere rauhe Putzlage in Heu- oder H aarm örtel gut durchge­

drückt, Feinputzschicht nach dem A n­

trocknen) erfolgt ist.

Zwecks Bewegungsfreiheit sind die Fachwerkhölzer mit Bitum en- oder Per- kalorpappe und Ziegeldraht- oder P utz­

gewebe zu überbrücken. Diese W erk­

stoffe sind nu r am M auerwerk festzu­

nageln und dürfen nicht am Holz befestigt werden.

W enn die Putzarbeiten in diesem Sinne werkgerecht ausgeführt sind, ist

eine H aftung für die Rissebildung nicht gegeben. Die W interfeuchte ist bei ge­

decktem Rohbau für die Putzausführung ohne Einfluß, denn das Holz behält den G rad der Luftfeuchtigkeit (lufttrocken), wenn nicht waldfrisches Holz verwendet

worden ist. P r e l l e .

N r. 3 5 2 1 . A e n d e ru n g der Z a h lu n g s­

v erein b a ru n g . Nachdem Sie bei A b­

schluß des Bauvertrages für die Erstellung des W ohnhauses einen festen Preis verein­

bart hatten, verlangte der Bauherr nach Fertigstellung des Bauvorhabens A brech­

nung nach Aufmessung, da er glaubte, daß weniger Leistungen aufgewendet seien, als im Kostenanscnlag vorgesehen waren.

D adurch, daß Sie auf dies Verlangen ein­

gegangen sind, ist ein neuer Vertrag über die A brechnung zustande gekommen. A b­

machungen dieser letzten A rt sind en t­

weder im Einklang m it ihrer Veranlassung, den Bauherrn gegenüber der ursprüng­

lichen Pauschalvereinbarung günstiger zu stellen, dahin auszulegen, daß der nach Aufmessung errechnete Preis den Pauschal­

preis nicht übersteigen darf oder daß der durch Aufmessung festgestellte Preis unter allen U m ständen, also selbst auch dann, wenn er über dem Pauschalpreis liegt, gelten soll. Im ersten Falle läge demnach lediglich eine teilweise Abänderung des ursprünglichen Vertrages und eine A uf­

nahme des Vertragszwecks in den V ertrags­

inhalt der abändernden V ereinbarung vor, während im zweiten Falle der ursprüng­

liche Vertrag hinsichtlich der Preisabrede vollständig aufgehoben u nd insoweit durch eine völlig neue Abm achung ersetzt wäre, die zudem das Vertragsm otiv in den eigentlichen Vertragsinhalt nicht m it auf­

genom m en hat. Welche dieser beiden M öglichkeiten im Einzelfalle als gegeben anzunehm en ist, liegt bei schriftlichen V er­

trägen in der Regel klar auf der H and, da bei ihnen nu r das schriftlich fixiert ist, was Vertragsinhalt sein soll.

W ürde also in Ihrem Falle zum Schluß der V erhandlungen über die Abänderung des ursprünglichen A brechnungsvertrages etwa gesagt worden se in : „A bgem acht, wir werden entsprechend einer Aufmessung abrechnen!“ und hätte der V ertragspartner

„ J a !“ darauf geantwortet, so wäre der Pauschalpreis damit gänzlich ausgeschaltet, auch wenn er niedriger läge als der nach Aufmessung errechnete Preis. Eine A n­

fechtung wegen Irrtu m s würde nicht in Frage kommen, da M otivirrtum zur A n­

fechtung nicht berechtigt (§ 1 1 9 BGB). In zweifelhaften Fällen ist davon auszugehen, daß beide V ertragspartner durch ihre Z u­

stim m ung zur A enderung des Vertrages sich Vorteile sichern wollten.

D r. H u g o M e y e r . N r. 3522. S c h w a m m in der E r d ­ geschoßdecke ü b e r H o h lra u m . Der Fruchtkörper auf dem Holz, aus dem Strang-M yzel entwickelt, ist am Rand watteartig weiß und auf der Oberfläche mit Faltenbildung rostbraun. Es handelt sich also um den echten Hausschwamm M erulius domesticus. Das Holz selbst ist trocken und morsch. D er weitere Grad der Entwicklung ist die Trockenfäule, mit Längs- und Q uerrissen rechteckig zerklüftet.

Im vorliegenden Fall kann nur der Einbau kranker H ölzer oder der mangel­

hafte oder fehlende Schutz gegen E rd ­ feuchtigkeit die Ursache der Schwam m ­ bildung sein. Eine 10 cm starke Beton­

sohle ohne Sperrschicht kann allein die Erdfeuchte, die in der V erdunstung aus dem geschlossenen Plohlraum nicht en t­

weichen kann u nd sich daher an den Lagerhölzern und an der D ielenunter­

sicht absetzt, nicht ausreichend genug ab­

halten; wenn auch Holz und Luftraum zu r Zeit trocken erscheinen, so ist doch die D unstfeuchte die Ursache.

Die zweifelhafte W irkung von H ohl­

räum en ist nach neuesten Forschungs­

ergebnissen in dem Artikel „ D e r H ohl­

raum als B rutstätte der Bauschäden“ in H eft 9 / 19 3 7 der „D eu tsch en B auhütte“

eingehend behandelt worden. Die erfolg­

reiche Bekäm pfung dieser Schäden wird m it Skizzen u nd Beschreibungen der ein­

zelnen Fälle in dem Aufsatz „B oden­

feuchte u nd B autechnik“ in H eft 5/1938 der D eutschen B auhütte erläutert. Wir em pfehlen dringend, diese A bhandlungen zu studieren. Im vorliegenden Fall ist die Schutzbehandlung der Lagerhölzer und D ielenuntersichten m it Karbolineum richtig. L etzeres läßt sich aber nicht für Betonböden und M auerw erk verwenden.

D er Betonboden w ird von dem K arbo­

lineum angegriffen u nd allmählich zer­

stört. F r. A.

Mr. 3 5 2 3. U m sa tz ste u e r. Jeder, der eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt, hat die E nt­

gelte fü r seine L eistungen als Umsatz zu versteuern. Die K ünstler, zu denen die freischaffenden A rchitekten gehören, sind hierbei insofern begünstigt, als bei ihnen Jahresum sätze bis 6000 R M . steuerfrei bleiben.

Bei einem Jahresum satz von m ehr als 6000 R M . ist der gesam te Umsatz zu versteuern, also nicht n u r der 6000 RM.

übersteigende Betrag. Eine Befreiung von dieser Grenze gibt es nicht.

Falls in einem Jahre der Umsatz u n ter 6000 R M . bleibt, werden die schon geleisteten V orauszahlungen vom Finanz­

am t zurückgezahlt. D r. T e i c h g r ä b e r . N r. 3 5 2 4. W ie w erd en Fleck e in fa r b ig e m Z e m e n te strich b eh a n d e lt?

F ü r die B etonm ischung sind anorganische Farben rein m ineralischen U rsprungs zu verw enden. Sorgfältige M ischung zwecks gleichm äßiger Färbung, möglichst maschi­

nell, ist Bedingung. Die verwendete Farbe ist nach den Vorgängen nicht z e m e n t e c h t gewesen.

Die gesam te Fläche ist nach Voran­

strich der verfärbten Stellen m it V e r ­ s t e i n e r u n g s m i n e r a l f a r b e neu zu streichen, die als Binde- und H ärtem ittel Wasserglas enthalten (Silikatisierung). Es gibt aber einen neuartigen Versteinerungs- A nstrich in den billigen „Pillnay M F 37 M ineralfarben“ , die als Bindemittel kein Wasserglas enthalten, harte, aber doch elastische Flächen ergeben und außer­

ordentlich haltbar sind. Lassen Sie sich zunächst U nterlagen zusenden. P r e lle .

N r. 3 5 2 8. A b b r u c h eines Gebäudes.

Sinn und Zweck der mitgeteilten Bestim­

m ung des A bbruchvertrages waren, die Schaufensterscheiben, d . h . die wert­

volleren Scheiben aus dem Abbruch­

gebäude, für die der Hauseigentümer vielleicht für den N eubau oder für andere Zwecke V erw endung hatte, diesem zu sichern. Das E igentum an den Scheiben im 1. Stock richtet sich somit nicht nach der B enutzung der Räum e, in denen die Scheiben angebracht sind, sondern nach der Eigenschaft der Scheiben. K enn­

zeichnend für Schaufensterscheiben ist im allgemeinen, daß sie aus geschliffenem bzw. poliertem Spiegelglas bestehen. Da Größe und Q ualität der Scheiben im Erdgeschoß die gleichen sind, wie im ersten Stock, und die ersten unstreitig Schaufensterscheiben sind, so gehören auch die Scheiben im ersten Stock dem H auseigentüm er. D r. Frbg.

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